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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutsches Engagement bei der Hungerbekämpfung in Malawi im Rahmen des Grünen Innovationszentrums

Auslöser der Initiative in Malawi, Gründe für Hunger und Mangelernährung, Zielgruppen, Einbindung lokaler Akteure bzw. Nichtregierungsorganisationen in Planungsprozesse, informelle Strukturen in Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln, Kooperationen mit privaten Stiftungen und Unternehmen, Umgang mit Interessenskonflikten, Auswahl fördernder Wertschöpfungsketten, Zugang zu Saatgut, Kontakte und Verträge mit dem Mwimba College of Agriculture bzw. der privaten Stiftung ARET, Entwicklung und Umsetzung der Diversifikationsstrategie<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.02.2017

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1107226.01.2017

Deutsches Engagement bei der Hungerbekämpfung in Malawi im Rahmen des Grünen Innovationszentrums

der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Malawi ist eines der ärmsten Länder der Welt. Jede/r fünfte ist unterernährt. Gleichzeitig leben über 80 Prozent der Bevölkerung als Kleinbauern und -bäuerinnen unmittelbar von der Landwirtschaft (www.wfp.org/countries/malawi). Daher spielt das Thema Hunger(-bekämpfung) und Landwirtschaftsförderung für die malawische Regierung eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung ist mit dem Aufbau eines Grünen Zentrums im Rahmen der Sonderinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Eine-Welt Ohne Hunger“ (SEWOH) an der Hungerbekämpfung beteiligt. Das Grüne Zentrum reiht sich in die Strategie der Bundesregierung ein, bei der Hungerbekämpfung auf öffentlich-private Partnerschaften zwischen Staat und privatwirtschaftlichen Akteuren zu setzen. Als zentrale Zielgruppe der Grünen Zentren identifiziert das BMZ all jene kleinbäuerlichen Betriebe, die entweder bereits für den Markt produzieren oder an einer Marktintegration interessiert sind. Die geplanten Grünen Zentren sollen eine Kombination aus Forschungseinrichtung, Demonstrationsbetrieb, Landwirtschaftsschule und Zentrale für Aus-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote darstellen (vgl. www.bmz.de/de/themen/ ernaehrung/innovationen/gruene_innovationszentren/hintergrund/index.html). Im Mittelpunkt der Zentren steht dabei der sogenannte Wertschöpfungskettenansatz. Gedanke hinter dem Aufbau exportorientierter Wertschöpfungsketten ist die Idee, dass durch die neuen Investitionen und Verkaufsmöglichkeiten das Einkommen der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern steigt. Aber der Ansatz ist aus mehreren Gründen problematisch. So kritisiert beispielsweise das Forum Umwelt und Entwicklung, dass die Mehrheit der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (insbesondere die ärmsten und vulnerabelsten) aus diesen Wertschöpfungsketten ausgeschlossen bleiben. Für den Rest bedeutet die meist damit einhergehende Vertragslandwirtschaft einen Kontrollverlust über den Produktionsprozess. Zudem steht der Schaffung von formellen Arbeitsplätzen die Zerstörung einer erheblichen Zahl von informellen Arbeitsplätzen gegenüber (http://forumue.de/wp-content/ uploads/2015/05/Business_Case_Hungerbekaempfung_web.pdf). Auch ist fraglich, inwiefern die Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung gesteigert werden wird, „da insbesondere die Entwicklung der Ölsaaten-WSK auch auf den Export setzt“ (GIZ Länderpaket Malawi 3.6.3).

In einem Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE. am 4. März 2015 kritisierte zudem Dr. Ruth Sarah Sippel vom „Centre for Area Studies“ an der Universität Leipzig den Ansatz für seine häufige Blindheit für die Machtstrukturen innerhalb der Wertschöpfungsketten, die meist vom Handel beispielsweise durch die Setzung von Standards dominiert werden (www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wertschoepfung-fuer- wenchancen-und-risiken-des-wertschoepfungskettenansatzes-in-der-entwicklungsz. pdf).

Zusammenfassend: Die Entwicklungszusammenarbeit fokussiert auf neue (meist höchst exklusiv wirkende) Strukturen im Nahrungsmittelsektor. Bestehende (meist informelle) Netzwerke zwischen Produzenten, Händlern, Verarbeitern und Konsumenten werden vernachlässigt oder bewusst zurückgedrängt.

Ein Beispiel hierfür ist der Bereich Saatgut. Die Mehrheit der Bauern in Malawi nutzt Saatgut, welches sie über informelle Kanäle (Tausch, lokale Saatgutmärkte, Aufbewahrung) erhält. Insgesamt wird in Malawi über 70 Prozent des nichthybriden Saatgutes über informelle Kanäle getauscht (http://concern-universal. org/wp-content/uploads/2014/07/New-Alliance-Poverty_vJuly2015.pdf, S.21). Doch trotz seiner Bedeutung erhält das informelle Saatgutsystem – ganz im Gegensatz zum formalisierten – nach Meinung der Fragesteller keine adäquate Unterstützung durch Geber.

In Malawi steht die Hungerbekämpfung vor besonderen Herausforderungen, denn das Land ist extrem abhängig von Tabakexporten. Diese machen knapp die Hälfte aller Exporteinnahmen aus.

Die Verbindungen bedeutender nationaler und internationaler Akteure im malawischen Tabaksektor sind sehr eng. Bei der Auswahl der Partnerorganisationen zur Hungerbekämpfung ist deshalb Vorsicht und größtmögliche Transparenz nötig. Kritik gibt es unter anderem an der Kooperation der Bundesregierung im Rahmen des Grünen Zentrums mit dem Mwimba College of Agriculture (vgl. https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/07/01/tabakanbau-malawi-gtz-new- alliance/). Dieses College ist eine private Einrichtung des Agricultural Research and Extension Trust (ARET) und diente bislang fast ausschließlich der beruflichen Ausbildung im Tabakanbau. Es unterhält enge Verbindungen zur Tabakindustrie und deren Lobbyorganisationen wie der Tobacco Association of Malawi (TAMA) und der International Tobacco Growers Association (ITGA). Diese wiederum setzen sich aktiv für die Interessen der Tabakindustrie ein, z. B. durch Lobbying bei der malawischen Regierung (www.forchangemakers.com/wp-content/ uploads/graen_2012.pdf, S. 83).

Fraglich ist, inwiefern vertraglich festgeschrieben und im Projektverlauf überprüft werden wird, dass Gelder der Sonderinitiative nicht in die Verbesserung des Tabakanbaus fließen. In ihrem Länderpaket Malawi erwähnt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH keine möglichen Interessenskonflikte bei ARET (vgl. GIZ Länderpaket Malawi).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Hat die malawische Regierung die Initiative der Bundesregierung für ein Grünes Zentrum vorgeschlagen bzw. gefordert?

Wenn ja, wie?

2

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für die weit verbreitete Mangelernährung und den Hunger in Malawi?

Wer sind in Malawi diejenigen, die am stärksten von Hunger und Mangelernährung betroffen sind?

3

Ist es Anspruch der Bundesregierung, zu garantieren, dass die Interessen derjenigen, die am stärksten vom Hunger betroffen sind, Ausgangspunkt der Programme zur Hungerbekämpfung sind?

Falls ja, wie wird dies gewährleistet und überprüft?

4

Ist die Initiative für das Grünen Zentrum in Malawi in Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder (Klein-)Bauernorganisationen, die Erfahrung im Bereich ländliche Entwicklung aufweisen, entstanden?

a) Wenn ja, mit welchen?

b) Wann wurden diesen genau in die Planungsprozesse eingebunden?

c) Wie verlief der gemeinsame Vorbereitungsprozess?

5

Sieht das BMZ bestehende informelle Strukturen in der Produktion und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln in Malawi als Entwicklungshemmnis an?

a) Wenn ja, welche und warum?

b) Inwiefern wurden und werden diese Strukturen bei der Planung und Durchführung des Grünen Zentrums berücksichtigt?

6

Gibt es im Rahmen des Grünen Zentrums eine Kooperation mit privaten Stiftungen bzw. ist eine solche geplant, und wenn ja, in welcher Form und in welchen Bereichen, und spielen hierbei auch sogenannte Anchor Farms (GIZ Länderpaket Malawi, Handlungsfeld 3) eine Rolle?

Wenn ja, was genau beinhaltet das Vorhaben zu Anchor Farms?

7

Welche Aufgaben, Ziele und Kompetenzen hat die Matching Grant Fazilität insbesondere in Malawi, die als Teil der BMZ Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ von der KfW implementiert wird?

8

Was genau beinhaltet die Kooperation mit dem 3D for Agricultural Development Programm?

a) Welche arbeitssparenden landwirtschaftlichen Geräte können damit produziert werden?

b) Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Geräte bezahlbar für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen sind?

9

Welche Verträge oder Abmachungen bestehen zwischen der Bundesregierung/GIZ und den Unternehmen ExAgris und Sunseed Oil?

In welchem Umfang spielen Outgrower Schemes hierbei eine Rolle?

10

Wie wurden die zu fördernden Wertschöpfungsketten (Ölsaaten, Maniok) ausgewählt?

Worauf basiert die „hohe Relevanz für die Ernährungssicherung“ (GIZ Länderpaket Malawi, Punkt 3.4.1), und wie kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

11

Inwiefern wurden die Interessen und Wünsche von Kleinbauern und insbesondere Kleinbäuerinnen bei der Auswahl der zu fördernden Wertschöpfungsketten (Ölsaaten, Maniok) abgefragt?

Wie hat diese Abfragung stattgefunden?

Wenn es keine Abfragung gab, warum nicht?

12

Inwiefern wurde in der Konzeption des Grünen Zentrums die Förderung agrarökologischer Ansätze diskutiert und eruiert?

13

Wie gestaltet sich die „Förderung des Zugangs zu und der Nutzung von dürreresistenten Sorten in den WSK“ (GIZ Länderpaket Malawi, 3.6.1 Anpassung an den Klimawandel)?

a) Welche Akteure sind dort involviert?

b) Mit welchen Unternehmen wird dabei kooperiert?

c) Welches Saatgut kommt zur Anwendung?

d) Werden auch gentechnisch veränderte Sorten hierbei mitbedacht bzw. gefördert?

e) Welche Risiken sieht die Bundesregierung hierbei?

14

Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte zwischen den Interessen und Bedürfnissen agroindustrieller Unternehmen und den Bedürfnissen kleinbäuerlicher Betriebe in Malawi, beispielsweise bei Saatgutoder Landvergabe-Fragen?

a) Welche Bedürfnisse haben hierbei Priorität für die Bundesregierung?

b) Wie gedenkt sie, mit unterschiedlichen Interessenslagen umzugehen?

15

Wieso wird im GIZ Länderpaket bei der Beratungsunterstützung für Ausbildungsinstitutionen ausschließlich die Integration der „konkreten Anforderungen der agroindustriellen Unternehmen“ in Lerninhalten und -verfahren (GIZ Länderpaket Malawi, 3.4.1) genannt?

Sind diese die einzig relevanten bei der Weiterbildung der Berater als Multiplikatoren bzw. inwiefern spielen Kleinbauern und Kleinbäuerinnen hier eine Rolle?

16

Welche Veränderungen sind nach Meinung der Bundesregierung notwendig, um das „konservative, Gruppeninteressen schützende Verbarrikadieren hinter einem engmaschigen Regel- und Genehmigungswerk“, welches die Entwicklung von und den Zugang zu neuem Saatgut erschwert (vgl. GIZ Länderpaket Malawi, 3.6.3), zu verändern?

a) Um welche Formen von Saatgut handelt es sich hierbei?

b) Auf welche Gruppeninteressen bezieht sich die Bundesregierung?

17

Welche Risiken sieht die Bundesregierung beim Ansatz über den Aufbau exportorientierter Wertschöpfungsketten Hunger zu bekämpfen?

18

Inwiefern spielen Vertragslandwirtschaft und Outgrower Schemes eine Rolle im Grünen Zentrum Malawi?

a) Welche konkreten Projekte finden hierzu statt bzw. werden gefördert?

b) Inwiefern profitieren besonders die ärmsten und marginalisiertesten Gruppen, wie Frauen (bspw. durch verbesserten Zugang zu Land) hiervon?

c) Wurden oder werden die Bauern und Bäuerinnen im Vorfeld auch über Risiken informiert (Verschuldung, Verkauf unter Marktpreis…)? Ist für sie die Möglichkeit zum Ausstieg gegeben?

d) Wer trägt die Risiken? Sind diese klar definiert und Risiken gerecht verteilt?

e) Werden die Bauern und Bäuerinnen bei Preissteigerungen der angebauten Produkte beteiligt?

f) Wird die Einhaltung der Verträge von unabhängigen Instanzen kontrolliert und gibt es Möglichkeiten für die Beteiligten (und/oder negativ Betroffenen), unabhängige Rechtsmittel zu nutzen?

19

Auf wen bezieht sich die GIZ, wenn sie ein „grundsätzliches politökonomisches Risiko“ beschreibt, dass „Partikular und Gruppeninteressen geschützt und deshalb Wachstumspotenziale nicht realisiert werden“ (Länderpaket Malawi 3.6.3)?

Wer wird dabei geschützt?

20

Inwiefern sieht die Bundesregierung den informellen Saatgut-Markt bzw. informelle Saatgutsysteme als wichtig und förderungswürdig an?

Inwiefern fördert sie diesen Bereich im Rahmen des Grünen Zentrums?

21

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen der Exportabhängigkeit Malawis vom Tabak und der hohen Staatsverschuldung?

Inwiefern spielen Entschuldungsüberlegungen eine Rolle, um mit den frei werdenden Ressourcen die Exportabhängigkeit zu überkommen und damit aktiv Alternativen zum Tabakbau zu fördern?

22

Welche Verträge hat die Bundesregierung oder die GIZ mit ARET bzw. dem Mwimba College abgeschlossen?

Was beinhalten diese Verträge (bitte zusenden)?

a) Inwiefern wird in den Verträgen der Bundesregierung/GIZ mit ARET/ Mwimba College ausgeschlossen, dass die materiellen (Geld, Ausrüstung etc.) und immateriellen (Wissen) Unterstützungen nicht für den Anbau, die Erforschung oder Promotion von Tabak verwendet werden dürfen?

b) Wie wird das sichergestellt und überprüft?

23

Wie ist der Kontakt zwischen der GIZ und ARET zustande gekommen?

a) Wieso wurde gerade ARET als Partner der Privatwirtschaft ausgewählt?

b) Gab es andere (privatwirtschaftliche) Partner mit denen die Bundesregierung eine Kooperation in Erwägung gezogen hat? Welche waren das?

c) Welche Vorteile hat ARET gegenüber diesen anderen Partnern?

24

Welche Risiken und Gefahren sieht die Bundesregierung in der Kooperation mit dem Mwimba College von ARET?

a) Haben diese Risiken zu Bedenken bezüglich einer Kooperation geführt?

b) Inwiefern hat die Bundesregierung diese Bedenken ARET gegenüber transparent gemacht?

c) Inwiefern gibt es Kriterien, welche zu einer Beendigung der Kooperation führen würden?

25

Welche Verbindungen von ARET zu nationalen und internationalen Tabak-Lobbyverbänden wie zum Beispiel TAMA oder CORESTA sind der Bundesregierung bekannt?

Inwiefern sieht die Bundesregierung hierin ein Risiko für die Zusammenarbeit mit ARET?

26

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass sich ARET als eine Einrichtung des malawischen Verbandes der Tabakproduzenten sich „mit allen Einrichtungen über den Verkauf von Tabak“ (GIZ Länderpaket Malawi, Handlungsfeld 2) finanziert, eine Abhängigkeit vom Verkauf von Tabak und damit einen Interessenskonflikt keinen Rückgang von Tabakanbau fördern zu wollen, und inwiefern hat ARET der Bundesregierung eine Strategie vorgelegt, wie seine Finanzierung auch mit abnehmender Tabakproduktion gewährleistet sein wird?

27

Was genau beinhaltet die Diversifizierungsstrategie von ARET, welche 2014 zusammen mit der EU und dem britischen Entwicklungsdienst DFID ausgearbeitet wurde (bitte die Strategie zusenden), und inwiefern wird in dieser Strategie die finanzielle Abhängigkeit ARETs von Einnahmen aus dem Tabakanbau thematisiert?

28

Hat ARET von sich aus das Interesse an einer Diversifizierung geäußert?

Wenn nein, von wem kam die Idee?

Sind der GIZ interne Widerstände bei ARET gegen die Diversifizierungsstrategie bekannt?

29

Wann wurde das Consulting für die Diversifikationsstrategie begonnen?

a) Wer war daran beteiligt? Waren auch Unternehmen der Privatwirtschaft daran beteiligt? Wenn ja, welche?

b) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen möglichen Interessenkonflikt, falls Unternehmen der Tabakindustrie, wie Limbe Leaf, Alliance One oder andere Interessensvertretungen der Tabakindustrie daran beteiligt gewesen sind?

30

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der Entwicklung und der Umsetzung der Diversifikationsstrategie (bitte aufschlüsseln)?

Inwiefern hat sich die Bundesregierung an diesen Kosten beteiligt oder plant sie sich daran zu beteiligen?

31

Welche finanziellen Zuwendungen erhält das Mwimba College von ARET durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)?

a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel?

b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand der Dinge auflisten)?

c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen Projekten?

32

Welche finanziellen Zuwendungen erhält der LUANAR-NRC Campus durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)?

a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel?

b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand der Dinge auflisten)?

c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen Projekten?

33

Inwiefern spielen bei der Beratungsunterstützung der Ausbildungsinstitutionen (ARET-Mwimba College, LUANAR-NRC Campus) und dem Dialog mit anderen Akteuren – insbesondere der Privatwirtschaft – zur Verbesserung der Weiterbildung von Beratern als Multiplikatoren (vgl. GIZ Länderpaket Malawi, 3.4.1) die Bedürfnisse derjenigen, die am stärksten von Hunger betroffen sind eine zentrale Rolle?

34

Was genau ist der Inhalt der Beratungen bzw. Schulungen (Curriculumentwicklung, Durchführung von Kursen), die die Mitarbeiter bei ARET durch GIZ-Entwicklungshelfer/-Entwicklungshelferinnen erhalten (bitte Curricula und Schulungs-/Beratungsmaterialien zusenden)?

Berlin, den 25. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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