[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11098
18. Wahlperiode 03.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10873 –
Sicherheitspolitische Kooperation mit der Regierung in Ägypten zur
Migrationskontrolle und Grenzüberwachung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen zahlreicher Prozesse und Maßnahmen erhält die ägyptische
Regierung Gelder von der Europäischen Union (EU) zur Kontrolle, Steuerung und
Verhinderung von Migration (Bundestagsdrucksache 18/10437). Im Khartum-
Prozess erhält die Regierung beispielsweise EU-Mittel unter anderem aus dem
mit 2,4 Mrd. Euro ausgestatteten Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika
(EUTF). Ein aus dem EUTF finanziertes Projekt „Better Migration
Management“ unter Konsortialführung der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH befindet sich – unterstützt mit einem deutschen
Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von 6 Mio. Euro – mit europäischen Partnern
in der Umsetzungsphase. Ein anderes Projekt „Addressing Mixed Migration
Flows“ wird von der französischen Durchführungsorganisation Expertise
France umgesetzt. Nach Vorschlägen der Europäischen Kommission und dem
Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zur Neuausrichtung der Europäischen
Nachbarschaftspolitik strebt die EU den Abschluss von sogenannten
„Partnerschaftsprioritäten“ mit Drittstaaten an. Hierzu führt der EAD derzeit
Verhandlungen mit Ägypten. Die Bundesregierung bekräftigt, zu den Zielen einer
„verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ müsste die
„Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie die „Verhinderung
lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“, gehören. Am 17. Oktober 2016
trat in Ägypten ein Gesetz zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des
Menschenschmuggels in Kraft. „Schleusertätigkeiten“ werden mit
Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Haft oder Geldstrafen bis zu umgerechnet 20 000 Euro
bestraft. Ägyptische Behörden haben einen „Aktionsplan“ zur schnellen
Bekanntmachung und Umsetzung des Gesetzes vorgelegt.
Die Bundesregierung zeigt sich über die menschenrechtliche Lage in Ägypten
„besorgt“ und sieht Ägypten nicht als sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a
Absatz 2 des Asylgesetzes an (Bundestagsdrucksache 18/10437). Es gebe
zahlreiche Fälle von willkürlichen Verhaftungen, von Haft ohne Anklage und von
Prozessen, die rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen. Berichte über Folter und
Misshandlungen in Polizeigewahrsam und von Verschwindenlassen seien
glaubhaft. Dies betreffe nicht nur Anhänger der Muslimbrüder, sondern
zunehmend Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertreter, Journalistinnen und
Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
Studentenvertreterinnen und Studentenvertreter, Künstlerinnen und Künstler und friedlich
Demonstrierende. Dies gilt auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche
Staatsangehörige arbeiten (Bundestagsdrucksache 18/7839). Auch
Menschenrechtsorganisationen wurden seit dem Jahr 2016 verstärkt Ziel repressiver
Maßnahmen wie Kontosperrungen, Ausreiseverboten und Ermittlungen. Religiöse
Minderheiten seien ebenfalls „oftmals“ Opfer von Diskriminierungen und
teilweise auch von Gewalt. Die Sicherheitskräfte gingen diesen Übergriffen „nicht
immer“ konsequent nach. Laut dem Auswärtigen Amt seien die Bedingungen
in ägyptischen Haftanstalten insgesamt „besorgniserregend“, inhaftierte
Migrantinnen und Migranten seien davon in gleicher Weise wie andere Inhaftierte
betroffen. Es gebe Hinweise auf „Rückführungen“ von Migrantinnen und
Migranten in die Nachbarländer Ägyptens, insbesondere nach Sudan. Ob es dabei
zu Verstößen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung kommt, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Gleichwohl gebe es „Anzeichen“, dass es an
der ägyptisch-israelischen Grenze „vereinzelt zum Schusswaffengebrauch
durch ägyptische Grenzbeamte und -beamtinnen und Sicherheitskräfte“ gegen
irreguläre Migrantinnen und Migranten kommt.
Trotz Repressalien, Folter und Verschwindenlassen hält die Bundesregierung
am Ausbau ihrer Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten fest. Nach der
Machtübernahme des Präsidenten Abdel Fattah Al-Sisi nahm das Bundesministerium
des Innern die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen im
Sicherheitsbereich wieder auf, das im Sommer endgültig unterzeichnet wurde. Die
deutsche Beihilfe knüpft an Maßnahmen an, in denen die Stadionpolizei oder der
Geheimdienst NSS zu „Terrorismus-/Extremismusbekämpfung“ ausgebildet
wird (Bundestagsdrucksache 18/9965). Beide Behörden sind für ihre Brutalität
und Menschenrechtsverletzungen auch gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten
bekannt.
1. Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten weiterhin nicht als
ernstzunehmendes Herkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa
Schutz suchen (Bundestagsdrucksache 18/10437)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10437 vom
23. November 2016 verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung trifft es weiterhin
zu, dass Ägypten derzeit vor allem ein Transitland für Migranten aus anderen
afrikanischen Staaten ist und nicht zu den Hauptherkunftsländern der über das
Mittelmeer ankommenden Menschen gehört.
2. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Ägypten zu jenen
Ländern gehören sollte, mit denen die Europäische Union eine
„Migrationspartnerschaft“ abschließen sollte?
a) Welche politischen Ziele sollten mit einem solchen Abkommen verfolgt
werden?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Europäische Union
ihre migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten intensiviert. Zu den
politischen Zielen einer solchen Zusammenarbeit gehören der Schutz der EU-
Außengrenzen, die Bekämpfung von Fluchtursachen und die verbesserte Gestaltung
und Steuerung von Migration.
b) Welchen Rahmen hält die Bundesregierung diesbezüglich für geeignet,
und welche Finanzmittel könnten hierfür mobilisiert werden?
c) Sofern die Bundesregierung sich gegenüber der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP) als Rahmen skeptisch äußert, welche Erwägungen
führen zu dieser Einschätzung?
d) Welche Haltung vertritt die ägyptische Regierung zur Frage, in welchem
Rahmen eine „Migrationspartnerschaft“ oder entsprechende Dialoge
fortgeführt werden sollten?
Die Fragen 2b bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Der mögliche Rahmen einer künftigen migrationspolitischen Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Union und Ägypten wird in Gesprächen sowohl
innerhalb der Europäischen Union als auch mit der ägyptischen Regierung zu
konkretisieren sein.
e) Auf welche Weise wird die Zusammenarbeit im Bereich der Migration
bzw. ihrer Kontrolle nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENP-
Unterarbeitsgruppe „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“
behandelt?
Der Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im
Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens hat
zuletzt am 26. Januar 2016 in Kairo getagt. Das Treffen zwischen Vertretern
Ägyptens und der EU-Mitgliedstaaten wurde auch dazu genutzt, sich über die
Zusammenarbeit im Bereich Migration auszutauschen, insbesondere über die
Lage der syrischen Flüchtlinge in Ägypten, über die Kooperation bei der
Rücknahme von ausreisepflichtigen ägyptischen Staatsangehörigen sowie über das
seinerzeit noch nicht verabschiedete Gesetz gegen Menschenschmuggel.
3. Was ist der Bundesregierung über frühere Pläne der Europäischen Union
bekannt, mit Ägypten einen Dialog zu „Migration, Mobilität und Sicherheit“
zu beginnen, und aus welchen Gründen kam dieser möglicherweise nicht
zustande?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
4. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Pläne oder Vorhaben der
Europäischen Union bekannt, die Regierung in Ägypten zur stärkeren
„Rücknahme” irregulärer Migrantinnen und Migranten zu bewegen, wenn diese die
EU-Mitgliedstaaten freiwillig oder unter Zwang verlassen sollen?
Die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsstatus in der Europäischen
Union spielt in allen Gesprächen der Europäischen Union mit Drittstaaten im
Migrationskontext eine Rolle.
5. Welche Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen des
Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) über eine „Migrationspartnerschaft“ mit
Ägypten mitteilen?
a) Inwiefern könnten einige Aspekte einer EU-Migrationspartnerschaft mit
Ägypten (etwa die gemeinsame Migrationskontrolle oder die
Grenzüberwachung mit Ägypten) aus Sicht der Bundesregierung auch mit dem im
Jahr 2004 geschlossenen Assoziierungsabkommen entwickelt werden,
das auch Aspekte der Sicherheitspolitik umfasst?
b) Inwiefern steht eine etwaige EU-Migrationspartnerschaft mit Ägypten
aus Sicht der Bundesregierung in Konflikt mit den
Ratsschlussfolgerungen von 2013, die Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung verbieten, die
zur internen Repression genutzt werden könnten?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sondiert die Europäische Union mit Ägypten
Möglichkeiten eines migrationspolitischen Dialogs. Details hierzu sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten
über eine Migrationspartnerschaft haben bislang nicht stattgefunden.
6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Unterstützung
der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung mit Ägypten auch im
Rahmen des Khartum-Prozess behandelt wird?
Ägypten ist Teil des Khartum-Prozesses und hatte im Jahr 2015 als erstes Land
den Vorsitz inne. Ägypten nimmt aktiv an allen Gesprächen teil. Zu Ägypten
betreffenden Maßnahmen wird auf Bundestagsdrucksache18/10121 verwiesen.
7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Ägypten
bei der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung im Rahmen des EU-
Programms „Global Action against Trafficking in Persons and Smuggling of
Migrants“ (GLO.ACT) unterstützt wird?
Die „Global Action to Prevent and Address Trafficking in Persons and the
Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) ist eine gemeinsame Initiative der
Europäischen Union und des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC). Die Initiative soll von der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
(UNICEF) umgesetzt werden. Geographisch erstreckt sie sich auf dreizehn
Staaten in Afrika, Asien, Osteuropa und Lateinamerika, darunter auch Ägypten. Im
Rahmen von GLO.ACT soll Ägypten bei der Anwendung und Umsetzung des am
17. Oktober 2016 vom ägyptischen Parlament verabschiedeten Gesetzes zur
Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels unterstützt werden.
8. Welche EU-Agenturen aus dem Bereich Inneres und Justiz arbeiten nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit Ägypten zusammen, und welche
Erweiterungen dieser Zusammenarbeit (auch durch Einrichtung
gemeinsamer Plattformen) sind geplant?
Zwischen der EU-Agentur Europol und Ägypten besteht bislang kein
Kooperationsabkommen. Eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen Europol und den
sogenannten MENA-Staaten (Middle East and North Africa), zu denen auch
Ägypten zählt, soll jedoch im Rahmen der nächsten Sitzung des Europol-
Verwaltungsrates am 31. Januar und 1. Februar 2017 beraten werden.
Zwischen Vertretern der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX und den
ägyptischen Behörden fand im Oktober 2016 ein erstes direktes Treffen statt. Das
Treffen diente als Informationsaustausch zur Lage auf der zentralmediterranen
Route.
Zwischen dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und
Ägypten besteht keine Zusammenarbeit.
Über eine Zusammenarbeit anderer EU-Agenturen aus dem Bereich Inneres und
Justiz mit Ägypten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
9. Was ist der Bundesregierung über den Fortgang zweier regionaler Projekte
der Europäischen Union bekannt, die sich einer „Strafrechtsreform im
Bereich der Antiterror-Gesetzgebung“ und der „Luftverkehrssicherheit“
widmen und wozu der Europäische Auswärtige Dienst in diesem Jahr „erste
Gespräche mit ägyptischen Vertretern“ geführt hat (Bundestagsdrucksache
18/7839)?
a) Wer führt die Projekte durch, und wer nimmt daran teil?
b) Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Inhalten der
einzelnen Maßnahmen bekannt, und wo finden diese statt?
Die Fragen 9 bis 9b werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Union Projekte zum
Thema Terrorismusbekämpfung in der Region und in den Ländern des
Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments („Instrument
contributing to Stability and Peace“, IcSP) durchführt.
Auf Nachfrage teilte die Europäische Kommission mit, dass seit November
2015 ein Projekt für die Arabische Liga, nicht spezifisch Ägypten, aus Mitteln
des IcSP (Instrument contributing to Stability and Peace) durchgeführt wird
(IcSP/2015/364435). Ziel des Projekts ist die Kompetenzsteigerung des
Sekretariats der Arabischen Liga und seiner Mitgliedstaaten für Frühwarn- und
Reaktionseffizienz bei regionalen Konflikten. Durchgeführt wird das Projekt von den
Vereinten Nationen. Die Gesamtkosten des Projekts betragen 2,5 Mio. Euro bei
einer Laufzeit von 36 Monaten.
10. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union bekannt,
einen Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration
Liaison Officer“) zu entsenden, und welche Aufgaben sollte dieser
übernehmen?
Die Entsendung eines „European Migration Liaison Officers“ nach Kairo ist
derzeit in Vorbereitung. Grundsätzlich sollen „European Migration Liaison
Officers“ an EU-Delegationen als wichtige Schnittstelle zwischen nationalen und
regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im
Bereich Migration fungieren.
11. Was ist der Bundesregierung über bilaterale Abkommen zur Bekämpfung
irregulärer Migration bzw. Abschiebe-/Rückübernahmeabkommen
Ägyptens mit EU-Mittelmeeranrainern bekannt, und inwiefern werden diese
Abkommen derzeit auch angewandt?
Ägypten hat mit Italien ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen.
Hinsichtlich weiterer Abkommen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Auf welche Weise will die Bundesregierung bei der „verstärkten
migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ ihre Prioritäten „Bekämpfung der
Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche,
das Mittelmeer zu überqueren“ umsetzen?
Die Umsetzung der genannten Ziele wird in Gesprächen mit der ägyptischen Seite
zu konkretisieren sein.
a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines „Aktionsplans“ des am
17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der
„illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten bekannt?
Basierend auf dem am 17. Oktober 2016 vom ägyptischen Parlament
verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels
wurde zu seiner Umsetzung vom „National Coordinating Commitee on
Combating and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) eine nationale Strategie für den
Zeitraum 2016 bis 2026 entwickelt. Diese Strategie umfasst folgende
Maßnahmen-Cluster:
a) Aufklärungskampagne über die Risiken irregulärer Migration (vor allem in den
Herkunftsgebieten minderjähriger irregulärer ägyptischer Migranten),
b) Kapazitätsaufbau (vor allem Fortbildung für Stellen, mit denen NCCPIM zur
Steuerung der Migrationsthematik zusammenarbeitet),
c) Entwicklung und legale Migration (unter anderem Aufbau einer Datenbank mit
offenen Stellen in ägyptischen Migrationsherkunftsgebieten, mehr
Kooperation mit ausländischen Stellen zum Ziele legaler Migration),
d) Operationalisierung des rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung irregulärer
Migration (unter anderem Einbezug des neuen Gesetzes in
Schulungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte und Polizisten) sowie
e) Internationale Zusammenarbeit (unter anderem verstärkte Zusammenarbeit
mit internationalen Gebern, diverse Trainingsmaßnahmen in afrikanischen
Staaten).
Zur Operationalisierung dieser Strategie im Zeitraum 2016 bis 2018 wurde ein
nationaler Aktionsplan beschlossen. Dieser umfasst in den oben genannten
Clustern jeweils einzelne Maßnahmen, die getroffen und anschließend basierend auf
Performance-Indikatoren einer Evaluierung unterzogen werden sollen.
b) Welche Anstrengungen hat die ägyptische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung unternommen, um ihre Küstengewässer bzw. die
dortigen Außengrenzen verstärkt zu überwachen?
Es besteht derzeit ein absolutes Fahrverbot für private Schiffe im Bereich der
Zwölf-Meilen-Zone. Alle nicht angemeldeten Schiffsbewegungen werden
überprüft. Da ein großer Teil der ägyptischen Mittelmeerküste militärisches
Sperrgebiet ist, ist davon auszugehen, dass über die vorhandenen Küstenkontrollpunkte
eine Überwachung der Küstenregion vom Land her stattfindet.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten seine
biometrischen Systeme in Ausweisdokumenten oder
Bevölkerungsregistern verbessert?
Die Verbesserung der ägyptischen Ausweisdokumente durch Einführung
biometrischer Sicherheitsmerkmale für Pässe ist bereits seit mehreren Jahren geplant,
verzögert sich aber nach aktuellen Auskünften der ägyptischen Behörden.
13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die „Africa-
Frontex Intelligence Community“ (AFIC) bei ihren jüngsten Treffen auch
mit Ägypten befasste, und welche Verabredungen oder Schlussfolgerungen
wurden dabei verabredet (frontex.europa.eu vom 19. Dezember 2016, „EU
liaison officers met within the framework of the Africa-Frontex Intelligence
Community“)?
Wesentliches Ziel des FRONTEX-Meetings war es vornehmlich, die im
afrikanischen Raum tätigen „Immigration Liaison Officers“ (ILOs) über die Tätigkeiten
und Produkte der „Africa-Frontex Intelligence Community“ (AFIC) in Kenntnis
zu setzten.
14. Was ist der Bundesregierung über die Gründe der ägyptischen Regierung
bekannt, eine Einladung zur Teilnahme am Überwachungsnetzwerk
„Seepferdchen Mittelmeer“ negativ zu beantworten (Bundestagsdrucksache
18/3515)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung seit Beantwortung
der Bundestagsdrucksache 18/10437 über Menschenrechtsverletzungen
durch ägyptische Sicherheitsbehörden gegenüber Schutzsuchenden vor?
Der Bundesregierung liegen seit Beantwortung der genannten
Bundestagsdrucksache 18/10437 keine neuen Erkenntnisse vor.
16. Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl von Ein- und
Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivisten und Angehörigen von
Nichtregierungsorganisationen bekannt, die von Ägypten nach Deutschland
bzw. von Deutschland nach Ägypten reisen wollten Bundestagsdrucksache
18/7839)?
Die Bundesregierung erfährt in der Regel von Fällen, in denen Aktivistinnen und
Aktivisten an der Ausreise nach Deutschland gehindert werden, wenn sich die
Betroffenen an die Botschaft oder das Auswärtige Amt wenden oder der Fall
durch Nichtregierungsorganisationen oder in den Medien öffentlich gemacht
wird. Die Zahl von Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivistinnen und
Aktivisten und Angehörigen von ägyptischen Nichtregierungsorganisationen ist
auch im Jahr 2016 insgesamt gestiegen.
17. Inwiefern ist weiterhin keine Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-
Militärmission EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung vorgesehen
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Die Grenzüberwachung ist weiterhin kein Bestandteil des Auftrags der Operation
EUNAVFOR MED Sophia.
18. Sofern eine solche Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-Militärmission
EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung (etwa durch Einrichtung einer
nationalen ägyptischen Kontaktstelle, der Nutzung ägyptischer
Krankenhäuser oder der Erlaubnis zum Betreten ägyptischer Schiffe) mittlerweile
angebahnt wird, welche Kooperationen sind dabei geplant?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der
Regierung Italiens vorgeschlagenen Planungen für schwimmende „Hotspots“ für
Geflüchtete auf dem Mittelmeer weiterhin nicht weiterverfolgt werden
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Über die Angaben in der genannten Bundestagsdrucksache hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
20. Inwiefern wurden mittlerweile finanzielle Zahlungen aus dem Nothilfe-
Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) an Ägypten geleistet bzw. eine
solche Auszahlung anvisiert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aus dem EUTF bislang keine
Auszahlungen an Ägypten getätigt.
a) Welches Personal hat die Europäische Union nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Umsetzung von EUTF-Projekten nach Ägypten entsandt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Union eine Person zur
Abstimmung und Vorbereitung von EUTF-Projektion an die EU-Delegation
Kairo entsandt. Nähere Informationen liegen der Bundesregierung hierzu nicht
vor.
b) Was ist der Bundesregierung über den Status eines EUTF-Projektes zur
Verbesserung der Reaktion auf die Herausforderungen der Migration in
Ägypten bekannt?
Das Vorhaben ist weiterhin Gegenstand der Diskussion zwischen der
Europäischen Kommission und der ägyptischen Regierung.
c) Was ist der Bundesregierung über die Behandlung einer Liste der
ägyptischen Regierung mit Projektvorschlägen für EUTF-Projekte bekannt, und
wo wurde diese beraten bzw. darüber entschieden?
Die ägyptische Regierung hat bei der Europäischen Kommission eine Liste mit
Vorhaben zur Finanzierung durch den EUTF eingereicht. Im Verlauf der
Sitzungen des Exekutivausschusses des EUTF wurde bislang kein Vorhaben der
ägyptischen Liste behandelt. Die Europäische Kommission hat die Liste im Rahmen
der Konzeption der Vorhaben des EUTF geprüft und darauf aufbauend das in
Frage 20b genannte Vorhaben zur Verbesserung der Reaktion auf die
Herausforderungen der Migration entwickelt. Eine Behandlung der ägyptischen Vorschläge
im Rahmen der nächsten Sitzungen des Exekutivausschusses beziehungsweise
eine Finanzierung im Rahmen anderer EU-Instrumente (etwa das Europäische
Nachbarschaftsinstrument ENI) ist zurzeit Gegenstand der Diskussion zwischen
der Europäischen Kommission und der ägyptischen Regierung.
d) Welche der dort vorgeschlagenen Projekte wurden bzw. werden in
welchem Rahmen umgesetzt?
Bisher wird keines der vorgeschlagenen Projekte umgesetzt.
e) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten in die
Planung der EUTF-Vorhaben auf eine Weise eingebunden ist, die auch
seitens der ägyptischen Regierung als ausreichend empfunden wird?
Über die Planungen des aus dem EUTF zu finanzierenden Vorhabens zur
Reaktion auf die Herausforderungen der Migration wurde die ägyptische Regierung
im Rahmen zahlreicher Gespräche in Ägypten informiert. So hat die EU-
Delegation in Kairo zahlreiche Gespräche zum Vorhaben unter anderem mit den
zuständigen Fachministerien, darunter dem Ministerium für Wohnungsbau,
Versorgungsdiensten und Stadtentwicklung sowie dem Ministerium für Internationale
Zusammenarbeit, geführt.
Für die Planung von weiteren Vorhaben wiederholte die Europäische
Kommission in der letzten Sitzung des Exekutivausschusses ihr Angebot, zeitnah zu
weiteren Gesprächen mit der ägyptischen Regierung zusammen zu kommen,
nachdem ein für November 2016 geplantes Treffen von der ägyptischen Regierung
abgesagt wurde.
f) Auf welche Weise wird die ägyptische Regierung im Bereich der
Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung auch durch den EUTF
unterstützt?
Aus dem EUTF werden in Ägypten keine Vorhaben im Bereich der
Migrationskontrolle oder der Grenzüberwachung durch den EUTF unterstützt. Das
Vorhaben „Better Migration Management“ ist grundsätzlich kein Vorhaben der
Grenzüberwachung und Migrationskontrolle. Es dient vielmehr dem Schutz von Opfern
von Menschenhandel und der Ausbildung von Angehörigen von Institutionen im
Migrationsbereich hinsichtlich der Beachtung menschenrechtlicher Standards im
Umgang mit Flüchtlingen und Migranten. Das Steuerungskomitee des Vorhabens
hat beschlossen, Ägypten grundsätzlich Zugang zu Informationen und
Diskussionen zu gewähren und es auch an der Koordinierung regionaler
Trainingsmaßnahmen zu beteiligen. Konkrete Maßnahmen wurden bisher weder vereinbart
noch durchgeführt.
21. Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der
Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem ägyptischen Koordinierungskomitee gegen
irreguläre Migration („National Coordinating Committee on Preventing and
Combatting Illegal Migration“, NCCPIM) zusammen?
a) Welche Rolle misst die Bundesregierung dem NCCPIM im Kampf gegen
irreguläre Migration bei?
In Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Migration und des
Menschenschmuggels hat das NCCPIM eine nationale Strategie für den Zeitraum
2016 bis 2026 entwickelt, auf deren Grundlage ein nationaler Aktionsplan für den
Zeitraum 2016 bis 2018 entwickelt wurde. In den ersten beiden Jahren sind
Informationskampagnen in den Herkunftsregionen der Migrantinnen und
Migranten, Seminare für Polizeibeamtinnen und -beamte, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte, sowie Richterinnen und Richter zum Migrationsgesetz und die
Schaffung von Arbeitsplätzen in den ägyptischen Herkunftsregionen vorgesehen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12a verwiesen.
b) Was ist der Bundesregierung über die Motivation der ägyptischen
Regierung für die Gründung des NCCPIM bekannt?
Das NCCPIM wurde gegründet, um die bessere Zusammenarbeit und
Koordinierung der ägyptischen Behörden bei der Bekämpfung der illegalen Migration zu
gewährleisten.
c) Auf welche Weise wird das NCCTIP nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits aus EU-Mitteln unterstützt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NCCPIM
auch Trainings für Behörden aus benachbarten Staaten (etwa Eritrea und
Südsudan) durchführt?
Im Rahmen des nationalen Aktionsplans sollen zu einem späteren Zeitpunkt –
frühestens ab 2019 – auch Maßnahmen in anderen Ländern Afrikas angeboten
werden.
e) Sofern derartige Trainings unter Nutzung von Finanzmitteln der
Europäischen Union (etwa über den Khartum-Prozess) abgehalten werden, wie
wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sich das
NCCPIM an der Einhaltung menschenrechtlicher Standards orientiert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden keine Trainings des NCCPIM aus
Finanzmitteln der Europäischen Union finanziert. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 21d verwiesen.
22. Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der
Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem ägyptischen Ministerium für
Migrationsangelegenheiten und Belange im Ausland lebender Ägypter zusammen?
Die Bundespolizei setzt unter anderem zum polizeilichen Informationsaustausch
mit ägyptischen Partnerbehörden einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten
ein. Zur Zusammenarbeit anderer Grenzbehörden der Europäischen Union mit
dem Ministerium für Migrationsangelegenheiten und Belange im Ausland
lebender Ägypter liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. In welcher Form stimmt sich die Bundesregierung bei ihrer Ausbildung oder
Unterstützung von polizeilichen und militärischen Behörden in Ägypten
(Bundestagsdrucksache 18/9965) mit anderen EU-Staaten ab, die ebenfalls
entsprechende Projekte in Ägypten betreiben?
Im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe für ägyptische Polizeibehörden ist die
Bundesregierung bestrebt, ihre Maßnahmen mit denen anderer Mitgliedstaaten
der Europäischen Union abzustimmen.
Militärische Ausbildungshilfe und Kooperation erfolgen in einem bilateralen
Format in direkter Abstimmung mit der ägyptischen Seite. Eine darüber
hinausgehende Abstimmung mit Drittstaaten, etwa EU-Mitgliedstaaten, zur bilateralen
Kooperation mit Ägypten ist in diesem Kontext nicht institutionalisiert. Die
Themenfelder Migrationskontrolle und Grenzüberwachung werden nicht im Rahmen
einer militärischen Kooperation mit Ägypten verhandelt.
a) Was ist der Bundesregierung über Ziele und Inhalte des
griechischägyptischen Militärmanövers „Medusa“ bekannt, und inwiefern umfasst
diese damit auch die irreguläre Migration (english.ahram.org.eg vom
9. Dezember 2016, „Egypt and Greece conclude ‚Medusa 2016‘ joint
military drills“)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Auf welche Weise koordinieren sich das deutsche
Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei mit Behörden aus Italien, dessen
Regierung im Jahr 2000 ebenfalls ein Polizeiabkommen mit Ägypten
abgeschlossen hat?
Über die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei in
Kairo findet unregelmäßig ein allgemeiner Informationsaustausch mit den vor Ort
ansässigen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Italien, über
geplante Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe statt, um eine Duplizierung von
Ausbildungs- und Ausstattungshilfen möglichst zu vermeiden.
c) Was ist der Bundesregierung über Trainings italienischer Polizeibehörden
für ägyptische Polizisten sowie Ausbildungs- und Ausstattungshilfen
Italiens für Ägypten seit dem Jahr 2011 bekannt?
Italien führt im Jahr etwa zehn polizeiliche Trainingsmaßnahmen an
unterschiedlichen Polizeischulen in Italien für Vertreter der ägyptischen Sicherheitsbehörden
durch. Das Spektrum reicht von Maßnahmen für die Verkehrspolizei,
Fahrtraining für Personenschützer bis zu Urkundenlehrgängen.
24. Mit welchen ägyptischen Geheimdiensten praktiziert die Bundesregierung
einen Informationsaustausch „gemäß einschlägiger gesetzlicher Vorgaben
sowie rechtsstaatlicher Prinzipien unter Einhaltung der vor allem wegen der
Verhängung der Todesstrafe bestehenden Kooperationsbeschränkungen“
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage 24 nicht offen erfolgen kann. Die
Antworten sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig. Im Rahmen
der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die
Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt. Die vorausgesetzte
Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation
unter Nachrichtendiensten. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit
anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der
zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes
in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen
aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage
durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Darüber hinaus können
Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen
Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -
schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die
Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und
den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können.
Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind die
Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit
auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort
verwiesen.*
25. Welche „Fachleute und Informationen“ wurden bzw. werden im Rahmen der
Umsetzung des deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich
ausgetauscht (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im
Sicherheitsbereich wurde am 11. Juli 2016 unterzeichnet, ist aber noch nicht in
Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund werden bislang keine Fachleute und
Informationen im Rahmen der Umsetzung des Abkommens ausgetauscht.
Grundsätzlich sieht das Abkommen den Austausch von Fachleuten etwa zur
gegenseitigen Information über Methoden der Kriminalitätsverhütung und -bekämpfung
vor. Der Austausch von Informationen bezieht sich unter anderem auf Strukturen
von Tätergruppen oder Methoden der grenzüberschreitenden Kriminalität.
26. Welche Trainings oder Workshops sind im Rahmen der deutsch-ägyptischen
polizeilichen Ausbildungshilfe an der Polizeischule in Kairo durchgeführt
worden?
Im November 2016 besuchte eine Delegation der Bundespolizeiakademie die
ägyptische Polizei-Schule, um mögliche Kooperationsfelder in der Aus- und
Fortbildung zu evaluieren. Thematisiert wurden hierbei das Diensthundewesen sowie
die Entsendung von Fachlehrern der Bundespolizeiakademie im Rahmen von
Vortragsreihen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
27. Inwiefern war die Initiative der Bundesregierung „im EU-Rahmen“
erfolgreich oder erfolglos, „sämtliche Fälle von inhaftierten
Menschenrechtsaktivisten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen“, wozu der
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
Humanitäre Hilfe die ägyptische Regierung beispielsweise öffentlich dazu
„aufgerufen“ hat, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für Versammlungs- und
Demonstrationsfreiheit „einzuräumen, statt den öffentlichen Raum weiter
einzuschränken“ (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181,
Bundestagsdrucksache 18/7839, bitte Beispiele aufführen, die darauf
schließen lassen, dass die deutschen Anstrengungen nicht vergebens waren)?
Die Bundesregierung wirbt weiterhin im EU-Rahmen dafür, Fälle von
inhaftierten Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie die Einhaltung des
Schutzes von verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten gegenüber Ägypten koordiniert
zur Sprache zu bringen. Darüber hinaus thematisiert die Bundesregierung
gegenüber der ägyptischen Regierung regelmäßig und hochrangig die
Menschenrechtslage und Menschenrechtseinzelfälle in Ägypten. Auf eine Benennung der von der
Bundesregierung angesprochenen Einzelfälle wird zum Schutz der Betroffenen
verzichtet.
Teile des ägyptischen Demonstrationsgesetzes werden zurzeit überarbeitet. Das
ägyptische Verfassungsgericht hat am 3. Dezember 2016 eine Bestimmung des
Demonstrationsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, die dem ägyptischen
Innenministerium das Recht gab, Proteste zu verbieten. Nun wird im Parlament ein
Gesetzesentwurf diskutiert, nach dem ein Demonstrationsverbot künftig nur noch
per Gerichtsbeschluss angeordnet werden kann. Andere kritische Bestimmungen
des Gesetzes, beispielsweise die Kriminalisierung von Demonstranten, sollen
hingegen voraussichtlich bestehen bleiben.
28. Welchen Inhalt hatte der BKA-Workshop zum Thema „Internet-Straftaten,
Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres
extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen
missbraucht werden“ (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
a) Welche „extremistischen“ oder „terroristischen“ Gruppen standen dabei
im Fokus?
b) Welche Angehörigen des ägyptischen Innenministeriums nahmen an dem
Workshop teil?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Der Workshop des Bundeskriminalamts zum Thema „Internet-Straftaten,
Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres
extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht
werden“ wurde bisher nicht durchgeführt.
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ISSN 0722-8333]