Ausnahmeregelungen im Einkommensteuergesetz
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
§ 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert in 69 Einzelbestimmungen verschiedene Steuerbefreiungstatbestände.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Tatbestände wurden seit 1998 aus § 3 EStG gestrichen bzw. neu aufgenommen, und wie hoch sind die jeweils damit verbundenen jährlichen Steuermehreinnahmen bzw. -ausfälle?
Um wie viel Prozent könnte die Einkommensteuer gesenkt werden bei einer vollständigen Abschaffung der in § 3 Nr. 1 bis 69 EStG aufgeführten Steuerbefreiungen?
Wie viele so genannte BMF-Schreiben gibt es zu diesen Befreiungsvorschriften?
Wie viele Entscheidungen der Finanzgerichte gibt es zu § 3 EStG, und wie verteilen diese sich auf die letzten 10 Jahre?
Welche finanziellen Auswirkungen haben die Steuerbefreiungen nach § 3 EStG, und wie verteilen diese sich auf die einzelnen Bestimmungen des § 3 Nr. 1 bis 69 EStG?
Wie viele Personen bzw. Unternehmen profitieren von den einzelnen in § 3 Nr. 1 bis 69 EStG festgelegten Steuerbefreiungen (Angaben bitte einzeln bezogen auf die Nr. 1 bis 69)?
Wie hoch sind die nach § 3 Nr. 1 bis 69 EStG gewährten Steuerbefreiungen pro Person bzw. Unternehmen (Angaben bitte einzeln bezogen auf die Nr. 1 bis 69)?
Wie werden die einzelnen Steuerbefreiungen jeweils begründet?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Steuerbefreiungstatbestände, die heute nicht mehr zu rechtfertigen sind, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Welchen Zwecken bzw. politischen Zielsetzungen dienen die einzelnen in § 3 EStG geregelten Steuerbefreiungstatbestände jeweils?