[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 16. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11579
18. Wahlperiode 20.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11363 –
Folgen der Milchkrise und Situation auf dem Milchmarkt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Wegfall der Milchquote im Frühjahr 2015 wurden die deutschen und
europäischen Milchbäuerinnen und Milchbauern ohne funktionierende
Sicherheitsinstrumente dem Weltmarkt und der dort agierenden Milchindustrie
ausgeliefert. Die Folgen der nach Auffassung der Fragesteller mangelhaften
politischen Vorsorge der Bundesregierung zeigten sich bereits kurze Zeit später, als
aufgrund über die Absatzmöglichkeiten hinaus steigender Anlieferungsmengen
die Preise für Milcherzeuger in den Keller sanken.
Während grüne Agrarpolitikerinnen und Agrarpolitiker und
Länderagrarministerinnen und Länderagrarminister bereits frühzeitig auf dramatische
Auswirkungen der absehbaren Milchkrise für Erzeugerinnen und Erzeuger und die
bäuerliche Agrarstruktur hinwiesen und Krisenreaktionsmaßnahmen vorschlugen,
redete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL),
zusammen mit Agrarpolitikerinnen und Agrarpolitikern der CDU/CSU und SPD
sowie dem Deutschen Bauernverband e. V., die Situation nach Auffassung der
Fragesteller immer wieder schön und verhinderte ein Handeln zugunsten der
Milchbäuerinnen und Milchbauern.
Die Folge sind ein Verlust bäuerlicher Erzeugerstrukturen und ein
Strukturbruch ungekannten Ausmaßes. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(
www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/12/PD16_
466_413pdf.pdf?__blob=publicationFile) haben in Deutschland innerhalb nur
einen Jahres 5,6 Prozent der Milchbetriebe aufgeben müssen. Nach
Angaben der Pressestelle Information und Technik (
www.it.nrw.de/presse/
pressemitteilungen/2016/pres_332_16.html) waren in Nordrhein-Westfalen
9,3 Prozent der Milchbetriebe betroffen.
Trotz geringfügiger Erholung auf dem Markt liegen die Erzeugerpreise noch
immer weit unterhalb der durchschnittlichen Erzeugungskosten (
www.milch-
marker-index.de/fileadmin/mmi/pdf/Infoblatt_MilchMarkerIndex_Stand_2.
2016.pdf) bäuerlicher Betriebe von etwa 45 Cent pro Liter Milch. Staatssekretär
Dr. Hermann-Onko Aikens erklärte (Bayerisches Landwirtschaftliches
Wochenblatt vom 10. Februar 2017) darüber hinaus, es gäbe Anzeichen für die
nächste kommende Krise, da die wöchentliche Anlieferungsmenge derzeit
wieder so stark steige, wie sie im Herbst 2016 zurückgegangen war.
Der damalige Mengenrückgang war nach anderthalbjährigem Zögern der
Bundesregierung durch hohe Ausgaben an Steuergeldern erkauft worden. Es zeigte
sich, dass sich die Erzeugerinnen und Erzeuger in allen EU-Mitgliedstaaten an
den angebotenen Maßnahmen beteiligten und die Maßnahmen zu einer
deutlichen Mengenreduktion führten. Trotzdem war diese Finanzspritze ein Tropfen
auf den heißen Stein. Sie kann aus Sicht der Fragesteller keine nachhaltige
Wirkung entfalten, solange die Ursachen der Milchpreiskrise fortbestehen und
Maßnahmen zur Mengenregulierung nicht als festes Kriseninstrument eingeführt
und durch die Branche selbst getragen werden.
Milchbäuerinnen und Milchbauern brauchen kostendeckende Preise und einen
funktionierenden Markt, keine staatlichen Krisenhilfen, die mehr das öffentliche
Interesse beruhigen sollen, als dass sie die entgangenen Einnahmen auffangen
könnten. Eine marktförmige Lösung kann nur funktionieren, wenn in Zeiten
eines zu hohen Angebotes die Menge koordiniert reduziert wird, und zwar nicht
durch massenhaftes Aufgeben von Betrieben. Aufgrund der ungleichen
Marktmacht von Erzeugerinnen und Erzeugern und Verarbeiterinnen und
Verarbeitern auf dem Milchmarkt sehen die Fragesteller hier ein Markt- und
Politikversagen.
Die Bundesregierung muss aus Sicht der Fragesteller deshalb Maßnahmen zur
Mengenregulierung auf dem Milchmarkt in Krisenzeiten vorlegen. Betriebe, die
ihre Menge nicht reduzieren oder sogar ausbauen, müssen in Krisenzeiten aus
Sicht der Fragesteller mit Maluszahlungen belegt werden. Aus diesen können
Bonuszahlungen an Betriebe ausgezahlt werden, die ihre Menge reduzieren. So
kann eine gerechte Marktanpassung durch die Marktakteure selbst vollzogen
und können kostendeckende bessere Marktpreise langfristig gesichert werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Beschluss zur Abschaffung der Milchquote ist unter anderem deshalb gefasst
worden, weil die Milchquotenregelung unter gegebenen Rahmenbedingungen
eine wirksame Preisstützung nicht zu leisten in der Lage war. Insbesondere mit
der Rückführung und später mit dem vollständigen Wegfall der
Exportsubventionen war es immer weniger möglich, das Binnenmarktpreisniveau vom
Weltmarktpreisniveau zu „entkoppeln“. Das heißt, auch unter der Quotenregelung
waren die deutschen und europäischen Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in
den letzten Jahren weitgehend dem Weltmarkt ausgesetzt. Gleichzeitig mussten
sie die finanziellen Belastungen, die mit dem Quotenregime verbunden waren
(v. a. Kauf und Pacht von Milchquoten), tragen.
Die Quotenregelung hat Preis- und Einkommensschwankungen genauso wenig
verhindern können wie den langfristigen Trend zur Abnahme der Zahl der
Milchkuhhaltungen. Bei Einführung der Quote im Jahr 1984 gab es in Deutschland
369 000 Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger; im Jahr 2014, dem letzten Jahr
vor Auslaufen der Quotenregelung, waren es 78 000. Das heißt, auch in der
Quotenzeit hat ein erheblicher Strukturwandel stattgefunden, der vergleichbar war
und zum Teil sogar höher lag als in den anderen, weniger stark reglementierten
Marktordnungsbereichen.
Das Auslaufen der Quotenregelung wurde in einer langen Übergangszeit mit
Maßnahmen zur Entwertung der Quote vorbereitet. Darüber hinaus setzte die
Europäische Kommission im Oktober 2009 eine High Level Expert Group on Milk
(HLG Milch) ein, die vom EU-Agrarrat beauftragt war, Vorschläge für die
Ausgestaltung des milchmarktpolitischen Instrumentariums nach Wegfall der
Quotenregelung zu erarbeiten. Die von der HLG erarbeiteten Empfehlungen sind in
den von der Europäischen Kommission im Dezember 2010 vorgelegten
Legislativvorschlag eingeflossen, der im März 2012 umfangreiche Änderungen zum
Milchbereich in die damalige Einheitliche Marktorganisation in Form der
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 einfügte und allgemein als EU-Milchpakt bekannt
ist. An diesem Prozess hat sich die Bundesregierung intensiv beteiligt; von einer
mangelhaften politischen Vorsorge der Bundesregierung kann daher nicht die
Rede sein, zumal Lösungen vor allem auf europäischer Ebene gesucht werden
müssen.
Mit dem Milchpaket wurden der Wirtschaft Instrumente an die Hand gegeben,
mit denen die Herausforderungen der Marktausrichtung besser zu meistern sind.
Kernelemente des Milchpaketes sind die Aufgaben und die Anerkennung von
Agrarorganisationen sowie die mitgliedstaatliche Option für gesetzliche
Vorgaben zu Rohmilchlieferverträgen. Außerdem ist das Sicherheitsnetz der
Gemeinsamen Markorganisation im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im
Jahre 2013 mit einer weiten Kompetenz der Europäischen Kommission zur
Durchführung von Krisenmaßnahmen aufrechterhalten worden.
Neben einer Neuorientierung bei den Lieferverträgen muss die EU auf künftige
Marktkrisen besser vorbereitet sein. Dazu gehören die bessere Information der
Milcherzeuger über die Marktentwicklung, ihre Stärkung in der
Wertschöpfungskette, Qualitätsorientierung der Verarbeitung und die weitere Erschließung
kaufkräftiger Nachfrage im Ausland.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Milcherzeugerinnen und
Milcherzeuger seit dem Wegfall der Milchquote am 31. März 2015?
Ausgelöst durch die sehr guten Erzeugerpreise im Jahr 2014 hatten viele
Milcherzeuger auch mit Blick auf das Auslaufen der Milchquote die Rohmilchlieferung
zum Teil erheblich ausgedehnt. Das erhöhte Angebot konnte insbesondere wegen
verhaltener internationaler Nachfrage und der stagnierenden Inlandsnachfrage
nur zu geringeren Preisen abgesetzt werden. Im Ergebnis war die Situation in der
Tiefe vergleichbar mit der Milchkrise in 2008/2009 unter dem Quotenregime.
Zwischenzeitlich hat sich die Lage konsolidiert. Zum Jahresende 2016 ist die
30 Cent-Marke für den Erzeugerpreis für konventionell erzeugte Milch wieder
überschritten worden.
2. Wie viele milcherzeugende Betriebe haben seit Wegfall der Milchquote am
31. März 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgegeben, und in
welchen Betriebsgrößenklassen und in welcher regionalen Verteilung?
Zum Stichtag des 31. März 2015 liegen keine statistischen Daten zur Zahl der
milcherzeugenden Betriebe vor. Im Rahmen der Agrarstatistik werden die
Viehbestände alljährlich zu zwei Stichtagen erhoben, zum 3. Mai und zum 3.
November. In Bezug auf die Rinderhaltung stammen die Daten aus dem
Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) und beziehen sich auf
Haltungen, nicht auf Betriebe.
Zur Beantwortung der Frage werden die Ergebnisse der Viehbestandserhebung
zum 3. Mai 2015 und zum 3. November 2016 herangezogen. Dabei handelt es
sich einerseits um den dem Stichtag 31. März 2015 nächstgelegenen Termin und
andererseits die aktuellsten verfügbaren Daten.
Zwischen Mai 2015 und November 2016 nahm die Zahl der Milchkuhhaltungen
insgesamt bundesweit von 74 762 um 5 588 auf 69 174 ab.
Untergliedert nach Herdengröße entwickelte sich die Zahl der Haltungen wie
folgt:
Herdengröße (Tiere) 3. Mai 2015 3. November 2016
1 - 19 21 678 19 682
20 - 49 24 809 21 690
50 - 99 18 207 17 177
100 - 199 7 498 7 833
200 - 499 2 070 2 274
500 und mehr 500 518
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Entwicklung differenziert nach Bundesländern wird nachfolgend dargestellt:
Bundesland 3. Mai 2015 3. November 2016
Baden-Württemberg 8 469 7 477
Bayern 34 422 32 069
Brandenburg 728 679
Hessen 3 214 2 998
Mecklenburg-Vorpommern 813 788
Niedersachsen 10 775 10 068
Nordrhein-Westfalen 6 883 6 179
Rheinland-Pfalz 2 099 1 941
Saarland 225 210
Sachsen 1 344 1 274
Sachsen-Anhalt 639 605
Schleswig-Holstein 4 418 4 185
Thüringen 651 623
Stadtstaaten 82 78
Quelle: Statistisches Bundesamt
3. Welche Perspektive sieht die Bundesregierung angesichts der aktuellen
Marktsituation für Betriebe, die vor kurzem in Wachstum investiert haben
und umfangreiche Kredite aufnehmen mussten, um die laufende Produktion
abzusichern?
Investitionen in Kuhstallbauten sind langfristige Investitionen, deren Rentabilität
sich erst über eine längere Nutzungsdauer zeigt. Entsprechende Kalkulationen
basieren daher auf langfristigen Erwartungen an Preise und Kosten. Die aktuelle
Marktsituation ist nicht alleine entscheidend.
4. Hat sich die Anzahl der Kühe in Deutschland in deutschen Ställen seit dem
Wegfall der Milchquote am 31. März 2015 nach Kenntnis der
Bundesregierung verringert?
Wenn ja, um wie viele?
Wenn nein, um wie viele Tiere hat sie sich erhöht?
Wie in der Antwort zu Frage 2 erläutert, liegen keine Angaben zum Stichtag des
31. März 2015 vor. Zwischen Mai 2015 und November 2016 nahm die Zahl der
Milchkühe von 4 286 651 Tieren um 68 951 auf 4 217 700 Tiere ab.
5. Wie hat sich die in Deutschland erzeugte Milchmenge nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt?
Die Erzeugung von Kuhmilch belief sich im Jahr 2016 auf rd. 32,67 Millionen
Tonnen. An deutsche milchwirtschaftliche Unternehmen wurden rd. 31,32
Millionen Tonnen von inländischen Erzeugern geliefert. Bis in den Monat Mai 2016
lagen die Lieferungen noch über dem vergleichbaren Vorjahresniveau, ab
Juni 2016 wurde das Vorjahresniveau unterschritten, in den Monaten November
und Dezember 2016 jeweils um mehr als 5 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2015
ergibt sich insgesamt ein Rückgang der Milchlieferungen um 0,5 Prozent.
6. Wie haben die deutschen Molkereien im Verhältnis zu den deutschen
Milcherzeugerinnen und Milcherzeugern die Milchkrise 2015/2016 nach
Kenntnis der Bundesregierung überstanden?
7. Wie viele der deutschen Molkereien mussten im Verlauf der Milchkrise nach
Kenntnis der Bundesregierung den Betrieb einstellen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Molkereien mussten insbesondere Umsatzeinbußen hinnehmen. Der Umsatz
der Betriebe im Wirtschaftszweig Milchverarbeitung (WZ 2008 Code 10.5,
Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen) lag im Jahr 2016 nach vorläufigen
Angaben mit 22,99 Mrd. Euro um 15,5 Prozent niedriger als im Jahr 2014. Zu den
betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der milchwirtschaftlichen Unternehmen
liegen der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.
Ebenso liegen der Bundesregierung keine aktuellen Daten zur Molkereistruktur
vor. Bei den nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung meldepflichtigen
milchwirtschaftlichen Unternehmen war in den beiden letzten Jahren kein
Rückgang zu verzeichnen. Die Unternehmen sind bestrebt, durch Aufgabe unrentabler
Standorte, Kostensparprogramme, Diversifizierung, Kooperationen und
Fusionen ihre Marktposition zu verbessern.
8. In welchem Umfang sind die vom BMEL ausgereichten Hilfen in Höhe von
insgesamt 500 Mio. Euro nachweislich an die von der Milchkrise betroffenen
Betriebe geflossen?
Im Rahmen des ersten EU-Hilfspaketes von 500 Mio. Euro (2015) wurden
420 Mio. Euro an die Mitgliedstaaten verteilt. Davon erhielt Deutschland ca.
69 Mio. Euro. Zur Auszahlung kamen ca. 65 Mio. Euro. Davon wurden für
Milcherzeuger Zahlungen in Höhe von 52,24 Mio. Euro an 7 369
Milchviehbetriebe geleistet. Die beiden mit den Mitteln des zweiten EU-Hilfspaketes von
500 Mio. Euro (2016) in Deutschland durchgeführten Maßnahmen kamen
ausschließlich Milcherzeugern zugute.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer neuen Milchkrise
im Verlauf der kommenden zwei Jahre ein?
10. Wie entwickelt sich aktuell die wöchentliche Milchanlieferung nach
Kenntnis der Bundesregierung, und wie verhält sie sich zum Rückgang im
vergangenen Herbst?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung des Rohmilchangebotes zeigt neben eher zyklischen
mittelfristigen Schwankungen typische saisonale Schwankungen. Der Saisonabschwung
im zweiten Halbjahr 2016 war ungewöhnlich stark. Auf die Antwort zu Frage 5
wird verwiesen. Der sich seit Ende des Jahres 2016 vollziehende Saisonanstieg
zeigt „normale“ Steigerungsraten. Derzeit liegt das wöchentliche
Rohmilchangebot signifikant unter dem Vorjahreswert und etwa auf Höhe des Jahres 2015.
Auf mittelfristige Schwankungen muss sich die Branche vor allem durch
strukturelle Anpassungen einstellen, insbesondere durch geeignete Definition der
Rohmilchlieferbedingungen. Dies ist grundsätzlich Sache der Wirtschaftsbeteiligten.
Diese sind in der Lage, in den Verträgen oder genossenschaftlichen
Lieferordnungen die erforderlichen Regelungen zu treffen. Das nicht mit einer
verwertungsorientierten Preisfestlegung verbundene uneingeschränkte Andienungsrecht
der Milcherzeuger bzw. die uneingeschränkte Annahmepflicht der Molkereien
können prozyklisch wirken, wie die Milchkrise gezeigt hat. Aus Sicht des BMEL
sollten die Lieferbedingungen daher grundsätzlich geprüft und an die Situation
nach Auslaufen der Quotenregelung angepasst werden. Ohne strukturelle
Konsequenzen kann eine Weltmarktlage mit sehr niedrigen Milchpreisen nicht adäquat
begegnet werden. Herr Bundesminister Schmidt bereitet den Marktbeteiligten in
den Milchstrukturgesprächen den Boden, entsprechende Vereinbarungen zu
treffen.
Mit den Terminkontrakten für Milcherzeugnisse (Butter, Magermilchpulver,
Molkepulver) am Leipziger Agrarterminmarkt steht der Milchwirtschaft zudem
ein privatwirtschaftliches Instrument zur Risikoverringerung zur Verfügung.
Gerade für zyklische mittelfristigen Schwankungen werden Terminkontrakte bei
anderen Agrarrohstoffen wie Getreide und Raps seit Jahren erfolgreich für das
Risikomanagement genutzt.
11. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen
Erzeugerpreise?
Für konventionell erzeugte Kuhmilch entwickelte sich der Erzeugerpreis (in
Euro/100 Kilogramm) ab Hof bei tatsächlichem Fett- und Eiweißgehalt ohne
Umsatzsteuer im Bundesdurchschnitt wie folgt:
Monat 2015 2016 2017
Januar 30,52 28,37 34,13v
Februar 30,45 27,55
März 30,36 26,68
April 30,38 25,05
Mai 29,37 23,21
Juni 28,39 22,46
Juli 27,48 22,73
August 27,30 23,64
September 27,87 25,75
Oktober 28,89 29,90
November 29,29 32,70
Dezember 29,24 33,21
v = vorläufig. Quelle: BLE
12. Wie bewertet die Bundesregierung die daraus folgende Differenz zu den
durchschnittlichen geschätzten Vollkosten der Milcherzeugung von etwa
45 Cent?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunftsperspektiven von Betrieben
mit diesem durchschnittlichen Kostenniveau von etwa 45 Cent?
14. Wie viele Betriebe produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
zu Vollkosten, wie sie momentan durch den Marktpreis gedeckt werden?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Milchproduktion findet in Deutschland in sehr unterschiedlich strukturierten
Betrieben statt. Es gibt erhebliche Unterschiede bei der Größe der Betriebe, der
Wirtschaftsweise und der Aufstallungsform. All diese Faktoren haben großen
Einfluss auf die Kosten, mit denen Milch erzeugt wird. Kalkulationen mit Hilfe
von Betriebszweigabrechnungen zeigen, dass je nach der Art der Annahmen die
Vollkosten je kg Milch eine erhebliche Bandbreite aufweisen. Statistische
Erhebungen, aus denen sich die Zahl der Betriebe berechnen ließe, deren Vollkosten
der Milcherzeugung in Deutschland gedeckt sind, liegen nicht vor. Da viele
Kostenpositionen wie zum Beispiel Futtermittel und Energie ebenfalls von Jahr
zu Jahr schwanken, wären Aussagen zu den Zukunftsperspektiven von Betrieben
auf der Basis eines festen Kostensatzes von etwa 45 Cent reine Spekulation.
Daten der Finanzbuchhaltung der BMEL-Testbetriebe zeigen die Ertrags- und
Aufwandstruktur von spezialisierten Milchbetrieben auf und geben damit
Hinweise auf ihre ökonomische Entwicklung und aktuelle Situation. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass diese spezialisierten Betriebe nicht ausschließlich Milch
erzeugen, sondern auch, wenn auch nur in geringem Umfang, andere
Produktionszweige haben.
Die Testbetriebsergebnisse der letzten zehn Jahre zeigen in Bezug auf das
Einkommen (Gewinn plus Personalaufwand je Vollarbeitskraft) für die
spezialisierten Milchbetriebe im Haupterwerb einen wechselhaften Verlauf (siehe
Schaubild). Jahren mit Gewinnzuwächsen folgen Jahre mit rückläufigen
Betriebsergebnissen. Besonders deutlich ausgeprägte Rückgänge gab es in Folge schwankender
Milchpreise in den Jahren 2009 und 2015 sowohl bei größeren als auch bei
mittleren und kleineren Betrieben.
Die Daten zeigen außerdem, dass trotz der in der EU bis zum Jahr 2015
geltenden Milchgarantiemengenregelung die Einkommen der Milchbetriebe großen
Schwankungen unterlagen. Diese Entwicklung hat bereits in den letzten zehn
Jahren die Strukturentwicklung der Milchbetriebe beeinflusst, ähnlich wie dies auch
in den übrigen Betriebsformen der Landwirtschaft der Fall war.
15. Wie viele Betriebe werden nach Schätzung der Bundesregierung in den
kommenden fünf bzw. zehn Jahren aufgeben?
Der Strukturwandel in der Milchviehhaltung wird sich auch in Zukunft fortsetzen.
Eine seriöse Schätzung mit konkreten Zahlen ist jedoch nicht möglich.
16. Welche möglichen Folgen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus
dem „Brexit“ und der Neuausrichtung der US-amerikanischen
Handelspolitik?
Die Ausfuhren nach Großbritannien (GBR) besitzen für die deutsche Land-
und Ernährungswirtschaft eine große Bedeutung. Im Jahr 2015 exportierte
Deutschland Agrargüter im Wert von 4,79 Mrd. Euro nach GBR. Das sind 7
Prozent aller deutschen Agrargüterexporte. Dem standen Einfuhren in Höhe von
1,43 Mrd. Euro (1,8 Prozent aller deutschen Agrareinfuhren) gegenüber. Mit
keinem anderen Land der Welt hat Deutschland im Agrarhandel einen derart hohen
positiven Außenhandelsüberschuss erzielt (+ 3,36 Mrd. Euro). GBR ist ein
bedeutsames Bestimmungsland für Milchprodukte: 5,5 Prozent der deutschen
Ausfuhren an Milchprodukten gingen im Jahr 2015 nach GBR.
Grundsätzlich dürfte ein Ausscheiden von GBR aus der EU wegen der engen
Verflechtungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, den
engen Handelsbeziehungen und der Nettozahlerposition GBRs in der EU
unmittelbare und mittelbare Auswirkungen haben. Wie diese konkret aussehen, wird
stark davon abhängen, wie die Beziehungen zu GBR künftig gestaltet werden.
In Bezug auf die Neuausrichtung der US-amerikanischen Handelspolitik sind
über allgemeine Verlautbarungen aus Kreisen der US-Administration, welche auf
protektionistische Tendenzen schließen lassen, und entsprechende
Berichterstattung in den Medien hinaus bislang keine konkreten, offiziellen Informationen
bekannt. Eine seriöse Einschätzung zu möglichen Folgen für die Situation auf dem
Milchmarkt ist deswegen nicht möglich.
17. Werden für kommende Milchkrisen auch zukünftig vergleichbare
Finanzmittel für staatliche Hilfen wie 2015/2016 bereitstehen?
Die Krisen im Agrarsektor wurden in den letzten Jahren jeweils über zusätzliche
EU-Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft finanziert.
Hierfür konnten jeweils zweckgebundene Einnahmen durch die Superabgabe
Milch und durch Finanzkorrekturen genutzt werden. Die im Mehrjährigen
Finanzrahmen festgelegte Höchstgrenze für Ausgaben im Europäischen
Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) wurde dabei trotz der zusätzlichen Mittel nicht
überschritten. Ob diese günstigen Bedingungen (hohe zweckgebundene
Einnahmen und ausreichende Spielräume) für eine zusätzliche Finanzierung auch in der
Zukunft gegeben sind, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen.
Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Agrarkrisenreserve für
zusätzliche Maßnahmen zu nutzen. Die Agrarkrisenreserve wird in jedem Haushaltsjahr
durch eine Kürzung der Direktzahlungen gebildet. Sie beträgt 400 Mio. Euro pro
Jahr in Preisen von 2011, die um 2 Prozent pro Jahr steigt. So beträgt die
Agrarkrisenreserve im laufenden Haushaltsjahr 450,5 Mio. Euro. Wird die
Agrarkrisenreserve in einem Haushaltsjahr nicht genutzt, wird der Betrag, wie in den
letzten Jahren, wieder erstattet. Durch a) die grundsätzliche Möglichkeit, zusätzliche
Mittel im EGFL unter Nutzung zweckgebundener Einnahmen bei ausreichenden
Spielräumen bereitzustellen und b) die Agrarkrisenreserve stehen auch künftig
EU-Finanzmittel für Krisenmaßnahmen zur Verfügung. Dabei sollte es auch wie
in der Vergangenheit im Krisenfall möglich sein, die EU-Mittel mit nationalen
Mitteln aufzustocken bzw. zusätzliche Maßnahmen national zu finanzieren.
18. Welche Möglichkeiten und Maßnahmen zur Krisenreaktion sieht die
Bundesregierung für kommende Krisen vor?
Für künftige Krisen sieht die Bundesregierung das Sicherheitsnetz bestehend aus
öffentlicher Intervention und Beihilfe zur privaten Lagerhaltung sowie die
Vielfalt an Maßnahmen nach den Krisenartikeln der Gemeinsamen Marktorganisation
(Artikel 219 bis 222) vor. Zudem werden derzeit Möglichkeiten geprüft, die
Position der Landwirtschaft in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken.
19. Entspricht das gegenwärtige System von Vertragsbeziehungen zwischen
Milcherzeugerinnen bzw. Milcherzeugern und Milchverarbeiterinnen bzw.
Milchverarbeitern noch den Anforderungen der Zeit, und welche
Maßnahmen zur Gestaltung von Vertragsbeziehungen beabsichtigt die
Bundesregierung zu entwickeln?
Das gegenwärtige System der Vertragsbeziehungen umfasst die
Rohmilchlieferverträge zwischen Milcherzeugern, Erzeugerorganisationen, deren
Vereinigungen und Molkereien oder anderen Erstankäufern sowie die genossenschaftlichen
Lieferordnungen. Es handelt sich um privatrechtliche Regelungen, deren Prüfung
und Anpassung grundsätzlich den Wirtschaftsbeteiligten obliegt.
Die Phase nach Auslaufen der Milchquote ist aus Sicht der Bundesregierung aber
ein Anlass zur Prüfung und ggf. Anpassung der Regelungen. Mit Blick auf den
Grundsatz der Vertragsfreiheit hat die Bundesregierung von einem gesetzlichen
Eingriff in die Lieferbeziehungen abgesehen.
20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Macht der Erzeugerinnen und
Erzeuger gegenüber den Verarbeiterinnen und Verarbeitern zu stärken?
Die Potenziale des Milchpaketes 2012 zur Bündelung des Rohmilchangebotes
werden von den Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen bei Weitem
noch nicht ausgenutzt. Die bessere Ausnutzung liegt in den Händen der
Wirtschaftsbeteiligten.
Eine Stärkung der Verhandlungsmacht der Erzeuger gegenüber den Verarbeitern
gestaltet sich insbesondere dann schwierig, wenn das Rohmilchangebot sich in
Zeiten schlechter Absatzlage nicht schneller als bisher an die schlechtere
Absatzlage anpasst. Die entsprechende Modernisierung der Bedingungen für die
Rohmilchlieferung ist deshalb aus Sicht der Bundesregierung ein zentraler Schlüssel.
Der Bericht der von Kommissar Hogan eingesetzten Task Force Agrarmärkte
vom November 2016 enthält eine Vielzahl von Vorschlägen, die Position der
Landwirtschaft in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern. In den im
Dezemberrat (Landwirtschaft und Fischerei) 2016 verabschiedeten
Ratsschlussfolgerungen wird die Europäische Kommission gebeten, eine substanzielle
Folgenabschätzung dieser Maßnahmen vorzulegen. Die Folgenabschätzung wird
Grundlage für die künftig anwendbaren Maßnahmen zur Stärkung der Landwirtschaft
in der Kette sein.
21. Wann hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission und/oder
mit anderen Mitgliedstaaten darüber gesprochen oder sich darüber
ausgetauscht, durch eine Änderung des Artikels 148 der EU-Verordnung über eine
gemeinsame Marktorganisation (GMO) die dort vorgesehene
Vertragspflicht zwischen Milcherzeugern und Milchverarbeitern unter Einschluss der
Genossenschaften nunmehr verbindlich in allen Mitgliedstaaten
einzuführen?
22. Welche Position hat die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung
des oben genannten Artikels 148 GMO?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Artikel 148 der GMO beinhaltet eine Option für die Mitgliedstaaten, die in diesem
Artikel enthaltenen Regelungen verbindlich national vorzuschreiben. Nach
herrschender Einschätzung würde die Nutzung dieser Option in Deutschland aber
faktisch nicht zur Änderung der Rohmilchlieferbedingungen führen. Denn die in
Deutschland üblichen Bedingungen entsprechen den Vorgaben des Artikels 148.
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Änderung des Artikels 148 zu prüfen,
sodass Regelungen zu Anlieferungsmengen und/oder Preisen vorgeschrieben
würden, die eine schnellere Anpassung des Angebots an die Nachfrage
begünstigen würden. Der Vorschlag wurde bereits auf verschiedenen Ebenen in Brüssel
vorgetragen. Eine solche Regelung würde dann mittelbar auch für
genossenschaftliche Lieferordnungen gelten. Denn diese müssen den Vorgaben für
Rohmilchlieferverträge entsprechende wirkungsähnliche Regelungen enthalten.
23. Wie beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der ungleichen
Marktmacht und ungleichen Verhandlungsposition die Interessendurchsetzung der
Erzeugerinnen und Erzeuger gegenüber Verarbeitung und Handel innerhalb
einer Branchenorganisation zu stärken?
24. Welche Anreize zur freiwilligen Mengenregulierung innerhalb einer
Branchenorganisation sieht die Bundesregierung?
25. Wie kann eine Branchenorganisation nach Ansicht der Bundesregierung,
eine Steuerungsfunktion bezüglich der Angebotsmenge bei Marktkrisen
erreichen, und für wie realistisch hält die Bundesregierung diese
Möglichkeiten?
26. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Druck auf eine
Branchenorganisation zur freiwilligen Mengensteuerung zu erhöhen, falls eine solche in
Marktkrisensituationen keine funktionierende Mengenregulierung
gewährleisten sollte?
Die Fragen 23 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Branchenverband muss unter Berücksichtigung der Interessen seiner
Mitglieder und der Verbraucherinteressen eine oder mehrere von in Artikel 157 Absatz 3
Buchstabe c GMO aufgeführten elf unterschiedlichen Tätigkeiten in einer oder
mehreren Regionen der Union ausüben. Zu erwähnen ist insbesondere:
Verbesserung des Wissenstandes und der Transparenz hinsichtlich der
Erzeugung und des Marktes,
Mitwirkung an einer besseren Koordinierung der Vermarktung der
Erzeugnisse des Sektors Milch und Milcherzeugnisse, insbesondere durch
Marktforschung und -studien,
Förderung des Verzehrs von und Information über Milch- und
Milcherzeugnisse auf Märkten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union,
Erschließung potenzieller Exportmärkte,
Ausarbeitung von Standardverträgen im Einklang mit dem Unionsrecht für
den Verkauf von Rohmilch an Käufer oder die Lieferung verarbeiteter
Erzeugnisse an Groß- und Einzelhandel unter Berücksichtigung der
Notwendigkeit, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und
Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und
Erhaltung und Ausbau des Erzeugungspotentials des Milchsektors, u. a.
durch die Förderung von Innovations- und Stützungsprogrammen für
angewandte Forschung und Entwicklung, um das gesamte Potenzial von Milch-
und Milcherzeugnissen auszuschöpfen, insbesondere um hochwertige
Produkte zu schaffen, die für die Verbraucher attraktiver sind.
Unzulässig ist hingegen, dass der Branchenverband selbst die Tätigkeit der
Erzeugung, der Verarbeitung oder der Vermarktung ausübt, Artikel 158 Absatz 1
Buchstabe d GMO.
Ferner muss der Branchenverband die kartellrechtlichen Bestimmungen einhalten
und darf unter anderem keine Wettbewerbsverzerrungen herbeiführen,
insbesondere darf er keine Mengen- und Preisabsprachen treffen (Artikel 210 Absatz 4
Buchstaben c und d i. V. m. Artikel 163 Absatz 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe ii
GMO; § 12 Absatz 3 Nummer 2 und 3 AgrarMSV).
Etwas anderes galt nur (befristet), als das Unionsrecht hierzu ausdrücklich
ermächtigte, wie z. B. im Jahr 2016/17 durch die Durchführungsverordnung (EU)
2016/559 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1615.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert und unterstützt
die Schaffung eines Milch-Branchenverbandes (ggf. auch durch eine
Gründungsförderung). Der Milch-Branchenverband wird ein zentraler Punkt des nächsten
Milch-Strukturgesprächs am 27. März 2017 sein. Bundesminister Christian
Schmidt drängt die Wirtschaftsbeteiligten, in ihrem eigenen Interesse schnell zu
Ergebnissen zu kommen.
27. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für Milchbetriebe
aus einzelbetrieblicher betriebswirtschaftlicher Perspektive für eine
freiwillige Mengenreduzierung bei Marktkrisen?
Aus einzelbetrieblicher betriebswirtschaftlicher Sicht erfolgt die Milcherzeugung
auch bei Marktkrisen, solange noch ein positiver Beitrag zur Deckung der fixen
Kosten erwirtschaftet wird. Auch unabhängig von dieser Rentabilitätsbetrachtung
können Anlässe wie z. B. eine ohnehin notwendige Sanierung des Kuhbestandes
zu einer freiwilligen Mengenreduzierung führen.
28. Hält die Bundesregierung die Förderung von Stallbauten in Verbindung mit
einer Bestandsaufstockung und die Bereitstellung von staatlichen Geldern
für eine solche angesichts eines nationalen Selbstversorgungsgrades von
etwa 120 Prozent und einer anhaltend schwierigen Marktsituation und einer
zu hohen Angebotsmenge für zielführend, und beabsichtigt die
Bundesregierung von der Förderung bei einer Bestandsaufstockung Abstand zu nehmen?
Mit Hilfe des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) können im Rahmen
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ Investitionen in Stallbauten gefördert werden, wenn dabei besondere
Anforderungen in einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz
und zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllt werden. Dieser Ansatz ist
auszubauen und wird mit den zuständigen Ländern diskutiert, die entscheiden können,
die Fördermaßnahmen ganz, teilweise oder gar nicht anzubieten.
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat auf
Vorschlag von Bundesminister Schmidt am 8. Dezember 2016 entschieden, dass
eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Abteilungsleiter Landwirtschaft Vorschläge zur
zukünftigen Ausgestaltung des AFP vorlegen soll.
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ISSN 0722-8333]