Deutscher Bundestag Drucksache 21/7662
21. Wahlperiode 19.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Andrea Lübcke, Ayse
Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7227 –
Wirtschaftliches Potenzial der Biotechnologie und aktuelle Entwicklungen bei der
BioNTech SE
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Biotechnologie ist die zentrale Schlüsseltechnologie für
Gesundheitsversorgung, industrielle Innovation und technologische Souveränität. Im Jahr
2024 waren in Deutschland 1 020 Biotechnologieunternehmen mit rund
56 000 Beschäftigten ansässig; der Branchenumsatz lag bei etwa 11 Mrd.
Euro, die Forschungs- und Entwicklungsausgaben bei rund 4,6 Mrd. Euro
(
www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/Schluesseltechnologien/Biotechnologie/b
iotechnologie_node.html). Zugleich weisen aktuelle Branchenanalysen darauf
hin, dass die deutsche Biotechnologie trotz starker wissenschaftlicher
Grundlagen bei Finanzierung, Skalierung, klinischer Entwicklung, Regulierung und
internationaler Wettbewerbsfähigkeit vor erheblichen Herausforderungen steht
(
www.ey.com/de_de/insights/health/die-deutsche-biotech-branche-und-der-gl
obale-wettlauf).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist für die
Bundesregierung festgehalten, die Biotechnologie als „Schlüsselindustrie“ zu fördern und
Gründungen in diesem Bereich durch bessere Bedingungen zu unterstützen
(
www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf). Zudem zählt die Biotechnologie zu einem Förderschwerpunkt
des aufgelegten Deutschlandfonds; durch Garantien und Beteiligungen sollen
private Investitionen von etwa 130 Mrd. Euro mobilisiert werden (
www.bunde
sregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandfonds-gestartet-2400860).
Eine besondere Aufmerksamkeit gilt dem Unternehmen BioNTech SE, das
während der COVID-19-Pandemie die biotechnologische Innovationskraft des
deutschen Standorts unter Beweis gestellt hat und erst vor wenigen Monaten
das Unternehmen CureVac übernommen hatte, an welchem der Bund beteiligt
war (
www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/biontech-curevac-uebernah
me-102.html). Nach aktuellen Berichten plant das Unternehmen die
Schließung mehrerer Produktionsstandorte in Deutschland und im Ausland,
insgesamt könnten bis zu 1 860 Stellen betroffen sein (
www.spiegel.de/wirtschaft/u
nternehmen/biontech-schliesst-standorte-in-deutschland-1860-stellen-in-gefah
r-a-21bcb7ab-5987-4bf1-a00d-7e7e8dbb46f7). Außerdem prüft der US-
Konzern Moderna die Übernahme von BioNTech-Werken (
www.handelsblat
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
t.com/unternehmen/industrie/pharma-us-konzern-moderna-prueft-kauf-von-bi
ontech-werken/100233087.html).
Vor diesem Hintergrund zeigt sich ein komplexes Lagebild zum Stand der
Biotechnologie in Deutschland sowie dem bestehenden und möglichen Potenzial
für Innovation und wirtschaftliche Wertschöpfung in einer zentralen
Zukunftstechnologie.
1. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Mai 2025 mit den
Unternehmen BioNTech SE und CureVac, den betroffenen Ländern,
Gewerkschaften, Betriebsräten oder regionalen Akteuren über die Zukunft der
Branche und der Unternehmensstandorte geführt (bitte nach Datum,
Gesprächspartnern und Themen auflisten)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Soweit der
Bundeskanzler von dem Regierungssprecher begleitet wurde, sind solche
Terminbegleitungen nicht gesondert aufgeführt.
Datum Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Gesprächspartner Thema
23. Mai
2025
Staatssekretär Frank
Wetzel, BMWE
Dr. James Ryan/ Chief Legal
und Chief Business Officer
BioNTech SE, Peter
Mitterhofer/ Geschäftsführer BioNTecc
Europe GmbH, Dr. Alexander
Zehnder/CEO CureVac,
Thaminda Ramanayake, Chief
Business Officer CureVac, Dr. Marco
Rau/ General Counsel und
Senior Vice President Legal &
Compliance, CureVac und Marcus
Cano/ Head of Business
Development Operations CureVac
Biontechs Pläne einer
vollständigen Übernahme von CureVac
30. Mai
2025
Bundesministerin Katherina
Reiche, Staatssekretär
Wetzel, BMWE
Prof. Dr. Ugur Sahin Geplante Übernahme von Cure-
Vac durch BioNTech
10. Juni
2025
Bundeskanzler Friedrich
Merz, BKAmt
Uğur Şahin, Özlem Türeci Austausch am Rande der
Verleihung des Deutschen
Nationalpreises 2025
12. Juni
2025
Staatssekretär Wetzel Peter Mitterhofer, General
Manager Germany Mike Schuster,
Director Public Affairs
Geplante Übernahme von Cure-
Vac durch BioNTech
Datum Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Gesprächspartner Thema
12. Oktober
2025
Parlamentarischer
Staatssekretär Dr. Georg Kippels,
BMG
Professor Dr. Pedro L. Alonso,
Head of Global Health Office,
Senior Vice President Science
and Medicine
Globale Gesundheit,
Impfprävention
12.
November 2025
Bundesministerin Nina
Warken, BMG
Peter Mitterhofer,
Geschäftsführer BioNTech SE
Pharma- und
Medizintechnikstrategie der Bundesregierung
12.
November 2025
Bundeskanzler Merz,
Bundesministerin Warken,
Bundesministerin Dorothee Bär
(BMFTR),
Parlamentarischer Staatssekretär Stefan
Rouenhoff (BMWE) und
Staatssekretär Dr. Steffen
Meyer (BMF)
Auftakt zur Pharma- und
Medizintechnikstrategie, u. a.
Teilnahme von Peter Mitterhofer
(Geschäftsführer)
Austausch u. a. zu Markt- und
Rahmenbedingungen sowie
Herausforderungen der
Pharmaindustrie in DEU
9. Dezember
2025
Bundeskanzler Merz Uğur Şahin, Özlem Türeci,
Alexander Schweitzer
Austausch zu Life-Science- und
Biotech-Standort Mainz und
Rheinland-Pfalz
23. Januar
2026
Staatssekretär Christian
Luft, BMG
Andrea Schmetz, Director
Market Access, BioNTech
Teilnahme am Pharma- und
Medizintechnikdialog der Bu-
Reg (2. AG-Sitzung zum
Thema „Nutzenbewertung und EU-
HTA“)
28. Januar
2026
Staatssekretär Luft Dr. Harald Gschaidmeier,
Executive Director Global Medical
Affairs, BioNTech
Teilnahme am Pharma- und
Medizintechnikdialog der BuReg
(2. AG-Sitzung zum Thema
„Biotechnologie und klinische
Prüfungen“)
5. Mai 2026 Parlamentarischer
Staatssekretär Sören Bartol,
BMWSB
Betriebsrat BioNTec Standort Marburg
18. Mai
2026
Parlamentarischer
Staatssekretär Bartol
Anuscha Höhn, Associate
Director Public Affairs
allg. Austausch zur Situation der
Pharmabranche
29. Mai
2026
Parlamentarischer
Staatssekretär Kippels
PSt Sören Bartol MdB Werksschließung; insb.
Produktionsstandort von BioNTech in
Marburg
2. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der von
BioNTech angekündigten Standortschließungen mit potenziellen
Investoren, insbesondere Moderna, sowie mit weiteren betroffenen Akteuren
geführt, und welche konkreten Ergebnisse oder Verhandlungsstände liegen
dazu vor (bitte nach Datum, Gesprächspartnern und Themen auflisten)?
Es sind keine dementsprechenden Gespräche bekannt.
3. Wurden die Anteile des Bundes an der Firma CureVac durch die
Übernahme von der BioNTech SE erworben, wenn ja, zu welchen
Konditionen, und wenn nein, welche vertraglichen Konditionen bestehen nun
gegenüber der BioNTech SE?
BioNTech hat im Jahr 2025 CureVac vollständig übernommen, der Bund hat
nach Verhandlungen mit BioNTech einem Aktientausch von CureVac-Aktien
gegen BioNTech-Aktien zugestimmt und ist nunmehr mit 0,6 Prozent an
BioNTech beteiligt (anstelle von zuvor 13,3 Prozent an CureVac). Der Bund hat
wegen dieser geringen Beteiligung kein Recht, einen Vertreter in den
Aufsichtsrat zu entsenden, und auch im Übrigen – über die allgemeinen
Aktionärsrechte hinaus – keine Einflussmöglichkeit auf unternehmerische
Entscheidungen von BioNTech.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den geplanten
Stellenabbau, die Standortschließungen und die strategische Neuaufstellung der
BioNTech SE in Deutschland?
Die Bundesregierung wurde vor der öffentlichen Bekanntgabe durch das
Unternehmen über den geplanten Stellenabbau, die Standortschließungen und die
strategische Neuaufstellung informiert.
5. Welche wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und
innovationsbezogenen Folgen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten
Standortschließungen und Umstrukturierungen bei BioNTech für die betroffenen
Standorte, Beschäftigung, regionale Innovationsökosysteme und
industrielle Produktionskapazitäten in Deutschland?
Die Folgen für den Innovationsstandort Deutschland sind derzeit nur schwer
abzuschätzen. Mögliche Auswirkungen sind Arbeitsplatzverluste, eine
Schwächung regionaler Innovationsökosysteme sowie Veränderungen bei
Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskapazitäten. Dies hängt jedoch ab von
der konkreten Umsetzung der beabsichtigten Umstrukturierungen und deren
Auswirkungen auf die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in
Deutschland, ob und inwieweit Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung
mit deutschen Partnern gestoppt oder aufrechterhalten werden sowie von der
möglichen Signalwirkung der Entscheidung von BioNTech auf weitere Akteure
im Innovationssystem und von der Entwicklung der wirtschaftlichen und
geopolitischen Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an
einer Verbesserung der innovationspolitischen Rahmenbedingungen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuellen und zukünftigen
Produktionskapazitäten und die damit verbundene Impfstoffversorgung in
Deutschland vor dem Hintergrund des möglichen Wegfalls von
BioNTech-Produktionsstätten, wie wirken sich die Standortschließungen
auf die geschlossenen Pandemiebereitschaftsverträge zur
Pandemievorsorge und die Reaktionsfähigkeit im Krisenfall aus, und welche
industriepolitischen Maßnahmen zieht die Bundesregierung zur dauerhaften
Sicherstellung der Impfstoffversorgung in Erwägung?
In der Europäischen Union sind mehrere COVID-19-Impfstoffe verschiedener
pharmazeutischer Unternehmen zugelassen; die vorhandenen
Produktionskapazitäten gewährleisten grundsätzlich die Versorgung im Rahmen der
Regelversorgung.
Für die Pandemievorsorge hat Deutschland neben BioNTech mit zwei weiteren
Firmen Pandemiebereitschaftsverträge (PBV) abgeschlossen.
Zudem hat die Europäische Kommission eine vergleichbare vertragliche
Absicherung von Herstellungskapazitäten in Form der europäischen PBV (EU-FAB)
aufgebaut. Damit werden Produktionskapazitäten für verschiedene
Herstellungstechnologien für insgesamt 325 Millionen Impfstoffdosen für den Fall
einer erneuten Pandemie für die EU-Mitgliedstaaten reserviert, was ebenfalls
zur Versorgungssicherheit im Pandemiefall beiträgt.
Sollte die Firma BioNTech ihre vertraglichen Verpflichtungen infolge von
Standortschließungen nicht mehr erfüllen können, wären die daraus folgenden
vertragsrechtlichen Konsequenzen zu prüfen.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Entwicklungen bei BioNTech sowie der allgemeinen Branchenlage für
die strategische Resilienz und Zukunftsfähigkeit des
Biotechnologiestandorts Deutschland?
Aus den aktuellen Entwicklungen bei BioNTech lassen sich keine
abschließenden Rückschlüsse auf die Zukunftsfähigkeit des gesamten
Biotechnologiestandorts Deutschland ziehen. Sie unterstreichen jedoch die Bedeutung
wettbewerbsfähiger und resilienter Forschungs-, Entwicklungs- und
Produktionsbedingungen. Biotechnologische Innovationen sollen möglichst rasch und effizient von
der Forschung in die Anwendung überführt werden. Hierzu gehören u. a.
bessere Rahmenbedingungen für Pilot- und Demonstrationsanlagen, die Skalierung
biotechnologischer Verfahren und zügige Genehmigungsverfahren.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Umfang durch die Umstrukturierung bei BioNTech strategisch relevante
Kompetenzen in den Bereichen mRNA (Messenger-Ribonukleinsäure),
Onkologie, Impfstoffentwicklung oder biopharmazeutische Produktion in
Deutschland verloren zu gehen drohen?
Die Forschungs- und Entwicklungszyklen in den Bereichen Boten-
Ribonukleinsäure (mRNA), Onkologie, Impfstoffentwicklung oder Biopharmazeutika
sind langfristig und komplex. Die konkreten Folgen für den Standort
Deutschland sind daher derzeit nur schwer abzuschätzen. Gesicherte Erkenntnisse
liegen dazu nicht vor.
9. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung durch die bestehenden
Biotechnologienetzwerke an den Standorten von BioNTech, CureVac und
anderen Biotechnologieunternehmen, und wie kann dieses Know-how
gezielt genutzt und gesichert werden?
Gerade in der Biotechnologie sind starke Innovationsnetzwerke entscheidend,
um Erkenntnisse aus der Spitzenforschung erfolgreich in wirtschaftliche und
klinische Anwendungen zu überführen. Das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt fördert langfristige Kooperationen, unter anderem
im Rahmen der technologieoffenen Zukunftscluster-Initiative und der Initiative
Forschungscampus. Dadurch werden exzellente Forschungseinrichtungen,
Unternehmen und weitere Akteure entlang der Innovationskette vernetzt und der
Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige Produkte und
medizinische Anwendungen beschleunigt.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Erhalt und die
Weiterentwicklung strategisch relevanter biotechnologischer
Produktions- und Entwicklungsfähigkeiten in Deutschland sicherzustellen?
Die Bundesregierung stärkt strategisch relevante biotechnologische
Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsfähigkeiten insbesondere durch die
Hightech Agenda Deutschland, die Technologie-Roadmap Biotechnologie
sowie Maßnahmen der Forschungs-, Transfer- und Gründungsförderung.
Ergänzend werden die Rahmenbedingungen für Pilotierung, Skalierung und
industrielle Anwendung sowie der Zugang zu Kapital und geeigneten Forschungs-,
Entwicklungs- und Produktionsinfrastrukturen weiter verbessert. Zudem
verweisen wir auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17.
11. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf die
Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologie- und Pharmastandorts Deutschland, wenn
BioNTech Standorte schließt und zugleich Unternehmen wie Boehringer
Ingelheim, Eli Lilly und andere ihre Investitionen zurückfahren (
www.ze
it.de/wirtschaft/unternehmen/2026-06/boehringer-ingelheim-investitione
n-pharmaindustrie-deutschland)?
Die Bundesregierung bewertet Unternehmensentscheidungen grundsätzlich
nicht. Sollten sich jedoch Standortschließungen und eine Zurückhaltung bei
Investitionen mehrerer Unternehmen verfestigen, könnten dies die Attraktivität
des Standortes Deutschland, die Forschungs-, Entwicklungs- und
Produktionskapazitäten sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologie-
und Pharmastandorts Deutschland beeinträchtigen. Die Bundesregierung setzt
sich daher im Rahmen ihrer Standortpolitik für gute Rahmenbedingungen für
Innovation, Produktion und Wertschöpfung in Deutschland ein.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen
Verunsicherung der Pharma- und Biotechnologiebranche für die
Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandorts Deutschland, die Planungssicherheit
für Unternehmen sowie den Erhalt und Ausbau von Produktions-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorten, und welche Maßnahmen plant sie
hierzu?
Die Bundesregierung misst einer wettbewerbsfähigen Pharma- und
Biotechnologiebranche eine hohe Bedeutung für die Gesundheitsversorgung, die
Innovationskraft und den Wirtschaftsstandort Deutschland bei. Entsprechend ist im
Koalitionsvertrag vereinbart, die industrielle Gesundheitswirtschaft,
insbesondere die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik, als Leitwirtschaft
weiter zu stärken. Hierzu hat die Bundesregierung den ressortübergreifenden
Pharma- und Medizintechnikdialog initiiert, um gemeinsam mit den relevanten
Akteurinnen und Akteuren die Rahmenbedingungen für den Standort zu
diskutieren und weiterzuentwickeln. Die Erkenntnisse aus dem Dialogprozess bilden
die Grundlage für eine Pharma- und Medizintechnikstrategie. Diese soll noch
in diesem Herbst im Kabinett beschlossen werden und geeignete Maßnahmen
zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland bündeln. Im Anschluss erfolgt
die zeitnahe Umsetzung.
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von
Umsatz, Beschäftigung, Investitionen, Forschungs- und
Entwicklungsausgaben sowie Gründungsdynamik in der deutschen Biotechnologie seit
2020, jeweils differenziert nach Bundesländern und den Segmenten
medizinische, industrielle, agrobiotechnologische und sonstige
Biotechnologie?
Die Bundesregierung erhebt keine eigene, einheitliche Statistik, die sämtliche
abgefragten Kennzahlen zugleich nach Bundesländern und den genannten
Teilsegmenten der Biotechnologie ausweist. Es liegen daher auch keine eigenen
Erkenntnisse vor.
14. Welche Teilbereiche der Biotechnologie in Deutschland – insbesondere
Gesundheitsbiotechnologie, industrielle Biotechnologie und agrar- bzw.
ernährungsbezogene Biotechnologie – entwickeln sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit positiv, und in welchen Bereichen bestehen
besondere strukturelle Defizite?
Die Bundesregierung erhebt selbst keine Daten zur wirtschaftlichen
Entwicklung der industriellen Biotechnologie sowie zu besonderen strukturellen
Defiziten.
Positive Entwicklungen sieht die Bundesregierung bei den innovativen
biotechnologischen Arzneimittelentwicklungen, sie spiegeln in besonderem Maße den
technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt in der
Arzneimittelentwicklung wider. Die Zulassung innovativer Arzneimittel ist auch mit Blick auf den
positiven Trend bei der Genehmigung von Neuanträgen im Bereich der
klinischen Prüfung von biomedizinischen Arzneimitteln zu erwarten (
www.pei.de/D
E/regulation/klinische-pruefung/bearbeitungsstatistik/statistik-node.html).
Weiterhin setzen Leuchtturmprojekte, wie die Errichtung einer Bioraffinerie in
Leuna (Sachsen-Anhalt) zur Umwandlung von Laubholz zu biobasierten
Grundchemikalien positive Impulse für die Entwicklung der industriellen
Biotechnologie in Deutschland. Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die
Entwicklung von biotechnologischen Herstellungsverfahren für alternative
Proteinquellen (z. B. Zellkulturbasierte Methoden, Präzisionsfermentation).
15. Welche zentralen Hemmnisse für die Entwicklung der Biotechnologie in
Deutschland sieht die Bundesregierung derzeit, insbesondere bei
Finanzierung, klinischer Entwicklung, Skalierung, Produktion, Regulierung,
Fachkräften und Technologietransfer?
Deutschland verfügt über eine exzellente Grundlagenforschung und
angewandte Forschung in der Biotechnologie. Zentrale Hemmnisse sieht die
Bundesregierung beim Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige
Produkte und Verfahren. Biotechnologische Entwicklungen sind häufig durch
lange Entwicklungszyklen, hohe Investitionsbedarfe u. a. bei der klinischen
Erprobung und erhebliche technologische sowie wirtschaftliche Risiken
gekennzeichnet. Insbesondere die Verfügbarkeit von Frühphasen- und
Wachstumsfinanzierungen sowie die Verfügbarkeit von Wagniskapital in der
Skalierungsphase bleibt neben den regulatorischen Anforderungen daher eine
Herausforderung.
Im Rahmen der Skalierung biotechnologischer Produktionsprozesse ist der
erforderliche Nachweis der Robustheit, Reproduzierbarkeit und
Wirtschaftlichkeit regelmäßig kosten- und zeitintensiv und erfordert den Zugang zu
spezialisierten Entwicklungs-, Pilotierungs- und Produktionsinfrastrukturen. Die
erforderlichen Ressourcen sind insbesondere für Start-ups sowie kleine und mittlere
Unternehmen häufig nur eingeschränkt verfügbar oder zugänglich.
Darüber hinaus können Engpässe bei qualifizierten Fachkräften die
Entwicklung und Umsetzung biotechnologischer Vorhaben erschweren.
16. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die im
Koalitionsvertrag (s. Vorbem.) angekündigte Zielsetzung umzusetzen,
Deutschland zum „weltweit innovativsten Chemie-, Pharma- und
Biotechnologiestandort“ zu machen?
Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 den Entwurf für eine
Verordnung zur Schaffung eines Maßnahmenrahmens zur Stärkung der
Biotechnologie- und Bioproduktionsbranche der Union, insbesondere im
Gesundheitsbereich, und zur Änderung weiterer Verordnungen (Biotech Act I)
vorgelegt. Die Vorschläge dienen der Stärkung des Biotechnologiesektors, aber auch
des Pharma- und Forschungsstandortes Europa allgemein. Insbesondere
umfasst der Vorschlag auch Änderungen der Regelungen zu klinischen Prüfungen
mit Humanarzneimitteln (u. a. schnellere Genehmigungsverfahren und
effizientere Verfahrensabläufe). Gute Rahmenbedingungen für klinische Prüfungen
sind von besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen
Union im Bereich der hoch innovativen Arzneimitteltherapien; sie ermöglichen
Patientinnen und Patienten außerdem frühzeitigen Zugang zu neuen
innovativen Arzneimitteln. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der EU-
Kommission für den Gesundheitsbereich und bringt sich aktiv in die
Verhandlungen auf EU-Ebene ein. Ein weiterer Entwurf für einen EU Biotech Act II
(industrielle Biotechnologie) soll voraussichtlich im 4. Quartal 2026
veröffentlicht werden.
Des Weiteren wird die Bundesregierung bei der Umsetzung des EU-
Pharmapakets sowie der SoHo-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1938) und der damit
verbundenen Überarbeitung des Arzneimittelrechts darauf hinwirken,
bürokratische Hürden abzubauen und regulatorische Prozesse zu vereinfachen.
In der am 26. März 2026 vorgelegten Chemieagenda werden kurzfristige
Handlungsbedarfe sowie mittel- und langfristige Maßnahmen beschrieben, um das
im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Deutschland zum weltweit innovativsten
Chemie-, Pharma- und Biotechnologiestandort zu machen, zu erreichen.
Zudem arbeitet die Bundesregierung auch im Rahmen der Hightech Agenda
Deutschland daran, Schlüsseltechnologien wie die Biotechnologie so effizient
wie möglich vom Labor in die Anwendung zu bringen. Für die
Schlüsseltechnologie Biotechnologie hat die Bundesregierung eine Technologie-Roadmap
vorgelegt, mit der wesentliche Schritte hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit,
Wertschöpfung und technologischer Souveränität definiert werden. Sowohl im
Rahmen der Hightech Agenda Deutschland als auch mit dem Pharma- und
Medizintechnikdialog entwickelt die Bundesregierung derzeit konkret umsetzbare
Maßnahmen und Konzepte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Pharma- und Biotechnologiebranche.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 22 verwiesen.
17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt
im Mai 2025 bereits eingeleitet oder vorbereitet, um die Biotechnologie
in Deutschland stärker zu fördern?
Seit Amtsantritt hat die Bundesregierung mehrere konkrete Maßnahmen zur
Stärkung der Biotechnologie eingeleitet, insbesondere im Rahmen der Hightech
Agenda Deutschland. Dazu gehören die Fördermaßnahmen BioValid, Bio
DigitalHub, PhytoProtect, Biotech4Proteins, der Eureka Biotech-Call sowie
Bioökonomie International 2027.
Mit bis zu 100 Mio. Euro unterstützt sie zudem den Aufbau des Berlin Center
for Gene and Cell Therapies, um die Entwicklung und klinische Anwendung
gen- und zellbasierter Therapien zu beschleunigen. Mit der im Juli 2026
veröffentlichten Förderrichtlinie für Transferhubs der Transferinitiative F.A.S.T
(Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer) wird zudem der Transfer
von der Forschung in die wirtschaftliche Anwendung gestärkt. Die
Bewerbungsphase für die Transferhubs läuft derzeit, dabei können auch Bewerbungen
für Konzepte für Biotechnologie-Transferhubs eingereicht werden. Ergänzend
soll die Startup- und Scaleup-Strategie den Zugang zu Kapital sowie
Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsinfrastrukturen verbessern. Des
Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 22 verwiesen.
18. Wie ist der Stand der Planung eines Zukunftsfonds II mit Fokus auf
Ausgründungen und Wachstum im Deep-Tech- und Biotech-Bereich?
Die Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung bekräftigt die
Verstetigung von Zukunftsfonds / Zukunftsfonds II. Die entsprechenden Maßnahmen
mit Fokus auf Ausgründungen und Wachstum befinden sich aktuell in
Abstimmung.
19. Welche Volumina, Instrumente, Zielgruppen und Zugangsbedingungen
sind für den Deutschlandfonds und den Zukunftsfonds II nach
derzeitigem Stand vorgesehen, und inwieweit sollen
Biotechnologieunternehmen, insbesondere in der Wachstums-, klinischen und Skalierungsphase,
gezielt adressiert werden?
Die Finanzierungsinstrumente des Bundes sind grundsätzlich branchenoffen
ausgestaltet und stehen damit auch Biotechnologie-Unternehmen offen. Der
Zukunftsfonds ist die Venture Capital-Säule des Deutschlandfonds. Als solches
sind alle Module des Zukunftsfonds auch Module des Deutschlandfonds.
Ergänzt wird dies durch die zusätzlichen Mittel, die im Rahmen der Verstetigung
des Zukunftsfonds (siehe die Antwort zu Frage 18) bereitgestellt werden. Das
Volumen und die genauen Anlagekriterien der Instrumente werden aktuell
erarbeitet. Die Mittel werden aber gemäß derzeitiger Planungen für Investitionen in
private Venture Capital (VC) Fonds genutzt werden. Schwerpunktfelder wie
Biotechnologie sollen in den Anlagekriterien berücksichtigt werden.
Mit WIN 400 als Teil der VC-Säule des Deutschlandfonds wird die KfW
Capital bis 2029 400 Mio. Euro in innovative Fonds und Finanzierungslösungen
investieren. Die KfW Capital investiert hier in private VC-Fonds, die ihrerseits
auch wiederum in Unternehmen der Biotechnologie investieren können.
Zusätzlichen werden im Rahmen des Deutschlandfonds Instrumente für
Direktbeteiligungen an Start-ups der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, sowie für
Investitionen in VC-Fonds, die sich auf Unternehmen der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie spezialisiert haben, geschaffen. Auch hier werden aktuell
das Volumen und die genauen Anlagekriterien der Instrumente erarbeitet.
Unternehmen der Biotechnologie sind hier allerdings keine Zielgruppe.
20. Welche weiteren Finanzierungsinstrumente plant die Bundesregierung
für Biotechnologieunternehmen in Deutschland, insbesondere für
Ausgründungen, klinische Entwicklung, Produktionsskalierung und
wachstumsstarke mittelständische Unternehmen?
Die Beantwortung der Frage 20 hat auch Bezüge zu den Fragen 22 und 23:
Das Förderprogramm exist „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ fördert
grundsätzlich alle Technologien und Branchen. Die exist Startup Factory „GOe
FUTURE" wird im Rahmen des exist-Leuchtturmwettbewerbs gefördert und ist
die einzige der zehn Startup-Factories mit ausschließlichem Fokus auf
wissensbasierte Ausgründungen in den Life Sciences. Die Factory adressiert damit
genau jene Hürden, die Biotechnologie-Ausgründungen von anderen
Ausgründungen unterscheiden: lange Entwicklungszyklen, komplexe regulatorische
Anforderungen und einen überdurchschnittlich hohen Kapitalbedarf. Sie tut
dies durch Vermittlung von Kapitalzugang, Bereitstellung spezialisierter
Infrastruktur, ein Netzwerk aus Life-Science-Coaches sowie ein internationales
Ökosystem. Mit dem exist Modellprojekt „chemstars" fördert das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Public-Private-Partnership, die
wissenschaftsbasierte Ausgründungen im Bereich Chemie und industrieller
Biotechnologie an Industriepartner (u. a. Bayer, Evonik, Henkel, Currenta) und
Kapitalgeber heranführt. Die Bundesregierung hat in der Startup- und Scaleup-
Strategie angekündigt, die Ergebnisse der laufenden Modellprojekte nach Ablauf
der Förderperiode zu sichern und bei erfolgreicher Evaluation eine Fortsetzung
anzustreben.
Zur Ergänzung der obigen Instrumente, die sich vor allem auf Start-ups und
Scale-ups fokussieren, prüft die Bundesregierung wie auch der Zugang von
kleinen und mittleren Unternehmen zu Eigenkapital und eigenkapitalnahen
Mezzanine-Finanzierungen gestärkt werden kann. Ein entsprechendes
Instrument würde dann auch Biotechnologie-Unternehmen mitadressieren.
21. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Biotechnologie in ihrer
Hightech-Agenda und ihrer industrie- und innovationspolitischen
Strategie insgesamt bei?
Die Biotechnologie ist eine der zentralen Schlüsseltechnologien der Hightech
Agenda Deutschland und ein wesentlicher Bestandteil der Forschungs-,
Industrie- und Innovationspolitik. Sie trägt zur Modernisierung der
Gesundheitsversorgung, zur Entwicklung einer biobasierten Wirtschaft, zur Resilienz der
Agrar- und Ernährungssysteme sowie zur technologischen Souveränität
Deutschlands bei.
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Translation
biowissenschaftlicher Forschung in marktfähige Produkte, klinische
Anwendungen und Produktionskapazitäten in Deutschland zu beschleunigen?
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Ausgründungen aus
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken im
Bereich Biotechnologie gezielt zu stärken?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden Fragen 22 und 23 gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung will die Translation biowissenschaftlicher Forschung
durch gezielte Förderung von Ausgründungen, Technologietransfer und
leistungsfähigen Innovationsstandorten beschleunigen. Mit GO-Bio next werden
innovative biotechnologische Projekte aus der Wissenschaft auf dem Weg zu
marktfähigen Anwendungen und Ausgründungen unterstützt; hierfür sind bis
2032 über 100 Mio. Euro vorgesehen. Die technologieoffene Initiative
Hightech Spaces soll zudem leistungsfähige Innovationsökosysteme stärken und
kann damit gegebenenfalls auch biotechnologische Vorhaben unterstützen.
Ergänzend kann gegebenenfalls ein im Rahmen von F.A.S.T. ausgewählter
Transferhub für Biotechnologie den Transfer von Forschungsergebnissen in die
wirtschaftliche Anwendung beschleunigen.
24. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung steuerliche
Forschungsförderung, beschleunigte Genehmigungen, klinische
Studienbedingungen, IP-Strategien und regulatorische Rahmenbedingungen für
die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiestandorts
Deutschland?
Steuerliche Forschungsförderung, effiziente Genehmigungsverfahren,
wettbewerbsfähige Bedingungen für klinische Studien sowie innovationsfreundliche
regulatorische Rahmenbedingungen sind wesentliche Faktoren der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiestandortes Deutschland. Die
steuerliche Forschungszulage ergänzt die direkte Projektförderung und
unterstützt zusätzliche Forschungsaktivitäten insbesondere in kleinen und mittleren
Unternehmen. Ebenso wichtig sind ein wirksamer Schutz geistigen Eigentums
(IP) und ein innovationsfreundliches, bürokratiearmes IP-Ökosystem. Mit einer
Nationalen IP-Strategie will die Bundesregierung diesen Bereich weiter
stärken. Insgesamt kommt es darauf an, Forschung und Innovation durch
verlässliche Rahmenbedingungen, leistungsfähige Forschungsstrukturen und einen
schnellen Transfer in die Anwendung zu unterstützen.
25. Welche Kapazitäten bestehen an deutschen Hochschulen in biotech-
relevanten Studiengängen (Biochemie, Bioinformatik, Biotechnologie, Life
Sciences), und wie haben sich Studierendenzahlen und
Absolventenzahlen seit 2020 entwickelt?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenständige Statistik zu den
Ausbildungskapazitäten in einzelnen biotech-relevanten Studiengängen.
Informationen zu Studierenden und Absolventinnen und Absolventen werden von den
Hochschulen und vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der
Hochschulstatistik erhoben.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Verwertungsquote biotechnologischer Forschungsergebnisse aus Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und wo sieht sie strukturelle
Defizite im Technologietransfer?
Aufgrund der unterschiedlichen Wege des Wissens- und Technologietransfers –
beispielsweise über Patente, Lizenzen, Ausgründungen,
Forschungskooperationen oder Publikationen – existiert keine allgemein anerkannte
Verwertungsquote, die den Transfererfolg abbildet, das gilt auch für den Bereich der
biotechnologischen Forschung.
Strukturelle Verbesserungspotenziale im Technologietransfer sieht die
Bundesregierung insbesondere in der konsequenteren Überführung von
Forschungsergebnissen in die praktische und wirtschaftliche Anwendung, in
transferfreundlichen Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum sowie im Aus- und
Aufbau leistungsfähiger Transferstrukturen zwischen Wirtschaft und
Wissenschaft.
Daher zielt die neue Transferinitiative F.A.S.T. auf die Stärkung des Transfers
in Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland.
27. In welchem Umfang profitieren deutsche Biotechnologieunternehmen
und Forschungseinrichtungen von Horizon-Europe-Förderprogrammen,
und wie bewertet die Bundesregierung die deutsche Beteiligung im
europäischen Vergleich?
Deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen belegen in der
Beteiligung an der EU-Forschungsförderung über das EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation im Bereich Biotechnologie Spitzenplätze. (Die
folgenden Angaben beziehen sich auf die Beteiligungen von deutschen Unternehmen
und Forschungseinrichtungen in Projekten des Themenfelds Biotechnologie am
EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“.
Datengrundlage: Horizont Europa-Vertragsdatenbank; Stand Juni 2026.
Zuordnung zum Sektor Biotechnologie über die Taxonomie des Science Vocabulary
der EU-Kommission.)
Deutsche Unternehmen erhalten in Projekten des Themenfelds Biotechnologie
aus 205 Beteiligungen EU-Zuwendungen in Höhe von 71 Mio. Euro. Das
entspricht einem Zuwendungsanteil von 3 Prozent des gesamten deutschen
Unternehmenssektors. Im gesamteuropäischen Vergleich beträgt der
Zuwendungsanteil von Unternehmen im Bereich Biotechnologie 4,3 Prozent.
In Bezug auf die Beteiligung in Projekten des Themenfelds Biotechnologie
gehören deutsche Unternehmen gemeinsam mit französischen und spanischen
Einrichtungen mit jeweils 12 Prozent Anteil an den EU-Zuwendungen des
europäischen Unternehmenssektors in der Biotechnologie zu den
erfolgreichsten Akteuren. Lediglich italienische Unternehmen erreichen mit einem Anteil
von 15 Prozent einen höheren Zuwendungsanteil.
Auf deutsche Forschungseinrichtungen entfallen in Projekten des Themenfelds
Biotechnologie aus 154 Beteiligungen EU-Zuwendungen in Höhe von
112 Mio. Euro. Ihr Anteil an den gesamten EU-Zuwendungen des deutschen
Forschungssektors liegt bei 4 Prozent und damit nur geringfügig unter dem
gesamteuropäischen Anteil von Forschungseinrichtungen im
Biotechnologiebereich von 4,5 Prozent.
Mit einem Anteil von 17 Prozent für europäische Forschungseinrichtungen in
Projekten des Themenfelds Biotechnologie an den Gesamtzuwendungen des
Forschungssektors in der Biotechnologie liegt Deutschland hinter Spanien
(21 Prozent) und Frankreich (19 Prozent) auf dem dritten Rang und belegt
damit hinsichtlich der eingeworbenen EU-Fördermittel auch hier eine der
führenden Positionen in Europa.
28. Wie wird die Umsetzung der biotechnologiebezogenen Maßnahmen der
Hightech Agenda ressortübergreifend koordiniert, und welche
Governance-Strukturen existieren hierfür?
Die biotechnologiebezogenen Maßnahmen der Hightech Agenda Deutschland
werden regelmäßig ressortübergreifend auf Fachebene besprochen. Zudem
findet auch übergreifend zur Hightech Agenda Deutschland ein regelmäßiger
Austausch zwischen den beteiligten Ressorts statt.
29. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nationale Förderprogramme
komplementär zu europäischen Instrumenten wirken und keine
Doppelstrukturen oder Förderlücken entstehen?
Bereits bei der Planung nationaler Fördermaßnahmen werden bestehende
Förderangebote des Bundes, der Länder und der Europäischen Union im Rahmen
einer Kohärenzanalyse berücksichtigt und verbleibende Förderlücken geprüft.
Die Abstimmung mit europäischen Instrumenten erfolgt außerdem über den
zuständigen Programmausschuss zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation „Horizon Europe“ und durch die Beteiligung Deutschlands an
europäischen Forschungs- und Innovationspartnerschaften. Ergänzend informieren
sich die Bundesministerien regelmäßig über geplante und bestehende
Fördervorhaben, um Überschneidungen zu vermeiden und eine effiziente
Mittelverwendung sicherzustellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333