[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Februar 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11128
18. Wahlperiode 10.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10984 –
Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung
empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den
Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht
in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im
eigenen Land, jeder Vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland
verbieten (
www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien
über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus
durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf eine
tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der
Bevölkerung (
www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120presse-hand-
out.pdf).
Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von
teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog
„Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren
Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum
Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die
Pro-Bewegung (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche
Agitation etwa gegen Moscheeneubauten als ein Mittel, um die so genannte
Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen.
Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem
Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An
wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu
25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen
Aufmärschen.
Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit
äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die
von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu
Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627).
Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7498 mitteilte, wurde
Ende 2015 die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das
Unterthema „Islamfeindlichkeit“ vom zuständigen Fachgremium befürwortet, die
Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch Motivierten Kriminalität
(PMK) liegt damit bei der Innenministerkonferenz (IMK).
1. Auf welchen Gesprächsrunden, Veranstaltungen, Konferenzen etc. wurden
von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im Jahr 2016 die
Thematiken Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten thematisiert?
Unter Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung werden die
Bundeskanzlerin, Bundesminister, Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretäre und
Staatssekretäre verstanden.
Es ist davon auszugehen, dass die Thematiken Islamfeindlichkeit und
antimuslimische Straftaten in diversen Gesprächsrunden, Veranstaltungen, Konferenzen
etc., an denen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im Jahr 2016
teilgenommen haben, thematisiert wurden.
Da über tatsächliche Gesprächsinhalte und Wortbeiträge der Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung keine Aufzeichnungen vorliegen, ist eine exakte
und abschließende Beantwortung der Frage auf Grundlage der hier vorliegenden
Informationen nicht möglich. Nachfolgend werden lediglich beispielhaft einige
Veranstaltungen ausgewiesen:
So waren im Rahmen der Treffen der Bundeskanzlerin mit Verbänden und
gesellschaftlichen Gruppen, die in der Flüchtlingshilfe engagiert sind, (am 8. April
2016 und 1. Juli 2016), an denen auch weitere Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung teilnahmen, die Themen Islamfeindlichkeit und
antimuslimische Straftaten Gegenstand der Diskussion.
Frau Staatsministerin Özoğuz hat bei einem Treffen mit Vertretern
unterschiedlicher Religions- und Glaubensgemeinschaften am 26. April 2016 u. a. das Thema
Islamfeindlichkeit angesprochen.
Die Bundesregierung hat während des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016 einen
besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Toleranz, Vielfalt und Nicht-
Diskriminierung gelegt. Mit Unterstützung des OSZE-Büros für demokratische
Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) und anderer Organisationen und
Akteure, insbesondere des Europarats, hat der deutsche OSZE-Vorsitz 2016 eine
Reihe von Veranstaltungen zum Schwerpunkt Toleranz, Vielfalt und Nicht-
Diskriminierung organisiert beziehungsweise unterstützt, unter anderem beim
Human Dimension Implementation Meeting der OSZE in Warschau vom 19. bis
30. September 2016, sowie der von Bundesminister a. D. Dr. Frank-Walter
Steinmeier am 20. Oktober 2016 eröffneten OSZE-Vorsitzkonferenz zu „Toleranz und
Vielfalt“, die den generellen Ursachen von sowie Strategien zum Umgang mit
Intoleranz und Diskriminierung gewidmet war.
Daneben hat Deutschland die etablierte Praxis der Ernennung von Persönlichen
Beauftragten des amtierenden OSZE-Vorsitzenden für die Bekämpfung von
Intoleranz und Diskriminierung fortgesetzt. Für das Jahr 2016 ernannte
Bundesminister a. D. Dr. Frank-Walter Steinmeier Prof. Bülent Şenay zum Persönlichen
Beauftragten des Vorsitzes für die Bekämpfung von Intoleranz und
Diskriminierung gegen Muslime.
Auf Staatsministerebene wurde das Thema Diskriminierung von Muslimen
während des Welt-Cafés am Rande des Deutsch-Französischen Ministerrats in Metz
am 6. April 2016 aufgegriffen. Das allgemeine Gesprächsthema galt der
Integration in Frankreich und Deutschland.
Das Thema Islamfeindlichkeit wurde von Staatsminister Michael Roth ebenfalls
mit den Führern der Religionsgemeinschaften in Albanien während seiner Reise
am 20. Dezember 2016 thematisiert.
Auf Staatssekretärsebene wurde das Thema Islamfeindlichkeit im Jahr 2016 in
mehreren Konsultationen mit Amtskollegen anderer Staaten besprochen.
Die Thematiken Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten wurden auch
im Rahmen der Zusammenarbeit mit den muslimischen Verbänden in
Sicherheitsfragen vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Vertretern
muslimischer Verbände am 18. Januar 2016 thematisiert.
Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Fallzahlen für
die Politisch Motivierte Kriminalität für das Jahr 2015 durch den Bundesminister
des Innern zusammen mit dem damaligen Vorsitzenden der Ständigen Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder, Minister Klaus Bouillon am 23. Mai
2016 wurden die Probleme ebenfalls erörtert.
Auch im Rahmen des Festaktes zum 10jährigen Bestehen der Deutschen Islam
Konferenz (DIK) am 27. September 2016 wurde das Thema Islamfeindlichkeit
durch Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble angesprochen.
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erwähnte das Thema ebenfalls in
seiner Rede beim Gemeindetag des Zentralrats der Juden am 8. Dezember 2016
in Berlin.
Darüber hinaus ist das Thema Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten
bei weiteren Veranstaltungen von Vertretern der Bundesressorts erörtert worden
(bspw. zu den generelleren Thematiken „Kampf gegen rechts“, Bekämpfung von
Hasskriminalität, Straftaten und Agitationen im Asylzusammenhang, Migration
und Integration), ohne dass diese aus den o. g. Gründen konkret und abschließend
benannt werden können.
2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als
verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern
für Verfassungsschutz überwacht?
Grundsätzlich können einzelne rechtsextremistische Gruppierungen aufgrund
ihrer fremdenfeindlichen Ideologie auch als islam- bzw. muslimfeindlich eingestuft
werden. So liegen zur „Identitären Bewegung Deutschlands“ (IBD) tatsächliche
Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung vor, sodass die
Gruppierung durch das BfV im Rahmen eines Verdachtsfalls bearbeitet wird. Zu den
rechtsextremistischen Beobachtungsobjekten der einzelnen Landesbehörden für
Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte der Länder
verwiesen.
Darüber hinausgehend beobachtet das Land Bayern den Landesverband der Partei
„Die Freiheit“ und den Personenkreis um dessen Vorsitzenden im
Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit (eigenständiger
Phänomenbereich) in Bayern außerhalb des Rechtsextremismus, weil tatsächliche
Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen.
Ebenso werden die Gruppierungen „PEGIDA-München“, „PEGIDA Nürnberg“,
„NüGIDA“ und „PEGIDA Franken“ als extremistische Gruppierungen
beobachtet, bei denen die Verantwortlichen in unterschiedlicher Zusammensetzung aus
dem rechtsextremistischen Spektrum wie auch aus dem Bereich der
verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit stammen.
3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche
einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas
oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im vierten Quartal 2016 statt (bitte Datum, Ort,
Teilnehmerzahl, Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)?
Der Bundesregierung sind für das vierte Quartal 2016 folgende Kundgebungen
rechtsextremistischer Organisationen mit dezidiert islamfeindlichem Motto im
Sinne der Anfrage bekannt geworden:
Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN*
20.10.2016 RP Hachenburg „Der III. Weg“ „Der III. Weg“ „Überfremdung stoppen –
Nein zur Moschee in
Hachenburg“
40
17.11.2016 RP Hachenburg „Der III. Weg“ „Der III. Weg“ „Überfremdung stoppen –
Nein zur Moschee in
Hachenburg“
35
14.12.2016 RP Hachenburg „Der III. Weg“ „Der III. Weg“ „Überfremdung stoppen –
Nein zur Moschee in
Hachenburg“
20
* TN: Teilnehmer
Darüber hinaus sind der Bundesregierung die nachfolgenden Kundgebungen
gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands im vierten Quartal 2016
bekannt geworden, bei denen eine rechtsextremistische bzw.
verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher
Ausprägung erkennbar war. Bezüglich der Gruppierungen „PEGIDA München“ und
„PEGIDA Nürnberg“ wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.
Datum Land Ort Name TN*
03.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 40
03.10.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 150
10.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
10.10.2016 BY München PEGIDA München 70
14.10.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg n.b.
17.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75
17.10.2016 BY München PEGIDA München 70
20.10.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 45
24.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 35
24.10.2016 BY München PEGIDA München 70
25.10.2016 TH Bad Salzungen/Eisenach/Ruhla THÜGIDA 45
31.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50
31.10.2016 BY München PEGIDA München 60
07.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
07.11.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 90
07.11.2016 BY München PEGIDA München 100
09.11.2016 TH Jena THÜGIDA 80
11.11.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 35
14.11.2016 BY München PEGIDA München 100
14.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
17.11.2016 TH Gera THÜGIDA 25
19.11.2016 TH Gera THÜGIDA 175
21.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50
21.11.2016 BY München PEGIDA München 70
26.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 170
26.11.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 40
26.11.2016 TH Meiningen THÜGIDA 75
28.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 45
28.11.2016 BY München PEGIDA München 70
05.12.2016 BE Berlin BÄRGIDA 40
05.12.2016 BY München PEGIDA München 70
12.12.2016 BE Berlin BÄRGIDA 40
12.12.2016 BY München PEGIDA München 60
19.12.2016 BE Berlin BÄRGIDA n.b.
19.12.2016 BY München PEGIDA München 70
21.12.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 35
* TN: Teilnehmer, n.b.: nicht bekannt
4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung im vierten Quartal 2016 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der
Moscheen und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und
Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der
Tatverdächtigen auflisten)?
a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen
islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien,
Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das vierte Quartal 2016 bekannt
geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moscheen und ihrer
möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe,
Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen
auflisten)?
b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und
sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im vierten
Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen
der Moscheen und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich,
Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
„Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische
Einrichtungen“ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges
Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach
den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände
verwirklicht. Gleiches gilt für Sachverhalte, deren Inhalte eine
„Bombendrohung“ darstellen, da Bombendrohungen durch keinen eigenen Straftatbestand
erfasst werden.
Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit
oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig
und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist.
Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht
herausfiltern. Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes
– Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der
Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt in seiner
Zentraldatei LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele
katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von
den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die
nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft
zu den für das vierte Quartal 2016 erfassten politisch motivierten Straftaten mit
dem Angriffsziel „Religionsstätte/ Moschee“ (Stand: 27. Januar 2017).
Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die
Zuordnung zu einem Unterthema erfolgt nur dann, wenn ein solches einschlägig ist.
Sofern in der Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten)
Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. Der
BKA-interne LAPOS-Begriff für das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ gilt
nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung,
Moscheevereine oder islamische Einrichtungen sind nicht enthalten.
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat / Sachverhalt
(verletzte Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
1 01.10.2016 Potsdam BB Beschimpfung von Religions-gemeinschaften §166 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion) 0
2 05.10.2016 Hamm NW
Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger
Organisationen §86a StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten),
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung / Propaganda)
0
3 05.10.2016 Dresden SN Volksverhetzung §130 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
4 09.10.2016 Herten NW
Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger
Organisationen §86a StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus (Verherrlichung /
Propaganda)
0
5 12.10.2016 Bayreuth BY Sachbeschädigung §303 StGB X Hasskriminalität (Religion) 0
6 18.10.2016 Bruchhau-sen-Vilsen NI
Öffentliche Aufforderung zu
Straftaten §111 StGB X
Ausländer-/Asylthematik
(Unterbringung von
Asylbewerbern, gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge),
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion)
0
7 23.10.2016 Lahr/Schwarzwald BW Beleidigung §185 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion) 1
8 27.10.2016 Essen NW Bedrohung § 241 StGB X Hasskriminalität (Religion) 0
9 29.10.2016 Sulingen NI Störung der Religionsaus-übung §167 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten),
0
10 30.10.2016 Köln NW Gemeinschädliche Sachbe-schädigung §304 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion) 0
11 04.11.2016 Kassel HE Gemeinschädliche Sachbe-schädigung §304 StGB X
Befreiungsbewegungen/
Internationale Solidarität
(PKK/Kurden /TUR)
0
12 04.11.2016 Löhne NW Schwere Brandstiftung §306a StGB X
Befreiungsbewegungen/
Internationale Solidarität
(PKK/Kurden /TUR),
Konfrontation/Politische
Einstellung (zwischen Ausländern)
0
13 11.11.2016 Marburg HE Sachbeschädigung §303 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat / Sachverhalt
(verletzte Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
14 17.11.2016 Stade NI Sachbeschädigung §303 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion), Innen-
und Sicherheitspolitik
(Betätigungsverbot),
Konfrontation/Politische Einstellung
(gegen religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen und
Repräsentanten, gegen
sonstige politische Gegner)
0
15 30.11.2016 Leipzig SN Sachbeschädigung §303 StGB X
Hasskriminalität (Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
16 01.12.2016 Quickborn SH Sachbeschädigung §303 StGB X
Befreiungsbewegungen/
Internationale Solidarität
(PKK/Kurden /TUR),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
17 02.12.2016 Berlin BE Volksverhetzung §130 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion,
Antisemitismus),
Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus
(Verherrlichung /
Propaganda)
0
18 05.12.2016 Öhringen BW Beleidigung §185 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
19 05.12.2016 Stuhr NI Bedrohung § 241 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
20 08.12.2016 Dresden SN
Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat
§89a StGB
X
Hasskriminalität
(Hasskriminalität), Innen- und
Sicherheitspolitik (Innen- und
Sicherheitspolitik),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen Staat, seine
Einrichtungen und seine
Symbole)
1
21 09.12.2016 Uetersen SH Gemeinschädliche Sachbe-schädigung §304 StGB X
Befreiungsbewegungen/
Internationale Solidarität
(PKK/Kurden /TUR),
Hasskriminalität (Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat / Sachverhalt
(verletzte Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
22 09.12.2016 Uetersen SH Sachbeschädigung §303 StGB X
Befreiungsbewegungen/
Internationale Solidarität
(PKK/Kurden /TUR),
Hasskriminalität (Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
23 19.12.2016 Kiel SH Sachbeschädigung §303 StGB X
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen sonstige
politische Gegner)
0
24 23.12.2016 Köln NW Sachbeschädigung §303 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion, sexuelle
Orientierung),
Konfrontation/Politische Einstellung
(gegen religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen und
Repräsentanten),
Sozialpolitik (Frauen und
Gleichstellung)
0
25 26.12.2016 Barnstorf NI
Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von
Straftaten §126 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten)
0
* TV: Tatverdächtige
5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte
Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen wurden im vierten Quartal 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der
Straftat und Bundesländer aufschlüsseln)?
6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten
Quartal 2016 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt bzw.
c) getötet
(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“
auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015, Antworten zu den
Fragen 5 und 6 zum zeitlichen Ablauf der Zusammenstellung des statistischen
Materials ausgeführt, ist eine differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen
Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK im Jahr 2016 noch nicht möglich.
7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im vierten
Quartal 2016 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten
Quartal 2016 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation
der Straftaten aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf
Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015 zum Aspekt „Statistik-
Erstellung“ wird verwiesen.
9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im
vierten Quartal 2016 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten
im vierten Quartal 2016 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2016 zu
welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation
der Straftaten aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im vierten Quartal
2016 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und
islamfeindlicher Straftaten eingeleitet oder eingestellt.
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des GBA bei der Prüfung seiner
Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23.
November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6762 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen
überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem
Ergebnis gegeben?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf
Bundestagsdrucksache 18/10322 gibt es bezüglich des dritten Quartals 2016?
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der
Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt:
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat / Sachverhalt
(verletzte Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
1 27.07.2016 Erfurt TH Beleidigung §185 StGB X
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen Amts-/
Mandatsträger, gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und Repräsentanten),
0
2 14.08.2016 Völklin-gen SL
Beschimpfungen von
Religionsgemeinschaften §166 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich), Konfrontation/
Politische Einstellung (gegen
religiöse Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
3 23.08.2016 Hilden NW
Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von
Straftaten §126 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich), Ausländer-
/Asylthematik (Ausländer-
/Asylthematik)
0
4 29.09.2016 Witten-berg ST
Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von
Straftaten §126 StGB
X Hasskriminalität (Fremden-feindlich, Religion) 0
* TV: Tatverdächtige
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ISSN 0722-8333]