[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
23. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11720
18. Wahlperiode 27.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11459 –
Widersprüchliche Informationspolitik des Max-Planck-Instituts für ethnologische
Forschungen im Fall Dr. Norman Finkelstein
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller sehen in der Freiheit von Wissenschaft und Forschung, die
grundgesetzlich verankert ist, ein hohes, zu schützendes Gut. Die Lehrfreiheit
garantiert, die Lehre inhaltlich und methodisch frei zu gestalten und die
wissenschaftliche und künstlerische Lehrmeinung frei zu äußern. Gleichwohl sollten
Prinzipien und Standards von Wissenschaftlichkeit, Werturteilsfreiheit und
Gewissensfreiheit beachtet werden und in der Ausgestaltung wissenschaftlicher
Praxis, insbesondere in Forschungseinrichtungen, die aus dem Bundeshaushalt
gefördert werden, Anwendung finden.
Auf Einladung des Max-Plank-Instituts für ethnologische Forschungen in Halle
hielt Dr. Norman Finkelstein am 16. Januar 2017 einen Vortrag und am 23.
Januar 2017 einen Workshop. Aufgrund seiner bisherigen Veröffentlichungen
wurde dies von zivilgesellschaftlichen Akteuren im In- und Ausland, von JÜ-
DISCHE GEMEINDE und von Seiten der Politiker kritisiert. Dabei spielte die
Infragestellung der wissenschaftlichen Haltbarkeit seiner Publikationen eine
zentrale Rolle (Wuliger in der JÜDISCHEN ALLGEMEINE vom 19. Januar
2017: „Postfaktisches in Halle“
www.juedische-allgemeine.de/article/view/
id/27521, JÜDISCHE ALLGEMEINE 19. Januar 2017, Proteste gegen
umstrittenen Politologen Finkelstein in Halle
www.dnn.de/Mitteldeutschland/
News/Proteste-gegen-umstrittenen-Politologen-Finkelstein-in-Halle, DNN
25. Januar 2017).
In der Vergangenheit hat sich Dr. Norman Finkelstein antizionistisch geäußert
und relativierte Terroraktionen gegen israelische Zivilisten: Am 20. Januar 2008
in einem TV-Interview mit dem libanesischen Fernsehsender „Future TV“
erklärte Finkelstein seine Solidarität mit der Terrororganisation Hizbollah (www.
youtube.com/watch?v=bDe65-nF3FQ); im Mai 2016 äußerte er sich
relativierend zu Terroranschlägen der Hamas auf israelische Zivilisten während einer
Debatte beim Left Forum in New York City: „Unter internationalem Recht, die
Hamas, die Palästinenser – nichts im internationalen Recht hindert sie daran,
Waffengewalt anzuwenden um die Besatzung zu beenden. [...] Für mich ist das
keine wichtige Frage. Gesetzlich haben sie das Recht dazu. Moralisch – meiner
Meinung nach – haben sie das Recht.“ („Now, under international law, Hamas,
the Palestinians – nothing in international law debars them from using armed
force to end the occupation. [...] For me that’s not an important question.
Legally, they have the right. Morally, in my opinion, they have the right.“ Quelle:
www.youtube.com/watch?v=EcVytIz1gCE). Finkelsteins Buch „Die
Holocaust-Industrie: Wie das Leid der Juden ausgebeutet wird“ und seine darin
geäußerten falschen Vorwürfe gegen die Jewish Claims Conference werden für
fehlende wissenschaftliche Präzision und Sachlichkeit sowie
diffamierende Äußerungen kritisiert (
www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/die-holocaust-
industrie-debatten-um-das-boese-buch-a-116076.html). Das Buch fand
insbesondere auch bei deutschen Rechtsextremisten ein positives Echo.
Bei der Kommunikation über die Veranstaltung mit Dr. Norman Finkelstein gibt
es eine Reihe von Ungereimtheiten und Widersprüchen, die bei den
Fragestellern Zweifel an wissenschaftlicher Haltbarkeit, Wahrhaftigkeit und Transparenz
aufkommen lassen.
Der Öffentlichkeit wurde am 18. Januar 2017 mitgeteilt, Dr. Norman
Finkelstein halte am 23. Januar 2017 einen Workshop zum Thema „Rechtfertigung
des Einsatzes von staatlicher Gewalt“ (Pressemitteilung des Max-Planck-
Instituts vom 18. Januar 2017
www.eth.mpg.de/4315830/news_2017_01_18_01).
Zu dieser Veranstaltung am Max-Planck-Institut in Halle wurde mit einem
Plakat und online auf der Seite von Dr. Norman Finkelstein (Max Planck Institute
for social Anthroopology: 23. January 2017 Norman Finkelstein: GAZA: an
inquest into its martyrdom. „preregistration requested by 20 January to
marencakova@eth.mpg.de“
http://normanfinkelstein.com/wp-content/uploads/2016/
12/Workshop_Finkelstein_KM161221-2.pdf, gespiegelt nur noch erreichbar
unter:
http://nokrauts.org/wp-content/uploads/2017/01/Workshop_Finkelstein_
KM161221-2.pdf) geworben, dass den Selbstverteidigungscharakter der
israelischen Militäraktionen im Rahmen der Operation „Gegossenes Blei“ 2014, den
Abschuss von Raketen durch die Hamas auf israelische Zivilisten und die
Existenz von illegalen Tunneln aus dem Gazastreifen nach Israel bezweifelt. Das
Plakat ist mit dem offiziellen Logo des Max-Planck-Instituts Halle versehen
worden, womit die darauf gemachten Angaben als Aussagen des Max-Planck-
Instituts gewertet werden können. Aus dem Plakat geht hervor, dass es sich bei
dem Veranstaltungsformat um einen Vortrag von Dr. Norman Finkelstein über
den israelischen Militäreinsatz „Protective Edge“ im Sommer 2014 handelt.
Zudem wird auch das bald erscheinende Buch von Dr. Norman Finkelstein mit
dem Titel „Gaza: an inquest into its martyrdom“ erwähnt. Es wird um eine
Voranmeldung gebeten. Ein Hinweis darauf, dass es sich um eine interne,
nichtöffentliche Veranstaltung handelt, findet sich auf dem Plakat nicht. Laut
Pressemitteilung des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung in Halle, die
bis zum 22. Januar 2017 aktuell war, sollte das Thema des Seminars
„Rechtfertigung des Einsatzes von staatlicher Gewalt“ sein. Seit dem 23. Januar 2017 ist
jedoch aufgrund eines Addendum klar, dass das Thema des Seminars „Gaza: an
inquest into its martyrdom“ war.
Der Präsident der Max Planck Gesellschaft (MPG), Prof. Dr. Martin Stratmann,
schreibt dazu: „Unter dem Logo des Institutes und damit auch der MPG werden
Dinge behauptet, die vielleicht faktisch falsch sind. Der Flyer enthält eben doch
politische Aussagen (keine Selbstverteidigung Israels, keine Raketen durch
Hamas ...), die sich kaum durchhalten lassen und als Aussagen der MPG gewertet
werden können. Offen gesagt weiß ich nicht, wie wir mit diesem Flyer in einen
öffentlichen Disput gehen können. Musste das sein? Ist das vom Institut
autorisiert oder von Herrn Finkelstein lanciert?“ (Mail vom 22. Januar 2017,
Stratmann an den Abgeordneten Volker Beck und Verantwortliche der MPG).
In einem undatierten Addendum (vom 23. Januar 2017) einer Pressemitteilung
des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung Halle vom 18. Januar
2017 wird behauptet, dass es sich von Anfang an um eine interne Veranstaltung
gehandelt hätte. Dem steht der Umstand entgegen, dass sich zum einen Externe
haben anmelden können, da spezifische Anmeldekriterien nicht genannt waren.
Zum anderen wurden externe Interessenten per E-Mail erst am 22. Januar 2017
um 21.50 Uhr (16 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) ausgeladen, nachdem
also die Kritik an der Veranstaltung bereits öffentlich war.
Der Workshop sei nur „Teil einer Reihe“ von Seminaren, „in der die
unterschiedlichsten Positionen zu diesem sicher sehr schwierigen Thema beleuchtet
werden sollen“, behauptet Prof. Dr. Marie-Claire Foblets in einer Mail an
Volker Beck, der die Veranstaltung kritisiert hatte.“ (Alan Posener:
„Umstrittener Politologe: Max-Planck-Institut bietet Israel-Hasser ein Podium“, www.
welt.de/politik/deutschland/article161430779/Max-Planck-Institut-bietet-Israel-
Hasser-ein-Podium.html, DIE WELT vom 23. Januar 2017). Über weitere
Veranstaltung in dieser „Reihe“ ist bislang trotz Nachfragen nichts bekannt.
In einem Schreiben des MPG-Präsidenten an die Bundesministerin für Bildung
und Forschung heißt es u. a. Gutachter würden über das Buchmanuskript sagen:
„Das Manuskript von Dr. Finkelstein ist genial“. In einem Artikel der Zeitung
„DIE WELT“ vom 23. Januar 17 wird die Unabhängigkeit der internationalen
Gutachter zu Dr. Norman Finkelsteins Oeuvre angezweifelt. Unter Berufung auf
die MPG-Pressesprecherin Dr. Christina Beck berichtet „DIE WELT“: „Mit
dem Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit ist das anders, so Kiewitz. „Die
Peer Review zu seinen aktuellen Papers sind hier wirklich deutlich“. Sprich:
Kollegen von Finkelstein haben sein Gaza-Buch gelobt. Sie heißen John J.
Mearsheimer, der bislang nicht als Experte für Gaza in Erscheinung getreten ist,
wohl aber als Koautor eines Buches über den üblen Einfluss der „Israel-Lobby“
auf die Politik der USA; Avi Shlaim, der zu einem Boykott Israels aufgerufen
hat; William Quandt, der in Mearsheimers Buch zustimmend zitiert wird als
Kritiker des „Pro-Israel-Chors“; Talal Asad, der als Kritiker des Säkularismus
hervorgetreten ist; und John Dugard, der Israels Politik in der Westbank als
„ähnlich der Apartheid“ bezeichnet hat.“ (
www.welt.de/politik/deutschland/article
161430779/Max-Planck-Institut-bietet-Israel-Hasser-ein-Podium.html, DIE
WELT vom 23. Januar 2017).
Die Bundesregierung betrachtet den Vorgang mit Sorge:
„Die Ministerin und damit auch die Bundesregierung teilt Ihre kritische Sicht
auf die Veranstaltung des Max-Planck-Instituts in Halle. Sie wissen, dass der
Präsident der Max-Planck-Gesellschaft – der Brief liegt Ihnen ja ebenfalls vor
– hier bereits dazu Stellung genommen hat, und ich darf dazu zitieren: Das
BMBF sieht mit Sorge, wenn im Kontext kontroverser
Wissenschaftsdiskussionen möglicherweise antisemitischen Thesen eine Plattform geboten werden
könnte. Dann wird auf das eingegangen, auf das Sie jetzt auch Bezug nehmen,
dass wir die Max-Planck-Gesellschaft auffordern, diesen Vorgang auch noch
einmal aufzuarbeiten. Eine Antwort der Max-Planck-Gesellschaft liegt bislang
nicht vor.“ (Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Bildung und Forschung Stefan Müller laut Plenarprotokoll 18/214, 21427).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat sich zu den in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Vorwürfen öffentlich mehrfach eindeutig positioniert.
Dr. Finkelsteins wissenschaftliche Arbeiten und politische Äußerungen sind
umstritten. Weder die MPG noch das Max-Planck-Institut (MPI) für ethnologische
Forschung machen sich die Positionen von Dr. Finkelstein zu eigen.
1. Hat die Max-Planck-Gesellschaft ihren Bericht über den Vorgang
inzwischen zugesagt?
a) Wann wird die Max-Planck-Gesellschaft den Bericht vorlegen?
Die MPG hat den Bericht am 28. Februar 2017 übermittelt.
b) Wird die Bundesregierung den Bericht dem Deutschen Bundestag zur
Verfügung stellen?
Die Stellungnahme der MPG ist als Anlage beigefügt.
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass damit alle Fragen an die
wissenschaftliche Begründetheit der Veranstaltung transparent, umfassend
und wahrhaftig beantwortet wurden?
Ja.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die widersprüchliche Kommunikation
des Max-Planck-Instituts zu den Komplexen wissenschaftliche
Rechtfertigung, Problematik intern/extern, Titel der Veranstaltung, angebliche
Veranstaltungsreihe zu Nahost?
Die Bundesregierung bewertet die öffentliche Darstellung der Veranstaltungen
kritisch. Dass sich ein Institut für ethnologische Forschung, das auch die
Konfliktforschung zu seinem Themenspektrum zählt, auch mit umstrittenen
Positionen befassen muss, liegt in der Natur der Sache. Die genannten Veranstaltungen
hätten aber von einer deutlichen forschungspolitischen Einordnung durch das
Institut begleitet werden sollen.
2. Was hat die Max-Planck-Gesellschaft zu den nachfolgenden Fragen in dem
Bericht an die Bundesregierung oder auf Nachfrage gegenüber der
Bundesregierung geäußert?
Auf die nachfolgenden Antworten wird verwiesen.
3. Wie erklärt die Max-Planck-Gesellschaft gegenüber der Bundesregierung,
weshalb den extern Teilnehmenden erst am Sonntagabend, 22. Januar 2017,
vor dem Workshop von Dr. Norman Finkelstein abgesagt wurde?
Auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen.
a) Wie viele Teilnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung sich bis
zum 23. Januar 2017 jeweils intern und extern angemeldet?
Es gab 32 interne Teilnehmer. 13 externe Anmeldungen lagen vor.
b) Von wann bis wann erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung die
internen und externen Anmeldungen?
Anmeldungen waren ab der 1. Kalenderwoche 2017 intern möglich.
c) Wie viele extern Angemeldeten wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt abgesagt (im Fall von mehreren
Absageterminen bitte Anzahl der Absagen zum jeweiligen Termin aufführen)?
Allen 13 externen Angemeldeten wurde am Sonntag, dem 22. Januar 2017
abgesagt.
d) Wer verantwortet nach Kenntnis der Bundesregierung die Einladung und
Ausladung von Externen für den Workshop beim MPI Halle und bei der
MPG?
Das MPI hat zu keinem Zeitpunkt externe Teilnehmer zu dem Workshop
eingeladen. Externe waren nur zu dem öffentlichen Vortrag von Dr. Finkelstein am
16. Januar 2017 geladen. Dieses Missverständnis hat Prof. Foblets mit Mail vom
22. Januar 2017 an die externen Angemeldeten ausgeräumt und mitgeteilt, dass
eine Teilnahme an einem internen Workshop nicht möglich ist.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch das
Zuverfügungstellen des Template/Plakats sich das Max-Planck-Institut Halle auch für den
Inhalt mitverantwortlich macht?
Auf die Antworten zu den nachfolgenden Teilfragen wird verwiesen.
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des MPG-Präsidenten, dass
„[u]nter dem Logo des Institutes und damit auch der MPG Dinge
behauptet [werden], die vielleicht faktisch falsch sind“?
Die hier zitierte Äußerung des MPG-Präsidenten ist ein Beitrag zur internen
Diskussion des Vorgangs innerhalb der MPG. Er selbst hat sich mehrfach
dahingehend geäußert, dass sich weder das genannte Institut noch die MPG die Thesen
Dr. Finkelsteins zu eigen macht.
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des MPG-Präsidenten, dass „[d]er
Flyer eben doch politische Aussagen (keine Selbstverteidigung Israels,
keine Raketen durch Hamas ...) [enthält], die sich kaum durchhalten
lassen und als Aussagen der MPG gewertet werden können“?
Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen.
c) Wie beantwortet das MPI nach Kenntnis der Bundesregierung die Frage
des MPG-Präsidenten: „Ist das vom Institut autorisiert oder von Herrn
Finkelstein lanciert?“
Es handelt sich hierbei um eine institutsinterne Seminarankündigung. Das MPI
nutzt dafür ein Template, der Ankündigungstext zum Seminar wird vom
jeweiligen Referenten geliefert. Das MPI bedauert, den Text vorab nicht sorgfältig
geprüft zu haben.
d) Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung ab wann bei der MPG und
dem MPI über das Template/Plakat informiert?
Die Generalverwaltung wie auch der Präsident der MPG werden über
Ankündigungstexte zu institutsinternen Veranstaltungen nicht informiert. Beiden ist der
Text dieser Seminarankündigung erst wenige Tage vor dem institutsinternen
Workshop bekannt geworden. Der Text war Grundlage für die institutsinterne
Ankündigung und lag dem MPI seit der 1. Kalenderwoche 2017 vor.
e) Wer verantwortet nach Kenntnis der Bundesregierung das MPI-
Template/Plakat „GAZA: an inquest into its martyrdom“ beim MPI Halle und
bei der MPG?
Auf die Antwort zu Frage 4c wird verwiesen.
f) Falls das MPI Halle oder die MPG von dem Template/Plakat nichts
wusste, welche Konsequenzen hatte die Eigenmächtigkeit für die
Verantwortlichen?
Das MPI wird zukünftig die internen Seminar- und Workshop-Ankündigungen
von Gastwissenschaftlern – unabhängig von einer ggf. notwendigen Prüfung –
mit einem Disclaimer versehen („Speakers abstract“), um deutlich zu machen,
dass der Inhalt nicht vom MPI stammt.
g) Wie beurteilt die Bundesregierung die politischen Aussagen im
Template/Plakat „GAZA: an inquest into its martyrdom“, insbesondere
hinsichtlich der Aussagen „keine Selbstverteidigung Israels“, „keine Raketen
durch Hamas“ etc. auf ihre wissenschaftliche Vertretbarkeit, und teilt sie
diese Aussagen?
Die Bundesregierung teilt die Aussagen nicht.
h) Ist „martyrdom“ nach Kenntnis der Bundesregierung ein
politikwissenschaftlicher Fachbegriff oder ein Begriff aus der religiösen oder
politischen Propaganda?
Selbstredend ist für die Benutzung solcher Schlagworte der textliche und
inhaltliche Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Der Begriff wird
gegenwärtig häufig im Kontext islamistischer Propaganda verwendet.
i) Welche anderen Politikwissenschaftler benutzten nach Kenntnis der
Bundesregierung diesen Begriff „martyrdom“ in der internationalen
Konfliktforschung in welchem Zusammenhang?
Auf die Antwort zu Frage 4h wird verwiesen.
5. Inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Einladung von Dr. Norman Finkelstein zu Vortrag und Workshop angesichts
seiner aus Sicht der Fragesteller pseudo- oder populärwissenschaftlichen Werke
um einen wissenschaftlich begründeten oder begründbaren Vorgang,
insbesondere hinsichtlich der wissenschaftlichen Objektivität und
wissenschaftlichen Pluralität?
Auf die Antworten zu den Fragen 1c und 1d sowie den nachfolgenden Teilfragen
wird verwiesen.
a) Auf welche Gutachter bezieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Prof. Dr. Marie-Claire Foblets in ihrem Schreiben an den Abgeordneten
Volker Beck vom 24. Januar 2017, die Dr Norman Finkelsteins
wissenschaftliches Oeuvre insgesamt loben (bitte Namen mit jeweiliger Quelle
nennen)?
Das MPI hat um Stellungnahme zum wissenschaftlichen Werk von Dr. Norman
Finkelstein gebeten und hat Gutachten u. a. von den folgenden Personen erhalten:
John J. Mearsheimer, Talal Asad, John Dugard, Sara Roy, Stephen Reyna, Avi
Shlaim und William Quandt.
b) Auf welche Quellen beziehungsweise Gutachter bezieht sich Prof.
Dr. Martin Stratmann nach Kenntnis der Bundesregierung in seinem
Schreiben vom 23. Januar 2017 an die Bundesministerin Prof.
Dr. Johanna Wanka auf Seite 2 des Briefes?
Die Gutachten zu dem im Herbst 2017 in der California University Press
erscheinenden Buch von Dr. Norman Finkelstein liegen dem MPI und der MPG vor. Der
Präsident zitiert in seinem Schreiben aus diesen Gutachten. Die MPG und das
MPI sind nicht autorisiert, die Namen der Gutachter für das Buch öffentlich zu
machen. Sie verweisen in dieser Angelegenheit an den Verlag in den USA.
c) Sind die im Artikel der Zeitung „DIE WELT“ genannten Namen nach
Kenntnis der Bundesregierung falsch?
Im Artikel der WELT werden die Gutachter für das Buch verwechselt mit den
Verfassern der in der Antwort zu Frage 5a genannten, vom MPI eingeholten
Gutachten zur Einordnung der wissenschaftlichen Arbeiten von Dr. Norman
Finkelstein. Prof. Foblets hat darauf in einem persönlichen Schreiben an den
Abgeordneten Volker Beck bereits hingewiesen.
d) Sind folgende Personen nach Kenntnis der Bundesregierung Teil des
zitierten Peer Review:
John J. Mearsheimer,
Avi Shlaim,
William Quandt,
Talal Asad,
John Dugard?
Auf die Antworten zu Fragen 5a und 5b wird verwiesen.
e) Sind folgende Personen nach Kenntnis der Bundesregierung definitiv
nicht Teil des zitierten Peer Review:
John J. Mearsheimer,
Avi Shlaim,
William Quandt,
Talal Asad,
John Dugard?
Auf die Antworten zu Fragen 5a und 5b wird verwiesen.
6. Zu welcher „Reihe“ von Seminaren am MPI für ethnologische Forschung,
„in der die unterschiedlichsten Positionen zu diesem sicher sehr schwierigen
Thema beleuchtet werden sollen“ (Zitat nach Prof. Dr. Marie-Claire Foblets
in ihrer E-Mail an Volker Beck), gehören nach Kenntnis der
Bundesregierung die Veranstaltungen mit Dr. Norman Finkelstein?
Auf die Antworten zu den nachfolgenden Teilfragen wird verwiesen.
a) Welche weiteren Referenten und Themen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der von Prof. Dr. Marie-Claire Foblets angekündigten
internen Veranstaltungsreihe bis Januar 2017 bereits aufgetreten?
Das umfassende Gastwissenschaftler-Programm ist zentral für die Forschung am
Institut. Jährlich sind im Schnitt 25 Wissenschaftler aus anderen Institutionen am
MPI zu Gast. In der Abteilung von Prof. Dr. Foblets sind fortlaufend Experten
geladen, die sich mit Konfliktforschung befassen. Von Interesse ist dabei die
Frage, wie in unterschiedlichen Ländern Spannungen gelöst werden, die durch
verschiedene Religionen, die Verteilung von Land, den Zugang zu Macht und
weitere Faktoren ausgelöst werden.
b) Welche weiteren Referenten und Themen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der von Prof. Dr. Marie-Claire Foblets angekündigten
internen Veranstaltungsreihe noch geplant?
Im Sommer 2017 sind u. a. Ido Shachar, Universität Haifa, und Yuksel Sezgin,
Syracuse University, geladen.
7. Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung an der Abstimmung der
Pressemitteilung vom 18. Januar 2017 beteiligt, und wer ist dafür verantwortlich,
dass die Öffentlichkeit mit dem Titel „Rechtfertigung des Einsatzes von
staatlicher Gewalt“ zunächst in die Irre geführt und erst durch das Addendum
vom 23. Januar 2017 über den tatsächlichen Veranstaltungstitel und -inhalt
informiert wurde?
Es handelt sich um eine Pressemitteilung des MPI. Es ging in dem internen
Workshop ganz zentral um die Frage der Rechtfertigung des Einsatzes von staatlicher
Gewalt. Der Gaza-Konflikt diente hier als Beispiel.
8. Was will nach Kenntnis der Bundesregierung das Max-Planck-Institut für
ethnologische Forschung in Halle mit der Aussage „auch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit jüdischem Hintergrund sind heute – 70 Jahre nach dem
Holocaust – wieder forschend in der Max-Planck-Gesellschaft tätig“, (wie
sie in der Stellungnahme vom 18. Januar 2017 zu lesen ist) bezwecken?
Die MPG hält es für unangemessen, die Einladung von Dr. Finkelstein mit dem
Vorwurf des Antisemitismus gegenüber der MPG zu verknüpfen und weist diesen
als vollkommen unbegründet zurück.
MPI Halle, Abteilung ‚Recht & Ethnologie‘
Workshop mit Dr. Norman Finkelstein, 23. Januar 2017 – Zusammenfassung
Am Montag, den 23. Januar, führte die Abteilung „Recht und Anthropologie“ im Rahmen
unserer wissenschaftlichen Nachwuchsausbildung einen Workshop durch unter dem Titel
„Gaza: An Inquest into its Martyrdom“ (so auch der Titel einer im Herbst 2017 bei California
U.P. erscheinenden Monographie des Referenten). Der Workshop gliederte sich in drei Teile:
erstens, eine Einführung durch den Referenten, zweitens, Fragen und Antworten zum
Thema sowie drittens, juristische Fachdiskussionen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen zwei Texte: erstens, der Bericht der unabhängigen
Untersuchungskommission, die gemäß der Resolution des UN-Menschenrechtsrats S-21/1
über die Menschenrechtssituation in Palästina eingerichtet worden war, mit den wesentlichen
Ergebnissen und Empfehlungen (UN-Generalversammlung, A/HRC/29/52 vom 24. Juni
2015) sowie zweitens, Kapitel 13 der demnächst erscheinenden Monographie von Dr.
Finkelstein („Gaza: An Inquest into its Martyrdom“, California University Press, im Druck). Das
Thema war der „legitime Einsatz staatlicher Gewalt“ in Konfliktsituationen und insbesondere
im Konflikt zwischen Israel und Gaza.
Der dritte und gleichzeitig wichtigste Teil des Workshops entfiel auf juristische
Fachdiskussionen darüber, welche – durch Beweise belegten – Sachverhalte in Konfliktzeiten rechtlich als
„unverhältnismäßige“,„ willkürliche“ oder „vorsätzliche“ Angriffe auf Zivilpersonen zu
betrachten sind. Es wurde aber auch über die Rolle von Recht, Moral und öffentlicher Meinung in
solchen Zusammenhängen debattiert. Zudem wurde auch über mögliche Zukunftsoptionen
gesprochen; und Dr. Finkelstein gab uns einen Einblick, wie sich seine Positionen im Laufe
der Zeit entwickelt haben, beginnend mit seiner Kindheit in den USA als Sohn von zwei
Holocaust-Überlebenden,
Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte zusammengefasst, die in den einzelnen
Workshop-Teilen thematisiert wurden:
Teil I: Präsentation (Einführung) durch Dr. Finkelstein
Dr. Finkelstein eröffnete seine Präsentation mit dem Hinweis auf die Bedeutung des Jahres
2017 für den israelisch-palästinensischen Konflikt. In diesem Jahr werden die Jahrestage
von drei weichenstellenden Ereignissen begangen:
1. Der 100. Jahrestag der Balfour-Deklaration (1917). Dies war der erste große
diplomatische Erfolg der zionistischen Bewegung, der schließlich 1948 zur Gründung des
Staates Israel führte.
2. 50 Jahre israelische Besatzung von Gazastreifen und Westbank (und der syrischen
Golanhöhen), Sechstagekrieg 1967
3. 10 Jahre Blockade des Gazastreifens (die 2007 begann und international als
„kollektive Bestrafung“ verurteilt wurde).
Dr. Finkelstein wies auf die Veränderungen im demographischen Profil der palästinensischen
Bevölkerung in den 100 Jahren seit der Balfour-Deklaration hin und gab einen kurzen
historischen Überblick. (Dabei wies er ausdrücklich darauf hin, dass jede verkürzte Diskussion und
Berichterstattung über historische Entwicklungen Gefahr läuft, voreingenommen und
perspektivisch begrenzt zu sein).
„Wo stehen wir heute?“ In Bezug auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina hat man sich
nahezu einheitlich auf Grundprinzipien der Konfliktlösung geeinigt (die Grenzen von 1967
1
und zwei Staaten sowie eine gerechte Lösung der Flüchtlingsfrage auf der Grundlage eines
Rückkehr-und Entschädigungsrechts). Siehe: UN-Generalversammlung (2014: 163 Länder),
Internationaler Gerichtshof und bedeutende Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty
International oder Human Rights Watch. Abweichende Standpunkte werden (2014) von
sechs Ländern (Israel, USA, Kanada, Palau, Marshall Islands, Mikronesien) vertreten.
Dem folgte eine kurze Erläuterung der Termini „exzessive“ bzw. „angemessene“ Gewalt.
Schlusserklärung: Man sollte die Zweistaatenlösung auf den Prüfstand stellen.
Teil II: Fragen und Antworten
Nach der Präsentation von Dr. Finkelstein wurden Fragen erörtert, die von MPI-
Wissenschaftlern eingebracht wurden. Wir versuchen hier, einige der in den Fragen
aufgegriffenen Themen aufzulisten, um deren Bandbreite wiederzugeben; dies kann jedoch nicht
der Fülle der komplexen Gesamtdebatte Rechnung tragen: das Konzept der
„Selbstverteidigung“ im internationalen Recht, gewaltfreie Massenproteste (vgl. Gandhis Doktrin des
gewaltlosen Widerstands), Wahrheitskommissionen und die Rolle der Versöhnung sowie nicht
zuletzt die Rolle des verwendeten Vokabulars.
Teil III: Fallpräsentation und Diskussion
Grundsätzlich sind die Prinzipien des humanitären Völkerrechts eindeutig. Ihre Interpretation
(im konkreten Kontext) gestaltet sich jedoch kompliziert. Der Workshop beschäftigte sich mit
den Regeln des humanitären Völkerrechts und ihrer Rolle im konkreten Fall der Operation
„Protective Edge“ (2014) sowie dem Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission,
die gemäß Resolution des UN-Menschenrechtsrats Nr. 5-21/1 eingesetzt wurde.
Humanitäres Völkerrecht oder Kriegsrecht: Was ist im Kriegsfall zulässig und was ist
im Kriegsfall unzulässig?
Regel 1: Prinzip der Unterscheidung. Im Krieg dürfen Angriffe nicht gegen Zivilisten
oder zivile Objekte, sondern nur gegen Kombattanten und militärische Objekte
gerichtet werden.
Regel 7: (über Objekte) (Graubereiche …) Zivile Wohnhäuser sind ausschließlich zivile
Objekte und keine militärischen Ziele.
Regel 11: Unterschiedslose Angriffe sind verboten.
Regel 12: Unterschiedslose Angriffe sind:
(a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet sind
(b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die
nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können;
oder
(c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden,
deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften des humanitären
Völkerrechts begrenzt werden können, und die daher in jedem dieser Fälle
militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos
treffen können.
Regel 14: Prinzip der Verhältnismäßigkeit
2
Verbot von Angriffen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie auch Verluste
an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von
Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekt und mehrere derartige Folgen
zusammen verursachen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und
unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.
Daran schloss sich eine Diskussion über Kollateral-/Folgeschäden an sowie darüber, was
hinsichtlich des zu erwarteten Ergebnisses als „exzessiv“ bezeichnet werden muss. Das
Grundprinzip der „Angemessenheit“ ist im Recht gut bekannt, aber nicht einfach
umzusetzen.
Regel 15: Das Prinzip der Vorsichtmaßnahmen
Bei der Durchführung von militärischen Operationen ist stets darauf zu achten,
dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben.
Es sind alle praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Verluste
unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen und die
Beschädigung ziviler Objekte, die dadurch mit verursacht werden könnten, zu
vermeiden und in jedem Fall auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Manchmal ist das Element der Überraschung von entscheidender Bedeutung. In solchen
Fällen ist Warnung nicht möglich.
Einleitende Bemerkung von Dr. Finkelstein: Das humanitäre Völkerrecht richtet sich an zwei
Zielgruppen: Juristen und die Öffentlichkeit. Juristen diskutieren darüber, ob sich die
Intentionalität (Vorsätzlichkeit) nachweisen lässt und folglich aus juristischer Sicht eine
strafrechtliche Verfolgung möglich ist. Unverhältnismäßige/unterschiedslose Angriffe und vorsätzliche
Angriffe sind zwar nach humanitärem Völkerrecht gleichermaßen strafbar. Diese Perspektive
entspricht aber nicht der öffentlichen Einstellung: Die Öffentlichkeit reagiert oft mit größerer
Entrüstung auf vorsätzliche Angriffe.
Anwendung der Prinzipien auf den Text des Berichts des UN-Menschenrechtsrats
[Diskussion]:
Es schloss sich eine lebhafte Diskussion darüber an, was als „vorsätzlicher“ Angriff auf
Zivilpersonen zu betrachten ist. Die anwesenden Juristen begannen darüber zu debattieren, wie
man die Kriterien „unterschiedslos“, „verhältnismäßig“ und „vorsätzlich“ gegeneinander
abwägen kann. Es folgte eine lange Diskussion, bis einer der Teilnehmer (selbst kein
ausgebildeter Jurist) protestierte und die folgende kritische Überlegung einbrachte: „Wenn ich dieser
Diskussion zuhöre, erscheint es mir, als ob das Recht die Schlupflöcher bereitstellt, um
ungestraft davon zu kommen.“ Sein Einwurf war in gewissem Sinne hilfreich weil er das
Publikum damit vor der „Tyrannei“ des Rechts warnte: Es gibt eine Rechtswahrheit, aber es gibt
auch eine faktische Wahrheit und internationales Recht sollte beide Aspekte berücksichtigen.
Nach fünfstündigem Austausch und konzentrierter gemeinsamer Reflexion über die Frage,
was angesichts der jeweiligen Umstände als gerechtfertigt anzusehen ist, wenn es um
Gewaltanwendung geht, waren sich alle Teilnehmer einig, dass eine ausgewogene
Abschätzung jeder Art von Gewaltanwendung die Einbeziehung aller verfügbaren Beweise im
Kontext voraussetzt:
Welche sozialen Auswirkungen hat das humanitäre Völkerrecht?
Wie werden Fakten (Beweise) in rechtliche Bewertungen übersetzt?
Was ist bei falschen Vergleichen? Wie geht man mit den Risiken falscher
Schlussfolgerungen um?
Wie lässt sich die Verfahrensgerechtigkeit verbessern?
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Das war mit Sicherheit eine herausfordernde Erfahrung. Es wurden Fragen darüber
aufgeworfen, wie man in Situationen anhaltender Konflikte mit Gewaltanwendung umgeht und
ebenso, ob das humanitäre Völkerrecht angemessene Antworten gibt. Die Gespräche
konzentrierten sich auf den Konflikt in Gaza und die Art und Weise, wie die UN-
Generalversammlung auf die Situation reagiert. Wesentlich war auch Dr. Finkelsteins Einschätzung
der Frage, in welchem Maße internationales Recht auf die Bewältigung von humanitären
Fragen eingerichtet ist. Aus akademischer Sicht war der Workshop mit Dr. Finkelstein sehr
produktiv und inspirierend, auch wenn die Diskussionen nicht zu eindeutigen Ergebnissen
führten. Die In-situ-Bewertung von Gewaltsituationen wirft komplexe Fragen auf, die
verschiedene Faktoren betreffen: (1) Beschaffenheit der Quellen, auf denen die Bewertung
basiert, (2) Gültigkeit der Beweise, (3) Objektivität der Personen, die im Rahmen des
humanitären Völkerrechts einen Situationsbericht erstellen sollen, (4) Auswirkungen des historischen
Zusammenhangs, in dem der Konflikt steht, (5) Rolle der internationalen Interessenvertreter
und nicht zuletzt (6) wie man sich am besten auf die Zukunft vorbereiten kann: ob die
traditionelle Rechtsprechung (mit Verurteilung) die beste vorstellbare Möglichkeit ist oder ob die
Aussöhnung (Konfliktbeilegung) eine nachhaltige Option wäre, und falls das der Fall ist,
unter welchen Bedingungen. Keine dieser Fragen kann eindeutig beantwortet werden. Aber der
Workshop von Dr. Finkelstein bot die Möglichkeit, sich einmal intensiver mit diesen Fragen
zu beschäftigen.
Halle, 5. Februar 2017
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ISSN 0722-8333
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