Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2016
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 18/7625). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2015 bei 60,6 Prozent – und das, obwohl z. B. Flüchtlinge aus den Westbalkanländern zu beinahe 100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die nach Überprüfung ablehnender Behördenentscheidungen von den Gerichten ausgesprochen werden.
Bei 10 Prozent aller Asylsuchenden, in knapp 45 000 Fällen, stellte das BAMF im Jahr 2015 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU). In 5 436 Fällen wurde die Zuständigkeit Griechenlands vermutet. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesystem gibt es jedoch seit dem Jahr 2011 einen Überstellungsstopp. Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2015 vor allem an Ungarn gerichtet (32,5 Prozent), danach folgten Italien, Bulgarien und Polen. Syrische Flüchtlinge stellen dabei mit 21,4 Prozent die größte Betroffenengruppe dar, gefolgt von afghanischen und irakischen Asylsuchenden. Den insgesamt 44 892 Dublin-Ersuchen im Jahr 2015 standen nur 3 597 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 8 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 699) betrug die so genannte Überstellungsquote 12,1 Prozent (in Bezug auf Ungarn: 2 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (47,3 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen eine Überstellung nach Ungarn waren 2015 erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 26 Prozent). Manche Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich aber auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem Dublin-System für Deutschland nicht verbunden: Obwohl die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin-Überstellungen im Jahr 2015 im Saldo (Gegenüberstellung der überstellten bzw. aufgenommenen Schutzsuchenden) um gerade einmal 565 Personen – 0,1 Prozent der insgesamt 442 000 registrierten Asylanträge.
Arbeitskapazitäten im BAMF könnten auch durch den Verzicht auf automatische, anlasslose Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Anerkennung freigesetzt werden. Im Jahr 2015 kam es bei knapp 10 000 Widerrufsprüfungen in nur 3 Prozent aller Fälle zu einer Aberkennung des Schutzstatus. Für die Betroffenen – häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die damit verbundene Unsicherheit sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2015 nach offiziellen Angaben im Durchschnitt 5,2 Monate. Bei Herkunftsländern mit sehr geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen Ländern mit guten Anerkennungschancen. So mussten Asylsuchende aus Afghanistan, Eritrea, Iran und Somalia, trotz einer bereinigten Schutzquote von jeweils über 75 Prozent, 13 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Die realen Asylverfahrensdauern liegen noch einmal deutlich über diesen Werten, denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird bei den Angaben der Bundesregierung über die Verfahrensdauern nicht berücksichtigt. Erst nach mehrfachem Nachfragen machte die Bundesregierung Angaben zur Zeitdauer zwischen erster Einreise (nach Angaben der Betroffenen) und formeller Asylantragstellung, bei Entscheidungen im dritten Quartal 2016 betrug diese zusätzliche Wartezeit durchschnittlich acht Monate (Bundestagsdrucksache 18/10575, Frage 4k).
Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2015 627 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 143 syrische Flüchtlinge. Im Ergebnis wurde 74 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
31,1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 waren Kinder. 3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 91,7 und 95,6 Prozent lag.
Um der Bundesregierung eine schnellere Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zu ermöglichen, beschränken sich die nachfolgenden Fragen weitgehend auf die regelmäßig abgefragten Sachverhalte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2016, bzw. im Jahr 2016 insgesamt, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Jahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei machen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte, wie in Frage 1a erbeten, differenzieren)?
Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im vierten Quartal 2016 bzw. im Jahr 2016 insgesamt beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?
a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur Verfahren berücksichtigt werden, in denen es eine inhaltliche Asylanhörung gab (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
d) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Asylverfahren getrennt danach betrachtet werden, ob sie in so genannten Ankunftszentren, in Entscheidungszentren, in den Außenstellen oder der Zentrale entschieden wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
e) Wie viele Personen wurden in den genannten Zeiträumen im EASY-System (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) als Asylsuchende registriert, und wie viele formelle Asylanträge waren es im Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach Bundesländern, Monaten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall den sechs Westbalkanländern, Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei – differenzieren)?
f) Wie viele der aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten sind im Kerndatensystem des Ausländerzentralregisters (AZR) gespeichert (bitte darlegen, wie viele Personen mit welchem Status gespeichert sind, bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren), und zu wie vielen Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen sind Informationen zu Integrations- und Arbeitsmarktdaten gespeichert?
g) Inwieweit ist ein mehrfacher Sozialleistungsbezug durch Asylsuchende (noch) möglich, nachdem alle Schutzsuchenden in Deutschland (nach-)erfasst wurden, wie viele Mehrfachmeldungen Asylsuchender unter unterschiedlichen Namen hat es in den Jahren 2015 und 2016 gegeben, und was waren die (möglichen) Gründe hierfür, inwieweit ist eine Mehrfachmeldung als Asylsuchender notwendigerweise mit einem mehrfachen Geldleistungsbezug verbunden, auch vor dem Hintergrund zum Teil vorrangig zu gewährender Sachleistungen, und über welche Erkenntnisse, etwa auch durch die Bundesländer, über einen Sozialleistungsbetrug durch Asylsuchende durch mehrfache Inanspruchnahme von Geldleistungen verfügt die Bundesregierung (bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?
h) Wie lang war im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lang die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
i) Wie hoch waren im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 der Anteil rein schriftlicher Anerkennungsverfahren an allen Verfahren und ihre absolute Zahl (insgesamt, aber auch in Bezug auf die Herkunftsländer Syrien, Irak und Eritrea), und wie lange dauerten diese Verfahren durchschnittlich (bitte nach Herkunftsländern auflisten)?
j) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs, zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit mindestens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF?
k) Wie lang war die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie im System MARiS des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden gespeichert) bis zur formellen Asylantragstellung für die Monate Oktober, November und Dezember 2016 sowie für das Gesamtjahr 2016 (bitte jeweils auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden nennen)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall auch Syrien – und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
d) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort gewährten Schutzstatus und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?
e) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland gab es, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden in diesen Zeiträumen statt (bitte auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und angeben, in wie vielen Fällen es sich um eine Familienzusammenführung handelte)?
f) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?
g) Wie ist die Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil von Dublin-Verfahren und -Entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden im vierten Quartal 2016 (bitte nach Monaten differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)?
Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenem Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2016 (bitte in der Differenzierung wie in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/6860 darstellen), wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Berufungszulassungsbeschwerden usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Verfahren hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016 verloren, und wie viele Entscheidungen gab es (bitte jeweils auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen gab es im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der Türkei im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016?
Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Angaben des EASY-Systems im Jahr 2016 eingereist (bitte nach Monaten differenzieren), und wie waren die Entscheidungen bei Asylsuchenden aus der Türkei in diesem Jahr (bitte nach Monaten und gewährtem Schutzstatus, Ablehnung oder Einstellung differenzieren und absolute und relative Zahlen angeben, zudem die Werte für kurdische Volkszugshörige gesondert angeben)?
Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Oktober, November und Dezember 2016 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?
Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und wie ist die Personalbedarfsplanung des BAMF für die Jahre 2017 und 2018 aufgrund welcher Annahmen?
Wie viele Asylverfahren wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen differenzieren – etwa: Nichtbetreiben, Nichterreichbarkeit, Nichterscheinen bei einer Anhörung – und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren)?
Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren), wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 (bitte jeweils absolute und relative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen), und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF gibt es derzeit, die nur anhören bzw. die anhören und entscheiden?
Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie lang war die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?
Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, und wie lange dauern diese jeweils bei Asylsuchenden aus den sechs Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Welche Angaben für das vierte Quartal 2016 bzw. für das Gesamtjahr 2016 lassen sich machen zu überprüften (vor allem Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern, wie in der Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/9415)?