[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11248
18. Wahlperiode 20.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11072 –
Deutsches Engagement bei der Hungerbekämpfung in Malawi im Rahmen des
Grünen Innovationszentrums
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Malawi ist eines der ärmsten Länder der Welt. Jede/r fünfte ist unterernährt.
Gleichzeitig leben über 80 Prozent der Bevölkerung als Kleinbauern und -
bäuerinnen unmittelbar von der Landwirtschaft (
www.wfp.org/countries/malawi).
Daher spielt das Thema Hunger(-bekämpfung) und Landwirtschaftsförderung
für die malawische Regierung eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung ist mit
dem Aufbau eines Grünen Zentrums im Rahmen der Sonderinitiative des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
„EineWelt Ohne Hunger“ (SEWOH) an der Hungerbekämpfung beteiligt. Das
Grüne Zentrum reiht sich in die Strategie der Bundesregierung ein, bei der
Hungerbekämpfung auf öffentlich-private Partnerschaften zwischen Staat und
privatwirtschaftlichen Akteuren zu setzen. Als zentrale Zielgruppe der Grünen
Zentren identifiziert das BMZ all jene kleinbäuerlichen Betriebe, die entweder
bereits für den Markt produzieren oder an einer Marktintegration interessiert
sind. Die geplanten Grünen Zentren sollen eine Kombination aus
Forschungseinrichtung, Demonstrationsbetrieb, Landwirtschaftsschule und Zentrale für
Aus-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote darstellen (vgl.
www.bmz.de/de/
themen/ernaehrung/innovationen/gruene_innovationszentren/hintergrund/index.
html).
Im Mittelpunkt der Zentren steht dabei der sogenannte
Wertschöpfungskettenansatz. Gedanke hinter dem Aufbau exportorientierter Wertschöpfungsketten ist
die Idee, dass durch die neuen Investitionen und Verkaufsmöglichkeiten das
Einkommen der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern steigt. Aber der Ansatz ist
aus mehreren Gründen problematisch. So kritisiert beispielsweise das Forum
Umwelt und Entwicklung, dass die Mehrheit der Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern (insbesondere die ärmsten und vulnerabelsten) aus diesen
Wertschöpfungsketten ausgeschlossen bleiben. Für den Rest bedeutet die meist damit
einhergehende Vertragslandwirtschaft einen Kontrollverlust über den
Produktionsprozess. Zudem steht der Schaffung von formellen Arbeitsplätzen die
Zerstörung einer erheblichen Zahl von informellen Arbeitsplätzen gegenüber (http://
forumue.de/wp-content/uploads/2015/05/Business_Case_Hungerbekaempfung_
web.pdf). Auch ist fraglich, inwiefern die Ernährungssouveränität der lokalen
Bevölkerung gesteigert werden wird, „da insbesondere die Entwicklung der
Ölsaaten-WSK auch auf den Export setzt“ (GIZ Länderpaket Malawi 3.6.3). In
einem Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE. am 4. März 2015 kritisierte
zudem Dr. Ruth Sarah Sippel vom „Centre for Area Studies“ an der Universität
Leipzig den Ansatz für seine häufige Blindheit für die Machtstrukturen
innerhalb der Wertschöpfungsketten, die meist vom Handel beispielsweise
durch die Setzung von Standards dominiert werden (
www.linksfraktion.de/
themen/nachrichten/detail/wertschoepfung-fuer-wen-chancen-und-risiken-des-
wertschoepfungskettenansatzes-in-der-entwicklungsz.pdf).
Zusammenfassend: Die Entwicklungszusammenarbeit fokussiert auf neue (meist
höchst exklusiv wirkende) Strukturen im Nahrungsmittelsektor. Bestehende
(meist informelle) Netzwerke zwischen Produzenten, Händlern, Verarbeitern
und Konsumenten werden vernachlässigt oder bewusst zurückgedrängt.
Ein Beispiel hierfür ist der Bereich Saatgut. Die Mehrheit der Bauern in Malawi
nutzt Saatgut, welches sie über informelle Kanäle (Tausch, lokale
Saatgutmärkte, Aufbewahrung) erhält. Insgesamt wird in Malawi über 70 Prozent des
nicht-hybriden Saatgutes über informelle Kanäle getauscht (
http://concern-
universal.org/wp-content/uploads/2014/07/New-Alliance-Poverty_vJuly2015.
pdf, S.21). Doch trotz seiner Bedeutung erhält das informelle Saatgutsystem –
ganz im Gegensatz zum formalisierten – nach Meinung der Fragesteller keine
adäquate Unterstützung durch Geber.
In Malawi steht die Hungerbekämpfung vor besonderen Herausforderungen,
denn das Land ist extrem abhängig von Tabakexporten. Diese machen knapp
die Hälfte aller Exporteinnahmen aus.
Die Verbindungen bedeutender nationaler und internationaler Akteure im
malawischen Tabaksektor sind sehr eng. Bei der Auswahl der
Partnerorganisationen zur Hungerbekämpfung ist deshalb Vorsicht und größtmögliche
Transparenz nötig. Kritik gibt es unter anderem an der Kooperation der Bundesregierung
im Rahmen des Grünen Zentrums mit dem Mwimba College of Agriculture (vgl.
https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/07/01/tabakanbau-malawi-gtz-
new-alliance/). Dieses College ist eine private Einrichtung des Agricultural
Research and Extension Trust (ARET) und diente bislang fast ausschließlich der
beruflichen Ausbildung im Tabakanbau. Es unterhält enge Verbindungen zur
Tabakindustrie und deren Lobbyorganisationen wie der Tobacco Association of
Malawi (TAMA) und der International Tobacco Growers Association (ITGA).
Diese wiederum setzen sich aktiv für die Interessen der Tabakindustrie ein, z. B.
durch Lobbying bei der malawischen Regierung (
www.forchangemakers.com/
wp-content/uploads/graen_2012.pdf, S. 83).
Fraglich ist, inwiefern vertraglich festgeschrieben und im Projektverlauf
überprüft werden wird, dass Gelder der Sonderinitiative nicht in die Verbesserung
des Tabakanbaus fließen. In ihrem Länderpaket Malawi erwähnt die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH keine möglichen
Interessenskonflikte bei ARET (vgl. GIZ Länderpaket Malawi).
1. Hat die malawische Regierung die Initiative der Bundesregierung für ein
Grünes Zentrum vorgeschlagen bzw. gefordert?
Wenn ja, wie?
Die Grünen Innovationszentren sind eine länderübergreifende Initiative des
BMZ. Die konkrete Ausgestaltung der Initiative in Malawi wurde mit den
malawischen Partnern von Anfang an besprochen und wird von Seiten der
malawischen Regierung ausdrücklich begrüßt.
2. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für die weit
verbreitete Mangelernährung und den Hunger in Malawi?
Wer sind in Malawi diejenigen, die am stärksten von Hunger und
Mangelernährung betroffen sind?
Die Anzahl der auf Notunterstützung angewiesenen Menschen in Malawi ist im
Januar 2017 auf 6,7 Millionen gestiegen, das entspricht etwa der Hälfte der
ländlichen Bevölkerung Malawis. Besonders betroffen davon sind der Süden des
Landes und die Zentralregion. Extreme Wetterereignisse (Dürren,
Überschwemmungen) als eine Folge von El Nino führten 2015/2016 zu einem enormen
Produktionsrückgang und damit zu einer geringeren Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln
auf den Märkten.
Hunger und Mangelernährung sind in Malawi aber kein kurzfristiges Phänomen:
37 Prozent der Kinder unter fünf Jahren sind chronisch und 4 Prozent akut
unterernährt. Unter mangelnder Nahrungsmittelvielfalt leiden vor allem schwangere
Frauen, stillende Mütter und Kleinkinder (unter 2 Jahren) sowie Menschen mit
HIV (Prävalenz 10 Prozent) und anderen Krankheiten. Neben den
wetterbedingten Ursachen haben vor allem eine verfehlte Agrarpolitik, mangelnde
Investitionen in den Schutz natürlicher Ressourcen sowie eine einseitige Ausrichtung auf
Mais als Hauptnahrungsmittel die hohe Ernährungsunsicherheit in Malawi
verfestigt. Durch diese Entwicklung verliert ein Großteil der Bevölkerung in Malawi
die Fähigkeit, mit Krisen umzugehen. Die Resilienz gegenüber externen Schocks
ist niedrig.
3. Ist es Anspruch der Bundesregierung, zu garantieren, dass die Interessen
derjenigen, die am stärksten vom Hunger betroffen sind, Ausgangspunkt der
Programme zur Hungerbekämpfung sind?
Falls ja, wie wird dies gewährleistet und überprüft?
Das Recht auf Nahrung ist der Ausgangspunkt der Sonderinitiative EINEWELT
ohne Hunger. Alle Menschen müssen Zugang zu ausreichender und gesunder
Nahrung haben. Die Mehrzahl der Hungernden und Mangelernährten lebt auf
dem Land. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stehen daher im Mittelpunkt der
Sonderinitiative. Bei Programmen zur Bekämpfung der Mangelernährung stehen
die besonders betroffenen Gruppen der Mütter und Kleinkinder im Zentrum. Ein
besonderes Augenmerk wird zusätzlich auf den Zugang von Frauen zu Land und
Produktionsmitteln gerichtet. Die Ziele und Indikatoren der Programme
reflektieren diesen Ansatz und werden im Rahmen der Projektsteuerung überprüft.
4. Ist die Initiative für das Grünen Zentrum in Malawi in Zusammenarbeit mit
den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder (Klein-)
Bauernorganisationen, die Erfahrung im Bereich ländliche Entwicklung aufweisen,
entstanden?
a) Wenn ja, mit welchen?
b) Wann wurden diesen genau in die Planungsprozesse eingebunden?
c) Wie verlief der gemeinsame Vorbereitungsprozess?
Ja, mehrere NGOs und Organisationen von Kleinproduzenten wurden in die
Projektkonzeption eingebunden. Der malawische Bauernverband „Farmers’ Union
of Malawi“ (FUM) und der nationale Verband der Kleinproduzenten „National
Smallholder Farmers’ Association of Farmers Malawi“ (NASFAM) wurden in
die Konsultationen zur Projektkonzeption und zur Auswahl der zu fördernden
Wertschöpfungsketten eng einbezogen. Zudem fanden Konsultationen mit
Kooperativenvertretungen wie „Malawi Union of Savings and Credit Cooperatives“
(MUSCCO) und „Community Savings and Investment Promotion“ (COMSIP) statt.
Auch wichtige nationale NGOs wie CISANET (Civil Society Agriculture
Network) wurden konsultiert.
Die NGOs und Organisationen von Kleinproduzenten wurden im Rahmen von
Prüfmissionen und Workshops mit allen Beteiligten zur Vorbereitung der
Programmkonzeption in verschiedenen Phasen des Planungsprozesses konsultiert.
Der neu vereinbarte Schwerpunkt „Privatsektorförderung im ländlichen Raum“
wurde im Jahr 2013 über zwei Missionen in Malawi geprüft. Im Zuge dessen
fanden mehrere Einzelgespräche und ein Workshop mit allen Beteiligten statt. In
2014 fand eine weitere Prüfmission statt. Im Rahmen dessen wurden die
Spezifika des Grünen Innovationszentrum entwickelt, ebenfalls durch Einzelinterviews
mit relevanten Akteuren und einem Workshop.
5. Sieht das BMZ bestehende informelle Strukturen in der Produktion und dem
Vertrieb von Nahrungsmitteln in Malawi als Entwicklungshemmnis an?
a) Wenn ja, welche und warum?
b) Inwiefern wurden und werden diese Strukturen bei der Planung und
Durchführung des Grünen Zentrums berücksichtigt?
Informelle Strukturen der Produktion und des Vertriebs von Nahrungsmitteln
bilden die Grundlage des Einkommenserwerbs einer Vielzahl von Produzenten und
Kleingewerbetreibenden und tragen wesentlich zur Versorgungssicherheit der
Bevölkerung bei. Jedoch sollten Anstrengungen unternommen werden, diesen
informellen Bereich verstärkt an bestehende Sozial-, Gesundheits- und
Qualitätsstandards heranzuführen und die Effizienz zu verbessern, um Verluste zu
mindern.
Informelle Strukturen in der Produktion und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln
sind den Interessenvertretungen von Kleinbauern bekannt. Der malawische
Bauernverband „Farmers‘ Union of Malawi“ (FUM) und der nationale Verband der
Kleinproduzenten „National Smallholder Farmers‘ Association of Farmers
Malawi“ (NASFAM) wurden in die Konsultationen zur Projektkonzeption und
Auswahl der zu fördernden Wertschöpfungsketten eng einbezogen (vgl. Antwort zu
den Fragen 4 und 11).
6. Gibt es im Rahmen des Grünen Zentrums eine Kooperation mit privaten
Stiftungen bzw. ist eine solche geplant, und wenn ja, in welcher Form und in
welchen Bereichen, und spielen hierbei auch sogenannte Anchor Farms (GIZ
Länderpaket Malawi, Handlungsfeld 3) eine Rolle?
Wenn ja, was genau beinhaltet das Vorhaben zu Anchor Farms?
Das Grüne Innovationszentrum Malawi kooperiert unter anderem auch mit der
landwirtschaftlichen Fachschule Mwimba College of Agriculture der privaten
Stiftung ARET (Agricultural Research and Extension Trust). Aktivitäten im
Rahmen der Kooperation umfassen:
Überarbeitung des Lehrplans für eine Diversifizierung des
Ausbildungsangebots mit Ölsaaten mit einem Fokus auf ökologische Landbaumethoden
Ausstattung der Bibliothek mit Lehrmaterialien für Ölsaaten
Anlage von Demonstrationsfeldern für Ölsaaten und ökologischen
Landbaumethoden
Ausstattung der Demonstrationsfelder mit einer Bewässerungsanlage für
Ölsaaten
Bereitstellung eines deutschen Beraters (Entwicklungshelfer) zum Aufbau der
Beratungsleistung des Mwimba-College zum Ölsaatenanbau
Ausstattung mit Labormaterialen, Pflanzenölpressen und Ausrüstung für
Bienenzucht und -haltung
Bereitstellung von Trocknungsanlagen für Ölsaaten und Maniok
Weiterbildung des Lehrpersonals zu nachhaltiger Landwirtschaft (u. a.
Teilnahme an „Exposure-Seminaren“ mit der deutschen Agrarszene, Einbringung
in Arbeitsgruppen für länderübergreifendes Lernen) und Honigqualität
Beratende Rolle bei der Weiterbildung der landwirtschaftlichen Berater von
ARET zum Anbau von Ölsaaten (durchgeführt von DFID)
Anchor Farms spielen bei der Kooperation mit ARET keine Rolle.
7. Welche Aufgaben, Ziele und Kompetenzen hat die Matching Grant Fazilität
insbesondere in Malawi, die als Teil der BMZ Sonderinitiative „Eine Welt
ohne Hunger“ von der KfW implementiert wird?
Die Matching Grant Facility (MGF) zielt darauf ab, den Zugang von
Kleinbäuerinnen und -bauern und agrarbasierten KKMU (kleinsten, kleinen und mittleren
Unternehmen) zum formellen Finanzsystem in Malawi zu verbessern. Über die
MGF sollen insbesondere die Kooperation der relevanten Projekte der
technischen und finanziellen Zusammenarbeit (TZ und FZ) sichergestellt und Synergien
gehebelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kooperation mit
den grünen Innovationszentren gelegt.
Aufgabe der MGF ist, die „Bankability“ der Kundinnen und Kunden der
Innovationszentren sowie der Partnerunternehmen des FZ-Vorhabens LAFCO (Lending
for African Farming) zu verbessern, um ihnen den Zugang zu
Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Dazu werden auch relevante lokale Finanzinstitutionen
in das Vorhaben eingebunden.
8. Was genau beinhaltet die Kooperation mit dem 3D for Agricultural
Development Programm?
3D4AgDev (3D for Agricultural Development) steht für eine dreidimensionale
Drucktechnologie, mit der es möglich ist, Prototypen für arbeitssparende
landwirtschaftliche Geräte zu entwickeln und zu produzieren. Auf Basis von
Empfehlungen von Kleinbauern, insbesondere von Kleinbäuerinnen, werden
landwirtschaftliche (Handarbeits-)Geräte mit Blick auf ihre Arbeits- und Zeitersparnis hin
getestet und gemeinsam mit der Zielgruppe optimiert.
a) Welche arbeitssparenden landwirtschaftlichen Geräte können damit
produziert werden?
Es wurden arbeitseffiziente Handwerkzeuge zur Bodenbearbeitung, Pflanzung
und Unkrautbekämpfung entwickelt.
b) Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Geräte bezahlbar
für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen sind?
Eine Marktanalyse wurde durchgeführt. Überhöhte Kosten im Vergleich zu
marktüblichen Handwerkzeugen waren nicht erkennbar.
9. Welche Verträge oder Abmachungen bestehen zwischen der
Bundesregierung/GIZ und den Unternehmen ExAgris und Sunseed Oil?
In welchem Umfang spielen Outgrower Schemes hierbei eine Rolle?
Es bestehen keine Verträge zwischen der Bundesregierung/GIZ und den
Unternehmen Exagris Africa Limited und Sunseed Oil Limited. Die GIZ berät im
Rahmen ihres Mandates für die Grünen Innovationszentren zur Einbindung von
Kleinbäuerinnen und -bauern in die Wertschöpfungskette Soja das Unternehmen
Sunseed Oil Limited beim Aufbau eines landwirtschaftlichen Beratungsdienstes
und fairer und transparenter vertragslandwirtschaftlicher Beziehungen, die den
Kleinproduzentinnen und -produzenten sichere Absatzmärkte für ihre Produkte
liefern.
10. Wie wurden die zu fördernden Wertschöpfungsketten (Ölsaaten, Maniok)
ausgewählt?
Worauf basiert die „hohe Relevanz für die Ernährungssicherung“ (GIZ
Länderpaket Malawi, Punkt 3.4.1), und wie kommt die Bundesregierung zu
dieser Einschätzung?
Die Wertschöpfungsketten wurden mit den nationalen Partnern vor Ort
ausgewählt. Im Rahmen der Projektprüfung vor Ort und den anschließenden
Projektplanungsworkshops wurden die Bedarfe der Zielgruppen, des Landes (die
malawischen Entwicklungsziele), der Region und der Wertschöpfungsketten breit mit
den betroffenen Akteuren diskutiert und auf dieser Basis ein Vorschlag der GIZ
an das BMZ erarbeitet.
Mit der Arbeit entlang der Wertschöpfungsketten Ölsaaten und Maniok
unterstützt die deutsche Bundesregierung die Diversifizierung der malawischen
Landwirtschaft. Mehrere Studien, u. a. „Food and nutrition security implications of
crop diversification in Malawi’s farm households” (
http://ebrary.ifpri.org/cdm/
ref/collection/p15738coll2/id/129902) des IFPRI (International Food Policy
Research Institute), belegen den Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher
Diversifizierung und steigender Ernährungssicherung.
Steigende Einkommen sollen allgemein die Möglichkeit zur
Ernährungssicherung erhöhen.
11. Inwiefern wurden die Interessen und Wünsche von Kleinbauern und
insbesondere Kleinbäuerinnen bei der Auswahl der zu fördernden
Wertschöpfungsketten (Ölsaaten, Maniok) abgefragt?
Wie hat diese Abfragung stattgefunden?
Wenn es keine Abfragung gab, warum nicht?
Die Interessen und Wünsche von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern wurden über
Interessensvertretungen abgefragt. Der malawische Bauernverband „Farmers’
Union of Malawi“ (FUM) und der nationale Verband der Kleinproduzentinnen
und -produzenten „National Smallholder Farmers’ Association of Farmers
Malawi“ (NASFAM) wurden in die Konsultationen zur Auswahl der zu fördernden
Wertschöpfungsketten eng einbezogen.
12. Inwiefern wurde in der Konzeption des Grünen Zentrums die Förderung
agrarökologischer Ansätze diskutiert und eruiert?
Die Förderung agrarökologischer Ansätze ist Bestandteil der Konzeption des
Grünen Innovationszentrums Malawi. So wurden z. B. Lehrkräfte malawischer
landwirtschaftlicher Fachschulen zu agrarökologischen Themen fortgebildet.
13. Wie gestaltet sich die „Förderung des Zugangs zu und der Nutzung von
dürreresistenten Sorten in den WSK“ (GIZ Länderpaket Malawi, 3.6.1
Anpassung an den Klimawandel)?
Die Förderung des Zugangs zu und der Nutzung von dürreresistenten Sorten in
den Wertschöpfungsketten erfolgt in Abstimmung mit dem staatlichen Partner
DARS (Department for Agricultural Research Services). DARS ist zuständig für
den Test und die Zulassung neuer Sorten.
a) Welche Akteure sind dort involviert?
Neben DARS sind IITA (International Institute for Tropical Agriculture), kleinst-,
klein- und mittelständische Unternehmer (KKMU) und Farmergruppen
involviert.
b) Mit welchen Unternehmen wird dabei kooperiert?
Es wird mit malawischen KKMU kooperiert.
c) Welches Saatgut kommt zur Anwendung?
Maniok: Sauti, Sagonja, Mpale, Kalawe, Manyokola.
d) Werden auch gentechnisch veränderte Sorten hierbei mitbedacht bzw.
gefördert?
Nein, es werden keine gentechnisch veränderten Sorten mitbedacht oder
gefördert.
e) Welche Risiken sieht die Bundesregierung hierbei?
Keine.
14. Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte zwischen
den Interessen und Bedürfnissen agroindustrieller Unternehmen und den
Bedürfnissen kleinbäuerlicher Betriebe in Malawi, beispielsweise bei
Saatgutoder Landvergabe-Fragen?
a) Welche Bedürfnisse haben hierbei Priorität für die Bundesregierung?
b) Wie gedenkt sie, mit unterschiedlichen Interessenslagen umzugehen?
Die Bundesregierung verfolgt einen „Do-no-harm“ Ansatz in der Umsetzung
ihrer Förderprogramme und achtet auf die Verankerung einschlägiger
internationaler Leitlinen, z. B. den „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle
Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten“ der FAO und der „Responsible
Agricultural Investment“ Prinzipien, die u. a. dazu dienen, auftretende
Interessenskonflikte adäquat zu adressieren; dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit
Unternehmen, die im Agrarsektor investieren.
Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, die Berücksichtigung von
legitimen Landrechten, insbesondere marginalisierter Gruppen, wie Frauen,
kleinbäuerliche Betriebe und Pastoralisten, sicherzustellen. Wenn landbasierte
Investitionen verantwortungsvoll gestaltet sind, zu lokaler Ernährungssicherheit beitragen,
Arbeitsplätze schaffen und unter Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten
erfolgen, können beide Interessensgruppen profitieren. Diese Potentiale will die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik fördern. Gleichzeitig
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Risiken für Nutzeneinbußen zu
minimieren und negative Wirkungen insbesondere auf marginalisierte und
vulnerable Gruppen wie zum Beispiel kleinbäuerliche Betriebe zu vermeiden.
Dafür sind sorgfältige Risikoanalysen, die Einbindung der lokalen Bevölkerung
sowie die Einhaltung der bereits erwähnten internationalen Standards und
Leitlinien essentiell.
Der Zugang zu qualitativ hochwertigem Saatgut von züchterisch verbesserten
Pflanzensorten ist einer der zentralen Ansatzpunkte für die Modernisierung und
Professionalisierung der Landwirtschaft. In Malawi arbeiten zahlreiche
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit weniger keimfähigem, verunreinigtem, oft krankem
Saatgut. Dies hat sinkende Erträge und wachsenden Flächendruck zur Folge.
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern brauchen verbessertes Saatgut, es gilt dabei
jedoch ein Gleichgewicht zu finden, das ausreichend Ansätze für die Entwicklung
einer privaten Pflanzenzüchtung zur Unterstützung einer leistungsfähigen
Landwirtschaft zur Versorgung der schnell wachsenden Bevölkerung gibt ohne den
Zugang der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu verbessertem Saatgut
unangemessen einzuengen.
15. Wieso wird im GIZ Länderpaket bei der Beratungsunterstützung für
Ausbildungsinstitutionen ausschließlich die Integration der „konkreten
Anforderungen der agroindustriellen Unternehmen“ in Lerninhalten und -verfahren
(GIZ Länderpaket Malawi, 3.4.1) genannt?
Sind diese die einzig relevanten bei der Weiterbildung der Berater als
Multiplikatoren bzw. inwiefern spielen Kleinbauern und Kleinbäuerinnen hier
eine Rolle?
Das GIZ Länderpaket Malawi ist auf die Förderung von Kleinbäuerinnen und -
bauern ausgerichtet. Beraterinnen und Berater werden gemeinsam mit
Agrarunternehmen und Agrarforschungsinstitutionen zu aktueller, innovativer
Technologie geschult und geben ihr Wissen an Kleinproduzentinnen und -produzenten
weiter. Über einen gezielten Austausch zwischen Ausbildungsinstitutionen und
Agrarunternehmen können so Kleinbäuerinnen und -bauern von den Erfahrungen
professioneller Agrarunternehmen profitieren. Darüber hinaus bietet der Ansatz
für die Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen höhere
Beschäftigungschancen in der Lebensmittelindustrie und der modernen landwirtschaftlichen
Produktion.
16. Welche Veränderungen sind nach Meinung der Bundesregierung notwendig,
um das „konservative, Gruppeninteressen schützende Verbarrikadieren
hinter einem engmaschigen Regel- und Genehmigungswerk“, welches die
Entwicklung von und den Zugang zu neuem Saatgut erschwert (vgl. GIZ
Länderpaket Malawi, 3.6.3), zu verändern?
Die derzeitigen Registrierungsverfahren zur Zulassung neuer Sorten benötigen
aktuell bis zu drei Jahren. Beschleunigte Verfahren wie beispielsweise über die
Umsetzung des SADC (Southern African Development Community) Protokolls
werden in den meisten Fällen nicht angewandt. Diese Punkte können im Rahmen
der bilateralen Beratung an den Partner herangetragen werden. Ebenfalls können
sie im Rahmen von Geberkoordinationsrunden und in den politischen Dialog
zwischen der Bundesregierung und der malawischen Regierung aufgenommen
werden.
a) Um welche Formen von Saatgut handelt es sich hierbei?
Alle Formen von neuem, nicht registriertem Saatgut.
b) Auf welche Gruppeninteressen bezieht sich die Bundesregierung?
Auf die sich bereits im Markt befindenden Anbieter.
17. Welche Risiken sieht die Bundesregierung beim Ansatz über den Aufbau
exportorientierter Wertschöpfungsketten Hunger zu bekämpfen?
Die Bekämpfung von Armut und Hunger und die Verbesserung der
Ernährungssicherung erfordern verschiedene Lösungsstrategien. Für die Bundesregierung
stellt die Förderung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten (WSK) eine
wichtige Strategie zur Einbindung kleinbäuerlicher Betriebe in nationale und/
oder internationale Produktions- und Handelsprozesse dar. Auch die Evaluierung
durch das unabhängige Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit – DEval hat das Potenzial des WSK-Ansatzes für Armutsminderung
und die Verbesserung der Ernährungssicherheit verdeutlicht. Grundsätzliche
Risiken bestehen bei der Förderung von WSK u. a. bei extremen Wetterereignissen,
der Veränderung von politischen und sozialen Rahmenbedingungen sowie bei
Änderungen in Weltmarkttrends und -preisen.
Durch den Aufbau wettbewerbsfähiger WSK in unseren Partnerländern erhöhen
sich nicht nur die Produktivität und Diversifizierung auf den Feldern der
Kleinbäuerinnen und -bauern, sondern auch die Qualität ihrer Produkte. Durch eine
Modernisierung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und einer
verbesserten Marktanbindung tragen WSK zu höheren Einkommen und mehr
entlohnter Beschäftigung bei und können so Armut mindern und die
Ernährungssicherheit stärken.
Durch die Förderung verschiedener Zielgruppen entsprechend ihrer jeweiligen
Bedarfe können Risiken minimiert werden. Daher fördert die Bundesregierung
neben Grundnahrungsmittel-WSK und der Diversifizierung von Anbausystemen
auch exportorientierte WSK. Durch das Programm „Ernährungssicherung und
Resilienzstärkung“ fördert die Bundesregierung darüber hinaus gezielt chronisch
arme Menschen im Kampf gegen Mangelernährung und stärkt dabei vor allem
Frauen und Kleinkinder.
18. Inwiefern spielen Vertragslandwirtschaft und Outgrower Schemes eine
Rolle im Grünen Zentrum Malawi?
Das Grüne Zentrum Malawi berät zur Verbreitung von Innovationen. Dies
schließt die Verbreitung von Innovationen über vertragslandwirtschaftliche
Beziehungen ein.
a) Welche konkreten Projekte finden hierzu statt bzw. werden gefördert?
Derzeit werden Innovationen über vertragslandwirtschaftliche Beziehungen mit
einem lokalen Speiseölhersteller verbreitet.
b) Inwiefern profitieren besonders die ärmsten und marginalisiertesten
Gruppen, wie Frauen (bspw. durch verbesserten Zugang zu Land)
hiervon?
Die ärmsten und marginalisiertesten Gruppen sind nicht unmittelbare Zielgruppe
der Grünen Innovationszentren. Im Länderportfolio Malawi sind für diese
Aufgabe andere Programme zuständig. Die Förderung von Frauen ist ein wichtiger
Bestandteil des Grünen Zentrums in Malawi. Es werden, wo möglich,
Frauengruppen über vertragslandwirtschaftliche Kooperationen gefördert.
c) Wurden oder werden die Bauern und Bäuerinnen im Vorfeld auch über
Risiken informiert (Verschuldung, Verkauf unter Marktpreis…)?
Ist für sie die Möglichkeit zum Ausstieg gegeben?
Die Bäuerinnen und Bauern werden im Vorfeld über die Vertragsbedingungen
informiert. Es wird ein Minimumpreis festgelegt. Am Tag des Verkaufs wird sich
am Marktpreis orientiert, sofern dieser über dem Minimumpreis liegt. Ein
Ausstieg ist unter Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Vorleistung möglich.
d) Wer trägt die Risiken?
Sind diese klar definiert und Risiken gerecht verteilt?
Die Risiken sind höher auf Seiten des Privatsektors, da die Unternehmen einen
Minimalpreis und Vorleistungen (z. B. in Form von landwirtschaftlicher
Beratung, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln) garantieren, sich aber zur Zahlung
höherer Abnahmepreise bei steigenden Marktpreisen verpflichten.
e) Werden die Bauern und Bäuerinnen bei Preissteigerungen der angebauten
Produkte beteiligt?
Die Bäuerinnen und Bauern werden zu 100 Prozent beteiligt.
f) Wird die Einhaltung der Verträge von unabhängigen Instanzen
kontrolliert und gibt es Möglichkeiten für die Beteiligten (und/oder negativ
Betroffenen), unabhängige Rechtsmittel zu nutzen?
Die malawische Regierung diskutiert derzeit die Einrichtung einer unabhängigen
Instanz zur Kontrolle und/oder Mediation.
19. Auf wen bezieht sich die GIZ, wenn sie ein „grundsätzliches
politökonomisches Risiko“ beschreibt, dass „Partikular und Gruppeninteressen geschützt
und deshalb Wachstumspotenziale nicht realisiert werden“ (Länderpaket
Malawi 3.6.3)?
Wer wird dabei geschützt?
Die derzeitigen Registrierungsverfahren zur Zulassung neuer Sorten benötigen
aktuell bis zu drei Jahre. Beschleunigte Verfahren, wie beispielsweise über das
SADC-Protokoll (Southern African Development Community) werden in den
meisten Fällen nicht angewandt (vgl. Antwort zu Frage 16). Nach SADC-
Protokoll muss keine gesonderte Zulassung neuer Sorten in Malawi erfolgen, sofern
die Zulassung bereits in einem anderen SADC-Mitgliedsland erfolgt ist.
20. Inwiefern sieht die Bundesregierung den informellen Saatgut-Markt bzw.
informelle Saatgutsysteme als wichtig und förderungswürdig an?
In der kleinbäuerlichen Landwirtschaft müssen insbesondere die ausreichende
Verfügbarkeit und der Zugang zu qualitativ gutem, das heißt keimfähigem und
gesundem, an Produktions- und Konsumbedingungen angepasstem Saatgut zum
Zeitpunkt der Aussaat sichergestellt sein. Dies ist ein wichtiges Ziel deutscher
EZ, z. B. im Rahmen der Grünen Innovationszentren der Agrar- und
Ernährungswirtschaft. Dabei steht die Entwicklung lokal angepasster Lösungen im
Vordergrund.
Qualitätskontrolle, Lagerungssysteme und Bevorratung müssen bei der
informellen Saatgutproduktion verbessert werden. Dazu ist auch eine Ausbildung der
Bauern und Bäuerinnen in Saatgutvermehrung und -selektion erforderlich.
Saatgutmärkte ermöglichen den lokalen Austausch von Sorten und tragen
dadurch ebenfalls zur Vielfalt bei. Lokale und kommunale Initiativen mit ihren
Dorfsaatgutbanken spielen eine wichtige Rolle für den Erhalt der
landwirtschaftlichen Vielfalt.
Ganz wesentlich ist, dass Bäuerinnen und Bauern nicht in eine Abhängigkeit
gebracht werden. Kleinbäuerinnen und -bauern müssen sorgfältig in der
Handhabung von Hochertragssorten aus- und weitergebildet werden, sodass im Sinne des
„Freedom of Choice“-Prinzips keinerlei ungewollte Abhängigkeiten aus den
Aktivitäten resultieren.
Inwiefern fördert sie diesen Bereich im Rahmen des Grünen Zentrums?
Das Grüne Zentrum unterstützt die Verwendung von Saatgut aus lokaler
Züchtung bzw. Produktion. Für Maniok wird gemeinsam mit der Forschungsabteilung
des Landwirtschaftsministeriums (DARS), des internationalen
Forschungsinstituts für tropische Landwirtschaft (International Institute of Tropical Agriculture –
IITA) und der Nichtregierungsorganisation „Cassava: Adding Value für Africa“
(CAVA) an der Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines formalen
Systems zur Vermehrung von lokal produziertem Saatgut für Maniok gearbeitet.
21. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen der
Exportabhängigkeit Malawis vom Tabak und der hohen Staatsverschuldung?
Inwiefern spielen Entschuldungsüberlegungen eine Rolle, um mit den frei
werdenden Ressourcen die Exportabhängigkeit zu überkommen und damit
aktiv Alternativen zum Tabakbau zu fördern?
Grund für die hohe Staatsverschuldung in Malawi (zu großen Teilen inländische
Verschuldung) ist das dauerhafte Missverhältnis von staatlichen Ausgaben im
Vergleich zu den verfügbaren Einnahmen. Seit dem umfangreichen
Schuldenerlass 2006 ist es nicht gelungen, dieses Missverhältnis aufzulösen. Um höhere
Erlöse zu erzielen bedarf es auch einer breiteren Basis an Exportprodukten (auch
jenseits der Landwirtschaft) sowie einer Steigerung von Produktivität und
Kommerzialisierung der Landwirtschaft.
22. Welche Verträge hat die Bundesregierung oder die GIZ mit ARET bzw. dem
Mwimba College abgeschlossen?
Was beinhalten diese Verträge (bitte zusenden)?
Es wurden keine Verträge abgeschlossen, weder mit ARET noch dem Mwimba
College.
a) Inwiefern wird in den Verträgen der Bundesregierung/GIZ mit ARET/
Mwimba College ausgeschlossen, dass die materiellen (Geld, Ausrüstung
etc.) und immateriellen (Wissen) Unterstützungen nicht für den Anbau,
die Erforschung oder Promotion von Tabak verwendet werden dürfen?
b) Wie wird das sichergestellt und überprüft?
Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet.
Nicht zutreffend, keine Verträge abgeschlossen.
23. Wie ist der Kontakt zwischen der GIZ und ARET zustande gekommen?
Auf Hinweis der malawischen Regierung, die ARET als einen wichtigen Akteur
zur Diversifizierung der malawischen Landwirtschaft weg von Tabak und hin zu
Ölsaaten sieht.
a) Wieso wurde gerade ARET als Partner der Privatwirtschaft ausgewählt?
Die Kooperation begann aufgrund der prominenten Rolle von ARET bei der
Umsetzung der nationalen Diversifizierungsstrategie zur Reduzierung der
Abhängigkeit von Tabakexporten. Neben ARET kooperiert das Grüne Innovationszentrum
Malawi auch mit weiteren privaten Partnern (u. a. Lakeshore Agroprocessing
Enterprise, Agro Input Supply Limited, Sunseed Oil Limited und einer Vielzahl
von Kleinst- und Kleinunternehmen).
b) Gab es andere (privatwirtschaftliche) Partner mit denen die
Bundesregierung eine Kooperation in Erwägung gezogen hat?
Welche waren das?
Neben ARET kooperiert das Grüne Innovationszentrum Malawi auch mit
weiteren privaten Partnern (u. a. Lakeshore Agroprocessing Enterprisen, Agro Input
Supply Limited, Sunseed Oil Limited und einer Vielzahl von Kleinst- und
Kleinunternehmen).
c) Welche Vorteile hat ARET gegenüber diesen anderen Partnern?
ARET ist einer von mehreren privatwirtschaftlichen Partnern.
24. Welche Risiken und Gefahren sieht die Bundesregierung in der Kooperation
mit dem Mwimba College von ARET?
a) Haben diese Risiken zu Bedenken bezüglich einer Kooperation geführt?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung diese Bedenken ARET gegenüber
transparent gemacht?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Wir sehen derzeit keine Risiken in der Kooperation mit dem Mwimba College.
c) Inwiefern gibt es Kriterien, welche zu einer Beendigung der Kooperation
führen würden?
Die Kooperation wird vom Grünen Zentrum Malawi eng begleitet. Wir sehen
derzeit keine Risiken in der Kooperation mit dem Mwimba College. Eine Abkehr
von der Diversifizierungsstrategie seitens ARET/Mwimba würde zu einer
Beendigung der Kooperation führen.
25. Welche Verbindungen von ARET zu nationalen und internationalen Tabak-
Lobbyverbänden wie zum Beispiel TAMA oder CORESTA sind der
Bundesregierung bekannt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hierin ein Risiko für die
Zusammenarbeit mit ARET?
ARET ist eine Stiftung, die von der malawischen Regierung und dem Verband
malawischer Tabak-Kleinbauern (TAMA) gegründet wurde. Diese sind auch im
sog. Board of Governors vertreten. ARET ist ein Dienstleister für Forschung,
Training und landwirtschaftliche Beratung und ist kein Lobbyverband. TAMA
unterstützt die Diversifizierungsbestrebungen von ARET. Die Verbindungen von
CORESTA zu ARET sind nicht bekannt.
26. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass sich ARET als
eine Einrichtung des malawischen Verbandes der Tabakproduzenten sich
„mit allen Einrichtungen über den Verkauf von Tabak“ (GIZ Länderpaket
Malawi, Handlungsfeld 2) finanziert, eine Abhängigkeit vom Verkauf von
Tabak und damit einen Interessenskonflikt keinen Rückgang von
Tabakanbau fördern zu wollen, und inwiefern hat ARET der Bundesregierung eine
Strategie vorgelegt, wie seine Finanzierung auch mit abnehmender
Tabakproduktion gewährleistet sein wird?
Das Grüne Innovationszentrum Malawi unterstützt die
Diversifizierungsbemühungen der malawischen Regierung weg von Tabak und hin zu Ölsaaten. Dabei
spielt ARET eine wichtige Rolle. Die Diversifizierungsstrategie von ARET zeigt
Wege auf, um neue Einkommensquellen für die Stiftung zu generieren und die
Diversifizierung langfristig sicher zu stellen. Die Bundesregierung unterstützt
ausdrücklich die Förderung der Diversifizierungsstrategie weg vom Tabakanbau.
Ein Finanzierungsvorschlag von ARET liegt der Bundesregierung nicht vor.
27. Was genau beinhaltet die Diversifizierungsstrategie von ARET, welche 2014
zusammen mit der EU und dem britischen Entwicklungsdienst DFID
ausgearbeitet wurde (bitte die Strategie zusenden), und inwiefern wird in dieser
Strategie die finanzielle Abhängigkeit ARETs von Einnahmen aus dem
Tabakanbau thematisiert?
Die Diversifizierungsstrategie analysiert die Stärken, Schwächen, Möglichkeiten
und Risiken einer Diversifizierung hin zur Förderung von Ölsaatenproduktion.
Dabei werden Optionen zur Rolle ARETs im Ölsaatensektor skizziert und neue
Einnahmenquellen zur Reduzierung der Abhängigkeit aus den Einnahmen des
Tabakverkaufs vorgeschlagen.
28. Hat ARET von sich aus das Interesse an einer Diversifizierung geäußert?
Wenn nein, von wem kam die Idee?
Sind der GIZ interne Widerstände bei ARET gegen die
Diversifizierungsstrategie bekannt?
ARETs Interesse an der Diversifizierung resultiert aus den zunehmenden
Anfragen von Kleinproduzentinnen und -produzenten zu Beratungsleistungen jenseits
von Tabak. Auch die malawische Regierung hat im Zuge der Entwicklung ihrer
Nationalen Exportförderstrategie die Diversifizierung hin zu Ölsaaten als eine
Priorität formuliert und ARET als einen wichtigen Umsetzungspartner zur
Erreichung dieses Ziels genannt. Interne Widerstände gegen die
Diversifizierungsstrategie sind der GIZ nicht bekannt.
29. Wann wurde das Consulting für die Diversifikationsstrategie begonnen?
Der genaue Zeitpunkt des Beginns des Consultings ist uns nicht bekannt. Die
Bundesregierung war nicht an dem Prozess beteiligt.
a) Wer war daran beteiligt?
Waren auch Unternehmen der Privatwirtschaft daran beteiligt?
Wenn ja, welche?
Der Prozess wurde durch die Consultingfirma „Umodzi Consulting“ gesteuert.
Neben dem malawischen Landwirtschaftsministerium waren folgende Akteure
aus der Privatwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt:
NASFAM (National Smallholder Farmers’ Association of Malawi)
FUM (Farmers‘ Union of Malawi)
AHCX (AHL Commodity Exchange)
Tobacco Association of Malawi (TAMA)
Alliance One Tobacco Limited Malawi
Limbe Leaf Tobacco Company Limited
DARS (Department for Agricultural Research Services)
DAES (Department of Agricultural Extension Services)
ICRISAT (International Crops Research Institute for Semi-Arid Tropics)
IITA (International Center for Tropical Agriculture).
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen möglichen
Interessenkonflikt, falls Unternehmen der Tabakindustrie, wie Limbe Leaf, Alliance
One oder andere Interessensvertretungen der Tabakindustrie daran
beteiligt gewesen sind?
Die Konsultation aller Interessensvertretungen zur Entwicklung einer
Diversifizierungsstrategie gehört zu einem Standardverfahren und wird von der
Bunderegierung unterstützt. Neben dem malawischen Landwirtschaftsministerium
wurden Akteure aus der Privatwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur
Diversifizierungsstrategie eingebunden. Ein Interessenskonflikt ist nicht
erkennbar.
30. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der
Entwicklung und der Umsetzung der Diversifikationsstrategie (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung an diesen Kosten beteiligt oder plant
sie sich daran zu beteiligen?
Die Kosten der Entwicklung und der Umsetzung der Diversifizierungsstrategie
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung hat sich nicht an den Kosten beteiligt. Die Bundesregierung
unterstützt die Diversifizierungsbemühungen über die Stärkung der
landwirtschaftlichen Fachschule Mwimba College of Agriculture als Lehranstalt für den
Anbau von Ölsaaten.
31. Welche finanziellen Zuwendungen erhält das Mwimba College von ARET
durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)?
Das Mwimba College von ARET erhält keine finanziellen Zuwendungen der
Bundesregierung.
Stattdessen wird das Mwimba College durch einen Entwicklungshelfer, der auf
dem Campus lebt, bei der Umsetzung der Diversifizierungsstrategie unterstützt.
a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel?
Nicht zutreffend.
b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand
der Dinge auflisten)?
Nicht zutreffend.
c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen
Projekten?
Nicht zutreffend.
32. Welche finanziellen Zuwendungen erhält der LUANAR-NRC Campus
durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)?
Der LUANAR-NRC Campus erhält keine finanziellen Zuwendungen der
Bundesregierung.
a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel?
Nicht zutreffend.
b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand
der Dinge auflisten)?
Nicht zutreffend.
c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen
Projekten?
Nicht zutreffend.
33. Inwiefern spielen bei der Beratungsunterstützung der
Ausbildungsinstitutionen (ARET-Mwimba College, LUANAR-NRC Campus) und dem Dialog
mit anderen Akteuren – insbesondere der Privatwirtschaft – zur
Verbesserung der Weiterbildung von Beratern als Multiplikatoren (vgl. GIZ
Länderpaket Malawi, 3.4.1) die Bedürfnisse derjenigen, die am stärksten von
Hunger betroffen sind eine zentrale Rolle?
Die Lehrkräfte beider Fachschulen (ARET-Mwimba College, LUANAR-NRC
Campus) werden bei der Umsetzung der neuen Lehrpläne und der Nutzung der
neuen Technologien zur Förderung von Ölsaaten beraten und unterstützt. Die
ärmsten und marginalisiertesten Gruppen (die am stärksten von Hunger betroffen
sind) sind nicht unmittelbare Zielgruppe der Grünen Innovationszentren. Im
Länderportfolio Malawi sind für diese Aufgabe andere Programme zuständig (vgl.
Antwort zu Frage 18b).
34. Was genau ist der Inhalt der Beratungen bzw. Schulungen
(Curriculumentwicklung, Durchführung von Kursen), die die Mitarbeiter bei ARET
durch GIZ-Entwicklungshelfer/-Entwicklungshelferinnen erhalten (bitte
Curricula und Schulungs-/Beratungsmaterialien zusenden)?
Die Entwicklungshelfer führen selbst keine Schulungen durch. Die Lehrkräfte des
Mwimba College of Agriculture werden bei der Umsetzung des neuen Lehrplans
und der Nutzung der neuen Technologien zur Förderung von Ölsaaten beraten
und unterstützt.
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ISSN 0722-8333]