[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
10. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11983
18. Wahlperiode 12.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke,
Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11527 –
Unternehmensgründungen im digitalen Bereich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch Vernetzungspotenziale und einen gesellschaftsdienlichen Umgang mit
Daten bietet die Digitalisierung Spielräume, um gesellschaftliche Arrangements
in Sektoren wie Energie oder Verkehr solidarisch statt profitorientiert zu
organisieren. Ein wesentliches Merkmal von erfolgreichen Gründerinnen und
Gründern in einem sozial-ökologischen Verständnis ist das Umsetzen von kreativen
Ideen, um gesellschaftliche Probleme zu adressieren. Digitale Gründungen
können ein Indikator für die sozial-ökologische Innovationsfähigkeit einer
Gesellschaft sein. Gründungen sind besonders zu fördern, wenn sie gesellschaftlich
wertvolle Innovationen umsetzen können, die über reine Profitmaximierung und
Skalierung von Datenverarbeitungsprozessen (Plattformkapitalismus)
hinausgehen. Eine verantwortungsvolle digitale Gründungspolitik setzt deshalb
Rahmenbedingungen, die es Menschen ermöglicht, sich unabhängig von
Geschlecht, Alter, Herkunft oder anderen Merkmalen selbstständig zu machen.
Zudem sollen Gründungen besonders gefördert werden, die sich zu Tarifverträgen,
fairpay und ökologischen Nachhaltigkeitsstandards bekennen. Dafür müssen
soziale und bürokratische Gründungshemmnisse abgebaut und die soziale
Absicherung von Gründerinnen und Gründern erhöht werden. Denn nur eine
lebendige und vielfältige Gründungskultur schafft die Voraussetzungen für
zukünftige digitale Unternehmungen, die die sozial-ökologische Transformation
vorantreiben. Diese können der Gesellschaft innovative, nachhaltige und
sozialverträgliche Produkte und Dienstleistungen anbieten und damit zukunftsfeste
Arbeitsplätze sichern. Offene und vielfältige Förderprogramme sind notwendig,
um nicht nur bewährte Erfolgsformeln anderer Länder zu kopieren, sondern
einen eigenständigen Ansatz erfolgreicher Gründungskultur zu beleben. Die
Anstrengungen, um aus öffentlicher Forschung mehr gemeinnützige und
gesellschaftlich orientierte Gründungen zu generieren, müssen erhöht werden.
Deshalb sind erforderliche Bestandteile einer innovativen Wirtschaftspolitik der
ungehinderte Zugang zu Gründungsförderung und -beratung sowie unnötige
Bürokratiehemmnisse abzubauen. Besondere Wertschätzung haben dabei die
kleinen und mittleren Unternehmensgründungen verdient, die durch
sozialverträgliche und ökologische Produkte den großen Herausforderungen der Gesellschaft
wie der größer werdenden Schere zwischen Arm und Reich oder dem
Klimawandel begegnen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Unternehmerisches Engagement und technologischer Fortschritt sind Triebfedern
unserer Wirtschaft. Sie sorgen dafür, dass Deutschland zu den innovativsten
Nationen zählt. Die rasant fortschreitende Digitalisierung wird unsere Wirtschaft,
die Arbeitswelt und unsere Gesellschaft verändern. Es gilt, unsere Zukunft neu
zu gestalten. In der digitalen Wirtschaft werden zunehmend die innovativen
Startups Motor des Wandels.
Die Digitalisierung bietet durch Innovationen, smarte Anwendungen und neue
Geschäftsmodelle vielfältige Chancen und Perspektiven. Denn die
Digitalisierung ersetzt nicht alte Technik und verbessert Produkte, sie ersetzt
Geschäftsmodelle durch neue Technologien. Für die Start-ups ist die digitale Transformation
meist sogar Geschäftsgrundlage. Dabei sind junge Unternehmerinnen und
Unternehmer innovativ, risikobereit und wandlungsfähig.
Frische Ideen und neue Unternehmen sind es, die künftig Umsätze generieren und
für Wettbewerb sorgen.
Die Bundesregierung stärkt Gründungen und Unternehmertum in Deutschland.
Gründerinnen und Gründer stehen für Kreativität und unternehmerische Freiheit.
Sie sorgen für Fortschritt, Investitionen und Wachstum.
Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zahlreiche
Maßnahmen ergriffen, ausgebaut und weiterentwickelt, um Gründerinnen und Gründern
sowie Startups zielgerichtet zu unterstützen. Denn die Gründerszene in
Deutschland ist vielfältig und heterogen, so dass passgenaue Instrumente erforderlich
sind.
Insbesondere die Internetportale
www.existenzgruender.de und
www.förderdaten
bank.de geben einen schnellen Überblick über die zahlreichen
Unterstützungsangebote in der Gründungsphase.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Initiativen und Maßnahmen im
Rahmen der Initiative „Neue Gründerzeit“ zur Stärkung des unternehmerischen
Engagements umgesetzt. Zusätzlich hat die Bundesregierung bei der Risiko- und
Wachstumsfinanzierung die Mittel um zwei Milliarden Euro aufgestockt, damit
mehr innovativen Ideen der Durchbruch gelingt und Start-ups wachsen können.
Die Bundesregierung hat ferner Freiraum für Investitionen geschaffen, indem
durch die beiden Bürokratieentlastungsgesetze sowie die Modernisierung des
Vergaberechts die Unternehmen in dieser Legislaturperiode um mehr als zwei
Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden sind.
1. Wie viele Gründungen mit Schwerpunkt digitales Produkt/digitale
Dienstleistung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis
einschließlich 2016 (bitte nach Jahren und Branchen, Teil- und Vollzeit
sowie Frauen und Männern differenziert auflisten)?
Der Bundesregierung stehen zur Analyse der Entwicklung des
Gründungsgeschehens in Deutschland insbesondere die Gründungsstatistik des Instituts für
Mittelstandsforschung (IfM) Bonn sowie der KfW-Gründungsmonitor zur Verfügung.
Die Gründungsstatistik des IfM Bonn beruht auf der Gewerbeanzeigenstatistik
der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Grundlage der
Gewerbeanzeigenstatistik ist die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung (GewO). Eine
Differenzierung nach Gründungen mit digitalem Schwerpunkt ist insoweit nicht
möglich.
Im KfW-Gründungsmonitor sind Gründerinnen und Gründer als Personen
definiert, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Befragungszeitpunkt eine
selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Voll- oder
Nebenerwerb begonnen haben. Diese neue selbstständige Tätigkeit kann sowohl eine
Neugründung als auch eine Übernahme von oder Beteiligung an bereits bestehenden
Unternehmen sein. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen erfolgt dabei
nicht. Befragt werden jährlich 50 000 Personen. Im KfW-Gründungsmonitor
wurden erstmals im Jahr 2015 die Befragung zu digitalen Gründungen erweitert.
Laut KfW-Gründungsmonitor waren im Jahr 2015 21 Prozent der
Existenzgründungen sogenannte „digitale Gründer/innen“, das sind rund 160 000 Personen.
Digitale Gründerinnen und Gründer bejahen die Frage, ob „ihr Produkt oder
Dienstleistung ein digitales Angebot ist, das heißt ihre Kunden digitale
Technologien einsetzen müssen, um Ihr Angebot nutzen zu können“. Für 2016 liegen die
Ergebnisse voraussichtlich im Mai 2017 vor. Erste Auswertungen zeigen, dass
dieser Anteil konstant bleibt. Digitale Gründungen waren 2015 bei
Nebenerwerbsgründungen etwas häufiger zu finden (23 Prozent) als bei
Vollerwerbsgründungen (17 Prozent). Bei Existenzgründungen von Männern waren digitale
Gründer 2015 mit 25 Prozent überrepräsentiert (Frauen: 16 Prozent).
Im Rahmen des jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie durch Kantar TNS und das ZEW Mannheim erstellten Monitoring-
Report Wirtschaft DIGITAL1 wird die Entwicklung der Branche „Informations- und
Kommunikationstechnologien – IKT Hardware und IKT Dienstleistungen“
betrachtet, die wie folgt definiert ist:
Branche WZ2008 Bezeichnung
IKT-Hardware 26.1 Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten
26.2 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
26.3 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
26.4 Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
26.8 Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern
IKT Dienstleistungen 58.2 Verlegen von Software
61 Telekommunikation
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
63.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale
Quelle: Abgrenzung ZEW
Auf der Basis dieser Abgrenzung stellt sich die Entwicklung der
Unternehmensgründungen in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2016 wie folgt dar:
Jahr IKT Hardware IKT Dienstleistungen IKT insgesamt Insgesamt (alle Branchen)
2013 253 6567 6819 164.552
2014 262 6454 6716 158.984
2015 195 6444 6639 158.507
2016 194 5911 6105 158.949
Quelle: Mannheimer Unternehmenspanel (MUP), ZEW
1
www.bmwi.de/DIGITAL/Redaktion/DE/Publikation/monitoring-report-wirtschaft-digital-2016.html
2. Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind durch diese
Gründungen mit Schwerpunkt digitales Produkt/digitale Dienstleistung in den
Jahren 2013 bis 2016 entstanden?
Im KfW-Gründungsmonitor wird die Anzahl von Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigten (inkl. geringfügig Beschäftigter) erhoben und daraus ein
Bruttobeschäftigungseffekt (BBE) in Vollzeitäquivalenten errechnet. Berechnet auf den
gesamten BBE von Neugründungen in 2015 entfallen anteilig rund 128 000
vollzeitäquivalente Arbeitsplätze auf digitale Gründungen.
Nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (siehe Antwort zu Frage 1)
stellt sich die Beschäftigung in IKT-Gründungen im Gründungsjahr in
Deutschland wie folgt dar:
Jahr Durchschnittliche Größe Bruttobeschäftigungseffekt
2013 2,45 16.700
2014 2,59 17.400
2015 2,84 18.900
Anmerkung: Zur Berechnung der durchschnittlichen Größe und des Bruttobeschäftigungseffekts
werden die Anzahl Gründer zuzüglich der vollzeitäquivalenten Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter herangezogen. Der Bruttobeschäftigungseffekt misst die Anzahl vollzeitäquivalenter
Arbeitsplätze, die eine Kohorte Gründungen, zum Ende des Gründungsjahres, bereitstellt.
Quelle: Mannheimer Unternehmenspanel (MUP), ZEW
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung von digitalen
Gründungen für die Jahre 2013 bis 2016?
Die Gründungstätigkeit in der IKT-Branche hat sich in den letzten beiden Jahren
stabilisiert. Sie war zwar seit der Wirtschaftskrise rückläufig, verlief aber deutlich
günstiger als im Durchschnitt der gesamten deutschen Wirtschaft und auch
günstiger als in einzelnen anderen Branchen (siehe Grafik Branchenvergleich
Gründungsrate, 2013-2015, S. 135 Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2016;
s. Antwort zu Frage 1). Treiber der Gründungsdynamik in der IKT-Branche sind
die IKT-Dienstleister.
Die Bundesregierung erwartet, dass die Bedeutung und der Anteil von digitalen
Gründungen am Gründungsgeschehen insgesamt tendenziell weiter zunimmt.
Zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Start-ups wird ergänzend auf die
Studie des Handelsblatt Research Institutes „Eine Wachstumsstrategie für das
Digitale Zeitalter (2016)“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
verwiesen, die in Teil IV „Wachstumstreiber Unternehmensgründungen“ eine
umfassende Analyse enthält2.
4. Wie fördert die Bundesregierung Gründungen mit ökologisch-nachhaltigen
und sozial-gemeinnützigen Geschäftszielen?
Gründungen mit ökologisch-nachhaltigen und sozial-gemeinnützigen
Geschäftszielen sind dem sozialunternehmerischen Bereich zuzuordnen. Gewerblich
verfasste Sozialunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase werden
bereits heute im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie unterstützt, insbesondere z. B. durch die Programme
„Förderung von unternehmerischem Know-how” (Unternehmensberatung für
2
www.existenzgruender.de/DE/Mediathek/Publikationen/Studien/inhalt.html
junge Unternehmen und Bestandsunternehmen), „EXIST-Gründerstipendium“
(für Existenzgründungen aus Hochschulen heraus)3, durch den im Jahr 2013
aufgelegten „Mikromezzaninfonds Deutschland“ und bei geringem Kapitalbedarf
durch den 2015 neu aufgelegten „Mikrokreditfonds“. So verfolgen nach
überschlägiger Schätzung von den mehr als 1 500 geförderten Projekten im Bereich
„EXIST-Gründerstipendium“ ca. 15 Prozent auch soziale Zielsetzungen. Mit dem
Mikromezzaninfonds wurden bis Ende 2016 insgesamt 43 Sozialunternehmen
mit einem Volumen von 1 881 000 Euro gefördert.
Um Gründungen von Sozialunternehmen zu unterstützen, hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2016 einen umfassenden Praxisleitfaden für
Soziales Unternehmertum veröffentlicht, der über 100 praxisgeprüfte
Informations- und Unterstützungsangebote aufzeigt4.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt seit
2012 sog. Social Impact Labs, die als Gründungszentren Gründerinnen und
Gründer von Sozialunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer
Geschäftsideen beraten und Vernetzungsangebote bereitstellen.
Am 8. Februar 2017 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur
Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum
Bürokratieabbau von Genossenschaften beschlossen, mit dem für ganz kleine
unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement der Zugang zur
Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert wird.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Jahr 2016 in
Zusammenarbeit mit der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis, dem Rat für
Nachhaltige Entwicklung und dem DIHK den „Next Economy Award“ (NEA) vergeben.
Der NEA wird jährlich seit 2015 verliehen und prämiert Start-ups, die auf
Nachhaltigkeit und die Green Economy setzen. Er soll „grünen Gründungen“ und
Sozialunternehmen Rückenwind verschaffen und Start-ups fördern, deren
innovative Geschäftsmodelle soziale und ökologische Verbesserungen anstreben.
Das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geförderte Vorhaben
„StartUp4Climate“ ist die weltweit erste nationale Gründungsinitiative für eine Green
Economy. Das vom Borderstep Institut, dem Bundesverband Deutscher
Innovations-, Technologie- und Gründerzentren (BVIZ) sowie der EXIST-
Gründerhochschule Universität Oldenburg initiierte Vorhaben setzt sich für die
Ausrichtung der Gründungsförderung auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein und stärkt
grüne Gründerinnen und Gründer bei der Einführung und Etablierung neuer
Technologien und Dienstleistungen sowie beim Aufbau ihrer Netzwerke.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
3 EXIST-Programm (Existenzgründungen aus der Wissenschaft),
www.exist.de
4
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/praxisleitfaden-soziales-unternehmertum,property=pdf,bereich=bmwi2012,
sprache=de,rwb=true.pdf
5. Prüft die Bundesregierung die Einhaltung von sozialen und ökologischen
Standards bei der Vergabe von Kapital aus dem Ko-Investitionsfonds
coparion, dem ERP/EIF-Dachfonds, INVEST, dem High-Tech-Gründerfonds
und dem European Angels Fonds?
Wenn ja, welche Standards, und wie wird geprüft?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln nach Fonds aufschlüsseln)?
Bei den Förderprogrammen ERP/EIF-Dachfonds, European Angels Fonds und
ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) durchführt,
finden vom EIF erarbeitete Anlagerichtlinien Anwendung. Diese legen unter
anderem fest, dass bestimmte Branchen nicht für eine Finanzierung infrage
kommen. Umfasst sind davon u. a. die Bereiche illegale Wirtschaftsaktivitäten, Tabak
und Alkohol, Waffen und Munition, Casinos und gleichwertige Unternehmen
sowie bestimmte Life Science-Bereiche (z. B. Gentechnik). Die Anlagerichtlinien
des Förderprogramms coparion nehmen Bezug auf diesen Teil der
Anlagerichtlinien des EIF und schließen die gleichen Branchen von einer Finanzierung aus.
Des Weiteren bestimmen die Anlagerichtlinien unserer Förderprogramme eine
strenge Beachtung der Gesetze und Regularien zum Schutz gegen Geldwäsche,
Steuerhinterziehung, Betrug, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Die
Vereinbarkeit eines Investments mit den Anlagerichtlinien prüfen der EIF und
coparion umfassend und sorgfältig im Rahmen der Investitionsprüfung (sog. Due
Diligence). Im Förderprogramm INVEST-Zuschuss für Wagniskapital sind
insbesondere explizit Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen, welche sich
der Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen und der Herstellung von
Waffen und Munition widmen. Die Vereinbarkeit einer Förderung im Rahmen
des INVEST-Programmes mit der Förderrichtlinie wird umfangreich vor der
etwaigen Gewährung einer Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Der High-Tech Gründerfonds finanziert
analog keine Unternehmen, die Waffen herstellen, kein Glücksspiel, sowie keine
Dinge, die der Kohle- und Stahlindustrie, der Fischerei oder dem Schiffbau
zugerechnet werden können. Derartige Finanzierungsanträge werden im „Due
Diligence“-Prozess identifiziert und abgelehnt.
6. Plant die Bundesregierung die spezielle Förderung von digitalen
Genossenschaftsgründungen unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse dieser
Unternehmensart?
Die Förderprogramme der KfW und des ERP-Sondervermögens sind für alle
Branchen und Rechtsformen offen. Digitale Genossenschaftsgründungen, die die
jeweiligen Programmvoraussetzungen erfüllen, sind hiervon nicht
ausgeschlossen. Anträge können über die Hausbank gestellt werden.
7. Wie fördert und kontrolliert die Bundesregierung bei digitalen Start-Ups die
Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Tarifverträgen und fairpay-Modellen?
Die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Tarifverträgen liegt grundsätzlich in der
Verantwortung der Unternehmen. Bei Verstößen steht den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zur Verfügung.
Die Einhaltung der Pflicht des Arbeitgebers und der Arbeitgeberin zur Zahlung
des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz sowie ggf. eines
spezielleren Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird durch die
Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrolliert,
denen hierbei Befugnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
(Betretungs-, Befragungs- und Unterlageneinsichtsrechte) zustehen.
Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des
Arbeitszeitgesetzes ist Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer.
8. Plant die Bundesregierung zur Unterstützung der Demokratisierung der
digitalen Wirtschaft und zur Demokratisierung digitaler Daten, besonders
Unternehmen zu fördern, die gemeinnützig oder genossenschaftlich aufgebaut
sind?
Wenn ja, wann, und warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6.
9. Wie viele Spin-off-Gründungen mit Schwerpunkt digitales Produkt/digitale
Dienstleistung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013
bis einschließlich 2016 aus staatlich geförderter Wissenschaft (bitte nach
Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitärer Forschung
aufschlüsseln)?
Nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (s. Antwort zu Frage 1) lag
der Anteil von Wissenschaftlergründungen (akademische Spin-offs) in den
Jahren 2013 bis 2015 bei 18 Prozent und damit deutlich über dem Anteil der
Wissenschaftlergründungen an allen Gründungen in Deutschland (6 Prozent Anteil).
Mit dem Programm EXIST wurden in den Bereichen Software, Internet sowie
Kommunikation seit 2013 insgesamt 234 Unternehmen5 gefördert, die aus
Hochschulen und der Wissenschaft heraus privatwirtschaftlich gegründet wurden.
In den Jahren 2013 bis 2016 gab es im Bereich digitaler Produkte/Services
38 Ausgründungen aus den Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, neun
Ausgründungen aus den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, 25
Ausgründungen aus den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft sowie
sechs Ausgründungen aus den Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.
10. Was plant die Bundesregierung, um dem Rückgang von forschungsbasierten
Spin-offs entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung fördert seit 1998 mit dem Programm EXIST innovative und
wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen. Mit den Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und
EXIST-Forschungstransfer werden forschungsbasierte Start-ups direkt gefördert.
Die Programmlinie EXIST-Gründungskultur trägt darüber hinaus seit Jahren
erfolgreich zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen bei6. Die
Programmlinien werden kontinuierlich optimiert. Zuletzt wurde im Herbst 2016 eine
„Anreizprämie“ eingeführt, mit der Unterstützungsleistungen der
Gründungsnetzwerke an Hochschulen im Zusammenhang mit konkreten
Gründungsprojekten honoriert werden.
5 2013: 62 Unternehmen, 2014: 54 Unternehmen, 2015: 64 Unternehmen; 2016: 54 Unternehmen
6 siehe z. B.
http://gruendungsradar.de/
11. Was unternimmt die Bundesregierung, um dem Trend eines fallenden
Frauenanteils bei Existenzgründungen entgegenzutreten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirkung von existenzgru-
enderinnen.de und „FRAUEN unternehmen“?
Nach dem KfW-Gründungsmonitor ist der Anteil von Frauen seit dem Jahr 2000
deutlich gestiegen und erreichte in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit jeweils
43 Prozent seinen Höchststand. Im Jahr 2016 ist der Anteil auf 40 Prozent
zurückgegangen. Die Autoren deuten dies allerdings noch nicht als Trendbruch, da
im vergangenen Jahr insbesondere die sehr gute Arbeitsmarktlage für Frauen
ursächlich für den Rückgang war.
Bei IKT-Gründungen lag nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (s.
Antwort zu Frage 1) der Anteil mit Frauenbeteiligung im Gründungsteam in den
Jahren 2013 bis 2015 bei 12 Prozent. Der Anteil reiner Frauengründungen
(ausschließlich Frauen im Gründungsteam) lag bei 4 Prozent.
Mit der Initiative „Neue Gründerzeit“ wirbt die Bundesregierung für mehr
Unternehmertum in Deutschland und spricht gezielt auch Gruppen an, die bislang im
Gründungsgeschehen unterrepräsentiert sind, wie z. B. Frauen.
So wurde 2014 die Initiative „FRAUEN unternehmen“ ins Leben gerufen, um
mehr Gründerinnengeist in Deutschland zu wecken. Seither machen bundesweit
über 100 erfolgreiche Unternehmerinnen als „Vorbild-Unternehmerinnen“
Schülerinnen, Auszubildende, Studentinnen und Hochschulabsolventinnen sowie
andere gründungsinteressierte Frauen in zahlreichen Veranstaltungen und
Aktivitäten auf die Chancen und Herausforderungen der beruflichen Selbständigkeit
aufmerksam. Dies zeigt große Resonanz bei den Teilnehmerinnen, die auf diese
Weise einen realistischen und sehr persönlichen Einblick in den
unternehmerischen Alltag erhalten. Die Unternehmerinnen zeigen, dass eine unternehmerische
Karriere für Frauen eine attraktive berufliche Option sein kann. Zugleich macht
die Initiative „FRAUEN unternehmen“ die Leistung von Unternehmerinnen
sichtbar: ihren Erfolg, ihren Einsatz und ihren Beitrag zur Zukunft des
Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Initiative „FRAUEN unternehmen“ wird daher
über die ursprünglich geplante Laufzeit verlängert.
Darüber hinaus gibt es für gründungswillige Frauen ein maßgeschneidertes
Informations- und Beratungsangebot. So stellt das Existenzgründerinnen-Portal7 nicht
nur lokale Ansprechpartnerinnen und -partner und Netzwerke vor, sondern bietet
über die Gründerinnenhotline auch direkte Kontaktmöglichkeiten und stellt
gemeinsam mit der bundesweiten Gründerinnenagentur (bga) Frauen vor, die
erfolgreich eigene Unternehmen gegründet haben. Die Gründerinnenagentur bietet
seit über zehn Jahren ein bundesweites Netzwerk mit 2 000 regionalen
Partnerinnen zum Erfahrungsaustausch zwischen Gründer- und Unternehmerinnen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte im
Rahmen der Summer School wiedereinstiegswillige Frauen mit guten Ideen und
Unternehmergeist nach Phasen der Kindererziehung oder Pflege zu einem
beruflichen Neustart als Unternehmerin ermutigen und ihnen die Möglichkeit geben,
ihre Potenziale als Existenzgründerinnen zu erschließen. Aufbauend auf der
gemeinsamen Initiative „FRAUEN gründen“ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie für mehr Existenzgründungen und Unternehmertum von Frauen ist die
Summer School eine der vielfältigen Maßnahmen, die das Bundesministerium für
7
www.existenzgruenderinnen.de
Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms
„Perspektive Wiedereinstieg“ fördert. Die Teilnahme an der Summer School ist für
die Existenzgründerinnen kostenfrei. Im Mittelpunkt der Summer School stehen
Frauen als zukünftige Unternehmerinnen. Hier bekommen sie das Rüstzeug zur
Umsetzung ihrer Geschäftsideen und werden von Expertinnen und Experten auf
ihr bevorstehendes Unternehmertum vorbereitet. Nicht zuletzt eröffnet die
Summer School Zugang zu beruflichen Netzwerken, über die Gründerinnen
langfristig hilfreiche Kontakte zu anderen Unternehmerinnen und Unternehmern
aufbauen und pflegen können.
Das zweijährige Mentoring-Modellprojekt „MIGRANTINNEN gründen –
Existenzgründung von Migrantinnen“8 wurde 2015/2016 im Rahmen einer
gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen und
von jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit – Frauenbetriebe e. V.,
Frankfurt am Main im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend durchgeführt mit dem Ziel, Unterstützung bei der Existenzgründung
von Migrantinnen zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt zu leisten.
Maßnahmen im Projekt waren:
• Bildung von ca. 20 Mentoring-Tandems zur Unterstützung der
Existenzgründung einer Bandbreite von Unternehmensideen in zwei Staffeln
• Stärkung der „soft skills“ wie kommunikative Kompetenzen und „hard skills“
wie Kenntnisse in Projektmanagement/Business Development der Mentees.
• Sensibilisierung wichtiger Entscheidungsträger und Multiplikatoren für die
Belange von Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund
• Präsenz von migrantischen Existenzgründerinnen in den (neuen) Medien.
Ein weiteres Projekt baut auf den Erkenntnissen des Projekts „MIGRANTINNEN
gründen“ auf. Im neuen Projekt „Frauen mit Fluchterfahrung gründen“9 soll 2017
bis 2019 eine möglichst große Bandbreite geflüchteter Frauen in drei Phasen an
die Selbständigkeit bis zur Gründung eines eigenen Unternehmens herangeführt
werden. Von eingangs ca. 45 Frauen soll am Ende 15 bis 20 Frauen eine
erfolgreiche Gründung gelingen. Darüber hinaus sollen Entscheidungsträger,
Institutionen und Multiplikatoren u. a. in Gründungsberatung und Kreditvergabe für die
Belange von Frauen mit Fluchterfahrung, die gründen wollen, sensibilisiert
werden. Gründerinnen mit Fluchterfahrung sollen außerdem mit gezielter
Öffentlichkeitsarbeit sichtbar gemacht werden. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.
Zudem stellt die Bundesregierung ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten
für Gründerinnen und Gründer bereit, z. B. das Programm EXIST.
Sowohl im EXIST-Gründerstipendium als auch im EXIST-Forschungstransfer ist
eine stabile Frauenquote von 13 Prozent im EXIST-Gründerstipendium und von
14,2 Prozent im EXIST-Forschungstransfer zu verzeichnen. Mit der Erhöhung
der Kindergeldzulage konnte eine Erhöhung von knapp 1 Prozent Punkt
verzeichnet werden.
Im Rahmen des Programms EXIST-Gründungskultur werden verschiedene
Formate zur Ansprache von Frauen entwickelt und erprobt, um die Frauenquote zu
erhöhen. So wurde beispielsweise an der Technischen Universität Darmstadt eine
Female Entrepreneurship Professur gegründet, um sich dem Thema aus
wissenschaftlicher Sicht anzunehmen. Im Rahmen der ESF-Berichterstattung wird eine
8 Mehr Informationen unter:
www.migrantinnengruenden.de
9 Mehr Informationen unter:
www.frauenmitfluchterfahrunggruenden.de
genderspezifische Datenerhebung und Berichterstattung zum Programm EXIST
bereits umgesetzt. Bei künftigen Evaluierungen werden Genderaspekte
ausdrücklich stärker berücksichtigt, um die Datengrundlage weiter zu verbessern.
Genderspezifische Aspekte sind Bestandteil der vom BMWi veranlassten
Begleitforschung und Evaluationen im Programm EXIST.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
12. Plant die Bundesregierung die Gründungstätigkeit von Menschen mit
Behinderungen statistisch zu erfassen, und sollen entsprechende
Förderungsbedingungen angepasst werden?
Die Bundesagentur für Arbeit als auch die Integrationsämter können die
Gründungstätigkeit von Menschen mit Behinderungen und von schwerbehinderten
Menschen finanziell fördern. Die Förderung mit dem Gründungszuschuss wird
statistisch erfasst. Mit dem zum 1. August 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur
Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der
Arbeitslosenversicherung (AWStG) wurde die Förderung der Aufnahme einer
selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen im
Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für
Arbeit bereits gestärkt. Die neue Vorschrift ermöglicht die Förderung von
Menschen mit Behinderungen mit einem Gründungszuschuss auch dann, wenn ein
Anspruch von weniger als 150 Tagen oder kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
besteht. Zur Förderung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit von Menschen
mit Behinderungen steht neben dem Gründungszuschuss ein vielfältiges
Spektrum an Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dieses umfasst beispielsweise die
Ausstattung mit Hilfsmitteln, eine notwendige Arbeitsassistenz oder Zuschüsse
oder Darlehen für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gründungstätigkeit im
digitalen Bereich (digitales Produkt/digitale Dienstleistung) von
a) Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer
selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit verfügen,
b) Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit,
c) Menschen mit Migrationshintergrund?
Laut KfW-Gründungsmonitor waren Migrantinnen und Migranten unter den
digitalen Gründungen 2015 mit 17 Prozent an allen Gründungen unterrepräsentiert.
Im Jahr 2016 lag der Anteil mit 22 Prozent allerdings leicht über dem
Durchschnitt. Die Analyse basiert auf folgender Definition von Migrantinnen und
Migranten: Personen, die nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit
haben.
Nach dem Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL (s. Antwort zu Frage 1) lag
der Anteil von IKT-Gründungen von Personen mit nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit im Jahr 2015 bei 4 Prozent.
Weitere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Wie viele Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer
selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit wurden in den Jahren 2013 bis
einschließlich 2016 gestellt?
Wie viele davon wurden stattgegeben (bitte nach Branchen getrennt
aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer
selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit können keine Angaben gemacht werden,
da dies im Ausländerzentralregister (AZR) nicht erfasst wird. Angaben zu
Erteilungen von Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck einer selbstständigen oder
freiberuflichen Tätigkeit liegen für den Zeitraum Januar 2013 bis September 2016
vor. Danach wurde in dem genannten Zeitraum 5 590 Drittstaatsangehörigen eine
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbständigen Tätigkeit nach § 21
Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie 12 867
Drittstaatsangehörigen zum Zweck einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21
Absatz 5 AufenthG erteilt. Angaben zu Branchen werden im AZR nicht erfasst.
15. Plant die Bundesregierung Menschen mit einen oder mehreren häufig
diskriminierten Merkmalen besonders bei der Existenzgründung im digitalen
Bereich zu fördern?
Die zahlreichen Informations-, Beratungs-, Finanzierungs- und
Unterstützungsangebote von Bund, Ländern und Europäischer Union sowie von Einrichtungen,
Netzwerken und Initiativen erleichtern auch den in der Frage angesprochenen
Gründerinnen und Gründern den Start eines digitalen Unternehmens.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Rückgang des
Zugangs zum Einstiegsgeld und Gründungszuschuss auszugleichen?
Die Zugänge beim Gründungszuschuss sind in den letzten Jahren nicht
maßgeblich zurückgegangen. Die Förderzahlen haben sich zuletzt bei knapp 30 000 im
Jahr eingependelt (2012: 20 321, 2013: 26 659, 2014: 30 871, 2015: 29 789,
2016: 28 462). Beim Einstiegsgeld sind die Zugangszahlen hingegen rückläufig.
Maßnahmen zum Ausgleich des Rückgangs der Förderung bei der Aufnahme
einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit Einstiegsgeld sind gleichwohl nicht
erforderlich.
Für die Förderung der beruflichen Eingliederung der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stehen den
Jobcentern eine Reihe von Förderinstrumenten zur Verfügung. Aufgabe der
Jobcenter ist es, gemeinsam mit den Arbeitsuchenden festzulegen, welche
Förderleistungen im Einzelfall unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Lebenssituation
am erfolgsversprechenden erscheinen, die Hilfebedürftigkeit durch die berufliche
Eingliederung dauerhaft zu überwinden. Mit der anhaltend positiven Entwicklung
des Arbeitsmarktes haben sich auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte die
Möglichkeiten verbessert, Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu beenden. Die Bundesregierung hält die mit
dem Einstiegsgeld und den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
(§§ 16b und 16c SGB II) bestehenden Möglichkeiten weiter für ausreichend,
daneben auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu fördern, wenn zu
erwarten ist, dass die Gründung wirtschaftlich tragfähig ist und die
Hilfebedürftigkeit durch die selbstständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen
Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird.
Darüber hinaus stehen auch Gründerinnen und Gründern aus der Arbeitslosigkeit
heraus die umfassenden Informations-, Beratungs- und Finanzierungsangebote
von Bund, Ländern, EU u. a. wie z. B. der ERP-Gründerkredit-StartGeld zur
Gründungsfinanzierung zur Verfügung10.
17. Laut KfW Gründungsmonitor 2016, gab es im Jahr 2016 wieder weniger
Gründungen, wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Ergebnisse und Folgen der Initiative „Neue Gründerzeit“?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung mehrerer Analysen zur Entwicklung
des Gründungsgeschehens in Deutschland, dass die anhaltend starke
Fachkräftenachfrage und die hohe Beschäftigung dämpfend auf die Bereitschaft zur
Selbständigkeit und die Anzahl der Neugründungen wirkt. Vor allem Gründungen
mangels Erwerbsalternativen gehen zurück und der Anteil von
Chancengründungen mit tendenziell höheren Erfolgsaussichten und mehr Wachstumspotenzial
nimmt zu (u. a. KfW Gründungsmonitor 2016).
Ziel der Initiative „Neue Gründerzeit“ ist es deshalb, mehr Menschen für die
unternehmerische Selbständigkeit zu motivieren, zu informieren, zu beraten und
zielgerichtet zu unterstützen. Beispielsweise zeigt die jährlich stattfindende
Gründerwoche Deutschland mit bundesweit über 1 200 Kooperationspartnern und
rd. 2 000 Veranstaltungen im jeweiligen Aktionszeitraum, wie umfassend und
vielfältig die Gründungsinfrastruktur in Deutschland ausgebaut ist11.
Seit Veröffentlichung neuer Richtlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-
Forschungstransfer mit verbesserten Konditionen Ende 2014 ist ein deutlicher
Anstieg der Antrags- und Bewilligungszahlen zu verzeichnen (auf die Antwort zu
Frage 20 wird verwiesen).
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse und Folgen des
Programms „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“?
Das Programm INVEST-Zuschuss für Wagniskapital stärkt die Business Angel
Kultur, welche in Deutschland relativ zu den USA oder Großbritannien bislang
noch nicht ausreichend stark ausgeprägt ist. Business Angels stellen jungen
innovativen Unternehmen sowohl Kapital als auch ihr Know-How zur Verfügung,
welche die wesentlichen Herausforderungen für innovative Start-ups darstellen.
Das INVEST-Programm hat sich seit seinem Start im Mai 2013 äußerst positiv
entwickelt. Das bestätigt eine im Sommer 2016 abgeschlossene Evaluation des
Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Zusammenarbeit mit
dem VDI Technologiezentrum: Für jeden Euro Zuschuss werden im Mittel
1,50 Euro zusätzlich vom Investor in das Unternehmen investiert. Zugleich
beginnen mehr als die Hälfte der von INVEST profitierenden Startups aufgrund der
Förderung zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter
ein. INVEST erschließt neue Business Angel Gruppen: Ein Fünftel der
Investoren, die INVEST nutzen, beteiligen sich zum ersten Mal an einem Unternehmen.
Gemäß Evaluation wird INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches
und effizientes Programm eingestuft.
10 Weitere Informationen: siehe
www.existenzgruender.de
11 Weitere Informationen zur Gründerwoche Deutschland vom 13. bis 19. November 2017 siehe
www.gruenderwoche.de
Die Evaluation bescheinigt nicht nur die Wirksamkeit des Programms, sie hat
auch wichtige Hinweise für die Fortentwicklung von INVEST gegeben. Zum
1. Januar 2017 ist das novellierte Förderprogramm INVEST – Zuschuss für
Wagniskapital in Kraft getreten. Mit den Programmänderungen sollen weitere
potenzielle private Investoren erschlossen und noch mehr privates Kapital für junge
innovative Unternehmen mobilisiert werden. Der Ausbau des Programms ist ein
weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, die Versorgung junger innovativer
Gründungsunternehmen mit ausreichendem Startkapital zu verbessern. Denn Business
Angels sind für viele Startups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht
nur Geld geben, sondern ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.
19. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der beabsichtigten
Digitalagentur, welche speziell digitale Start-Ups unterstützen soll?
Es gibt noch keine abgestimmte Position der Bundesregierung zu institutionellen
Fragen der Digitalisierung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen seines
Weißbuchs Digitale Plattformen12 konkrete Vorschläge zur Einrichtung einer
Digitalagentur vorgelegt, um die digitalisierungspolitische Lücke an der Schnittstelle
zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der Begleitung und Beratung zu
schließen.
20. Wie viele EXIST-Gründerstipendien wurden vergeben (bitte nach Jahren
und Höhe aufschlüsseln)?
Im Programm EXIST-Gründerstipendium wurden folgende Bewilligungen erteilt:
Jahr Zuwendung (Summe) Bewilligungen
2007 5.859.503,99 € 86
2008 11.834.157,62 € 161
2009 15.893.867,24 € 200
2010 13.603.834,38 € 172
2011 13.585.578,84 € 162
2012 11.143.921,14 € 130
2013 12.208.793,06 € 146
2014 12.621.181,65 € 140
2015 23.297.168,90 € 199
2016 21.116.470,17 € 175
Der signifikante Anstieg im Jahr 2015 ist insbesondere auf die Einführung
verbesserter Förderkonditionen Ende 2014 zurückzuführen.
21. Spielen bei der Vergabe von EXIST-Gründerstipendien Faktoren wie
ökologische Nachhaltigkeit oder Sozialverträglichkeit eine Rolle?
Wenn ja, welche weiteren Faktoren sind für die Vergabe entscheidend?
Wenn nein, warum nicht?
Das EXIST-Gründerstipendium und der EXIST-Forschungstransfer sind durch
den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der aktuellen Interventionsperiode 2014
12
www.de.digital/DIGITAL/Navigation/DE/Weissbuch/weissbuch.html
bis 2020 kofinanziert. Schon durch diese Kofinanzierung ergibt sich für die
Antragssteller und geförderten Gründerinnen und Gründer die Verpflichtung, die
ESF-Querschnittsziele zu beachten (Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen, Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung,
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung). Im Bereich nachhaltige Entwicklung wird
explizit auch die ökologische Nachhaltigkeit benannt und gefördert. Die
genannten Zielsetzungen fließen als Bewertungskriterien in die Antragsprüfung und die
Vorhabensbegleitung mit ein.
22. Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen des
Gründerwettbewerbs hinsichtlich der Anzahl und des Erfolgs digitaler Gründungen ein?
Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie leistet wie bereits seine Vorgänger einen sichtbaren und
positiven Beitrag zum Gründungsgeschehen in Deutschland.
Wie in der Antwort zu Frage 17 bereits ausgeführt, liegen die Ursachen für den
Rückgang von Gründungen vor allem in der guten Konjunktur und der
Arbeitsmarktsituation. Dies gilt in besonderem Maße für Gründungsaktivitäten im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Insgesamt ist der Anteil der
volkswirtschaftlich bedeutenden Gruppe der Chancengründer im Verhältnis
gestiegen. Auch die Zahl der Hightech Gründungen blieb über die letzten Jahre
vergleichsweise konstant.
Der Gründerwettbewerb eröffnet seiner Zielgruppe die Chance, eine schon
entwickelte Idee, die das Potential für eine Gründung haben könnte, risikofrei zur
Diskussion („auf den Prüfstand“) zu stellen. Im Erfolgsfall werden finanzielle
Mittel bereitgestellt, um die Gründung vorantreiben zu können. Zudem wird
Coaching und Beratung durch hochqualifizierte Experten angeboten, um
bestehende Hürden zu überwinden und eine erfolgreiche Gründung umzusetzen.
So bietet der Gründerwettbewerb für eine große Zahl von Gründungsteams eine
geeignete Plattform, aus dem wissenschaftlichen Bereich, in immer stärkerem
Maße aber auch aus der Berufstätigkeit, den Schritt zum eigenen Unternehmen
zu wagen. Die Teilnehmerzahlen bewegen sich seit vielen Jahren auf einem
hohen Niveau mit einer weiterhin leicht zunehmenden Tendenz. Die hohe
Motivation, mit der die Gründerinnen und Gründer ihr Konzept verfolgen, drückt sich
nicht zuletzt dadurch aus, dass regelmäßig über 50 Prozent der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ein Unternehmen gründen. Die Erfolgsbilanz des
Gründerwettbewerbs macht deutlich, dass hier ein leistungsfähiges Instrument geschaffen
wurde. Rund 500 Gründungsideen werden jährlich eingereicht. Die
Hauptpreisträger gründen zu nahezu 100 Prozent ein Unternehmen, die bis zu 15 weiteren
Preisträger einer Wettbewerbsrunde gründen zu deutlich über 80 Prozent ein
Unternehmen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine umfassende
Rückkopplung zum eingereichten Gründungskonzept. Dies trägt wesentlich zur
Attraktivität des Gründerwettbewerbs bei und motiviert eine große Zahl von
Gründungswilligen, den entscheidenden Schritt zu tun.
Allein aus dem Vorläufer des aktuellen Wettbewerbs, dem zwischen 2010
und 2015 ausgeschriebenen Gründerwettbewerb – IKT Innovativ sind über
1 300 Gründungen13 erfolgt. Mehr als 98 Prozent der Unternehmen sind auch
nach drei Jahren noch am Markt. Das übertrifft deutlich alle sonstigen
Erfahrungen und Analysen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Gründungen.
13 Hochrechnung
Insbesondere über das EXIST-Programm (siehe u. a. auch Antwort zu Frage 10)
geförderte Teams haben sich als sehr erfolgreich im Gründerwettbewerb
erwiesen.
23. Welchen sozialen oder ökologischen Problemen kann aus Sicht der
Bundesregierung mit den geförderten Projekten des Gründerwettbewerbs begegnet
werden?
Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen ist, wie der Titel deutlich macht,
darauf ausgerichtet, durch die Anregung und Unterstützung von innovativen
Unternehmensgründungen einen Beitrag zur Digitalisierung von Gesellschaft und
Wirtschaft zu leisten. Soziale und ökologische Kriterien sind zwar nicht explizit
Teil der Ausschreibung bzw. des Auswahlprozesses, in der Praxis zeigt sich
jedoch, dass bei einer größeren Anzahl der zum Gründerwettbewerb eingereichten
Ideenskizzen auch solche Ziele explizit verfolgt werden. Beispiele hierfür sind
u. a. folgende ausgezeichnete Preisträgerprojekte: eine Crowdfundingplattform
für Energieeffizienzprojekte, ein Konzept für die optimale Ausgestaltung des
Prozesses zur Vergabe von Mikrokrediten in Afrika, der Aufbau von Communities
mit erkennbar positiven Zielen in der Verbesserung sozialer Kontakte bzw.
Einbindung des Konsumenten in Entscheidungsprozesse zur Ausgestaltung neuer
Produkte und Dienstleistungen oder in der Gesundheitsvorsorge. Der
Gründerwettbewerb ist offen für alle Gründungsideen, Methoden oder Instrumente, die
im laufenden Prozess der Digitalisierung verfügbar werden oder entwickelt
werden können. Ziel ist es, in allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft
zukunftsfähige Lösungen zu gestalten und anzubieten.
24. Welche Modifikationen wird die Bundesregierung in Zukunft an der
Ausrichtung des Gründerwettbewerbs vornehmen?
Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen wurde im März 2016 mit
einigen Neuerungen und Weiterentwicklungen gestartet, die auch zukünftig dafür
sorgen werden, dass der Wettbewerb seiner Aufgabe, zukunftsfähige, im
internationalen Wettbewerb erfolgreiche Gründungen zu initiieren, gerecht werden
kann. Die vereinbarte Laufzeit reicht bis Ende 2020. Die Neuausrichtung wurde
aktiv dazu genutzt, wichtige Ziele für die nächsten Jahre zu definieren und
Konzepte zu entwickeln, um diese erfolgreich umzusetzen. So gibt es inzwischen
einen Schwerpunkt, insbesondere Frauen, aber auch Gründer aus der
Berufstätigkeit, besser und intensiver zu unterstützen. Der Gründerwettbewerb hatte zwar
bereits in den vergangenen Jahren mit meist etwa 12 Prozent Frauen unter den
Teilnehmern ein besseres Ergebnis erzielt, das allerdings angesichts der
allgemeinen gesellschaftlichen Situation noch gesteigert werden kann. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt in der Intensivierung der Kooperationen zwischen Start-ups
und etablierter Wirtschaft, die aufeinander angewiesen sind, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands zu sichern und auszubauen.
25. In welchen Branchen sieht die Bundesregierung hinsichtlich digitaler
Existenzgründungen besonderen Handlungsbedarf?
Die Digitalisierung betrifft viele Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie
bietet in allen Branchen durch disruptive Technologien, innovative Anwendungen
und Produkte oder neue Geschäftsmodelle auch künftig zusätzliche
Gründungspotenziale.
Nach den Analysen des KfW-Gründungsmonitors sind digitale Gründungen noch
stärker im Vergleich zur allgemeinen Branchenstruktur im
Dienstleistungsbereich (84 Prozent) vertreten.
26. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die
Nichteinführung eines Venture-Capital-Gesetzes entgegen der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD?
Die Förderung von Innovationen über die Bereitstellung von Wagniskapital ist
der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb
in der Tat vor, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und den
rechtlichen und steuerlichen Rahmen für Wagniskapital zu verbessern. Diesem
Ziel ist die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein großes Stück näher
gekommen. Mit dem im Herbst 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen
„Eckpunktepapier Wagniskapital“ haben wir die Agenda skizziert. Förderpolitisch
haben wir seit Beginn der Legislaturperiode bereits erhebliche Fortschritte erzielt.
So haben wir unter anderem diverse Förderprogramme aufgestockt, ausgebaut
oder ganz neu aufgesetzt (u. a. Auflage des neuen coparion-Fonds und Ausbau
von INVEST). Daneben haben wir aber auch die steuerlichen
Rahmenbedingungen in den Blick genommen und mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der
steuerlichen Verlustverrechnung ein wichtiges Vorhaben auf diesem Gebiet
umgesetzt, von dem auch junge innovative Unternehmen profitieren. Weitere wichtige
Vorhaben sind aktuell in der Durchführung, so insbesondere die Auflage des
High-Tech Gründerfonds III, der derzeit bei privaten Investoren aus etabliertem
Mittelstand und Konzernen Kapital einwirbt; er soll ab Herbst 2017 die
erfolgreiche Arbeit der Vorgängerfonds fortsetzen. Die Arbeiten zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für einen attraktiven Wagniskapitalstandort Deutschland
gehen aktuell weiter – unabhängig davon, ob dies mittels eines eigenen
Spezialgesetzes geschieht, das den Begriff „Venture Capital“ im Titel trägt.
27. Wie ordnet die Bundesregierung ihre Förderprogramme verschiedenen
Gründungsphasen (Seed-Phase, Start-up-Phase, Emerging growth,
Expansion) zu?
28. Wie schätzt die Bundesregierung ihre Förderung der einzelnen
Gründungsphasen (Seed-Phase, Start-up-Phase, Emerging growth, Expansion) ein?
29. In welchen der o. g. Phasen der Finanzierung einer Unternehmensgründung
in Deutschland sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
Die Fragen 27, 28 und 29 werden nachfolgend zusammen beantwortet.
In der Summe gibt es ein umfassendes Förderinstrumentarium des Bundes im
Bereich der Start-up-Finanzierung. Um möglichst breite und umfassende Anreize
zu geben, differenzieren wir dabei zum einen nach einzelnen
Finanzierungsphasen (Früh-/Seedphase, Gründungsphase, Wachstumsphase). Zum anderen wendet
sich das Förderangebot an unterschiedliche Zielgruppen. Neben
Direktbeteiligungen an Unternehmen gibt es Unterstützung für Fondsinvestoren und VC-Fonds,
um auch die dringend benötigten Impulse für die Entwicklung einer tragfähigen
Investorenbasis zu geben.
Die Pre-Seed- und Seed-Phase wird vom EXIST-Programm abgedeckt. In der
Programmlinie EXIST-Forschungstransfer (Exzellenzansatz) werden
wissenschaftliche Forschungsergebnisse mit einem hohen Entwicklungsrisiko von der
angewandten Forschung bis zur Gründung begleitet. Mit dem EXIST-
Gründerstipendium als Breitenprogramm und -ansatz werden wissenschaftliche
Abschlussarbeiten, aber auch marktnahe Forschungsergebnisse in eine
Unternehmensgründung überführt. In diesen beiden Programmlinien gilt es, die erhöhte
Fördernachfrage nachhaltig abzudecken. Darüber hinaus zeigt sich insbesondere
auch anhand der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung der Bedarf,
die Programmlinie EXIST-Gründungskultur mit einer Neufokussierung auf die
Schwerpunkte Internationalisierung (Gewinnung internationaler
Gründungsteams), Professionalisierung (Stärkung der Gründungsförderung an kleinen und
mittleren Hochschulen; Förderung nichttechnischer/sozialer Innovationen) und
Regionalisierung (Stärkere Vernetzung der Hochschul-Gründungsnetzwerke mit
regionalen Akteuren) fortzuführen.
Innovative Start-ups in der Früh- bzw. Seed-Phase adressiert der High-Tech
Gründerfonds (HTGF). Die Erstfinanzierung durch Erwerb von bis zu 15 Prozent
der Unternehmensanteile beträgt bis zu 600 000 Euro. Der HTGF begleitet
erfolgreiche Start-ups durch weitere Finanzierungsrunden bis hin zum
erfolgreichen Exit in der Form von Veräußerungen und potentiell Börsengängen.
Bei Investments in der Gründungs- und frühen Wachstumsphase von jungen
Technologieunternehmen und Start-ups haben private Investoren (sog. Business
Angels) die Chance, mit dem INVEST-Zuschuss für Wagniskapital einen
mittlerweile steuerfrei gestellten Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der
Investitionssumme zu erhalten, wenn sie Geschäftsanteile an jungen innovativen
Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. So erhalten
Start-ups leichteren Zugang zu Finanzierungen von Business Angels. Daneben
werden Investitionen ausgewählter und erfahrener Business Angels in innovative
Unternehmen in dieser Phase mit dem „European Angels Fonds“ kofinanziert,
der zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgelegt wurde.
Unmittelbar an junge Technologieunternehmen in der Gründungs- und
Wachstumsphase wendet sich der zusammen mit der KfW aufgelegte Ko-
Investitionsfonds coparion. Dieser Fonds geht eine direkte Beteiligung an dem Unternehmen
zu wirtschaftlich gleichen Konditionen wie ein privater Leadinvestor ein (sog.
pari passu-Ansatz). Instrumente, die sich an Wagniskapital-Fonds richten,
komplettieren das Förderportfolio in der Gründungs- und Wachstumsphase, darunter
der gemeinsam vom EIF und ERP-Sondervermögen finanzierte ERP/EIF-
Dachfonds (Volumen: 2,7 Mrd. Euro) und die ERP-Venture Capital-
Fondsinvestments, welche die KfW mit einem Budget von 400 Mio. Euro im Risiko des ERP-
Sondervermögens durchführt.
In der Früh- und Gründungsphase gibt es damit auch aus Sicht von
Marktbeobachtern ein recht gutes Kapitalangebot, das aber – vor allem in der Frühphase –
zu großen Teilen aus den genannten Quellen stammt. Insbesondere bei
Anschluss- und Wachstumsfinanzierungen und in Branchen mit langfristigem
Investitionshorizont besteht in Deutschland jedoch eine Angebotslücke beim
Beteiligungskapital, die von der KfW auf 500 bis 600 Mio. Euro p. a. geschätzt wird.
Gerade die besonders kapitalintensive Wachstumsphase stellt viele reifere
Startups, die im In- und Ausland expandieren wollen, vor Herausforderungen. Diese
Unternehmen adressiert die ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die ein Volumen von
500 Mio. Euro hat. Sie ermöglicht Finanzierungsrunden für deutsche
Wachstumsunternehmen, die wegen fehlender Mittel bisher häufig nicht abgeschlossen
werden konnten. Das Investment erfolgt immer zusammen mit anderen privaten
Mitinvestoren zu wirtschaftlich gleichen Bedingungen. Auf diese Weise werden
wichtige Anreize für privates Engagement gegeben und private Mittel können
mindestens auf das Doppelte gehebelt werden. Daneben prüft die
Bundesregierung aktuell zusammen mit der KfW die Auflage eines Förderinstruments, mit
dem sogenannte Venture Debt-Finanzierungen ermöglicht würden, d. h.
wachsenden Start-ups Wagnisfinanzierung mit Fremdkapitalelementen zur Verfügung
gestellt würde.
Das Förderinstrumentarium komplettieren weitere Förderprogramme zur
allgemeinen Gründungsfinanzierung, die sich an alle Gründungen, also nicht nur
Startups, richten. Hierzu zählen etwa die Instrumente ERP-Gründerkredit, ERP-
Kapital für Gründung, der Mikromezzaninfonds und die Ausfallbürgschaften der
Bürgschaftsbanken14. Im Ergebnis ist das Ziel der Bundesregierung, dass
Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung in ausreichendem Maße Kapital zur
Verfügung steht.
30. Plant die Bundesregierung, den Zugang zu langjährig ungenutzten Patenten
zu ermöglichen?
Die Frage scheint von der Annahme auszugehen, dass Patente nicht der
Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese Annahme trifft jedoch nicht zu. Das Deutsche
Patent- und Markenamt führt das Patentregister, das die Patentanmeldungen, die
erteilten Patente und die ergänzenden Schutzzertifikate umfasst. Die Einsicht in das
Patentregister steht jedermann frei (§ 31 Absatz 1 Satz 2 des Patentgesetzes
(PatG)). Außerdem erfolgt grundsätzlich eine Veröffentlichung des Patents durch
die Patentschrift, die insbesondere die Patentansprüche, die Beschreibung der
Erfindung und die Zeichnungen enthält (§ 32 Absätze 3 und 4 PatG). Das
Patentrecht will gerade durch die Anmeldung und Offenbarung der Erfindung
gewährleisten, dass andere auf der Erfindung aufbauen und den Stand der Technik
weiterentwickeln können.
Soweit die Frage auf die Lizenzierung oder Übertragung von Patenten abzielt,
wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
31. Sieht die Bundesregierung Entwicklungsbedarf hinsichtlich des
Patentrechts, um die Anmeldung, Lizenzierung oder Weitergabe von Patenten zu
vereinfachen und zu beschleunigen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Anmeldung von Patenten sind so
gestaltet, dass sie dem Sinn und Zweck des mit der Patentanmeldung verbundenen
Schutzes Rechnung tragen und auch den Vorgaben entsprechen, die sich aus
internationalen Verträgen ergeben. Dies sind vor allem die Pariser
Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums
(PVÜ), der Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty – PCT), sowie das
Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser
Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente (Straßburger
Patentübereinkommen) und das Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung
europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen).
Den Nutzern steht ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot bei
der Patentanmeldung zur Verfügung: So bietet die Internetseite des Deutschen
Patent- und Markenamts (DPMA)15 detaillierte Informationen über die Patent-
14 Weitere Informationen:
www.foerderdatenbank.de
15
www.dpma.de
anmeldung. Darüber hinaus unterstützen über 20 Patentinformationszentren an
verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland gerade auch
Ersterfinder mit ihrem Beratungsangebot16.
Die Entscheidung über die Lizenzierung oder Übertragung von Patenten obliegt
den jeweiligen Rechtsinhabern und nicht der Bundesregierung. Das geltende
allgemeine Zivilrecht hält den hierfür erforderlichen Rechtsrahmen bereit. Darüber
hinaus enthält das geltende Recht Anreize dafür, dass Patentrechtsinhaber
Lizenzen erteilen: Wenn sich der Patentanmelder oder der im Register als Patentinhaber
Eingetragene dem Deutschen Patentamt- und Markenamt gegenüber schriftlich
bereit erklärt, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene
Vergütung zu gestatten, so ermäßigen sich die für das Patent nach Eingang der
Erklärung fällig werdenden Jahresgebühren auf die Hälfte (§ 23 PatG). Auch das
Patentkostengesetz (PatKG) trägt mit der Staffelung der Gebühren für die
Aufrechterhaltung eines Patents oder einer Anmeldung dazu bei, dass
Patentrechtsinhaber auf einen nicht mehr benötigten Patentschutz verzichten: Die
Verlängerungsgebühr beträgt nämlich bis zum 3. Jahr 70 Euro. Sie steigt auf 1 940 Euro
für das 20. Jahr. Wird die Verlängerungsgebühr nicht, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig gezahlt, so erlischt der Patentschutz (§ 20 Absatz 2 PatG).
Darüber hinaus regelt das Patentgesetz schon heute, in welchen Fällen die
Nutzung von Patenten auch ohne Zustimmung des Rechtsinhabers gesetzlich zulässig
ist und eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, unter bestimmten
Voraussetzungen Zwangslizenzen zu erteilen. Gesetzgeberische Maßnahmen erscheinen daher
insoweit nicht angezeigt.
16 vgl.
www.piznet.de/
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]