[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. März 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11388
18. Wahlperiode 07.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11032 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt
(vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache
18/7800). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden
Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der
Bundesregierung auf die parlamentarischen Anfragen der Fraktion DIE LINKE.
angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).
Aufgrund der Angaben der Bundesregierung ergibt sich, dass die Zahl der in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge im Jahr 1997 mit über einer
Million Menschen weitaus höher war als etwa Ende 2014 mit etwa 629 000
Geflüchteten. Der Begriff „Flüchtlinge“ umfasst in dieser Vorbemerkung nicht nur
anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch Asylsuchende, Geduldete
und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Von 1997 bis 2011
sank die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge auf unter 400 000, seit
dem Jahr 2012 steigt sie wieder an. Ende 2015 wurden im
Ausländerzentralregister (AZR) etwa 950 000 Geflüchtete erfasst, allerdings fehlte hierbei eine
größere Zahl Asylsuchender (ca. 300 000), die aufgrund behördlicher Engpässe
noch keinen Asylantrag stellen konnten.
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit
Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000
im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im
letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2015
lebten dementgegen wieder über 250 000 anerkannte Flüchtlinge in
Deutschland, davon mehr als 100 000 allein aus Syrien. Zudem hatten gut 50 000
Menschen einen so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer
geänderten Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an.
Rund 62 000 Personen verfügten Ende 2015 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1,
§§ 104a, 18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000
wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5
AufenthG) und knapp 25 000 Personen wegen dringender humanitärer oder
persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen verfügten
über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung
nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden
Flüchtlinge sank zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im
Jahr 2011 und stieg dann bis Ende 2015 wieder auf über 500 000 an (zuzüglich
der benannten Dunkelziffer).
Nach Einführung und Implementierung eines Kerndatensystems im AZR und
der inzwischen abgeschlossenen Nachregistrierung aller Schutzsuchenden, die
in den Jahren 2015 und 2016 eingereist sind und zunächst noch keinen formellen
Asylantrag stellen konnten, dürften die Angaben des AZR zum Stand 31.
Dezember 2016 wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt
in Deutschland lebenden Flüchtlinge geben.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2016 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im Ausländerzentralregister 39 783
Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 450 männliche und 15 320
weibliche sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 3 641 Personen
waren unter 18 Jahre. 29 146 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 10 626 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 11 Personen ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 39.783
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 77,0
befristete Aufenthaltsrechte 21,1
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,0
Asylberechtigte insgesamt 39.783
darunter:
Türkei 11.121
Syrien 6.077
Iran 5.714
Afghanistan 2.211
Irak 1.855
Sri Lanka 1.480
Kosovo 1.023
Pakistan 689
Polen 665
Äthiopien 633
Eritrea 613
Vietnam 577
Tschechische Republik 475
Ungeklärt 416
Serbien 410
Asylberechtigte insgesamt 39.783
Länder
Baden-Württemberg 5.072
Bayern 3.592
Berlin 2.319
Brandenburg 233
Bremen 582
Hamburg 1.799
Hessen 4.751
Mecklenburg-Vorpommern 125
Niedersachsen 5.271
Nordrhein-Westfalen 12.791
Rheinland-Pfalz 1.024
Saarland 695
Sachsen 304
Sachsen-Anhalt 222
Schleswig-Holstein 893
Thüringen 110
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 452 023 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 304 356 männliche und 147 286 weibliche sowie 381 Personen mit
unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 119 551 Personen waren unter 18 Jahre
alt. 48 259 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 403 720
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 44 Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 452.023
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 13,5
befristete Aufenthaltsrechte 74,9
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 11,6
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 452.023
darunter:
Syrien 270.859
Irak 73.841
Eritrea 25.565
Afghanistan 18.865
Iran 15.654
Ungeklärt 10.893
Türkei 5.164
Staatenlos 4.776
Somalia 4.035
Pakistan 3.951
Russische Föderation 2.798
Sonstige asiat. Staatsangehörigkeiten 2.121
Sri Lanka 1.610
Aserbaidschan 1.240
Äthiopien 1.124
Personen mit Flüchtlingsschutz 452.023
Länder
Baden-Württemberg 48.959
Bayern 60.462
Berlin 17.140
Brandenburg 9.506
Bremen 10.050
Hamburg 13.158
Hessen 32.948
Mecklenburg-Vorpommern 9.398
Niedersachsen 49.083
Nordrhein-Westfalen 113.895
Rheinland-Pfalz 19.587
Saarland 14.535
Sachsen 15.977
Sachsen-Anhalt 11.928
Schleswig-Holstein 15.890
Thüringen 9.507
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den
Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3
(Abschiebungsverbote) und nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG. Zum
Stichtag 31. Dezember 2016 sind 37 301 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 19 659 männliche, 17 623 weibliche und
19 mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht. 8 310 Personen waren unter 18
Jahre alt. 16 778 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und
20 518 Personen sechs Jahre oder weniger. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG waren 73 506 Personen zum
Stichtag 31. Dezember 2016 erfasst, davon 45 934 männliche, 27 505 weibliche und
67 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 23 932 Personen waren unter 18 Jahre.
4 120 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 69 374 Personen
sechs Jahre oder weniger.
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 3 AufenthG
Deutschland 37.301
darunter:
Afghanistan 15.433
Syrien 2.175
Kosovo 1.900
Somalia 1.440
Irak 1.373
Russische Föderation 1.336
Türkei 1.233
Serbien 1.117
Armenien 774
Iran 689
Bosnien-Herzegowina 632
Äthiopien 629
Aserbaidschan 599
Eritrea 599
Nigeria 596
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer
Schutz) AufenthG
Deutschland 73.506
davon:
Syrien 56.658
Irak 3.917
Afghanistan 3.780
Ungeklärt 2.155
Eritrea 1.701
Somalia 1.616
Staatenlos 724
Iran 432
Russische Föderation 329
Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 235
Albanien 181
Sudan (ohne Südsudan) 153
Türkei 130
Jemen 128
Sri Lanka 106
Bundesland AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG
AE nach § 25 Abs. 2
(subsidiärer Schutz) AufenthG
Deutschland 37.301 73.506
Baden-Württemberg 3.117 5.543
Bayern 5.075 6.984
Berlin 2.747 3.835
Brandenburg 749 3.140
Bremen 632 1.531
Hamburg 3.001 1.935
Hessen 4.488 5.578
Mecklenburg-Vorpommern 679 1.074
Niedersachsen 2.969 10.191
Nordrhein-Westfalen 7.377 14.477
Rheinland-Pfalz 1.627 5.929
Saarland 678 1.361
Sachsen 1.012 2.307
Sachsen-Anhalt 652 4.206
Schleswig-Holstein 1.517 3.498
Thüringen 981 1.917
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2016 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und
dem Status differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach
„aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen,
waren 1 914 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2016 eingeleitet
und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren
1.914
darunter:
Syrien 596
Irak 397
Türkei 183
Afghanistan 154
Iran 72
Russische Föderation 59
Pakistan 43
Kosovo 39
Ungeklärt 33
Serbien 30
Vietnam 24
Aserbaidschan 23
Libanon 20
Eritrea 19
Togo 19
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 20 814 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 19 830 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 984 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Anerkennung
widerrufen /
zurückgenommen
Flüchtlingseigenschaft
widerrufen /
zurückgenommen*
subsidiärer Schutz
nach § 4 Abs. 1
AsylG widerrufen /
zurückgenommen
Summe
insgesamt 20.756 49 9 20.814
darunter mit dem
Aufenthaltsstatus: in % in % in % in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 78,7 28,6 0,0 78,5
befristete Aufenthaltsrechte 17,1 63,3 88,9 17,3
sonstiges (z.B. Duldung, kein
Status gespeichert) 4,2 8,2 11,1 4,2
* Wird erst seit 2014 gesondert erfasst.
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus
Deutschland 20.814
darunter:
Kosovo 7.220
Irak 3.750
Türkei 2.891
Serbien 1.376
Serbien-Montenegro (ehemals) 774
Albanien 583
Jugoslawien (ehemals) 386
Sri Lanka 383
Serbien (ehemals) 350
Polen 229
Syrien 216
Iran 201
Afghanistan 195
Vietnam 184
Togo 172
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung
nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen
Bundesländern?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 7 282 Personen mit einer Duldung nach
§ 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 4 629 männliche und 2 636 weibliche sowie
17 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 2 456 Personen waren
unter 18 Jahre alt. 1 902 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 5 380 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 7.282
Bundesländer
Baden-Württemberg 731
Bayern 369
Berlin 42
Brandenburg 108
Bremen 185
Hamburg 6
Hessen 241
Mecklenburg-Vorpommern 80
Niedersachsen 1.031
Nordrhein-Westfalen 2.422
Rheinland-Pfalz 718
Saarland 52
Sachsen 277
Sachsen-Anhalt 102
Schleswig-Holstein 811
Thüringen 107
Personen mit Duldung
nach § 60a Abs. 1 AufenthG
Deutschland 7.282
darunter:
Serbien 810
Kosovo 615
Afghanistan 558
Irak 425
Mazedonien 359
Russische Föderation 358
Albanien 291
Ungeklärt 290
Syrien 288
Türkei 255
Libanon 211
Aserbaidschan 208
Armenien 206
Indien 198
Pakistan 177
Die im März 2012 von der Innenministerkonferenz beschlossene Aussetzung von
Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a Absatz 1 AufenthG wurde zuletzt am
30. September 2016 für die Dauer eines weiteren Jahres bis zum 30. September
2017 im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern
verlängert. Der Bundesregierung ist darüber hinaus bekannt, dass das Land
Schleswig-Holstein am 14. Februar 2017 beschlossen hat, die Abschiebung nach
Afghanistan für drei Monate auszusetzen. Ob darüber hinaus weitere
Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG bestehen, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/7800 verwiesen.
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 18a Absatz 1
AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Summe 130 12 23 165
männlich 100 8 21 129
weiblich 30 4 2 36
AE nach § 18a Absatz 1
AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
über 18 Jahre 130 12 12 165
AE nach § 18a Absatz 1
AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Aufenthaltsdauer 130 12 23 165
6 Jahre und weniger 78 2 18 98
mehr als 6 Jahre 52 10 5 67
AE nach § 18a Absatz 1
AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Länder 130 12 23 165
Baden-Württemberg 25 1 7 33
Bayern 45 3 9 57
Berlin 6 1 7
Brandenburg 1 3 4
Bremen 1 1
Hamburg 5 5
Hessen 19 1 20
Niedersachsen 7 2 9
Nordrhein-Westfalen 17 1 3 21
Rheinland-Pfalz 2 2 1 5
Sachsen 1 1
Schleswig-Holstein 1 1 2
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
Deutschland 130
darunter:
Afghanistan 22
Irak 17
China 7
Türkei 7
Äthiopien 6
Indien 5
Bangladesch 4
Iran 4
Kamerun 4
Kosovo 4
Bosnien-Herzegowina 3
Marokko 3
Pakistan 3
Eritrea 2
Gambia 2
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
Deutschland 12
China 2
Indien 2
Afghanistan 1
Aserbaidschan 1
Bangladesch 1
Brasilien 1
Japan 1
Marokko 1
Syrien 1
Ungeklärt 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG
Deutschland 23
Irak 12
Iran 3
Indien 2
Afghanistan 1
China 1
Gambia 1
Korea, Dem. Volksrepublik 1
Russische Föderation 1
Vietnam 1
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2016 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, und Bundesländern differenzieren)?
Bis zum 31. Dezember 2016 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für
jüdische Zuwanderer insgesamt 207 223 Personen aufgenommen. Hinzu kommen
8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten
Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 215 758 jüdische Zuwanderer mit
ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren
Nachfolgestaaten eingereist.
Eine Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen Zuwanderer
wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Bundesland Einreisen / Personen
Baden-Württemberg 19.679
Bayern 31.621
Berlin 911
Brandenburg 7.547
Bremen 2.223
Hamburg 5.248
Hessen 18.269
Mecklenburg-Vorpommern 6.588
Niedersachsen 18.174
Nordrhein-Westfalen 51.009
Rheinland-Pfalz 11.493
Saarland 3.208
Sachsen 10.958
Sachsen-Anhalt 7.666
Schleswig-Holstein 6.754
Thüringen 5.865
Gesamt 207.223
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2016
insgesamt 3 338 Personen, darunter 1 770 männliche und 1 566 weibliche sowie
zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 388 Personen waren unter
18 Jahre alt. 183 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und
3 155 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen
werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 3.338
Länder
Baden-Württemberg 382
Bayern 480
Berlin 247
Brandenburg 111
Bremen 35
Hamburg 111
Hessen 275
Mecklenburg-Vorpommern 41
Niedersachsen 348
Nordrhein-Westfalen 728
Rheinland-Pfalz 131
Saarland 34
Sachsen 127
Sachsen-Anhalt 93
Schleswig-Holstein 126
Thüringen 69
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach
§ 22 AufenthG
Deutschland 3.338
darunter:
Afghanistan 2.566
Syrien 284
Iran 105
Irak 65
Ungeklärt 59
Libanon 41
Jemen 24
Jordanien 23
Eritrea 20
Bosnien-Herzegowina 15
Usbekistan 14
Aserbaidschan 11
Türkei 10
Kosovo 9
Staatenlos 9
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2016
insgesamt 6 276 Personen, darunter 3 226 männliche und 3 050 weibliche
Personen. 1 823 Personen waren unter 18 Jahre alt. 4 682 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 1 594 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.276
Länder
Baden-Württemberg 532
Bayern 435
Berlin 1.540
Brandenburg 88
Bremen 60
Hamburg 160
Hessen 299
Mecklenburg-Vorpommern 17
Niedersachsen 651
Nordrhein-Westfalen 1.274
Rheinland-Pfalz 277
Saarland 115
Sachsen 140
Sachsen-Anhalt 129
Schleswig-Holstein 160
Thüringen 399
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Deutschland 6.276
darunter:
Serbien 876
Kosovo 823
Türkei 663
Irak 346
Russische Föderation 286
Libanon 260
Armenien 253
Mazedonien 246
Bosnien-Herzegowina 245
Afghanistan 167
Aserbaidschan 153
Syrien 149
Iran 148
China 118
Vietnam 111
11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 30 594 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 7 869 Personen waren unter
18 Jahre alt. 22 821 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
7 771 Personen sechs Jahre oder weniger und bei zwei Personen war die
Aufenthaltsdauer unbekannt. Zudem waren 19 407 Personen nach § 23 Absatz 2
AufenthG erfasst, von denen 6 575 Personen unter 18 Jahre alt waren. 1 969
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 17 438 Personen sechs
Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 23 AufenthG Absatz 1 Absatz 2
Summe 30.594 19.407
männlich 14.547 9.453
weiblich 16.034 9.904
unbekannt 13 50
Bundesland AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutschland 30.594 19.407
Baden-Württemberg 4.119 2.826
Bayern 1.075 2.947
Berlin 3.529 1.102
Brandenburg 319 634
Bremen 645 190
Hamburg 1.557 444
Hessen 2.564 1.375
Mecklenburg-Vorpommern 94 335
Niedersachsen 2.858 1.603
Nordrhein-Westfalen 10.001 3.846
Rheinland-Pfalz 1.157 969
Saarland 523 185
Sachsen 439 1.179
Sachsen-Anhalt 501 499
Schleswig-Holstein 802 611
Thüringen 411 662
Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG
Deutschland 30.594
darunter:
Syrien 6.163
Kosovo 4.060
Serbien 3.738
Türkei 2.379
Bosnien-Herzegowina 2.059
Libanon 1.977
Irak 1.365
Ungeklärt 1.063
Afghanistan 1.015
Iran 649
Russische Föderation 427
Sri Lanka 403
Pakistan 387
Ukraine 387
Vietnam 315
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutschland 19.407
darunter:
Syrien 14.337
Irak 1.826
Ukraine 823
Russische Föderation 634
Ungeklärt 321
Staatenlos 280
Somalia 196
Eritrea 172
Iran 94
Weißrußland 78
Usbekistan 75
Sudan (ohne Südsudan) 71
Moldau 68
Libanon 64
Äthiopien 54
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2016 waren im AZR insgesamt 1 293 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG gespeichert. 447 Personen
waren unter 18 Jahre alt. Weitere Details können den folgenden Tabellen
entnommen werden.
AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1
i.V.m § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG Summe
Insgesamt 1.251 42 1.293
männlich 650 20 670
weiblich 601 22 623
Bundesland
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Abs. 1 i.V.m
§ 104a AufenthG
AE nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b
AufenthG Summe
Deutschland 1.251 42 1.293
davon
Baden-Württemberg 25 0 25
Bayern 70 4 74
Berlin 32 0 32
Brandenburg 39 2 41
Bremen 33 0 33
Hamburg 32 0 32
Hessen 13 0 13
Mecklenburg-Vorpommern 16 0 16
Niedersachsen 146 0 146
Nordrhein-Westfalen 701 34 735
Rheinland-Pfalz 57 0 57
Saarland 30 0 30
Sachsen 13 0 13
Sachsen-Anhalt 11 0 11
Schleswig-Holstein 27 1 28
Thüringen 6 1 7
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Abs. 1 i.V.m
§ 104a AufenthG
AE nach § 23 Abs. 1 i.V.m.
§ 104b AufenthG Summe
Deutschland 1.251 42 1,293
darunter:
Kosovo 431 5 436
Serbien 266 15 281
Türkei 99 1 100
Syrien 57 4 61
Libanon 34 0 34
Vietnam 32 0 32
Afghanistan 29 2 31
Ungeklärt 27 1 28
Irak 23 2 25
Serb.-Montenegro (ehemals) 22 1 23
Bosnien-Herzegowina 18 2 20
China 18 0 18
Mazedonien 16 1 17
Pakistan 16 0 16
Äthiopien 13 0 13
13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden. Daher
wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt.
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15
wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1 bzw. 2 AufenthG
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 24 378 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 676 nach § 25
Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 702 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG.
4 643 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht,
Aufenthaltsdauer, Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe
Summe 13.676 10.702 24.378
männlich 7.273 4.988 12.377
weiblich 6.356 5.710 12.066
unbekannt 47 4 51
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 13.676 10.702 24.378
6 Jahre und weniger 11.409 1.539 12.948
mehr als 6 Jahre 2.267 9.160 11.427
unbekannt 0 3 3
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe
Deutschland 13.676 10.702 24.378
Baden-Württemberg 562 423 985
Bayern 3.477 341 3.818
Berlin 3.401 1.293 4.694
Brandenburg 50 77 127
Bremen 68 112 180
Hamburg 1.010 551 1.561
Hessen 830 353 1.183
Mecklenburg-Vorpommern 57 496 553
Niedersachsen 529 2.498 3.027
Nordrhein-Westfalen 3.083 3.688 6.771
Rheinland-Pfalz 277 336 613
Saarland 35 182 217
Sachsen 66 84 150
Sachsen-Anhalt 32 138 170
Schleswig-Holstein 174 101 275
Thüringen 25 29 54
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe
Deutschland 13.676 10.702 24.378
darunter
Libyen 2.944 56 3.000
Türkei 424 1.962 2.386
Russische Föderation 1.775 300 2.075
Serbien 223 1.224 1.447
Kosovo 206 1.173 1.379
Saudi Arabien 1.131 17 1.148
Kuwait 1.113 26 1.139
Vereinigte Arabische Emirate 1.020 6 1.026
Libanon 90 828 918
Irak 362 272 634
Ukraine 406 128 534
Bosnien-Herzegowina 123 398 521
Ungeklärt 70 440 510
Syrien 171 243 414
Iran 180 216 396
15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
(bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 80 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 12 Personen
unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Summe
männlich
weiblich
67
10
57
13
1
12
80
11
69
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 67 13 80
6 Jahre und weniger 53 10 63
mehr als 6 Jahre 14 3 17
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Länder 67 13 80
darunter
Baden-Württemberg 7 7
Bayern 9 9
Berlin 9 3 12
Brandenburg 1
Bremen 1 2
Hamburg 5 2 7
Hessen 8 5 13
Mecklenburg-Vorpommern -
Niedersachsen 10 10
Nordrhein-Westfalen 12 3 15
Rheinland-Pfalz 1 1
Saarland 4 4
Sachsen 1 1
Sachsen-Anhalt -
Schleswig-Holstein -
Thüringen -
§ 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG
Deutschland 67 13
darunter
Bulgarien 15
Rumänien 11
China 6
Nigeria 6
Albanien 3
Kosovo 3
Ungeklärt 3
Irak 2
Thailand 2
Afghanistan 1
Brasilien 1
Dominikanische Republik 1
Ecuador 1
Gambia 1
Ghana 1
Tunesien 5
Syrien 3
Vietnam 2
Kuwait 1
Russische Föderation 1
Ukraine 1
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2016 lebten 50 031 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 838 männliche und
23 175 weibliche sowie 18 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15 854
Personen waren unter 18 Jahre alt. 33 661 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren
in Deutschland, 16 370 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Länder insgesamt 50.031
davon:
Baden-Württemberg 3.167
Bayern 2.537
Berlin 5.089
Brandenburg 897
Bremen 2.035
Hamburg 3.693
Hessen 2.618
Mecklenburg-Vorpommern 325
Niedersachsen 4.717
Nordrhein-Westfalen 17.319
Rheinland-Pfalz 1.876
Saarland 356
Sachsen 1.139
Sachsen-Anhalt 1.218
Schleswig-Holstein 2.240
Thüringen 805
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 50.031
darunter
Serbien 7.138
Kosovo 5.833
Türkei 5.079
Ungeklärt 2.565
Afghanistan 2.284
Bosnien-Herzegowina 1.884
Irak 1.616
Russische Föderation 1.577
Vietnam 1.562
Mazedonien 1.544
Armenien 1.321
Libanon 1.304
Ghana 1.207
Nigeria 1.122
Staatenlos 1.087
17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren und gegebenenfalls ungefähre Schätzwerte
nennen, falls noch keine validen Daten vorliegen sollten), und wie bewertet
die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug
auf die Neuregelung des § 25b AufenthG?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 4 797 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 290 Personen mit einer Duldung nach § 60a
Absatz 2b AufenthG und 1 084 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b
AufenthG aufhältig. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländer und
Herkunftsländer kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden.
Aufenthaltserlaubnis nach §
25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe
Summe 3.889 565 343 4.797
männlich 2.075 261 194 2.530
weiblich 1.814 304 149 2.267
Unbekannt
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a
AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe
Altersgruppe 3.889 565 343 4.797
Unter 18 Jahre 1.016 26 305 1.347
18 Jahre und älter 2.873 539 38 3.450
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe
Länder 3.889 565 343 4.797
Baden-Württemberg 379 66 39 484
Bayern 224 43 27 294
Berlin 192 20 12 224
Brandenburg 20 8 3 31
Bremen 98 20 11 129
Hamburg 172 20 14 206
Hessen 258 30 19 307
Mecklenburg-Vorpommern 44 9 2 55
Niedersachsen 672 114 84 870
Nordrhein-Westfalen 1.333 170 98 1.601
Rheinland-Pfalz 130 29 19 178
Saarland 57 7 1 65
Sachsen 59 10 6 75
Sachsen-Anhalt 98 4 1 103
Schleswig-Holstein 110 12 6 128
Thüringen 43 3 1 47
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 3.889
darunter:
Türkei 612
Serbien 472
Kosovo 427
Libanon 304
Afghanistan 226
Russische Föderation 193
Armenien 190
Irak 143
Ungeklärt 141
Aserbaidschan 140
Syrien 106
Iran 68
Vietnam 58
Mazedonien 53
Jordanien 46
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 565
darunter:
Türkei 104
Kosovo 71
Serbien 64
Irak 41
Russische Föderation 33
Libanon 31
Armenien 28
Aserbaidschan 22
Iran 17
Afghanistan 10
Ägypten 10
Jordanien 9
Syrien 9
Ungeklärt 9
China 7
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 343
darunter:
Türkei 89
Kosovo 46
Serbien 44
Irak 25
Libanon 16
Russische Föderation 12
Syrien 12
Jordanien 11
Ägypten 9
Aserbaidschan 9
Armenien 8
Afghanistan 6
Ungeklärt 6
Bosnien-Herzegowina 5
Algerien 4
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 290
Altersgruppe
unter 18 Jahre 108
18 Jahre und mehr 182
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 290
Geschlecht
männlich 147
Weiblich 143
unbekannt
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 290
Länder
davon:
Baden-Württemberg 17
Bayern 24
Berlin 88
Brandenburg 0
Bremen 0
Hamburg 4
Hessen 26
Mecklenburg-Vorpommern 9
Niedersachsen 36
Nordrhein-Westfalen 41
Rheinland-Pfalz 16
Saarland 9
Sachsen 5
Sachsen-Anhalt 5
Schleswig-Holstein 9
Thüringen 1
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 290
davon:
Libanon 71
Ungeklärt 35
Türkei 33
Serbien 30
Russische Föderation 22
Afghanistan 16
Georgien 10
Kosovo 9
Armenien 6
sonstige asiat. Staatsangeh. 5
AE nach § 25b
AufenthG
nach § 25b Abs. 1 S. 1
AufenthG
(integrierter Ausländer)
nach § 25b Abs. 4
AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
nach § 25b Abs. 4
AufenthG
(Minderjähriges Kind)
Summe
Summe 792 97 195 1.084
männlich 566 18 103 687
weiblich 225 79 92 396
Unbekannt 1 1
AE nach § 25b
AufenthG
nach § 25b Abs. 1 S. 1
AufenthG
(integrierter Ausländer)
nach § 25b Abs. 4
AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
nach § 25b Abs. 4
AufenthG
(Minderjähriges Kind)
Summe
Altersgruppe 792 97 195 1.084
Unter 18 Jahre 17 19 192 228
18 Jahre und älter 775 78 3 856
AE nach § 25b
AufenthG
nach § 25b Abs. 1 S. 1
AufenthG
(integrierter Ausländer)
nach § 25b Abs. 4
AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
nach § 25b Abs. 4
AufenthG
(Minderjähriges Kind)
Summe
Länder 792 97 195 1.084
Baden-
Württemberg
51 13 9 73
Bayern 77 7 12 96
Berlin 14 3 17
Brandenburg 18 1 3 22
Bremen 42 4 13 59
Hamburg 12 12
Hessen 57 10 16 83
Mecklenburg-
Vorpommern
15 2 17
Niedersachsen 156 28 51 235
Nordrhein-
Westfalen
229 22 61 312
Rheinland-
Pfalz
47 9 13 69
Saarland 7 1 8
Sachsen 25 4 29
Sachsen-Anhalt 19 1 4 24
Schleswig-
Holstein
15 1 4 20
Thüringen 8 8
AE nach § 25b AufenthG
nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG
(integrierter Ausländer)
Deutschland 792
darunter:
Irak 120
Kosovo 77
Serbien 67
Libanon 61
Türkei 57
Armenien 43
Aserbaidschan 32
Russische Föderation 29
Pakistan 27
China 24
Iran 23
Indien 18
Ungeklärt 14
Nigeria 12
Georgien 9
AE nach § 25b AufenthG
nach § 25b Abs. 4 AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
Deutschland 97
darunter:
China 15
Serbien 15
Kosovo 13
Irak 5
Libanon 5
Syrien 5
Türkei 5
Armenien 4
Jordanien 3
Korea (Republik) 3
Albanien 2
Algerien 2
Georgien 2
Iran 2
Russische Föderation 2
AE nach § 25b AufenthG
nach § 25b Abs. 4 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger
Integration: Minderjähriges Kind)
Deutschland 195
darunter:
Kosovo 23
Türkei 22
Serbien 21
Libanon 16
Irak 11
China 8
Ungeklärt 8
Georgien 7
Jordanien 7
Russische Föderation 7
Aserbaidschan 6
Korea (Republik) 5
Armenien 4
Montenegro 4
sonst. asiat. Staatsangeh. 4
Die Bundesregierung sieht in der Neuregelung des § 25b AufenthG eine gute
Grundlage, um diejenigen mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu honorieren,
die Integrationsleistungen erbracht haben. Bei einer Bewertung der vorliegenden
Zahlen ist daher auch zu berücksichtigen, dass dieser Aufenthaltstitel nur bei
Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt wird.
18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei,
vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach
Alter – null bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39,
40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen
eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG (vgl.
Plenarprotokoll 18/126, S. 12263, Anlage 29), differenziert nach
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 153 047 Personen mit einer
Duldung, darunter 99 908 männliche und 52 872 weibliche, sowie 267 Person mit
unbekanntem Geschlecht, erfasst. 49 508 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die
Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung 153.047
Aufenthaltsdauer
0 - 3 Jahre 103.266
mehr als 3 Jahre 49.754
0 - 4 Jahre 113.494
mehr als 4 Jahre 39.526
0 - 5 Jahre 119.899
mehr als 5 Jahre 33.121
0 - 6 Jahre 124.866
mehr als 6 Jahre 28.154
0 - 8 Jahre 129.680
mehr als 8 Jahre 23.340
0 - 10 Jahre 132.514
mehr als 10 Jahre 20.506
0 - 12 Jahre 135.604
mehr als 12 Jahre 17.416
0 - 15 Jahre 141.199
mehr als 15 Jahre 11.821
Personen mit Duldung 153.047
Alter
0 - 11 Jahre 30.881
12 - 15 Jahre 9.534
16 - 17 Jahre 9.093
18 - 20 Jahre 9.452
21 - 29 Jahre 32.659
30 - 39 Jahre 32.206
40 - 49 Jahre 17.290
50 - 59 Jahre 7.847
60 - 69 Jahre 2.754
70 Jahre und mehr 1.323
Ohne Altersangaben 8
Duldungen insgesamt zum Stichtag 31. Dezember 2016 153.047
davon:
1. Nach § 60a AufenthG Duldung (ohne nähere Angabe) 4.392
2. Nach § 60a Absatz 1 Auf-enthG
Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte
Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) 7.282
3. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente 38.109
4. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu
Duldungsinhabern nach Nummer 1
4.006
5. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen 2.954
6. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen 91.777
7. Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein
Strafverfahren. 445
8. Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG
sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende
humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der
Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger)
3.792
9. Nach § 60a Absatz 2a Auf-enthG
Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und
Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0
10. Nach § 60a Absatz 2b Auf-enthG
Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a
AufenthG (gut integrierte Jugendliche). 290
Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe
HKL insgesamt 4.392 7.282 38.109 4.006 2.954 91.777 445 3.792 0 290 153.047
darunter:
Serbien 139 810 1.883 813 469 11.181 69 382 30 15.776
Kosovo 59 615 1.808 603 460 8.695 51 381 9 12.681
Albanien 17 291 836 394 520 7.993 27 430 5 10.513
Afghanistan 63 558 1.946 53 28 7.439 26 212 16 10.341
Mazedonien 48 359 702 343 358 6.139 22 141 8.112
Russische Föderation 160 358 2.102 177 73 4.908 11 118 22 7.929
Irak 129 425 983 55 31 3.827 25 76 4 5.555
Ungeklärt 217 290 2.758 73 24 1.804 16 56 35 5.273
Syrien 26 288 454 45 21 4.314 4 104 1 5.257
Türkei 261 255 993 108 47 2.485 12 155 33 4.349
Pakistan 53 177 2.017 18 8 1.811 14 63 2 4.163
Indien 84 198 2.756 24 7 1.022 7 27 2 4.127
Bosnien-Herzegowina 439 100 683 156 79 2.452 15 169 1 4.094
Libanon 73 211 1.860 78 10 1.165 7 57 71 3.532
Algerien 59 94 1.452 49 12 1.152 3 32 1 2.854
Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe
Länder insgesamt 4.392 7.282 38.109 4.006 2.954 91.777 445 3.792 0 290 153.047
davon:
Baden-Württemberg 610 731 4.625 497 107 16.371 37 217 17 23.212
Bayern 374 369 3.027 252 185 5.174 47 539 24 9.991
Berlin 703 42 3.302 224 78 3.524 33 891 88 8.885
Brandenburg 87 108 1.293 50 15 3.154 5 54 4.766
Bremen 18 185 412 215 325 1.683 8 161 3.007
Hamburg 23 6 1.552 282 52 3.068 8 31 4 5.026
Hessen 240 241 1.692 80 99 4.001 22 111 26 6.512
Mecklenburg-Vorpommern 34 80 843 18 1 1.437 9 7 9 2.438
Niedersachsen 241 1.031 3.174 328 498 9.247 33 681 36 15.269
Nordrhein-Westfalen 1.580 2.422 10.715 1.575 1.166 28.327 113 494 41 46.433
Rheinland-Pfalz 227 718 520 89 149 5.499 21 438 16 7.677
Saarland 15 52 123 17 14 833 3 2 9 1.068
Sachsen 52 277 3.677 192 18 2.218 5 41 5 6.485
Sachsen-Anhalt 101 102 1.942 35 11 2.203 32 18 5 4.449
Schleswig-Holstein 76 811 783 93 112 3.105 66 73 9 5.128
Thüringen 11 107 429 59 124 1.933 3 34 1 2.701
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 549 239 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung, darunter 378 980 männliche und 169 113 weibliche sowie
1 146 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 160 020 Personen waren
unter 18 Jahre alt. 1 407 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
547 258 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Personen mit Aufenthaltsgestattung 549.239
Länder
Baden-Württemberg 73.802
Bayern 74.336
Berlin 28.221
Brandenburg 13.338
Bremen 3.962
Hamburg 15.703
Hessen 51.502
Mecklenburg-Vorpommern 7.530
Niedersachsen 55.346
Nordrhein-Westfalen 138.245
Rheinland-Pfalz 21.115
Saarland 1.542
Sachsen 20.084
Sachsen-Anhalt 9.993
Schleswig-Holstein 24.888
Thüringen 9.632
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Herkunftsländer insgesamt 549.239
darunter:
Afghanistan 126.595
Syrien 97.149
Irak 66.319
Iran 26.963
Pakistan 22.709
Nigeria 17.954
Russische Föderation 17.803
Eritrea 16.554
Somalia 15.012
Ungeklärt 10.372
Gambia 8.447
Albanien 7.907
Armenien 7.692
Türkei 6.468
Äthiopien 6.400
20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute
insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren
aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, und was ist der Stand der
Überlegungen der Bundesregierung in Bezug auf die mögliche Zusammenführung von
Ankunftsnachweis und Aufenthaltsgestattung (vgl. Bundestagsdrucksache
18/9765, Antwort zu Frage 11, bitte ausführen)?
Zum 31. Dezember 2016 lebten in Deutschland 25 880 Personen mit einem
Ankunftsnachweis, darunter 16 952 männliche und 8 892 weibliche sowie 36
Personen mit unbekanntem Geschlecht. 8 132 Personen waren unter 18 Jahre und
17 748 waren älter als 18 Jahre.
Die Aufteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen,
die zum Stichtag 31. Dezember 2016 noch im Besitz eines gültigen
Ankunftsnachweis waren.
Personen mit Ankunftsnachweis 25.880
Länder
Baden-Württemberg 3.748
Bayern 2.842
Berlin 91
Brandenburg 401
Bremen 129
Hamburg 37
Hessen 42
Mecklenburg-Vorpommern 124
Niedersachsen 602
Nordrhein-Westfalen 13.880
Rheinland-Pfalz 1.515
Saarland 16
Sachsen 651
Sachsen-Anhalt 344
Schleswig-Holstein 1.293
Thüringen 165
Personen mit Ankunftsnachweis
insgesamt 25.880
darunter:
Syrien 4.712
Afghanistan 2.818
Irak 2.299
Nigeria 1.493
Eritrea 1.381
Albanien 1.001
Iran 880
Armenien 786
Gambia 710
Serbien 709
Russische Föderation 694
Somalia 630
Mazedonien 588
Aserbaidschan 581
Pakistan 573
Ausweislich des AZR wurden bis zum 31. Dezember 2016 insgesamt an 129 610
Personen Ankunftsnachweise ausgestellt, deren durchschnittliche Gültigkeit etwa
177 Tage betrug. Dieser durchschnittliche Wert hat allerdings nur eine geringe
Aussagekraft, da auch Fälle enthalten sind, in denen dem Asylsuchenden zwar
ein Ankunftsnachweis ausgestellt wurde, er aber im weiteren Verlauf keinen
Asylantrag gestellt hat.
Betrachtet man nur die aktuellen Fälle, bei denen Ankunftsnachweise durch das
Stellen eines Asylantrags im vierten Quartal 2016 ungültig geworden sind, so
ergibt sich mit einer durchschnittlichen Gültigkeit des Ankunftsnachweises von
etwa 71 Tagen ein realistischerer Wert.
Zum Stand der Überlegungen der Bundesregierung in Bezug auf die mögliche
Zusammenführung von Ankunftsnachweis und Aufenthaltsgestattung wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4g der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10575 verwiesen.
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2016 waren im AZR 430 Personen mit dem Sachverhalt „Als
Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 253 männliche und 177 weibliche,
erfasst. 22 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden.
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 430
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 363
sechs Jahre oder weniger 66
unbekannt 1
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 430
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 70,7
befristete Aufenthaltsrechte 27,0
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,3
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Deutschland 430
darunter:
Vietnam 52
Irak 42
Eritrea 40
Türkei 40
Afghanistan 29
Russische Föderation 23
Äthiopien 23
Ukraine 20
Iran 16
Ungeklärt 14
Libanon 12
Bosnien-Herzegowina 12
Kosovo 11
Sri Lanka 9
Aserbaidschan 9
22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im Jahr 2016 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren)
ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei
sich die fünfzehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten
Schutzes beziehen.
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Dezember 2016 2.120 254.016 153.700 24.084
davon
männlich 1.183 166.125 94.633 12.446
weiblich 937 87.891 59.067 11.638
unter 18 Jahre 821 86.326 56.479 12.127
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Dezember 2016 2.120 254.016 153.700 24.084
darunter
Syrien 756 165.764 121.562 910
Irak 247 36.554 10.912 439
Afghanistan 80 13.733 5.836 18.441
Eritrea 109 16.557 3.652 119
Ungeklärt 26 6.756 6.084 111
Iran 453 4.990 257 150
Staatenlos 6 3.113 2.263 58
Somalia 9 1.857 1.121 1.907
sonst. asiat.
Staatsangeh.
2 1.539 661 36
Russische Föd. 21 336 127 177
Ägypten 77 303 48 53
Aserbaidschan 54 234 84 87
Libyen 67 272 42 59
Pakistan 10 265 49 105
Nigeria 11 116 34 213
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlings-schutz
nach § 3 I AsylG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan.-Dezember 2016 62 7.427 500 1.310
davon
männlich 38 5.073 359 719
weiblich 24 2.354 141 591
unter 18 Jahre 12 1.806 120 422
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlings-schutz
nach § 3 I AsylG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan.-Dezember 2016 62 7.427 500 1.310
davon
Verwaltungsgerichte 62 7.425 498 1.306
OVG/VGH - 2 2 4
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlings-schutz
nach § 3 I AsylG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan.-Dez. 2016 62 7.427 500 1.310
darunter
Syrien 3 5.797 19 280
Afghanistan 3 265 168 426
Pakistan 3 276 8 26
Iran 16 256 7 7
Somalia - 71 145 36
Ungeklärt - 140 3 14
Staatenlos - 145 6 -
Albanien - - 39 87
Kosovo - 2 6 94
Russische Föd. 6 40 13 34
Eritrea - 73 1 10
sonst. asiat.
Staatsangeh.
- 74 - 10
Ägypten 12 62 4 2
Serbien - 4 4 68
Irak - 25 7 18
23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember
2016 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 556.499
männlich 341.907
weiblich 214.444
unbekannt 148
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 556.499
Altersgruppe
unter 18 Jahre 64.280
18 Jahre und mehr 492.219
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 556.499
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 404.471
sechs Jahre oder weniger 151.997
unbekannt 31
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 556.499
darunter mit dem Aufenthaltsstatus in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 46,1
befristete Aufenthaltsrechte 34,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 19,4
Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 556.499
Baden-Württemberg 64.858
Bayern 63.374
Berlin 39.465
Brandenburg 7.506
Bremen 9.577
Hamburg 23.179
Hessen 47.407
Mecklenburg-Vorpommern 5.151
Niedersachsen 53.070
Nordrhein-Westfalen 163.655
Rheinland-Pfalz 25.604
Saarland 7.001
Sachsen 14.976
Sachsen-Anhalt 10.611
Schleswig-Holstein 13.884
Thüringen 7.181
Jahr der Asylentscheidung Aufhältige - Asylantrag abgelehnt nach Jahr
Summe 556.499
vor 1980 65
1980-1989 4.101
1990 5.916
1991 7.225
1992 9.101
1993 17.112
1994 18.696
1995 20.081
1996 20.864
1997 20.705
1998 21.481
1999 22.364
2000 32.539
2001 27.248
2002 30.153
2003 29.821
2004 25.897
2005 22.802
2006 18.944
2007 12.958
2008 7.517
2009 7.507
2010 11.008
2011 12.233
2012 16.363
2013 18.729
2014 16.454
2015 22.520
2016 45.921
Unbekannt 30.174
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Deutschland 556.499
darunter:
Türkei 76.919
Kosovo 68.114
Serbien 49.746
Afghanistan 32.784
Vietnam 27.191
Mazedonien 15.844
Libanon 15.353
Syrien 15.197
Albanien 13.416
Bosnien-Herzegowina 13.278
Polen 12.591
Irak 12.424
Ungeklärt 11.356
Russische Föderation 10.178
Pakistan 10.012
24. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2016 im AZR erfasst, die
weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung
besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter, wie viele
dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), wie hoch war Ende 2015 die Zahl der
Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bezogen, und wie erklärt die Bundesregierung eine etwaige Differenz
zwischen dieser Zahl und der Zahl der im AZR zum selben Zeitpunkt
registrierten Ausreisepflichtigen ohne Duldung anders als damit, dass diese Personen
ausgereist oder untergetaucht sein müssen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 3 463 211 Personen erfasst, die weder
einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen.
Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.463.211
Geschlecht
männlich 1.960.584
weiblich 1.493.928
unbekannt 8.699
Unter 18 Jahre 634.103
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.463.211
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
sechs Jahre oder weniger 2.589.348
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 873.392
unbekannt 471
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.463.211
Länder
Baden-Württemberg 563.684
Bayern 691.251
Berlin 176.766
Brandenburg 37.317
Bremen 36.450
Hamburg 81.393
Hessen 356.444
Mecklenburg-Vorpommern 28.587
Niedersachsen 267.155
Nordrhein-Westfalen 795.819
Rheinland-Pfalz 175.083
Saarland 39.525
Sachsen 65.362
Sachsen-Anhalt 37.300
Schleswig-Holstein 77.234
Thüringen 33.841
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Deutschland 3.463.211
darunter:
Polen 688.237
Rumänien 512.444
Italien 289.493
Bulgarien 250.427
Griechenland 176.254
Ungarn 176.186
Kroatien 122.291
Spanien 103.181
Syrien 98.305
Niederlande 87.734
Österreich 77.680
Frankreich 77.370
Portugal 71.964
Großbritannien mit Nordirland 60.331
Slowakische Republik 48.641
EU- und EWR-Bürger 2.941.473
Geschlecht
männlich
1.641.258
weiblich 1.293.683
unbekannt 6.532
Unter 18 Jahre 451.905
EU- und EWR-Bürger 2.941.473
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 803.655
sechs Jahre oder weniger 2.137.776
unbekannt 42
EU- und EWR-Bürger 2.941.473
Länder
Baden-Württemberg 503.275
Bayern 617.169
Berlin 130.718
Brandenburg 29.848
Bremen 31.664
Hamburg 68.949
Hessen 302.854
Mecklenburg-Vorpommern 22.727
Niedersachsen 228.456
Nordrhein-Westfalen 650.708
Rheinland-Pfalz 153.774
Saarland 35.634
Sachsen 47.745
Sachsen-Anhalt 26.541
Schleswig-Holstein 62.701
Thüringen 28.710
EU- und EWR-Bürger
Deutschland 2.941.473
darunter:
Polen 684.157
Rumänien 508.136
Italien 287.106
Bulgarien 248.353
Ungarn 175.334
Griechenland 174.980
Kroatien 119.415
Spanien 102.480
Niederlande 87.126
Österreich 77.130
Frankreich 76.921
Portugal 71.477
Großbritannien mit Nordirland 59.996
Slowakische Republik 48.290
Tschechische Republik 45.441
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 54.437
Geschlecht
männlich 37.489
weiblich 16.853
unbekannt 95
unter 18 Jahre 12.300
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 54.437
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 11.758
sechs Jahre oder weniger 42.574
unbekannt 105
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 54.437
Länder
Baden-Württemberg 3.557
Bayern 6.596
Berlin 6.281
Brandenburg 1.355
Bremen 653
Hamburg 1.450
Hessen 3.635
Mecklenburg-Vorpommern 677
Niedersachsen 4.733
Nordrhein-Westfalen 16.473
Rheinland-Pfalz 2.282
Saarland 315
Sachsen 3.120
Sachsen-Anhalt 1.648
Schleswig-Holstein 1.157
Thüringen 505
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 54.437
Deutschland
darunter:
Albanien 5.655
Serbien 3.943
Rumänien 2.960
Kosovo 2.891
Türkei 2.218
Russische Föderation 2.084
Mazedonien 2.038
Bosnien-Herzegowina 1.792
Afghanistan 1.546
Irak 1.536
Kroatien 1.421
Polen 1.386
Bulgarien 1.381
Marokko 1.297
Pakistan 1.255
Ende 2015 gab es 29 382 Leistungsbezieher nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die keine Duldung hatten und vollziehbar ausreisepflichtig
waren. Die Differenz zwischen dieser Zahl und der Zahl der im AZR erfassten
ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldung (etwa 49 000 zum Stichtag 31.
Dezember 2015) kann verschiedene Ursachen haben: Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz werden nur gewährt, wenn und soweit der Betroffene nicht zur
Sicherung seines Existenzminimums in der Lage ist. Verfügt er über Einnahmen
und/oder Vermögen, sind diese zunächst aufzubrauchen. Auch wenn sich ein
Dritter gemäß § 68 AufenthG verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt
des Betroffenen zu tragen, kommt insoweit keine Leistungsgewährung nach dem
AsylbLG in Betracht. Im Übrigen stammen die Daten aus Statistiken mit
unterschiedlichen Datenquellen und Erhebungsmethoden. So kann anhand des AZR
nicht überprüft werden, wie viele der dort als ausreisepflichtig erfassten
Ausländer ohne Duldung Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, da dies im AZR nicht
gespeichert wird. Daneben können aber auch die in der Frage genannten Gründe
nicht ausgeschlossen werden.
25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember
2016 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.853
Geschlecht
männlich 37.825
weiblich 33.026
unbekannt 2
unter 18 Jahre 13.982
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.853
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 60.811
sechs Jahre oder weniger 10.033
unbekannt 9
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.853
Länder
Baden-Württemberg 16.924
Bayern 14.113
Berlin 3.165
Brandenburg 154
Bremen 483
Hamburg 1.778
Hessen 6.527
Mecklenburg-Vorpommern 163
Niedersachsen 3.739
Nordrhein-Westfalen 17.792
Rheinland-Pfalz 3.300
Saarland 1.210
Sachsen 222
Sachsen-Anhalt 125
Schleswig-Holstein 1.094
Thüringen 64
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
befreit
Deutschland 70.853
darunter:
Italien 21.327
Griechenland 12.644
Frankreich 4.883
Portugal 4.045
Türkei 3.161
Österreich 3.144
Niederlande 3.045
Spanien 2.678
Polen 2.588
Großbritannien mit Nordirland 2.166
Vereinigte Staaten von Amerika 1.980
Rumänien 1.442
Belgien 678
Bulgarien 623
Ungarn 554
26. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2016 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 200 701 aufhältige Personen
gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben.
22 297 Personen waren unter 18 Jahre alt. 59 296 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 141 395 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 200.701
Geschlecht
männlich 112.998
weiblich 87.480
unbekannt 223
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 200.701
Länder
Baden-Württemberg 21.142
Bayern 39.585
Berlin 6.663
Brandenburg 2.662
Bremen 1.402
Hamburg 7.563
Hessen 17.994
Mecklenburg-Vorpommern 1.567
Niedersachsen 13.485
Nordrhein-Westfalen 64.058
Rheinland-Pfalz 6.927
Saarland 1.248
Sachsen 5.558
Sachsen-Anhalt 2.091
Schleswig-Holstein 3.698
Thüringen 5.058
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 200.701
darunter:
Syrien 36.018
Türkei 17.425
Irak 12.426
Serbien 8.774
China 7.829
Afghanistan 7.541
Kosovo 6.934
Russische Föderation 5.431
Indien 4.884
Vereinigte Staaten von
Amerika 4.471
Bosnien-Herzegowina 4.383
Iran 3.585
Ungeklärt 3.489
Marokko 3.419
Vietnam 2.971
27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und
gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 19 794 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 17 105 männliche und
2 667 weibliche sowie 22 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst.
472 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die weiteren Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 19.794
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 252
sechs Jahre oder weniger 19.542
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Deutschland 19.794
darunter nach wichtigsten
Herkunftsländern:
Kosovo 4.601
Albanien 1.781
Mazedonien 1.693
Pakistan 1.580
Indien 1.440
Bosnien-Herzegowina 1.345
Vietnam 1.342
Marokko 1.025
Ghana 581
China 440
Türkei 424
Nigeria 390
Bangladesch 384
Serbien 327
Italien 254
Mitgliedstaat
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a
AufenthG
nach ausstellenden Mitgliedstaaten 19.794
Italien 12.525
Slowenien 2.395
Tschechische Republik 1.431
Griechenland 1.394
Spanien 1.360
Österreich 215
Slowakei 128
Polen 106
Estland 55
Deutschland 31
Portugal 28
Frankreich 23
Kroatien 22
Niederlande 15
Litauen 12
Belgien 10
Lettland 8
Rumänien 7
Ungarn 7
Bulgarien 6
Zypern 4
Tschechoslowakei 3
Finnland 2
Irland 2
Großbritannien 2
Dänemark 1
Luxemburg 1
Schweden 1
28. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des
AZR-Gesetzes – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden,
waren zum 31. Dezember 2016 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen
lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 3.022 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes
(AZRG) erfasst. Darunter waren 1 679 Personen, die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten.
874 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 805 Personen
sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus und
Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.679
Geschlecht
männlich 1.301
Weiblich 377
Unter 18 Jahre 16
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.679
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 37,6
unbefristet 29,3
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 33,1
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 1.679
darunter:
Türkei 241
Syrien 133
Kosovo 80
Somalia 77
Irak 77
Nigeria 71
Afghanistan 68
Serbien 64
Russische Föderation 63
Iran 57
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2016 nach § 54
Absatz 2 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und
wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2016 noch in der
Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte
nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 144 115 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 14 808 mit
Speicherung im Jahr 2016. 129 307 (78 355 männlich, 50 918 weiblich, 34
unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in Deutschland
auf, davon 40 955 mit einer Speicherung im Jahr 2016. Angaben zu
Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 129.307
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 59.821
sechs Jahre oder weniger 69.481
unbekannt 5
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 129.307
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 64,3
unbefristet 32,5
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,2
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig
Deutschland 129.307
darunter:
Syrien 30.254
Irak 22.387
Afghanistan 11.548
Marokko 8.095
Iran 7.416
Tunesien 4.691
Pakistan 3.931
Libanon 3.408
Eritrea 3.186
Türkei 3.089
b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 bzw. waren zum 31. Dezember
2016 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu
diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren im AZR 778 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 331 mit Speicherung im Jahr 2016. Darunter waren
169 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 81
mit einer Speicherung im Jahr 2016. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthaltsdauer, Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 169
Geschlecht
männlich 154
weiblich 15
unter 18 Jahre 95
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 169
darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland:
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 3
sechs Jahre oder weniger 166
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 169
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 2,4
unbefristet 24,3
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 73,3
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Herkunftsländer insgesamt 169
darunter:
Afghanistan 48
Somalia 16
Polen 14
Rumänien 14
Syrien 14
Eritrea 8
Algerien 7
Ohne Angabe 5
Bulgarien 4
Marokko 3
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen
war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenzieren)?
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich lediglich auf die Feststellungen
der Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
beauftragten Behörden. Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden stellten im Jahr 2016
insgesamt rund 167 500 Personen fest, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Einreise in das Bundesgebiet nicht erfüllten. Für die Monate Januar bis März 2016
können diese Angaben aufgrund der bekannten Situation im Zusammenhang mit
dem starken Zustrom von Drittstaatsangehörigen hinsichtlich ihrer Validität und
Aussagekraft Einschränkungen unterliegen.
Bei 107 164 Personen fehlte der für die Einreise erforderliche Aufenthaltstitel.
Die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten waren die von Syrien, Afghanistan,
Irak, Eritrea, Iran, Nigeria, Somalia, Marokko, Pakistan und Kosovo. Eine
darüber hinaus gehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht
möglich.
Der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts wegen eines fehlenden erforderlichen
Aufenthaltstitels bestand im gleichen Zeitraum bei insgesamt 23 452 Personen.
Hauptherkunftsländer waren Albanien, Irak, Syrien, Afghanistan, Kosovo,
Eritrea, Iran, Marokko, Serbien und die Russische Föderation. Bei 8 362 Personen
war der Aufenthaltstitel bzw. das Visum zeitlich abgelaufen.
Hauptherkunftsländer waren Türkei, China, Iran, Russische Föderation, Indien, Kuwait, Kosovo,
Ukraine, Albanien und Brasilien. Angaben zur Dauer des vorangegangenen
unerlaubten Aufenthaltes sowie zu Alter und Geschlecht der Personen werden von
der Bundespolizei und den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
beauftragten Behörden statistisch nicht erhoben.
29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 bzw.
insgesamt bis zum 31. Dezember 2016 die Zustimmung zur Beschäftigung
erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2016 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen
und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2016,
differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Statistik erfasst lediglich die
Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörden und Visastellen und die Antworten
der BA hierauf.
Informationen darüber, wie vielen Personen von den Ausländerbehörden
tatsächlich die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert wurde, zu deren
Aufenthaltsstatus oder aktuellem Wohnort liegen der BA daher nicht vor.
Zustimmungen und Ablehnungen für Drittstaatsangehörige
im Jahr 2016 Zustimmungen Ablehnungen
Insgesamt 215.045 48.446
Männer 172.947 40.618
Frauen 42.015 7.801
keine Angaben 83 27
Top 15 Staatsangehörigkeiten
(nach Zustimmungen)
Kosovo 18.717 5.005
Pakistan 17.197 3.608
Bosnien-Herzegowina 16.997 3.468
Afghanistan 16.034 4.178
Indien 15.462 1.699
Serbien 11.376 2.681
Syrien 7.817 1.905
Albanien 7.593 2.790
Nigeria 7.486 1.120
China 6.592 1.061
Mazedonien 6.380 2.130
Irak 5.731 1.726
Vereinigte Staaten von Amerika 5.668 649
Ukraine 4.893 1.127
Iran 4.061 1.085
Soweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit)
im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser
Erfassungen folgende Angaben vor: Zum Stichtag 31.Dezember 2016 war zu
insgesamt 172 436 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit
gespeichert. Bei 28 099 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer
Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2016 war zu 44 816 Personen
eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 5 318 eine Versagung
der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den 172 436 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 117 153
zum Stichtag 31. Dezember 2016 in Deutschland aufhältig.
Von den 28 099 Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA
waren 21 048 zum Stichtag 31. Dezember 2016 in Deutschland aufhältig. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 117.153
Geschlecht
männlich 85.648
weiblich 31.429
unbekannt 76
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 117.153
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 32.434
sechs Jahre oder weniger 84.719
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 117.153
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 19,6
befristete Aufenthaltsrechte 50,0
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 30,4
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 117.153
darunter:
Afghanistan 8.196
Pakistan 7.350
Indien 6.781
China 6.451
Kosovo 6.018
Vereinigte Staaten von Amerika 5.450
Serbien 4.698
Bosnien-Herzegowina 4.221
Russische Föderation 4.215
Syrien 4.213
Türkei 3.945
Irak 3.808
Ukraine 3.632
Nigeria 3.093
Japan 2.867
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 21.048
Geschlecht
männlich 16.958
weiblich 4.081
unbekannt 9
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 21.048
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 7.148
sechs Jahre oder weniger 13.898
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 21.048
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 13,7
befristete Aufenthaltsrechte 48,7
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 37,6
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 21.048
darunter:
Afghanistan 2.203
Irak 1.392
Türkei 1.248
Pakistan 1.234
Kosovo 1.159
Syrien 1.141
Iran 926
Serbien 772
Indien 617
Russische Föderation 559
Ghana 496
Ungeklärt 463
Vietnam 455
Vereinigte Staaten von Amerika 450
Nigeria 446
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2016 erfolgten ohne Vorrang-Prüfung
nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 des
Aufenthaltsgesetzes (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im Jahr 2016 ohne Vorrangprüfung erteilten
Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger, differenziert nach Geschlecht
und Verordnungsgrundlagen, kann der nachstehenden Tabelle entnommen
werden. (Hinweis für die nachfolgenden Tabellen: Differenzen zwischen den
Teilsummen und den dazugehörigen Gesamtsummen können auftreten, wenn in
Einzelfällen das Geschlecht nicht erfasst worden ist.)
Zustimmungen im Jahr 2016 nach Verordnungstatbestand ohne
Vorrangprüfung Insgesamt Männer Frauen
215.045 172.947 42.015
§ 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf -Gehaltsgrenze) 3.916 2.949 965
§ 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten) 1.342 970 372
§ 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss) 1.169 421 748
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Ver-mittlungsabsprache) 3.315 1.229 2.086
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Mangelberuf) 1.305 585 720
§ 8 Abs. 2 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - § 17a AufenthG bis zu 18 Monate 921 316 604
§ 8 Abs. 3 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - über 18 Monate) 67 36 31
§ 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte) 7.474 5.978 1.496
§ 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer) 160 87 73
§ 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen) 8.374 699 7.673
§ 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten) 23 * *
§ 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge) 274 * *
§ 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen - Niederlassungspersonal) 19 16 3
§ 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen - Gastarbeitnehmer) 13 9 4
§ 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen - WHO/Europaabkommen) 5.668 4.667 1.001
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Duldung - § 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8) 207 189 18
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - § 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8) 853 793 60
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung - 15 Monate Aufenthalt) 6.959 5.934 1.021
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - 15 Monate Aufenthalt) 37.423 33.870 3.547
§ 37 BeschV (Härtefallregelung) 18 12 6
Insgesamt ohne Vorrangprüfung 79.500 59.034 20.451
* Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen
werden kann, nicht ausgewiesen.
b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2016 nach § 32 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende
erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im Jahr 2016 erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung
von geduldeten Personen und Asylbewerbern nach § 32 der Verordnung über die
Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV), differenziert nach
Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern, kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Geduldete nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen
Insgesamt 11.160 9.794 1.357
Top 10 Staatsangehörigkeiten (sortiert nach der Summe der ausgewählten Verordnungsgrundlagen)
dar. Kosovo 1.009 817 189
Pakistan 995 987 7
Afghanistan 953 925 27
Serbien 733 539 194
Albanien 726 511 214
Syrien 525 490 34
Mazedonien 463 356 107
Nigeria 437 404 32
Irak 422 400 22
Gambia 413 408 5
Asylbewerber nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen
Insgesamt 85.936 79.714 6.180
Top 10 Staatsangehörigkeiten (sortiert nach der Summe der ausgewählten Verordnungsgrundlagen)
dar. Pakistan 15.049 14.953 90
Afghanistan 14.880 14.494 378
Nigeria 6.688 6.205 483
Syrien 6.686 6.360 319
Irak 5.223 5.046 173
Iran 3.334 2.914 417
Gambia 2.926 2.868 56
Somalia 2.279 2.160 119
Bangladesch 2.098 2.072 23
Indien 1.881 1.753 126
c) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2016 die Zustimmungsfiktion nach § 36
BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die
Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?
Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht erfasst.
Die BA geht davon aus, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde innerhalb der
Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung der Frist
Gebrauch gemacht.
Von den im Jahr 2016 insgesamt getroffenen Entscheidungen über
Zustimmungen und Ablehnungen (263 491) haben Arbeitgeber in 68 908 Fällen eine
Vorabanfrage nach § 36 Absatz 3 BeschV gestellt. Dies entspricht einem Anteil von
26 Prozent.
d) Wie häufig wurde im Jahr 2016 eine Zustimmung nach § 37 BeschV
erteilt?
Die BA hat im Jahr 2016 in 18 Fällen eine Zustimmung zur Beschäftigung nach
§ 37 BeschV erteilt.
30. Wie viele der im Jahr 2014, 2015 bzw. 2016 (bitte differenzieren und
gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten
Asylbewerber waren nach Angaben des AZR zuletzt noch in Deutschland aufhältig
(bitte jeweils differenzieren nach den wichtigsten zehn Herkunftsländern,
Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus), und wann und wie
genau wird im AZR die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht vermerkt bzw. im
Zeitverlauf gegebenenfalls wieder geändert?
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 2014
Deutschland 16.454
darunter:
Serbien 2.635
Afghanistan 2.212
Mazedonien 1.416
Syrien 781
Russische Föderation 759
Kosovo 682
Bosnien-Herzegowina 659
Türkei 443
Pakistan 431
Albanien 399
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 2014 16.454
Bundesländer
Baden-Württemberg 1.372
Bayern 1.512
Berlin 1.153
Brandenburg 355
Bremen 249
Hamburg 670
Hessen 846
Mecklenburg-Vorpommern 342
Niedersachsen 1.554
Nordrhein-Westfalen 5.655
Rheinland-Pfalz 603
Saarland 153
Sachsen 631
Sachsen-Anhalt 503
Schleswig-Holstein 470
Thüringen 386
Aufhältigge mit abgelehntem Asylantrag 2014
insgesamt 16.454
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 1,2
befristete Aufenthaltsrechte 44,9
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 53,9
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 2015
Deutschland 22.520
darunter:
Serbien 4.152
Kosovo 3.093
Albanien 2.793
Mazedonien 1.645
Afghanistan 1.530
Bosnien-Herzegowina 1.133
Russische Föderation 799
Syrien 641
Pakistan 580
Türkei 362
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 2015 22.520
Bundesländer
Baden-Württemberg 2.101
Bayern 1.388
Berlin 1.787
Brandenburg 707
Bremen 297
Hamburg 597
Hessen 1.026
Mecklenburg-Vorpommern 428
Niedersachsen 2.358
Nordrhein-Westfalen 7.386
Rheinland-Pfalz 1.101
Saarland 144
Sachsen 1.217
Sachsen-Anhalt 773
Schleswig-Holstein 725
Thüringen 485
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 2015
insgesamt 22.520
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 0,7
befristete Aufenthaltsrechte 25,9
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 73,4
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 2016
Deutschland 45.921
darunter:
Albanien 7.776
Afghanistan 6.046
Kosovo 4.663
Serbien 4.578
Mazedonien 2.530
Indien 1.577
Pakistan 1.398
Syrien 1.272
Bosnien-Herzegowina 1.239
Irak 1.230
Russische Föderation 1.148
Algerien 1.136
Marokko 1.096
Montenegro 834
Somalia 778
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 2016 45.921
Bundesländer
Baden-Württemberg 3.946
Bayern 3.900
Berlin 2.930
Brandenburg 1.181
Bremen 916
Hamburg 981
Hessen 1.662
Mecklenburg-Vorpommern 731
Niedersachsen 5.063
Nordrhein-Westfalen 13.048
Rheinland-Pfalz 2.380
Saarland 291
Sachsen 3.336
Sachsen-Anhalt 2.615
Schleswig-Holstein 1.493
Thüringen 1.448
Personen mit abgelehntem Asylantrag 2016
insgesamt 45.921
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 0,3
befristete Aufenthaltsrechte 12,8
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 86,9
Zur Frage, wie im AZR die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht vermerkt bzw. im
Zeitverlauf gegebenenfalls wieder geändert wird: Die für die
aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen zur Ausreisepflicht zuständigen Behörden übermitteln im
Regelfall automatisiert die entsprechenden Entscheidungen an das AZR in die
hierfür vorgesehenen Speichersachverhalte. Diese sind in der AZRG-DV-Anlage
abschließend aufgeführt.
Entscheidungen zu aufenthaltsrechtlichen Änderungen werden entsprechend an
das AZR übermittelt und damit die vorherigen Speicherungen berichtigt. Erfährt
z. B. die aktenführende Ausländerbehörde, dass ein Ausreisepflichtiger aus
Deutschland ausgereist ist, hat diese eine diesbezügliche Meldung an das AZR zu
übermitteln.
31. Wieso ist die Bundesregierung im Unterschied zur Beraterfirma McKinsey
& Company nicht dazu in der Lage abzuschätzen, wie viele
ausreisepflichtige Personen ungefähr sich Ende 2017 voraussichtlich in Deutschland
aufhalten werden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten
Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10695 und Nachbeantwortung des
Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2016 hierzu), wieso
wurde eine solche Prognose durch kostenpflichtige Beauftragung einer
privaten Beraterfirma erstellt, wenn diese sich, so die Bundesregierung, „wegen
der vielen hierfür entscheidenden Parameter und Annahmen als schwierig
erweist“ (Nachbeantwortung vom 20. Dezember 2016), und inwieweit ist die
Prognose von McKinsey schon deshalb fraglich, weil dabei eine
Gesamtschutzquote von 53 Prozent angenommen wurde, während die (unbereinigte)
Gesamtschutzquote für das Jahr 2016 bei 62,4 Prozent lag (Pressemitteilung
des Bundesinnenministeriums vom 11. Januar 2017)?
Aus der Angabe, dass sich „eine exakte Prognose der Ausreisepflichtigen wegen
der vielen hierfür entscheidenden Parameter und Annahmen als schwierig
erweist“ (Nachbeantwortung des Bundesinnenministeriums vom 20. Dezember
2016 auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke), lässt sich nicht
die Schlussfolgerung ziehen, die Bundesregierung sei zu einer Abschätzung nicht
in der Lage. Die nun vorliegende Abschätzung stellte einen untergeordneten Teil
des Gesamtauftrags des BAMF an das Beratungsunternehmen dar. Während der
Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen, die es erlaubte, die in der
Bundesregierung vorhandene Verwaltungserfahrung mit der methodischen Expertise
des Unternehmens zu verknüpfen, wurden die bereits dargestellten
Schwierigkeiten nochmals sehr deutlich.
Die Staatsangehörigkeiten der Asylantragsteller, deren Anträge bis Ende 2017 zu
entscheiden sind, gewichten sich absehbar anders als bei den im Jahr 2016
entschiedenen Fällen. Dementsprechend wird die Gesamtschutzquote im Jahr 2017
von derjenigen im Jahr 2016 möglicherweise abweichen. Da über Einzelfälle
entschieden wird, gibt es hierzu keine Zielplanung, so dass exakte Voraussagen
weder von Beratungsunternehmen noch von der Bundesregierung aufgestellt werden
können.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]