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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Situation der Bahnstrecke Gochsheim - Kitzingen-Etwashausen

Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Instandhaltung der Betriebsanlagen durch den Pächter Bayerische Regionaleisenbahn GmbH, aufgetretene Mängel und hieraus entstandener Schaden während der Pachtzeit, Überprüfung der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag, Mängelbeseitigung und Inrechnungstellung der Kosten<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

15.02.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1105426.01.2017

Situation der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH (BRE) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, welches die Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen von der DB Netz AG gepachtet hatte. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 5. Februar 2008 wurde die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH auf ihre Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur hingewiesen.

Weil die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH dieser Pflicht nicht nachkam, wurde nach vorheriger Anhörung mittels Bescheid vom 12. September 2008 die vorübergehende Einstellung des Eisenbahnbetriebes auf der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen angeordnet (www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Schliessungen;art769,9193223).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Pächter die Pachtsache mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt und die erforderlichen Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die den Vorschriften und Regelwerken entsprechende Instandhaltung der Betriebsanlagen getätigt?

2

Welche konkreten Mängel sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen nach Kenntnis der Bundesregierung während der Pachtzeit der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH aufgetreten, und wie hoch ist der hieraus entstandene Schaden?

3

Auf welche Art und Weise hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG überprüft bzw. überprüfen lassen, ob der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt?

4

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG gemäß Pachtvertrag dem Pächter abgemahnt, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Pächter entsprechende Fristen zur Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke seitens der DB Netz AG gesetzt?

6

Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpächter die Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke nicht selbst übernommen und hieraus entstehende Kosten dem Pächter in Rechnung gestellt?

7

Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpächter den Vertrag mit der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH nicht fristlos gekündigt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass seit dem Jahr 2008 mit der angeordneten Einstellung des Eisenbahnbetriebs auf der Bahnstrecke aktenkundig war, dass die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH ihrer Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nicht nachgekommen ist?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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