[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Februar 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11087
18. Wahlperiode 06.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst,
Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10918 –
Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und
Behörden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der befristet Beschäftigten hat sich in den vergangenen 20 Jahren
deutlich erhöht. Der Bund selbst, seine Bundesministerien, nachgelagerten Ämter
und Behörden spielten dabei eine zentrale Rolle.
V o r b e me r k u n g B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage muss auf verschiedene Datenquellen
zurückgegriffen werden, da nicht alle gestellten Fragen aus einer Datenquelle
heraus beantwortet werden können. Es werden Daten der Personalstandstatistik des
Statistischen Bundesamtes, des Mikrozensus’ des Statistischen Bundesamtes, des
IAB-Betriebspanels1 sowie Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser und
weiterer Kleiner Anfragen in der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden.
Auf die etwaigen rechtlichen und statistischen Aspekte der genutzten
Datenquellen wird gesondert hingewiesen.
1. Wie hoch war im Zeitraum von 2007 bis 2016 die Zahl der Beschäftigten in
den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden
insgesamt, wie viele der Beschäftigten waren jeweils in Vollzeit, Teilzeit,
befristet und geringfügig beschäftigt, und wie stellt sich jeweils der Anteil im
Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt
angeben sowie aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien
mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten)?
Zur Beantwortung der Frage, wie hoch im Zeitraum von 2007 bis 2016 die Zahl
der Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den
Bundesbehörden insgesamt war und wie viele der Beschäftigten jeweils in Vollzeit,
1 IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Teilzeit, befristet und geringfügig beschäftigt waren, wird auf Anlage 1
verwiesen. Hierfür wurde allein auf Daten der Personalstandstatistik zurückgegriffen, so
dass für diesen Teil der Frage die Personalstandstatistik des Statistischen
Bundesamtes die einheitliche Datengrundlage bildet. Wegen unterschiedlicher
Erhebungsmethoden (zum Beispiel unterschiedlicher Stichtage) kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Daten der Personalstandstatistik des Statistischen
Bundesamtes statistische Unterschiede auch zu Daten aufweisen, die im Rahmen
von Abfragen der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Beantwortungen dieser
und vergangener Kleiner Anfragen erhoben wurden.
Hier wie bei allen weiteren zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
verwendeten Daten aus der Personalstandstatistik des Statischen Bundesamtes wird zudem
auf Folgendes hingewiesen: Bei den in den Auswertungen enthaltenen
Einzelfällen (Fälle von ein oder zwei Beschäftigten) sind die datenschutzrechtlichen
Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen. Dies
erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf ein
Vielfaches von 5) in der Personalstandstatistik und in den entsprechenden
Tabellen. Dies ist insbesondere notwendig, um eine tabellenübergreifende Konsistenz
zu gewährleisten. Ohne Rundung könnten auch große Fallzahlen durch
Differenzbildung zur Aufdeckung von Einzelfällen führen.
Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 30. Juni eines Jahres. Die
Daten zum Stichtag 30. Juni 2015 sind die daher aktuell vorliegenden Daten.
Die Beantwortung der Frage zum jeweiligen Anteil im Vergleich zur
Gesamtwirtschaft basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels, über die ein Vergleich zur
Wirtschaft möglich ist. Die Daten des IAB-Betriebspanels für den öffentlichen Sektor
können nicht auf die föderalen Ebenen aufgeteilt werden, Daten für 2016 liegen
noch nicht vor. Zur Beantwortung dieses Teils der Frage 1 wird auf die folgende
Tabelle verwiesen.
Befristungen, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung 2007 bis 2015 (Beschäftigtenanteile in Prozent)
Befristungena) Vollzeitd) Teilzeitb), c) Geringfügige Beschäftigungb)
2007 Privatwirtschaft1)2) 6,1 79,2 20,8 13,1
Öffentlicher Sektor1)3) 7,3 71,5 28,5 4,4
Gesamt 7,7 76,1 23,9 11,7
2008 Privatwirtschaft1)2) 6,3 78,2 21,8 12,3
Öffentlicher Sektor1)3) 7,2 71,7 28,3 4,4
Gesamt 8,0 75,3 24,7 11,0
2009 Privatwirtschaft1)2) 5,9 79,1 20,9 13,0
Öffentlicher Sektor1)3) 7,9 70,7 29,3 4,8
Gesamt 7,8 75,8 24,2 11,6
2010 Privatwirtschaft1)2) 6,1 76,9 23,1 12,6
Öffentlicher Sektor1)3) 8,5 69,7 30,3 4,4
Gesamt 7,9 73,6 26,4 11,2
2011 Privatwirtschaft1)2) 6,7 78,3 21,7 13,1
Öffentlicher Sektor1)3) 8,1 69,7 30,3 4,9
Gesamt 8,4 74,8 25,2 11,5
2012 Privatwirtschaft1)2) 6,8 74,6 25,4 13,9
Öffentlicher Sektor1)3) 8,1 68 32,0 4,9
Gesamt 8,4 71,6 28,4 12,2
2013 Privatwirtschaft1)2) 6,6 74,2 25,8 13,7
Öffentlicher Sektor1)3) 7,8 67,3 32,7 5,6
Gesamt 8,2 71,1 28,9 12,3
2014 Privatwirtschaft1)2) 6,7 73,2 26,8 13,8
Öffentlicher Sektor1)3) 7,4 67,1 32,9 5,0
Gesamt 8,2 70,2 29,8 12,2
2015 Privatwirtschaft1)2) 6,6 73 27,0 13,7
Öffentlicher Sektor1)3) 7,5 68,3 31,7 4,2
Gesamt 8,0 70,3 29,7 12,0
Quelle: IAB-Betriebspanel 2007-2015, hochgerechnete Werte;Bezugsgrößen der Anteile:
a) betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende, mithelfende Familienangehörige und tätige Inhaber
b) betriebliche Gesamtbeschäftigung
c) Teilzeit wird nicht über eine bestimmte Schwelle an Arbeitsstunden definiert. Die Informationen beruhen auf den
Antworten der Arbeitgeber auf die Frage „Waren unter den in Frage X genannten Beschäftigten am 30.06. (des jeweiligen
Jahres) Teilzeitbeschäftigte (einschließlich geringfügig Beschäftigte)? (...) Wenn ja: Wie viele insgesamt?“
d) Vollzeitbeschäftigung wird nicht separat abgefragt, sondern ergibt sich aus der Information über Teilzeitbeschäftigung
und in dieser Tabelle aus der vom BMI vorgenommenen Berechnung (100% minus Teilzeitanteil in Prozent). Details zur
Abgrenzung der Sektoren: siehe Hohendanner, Christian; Ostmeier, Esther; Ramos Lobato, Philipp (2015): Befristete
Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Entwicklung, Motive und rechtliche Umsetzung. IAB-Forschungsbericht, 12/2015,
Nürnberg.
1) ohne Wissenschaft
2) ohne gemeinnützige Einrichtungen des Dritten Sektors
3) ohne Branche Verteidigung.
2. Wie setzen sich die Beschäftigten in den Bundesministerien und
Bundesämtern bzw. Bundesbehörden insgesamt nach Geschlecht, Alter, Behinderung,
Staatsangehörigkeit zusammen, und wie ist die Verteilung der
entsprechenden befristet Beschäftigten (bitte aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt
und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -
behörden und -instituten)?
Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf die Anlage 2 verwiesen. Hierfür wurde
auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes
zurückgegriffen. Diese bilden auch die einheitliche Datengrundlage zur Beantwortung von
Frage 2. Auf die zu Frage 1 dargestellten datenschutzrechtlichen und
methodischen Aspekte wird hingewiesen. Angaben zu Staatsangehörigkeit und
Behinderung werden im Rahmen der Personalstandstatistik nicht erhoben.
3. Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten nach
aktueller Planung im Jahr 2017 sein?
Die zur Beantwortung der Fragen 6 und 7 für das Jahr 2016 durchgeführte
Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung bildet die Grundlage zur
Beantwortung der Frage 3. Diese Datenerhebung ergab, dass gegenüber dem Jahr 2016 für
das Jahr 2017 nach aktueller Planung in der Summe keine signifikanten
Veränderungen gegenüber dem Jahr 2016 zu erwarten sind.
4. Welche personalwirtschaftlichen Vorgaben gibt es derzeit in den
Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden für die
Ausfertigung von befristeten Arbeitsverträgen zum Beispiel im Hinblick auf
Befristungsquoten oder Befristungen von bestimmten Personengruppen oder
Tätigkeitsbereichen (bitte die Vorgaben aufgeschlüsselt nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw.
-behörden und -instituten)?
Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags sind vielfältige Vorgaben, u. a. aus
Gesetzen (z. B. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge – TzBfG
oder Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG) und Tarifvertrag (z. B. § 30
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD), sowie allgemeine
haushalterische Rahmenbedingungen (z. B. Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut
Haushalts- und Stellenplan) zu beachten. Da vielfach über Bedarf ausgebildet
wird, sind viele Bundesbehörden generell bestrebt, ehemaligen Auszubildenden
zumindest einen befristeten sachgrundlosen Anschlussvertrag anzubieten (ggf. in
Abhängigkeit von der Abschlussnote), wenn mangels freier Planstellen und
Stellen keine unbefristete Übernahme erfolgen kann. Darüber hinausgehende
personalwirtschaftliche Vorgaben der einzelnen Ressorts sind in nachfolgender Tabelle
dargestellt.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher
Vorgaben
wo geregelt/
festgelegt
für welchen
Bereich geregelt/
festgelegt
Anmerkungen
AA Das Auswärtige Amt
richtet sich bei der Befristung
von Arbeitsverträgen nach
den gesetzlichen und
tarifvertraglichen Vorgaben
sowie nach den allgemeinen
haushalterischen
Rahmenbedingungen (z. B. Mittel-
und Stellenverfügbarkeit
laut Haushalts- und
Stellenplan). Übernahmen
durch Entfristungen in
einzelnen Fachbereichen bzw.
im Wege der Verbeamtung
in den Sonderlaufbahnen
des Auswärtigen Dienstes
(weltweite Rotation)
Besondere tarifliche
sowie gesetzliche
Vorgaben gelten auf
Grundlage des § 45
TVöD-BT-V, des
Gesetzes über den
Auswärtigen Dienst
(GAD) sowie nach
Maßgabe des TV
Beschäftigte Ausland
bzw. TV AN
Ausland.
Insbesondere für
Beschäftigte, die
der weltweiten
Rotation
unterliegen.
Befristete
Beschäftigungsverhältnisse
dienen regelmäßig
nur der Deckung
eines temporären
personellen
Mehrbedarfs oder der
Überbrückung von
Vakanzen.
DAI2) Das DAI fördert gemäß
seiner Satzung den
Gelehrtennachwuchs.
Satzung Wiss. Bereich. Befristete
Beschäftigungsverhältnisse
werden überwiegend
nach WissZeitVG
abgeschlossen.
BMVg Im Hinblick auf die
Steigerung der Attraktivität des
Arbeitgebers Bundeswehr
ist grundsätzlich darauf
hinzuwirken, dass die
unbefristete Beschäftigung –
wo immer aus
Organisations- und
Personalführungssicht möglich – verstärkt
zielgerichtet genutzt und
insbesondere bei
fortschreitender Klarheit über die
Organisationsstrukturen
wieder zum Regelfall wird.
Erlass Alle
personalbearbeitenden Stellen.
1. Wegen der nach
wie vor
durchzuführenden
Personalanpassung
wird durch den
Abschluss
befristeter
Arbeitsverträge (im
Ausnahmefall)
sichergestellt, auf
die noch
auszuplanenden
strukturellen
Veränderungen
personalwirtschaftlich
reagieren zu
können.
2. Darüber hinaus
wird durch
Befristungen den
Besonderheiten
des
Militärseelsorgevertrages
sowie den
2) DAI = Deutsches Archäologisches Institut.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher
Vorgaben
wo geregelt/
festgelegt
für welchen
Bereich geregelt/
festgelegt
Anmerkungen
3. befristeten
Sprachausbildungssondervorhaben und der
Unterstützung
der
Auslandseinsätze in den
Einsatzgebieten der
Bundeswehr
(sog.
mandatsbezogene
Zeitarbeitsverträge)
Rechnung
getragen.
BMVI Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb
von § 16a TVAöD
Erlass BMVI + GB Festlegungen zu
bedarfsunabhängiger
befristeter
Anschlussbeschäftigung von
Auszubildenden nach
bestandener
Abschlussprüfung
BMVI Befristete Vertretungen,
insbes. Elternzeit
Interne Regelung BMVI Ermöglicht die
Rückkehr der
Vertretenen auf ihren
bisherigen
Dienstposten
BMG Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb
von § 16a TVAöD
Dienstvereinbarung
zur Steigerung der
Qualität der
Berufsausbildung im RKI
RKI
BMG Vor dem Hintergrund der
besonderen Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
zahlreiche befristete
Vertretungen, insbesondere bei
Elternzeit, Sonderurlaub
und temporären
Arbeitszeitreduzierungen sowie im
Rahmen von
Forschungsprojekten u. sonstigen
Projekten
interne Festlegungen
in der Dienststelle
sowie
Zielvereinbarung BfArM mit
berufundfamilie
gGmbH
BfArM
BMUB Abbau sachgrundloser
Befristungen bis Ende 2017
Erlass BMUB und GB
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher
Vorgaben
wo geregelt/
festgelegt
für welchen
Bereich geregelt/
festgelegt
Anmerkungen
BMUB Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb
von § 16a TVAöD
Erlass BMUB und GB Festlegungen zu
bedarfsunabhängiger
befristeter
Anschlussbeschäftigungen von
Auszubildenden nach
bestandener
Abschlussprüfung
BMAS Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb
von § 16a TVAöD
Dienstvereinbarung;
interne Festlegungen
in jeweiligen
Dienststellen
BMAS, BAG,
BSG, BAuA,
Bundesversicherungsamt (BVA)
Interne Festlegungen
zu
bedarfsunabhängiger befristeter
Anschlussbeschäftigungen von
Auszubildenden nach
bestandener
Abschlussprüfung (in
Abhängigkeit von der
Prüfungsnote)
BMAS Die Überschreitung einer
Obergrenze von 41
befristet Beschäftigten im
Bundesversicherungsamt
bedarf der Zustimmung des
BMAS.
Festlegung des
BMAS:
Schreiben/E-Mail des
BMAS vom
05.08.2013 und vom
13.08.2013 sowie
vom 16.11.2015
Gesamtes
Bundesversicherungsamt
(BVA)
Festlegungen gelten
bis auf weiteres.
BMBF Befristete Übernahme von
Auszubildenden
Interne Regelung BMBF Regelung zur
befristeten Übernahme
von Auszubildenden
zur Erleichterung
des Übergangs in
eine
Anschlussbeschäftigung mit der
Möglichkeit, bei
Bewährung unbefristet
übernommen zu
werden. BMBF
bildet über Bedarf aus.
BMJV Befristete Übernahme von
Auszubildenden außerhalb
von § 16a TVAöD
Interne Regelung BMJV, BfJ Interne Festlegung
zu befristeter
Anschlussbeschäftigung vorrangig von
über den Bedarf
hinaus Ausgebildeten
nach bestandener
Abschlussprüfung
(in Abhängigkeit
von der
Prüfungsnote)
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher
Vorgaben
wo geregelt/
festgelegt
für welchen
Bereich geregelt/
festgelegt
Anmerkungen
BMJV Bei der Besetzung freier
Stellen werden in der Regel
vorrangig vorhandene
Fristkräfte berücksichtigt.
Bei zusätzlichem
Personalbedarf erfolgen daher
Neueinstellungen zunächst
befristet. Fachpersonal
(insbesondere
Informationstechnik) wird grundsätzlich
unbefristet eingestellt.
Interne Regelung BfJ
BMJV In den letzten 3 bis 5
Jahren sind befristete
Arbeitsverhältnisse kontinuierlich
in unbefristete
Beschäftigungen umgewandelt
worden. Auch künftig bestehen
Bestrebungen, die Zahl der
befristeten
Arbeitsverhältnisse gering zu halten.
Interne Regelung BGH
BMWi Befristete Übernahme von
Auszubildenden
Interne Regelung BMWi Interne Festlegungen
zu
bedarfsunabhängiger befristeter
Anschlussbeschäftigung von
Auszubildenden nach
bestandener
Abschlussprüfung; BMWi bildet
über Bedarf aus.
BKM Es gibt keine konkreten
personalwirtschaftlichen
Vorgaben. Vor dem
Hintergrund der Ermöglichung
der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf erfolgen
befristete Einstellungen vor
allem auf Grund von
Vertretungen, insbesondere bei
Mutterschutz, Elternzeit,
Sonderurlaub und
temporären Arbeitsreduzierungen;
außerdem im Rahmen der
Weitebeschäftigung von
ehemaligen
Auszubildenden.
Interne Regelung BKM Es werden
überwiegend sachgrundlose
Befristungen
genutzt.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher
Vorgaben
wo geregelt/
festgelegt
für welchen
Bereich geregelt/
festgelegt
Anmerkungen
BMEL Im BMEL erfolgen
befristete Einstellungen – neben
der befristeten
Anschlussverwendung von
Auszubildenden – in der Regel zur
Deckung eines temporären
Mehrbedarfs bzw. zur
Kompensierung von
Vertretungs-situationen. Bei
Vorliegen der
haushälterischen Voraussetzungen
werden die befristet
Beschäftigten bei
entsprechender Bewährung
dauerhaft in das BMEL
übernommen.
Verwaltungspraxis BMEL
BMF Befristete Übernahme von
Auszubildenden
Interne Regelung BMF Übernahmeregelung
zur
bedarfsunabhängigen befristeten
Anschlussbeschäftigung von
Auszubildenden (in
Abhängigkeit von Note und
weiteren Kriterien)
BMI Das BISp richtet sich bei
der Befristung von
Arbeitsverträgen nach den
gesetzlichen und tariflichen
Vorgaben sowie nach den
allgemeinen haushalterischen
Rahmenbedingungen wie
Mittel- und
Stellenverfügbarkeit lt. Haushalts- und
Stellenplan.
BISp Befristete
Beschäftigungsverhältnisse
dienen regelmäßig
der Deckung eines
temporären
personellen Mehrbedarfs.
BMI Befristete Übernahme von
Auszubildenden:
Eine Weiterbeschäftigung
der Kaufleute für
Büromanagement (KfBM) und der
Fachangestellten für
Markt- und
Sozialforschung nach der
Ausbildung ist von den erbrachten
Leistungen abhängig
(i.d.R. 12 Monate bzw. bei
guten Leistungen 24
Monate).
Interne Regelung StBA
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher
Vorgaben
wo geregelt/
festgelegt
für welchen
Bereich geregelt/
festgelegt
Anmerkungen
Die Fachinformatiker
(Anwendungsentwicklung)
erhalten i.d.R. einen 24-
Monatsvertrag nach der
Ausbildung.
Ansonsten richtet sich das
StBA bei der Befristung
von Arbeitsverträgen nach
den gesetzlichen und
tarifvertraglichen Vorgaben
sowie nach den allgemeinen
haushalterischen
Rahmenbedingungen (z. B. Mittel-
und Stellenverfügbarkeit
laut Haushalts- und
Stellenplan).
BMFSFJ Ziel ist es, den Anteil
befristeter
Beschäftigungsverhältnisse zu senken.
Hierauf wirkt die
Verwaltung gemeinsam mit den
Personalvertretungen hin.
Letztlich ist jedoch eine
Erhöhung der Zahl der
Planstellen und Stellen
erforderlich, um die im
Geschäftsbereich des
BMFSFJ verankerten
Aufgaben in angemessenem
Umfang durch unbefristet
Beschäftigten wahrnehmen
zu können. Wenn mangels
verfügbarer Planstellen und
Stellen sachgrundlose
Befristungen erfolgen, so gilt
in der Regel die Maßgabe,
dass Entfristungen
erfolgen, sobald verfügbare
Planstellen und Stellen zur
Verfügung stehen. Soweit
die entsprechenden
Voraussetzungen im Haushalt
bestehen, werden befristet
Beschäftigte, die sich
bewähren, dauerhaft
übernommen. Ein erheblicher
Anteil an Stellenzuwächsen
in 2017 wird für
Entfristungen genutzt werden.
Beschreibung eventueller
personalwirtschaftlicher
Vorgaben
wo geregelt/
festgelegt
für welchen
Bereich geregelt/
festgelegt
Anmerkungen
BMZ BMZ richtet sich bei der
Befristung von
Arbeitsverträgen nach den
gesetzlichen und tarifvertraglichen
Vorgaben sowie nach den
allgemeinen
haushalterischen Rahmenbedingungen
(z. B. Mittel- und
Stellenverfügbarkeit laut
Haushalts- und Stellenplan).
Befristete
Beschäftigungsverhältnisse
dienen regelmäßig
nur der Deckung
eines temporären
personellen
Mehrbedarfs.
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung
5. Wie hat sich von 2007 bis 2016 der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei
Neueinstellungen in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den
Bundesbehörden entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie
aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten)?
Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf Anlage 3 verwiesen. Hierfür wurden
Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser und weiterer Kleiner Anfragen durch
Abfragen der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden.
6. Wie haben sich von 2007 bis 2016 die Zahl und der Anteil der in den
Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden
sachgrundlos befristet Beschäftigten entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt
angeben sowie aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien
mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten)?
7. Wie hoch war jeweils der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen
befristeten Arbeitsverträgen?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen wird auf Anlage 4 verwiesen. Aus der
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes, die zur Beantwortung der Fragen 1
und 2 als einheitliche Datenquelle genutzt wurde, ist eine Differenzierung der
befristeten Beschäftigung nach zeitlicher bzw. sachlicher Befristung nicht
möglich. Es war deshalb erforderlich, zur Beantwortung der Fragen 6 und 7 eine
Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung durchzuführen und darüber hinaus
Daten zu nutzen, die zur Beantwortung anderer Kleiner Anfragen durch Abfragen
der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. Es wird darauf
hingewiesen, dass sich die einzelnen Erhebungsmethoden der angefragten Behörden und
des Statistischen Bundesamtes unterscheiden, die Daten zum Beispiel an
unterschiedlichen Stichtagen erhoben wurden, so dass statistische Abweichungen nicht
ausgeschlossen werden können.
8. Aus welchen sachlichen Gründen werden Beschäftigte derzeit befristet
eingesetzt (bitte die fünf häufigsten sachlichen Gründe mit Fallzahlen
auflisten)?
Für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung ergeben sich die fünf
häufigsten sachlichen Gründe für eine Befristung mit Sachgrund aus der folgenden
Übersicht. Hierfür wurden Daten aus der zur Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage durchgeführten Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung genutzt.
häufigste sachliche Gründe für Befristungen Fallzahl
1
§ 14 Absatz 1 Nr. 1 TzBfG
nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der
Arbeitsleistung 3208
2 WissZeitVG 2225
3 § 14 Absatz 1 Nr. 3 TzBfG Vertretung eines anderen Arbeitnehmers 767
4 Elternzeit-, Krankheits- oder Pflegezeitvertretung (z. B. nach BEEG oder PflegeZG) 416
5 § 14 Absatz 1 Nr. 2 TzBfG Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium 343
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Fallzahlen für 2016. Die Befristungsgründe werden in den Behörden nicht durchgängig
elektronisch erfasst und können dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren
Zeit ausgewertet werden. Teilweise musste deshalb auf Schätzungen der Fallzahlen
zurückgegriffen werden. Die genannten Fallzahlen können für die jeweilige Größenordnung
Orientierung bieten, sie sind jedoch nicht als vollständige korrekte Angabe zu verstehen.
9. Wie viele der befristet Beschäftigten sind im Zeitraum von 2007 bis 2016
jeweils in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten
Dienststellen übernommen worden, welchem Anteil an allen befristet
Beschäftigten entspricht dies in den einzelnen Jahren, und wie stellen sich die
Übernahmequoten jeweils im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar?
Die Beantwortung der Frage basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels. Über
diese Daten ist ein Vergleich zur Wirtschaft möglich. Die Daten des IAB-
Betriebspanels für den öffentlichen Sektor können nicht auf die föderalen Ebenen
aufgeteilt werden.
Die Anzahl der Übernahmen ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Demnach hat
sich die Anzahl der Übernahmen im öffentlichen Sektor deutlich erhöht, von rund
35 000 im Jahr 2014 auf rund 49 000 im Jahr 2015.
Hinsichtlich der Übernahmequoten bis 2014 wird auf die Tabelle 37
„Entfristungen, Verlängerungen und Personalabgänge nach Befristungsende“ des IAB-
Forschungsberichts 12/2015, Seite 96, und die dortigen Hinwiese verwiesen.
Der Forschungsbericht ist auf den Internetseiten des IAB veröffentlicht unter:
http://doku.iab.de/forschungsbericht/2015/fb1215.pdf.
Die Übernahmequote, definiert als Anteil an allen Vertragsänderungen bei
befristet Beschäftigten (Entfristungen, Verlängerungen und Personalabgänge nach
Befristungsende), hat sich im öffentlichen Sektor deutlich von 32 Prozent im Jahr
2014 auf 39,4 Prozent im Jahr 2015 erhöht (Übernahmequoten nicht in Tabelle
ausgewiesen). In der Privatwirtschaft ist im gleichen Zeitraum ein Anstieg von
41,5 auf 42,7 Prozent zu beobachten. (Privatwirtschaft: 2014: 41,5 Prozent; 2015:
42,7 Prozent; Alle Sektoren: 2014: 37,5 Prozent; 2015: 39,5 Prozent). Daten für
2016 stehen im IAB-Betriebspanel noch nicht zur Verfügung.
Übernahmen in unbefristete Beschäftigung 2007-2015 (Anzahl in Tausend)
Öffentlicher Sektor1)3) Privatwirtschaft1)2) Gesamt
2007 16 202 251
2008 23 208 269
2009 27 181 245
2010 26 185 256
2011 46 227 324
2012 37 286 372
2013 35 257 339
2014 35 271 363
2015 49 278 384
Quelle: IAB-Betriebspanel, hochgerechnete Werte, jeweils bezogen auf das erste Halbjahr
1) ohne Wissenschaft,
2) ohne gemeinnützige Einrichtungen des Dritten Sektors,
3) ohne Branche Verteidigung.
10. Wie viele der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den
Bundesbehörden befristet Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren nach
Ablauf der Befristung erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen,
und wie viele haben die Dienststelle verlassen?
Hinsichtlich der Jahre 2014 und 2015 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 3c, 3d und 3e der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7432 verwiesen. Für das Jahr 2016 wird
auf die folgende Tabelle verwiesen.
Fallzahlen 2016
Zahl der Verlängerungen der Befristung und erneuter befristeter
Beschäftigung
3167
Zahl derjenigen, die nach Ablauf der Befristung die Dienststelle
verlassen haben (ohne vorzeitige Kündigungen oder sonstige
vorzeitige Personalabgänge)
3232
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die Daten werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst. Teilweise
musste auf Schätzungen der Fallzahlen zurückgegriffen werden. Die genannten Fallzahlen
können für die jeweilige Größenordnung Orientierung bieten, sie sind jedoch nicht als
vollständige korrekte Angaben zu verstehen.
11. Für welche Tätigkeiten werden die befristet Beschäftigten derzeit
hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit
entsprechenden Fallzahlen auflisten)?
Auf der Basis der für diese Kleine Anfrage durchgeführten Abfrage der
unmittelbaren Bundesverwaltung wurden die befristet Beschäftigten in den folgenden
zehn meist ausgeübten Tätigkeiten eingesetzt.
Tätigkeiten Fallzahl
1)
1 Bürosachbearbeiter, Bürokräfte, Kanzlei- und Schreibkräfte 5495
2
Wissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftliches Hilfspersonal
(technische Assistenten, Laboranten, Laborwäscher u. a.), wissenschaftliche Gutachter,
medizinisch und pharmazeutische Projektarbeit, chemische Untersuchungen und Doktoranden 3987
3 Sachbearbeiter, Hauptsachbearbeiter 3189
4 Referenten und Referatsleitung 1071
5 Handwerker, Kammerberufe und Wasserbauer 673
6 Technische Tätigkeiten und Ingenieure 663
7 Studentische Hilfskräfte 607
8 Technische und administrative Projekttätigkeit und Projektmitarbeiter allgemein 370
9 IT-Projektarbeit, IT-Fachpersonal, IT-Administration 327
10
Boten, Pförtner, Mitarbeiter Druckerei, Post- und Faxstelle, Telefonzentrale, Fernsprecher
und entsprechende Service- und Assistenzkräfte 296
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
1) Fallzahlen für 2016. Die entsprechenden Daten können nicht vollständig elektronisch
ausgewertet werden. Teilweise musste daher auf Schätzungen der Fallzahlen
zurückgegriffen werden. Die genannten Fallzahlen können für die jeweilige Größenordnung
Orientierung bieten, sie sind jedoch nicht als vollständige korrekte Angabe zu verstehen.
12. Wie waren im Zeitraum von 2007 bis 2016 die durchschnittlichen
Beschäftigungsdauern der befristet Beschäftigten (bitte getrennt nach zeitlicher und
sachlicher Befristung darstellen)?
Wie stellen sich die Beschäftigungsdauern im Vergleich zur
Gesamtwirtschaft dar?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Die Frage
wird mit Hilfe einer Sonderauswertung des Mikrozensus des Statistischen
Bundesamtes beantwortet. Der Mikrozensus, eine Befragung von Beschäftigten, ist
Teil der amtlichen Statistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in
Deutschland. Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und
Privatwirtschaft erfolgt über eine Kombination von Wirtschaftszweigen und subjektiver
Zuordnung der Befragten zum öffentlichen Dienst. Eine Differenzierung der
befristeten Beschäftigung nach zeitlicher bzw. sachlicher Befristung ist auf der Basis
der Ergebnisse des Mikrozensus nicht möglich. Daten für 2016 stehen im
Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes noch nicht zur Verfügung.
Befristet abhängig Kernerwerbstätige1) nach Beschäftigungsbereich2)
und Beschäftigungsdauern3)
Jahr Beschäftigungsdauer im öffentlichen Dienst
Beschäftigungsdauer
in der Privatwirtschaft
2004 34,4 25,0
2005 37,2 24,7
2006 34,2 21,4
2007 34,9 19,9
2008 33,2 20,1
2009 33,7 20,9
2010 32,5 19,2
2011 37,0 19,6
2012 37,7 20,7
2013 38,2 21,4
2014 38,2 20,9
2015 39,4 20,4
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2017.
1) Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung oder Ausbildung oder
einem Wehr-/Zivil- sowie Freiwilligendienst.
2) Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfolgt über
eine Kombination von Wirtschaftszweig und subjektiver Zuordnung der Befragten zum
öffentlichen Dienst. Unabhängig von der subjektiven Zuordnung werden Erwerbstätige,
die in den Wirtschaftsbereichen öffentliche Verwaltung, Verteidigung oder
Sozialversicherung arbeiten, dem öffentlichen Dienst zugeordnet. Gibt eine befragte Person
an, in den Wirtschaftszweigen Energieversorgung, Erziehung und Unterricht,
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen oder Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und
zoologische Gärten zu arbeiten, wird sie nur dann dem öffentlichen Dienst zugeordnet,
wenn sie zudem angibt, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu sein.
3) Beschäftigungsdauer in Monaten. Die Beschäftigungsdauer wird aus der Differenz
zwischen Befragungsmonat und Beginn der gegenwärtigen Tätigkeit gebildet. Die
Befristungsdauer wird direkt erfragt und bezieht sich auf die Gesamtdauer der befristeten
Tätigkeit. Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw.
abgerundet. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige
Abweichungen in der Endsumme ergeben.
13. Wie setzen sich die befristet Beschäftigten derzeit nach Vollzeit-/
Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung, Geschlecht, Alter, Behinderung und
Staatsangehörigkeit zusammen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die folgenden Tabellen verwiesen. Die auf
der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes beruhenden Angaben
berücksichtigen die Beschäftigten des Bundes einschließlich der Ortskräfte bei
Vertretungen des Bundes im Ausland. Nicht enthalten sind dagegen geringfügig
Beschäftigte. Die 17 1201) befristet Beschäftigten setzen sich wie folgt zusammen2):
Insgesamt Vollzeit Teilzeit
17.120 13.255 3.865
im Alter von ... bis unter ... Jahren
Insgesamt unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und
mehr
17.120 5.515 5.960 3.165 2.005 475
Insgesamt Frauen Männer
17.120 8.685 8.435
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes, Stichtag: 30.06.
1) Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland.
2) Für geringfügig Beschäftigte liegen keine Angaben zur Befristung vor. Daher sind sie
hier nicht gesondert ausgewiesen. Angaben zu Staatsangehörigkeit und Behinderung
werden im Rahmen der Personalstandstatistik nicht erhoben.
Die Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen
berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11087
zu Frage 1 Anlage 1
Entwicklung der Beschäftigten des Bundes*)
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis
(ohne Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen)
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06.)
Beschäftigte
insgesamt
und zwar Nachrichtlich:
Geringfügig
(Allein)Beschäftigte1)Arbeitnehmer mit
Zeitvertrag Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Einzelplan 04 2007 4.065 115 3.125 940 0
2008 3.990 155 3.125 870 0
2009 4.000 170 3.180 815 0
2010 3.885 170 3.090 795 0
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin 2011 3.855 220 3.070 785 5
und des Bundeskanzleramtes 2012 3.810 255 3.050 760 0
2013 3.735 265 3.000 735 0
2014 3.675 240 2.965 710 0
2015 3.620 280 2.940 680 0
Einzelplan 052) 2007 11.560 1.100 10.540 1.020 0
2008 11.745 830 10.775 970 10
2009 11.870 855 10.945 925 5
2010 11.750 940 10.845 905 10
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
2011
2012
11.425
11.445
1.055 10.330 1.095
1.355 10.430 1.020
10
5
2013 11.560 1.600 10.560 1.000 5
2014 11.625 1.800 10.660 965 10
2015 12.025 2.070 11.105 925 5
Einzelplan 06 2007 56.995 815 50.450 6.545 5
2008 56.440 1.065 50.105 6.335 5
2009 56.255 1.290 49.965 6.290 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern
2010
2011
56.310
56.300
1.400 50.070 6.240
1.585 50.035 6.265
20
35
2012 55.955 1.575 49.630 6.325 30
2013 56.010 1.675 49.670 6.340 35
2014 56.860 1.720 50.375 6.485 35
2015 57.735 1.885 51.045 6.690 40
Einzelplan 07 2007 4.595 60 3.595 1.000 0
2008 4.635 125 3.635 1.000 0
2009 4.730 185 3.730 1.000 0
2010 4.910 305 3.910 1.000 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 5.005 385 3.975 1.030 10
der Justiz und für Verbraucherschutz 2012 4.825 245 3.855 970 5
2013 4.850 285 3.870 980 5
2014 4.865 260 3.890 980 5
2015 4.975 260 3.955 1.020 5
Einzelplan 08 2007 44.460 180 36.935 7.525 0
2008 43.970 215 36.685 7.285 0
2009 43.760 270 36.550 7.210 0
2010 43.770 295 36.620 7.150 0
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 43.840 300 36.760 7.080 0
der Finanzen 2012 44.170 330 37.040 7.135 0
2013 44.480 455 37.325 7.160 5
2014 45.095 410 37.910 7.185 5
2015 46.280 500 38.885 7.395 5
Einzelplan 09 2007 9.075 560 7.095 1.980 5
2008 9.095 800 7.145 1.950 5
2009 9.345 1.145 7.400 1.945 5
2010 9.475 1.350 7.470 2.010 150
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 9.485 1.480 7.405 2.080 65
für Wirtschaft und Energie 2012 9.460 1.505 7.440 2.020 65
2013 9.675 1.765 7.645 2.025 70
2014 9.790 1.770 7.770 2.020 95
2015 9.795 1.685 7.790 2.005 90
Einzelplan 10 2007 5.405 665 3.695 1.710 10
2008 5.355 800 3.670 1.685 10
2009 5.345 920 3.705 1.640 10
2010 5.380 1.065 3.695 1.680 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 5.405 1.200 3.730 1.675 25
für Ernährung und Landwirtschaft 2012 5.385 1.320 3.700 1.685 25
2013 5.415 1.495 3.735 1.680 40
2014 5.265 1.420 3.655 1.610 30
2015 5.155 1.390 3.615 1.540 30
Einzelplan 11 2007 2.575 140 1.975 600 5
2008 2.625 220 2.030 595 5
2009 2.670 240 2.080 590 5
2010 2.660 285 2.060 600 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 2.695 290 2.100 595 5
für Arbeit und Soziales 2012 2.690 295 2.070 620 5
2013 2.655 270 2.075 580 5
2014 2.630 285 2.035 595 5
2015 2.680 320 2.070 615 5
Drucksache 18/11087 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Einzelplan
Jahr
(Stichtag:
30.06.)
Beschäftigte
insgesamt
und zwar Nachrichtlich:
Geringfügig
(Allein)Beschäftigte1)Arbeitnehmer mit
Zeitvertrag Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Einzelplan 12 2007 26.585 640 22.345 4.240 70
2008 26.070 895 22.100 3.970 85
2009 25.805 1.055 21.935 3.865 85
2010 25.900 1.435 22.060 3.840 70
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 25.740 1.590 22.005 3.735 70
für Verkehr und digitale Infrastruktur 2012 25.330 1.665 21.680 3.645 70
2013 24.930 1.865 21.360 3.570 70
2014 23.105 1.715 19.975 3.130 60
2015 22.960 1.855 19.860 3.100 70
Einzelplan 143) 2007 109.725 X 83.805 25.925 0
2008 100.185 X 75.355 24.830 0
2009 96.940 X 72.585 24.355 0
2010 92.405 X 68.870 23.535 0
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 87.770 3.385 66.405 21.365 130
der Verteidigung 2012 85.545 3.575 66.090 19.455 145
2013 81.665 3.410 64.325 17.340 140
2014 80.115 4.025 64.595 15.515 205
2015 76.385 3.830 62.710 13.675 210
Einzelplan 15 2007 3.255 345 2.315 935 5
2008 3.355 465 2.370 985 5
2009 3.435 560 2.435 1.000 5
2010 3.565 665 2.540 1.025 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 3.640 770 2.565 1.070 25
für Gesundheit 2012 3.710 840 2.600 1.105 40
2013 3.775 965 2.595 1.180 40
2014 3.715 955 2.575 1.140 20
2015 3.745 1.005 2.600 1.145 25
Einzelplan 16 2007 3.160 325 2.185 975 5
2008 3.205 435 2.280 925 5
2009 3.295 520 2.365 930 5
2010 3.480 670 2.490 990 0
Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. 2011 3.480 695 2.505 975 0
Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 2012 3.460 730 2.460 1.000 5
2013 3.515 755 2.500 1.015 5
2014 4.815 960 3.520 1.295 0
2015 4.830 960 3.540 1.290 0
Einzelplan 17 2007 1.550 45 1.130 415 0
2008 1.555 90 1.145 410 0
2009 1.540 95 1.145 395 0
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend
2010
2011
1.560
1.555
120 1.145 410
115 1.165 385
0
0
2012 1.590 160 1.180 405 0
2013 1.725 320 1.295 425 0
2014 1.695 305 1.255 445 0
2015 1.745 300 1.305 440 0
Einzelplan 23 2007 630 35 500 130 0
2008 625 40 485 140 0
2009 625 50 480 145 0
2010 630 50 490 140 0
Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. 2011 635 65 495 140 0
wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 2012 660 70 520 140 0
2013 780 80 620 155 0
2014 765 80 605 165 0
2015 840 100 655 180 0
Einzelplan 30 2007 990 25 750 240 0
2008 990 35 745 245 0
2009 1.015 55 770 245 0
2010 985 55 745 240 0
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 2011 1.015 80 765 250 0
für Bildung und Forschung 2012 1.020 80 775 245 0
2013 1.005 90 770 235 0
2014 980 105 750 230 0
2015 985 90 745 240 0
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. Daten zum Stichtag 30.06.2015 sind die aktuellsten vorliegenden Daten.
Die Geheimhaltung nach § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen.
*) Ohne Sonderrechnungen und Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20. Die Angaben zu den Einzelplänen enthalten auch die jeweiligen Ministerien.
1) Geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; es sind nur geringfügig Beschäftigte enthalten, bei denen es sich um die einzige Erwerbsquelle handelt.
Zusatz für den Bereich BMVg: Bei diesen Personalzahlen handelt es sich u.a. um wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie kurzzeitig beschäftigte Praktikanten insbesondere
bei den Universitäten der Bundeswehr.
2) Einschließlich besonderer Beschäftigungsverhältnisse wie befristete Grabungshelfer an Grabungsstätten im Ausland sowie Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland.
3) Für die Jahre 2007 bis 2010 liegen im Geschäftsbereich des BMVg keine vollständigen Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11087
zu Frage 2 Anlage 2
Beschäftigte des Bundes*) am 30.06.2015
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes aufgeteilt nach Geschlecht und Altersgruppen
Epl.-Nr. Einzelplan Männer Frauen
im Alter von ... bis unter ... Jahren
unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr
04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin
und des Bundeskanzleramtes 1455 2165 390 570 845 1225 590
05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 6360 5670 1195 2755 3475 3520 1080
06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern 40920 16815 9040 11005 17240 17220 3230
07
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz 2290 2685 490 700 1550 1655 580
08
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen 28495 17780 5775 7925 13280 14775 4520
09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie 6005 3785 1380 2060 2090 3005 1260
10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft 2155 3000 670 885 1120 1825 650
11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales 1175 1510 315 540 680 865 280
12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur 16440 6520 2750 3315 6000 8060 2825
14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung 49650 26740 8700 8840 16995 31360 10485
15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit 1290 2455 495 730 985 1160 375
16
Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f.
Umwelt, Naturschutz, Bau u.
Reaktorsicherheit 2225 2605 440 955 1190 1665 585
17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 665 1080 190 320 400 620 220
23
Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f.
wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 390 450 75 210 220 270 65
30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung 415 570 85 180 260 345 115
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes
*) Ohne Sonderrechnungen und Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20. Die Angaben zu den Einzelplänen enthalten auch die jeweiligen Ministerien. Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen
des Bundes im Ausland; ohne Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen.
Die Geheimhaltungspflicht nach § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen.
Arbeitnehmer des Bundes mit Zeitvertrag*) am 30.06.2015
nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes aufgeteilt nach Geschlecht und Altersgruppen
Epl.-Nr. Einzelplan Männer Frauen
im Alter von ... bis unter ... Jahren
unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr
04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin
und des Bundeskanzleramtes 140 140 75 85 65 40 15
05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 940 1130 470 800 485 235 85
06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern 835 1050 690 665 295 205 30
07
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz 90 170 120 75 40 15 10
08
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen 230 270 180 120 85 100 10
09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie 1070 620 570 765 245 85 20
10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft 520 870 365 530 275 180 35
11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales 115 205 135 120 35 20 5
12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur 1135 720 580 630 345 240 55
14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung 2210 1620 1510 1035 675 510 100
15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit 325 680 225 405 220 120 40
16
Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f.
Umwelt, Naturschutz, Bau u.
Reaktorsicherheit 410 555 165 425 235 115 30
17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 100 200 75 125 55 40 5
23
Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f.
wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 45 55 20 45 20 10 0
30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung 40 50 30 20 20 20 5
Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. Daten zum Stichtag 30.06.2015 sind die aktuellsten vorliegenden Daten.
Die Geheimhaltungspflicht nach § 16 BStatG wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den
Summen kommen.
*) Ohne Sonderrechnungen und Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20. Die Angaben zu den Einzelplänen enthalten auch die jeweiligen Ministerien.
Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland; ohne Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen.
Drucksache 18/11087 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
zu Frage 5 Anlage 3
Ressort
2014 2015 2016
Anteil der befristeten
Arbeitsverträge an allen
Neueinstellungen in %
Anteil der befristeten
Arbeitsverträge an allen
Neueinstellungen in %
Anteil der befristeten
Arbeitsverträge an allen
Neueinstellungen in %
AA 58,8% 64,0% 58,3%
BMI 23,0% 40,9% 36,7%
BMJV 48,4% 46,2% 41,2%
BMF 49,8% 50,0% 18,2%
BMWi 89,4% 85,1% 83,1%
BMEL 77,9% 69,6% 82,7%
BMAS 73,4% 65,1% 61,6%
BMVI 61,4% 55,8% 30,2%
BMVg1) 56,7% 32,8% 21,5%
BMG 89,7% 87,4% 84,6%
BMUB 74,6% 59,8% 58,8%
BMFSFJ2) 89,5% 92,0% 89,1%
BMZ 57,7% 70,4% 69,3%
BMBF3) 51,7% 23,7% 42,1%
BKAmt 13,2% 13,0% 16,3%
BKM 57,1% 62,9% 68,1%
BPA 50,0% 42,4% 46,9%
Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die ermittelten Zahlenwerte eines Jahres enthalten statistische Ungenauigkeiten bedingt durch
datenschutzrechtliche Vorgaben für Personalverwaltungssysteme.
1) Hinweis des BMVg: in den Angaben zu den Jahren 2014 und 2015 wurde Personal, das nach dem
WissZeitVG beschäftigt ist, noch nicht berücksichtigt. In 2016 ist dieser Personenkreis für ein
einheitlicheres Vorgehen aller Ressorts bei der Datenerhebung berücksichtigt worden.
2) Im nachgeordneten Bereich des BMFSFJ ergibt sich der Anteil befristet Beschäftigter unter anderem aus
der vorübergehenden Natur bestimmter dort angesiedelter Aufgaben. Im Geschäftsbereich des BMFSFJ
erfolgen Befristungen mit Sachgrund wegen vorübergehender Aufgaben. Wenn mangels verfügbarer
Planstellen und Stellen sachgrundlose Befristungen erfolgen, so gilt in der Regel die Maßgabe, dass
Entfristungen erfolgen, sobald verfügbare Planstellen und Stellen zur Verfügung stehen. Ein erheblicher
Anteil an Stellenzuwächsen in 2017 wird für Entfristungen genutzt werden.
3) Hinweis des BMBF für die Jahre 2014 und 2015: eine Großzahl der befristeten Neueinstellungen umfasst
ehemalige Auszubildende, die auf Grund fehlender Stellen nicht in ein festes Beschäftigungverhältnis
übernommen werden können. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird dieser Gruppe nach der
Ausbildung befristet die Möglichkeit eröffnet, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, um damit ihre
Chancen für den künftigen beruflichen Werdegang weiter zu verbessern.
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ISSN 0722-8333]