[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
14. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11563
18. Wahlperiode 17.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring,
Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11346 –
Bilanz des internationalen Engagements der Bundesregierung in der
Berufsbildungskooperation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben vor allem junge Menschen
in den süd- und südosteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) besonders hart getroffen. So waren im Jahr 2012 in Spanien und
Griechenland 53,2 bzw. 55,3 Prozent der 15- bis 24-Jährigen ohne Beschäftigung. Auch
in der drittgrößten Volkswirtschaft der Europäischen Union Italien war zur
gleichen Zeit mehr als jeder dritte junge Mensch arbeitslos (vgl.
www.destatis.
de/DE/ZahlenFakten/ImFokus/Internationales/Jugendarbeitslosigkeit.html).
Als Konsequenz dieser dramatischen Entwicklungen hat der EU-Ministerrat die
Empfehlung einer Jugendgarantie am 22. April 2013 angenommen. Die
Jugendgarantie soll jungen Menschen längere Phasen der Beschäftigungslosigkeit
ersparen. Unter dem unmittelbaren Eindruck der Euro-Krise kamen zuvor im
Dezember 2012 auch die Bildungsministerinnen und -minister der sechs EU-
Mitgliedstaaten Deutschland, Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, Slowakei
und Lettland zusammen und verabschiedeten unter dem Titel „Vocational
Education and Training in Europe – Perspectives for the Young Generation“ ein
Memorandum, in dem die verstärkte Zusammenarbeit beim Aufbau dualer
Ausbildungssysteme nach deutschem Vorbild vereinbart wurde. Trotz dieser
Bemühungen war auch Ende des Jahres 2016 in Griechenland und Spanien nach wie
vor fast die Hälfte der Jugendlichen arbeitslos, während in Italien sogar ein
deutlicher Anstieg auf 40,1 Prozent zu beobachten ist (
http://ec.europa.eu/eurostat/
tgm/table.do?tab=table&plugin=0&language=de&pcode=teilm021). Die Gefahr
einer „verlorenen Generation“ ist indes kein rein europäisches Problem. Eine
von Jugendarbeitslosigkeit ebenfalls besonders betroffene Region, die nicht
zuletzt aufgrund ihrer geografischen Lage auch für die Europäische Union und die
Bundesrepublik Deutschland von hervorgehobener politischer Bedeutung ist,
sind die nordafrikanischen Staaten des Maghreb. Die strukturellen Probleme im
Bildungssystem, mangelnde Investitionen und die daraus resultierende
anhaltend hohe Jugenderwerbslosenquote bedeuten fehlende individuelle
Entwicklungschancen für eine ganze Generation und gefährden zunehmend den sozialen
Frieden in diesen Staaten.
Jugendgarantie
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Jugenderwerbslosenquote in den EU-Mitgliedstaaten seit Einführung der EU-Jugendgarantie
entwickelt (bitte um Darstellung der Veränderung in den einzelnen
Mitgliedstaaten, jeweils absolut und prozentual und nach höchstem
Bildungsabschluss aufgliedern)?
Der Bundesregierung liegen auf Basis der europäisch vergleichbaren Daten aus
dem Labour Force Survey (Quelle: Eurostat) die folgenden Angaben bezüglich
der Entwicklung der Jugenderwerbslosigkeit in den EU-Mitgliedstaaten seit
Einführung der Jugendgarantie vor. Diese sind unter den folgenden Links abrufbar:
http://ec.europa.eu/eurostat/web/lfs/data/database und
http://ec.europa.eu/eurostat/
web/youth/data/database.
Tabelle 1: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre), Jahreswerte in absoluten
Zahlen in Tausend
2013 2014 2015 2016
EU 28 5.620 5.145 4.647 4.245
Belgien 97 93 87 75
Bulgarien 65 48 40 30
Tschechische Republik 69 56 44 35
Dänemark 57 56 51 58
Deutschland 340 327 296 292
Estland 11 8 7 8
Irland 57 47 39 35
Griechenland 184 160 139 **
Spanien 951 851 751 656
Frankreich 696 670 684 679
Kroatien 74 75 70 56
Italien 652 692 626 **
Zypern 16 15 12 11
Lettland 22 17 14 13
Litauen 27 25 20 18
Luxemburg 3 3 4* 4
Ungarn 84 68 59 45
Malta 4 3 3 3
Niederlande 186 175 158 152
Österreich 56 58 59 64
Polen 407 347 286 243
Portugal 148 131 118 103
Rumänien 167 161 148 125
Slowenien 16 14 12 11
Slowakei 73 63 55 46
Finnland 66 68 73 65
Schweden 156 153 133 121
Vereinigtes Königreich 939 761 660 **
Quelle: eurostat *Bruch in der Zeitreihe ** Jahreswert nicht verfügbar
Tabelle 2: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre), Jahreswerte in Prozent
2013 2014 2015 2016
EU 28 23,7 22,2 20,3 18,7
Belgien 23,7 23,2 22,1 20,5
Bulgarien 28,4 23,8 21,6 18,9
Tschechische Republik 18,9 15,9 12,6 10,5
Dänemark 13,0 12,6 10,9 12,0
Deutschland 7,8 7,7 7,2 7,0
Estland 18,7 15,0 13,1 13,4
Irland 26,8 23,9 20,9 17,2
Griechenland 58,3 52,4 49,8 **
Spanien 55,5 53,2 48,3 44,4
Frankreich 24,9 24,2* 24,7 24,6
Kroatien 50,0 45,5 43,0 30,5
Italien 40,0 42,7 40,3 **
Zypern 38,9 36,0 32,8 30,1
Lettland 23,2 19,6 16,3 17,3
Litauen 21,9 19,3 16,3 14,5
Luxemburg 16,9 22,3 16,6* 19,8
Ungarn 26,6 20,4 17,3 12,9
Malta 13,0 11,7 11,8 11,3
Niederlande 13,2 12,7 11,3 10,8
Österreich 9,7 10,3 10,6 11,2
Polen 27,3 23,9 20,8 17,6
Portugal 38,1 34,7 32,0 28,2
Rumänien 23,7 24,0 21,7 20,6
Slowenien 21,6 20,2 16,3 15,8
Slowakei 33,7 29,7 26,5 22,3
Finnland 19,9 20,5 22,4 20,1
Schweden 23,6 22,9 20,4 18,9
Vereinigtes Königreich 20,7 17,0 14,6 **
Quelle: eurostat *Bruch in der Zeitreihe ** Jahreswert nicht verfügbar
Tabelle 3: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre) nach Bildungsabschluss (hier
Summe unterhalb des Primarbereichs, Primarbereich und Sekundarbereich I;
ISCED- Stufen 0-2), Jahreswerte in absoluten Zahlen in Tausend
2013 2014 2015
EU 28 2.080,5 1.889,2* 1.690,0
Belgien 36,3 32,4* 32,1
Bulgarien 16,7 12,8* 9,9
Tschechische Republik 16,1 12,3* 13,9
Dänemark 34,2 31,7* 27,0
Deutschland 176,8 187,9* 178,0
Estland 2,8 2,5* 2,3u
Irland 13,8 10,3* 9,5
Griechenland 41,3 29,5* 25,3
Spanien 542,1 475,7* 405,7
Frankreich 223,0* 211,1* 193,4
Kroatien 8,8u 7,2* u 4,3u
Italien 226,0 218,1* 201,8
Zypern 2,7 1,6* 1,7
Lettland 6,9 4,2* 3,5
Litauen 5,2 u 5,7*u n.a.
Luxemburg 1,3 1,5* 2,3
Ungarn 23,5 20,7* 22,0
Malta 2,1 1,9* 1,9
Niederlande 106,4 103,1* 96,6
Österreich 25,0 24,2* 22,8
Polen 58,0 46,0* 42,6
Portugal 64,8 56,1* 44,2
Rumänien 37,9 40,2* 43,7
Slowenien 3,3 u 3,2* u 2,7 u
Slowakei 13,4 12,4* 12,7
Finnland 32,2 30,7* 32,2
Schweden 73,7 72,7 68,9
Vereinigtes Königreich 286,1 233,7* 185,6
Quelle: eurostat *Bruch in der Zeitreihe; u: geringe Zuverlässigkeit
Tabelle 4: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre) nach Bildungsabschluss (hier
Summe unterhalb des Primarbereichs, Primarbereich und Sekundarbereich I;
ISCED-Stufen 0-2), Jahreswerte in Prozent
2013 2014 2015
EU 28 31,5 30,3* 28,0
Belgien 39,8 37,8* 40,0
Bulgarien 51,6 45,1* 37,5
Tschechische Republik 41,9 32,4* 36,9
Dänemark 15,4 14,6* 12,4
Deutschland 11,3 11,8* 11,4
Estland 22,7 20,7* 18,3u
Irland 40,8 39,1* 35,7
Griechenland 59,3 50,8* 50,3
Spanien 62,6 61,2* 56,3
Frankreich 37,8* 40,3* 39,2
Kroatien 76,1 u 66,9* u 48,4 u
Italien 45,5 48,8* 46,9
Zypern 46,2 34,3* 48,4
Lettland 39,1 29,4* 21,9
Litauen 38,5u 39,7* u n.a.
Luxemburg 21,8 24,7* 22,5
Ungarn 43,4 34,7* 32,0
Malta 23,9 22,0* 22,7
Niederlande 17,4 17,3* 15,9
Österreich 13,3 14,4* 13,7
Polen 32,3 29,8* 29,1
Portugal 40,6 39,5* 37,8
Rumänien 17,2 18,7* 19,9
Slowenien 27,1 u 23,5* u 21,8 u
Slowakei 58,1 55,7* 59,5
Finnland 31,3 30,7* 32,6
Schweden 39,6 39,5* 36,9
Vereinigtes Königreich 36,3 32,4* 27,6
Quelle: eurostat *Bruch in der Zeitreihe; u: geringe Zuverlässigkeit
Tabelle 5: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre) nach Bildungsabschluss (hier
Summe, Sekundarbereich II und postsekundärer, nicht tertiärer Bereich; ISCED-
Stufen 3 und 4), Jahreswerte in absoluten Zahlen in Tausend
2013 2014 2015
EU 28 2.840,6 2.677,4* 2.405,3
Belgien 43,6 45,3* 40,5
Bulgarien 43,7 31,7* 25,9
Tschechische Republik 47,9 40,2* 26,3
Dänemark 19,7 19,5* 18,3
Deutschland 137,9 130,6* 108,1
Estland 6,9 4,9* 4,4
Irland 33,2 28,7* 23,4
Griechenland 115,0 105,7* 89,4
Spanien 262,5 246,2* 226,5
Frankreich 329,9 357,4* 373,0
Kroatien 58,9 64,2* 61,9
Italien 401,7 446,9* 399,6
Zypern 7,0 7,8* 6,3
Lettland 11,7 10,0* 7,6
Litauen 16,8 15,1* 12,5
Luxemburg 0,8u 1,5* 1,3*
Ungarn 54,0 40,4* 33,1
Malta 1,2 1,2* 1,0
Niederlande 63,2 59,6* 50,6
Österreich 28,8 26,5* 27,5
Polen 302,9 261,4* 210,5
Portugal 62,3 56,6* 55,3
Rumänien 106,9 98,3* 91,4
Slowenien 11,1 9,8* 8,4
Slowakei 54,0 46,0* 38,3
Finnland 32,8 35,3* 38,7
Schweden 72,3 69,8* 55,8
Vereinigtes Königreich 513,9 416,9* 369,6
Quelle: eurostat *Bruch in der Zeitreihe; u: geringe Zuverlässigkeit
Tabelle 6: Jugenderwerbslosigkeit (15 bis 24 Jahre) nach Bildungsabschluss (hier
Summe Sekundarbereich II und postsekundärer, nicht tertiärer Bereich; ISCED-
Stufen 3 und 4), Jahreswerte in Prozent
2013 2014 2015
EU 28 21,0 19,9* 18,1
Belgien 19,6 21,4* 18,9
Bulgarien 25,4 21,2* 19,2
Tschechische Republik 16,4 13,9* 9,4
Dänemark 10,6 10,1* 9,2
Deutschland 5,7 5,4* 4,7
Estland 17,9 13,7* 12,2
Irland 27,3 24,3* 21,1
Griechenland 60,9 53,7* 50,0
Spanien 51,2 49,8* 45,0
Frankreich 22,4* 23,1* 23,7
Kroatien 47,1 45,1* 43,6
Italien 38,1 40,8* 38,1
Zypern 36,3 37,6* 32,2
Lettland 19,7 18,4* 15,1
Litauen 20,2 17,8* 15,0
Luxemburg 10,6u 19,8* 13,8*
Ungarn 23,8 17,3* 13,9
Malta 8,0 8,0* 7,3
Niederlande 10,2 9,6* 8,0
Österreich 7,9 9,0* 9,8
Polen 27,2 23,9* 20,3
Portugal 36,0 32,0* 28,9
Rumänien 25,9 25,4* 22,4
Slowenien 20,3 19,2* 15,7
Slowakei 30,8 26,4* 22,6
Finnland 15,3 16,4* 18,3
Schweden 17,7 17,0* 14,3
Vereinigtes Königreich 18,7 15,4* 13,5
Quelle: eurostat *Bruch in der Zeitreihe; u: geringe Zuverlässigkeit
2. Welche Probleme haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
nationalen Implementierung der Jugendgarantie ergeben (bitte nach Ländern
differenzieren)?
Gemäß dem Bericht der Europäischen Kommission zur Dreijahresbilanz der
Jugendgarantie und Jugendbeschäftigungsinitiative vom Oktober 2016 (http://
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016DC0646&
from=EN) können die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Implementierung der
Jugendgarantie in drei Gruppen klassifiziert werden: beschleunigte Reformen,
Verstärkung der Rahmenbedingungen und eingeschränkte Reformen.
In den Mitgliedstaaten mit „eingeschränkten Reformen“ hat die Implementierung
der Jugendgarantie noch weniger starke Veränderungen bei der Erhöhung der
Erwerbsquote junger Menschen erzielt. Gründe hierfür sind laut der Europäischen
Kommission Verzögerungen bei der Umsetzung sowie anderweitige politische
Prioritäten der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang nennt die Europäische
Kommission Zypern, Tschechien, Spanien, Rumänien und die Slowakei. Sie
empfiehlt, die Jugendgarantie weiter zu implementieren.
Verzögerungen in der Umsetzung ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung darüber hinaus z. B. durch das Erfordernis besonders weitreichender
Reformen oder die Schaffung weitreichender Partnerschaften unter Einbindung
zahlreicher Akteure. Insbesondere wenn Strukturen ganz neu geschaffen werden und
noch nicht fest etabliert oder eingespielt sind, können diese durch exogene
politische Veränderungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Hinsichtlich der länderspezifischen Implementierung wird an dieser Stelle auf
den Umsetzungsbericht der Europäischen Kommission vom Oktober 2016
verwiesen, der ein Länderprofil für alle Mitgliedstaaten enthält. Dieser ist unter dem
folgenden Link verfügbar
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:735
91c12-8afc-11e6-b955-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1&format=PDF.
3. Welche dieser Probleme konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Implementierung verringert oder gelöst werden, welche
Probleme standen der Implementierung letztlich entgegen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist insbesondere hinsichtlich weitreichender
Reformbemühungen in einigen Mitgliedstaaten zu beachten, dass eine vollständige
Umsetzung und ein Wirksamwerden einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont
benötigen, sodass eine abschließende Bewertung noch nicht getroffen werden
kann.
Die Ratsempfehlung zur Jugendgarantie sieht für die Europäische Kommission
vor, die Umsetzung der Jugendgarantie zu überwachen und gegenseitiges Lernen
zu fördern. Dieser Rolle kommt die Europäische Kommission u. a. mit dem
Umsetzungsbericht vom Oktober 2016 nach, der zahlreiche Best Practice Beispiele
und „Lessons Learnt“ enthält.
4. In welchem Maße wurden die von der Europäischen Kommission
bereitgestellten Mittel von den einzelnen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Inkrafttreten der Jugendgarantie abgerufen?
Der EU-Haushalt ist nur eine der Finanzierungsgrundlagen für die Umsetzung der
Jugendgarantie, eine weitere wichtige Quelle bilden die nationalen Haushalte. Die
Europäische Union stellt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und der mit
6,4 Mrd. Euro ausgestatteten Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Mittel
aus dem EU-Haushalt bereit. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf
die Umsetzung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, zu
der der Bundesregierung detailliertere Umsetzungsstände vorliegen.
Der Abruf von Mitteln aus der Jugendbeschäftigungsinitiative zeigt sich an den
Mittelbindungen, die mit Projekten hinterlegt sind. Diese beträgt durchschnittlich
rund 50 Prozent (Stand: 29. November 2016) und stellt sich in den
Mitgliedstaaten wie folgt dar:
Mitgliedstaaten
Mittelbindungen bezogen auf die
förderfähigen Gesamtkosten in %
Belgien 99,93
Bulgarien 69,63
Tschechische Republik 99,76
Irland 100
Griechenland 55,85
Spanien 14,35
Frankreich 104,63
Kroatien 69,99
Italien 37,06
Zypern 24,83
Lettland 100
Litauen 100
Ungarn 75,13
Polen 63,76
Portugal 100,1
Rumänien 0
Slowenien 100
Slowakei 69,47
Schweden 85,29
Vereinigtes Königreich 59,96
TOTAL 51,4
Den Mittelbindungen zeitlich deutlich nachgelagert sind die von der
Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten geleisteten Zwischenzahlungen
(Erstattungen) aus der Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI). Bei den Erstattungen
ist zum einen zu berücksichtigen, dass umfangreiche technische Voraussetzungen
vorliegen müssen, damit ein Antrag auf Zwischenzahlungen gestellt werden kann.
Zum anderen sind den Erstattungen verschiedene nationale und unionsrechtliche
Prüfungen der Ausgaben vorausgegangen, bevor diese dann in einem
Zahlungsantrag bei der Europäischen Kommission geltend gemacht werden können.
Erstattungen aus dem EU-Haushalt spiegeln daher i. d. R. erst gegen Ende einer
Förderperiode den tatsächlichen Umsetzungsstand wider. Um dennoch einen
zügigen Start der Programme zu ermöglichen, werden jährlich Vorschüsse aus dem
EU-Haushalt gezahlt. 2015 wurde der Vorschuss für die YEI einmalig von 1
Prozent bzw. 1,5 Prozent auf 30 Prozent des Programmvolumens angehoben.
Zum 31. Dezember 2016 liegt folgender Stand an Zwischenzahlungen
(Erstattungen) inkl. Vorschüssen bei der Jugendbeschäftigungsinitiative vor:
Mitgliedstaaten Zwischenzahlungen/Gesamtzuweisung in %
Belgien 47,41
Bulgarien 45,81
Kroatien 40,55
Zypern 52,52
Tschechische Republik 34,41
Frankreich 41,03
Griechenland 62,31
Ungarn 42,21
Irland 34,50
Italien 45,58
Lettland 53,88
Litauen 35,36
Polen 64,62
Portugal 77,36
Rumänien 34,50
Slowakei 37,74
Slowenien 34,00
Spanien 34,50
Schweden 42,57
Vereinigtes Königreich 34,00
TOTAL 44,10
5. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der EU-
Jugendgarantie gemessen am Ziel, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren
innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem
sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und qualitativ hochwertiges
Angebot erhalten sollen (bitte begründen)?
Seit Einführung der Jugendgarantie ist ein deutlicher Rückgang der
Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der
Bunderegierung positiv zu bewerten. Dabei hat sich der Arbeitsmarkt für Jugendliche besser
entwickelt als der für die Gesamtbevölkerung. Dies deutet darauf hin, dass neben
konjunkturellen Einflüssen auch die spezifischen Maßnahmen zur Förderung der
Jugendbeschäftigung Wirkung zeigen. Nach Angaben der Europäischen
Kommission haben rund 9 Millionen junge Menschen ein Angebot im Rahmen der
Jugendgarantie angenommen, die meisten davon Stellenangebote. Aus Sicht der
Bundesregierung ist dies positiv zu bewerten. Hinsichtlich der „Hochwertigkeit“
der Angebote legt die Ratsempfehlung keine expliziten Qualitätskriterien fest.
Es ist aus Sicht der Bundesregierung positiv zu bewerten, dass die Jugendgarantie
in vielen Mitgliedstaaten Reformen, z. B. bei den Arbeitsverwaltungen,
angestoßen hat und dadurch Prozesse zur Vorbereitung auf bzw. Integration in den
Arbeitsmarkt beschleunigt und verbessert werden.
Europäische Ausbildungsallianz
6. Welche konkreten Kooperationsmaßnahmen wurden nach dem Beschluss
der Berliner Ministerkonferenz zur Beruflichen Bildung in Europa 2012 mit
den Partnerländern Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, Slowakei und
Lettland getroffen, und welche dieser Maßnahmen wurden bisher umgesetzt
(bitte einzeln nach Ländern aufschlüsseln)?
Zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den
Ministerien der Partnerländer bestehen Absichtserklärungen zur Kooperation in
der Berufsbildung sowie bilaterale Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und
Vertretern von nationalen Behörden und privaten Einrichtungen. Neben
regelmäßigen Treffen der Arbeitsgruppen werden vielfach Studienbesuche durchgeführt.
Weiterhin finden Aktivitäten im Rahmen einer im Mai 2016 eingerichteten
gemeinsamen Peer Learning Plattform statt.
Die in Zusammenhang mit den Kooperationsmaßnahmen stattgefundenen
Mobilitätsmaßnahmen können der Antwort zu Frage 10 entnommen werden.
Länderspezifische Einzelmaßnahmen sind im Folgenden aufgeführt:
Spanien
Nachdem das BMBF nach einem ersten Treffen auf Ministerebene im Juli 2012
Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt und an „Fact finding missions“
teilgenommen hatte, entschieden sich die spanischen Partner im Laufe des Jahres
2013, sich am deutschen System zu orientieren, aber selbständig Expertise
einzuholen. Im Juli 2015 lief die Kooperationsvereinbarung zur
Berufsbildungszusammenarbeit zwischen dem BMBF und dem spanischen Bildungsministerium aus.
Griechenland
Umgesetzte Maßnahmen
Zwischen Dezember 2013 und April 2014 wurden fünf Machbarkeitsstudien zur
Etablierung von Elementen der dualen beruflichen Ausbildung in Schule und
Betrieb in Griechenland durchgeführt. Die auf fünf Branchen fokussierten Studien,
die auf das neue griechische Bildungsgesetz von September 2013 aufbauten,
wurden im Nachgang in den politischen Diskussionen in Griechenland aufgegriffen.
Im Spätsommer 2016 wurde eine sechste Machbarkeitsstudie zur Umsetzbarkeit
von betrieblicher Berufsausbildung im griechischen Landwirtschaftssektor in
Auftrag gegeben. Sie befindet sich zurzeit in der Endphase und wird im Frühling
2017 fertiggestellt.
Im Rahmen des Projekts „VETnet“, das seit 2013 an der Auslandshandelskammer
(AHK) umgesetzt wird, werden betriebliche Ausbildungsgänge entwickelt und
erprobt. Durch die Einrichtung kooperativer Gremien, die Ausbildung von
Ausbildern sowie die Entwicklung geeigneter Lehr- und Ausbildungspläne wurden
die Voraussetzungen geschaffen, ab 2017 einen pilothaften Ausbildungsgang für
technische Berufe mit 60 Auszubildenden zu starten.
Im BMBF-Projekt MENDI, durchgeführt von der DEKRA-Akademie, werden
seit 2013 insgesamt 160 griechische Jugendliche im Hotel- und Gastgewerbe, an
deutschen Standards orientiert, ausgebildet.
Vereinbarungen
Mitte Februar 2017 wurde eine neue auf vier Jahre angelegte Absichtserklärung
zwischen dem BMBF und dem griechischen Ministerium für Bildung, Forschung
und religiöse Angelegenheit unterzeichnet. Ein erstes Gespräch zur Entwicklung
von Ausbildungscurricula ist für März 2017 geplant.
Portugal
Umgesetzte Maßnahmen
Seit 2013 wird das Projekt „VETnet“ an der AHK umgesetzt mit dem Ziel,
betriebliche Ausbildungsgänge zu entwickeln und zu erproben. Weiterhin werden
gezielte Marketingmaßnahmen zur Verbesserung des Ansehens der dualen
Ausbildung durchgeführt, und die AHK informiert beispielsweise auf Messen und in
Schulen über die duale Ausbildung in Portugal.
In den Jahren 2013/2014 wurde eine berufspädagogische Schulung von
betrieblichen Tutoren und Tutorinnen in Portugal entwickelt und erprobt. Das Konzept
der Qualifizierung von Berufsbildungspersonal (Tutores) wurde größtenteils von
BMBF finanziert. Die portugiesischen Partnerinstitutionen steuerten über
Personal- und Sachleistungen erhebliche Ressourcen bei. Als wichtigstes Ergebnis
liegen Materialien für eine 35 Stunden umfassende Qualifizierungsmaßnahme für
Tutoren vor.
In Abstimmung mit Verantwortlichen der portugiesischen Bildungspolitik
wurden im Jahr 2015 zwei weitere Qualifizierungsmaßnahmen von der Deutsch-
Portugiesischen Industrie- und Handelskammer (AHK) in Lissabon und in Porto in
Zusammenarbeit mit der IEFP organisiert. Das Projekt umfasste einen Pilotkurs
in Lissabon im Oktober 2014, einen Kurs in Lissabon im Oktober/November
2015 und einen Kurs in Porto im Oktober/November 2015.
Mitte des Jahres 2015 vermittelte die beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB) eingerichtete Zentralstelle der Bundesregierung für internationale
Zusammenarbeit in der Berufsbildung (GOVET) auf Anfrage des portugiesischen
Bildungsministeriums einen Experten aus dem Hessischen Kultusministerium zur
Evaluierung des Pilotprojekts des Bildungsministeriums, in dem der betriebliche
Anteil im Rahmen der Berufsausbildung auf über 50 Prozent erhöht werden
sollte. Aus der Kooperation resultierte ein Entwicklungsprojekt des BIBB, das
sich mit der wissenschaftlichen Begleitung der deutsch-portugiesischen
Qualifizierung von betrieblichen Tutoren beschäftigt.
Vereinbarungen
Bei einer Erneuerung der Absichtserklärung im Juni 2015 wurde eine
„Öffnungsklausel zur Beteiligung des Arbeitsministeriums“ formuliert. Als Themen wurden
u. a. die Implementierung einer Evaluation der Tutorenschulungen, die
Qualifizierung von Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie die Attraktivität der
Berufsbildung und der Berufsorientierung fixiert.
Italien
Umgesetzte Maßnahmen
In Italien wurden nach Fachdiskussionen zwei Hauptaktionslinien identifiziert:
die Qualifizierung von Berufsbildungspersonal (schulisch/betrieblich) und die
Berufsorientierung. Zum Thema „Qualifizierungsbedarf“ wurden in den Jahren
2014 und 2015 Trainings und Workshops mit schulischem
Berufsbildungspersonal in Italien und Deutschland durchgeführt. Ziel war der Aufbau eines
Netzwerkes zur Qualifizierung von Berufsbildungspersonal sowie ein Transfer der
deutschen Erfahrungen in das italienische System.
Ein Ergebnis der Beratungsaktivitäten zeigte sich in einem Dekret des
italienischen Premierministers zur Erhöhung der Praxisstunden an den Fachschulen. In
Zusammenhang mit einer gesetzesmäßigen Formalisierung des Dekrets
informierten sich 2015 hochrangige Vertreter des italienischen
Unterrichtsministeriums MIUR über duales Lernen in Berlin. Erkenntnisse flossen in das neue
Bildungsgesetz 107 ein, das am 16. Juli 2015 vom italienischen Parlament ratifiziert
wurde.
Das über GOVET mitfinanzierte Berufsorientierungsprojekt „Unternehmen
Deutsch“ hat in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut für allgemeinbildende
Schulen Schuldirektoren dabei unterstützt, die neue Gesetzesregelung
umzusetzen.
Darüber hinaus entwickelte die italienische Arbeitsgruppe, bestehend aus
Fachlehrern und Fachlehrerinnen aus dem Piemont, bildungspolitischen Vertretern des
MIUR, Gewerkschaftsvertretern und Arbeitgeberverband ein an das duale
Berufsbildungssystem nach deutschem Vorbild angelehntes und zu einem
Berufsabschluss führendes Zwei-Stufen-Modell: „Soft duale“ – Alternanza (60 Prozent
Schule und 40 Prozent Betrieb ohne Arbeitsvertrag) und „Hard duale“ –
Apprendistado (Ausbildungsvertrag mit den Betrieben).
Unterstützt durch GOVET veröffentlichten die italienischen Partner Ende 2015
die Handlungsanleitung zur Einführung dualen Lernens an den Schulen „Attivitá
Di Alternanza Scuola Lavoro – Guida Operative Per La Scuola“. Bisher wurden
acht Master-Trainer identifiziert und von der AHK Mailand zertifiziert. Im
November wurden nochmals zehn italienische Fachleute weitergebildet.
Seit 2013 wird das Projekt „VETnet“ an der AHK umgesetzt mit dem Ziel,
betriebliche Ausbildungsgänge zu entwickeln und zu erproben. Schwerpunkte der
AHK in Italien liegen u. a. auf der Weiterentwicklung eines im Juli 2013
gestarteten Ausbildungsganges mit der Firma Penny Market im Bereich Einzelhandel
sowie auf der Etablierung einer Plattformfunktion zwischen Firma und
Berufsschule für die Themen Ausbildung der Ausbilder, Prüfung, Qualitätssicherung,
Lehr- und Ausbildungspläne.
Vereinbarungen
Bei der Verlängerung der Absichtserklärung durch das BMBF, BMAS und ihren
italienischen Counterparts am 3. Mai 2016 wurden die Themenfelder
„Berufsorientierung“ und „Qualifizierung von Berufsbildungspersonal“ priorisiert.
Im Bereich Berufsorientierung wurde in Partnerschaft mit dem Goethe-Institut
Rom ein Parcours zu den MINT-Fächern unterstützt und während der Messe
„Job&Orienta“ in Verona getestet. Im Weiteren soll nun ein passgenaues,
ähnliches Instrument für ganz Italien erarbeitet werden.
Slowakei
Umgesetzte Maßnahmen
Seit 2013 wird das Projekt „VETnet“ an der AHK umgesetzt mit dem Ziel,
betriebliche Ausbildungsgänge zu entwickeln und zu erproben. Im Rahmen des in
der Region Nove Mesto laufenden deutsch-slowakische Gemeinschaftsprojekts
„Duale Verbundausbildung für KMU“ werden duale Ausbildungsgänge mit
hohem Praxisanteil pilothaft installiert. Das Projekt hat wichtige Impulse für das im
März 2015 erlassene slowakische Berufsbildungsgesetz geben können. Zuvor
hatte eine Machbarkeitsstudie die Möglichkeit der Einführung von dualen
Ausbildungsstrukturen in der Provinz Nove Mesto belegt. Es wurden in der Folge vier
Koordinierungs- und Fact Finding-Einsätze vor Ort durchgeführt, um ein besseres
Verständnis für das Projektdesign in Nove Mesto zu bekommen. Hierbei handelte
es sich auch um Beratungen für die Umsetzung von praxisnaher Ausbildung in
Firmen, die sich im Bereich der Berufsbildung nach deutschem Vorbild
engagieren möchten.
Im Jahr 2015 wurden Informationsveranstaltungen für die slowakische Botschaft
in Berlin und den Verband der Automobilisten in Bratislava zu Detailfragen der
dualen Aus- und Weiterbildung durchgeführt.
Fachlehrer und Fachlehrerinnen und betriebliche Ausbilder aus dem
Verbundprojekt Nove Mesto haben sich während eines Workshops im Jahr 2015 zur
Curriculumentwicklung im BIBB über die Inhalte der Theorie- und Praxisphasen
verständigt. Die Beratung unterstützte die Novellierung des Bildungsgesetzes
zugunsten Dualer Berufsbildung. Zur weiteren Verstetigung der Inhalte wurde von
der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB im Auftrag des BMBF
eine Studienreise für slowakisches Berufsbildungspersonal u. a. des Projektes in
Nove Mesto nad Vadnom organisiert.
Lettland
Umgesetzte Maßnahmen
Seit 2013 wird das Projekt „VETnet“ an der AHK umgesetzt mit dem Ziel,
betriebliche Ausbildungsgänge zu entwickeln und zu erproben. Im März 2014
fanden ein Technical Meeting und eine Fact Finding Mission mit Besuchen von
Betrieben und Berufsschulen in Lettland statt.
Bei einer Sitzung der bilateralen Arbeitsgruppe im November 2014 wurde unter
anderem ein sektoraler Ansatz verabredet, der sich auf die Bereiche
Maschinenbau/Metall, Holzverarbeitung und IT konzentriert. Dabei wurden deutsch-
lettische Partnerschaften zwischen Berufsschulen, Verbänden und Kammern initiiert,
die insbesondere die Qualifizierung von Berufsbildungspersonal zum Ziel haben.
Die lettische Regierung wird am schulischen Berufsbildungssystem festhalten,
dieses aber mit erweiterten und professionalisierten Praxisphasen unterlegen. Sie
führt diese Entwicklungen auch auf die langjährigen Beratungsleistungen durch
die unterschiedlichen Akteure der deutschen Seite zurück. Im April 2015 fand in
Ogre das Auftakttreffen der deutsch-lettischen Expertenrunde statt. Ziel war die
Eruierung von Fortbildungsbedarfen lettischer Berufsschullehrkräfte. Im April
2016 traf sich erstmals die deutsch-lettische Expertengruppe „Qualifizierung von
Berufsbildungspersonal“ für die Sektoren Holz, Metall und IT. Im September
2016 wurde die 2. Lettisch-Deutsche Konferenz zur Berufsausbildung von der
deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit der AHK durchgeführt.
Vereinbarungen
Im März 2017 fand in Riga ein Technical Meeting zu zukünftigen
Kooperationsthemen statt.
Ausblick
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Verbreitung und Stärkung der
dualen Ausbildung in Europa ein. Das BMBF hat deshalb gemeinsam mit den
Fachministerien aus Dänemark, Österreich, Luxemburg und der Schweiz mithilfe
des BIBB das Online-Beratungsangebot „Apprenticeship toolbox“ entwickelt
und im September 2016 freigeschaltet, um Entscheidungsträger in Europa zu
unterstützen, die das Berufsbildungssystem ihres Landes reformieren und duale
Ausbildungselemente einführen wollen (
www.apprenticeship-toolbox.eu/).
7. Wann und mit welchen Ergebnissen haben die bilateralen Arbeitsgruppen,
die die im Abkommen vereinbarten Aktivitäten umsetzen sollen, seit dem
Jahr 2012 getagt, und auf welcher Ebene haben diese Arbeitstreffen
stattgefunden?
Die Arbeitsgruppentreffen (AG-Treffen) finden durchweg auf Ebene der
Abteilungsleitungen bzw. Unterabteilungsleitungen in der Regel ein Mal pro Jahr
alternierend im Partnerland und in Deutschland statt. In der ersten AG-Sitzung
lernten sich die Partner kennen, Kontaktpersonen wurden benannt und insbesondere
Kooperationsthemen definiert. In weiteren Sitzungen wurde dann der Fortschritt
der Entwicklungen in der Berufsbildung anhand von Roadmaps oder
Arbeitsplänen überprüft und es erfolgten Abstimmungen über das weitere Vorgehen.
Technical Meetings von Unterarbeitsgruppen der AGs fanden anlassbezogen auf
Arbeitsebene zur Umsetzung der AG-Beschlüsse statt.
Land Jahr AG-Treffen/
Technical
Meeting (TM)
Ergebnisse
Griechenland
2013 AG Auftakttreffen, Netzwerkbildung, Bestimmung der
Kooperationsschwerpunkte
2014 AG Diskussion der Ergebnisse aus den GOVET-
Machbarkeitsstudien, Austausch zum BMBF-Projekt MENDI, Diskussion
aktueller Reformvorhaben der griechischen Regierung
2016 TM
Oktober: Vorbereitung einer Verlängerung der
Absichtserklärung, Entwurf der Arbeitsplanung,
Dezember: Vorbereitung der Verlängerung der
Absichtserklärung, Entwurf der Arbeitsplanung, Absprachen zu MENDI und
VETnet sowie zur GOVET-Machbarkeitsstudie zur
Berufsbildung in der Landwirtschaft
2017 TM März: Vereinbarung einer konkreten Arbeitsplanung im
Nachgang zur Unterzeichnung der neuen Absichtserklärung
Land Jahr AG-Treffen/
Technical
Meeting (TM)
Ergebnisse
Italien
2014 AG Vorbereitung von Pilotaktivitäten in den Bereichen
Qualifizierung von Berufsbildungspersonal und Berufsorientierung,
Anerkennung von Qualifikationen, Vergleich der Curricula,
Lernortkooperation, Mobilität
2015 AG Austausch zu Pilotaktivitäten in den Bereichen Qualifizierung
von Berufsbildungspersonal und Berufsorientierung,
Anerkennung von Qualifikationen, Vergleich der Curricula,
Lernortkooperation, Mobilität
2016 TM Januar, März, Dezember: Umsetzungskoordinierung durch
BMBF gemeinsam mit GOVET, AHK, Goethe-Institut,
Strategieprojekt UNIONS4VET und italienischen Partnern in den
vorgenannten Schwerpunkten
2017 TM März: Umsetzungskoordinierung durch BMBF gemeinsam mit
GOVET, AHK, Goethe-Institut, Strategieprojekt UNIONS4VET
und italienischen Partnern in den vorgenannten Schwerpunkten
Lettland
2014 AG Vorbereitung von Pilotaktivitäten in den Bereichen sektoraler
Ansatz, Maschinenbau/Metall, Holz und IT, deutsch-lettische
Partnerschaften zwischen Berufsschulen, Verbänden und
Kammern und Qualifizierung von Berufsbildungspersonal
2016 TM Umsetzungskoordinierung durch BMBF gemeinsam mit
GOVET, AHK, deutscher Botschaft und lettischen Partnern in
den vorgenannten Schwerpunkten
2017 TM Umsetzungskoordinierung durch BMBF gemeinsam mit
GOVET, AHK, deutscher Botschaft und lettischen Partnern in
den vorgenannten Schwerpunkten
Portugal
2013 AG Auftakttreffen, Netzwerkbildung, Bestimmung der
Kooperationsschwerpunkte
2013 TM März: Umsetzungskoordinierung durch BMBF gemeinsam mit
GOVET, AHK, deutscher Botschaft und portugiesischen
Partnern, Vorbereitung eines Projektes zur Ausbildung von
betrieblichen Ausbildern (Tutores)
2014 AG Vorbereitung von Pilotaktivitäten in den Bereichen
Kontaktseminare/Austausch von Experten, Machbarkeitsstudien, Kosten-
Nutzen-Argumentation, Lernortkooperation
2015 AG Austausch zu Pilotaktivitäten in den Bereichen
Tutorenausbildung, Attraktivität, Fachkräfte-Vorausschau, Expertenaustausch,
Lernortkooperation
2017 TM Umsetzungskoordinierung durch BMBF gemeinsam mit
GOVET, AHK, deutscher Botschaft und portugiesischen
Partnern in den vorgenannten Schwerpunkten
Land Jahr AG-Treffen/
Technical
Meeting (TM)
Ergebnisse
Slowakei
2015 AG Austausch zu Pilotaktivitäten in den Bereichen
Berufsorientierung, Berufsberatung und Fachkräfte-Vorausschau
2014 TM Umsetzungskoordinierung durch BMBF gemeinsam mit
GOVET, AHK, deutscher Botschaft und slowakischen Partnern
in den vorgenannten Schwerpunkten
2016 TM Umsetzungskoordinierung durch BMBF gemeinsam mit
GOVET und slowakischen Partnern in den vorgenannten
Schwerpunkten, allgemeiner berufsbildungspolitischer
Austausch
Spanien
2012 AG Auftakttreffen, Netzwerkbildung, Sondierung der
Kooperationsschwerpunkte, Verabschiedung einer Roadmap
2013 AG Planung von Studienreisen für Berufsbildungsexperten und von
Pilotaktivitäten zur Entwicklung und Erprobung von Elementen
dualer Berufsbildung.
Die Kooperationsmaßnahmen wurden außerdem in Erasmus+-Projekten mit
verschiedenen Partnerländern weiterentwickelt.
Das BIBB hat sich an europäischen Erasmus+-Projekten zur Entwicklung
dualisierter Ausbildungsformen in den drei Partnerländern (Italien, Griechenland und
Slowakei) im Rahmen der europäischen Ausschreibung des Programms
Erasmus+ „National Authorities for Apprenticeships“ (2013) beteiligt. Die Projekte
wurden von den jeweiligen zuständigen Stellen in den Partnerländern beantragt:
von der Arbeitsagentur OAED in Griechenland (1. Oktober 2014 bis 28. Februar
2017; Projekt „Companies as sustainable partners for apprenticeship in Greece
and Cyprus“;
www.bibb.de/de/25626.php
von der Regierung der Region Venetor in Italien (1. Oktober 2014 bis 31. März
2017; Projekt „Forma il Tuo fuTuro! Increasing the quality of apprenticeship
for vocational qualifications in Italy – FiTT“;
www.bibb.de/de/25628.php)
sowie vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport in der
Slowakei (1. Oktober 2014 bis 31. Januar 2017; Projekt „Introduction of
Elements Dual VET Slovak Republic – InVET“;
www.bibb.de/de/25632.php).
8. Wurden die im Berliner Memorandum vereinbarten bilateralen
Kooperationsmaßnahmen seit Beginn der 18. Wahlperiode weiterentwickelt, und
wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Kooperationen wurden seit Beginn der 18. Wahlperiode weiterentwickelt und
den jeweils geänderten Gegebenheiten und Bedarfen angepasst. Die
Zusammenarbeit mit Spanien wurde auf dessen Wunsch nicht weitergeführt, die
Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern wurde durch neue gemeinsame
Interessensbekundungen jeweils angepasst (Italien Mai 2016, Slowakei September 2015, Lettland
März 2017, Portugal Juni 2015, Griechenland Februar 2017). Auf die Antwort zu
den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das im Berliner Memorandum
formulierte Ziel, dass 80 Prozent aller jungen Menschen bis zum Jahr 2020
in der EU Arbeit haben sollen, erreicht wird, und wenn nein, warum nicht?
Die Jugenderwerbslosigkeit in der Altersgruppe 15 bis 24 Jahre in der EU lag
erstmals 2016 unter 20 Prozent. Dennoch ist die Jugendarbeitslosigkeit in einigen
Ländern hoch. Es wurde in den vergangenen Jahren deutlich, dass die Reformen
in den Partnerländern Zeit erfordern, denn die Veränderungen betreffen nicht
allein die gesetzliche Änderungen, sondern zielen auf neue Kooperationskulturen
mit Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und auf ihr
konsensorientiertes Zusammenwirken auf den Ebenen der Politik und der Umsetzung von
Berufsbildung. Die Einführung dualer Berufsbildungsformate erfolgt in den
Partnerländern graduell, jeweils ausgehend von den bestehenden
Berufsbildungssystemen; unmittelbare, kurzfristige Beschäftigungseffekte können an dieser Stelle
nicht erwartet werden. Die Bereitschaft von Unternehmen,
Ausbildungsverantwortung zu übernehmen, hängt auch von ihrer wirtschaftlichen Stabilität ab, die
in den vergangenen Jahren infolge der Wirtschaftskrisen z. T. stark eingeschränkt
war. Beratungsarbeit und der Aufbau von Kooperationsbeziehungen sind
langfristige Prozesse, die insbesondere in Griechenland und Italien durch politische
Umbrüche verlangsamt wurden. Daher ist es wichtig, mit guten Beispielen die
Machbarkeit und den Nutzen dualer Ausbildungsformate zu belegen. Damit
werden wertvolle Impulse für die Berufsbildungsreformen der Partnerländer geleistet
und Argumente für die verstärkte Beteiligung des Privatsektors geliefert.
Zugleich zeigen die vielfältigen Anstrengungen, zu denen auch die
Berufsbildungskooperationen zählen, Wirkung: Nach Angaben des Education and
Training Monitor 2016 der Europäischen Kommission beträgt der prozentuale Anteil
der Absolventen in einem Beschäftigungsverhältnis im EU-Durchschnitt
76,9 Prozent für das Jahr 2015 (Griechenland 45,2 Prozent; Spanien 65,2 Prozent;
Italien 48,5 Prozent; Lettland 78,8 Prozent; Portugal 72,2 Prozent; Slowakei
75,2 Prozent).1
10. Wie viele der 30 000 vereinbarten Austauschmaßnahmen (Praktika,
Ausbildungsphasen) wurden in den Jahren 2013 und 2014 tatsächlich realisiert
(bitte alle verfügbaren Merkmale der Teilnehmenden wie Geschlecht,
Alter, Bildungsgrad etc. auflisten)?
Die vereinbarten 30 000 Austauschmaßnahmen konnten durch die bestehenden
EU-Programme wie Erasmus+ realisiert werden. Im Jahr 2014 wurden über
Erasmus+ Austauschmaßnahmen für folgende Teilnehmerzahlen bewilligt:
Deutschland 21.186
Portugal 2.341
Lettland 857
Slowakei 2.208
Spanien 4.972
Griechenland 3.213
Italien 8.953
Gesamt 43.730
1
https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/monitor2016-data-leaflet_en.pdf, S. 6.
Die darüber hinausgehenden Merkmale der Teilnehmenden liegen dezentral in
den Nationalen Agenturen vor und konnten in der zur Beantwortung verfügbaren
Zeit nicht erhoben werden.
11. In welchen Partnerländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
angekündigten 30 regionalen Ausbildungsnetzwerke geschaffen (falls in
einzelnen Ländern keine Ausbildungsnetzwerke geschaffen wurden, warum
nicht)?
Regionale Ausbildungsnetzwerke wurden in Griechenland, Slowakei, Portugal,
Italien, Lettland, Spanien sowie in Deutschland geschaffen.
Im Rahmen des BMBF-Strategieprojektes „VETnet“ beim Deutschen Industrie-
und Handelskammertag (DIHK) und den AHK in Griechenland, Slowakei,
Portugal, Italien und Lettland werden bedarfsorientierte Modelle für betriebliche
Berufsausbildung in Unternehmensnetzwerken entwickelt und erprobt. In den EU-
Ländern sind auf diesem Wege 20 Netzwerke entstanden. Zusätzlich fördert das
BMBF das Projekt „Mentoring Dual International“ – kurz: MENDI – in
Griechenland. Das Projekt arbeitet auf der Grundlage einer staatlichen Anerkennung.
Insgesamt 160 Auszubildende in einem weiteren Netzwerk von ca. 60 Betrieben
(überwiegend Hotels) in zwei Jahrgängen durchlaufen aktuell eine entsprechende
Ausbildung.
Durch Machbarkeitsstudien von GOVET zur Einführung betrieblicher
Ausbildung in Griechenland haben sich deutsch-griechische Projektteams gebildet.
Hierdurch wurden zehn Kooperationsnetzwerke aus griechischen und deutschen
Partnern gebildet, die jeweils in einer bestimmten Region verortet sind. In
Deutschland sind Kooperationsnetzwerke im Ruhrgebiet, in Nürnberg und
Umgebung, in Westmecklenburg, im westlichen Rheinland sowie in der
Metropolregion Frankfurt entstanden.
Im Rahmen einer BMBF-Förderung der Deutschen Auslandsberufsschule
Formación Empresarial Dual Alemana (FEDA) in Madrid und Barcelona ab 2013 wurde
die Dualisierung kaufmännischer Berufe („Tecnico en Comercio“) modellhaft
erprobt.
Im Mai 2016 konstituierte sich auf Initiative des BMBF die Peer Learning
Plattform mit den Ländern, in denen bilaterale Arbeitsgruppen existieren (ohne
Spanien). Im fachlichen, konstruktiv-kritischen Austausch über den
Beratungsprozess zur Einführung von dualen Ausbildungsstrukturen diskutierten die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer die seit Dezember 2012 erreichten Ergebnisse. Es
wurde vereinbart, dass 2017 in Italien eine Nachfolgekonferenz stattfinden soll.
Seit 2013 unterstützt das BMBF in Griechenland, Slowakei, Portugal, Italien und
Lettland mit dem Projekt UNIONS4VET die Kooperation der Gewerkschaften
mit bestehenden Initiativen zur Berufsbildungszusammenarbeit, stärkt ihre Rolle
in der Europäischen Berufsbildung durch die Etablierung von europäischen und
nationalen Gewerkschaftsnetzwerken und trägt zur Verbesserung der
Ausbildungsqualität bei. UNIONS4VET wird als Verbundprojekt des Deutschen
Gewerkschaftsbundes und seinem Berufsfortbildungswerk bfw durchgeführt.
12. Welche fachlichen Ausrichtungen haben die geschaffenen Netzwerke nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Berufsgruppen und/oder
Technologiebereichen je nach Ländern differenzieren)?
Die in der Antwort zu Frage 11 genannten Netzwerke haben folgende
Berufsgruppen bzw. Technologiebereiche zum Gegenstand:
Projekt VETnet
Griechenland: Verkehr
Italien: Industrie, Automobil, Handel, Dienstleistungen/Kaufmann für
Büromanagement
Lettland: Industrie, Logistik
Portugal: Industrie, Tourismus
Slowakei: Industrie, Automobil, Produktion (Schuhfertigung);
Projekt MENDI (Griechenland)
Hotelfach und Gastronomie;
Machbarkeitsstudien (Griechenland)
Landwirtschaft, Tourismus, Transport und Logistik, erneuerbare Energien und
energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie produzierendes Gewerbe;
Peer Learning Plattform
Curriculumentwicklung, Qualifizierung von Berufsbildungspersonal (schulisch/
betrieblich) und Berufsorientierung.
13. Welche strukturellen Merkmale haben die geschaffenen Netzwerke nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Industrie, kleine und mittlere
Unternehmen, Handwerk etc. differenzieren)?
Projekt VETnet
An den Aktivitäten von VETnet sind schwerpunktmäßig kleine und
mittelständische Unternehmen (KMU) beteiligt, auch in den unter Frage 12 als „Industrie“
bezeichneten Branchenschwerpunkten. Bei den unter „Industrie“ subsummierten
KMU handelt es sich um Zulieferbetriebe. Bei den Netzwerken von VETnet
handelt es sich um AHK-Berufsbildungsgremien mit entsprechenden
Geschäftsordnungen, Branchennetzwerke oder regionale Ausbildungsnetzwerke.
Projekt MENDI
Es handelt sich um etablierte Netzwerke mit Berufsbildungs- und
Prüfungsgremien im Branchenschwerpunkt Tourismus/Gastgewerbe und ca. 60 Unternehmen
unterschiedlicher Größe.
Machbarkeitsstudien
Die hierbei entstandenen Netzwerke sind lose Verbünde beteiligter Experten und
Umsetzungsakteure (Unternehmen, schulische Einrichtungen) in den genannten
Branchen.
Peer Learning Plattform
Die Peer Learning Plattform ist ein berufsbildungspolitisches Forum zur
arbeitsmarktorientierten Reform der Ausbildung in Industrie, Gewerbe und Handwerk,
mit dem ein multilateraler Austausch zwischen den beteiligten Ländern
ermöglicht wird.
14. Wie ist der Umsetzungsstand der sechs politischen Beratungsprojekte, und
wie viele junge Menschen wurden bisher dort beraten und konnten daraufhin
in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt vermittelt werden (bitte alle
verfügbaren Merkmale der Teilnehmenden wie Geschlecht, Alter, Bildungsgrad
etc. auflisten)?
Die politischen Beratungsprojekte mit den Partnerländern auf Regierungsebene
haben sich unterschiedlich entwickelt. Ziel aller Projekte ist es, mit Expertise des
BIBB Unterstützung bei der Reform der Berufsbildungssysteme zu leisten. In der
Slowakei, Italien und Lettland wurden weitgehende Schritte in Form von
Gesetzesreformen und Strukturanpassungen in Richtung duale Berufsbildung
gegangen, in Portugal und Griechenland haben Regierungsumbildungen zu neuen
Anläufen in der Kooperation geführt. Spanien hat entschieden, die Kooperation nicht
zu verlängern. Die Beratungsprojekte sind systemisch angelegt, eine unmittelbare
Beratung von jungen Menschen erfolgt nicht.
15. In welcher Höhe wurden die für die Jahre 2013 und 2014 durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusätzlich zur Verfügung
gestellten 10 Mio. Euro zur Umsetzung des Memorandums von den
Partnerländern ergänzt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
In den BMBF-Kooperationen wird von den Partnern ebenfalls eine finanzielle
Beteiligung erwartet. Diese zeigt sich als Eigenbeitrag des Partners in den
Bereichen Infrastruktur vor Ort (z. B. Bereitstellung von Tagungsräumen, Technik,
Transfers), Reisekosten, Freistellung von Expertinnen und Experten sowie
Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Diese Kosten werden vom Partner weder
detailliert erfasst noch an die deutsche Seite übermittelt.
16. Wie viele Ausbildungsplätze nach dem dualen Prinzip wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 im Rahmen der bilateralen
Kooperationsmaßnahmen in den Ländern Spanien, Griechenland, Portugal,
Italien, Slowakei und Lettland neu geschaffen, und wie hat sich die
Jugenderwerbslosenquote im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte einzeln nach
Ländern und für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)?
Die Kooperationsprojekte (im Wesentlichen VETnet und MENDI) liefen 2013
an. Die ersten Jahre dienten der Netzwerkbildung und dem Aufbau von
Fachwissen, auf deren Grundlage dann ab 2015 ausgebildet wurde. Eine Ausnahme stellt
Portugal dar, hier wurden bestehende Aktivitäten der AHK Lissabon durch
VETnet flankiert und verstärkt auf Dualität ausgerichtet. Wie viele
Ausbildungsplätze infolge weiterer Expertenberatungen entstanden sind, wurde nicht erhoben.
Über VETnet und MENDI entstandene Ausbildungsplätze:
Land 2013 2014 2015 2016
Griechenland 0 0 98 62
Italien 0 0 0 40
Lettland 0 0 8 45
Portugal 898 1.016 1.090 821
Slowakei 0 0 26 40
Für Spanien liegen keine Zahlen vor, da die Kooperation 2015 auslief.
Die dargestellten Projekte VETnet und MENDI haben zum Ziel, durch
modellhafte Ansätze zur Durchführung dualer Berufsbildung handlungsleitende Impulse
für die Reformanstrengungen der Partnerländer zu geben. Auf diesem Wege
sollen die Partnerländer befähigt werden, Reformen durchzuführen, zu
disseminieren und nachhaltig zu implementieren. Zur Entwicklung der
Jugendarbeitslosigkeit wird auf die Antwort zu Frage 1, Tabelle 2 verwiesen.
17. Wie viele junge Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Jahr 2012 in den Ländern Spanien, Griechenland, Portugal, Italien,
Slowakei und Lettland einen qualifizierten Berufsabschluss über eine duale
Ausbildung erworben (bitte nach Ländern und Berufsgruppen
aufschlüsseln)?
Diese Zahlen werden von der Bundesregierung nicht erfasst.
MobiPro-EU
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 20:
MobiPro-EU ist als befristetes Sonderprogramm zur „Förderung der beruflichen
Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelegt und kein
Regelinstrument der Arbeitsförderung. Das Sonderprogramm verfolgt als
Förderziel, durch die modellhafte Erprobung von Maßnahmen und Instrumenten, die die
grenzüberschreitende Mobilität junger Europäerinnen und Europäer in den
deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nachhaltig unterstützen, einen Beitrag zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa und zur Fachkräftesicherung
in Deutschland zu leisten. Von der Dimensionierung und Zielsetzung des
Sonderprogramms her ist damit keineswegs der Anspruch verbunden, das Problem der
Jugendarbeitslosigkeit in Europa lösen zu können, sondern übertragbare
Erkenntnisse für zukünftige Bemühungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in
Europa zu gewinnen.
Die ursprünglich auf eine Individualförderung ausgelegte Förderrichtlinie aus
dem Jahr 2012 wurde im Jahr 2014 zu Gunsten einer Projektträgerförderung
geändert, um eine bessere und erfolgreichere Abwicklung zu ermöglichen. Mit der
Umstellung von der Individual- auf die Projektträgerförderung wurden ab dem
Ausbildungsjahrgang 2015 Projekte gefördert, die die Teilnehmenden
insbesondere durch sozial- und berufspädagogische Unterstützung und Begleitung dazu
befähigen sollen, das individuelle Programmziel „erfolgreicher
Ausbildungsabschluss“ zu erreichen. Die Projekte haben in der Regel zehn bis 30 Teilnehmende.
Die Projektträger mussten bei der Bewerbung für die Zuwendung ein schlüssiges
Konzept einreichen, das durch das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit
darauf geprüft und bewertet wurde, ob es das Erreichen des Programmziels
nachhaltig unterstützt.
Mit dem aktuellen Ausbildungsjahrgang 2016 liegen künftig Daten aus jeweils
zwei Jahrgängen der Individual- und der Projektträgerförderung vor. Mit dem
Ausbildungsbeginn 2016 wurde das Pilotvorhaben nach insgesamt vier
Ausbildungsjahrgängen in die Phase der Ergebnissicherung überführt.
18. Wie viele junge Europäerinnen und Europäer haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Fördermaßnahme durch MobiPro-EU bis zum Ende
absolviert, und wie viele Fördermaßnahmen wurden vorzeitig abgebrochen (bitte
nach Alter, Geschlecht, Berufsgruppe, Herkunftsland und Abbruchgründen
differenzieren)?
Aus den beiden Jahrgängen 2013 und 2014 mit Individualförderung gibt es
bislang 459 Absolventinnen und Absolventen, davon 160 Frauen und 299 Männer.
Diese Zahlen betreffen vornehmlich Teilnehmende aus dem Jahrgang 2013 und
werden mit Ablauf der drei oder dreieinhalb Jahre dauernden Ausbildungszeit
steigen. Eine deutliche Zunahme der Absolventenzahlen wird sich
voraussichtlich im Spätsommer 2017 ergeben, wenn der Jahrgang 2014 die
Abschlussprüfungen ablegt.
Angaben zu den Berufsgruppen in den ersten beiden Förderjahrgängen und die
Differenzierung nach Alter und Nationalität sind nur geschlechtsunabhängig
möglich.
Alter der Absolventen Herkunftsland der Absolventen
19 1 Bulgarien 24
20 3 Deutschland 15
21 32 Frankreich 2
22 47 Griechenland 6
23 63 Irland 1
24 43 Italien 9
25 33 Kroatien 8
26 42 Lettland 1
27 38 Litauen 3
28 29 Polen 11
29 34 Portugal 9
30 19 Rumänien 23
31 11 Schweiz 1
32 14 Slowakei 10
33 14 Slowenien 1
34 6 Spanien 273
35 8 Tschechische Republik 3
36 10 Ungarn 59
37 5
38 6
39 1
Die aufgeführten deutschen Teilnehmenden haben vor der Antragstellung länger
im Ausland gelebt. Förderfähig sind in diesen Fällen nur Maßnahmen außerhalb
Deutschlands.
Aus den beiden Jahrgängen 2015 und 2016 gibt es noch keine Absolventinnen
und Absolventen, da mindestens zweijährige Berufsausbildungen gefördert
werden.
Die Zahl der Abbrecherinnen und Abbrecher in den ersten beiden
Förderjahrgängen mit Individualförderung beläuft sich auf insgesamt 4 811, wovon 1 558
weiblich und 3 253 männlich sind. Die Differenzierung nach Alter und Nationalität
sowie Angaben zu den Abbruchgründen sind auch hier nur
geschlechtsunabhängig möglich.
Alter der Abbrechenden Herkunftsland der Abbrechenden
19 2 Belgien 2
20 8 Bulgarien 197
21 121 Deutschland 76
22 259 Finnland 1
23 343 Frankreich 13
24 400 Griechenland 107
25 400 Irland 36
26 435 Italien 199
27 403 Kroatien 116
28 395 Litauen 26
29 348 Niederlande 1
30 277 Österreich 2
31 282 Polen 94
32 239 Portugal 190
33 206 Rumänien 68
34 176 Schweden 60
35 141 Slowakei 44
36 145 Slowenien 12
37 114 Sonstiges 1
38 91 Spanien 3.172
39 15 Tschechische Republik 5
40 7 Ungarn 334
41 3
Vereinigtes Königreich
Großbritannien und
Nordirland 54 42 1
Zypern 1
Abbruch während der Förderung:
Ausbildungsjahrgang 2015:
Abbrecher*innen Gesamt
Anzahl
2245
Abbrecher*innen (nach Geschlecht und Nationalität)
m w Summe
spanisch 962 402 1364
polnisch 99 43 142
kroatisch 69 19 88
italienisch 74 62 136
bulgarisch 78 32 110
griechisch 72 61 133
portugiesisch 45 33 78
rumänisch 35 10 45
ungarisch 71 22 93
tschechisch 15 8 23
slowakisch 15 3 18
slowenisch 3 1 4
irisch 1 1 2
englisch 1 - 1
französisch 1 - 1
niederländisch 1 2 3
schwedisch 3 1 4
Gesamtergebnis 1545 700 2245
Abbrecher*innen (nach Geschlecht und Alter)
m w Summe
19 Jahre 6 4 10
20 Jahre 80 37 117
21 Jahre 129 54 183
22 Jahre 157 75 232
23 Jahre 182 86 268
24 Jahre 187 88 275
25 Jahre 201 86 287
26 Jahre 163 82 245
27 Jahre 184 63 247
28 Jahre 140 69 209
29 Jahre 112 53 165
30 Jahre 4 3 7
Gesamtergebnis 1545 700 2245
brecherinne u d Abbrecher Gesamt
Abbrecherinnen und Abbrecher (nach Geschlecht und Alter)
Abbrecherinnen und Abbrecher (nach Geschlecht und Nationalität)
Abbrecher*innen (nach Geschlecht und Berufsgruppen)
m w Summe
Abfallwirtschaft, Energieversorgung, Wasserversorgung 4 - 4
Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 3 - 3
Banken, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Versicherungen 1 - 1
Bau, Architektur 111 6 117
Chemie, Pharma, Biotechnologie - 3 3
Einzelhandel, Großhandel, Außenhandel 20 18 38
Elektro, Feinmechanik, Optik, Medizintechnik 86 6 92
Fahrzeugbau, Fahrzeuginstandhaltung 35 1 36
Gesundheit, Soziales 28 49 77
Hotel, Gaststätten, Tourismus, Kunst, Kultur, Freizeit 260 171 431
IT, Computer, Telekommunikation 9 1 10
Konsum- und Gebrauchsgüter - 1 1
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau 29 3 32
Logistik, Transport, Verkehr 28 4 32
Luftfahrttechnik, Raumfahrttechnik 2 - 2
Medien, Informationsdienste 2 - 2
Metall, Maschinenbau, Anlagenbau 101 5 106
Nahrungs-/ Genussmittelherstellung 51 35 86
Öffentlicher Dienst, Organisation - 1 1
Papier, Druck, Verpackung 4 1 5
Rohstoffgewinnung, Rohstoffaufbereitung 3 - 3
Rohstoffverarbeitung, Glas, Keramik, Kunststoff, Holz 15 - 15
Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und weitere Dienstleistungen 36 35 71
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 2 1 3
keine Angabe* 715 359 1074
Gesamtergebnis 1545 700 2245
* Abbruch vor Beginn der Berufsausbildung
Abbrecher*innen (nach Geschlecht und Abbruchsphase)
m w Summe
während der Ausbildung 756 312 1068
während des Praktikums 146 80 226
während des Sprachkurses im HKL 382 201 583
vor Aufnahme der Ausbildung 209 85 294
vor Einreise nach Deutschland 52 22 74
Gesamtergebnis 1545 700 2245
Abbrecherinnen und Abbrecher (nach Geschlecht und Berufsgruppen)
Abbrecherinnen und Abbrecher (nach Geschlecht und Abbruchsphase)
Abbrecher*innen (nach Geschlecht und Abbruchsgrund)
m w Summe
Heimweh 68 27 95
Gesundheitliche Gründe 48 38 86
Familiäre Gründe 255 133 388
TN hat Arbeitsplatz in Dtl. o. im Ausland gefunden 200 73 273
Absage Betrieb, keine Eignung TN 119 40 159
Benennung von Gründen nicht möglich, TN ist nicht mehr zu erreichen 275 141 416
Finanzielle Probleme 25 4 29
Fehlende Motivation des TN (z.B. hohe Fehlzeiten) 113 45 158
Ausbildungsberuf passte nicht 83 47 130
Andere Erwartung an duale Ausbildung in Deutschland 56 18 74
Zu hohe Anforderungen im Sprachkurs 93 33 126
Betrieb passte nicht 17 7 24
TN hat Studienplatz gefunden 35 12 47
Programmausschluss durch Träger 12 5 17
Absage Betrieb wg. schlechter Deutschkenntnisse des TN 27 16 43
Zu hohe Anforderungen in Berufsschule 24 3 27
Projekt-/Trägerwechsel 82 55 137
Betrieb zog Ausbildungsplatzangebot zurück 10 2 12
Lebensunterhalt (LSL) zu gering 3 1 4
Gesamtergebnis 1545 700 2245
Abbrecherinnen und Abbrecher (nach Geschlecht und Abbruchsgrund)
Ausbildungsjahrgang 2016:
Abbrecher*innen Gesamt
Anzahl
2502
Abbrecher*innen (nach Geschlecht und Nationalität)
m w Summe
spanisch 821 432 1253
polnisch 146 40 186
kroatisch 60 23 83
italienisch 172 99 271
bulgarisch 115 58 173
griechisch 115 78 193
portugiesisch 51 31 82
rumänisch 145 25 170
ungarisch 30 15 45
tschechisch 9 3 12
slowakisch 1 1 2
slowenisch 4 - 4
deutsch* 1 1 2
französisch 7 3 10
niederländisch - 1 1
schwedisch - 1 1
estnisch - 1 1
lettisch 2 1 3
litauisch 8 2 10
Gesamtergebnis 1687 815 2502
Abbrecherinnen und Abbrecher (nach Geschlecht und Alter)
m w Summe
18 Jahre 8 3 11
19 Jahre 112 42 154
20 Jahre 178 71 249
21 Jahre 217 90 307
22 Jahre 170 92 262
23 Jahre 171 104 275
24 Jahre 197 100 297
25 Jahre 187 98 285
26 Jahre 155 80 235
27 Jahre 162 65 227
28 Jahre 121 65 186
29 Jahre 9 5 14
Gesamtergebnis 1687 815 2502
* Bei den deutschen Teilnehmenden handelt es sich um Menschen, die vor der Antragsstellung länger im Ausland gelebt haben. Förderfähig sind in diesen Fällen nur
Maßnahmen außerhalb Deutschlands.
Abbrecherinnen und Abbrecher (nach Geschlecht und Nationalität)
Abbrecherinnen und Abbrecher Gesamt
Für Abbrüche an der Programmteilnahme liegen vielfältige Gründe vor. Dazu
gehören neue Alternativen im Herkunftsland ebenso wie z. B. Arbeitsangebote, aber
auch Sprachprobleme, Heimweh, familiäre Probleme sowie
Mentalitätsunterschiede. Zudem verursachen falsche Vorstellungen vom Berufsbild, den
Arbeitsbedingungen, die z. B. zu Überforderung und zu hoher Belastung führen, sowie
von den regionalen Spezifika in Deutschland, insbesondere in ländlichen
Regionen, Abbrüche.
Als Abbruch wird in den vorstehenden Zahlen nicht nur die vorzeitige
Beendigung der Ausbildung an sich gewertet, sondern bereits der Abbruch des
Sprachkurses im Herkunftsland nach kurzer Teilnahme.
Die von den Abbrechenden angegebenen Gründe haben sich zwischen den
Jahrgängen 2013 und 2016 stark verändert. So brachen im Jahr 2014 bereits etwa
10 Prozent und zuletzt knapp 20 Prozent der Teilnehmenden wegen einer
Arbeitsaufnahme in Deutschland ab. Vor allem Betriebe des Hotel- und
Gaststättengewerbes stellen zunehmend an- oder ungelernte Kräfte ein.
Auch die fehlende Motivation als Abbruchgrund nahm von 4 Prozent im Jahr
2014 auf 15 Prozent im Jahr 2016 zu. Gründe hierfür werden in positiv
veränderten Bedingungen am Arbeitsmarkt in Deutschland und in den Herkunftsländern
vermutet, eine weitere Befragung der Abbrechenden ist vorgesehen. Diese
Ergebnisse werden in die weitere Steuerung des Sonderprogrammes einfließen.
Die Abbruchquote im Förderjahrgang 2015 (prozentualer Anteil der Zahl der
Programmabbrecherinnen und Programmabbrecher) lag zum Jahresende 2015 bei
knapp 42 Prozent, was in Bezug auf die überdurchschnittlich stark mit Abbrüchen
belastete Branche des Hotel- und Gaststättengewerbes mit den Abbruchquoten
von Inländerinnen und Inländern vergleichbar ist. 32 Prozent der im
Sonderprogramm geförderten Ausbildungsverträge entfallen auf die am Ausbildungsmarkt
stark nachgefragten Berufe Hotelfachfrau/Hotelfachmann, Köchin/Koch und
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann im Hotel- und Gaststättengewerbe.
19. Wie viele junge Europäerinnen und Europäer haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Mai 2015 jährlich eine Förderung durch MobiPro-EU
begonnen?
Im Förderjahrgang 2015 haben seit Mai 2015 insgesamt 2 861 Teilnehmende eine
Förderung durch MobiPro-EU begonnen. Im Förderjahrgang 2016 haben seit Mai
2016 insgesamt 3 355 Teilnehmende eine Förderung durch MobiPro-EU
begonnen.
20. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Förderjahrgänge sind nach
Ende der Förderung nach Kenntnis der Bundesregierung
a) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in
Deutschland eingemündet;
Aus den beiden Jahrgängen 2013 und 2014 gibt es insgesamt 299 Absolventinnen
und Absolventen, die in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis in Deutschland einmündeten, davon 95 Frauen und 204 Männer. Aus den
beiden Jahrgängen 2015 und 2016 gibt es noch keine Absolventinnen oder
Absolventen, da die reguläre Ausbildungsdauer der im Sonderprogramm MobiPro-
EU geförderten Berufsausbildungen noch andauert.
b) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in ihren
Herkunftsländern eingemündet;
Aus den beiden Jahrgängen 2013 und 2014 liegen der Bundesregierung hierzu
keine Daten vor. Aus den beiden Jahrgängen 2015 und 2016 gibt es noch keine
Absolventinnen oder Absolventen, da die reguläre Ausbildungsdauer der im
Sonderprogramm MobiPro-EU geförderten Berufsausbildungen noch andauert.
c) in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt ohne direkt im Anschluss in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzumünden?
Aus den beiden Jahrgängen 2013 und 2014 sind 54 Teilnehmende wieder in ihr
Herkunftsland zurückgekehrt, darunter 16 Frauen und 38 Männer. Ob sie im
Anschluss in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
übernommen wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Aus den beiden Jahrgängen 2015 und 2016 gibt es noch keine Absolventinnen
oder Absolventen, da die reguläre Ausbildungsdauer der im Sonderprogramm
MobiPro-EU geförderten Berufsausbildungen noch andauert.
Außereuropäische Berufsbildungskooperation
21. In welchem Umfang und mit welchem Ziel fördert die Bundesregierung den
Auf- und Ausbau von Berufsbildungssystemen in den Ländern Tunesien,
Algerien und Marokko?
Berufliche Qualifizierung und Beschäftigungsförderung gehören zu den
prioritären Handlungsfeldern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit
Tunesien. Mithilfe des deutschen Engagements werden berufliche Perspektiven vor
Ort geschaffen. Es konnten über 12 500 Tunesierinnen und Tunesier beruflich
aus- und fortgebildet und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert
werden, u. a. durch Beschäftigung und Existenzgründung. Insgesamt wurden in
den letzten Jahren hierfür 15 Mio. Euro aufgewendet. Zukünftig wird die deutsche
EZ mit weiteren 5 Mio. Euro auch explizit berufliche Qualifizierung für
Rückkehrer anbieten. Tunesien ist außerdem Pilotland der gemeinsam mit der African
Union (AU) initiierten „Ausbildungsinitiative für Afrika“, die über die
„Financing Facility for Skills Development“ bei der New Partnership for Africa’s
Development (NEPAD) Aus- und Weiterbildungsinitiativen finanziert.
In Marokko ist ein Vorhaben zur Unterstützung der Berufsbildungsreform in
Vorbereitung (voraussichtliches Volumen: 5,5 Mio. Euro). Das Vorhaben zielt
voraussichtlich auf eine stärkere Einbeziehung der Privatwirtschaft in die berufliche
Bildung, die Entwicklung einer sich an den Bedarfen der Wirtschaft
orientierenden Berufsausbildung sowie eine Verbesserung von Standards und der Qualität
der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus ist nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung ein Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit mit
verschiedenen Projekten der technischen und finanziellen Zusammenarbeit, die
Ausbildung und Beschäftigung fördern.
Die Entwicklungszusammenarbeit mit Algerien konzentriert sich auf den
Schwerpunkt Umwelt- und Ressourcenschutz. Das aktuelle Portfolio wird derzeit
auch auf die verstärkte Einbeziehung der Aspekte Beschäftigungsförderung/
Elemente beruflicher Bildung und Qualifizierung geprüft. Im Frühjahr 2017 ist der
Beginn zweier Vorhaben zu nachhaltiger Innovations- und KMU-Förderung
sowie zu Beschäftigungsförderung (letzteres aus Mitteln der Sonderinitiative
Stabilisierung Nordafrika/Nahost) vorgesehen.
BMBF-Initiative iMOVE
Die Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens bilden seit vielen Jahren eine
bedeutende Zielregion für den deutschen Berufsbildungsexport und befinden sich
seit den Anfängen der BMBF-Initiative iMOVE im Fokus ihrer Arbeit. Zur
Kommunikation mit arabischen Interessenten hat iMOVE im Jahr 2004 ein
arabischsprachiges Internetportal eingerichtet und produziert auch arabischsprachiges
Informationsmaterial. Im Jahr 2011 hat iMOVE eine Zusammenstellung mit
Beispielen für erfolgreiche Berufsbildungskooperationen zwischen deutschen und
arabischen Partnern auf Arabisch herausgegeben. Seit 2009 organisiert iMOVE
das Arabisch-Deutsche Bildungsforum, das 2016 zum siebten Mal stattfand. Ziel
der Konferenzen ist die Anbahnung von Kooperationen zwischen deutschen Aus-
und Weiterbildungsanbietern und potenziellen Auftraggebern aus den arabischen
Ländern sowie der Austausch über die Geschäftsaussichten für deutsche Aus- und
Weiterbildungsanbieter in arabischen Märkten. Als internationaler Branchentreff
für Bildungsanbieter aus Deutschland und Interessenten aus der MENA-Region
besitzt das Arabisch-Deutsche Bildungsforum ein Alleinstellungsmerkmal in
Deutschland.
Im Jahr 2017 wird iMOVE eine Bildungsmarktstudie zu Tunesien
veröffentlichen. Deutsche Berufsbildungsanbieter sollen ihr Auslandsengagement mit Hilfe
der Marktstudien noch besser planen und umsetzen können.
22. Welche Erfolge sieht die Bundesregierung für ihre Maßnahmen zum Export
der beruflichen Bildung seit dem Jahr 2010 (bitte nach Ländern und
Förderformen differenzieren)?
Seit 2010 hat die berufliche Bildung in der deutschen Entwicklungspolitik stetig
an Bedeutung gewonnen: in den vergangenen Jahren wurden die Zusagen mehr
als verdreifacht (von 56 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 190 Mio. Euro im Jahr 2016).
Deutschland ist derzeit weltweit der mit Abstand wichtigste bilaterale Geber in
der beruflichen Bildung. Die deutschen ODA-Mittel für Berufsbildung (105 Mio.
Euro im Jahr 2014) überstiegen in den vergangenen Jahren die entsprechenden
Beiträge der Europäischen Kommission und der Weltbank.
Im Rahmen der bilateralen staatlichen EZ werden derzeit in 63 Ländern über
100 eigenständige Berufsbildungsmaßnahmen durchgeführt. In 17 weiteren
Ländern wird Berufsbildung durch nichtstaatliche Akteure wie
Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Stiftungen oder durch die verfasste Wirtschaft, etwa über
33 Berufsbildungspartnerschaften, umgesetzt.
Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der beruflichen Bildung zielt nicht
vorrangig auf den Export der beruflichen Bildung ab, sondern auf die Nutzung
des Entwicklungspotentials nach Vorbild des deutschen dualen Systems.
Erfolge der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung
sind:
bessere Beschäftigungsfähigkeit von Menschen,
höhere Chancen auf menschenwürdige Arbeit,
höhere Chancen auf angemessene Einkommen sowie
eine aktivere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Konkrete Länderbeispiele mit Förderformen:
Beispiel Vietnam: Berufsbildung auf der Reformagenda
Gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt das Programm „Reform der
Berufsbildung“ Konzepte für arbeitsmarktrelevante Angebote zur Berufsausbildung. Dazu
gehört, Ausbildung in Kooperation zwischen Berufsschulen und Unternehmen
und ein unabhängiges Prüfungswesen einzuführen.
Seit 2014 wurden etwa 150 Lehr- und Ausbildungskräfte sowie Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Bildungsministeriums weitergebildet. Mehr als 50
Unternehmen beteiligen sich an der Ausbildung und haben bei der Entwicklung von
Curricula mitgewirkt.
Beispiel Pakistan: Förderung der Reform der beruflichen Bildung
In Pakistan profitierten von 2011 bis 2016 rund 50 000 junge Menschen von
arbeitsmarktorientierten Ausbildungskursen, davon ein Drittel Frauen. Die
Auszubildenden erhielten eine Ausbildung nach neu entwickelten dualen Standards,
z. B. als Schweißer, Elektrotechniker oder in der Textilbranche. Unter den
Auszubildenden waren auch 1 500 Menschen mit Behinderungen. Das Vorhaben ist
Teil der Reform des pakistanischen Berufsbildungssystems.
Beispiel Südafrika: Berufliche Bildung für mehr Beschäftigung
Ein Fokus des BMZ in Südafrika liegt auf dem informellen Sektor.
Unzureichende Berufsbildung ist eine der Ursachen dafür, dass viele Arbeitssuchende
in den informellen Sektor ausweichen. Durch Qualifizierung sollen Klein- und
Kleinstunternehmer im informellen Sektor sowie deren Beschäftigte in ihrer
Existenz gestärkt werden. In Zusammenarbeit mit der südafrikanischen Regierung
wurden daher Trainings und Trainerausbildungen für die Vermittlung von
unternehmerischen und kaufmännischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten in einem
modularen System eingeführt.
Seit Beginn des Projekts im Jahr 2012 konnten 200 ehemals arbeitslose
Jugendliche, die Hälfte davon weiblich, eine Train-the-Trainer-Ausbildung abschließen.
Eine Stichprobe aus 800 Unternehmern ergab, dass ca. 60 bis 80 Prozent der
befragten Unternehmer ihren Umsatz steigern können und pro Unternehmen
durchschnittlich ein neuer Arbeitsplatz entstand.
BMBF-Förderinitiative „Berufsbildungsexport“
Im erfragten Zeitraum 2010 bis 2016 wurden im Rahmen der BMBF-
Förderinitiative „Berufsbildungsexport“ 31 Verbundprojekte mit einer Laufzeit von jeweils
drei Jahren in den aufgeführten Zielländern gefördert. Die Förderprojekte
unterstützten den erfolgreichen Zugang deutscher Bildungsanbieter zu
Auslandsmärkten. Darüber hinaus förderte das BMBF die Strategieprojekte „VETnet“,
„SCIVET“ und „UNIONS4VET“, mit denen unter Einbeziehung der
Organisationen des Handwerks, von Industrie und Handel sowie der Arbeitnehmer gezielt
die internationalen BMBF-Berufsbildungskooperationen unterstützt werden.
Übersicht über geförderte Verbundprojekte und Strategieprojekte
Land Verbundprojekte
Berufsbildungs-export
Strategieprojekt VETnet Strategieprojekt
UNIONS 4VET
Ägypten 1
Brasilien 1 1
China 15 1
Dubai 1
Indien 1 1
Russland 6 1
Tunesien 3
Vietnam 2
Griechenland 1 1 1
Italien 1 1
Lettland 1 1
Portugal 1 1
Slowakei 1 1
Spanien 1
Thailand 1
Gesamt 31 11 5 47
Das Projekt SCIVET befindet sich in der Aufbauphase und kann noch nicht
einzelnen Ländern zugeordnet werden.
Auf Ebene der Verbundprojekte sind forschungsgestützt zahlreiche Instrumente,
Methoden und Modelle entwickelt und erprobt worden:
Die beteiligten wissenschaftlichen Partner haben aus der Perspektive
unterschiedlicher Fachdisziplinen Erkenntnisse über die systematische
Entwicklung, Erprobung, Vermarktung und Implementierung von
Berufsbildungsdienstleistungen in unterschiedlichen Zielländern befördert.
Die beteiligten Bildungsanbieter – in der KMU – haben mit Unterstützung der
wissenschaftlichen Verbundpartner ihr Geschäftsfeld internationalisiert und
einen Zugang zu ausländischen Märkten erlangt. Sie haben in
unterschiedlichen Themenbereichen und für zahlreiche Zielregionen
Berufsbildungsmaßnahmen für Fachkräfte bedarfsgerecht konzipiert, Curricula sowie Lern- und
Lehrmaterialien entwickelt, geeignete Vertriebswege für internationale
Bildungsdienstleistungen inklusive Blended Learning- und E-Learning-Ansätzen
erarbeitet sowie Qualifizierungsangebote vor Ort pilotiert. Erprobte
Qualifizierungsangebote sind entstanden etwa in den Branchenschwerpunkten
Automobilindustrie, Logistik, Pflege, Wasserwirtschaft, energieeffizientes Bauen,
Holz- und Kunststoffbearbeitung, kaufmännische Berufe, Elektrotechnik,
Tourismus, Bergbau, Tierzucht und in diversen industrienahen Bereichen.
Es ist zudem eine Forschungs- und Praktikergemeinschaft zum
Berufsbildungsexport etabliert worden, zum einen durch den Austausch der
Verbundprojektakteure zu gemeinsamen Herausforderungen und Erfahrungen in
regionalen und thematischen Fokusgruppen (Zielregionen: Asien, Russland,
MENA; Themen: Kunden und Partner gewinnen und verstehen;
Leistungsangebote unter kommerziellen Gesichtspunkten entwickeln; ein
wissenschaftliches Symposium zur Internationalisierung von
Berufsbildungsdienstleistungen), zum anderen durch die Vernetzung der wirtschaftlichen und
wissenschaftlichen Akteure des Berufsbildungsexports untereinander sowie mit
weiteren Interessenten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik durch zwei
Fachkongresse in den Jahren 2013 und 2014 mit jeweils ca. 180 Teilnehmenden.
iMOVE
Mit einer umfassenden Servicepalette unterstützt iMOVE deutsche
Bildungsdienstleister dabei, ihre Kompetenz und ihr Leistungsspektrum im Ausland zu
präsentieren. iMOVEwirbt dabei mit dem Slogan „Training - Made in Germany“
im Ausland für deutsche Kompetenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Außerdem umfassen die Services von iMOVE auch Leistungen zur
marktorientierten Ausgestaltung bilateraler Kooperationen auf politischer Ebene. In den
bilateralen Arbeitsgruppen des BMBF stellt iMOVE den Zugang zur
Bildungswirtschaft her. Ähnliches gilt für die Gemischten Wirtschaftskommissionen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
In der vergangenen Dekade hat sich der Schwerpunkt der iMove-Aktivitäten von
West- und Osteuropa nach Asien verlagert. Dort stehen die Anbieter angesichts
der sich wandelnden Bedarfe besonders in China und Indien vor neuen
Herausforderungen. Ein beständiges Wachstum ihrer Geschäftstätigkeit stellen sie in
Lateinamerika fest, während ihre Aktivitäten in Afrika leicht zurückgehen. In den
vorübergehend aussichtsreichen Märkten des Nahen Ostens erschweren
politische Unruhen und der Verfall des Ölpreises das Engagement deutscher
Bildungsexporteure.
Der Export beruflicher Aus- und Weiterbildung ist heute ein stabiles und auf
Dauer aussichtsreiches Geschäftsmodell der deutschen Bildungswirtschaft. Über
zwei Drittel der Bildungsanbieter aus Deutschland erwarten, dass ihr
Auslandsgeschäft weiter wächst. Damit sieht die Branche ihre Exportperspektiven so
optimistisch wie kaum eine andere (siehe iMOVE-Trendbarometer: www1.imove-
germany.de/cps/rde/xbcr/imove_projekt_de/p_iMOVE_Trendbarometer-2016.
pdf).
Darüber hinaus stärkt die Bundesregierung die duale Ausbildung auch
international als „Marke“. Das BMBF unterstützt die Teilnahme des Deutschen Teams an
den 44. Berufsweltmeisterschaften in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate,
vom 14. Oktober 2017 bis 19. Oktober 2017, zu denen über 1 200
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 50 Berufen aus den über 70 WorldSkills-Nationen
erwartet werden. Darüber hinaus sieht sich die Bundesregierung hier in
Übereinstimmung mit der OECD, die als Herausforderung im Bildungsbereich einen
tragfähigen „Skills Mix“ identifiziert und hierzu eine übergreifende Skills Strategy
formuliert hat. Diese unterstützt die Mitgliedstaaten u. a. bei der Optimierung ihrer
beruflichen Bildungssysteme. In den vergangen Jahren hat das BMBF in diesem
Kontext mehrere OECD-Studien finanziert. Im auslaufenden Programmzyklus
(2015 bis 2016) waren dies Arbeiten zum Themenfeld „Work-based learning“,
hier mit den Schwerpunkten Kosten/Nutzen-Analyse, Beratungs- und
Betreuungsangebote, Anerkennung und Zertifizierung von Abschlüssen der beruflichen
Bildung.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung des ehemaligen
Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel, bei fehlender
Bereitschaft zur Rücknahme abgelehnter Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, Entwicklungsgelder an die Staaten Marokko, Algerien und Tunesien
zu kürzen (
www.zeit.de/news/2017-01/15/deutschland-gabriel-
maghrebstaaten-fuer-kooperation-bei-ruecknahme-von-asylbewerbern-belohnen-15
104604) vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Mittel in Projekte der
Aus- und Weiterbildung fließt (
www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_
osten_nordafrika/marokko/zusammenarbeit/index.html)?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Herkunftsländern von Migranten ohne
Bleibeperspektive in Deutschland für die Umsetzung bestehender
Rückübernahmeverpflichtungen und -vereinbarungen ein. Ziel ist eine verbesserte
Zusammenarbeit in Rückkehrfragen unter angemessener länderspezifischer Nutzung
sämtlicher zur Verfügung stehender Politikmaßnahmen und -instrumente. Die
Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und Rückführung stellt einen Prüfstein für die
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern dar.
Mit der Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika fördert
die Bundesregierung auch Projekte für mehr Jugendbeschäftigung in der Region.
Die Bundeskanzlerin hat jüngst auf ihrer Reise nach Nordafrika bekräftigt, dass
Marokko, Algerien und Tunesien bei ihrem politischen Wandel hin zur
Demokratie auf die volle Unterstützung und Zusammenarbeit der Bundesregierung
zählen können.
24. In welchen Branchen fördert das BMBF Berufsbildungskooperationen mit
den Ländern Indien, China, Russland, Türkei, Brasilien, Südafrika und
Israel, und welche Bedeutung haben bei der Entscheidung für
Kooperationsvereinbarungen die Aspekte Ökologie und Nachhaltigkeit (bitte möglichst
detailliert nach Branche und Betriebsgröße aufschlüsseln)?
Die branchenspezifischen Schwerpunktsetzungen in den bilateralen BMBF-
Kooperationen folgenden Bedarfen der Kooperationsländer sowie der Nachfrage der
bei der Umsetzung von betrieblicher Berufsbildung beteiligten deutschen und
inländischen Unternehmen.
a) Branchenschwerpunkte
Indien
Für die indische Regierung und deutsche Unternehmen, die dort tätig sind, sind
technische Berufe von besonderem Interesse. Für die Berufe „Fitter“,
„Electrician“, „Electronics Mechanic“, „Motor Mechanic Vehicle“ und „Turner“ wurden
Curricula sowie eine Standardvorlage für diese entwickelt.
Im Projekt VETnet an der AHK in Pune stellen die Branchen Industrie und
Automobil Schwerpunkte dar. Seit Dezember 2015 arbeitet BFW Bau Sachsen mit
zwei Instituten in Howrah (Westbengalen) und Jamshedpur (Jharkhand) bei der
Einrichtung eines Trainingszentrums (ATI) für energieeffizientes Bauen
zusammen.
China
Das BMBF fördert keine spezifischen Branchen im Rahmen der
Berufsbildungskooperation mit China. Die bilaterale Berufsbildungskooperation mit China
fokussiert allgemein auf die Unterstützung des Fach- und Informationsaustausches
bei der Modernisierung der Fachkräfteausbildung. Die Einführung von
„Umwelttechnischen Berufen“ in Qingdao wurde durch eine GOVET-Machbarkeitsstudie
im Jahr 2014 untersucht.
Im Projekt VETnet an der AHK in Shanghai stellen die Branchen Industrie und
Logistik Schwerpunkte dar.
Russland
Das BMBF fördert keine spezifischen Branchen im Rahmen der
Berufsbildungskooperation mit Russland. Die bilaterale Berufsbildungskooperation mit
Russland fokussiert allgemein auf die Erstellung und Verbreitung von
qualitätsgesicherten Informationen und Trainingsmaterialien im Rahmen des in bilateraler
Kooperation entwickelten Online-Berufsbildungsportals „Prof-Mayak.ru“. Der
Schwerpunkt liegt auf technischen Berufen und auf der Organisation von
unabhängigen Prüfungen.
Im Projekt VETnet an der AHK in Moskau bilden die Branchen Industrie und
Handel Schwerpunkte.
Türkei
Das BMBF fördert keine spezifischen Branchen im Rahmen der
Berufsbildungskooperation mit der Türkei. Seit dem Auslaufen einer fünfjährigen Kooperation
im Februar 2017 sind keine weiteren gemeinsamen Aktivitäten mehr erfolgt.
Brasilien
Im Oktober 2012 hat das BMBF mit dem brasilianischen Bildungsministerium
eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in der Berufsbildung für
einen Zeitraum von drei Jahren unterzeichnet. Im Rahmen der knapp dreijährigen
Berufsbildungskooperation kam es trotz wiederholten Bemühungen und
konkreten Umsetzungsvorschlägen, insbesondere auf Seiten des BMBF, zu keinen
gemeinsamen Maßnahmen, so dass die Kooperation regulär 2015 ausgelaufen ist;
derzeit sondiert die deutsche Botschaft mögliche Bedarfe und Ansatzpunkte für
die Neuaufnahme einer Berufsbildungskooperation.
Südafrika
Das BMBF fördert keine spezifischen Branchen im Rahmen der
Berufsbildungskooperation mit Südafrika. Die Kooperationsaktivitäten fokussieren auf die
Schwerpunkte Aus- und Weiterbildung von berufsschulischen Lehrkräften und
betrieblichen Ausbildern, konzeptionelle Unterstützung beim Aufbau des
Berufsbildungsinstituts „SAIVCET“, Entwicklung von bedarfsgerechten und
kompetenzorientierten Ausbildungsstandards, Zusammenarbeit mit Unternehmen und
Organisationen der Privatwirtschaft.
Israel
Das BMBF fördert keine spezifischen Branchen in seiner
Berufsbildungskooperation mit Israel. Im Regierungsabkommen vom 19. Juni 2011 über die bilaterale
Zusammenarbeit in industriegeführter Forschung und Entwicklung auf dem
Gebiet der beruflichen Bildung werden als Bereiche der Zusammenarbeit alle
Technologiebereiche genannt. Ökologie und Nachhaltigkeit spielen als
Querschnittsthemen der Berufsbildung in allen Aktivitäten des Programms eine Rolle:
Im Jahr 2009 war das Thema der Study Tour „Green Technologies: Initial and
Further Training in the Field of Solar and Wind Energy“, 2010 „Green
Energy“.
Von 2005 bis 2007 war das Thema der Projektteamkooperation „Regenerative
Energien“, von 2012 bis 2015 „Competence-based education and training in
the field of solar energy and energy efficiency“.
Im Jahr 2011 fand in Tel Aviv ein Seminar zum Thema „Green-Technologies:
Initial and Further Training in the Field of Solar and Wind Energy“ statt.
Für den Austausch von Auszubildenden im Jahr 2018 sind von deutscher Seite
„Umweltberufe“ als Thema vorgeschlagen worden.
b) Bedeutung der Aspekte Ökologie und Nachhaltigkeit bei der Entscheidung für
Kooperationsvereinbarungen
Bei neuen Kooperationsvereinbarungen zwischen dem BMBF und
Partnerländern stehen der formulierte Unterstützungsbedarf des Partnerlandes und die
Nachfrage deutscher, im Partnerland aktiver Unternehmen nach Unterstützung
bei der Fachkräfteausbildung im Vordergrund. Beratungs- sowie Entwicklungs-
und Erprobungsaktivitäten orientieren sich an den formulierten Bedarfen der
Partnerministerien sowie der Unternehmen, die bereit sind, betriebliche Ausbildung
durchzuführen. Es liegt im Interesse des BMBF, innovative Berufsprofile
besonders zu fördern, bei denen Aspekte der Ökologie und Nachhaltigkeit im
Vordergrund stehen.
25. Welche Rolle spielen bei diesen Kooperationen oder Förderungen die
Verbände der deutschen Wirtschaft, der Arbeitgeber und die Kammern (bitte
nach den einzelnen Akteursgruppen differenziert aufschlüsseln)?
Die Verbände der deutschen Wirtschaft, der Arbeitgeber und die Kammern sind
auf drei Ebenen in die internationale Berufsbildungszusammenarbeit des BMBF
einbezogen:
Strategieprojekte
Das BMBF fördert die Strategieprojekte „VETnet“ (seit 2013 sowie seit 2015 in
seiner zweiten Phase) beim DIHK und derzeit elf AHKs, UNIONS4VET (seit
2015) beim DGB und beim Bfw des DGB sowie „SCIVET“ (seit 2016) beim
Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und bei der Zentralstelle für die
Weiterbildung im Handwerk. Damit werden die zentralen Partner des deutschen
dualen Systems der Berufsbildung systematisch in die Umsetzung der BMBF-
Berufsbildungszusammenarbeit einbezogen.
Arbeitsgruppen und Technical Meetings
Vertreterinnen und Vertreter der DIHK bzw. der in den Partnerländern beteiligten
AHKs, des DGB und des ZDH nehmen regelmäßig an Treffen der
Arbeitsgruppen und den Technical Meetings teil.
Runder Tisch „Internationale Berufsbildungszusammenarbeit“
Der Runde Tisch „Internationale Berufsbildungszusammenarbeit“ unter
Federführung des BMBF führt die beteiligten Bundesministerien und
Durchführungsorganisationen regelmäßig zusammen. So wird ein transparenter Austausch zu
Akteuren und Aktivitäten der deutschen Berufsbildungszusammenarbeit
sichergestellt, das kohärente Auftreten der deutschen Akteure gewährleistet und
Doppelaktivitäten vermieden. Der Runde Tisch tagt auf Staatssekretärsebene
zusammen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von DGB, DIHK, ZDH und
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, auf Arbeitsebene im
sogenannten Ressortkreis der beteiligten Bundesministerien sowie auf Arbeitsebene
unter Beteiligung der vorgenannten sozialpartnerschaftlichen Organisationen.
Das Auswärtige Amt ist erster Ansprechpartner im Ausland über Botschaften und
Generalkonsulate für interessierte Partner. Über das Instrument der „Runden
Tische“ koordinieren die Auslandsvertretungen die deutschen Aktivitäten im
Gastland, sorgen für ein kohärentes Auftreten der Akteure und bieten ein Forum für
den Erfahrungsaustausch, auch mit interessierten Stellen des Gastlandes.
26. Was ist die genaue Aufgabe der im Januar 2017 neu eingerichteten
Arbeitsgruppe „Internationalisierung der beruflichen Bildung“ (vgl. www.
berufsbildungsexport.de/de/436.php, 7. Februar 2017)?
Mit Starttermin 1. Januar 2017 hat das BMBF einen Dienstleistungsauftrag
„Projektträgerschaft internationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung“ an den
DLR Projektträger vergeben. Seitens des beauftragten Projektträgers wird dieser
Auftrag mittels einer eigenen Arbeitsgruppe umgesetzt. Der Auftrag beinhaltet
die klassische Projektförderung zu den Themen „Berufsbildungsexport“ und
„Berufsbildungsforschung“ im internationalen Kontext sowie die Unterstützung bei
der strategischen Begleitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der „Strategie
der Bundesregierung: Internationale Berufsbildungszusammenarbeit aus einer
Hand“.
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ISSN 0722-8333]