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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen des EU-Internet-Forums zur Kontrolle des Internets und verschlüsselter Telekommunikation

Einführung von Uploadfiltern bei Facebook u.a., Datenbankstandort, Speicherung von IP-Adressen, Zugriffsberechtigungen; Europol-Auswertedatei "Check the web", Treffen von EU-Vertretern mit Firmen und Angehörigen der US-Regierung, u.a. betr. des Zugangs von Ermittlungsbehörden zu verschlüsselter Telekommunikation, Maßnahmen auf EU-Ebene zur Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit und Herausgabe elektronischer Beweismittel; "EU Civil Society Empowerment Programme", Finanzierung, Beteiligung von Internetunternehmen u.a.; Notifikationslösung für grenzüberschreitende Sicherung elektronischer Daten, Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung, Erarbeitung einer Cybercrime-Konvention auf UN-Ebene; Aktivitäten des European Strategic Communication Network, legislativer Regelungsbedarf auf EU-Ebene<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.04.2017

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1167621.03.2017

Maßnahmen des EU-Internet-Forums zur Kontrolle des Internets und verschlüsselter Telekommunikation

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als erster Industriepartner hat Facebook damit begonnen, jeden Upload von Bilddaten auf „gewalttätige terroristische Inhalte“ zu analysieren. Sind die Fotos oder Videos in einer gemeinsam mit anderen Internetfirmen geführten Datenbank als „terroristisch“ oder „extremistisch“ markiert, wird der Upload automatisch verhindert. Die Inbetriebnahme des als „Prototyp“ bezeichneten Uploadfilters erfolgte anlässlich eines Besuchs des EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos am Freitag bei Facebook, Twitter und Youtube (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 10. März 2017, „EU Internet Forum: progress on removal of terrorist content online“). Die drei Firmen hatten ihre Mitarbeit im sogenannten EU-Internet-Forum erklärt. Dort sollen die Internetunternehmen dazu gedrängt werden, das Internet stärker zu kontrollieren. Es ist unklar, wo die Datenbank mit Hashwerten der zu entfernenden Internetinhalte geführt wird. Vermutlich werden dort auch IP-Adressen der für den Upload benutzten Kommunikationsgeräte gespeichert. Die Personendaten könnten von den Internetfirmen oder Polizeibehörden dazu benutzt werden, andere Accounts der gleichen Nutzerinnen und Nutzer aufzuspüren.

Neben der Entfernung von Inhalten werden im EU-Internet-Forum weitere Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und der Herausgabe elektronischer Beweismittel beschlossen. Seit der Gründung des Forums im Dezember 2015 steht der Zugang von Ermittlungsbehörden zu verschlüsselter Telekommunikation auf der Agenda. Anfangs hatte sich die Europäische Kommission laut dem Bundesministerium des Innern hierzu zurückgehalten. Beim Treffen letzte Woche wurde das Thema „Verschlüsselung“ laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission jedoch behandelt. Mit von der Partie war der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, der seit zwei Jahren in mehreren Papieren auf die Mitarbeit der Firmen bei der Entschlüsselung drängt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

An welchen Treffen des EU-Internet-Forums (auch Unterarbeitsgruppen) haben der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union bzw. dessen Stab im Jahr 2017 teilgenommen?

2

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und mit welchem Werkzeug Facebook oder andere Anbieter Sozialer Netzwerke damit begannen, jeden Upload von Bilddaten auf „gewalttätige terroristische Inhalte“ zu analysieren?

3

Wann wollen welche weiteren Internetanbieter nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls mit der Einführung des Uploadfilters beginnen?

4

Wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Datenbank des Uploadfilters mit Hashwerten der zu entfernenden Internetinhalte geführt?

5

Inwiefern werden in der Datenbank nach Kenntnis der Bundesregierung auch IP-Adressen der für den Upload benutzten Kommunikationsgeräte gespeichert?

6

Welche Firmen oder Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zugriff auf diese personenbezogenen Daten?

7

Wie viele Onlineinhalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Europol-Auswertedatei „Check the Web“ gespeichert (bitte sowohl gespeicherte Dateien als auch die Gesamtzahl der Einträge angeben)?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Firmen und Angehörigen der US-Regierung sich der EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos und der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, sowie die zuständigen Minister des derzeitigen und künftigen Ratsvorsitzes bei ihrer jüngsten Reise „im Nachgang zu dem EU-Internet Forum“ in den Vereinigten Staaten getroffen haben (Pressemitteilung Europäische Kommission vom 10. März 2017, „EU Internet Forum: progress on removal of terrorist content online“)?

9

Was ist der Bundesregierung über anvisierte Maßnahmen des EU-Innenkommissars und des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung sowie der von ihnen besuchten Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit und der Herausgabe elektronischer Beweismittel bekannt?

10

Welche sonstigen „Bereiche für die weitere Zusammenarbeit“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Treffen identifiziert?

11

Bezüglich welcher Aspekte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Unterredungen des EU-Innenkommissars und des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung mit den von ihnen besuchten Unternehmen auch der Zugang von Ermittlungsbehörden zu verschlüsselter Telekommunikation behandelt?

a) Welche Maßnahmen wurden hierzu erörtert und/oder beschlossen?

b) In welchen Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen EU-Gremien wurden die deutsch-französischen Papiere gegen uneingeschränkte Verschlüsselung der Telekommunikation vom Sommer 2016 weiter behandelt oder beraten (netzpolitik.org vom 23. August 2016, „Innenminister fordern Hintertüren gegen Verschlüsselung – in der französischen Version der gemeinsamen Erklärung“)?

c) Inwiefern trifft es zu, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Vorschlag für eine Ergänzung des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) erarbeitet, um diesen als Rechtsgrundlage für das Eindringen in Nutzeraccounts der Messenger Whatsapp oder Telegram nutzen zu können (Süddeutsche Zeitung vom 13. März 2017, „Geheime Mitleser“)?

12

Was ist der Bundesregierung über den Fortgang des Reflexionsprozesses der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten sowie den relevanten Agenturen bekannt, den zuständigen Verfolgungsbehörden den leichteren Zugang zu verschlüsselter Kommunikation zu ermöglichen (http://gleft.de/1DY)?

13

Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Problem der Carrier-Grade Network Address Translation und die damit verbundene schwierige Zuordnung externer IPv4-Adressen (Bundestagsdrucksache 18/10948, Frage 17) auf der Ebene des EU-Internet-Forums erörtert?

14

Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das von der Europäischen Kommission gestartete „EU Civil Society Empowerment Programme“ (CSEP), und wie wird es finanziert?

15

Auf welche Weise werden sich welche Internetunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am CSEP beteiligen?

a) Welche Ergebnisse zeitigte eine Auftaktveranstaltung des CSEP mit Internetfirmen und „Marketingexperten“ am 15. und 16. März 2017, nach der Kampagnen gestartet werden sollten?

b) Auf welche Weise bzw. durch welche Maßnahmen könnte aus Sicht der Bundesregierung das Internet mit „positiven Narrativen“ gefüllt werden?

16

Wo sollen die CSEP-Trainings nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland stattfinden, wer nimmt daran teil, und welche Zielsetzung wird verfolgt (http://gleft.de/1Ef)?

17

Was ist der Bundesregierung über den Fortgang des „e-evidence expert process” bekannt, und welche Initiativen oder Maßnahmen werden dort zurzeit behandelt (Ratsdokument 10007/16)?

a) Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Rahmen des Prozesses ergriffen, und welche Maßnahmen hat sie vorgeschlagen?

b) Inwiefern wurde das Papier des Bundesministeriums des Innern weiterbehandelt, in dem vorgeschlagen wird die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen um eine Vorschrift zur „grenzüberschreitenden Sicherung elektronischer Daten ohne technische Hilfe“ zu ergänzen, und inwiefern sollte dies aus Sicht der Bundesregierung mit ohne eine Notifikation erfolgen?

18

Wann will die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Prüfung beendet haben, inwiefern die Betreiber von Cloud-Diensten in den USA unter den Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung fallen könnten, wenn diese ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten?

19

Welche Fortschritte sind der Bundesregierung zu der allgemeinen Debatte der Cybercrime-Konvention des Europarats zu der Frage bekannt, auch im Rahmen der Vereinten Nationen eine Cybercrime-Konvention zu erarbeiten (Bundestagsdrucksache 18/10591)?

20

Auf welche Weise ist das einjährige, von der Europäischen Kommission finanzierte „European Strategic Communication Network“ (ESCN) nach Kenntnis der Bundesregierung damit befasst, Mitgliedstaaten „anlassbezogen bei der strategischen Kommunikation im Rahmen der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus“ zu beraten, und welche Stellen werden dabei adressiert (Bundestagsdrucksache 18/10591)?

21

Auf welche Weise wollen Behörden der Bundesregierung (etwa die Bundeszentrale für politische Bildung oder das Bundeskriminalamt) ihre Zusammenarbeit im „Syria Strategic Communication Advisory Team“ (SSCAT) bzw. dessen Nachfolger The European Strategic Communications Network (ESCN) fortsetzen (Bundestagsdrucksache 18/10591)?

22

Inwiefern sieht auch die Bundesregierung, wie von den Agenturen Europol und Eurojust im Ratsdokument 7021/17 gefordert, den Bedarf nach einer EU-weiten legislativen Regelung zur gemeinsamen Verwertung von einzelnen Regierungen erlangter Beweismittel („sharing of evidence“) oder der Durchführung gemeinsamer Ermittlungen im Internet („Online investigations“)?

Berlin, den 20. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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