[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Mai 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12277
18. Wahlperiode 09.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11688 –
Strukturen des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum der
Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2015 gab die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der
Leyen die Einrichtung eines Aufbaustabes für den Bereich Cyber/IT in der
Bundeswehr bekannt. Im entsprechenden Tagesbefehl vom 17. September 2015
heißt es: „Die Bundeswehr hat bereits gute Fähigkeiten im Cyber-Raum und in
der Informationstechnologie (IT) – diese sind aber organisatorisch verstreut“.
Ziel des Aufbaustabes unter Verantwortung der Staatssekretärin Suder und
Leitung des Beauftragten für die Strategische Steuerung Rüstung sei es, einen
eigenen, dem Bundesministerium „unmittelbar nachgeordneten“
Organisationsbereich zu schaffen, der diese Fähigkeiten zusammenfasst und bündelt
(Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen: Tagesbefehl vom 17.
September 2015). Im April legte dieser Aufbaustab seine „Empfehlungen zur
Neuorganisation von Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Aufgaben im Cyber-
und Informationsraum sowie ergänzende Maßnahmen zur Umsetzung der
Strategischen Leitlinie Cyber-Verteidigung“ vor. Darin empfiehlt er „die
Einrichtung einer Abteilung Cyber/IT (CIT) im Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) zum 1. Oktober 2016 (Grundbefähigung)“ und die „Aufstellung eines
militärischen Organisationsbereichs für den Cyber- und Informationsraum mit
einer Inspekteurin bzw. einem Inspekteur an der Spitze zum 1. April 2017
(Erstbefähigung)“. Tatsächlich wurde im Oktober 2016 die Ministeriumsabteilung
Cyber- und Informationstechnik (CIT) in Berlin in Dienst gestellt und der Leiter
des Aufbaustabes, Luftwaffen-Generalmajor Ludwig Leinhos, als zukünftiger
Inspekteur des Kommandos Cyber- und Informationsraum (CIRK) bestimmt,
das auf der Bonner Hardthöhe stationiert werden soll und mit etwa 230
Dienstposten die Führung von 13 700 Kräften übernehmen soll. Mit eigenem
Inspekteur ist dieser Organisationsbereich CIRK den bisherigen Teilstreitkräften
nahezu gleichgestellt und hat einen vergleichbaren Umfang wie die Marine.
Der Organisationsbereich CIRK wird sich weitgehend aus bereits bestehenden
Einheiten zusammensetzen, von denen viele in Nordrhein-Westfalen stationiert
sind. Dazu gehören das ebenfalls auf der Bonner Hardthöhe stationierte
Führungsunterstützungskommando (zukünftig Kommando Informationstechnik der
Bundeswehr, KdoITBw) sowie die diesem nachgeordneten Einheiten
Betriebszentrum IT-System der Bundeswehr (BtrbZ IT-SysBw) in Rheinbach und das
Zentrum für Informationstechnik der Bundeswehr in Euskirchen. Das ebenfalls
direkt dem Kommando Cyber- und Informationsraum unterstehende
Kommando Strategische Aufklärung in Gelsdorf liegt im Landkreis Ahrweiler,
Rheinland-Pfalz, direkt an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Das ihm
unterstehende Zentrum Geoinformationswesen der Bundeswehr (Euskirchen) und
das (zukünftige) Zentrum Cyberoperationen (Rheinbach) liegen wiederum in
NRW, das Zentrum Operative Kommunikation (Mayen) und die
Auswertezentrale Elektronische Kampfführung (Daun) im benachbarten Rheinland-Pfalz
(
http://cyber-peace.org/2016/04/27/auswertung_aufbaustab_cirk/). Auch
mehrere Dienstposten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr in Koblenz sollen zukünftig dem Kommando Cyber-
und Informationsraum unterstellt werden.
Dem Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum wird auch die
unternehmerische Steuerung der Bundeswehr Informationstechnik GmbH (BWI) als
Inhouse-Gesellschaft übertragen. Diese hat ihren Sitz wiederum in
Meckenheim, NRW, beschäftigt etwa 2 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
unterhält drei Rechenzentren, 25 Servicecenter, vier User-Help-Desks und drei
Betriebskompetenzzentren, viele davon wiederum in NRW. Für die Forschung
im Bereich Cyber- und Informationsraum sind die Fraunhofer-Institute für
Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) sowie für Kommunikation,
Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) auf dem Wachtberg bei Bonn
von zentraler Bedeutung für die Bundeswehr. Beide haben in der Vergangenheit
umfangreich Grundfinanzierung und Drittmittel aus dem Verteidigungshaushalt
erhalten und teilweise in enger Kooperation mit dem Institut für Informatik der
Universität Bonn Projekte aus dem Bereich Cyber- und Informationsraum
bearbeitet. Zumindest in der Vergangenheit waren die Institute auf dem Wachtberg
auch an das Intranet der Bundeswehr angeschlossen (
www.wissenschaftsrat.de/
download/archiv/7703-07.pdf).
Das Weißbuch des Bundesverteidigungsministeriums von 2016 erklärt im
Cyber- und Informationsraum einen Bedarf „defensiver und offensiver
Hochwertfähigkeiten, die es kontinuierlich zu beüben und weiterzuentwickeln gilt“
(S. 93). Gleichwohl fehlt es dem Weißbuch an brauchbaren Definitionen,
welche Grenzen des Cyber- und Informationsraumes als Aufgabenbereich
militärischen Handelns festsetzen. Wörtlich heißt es, „der Cyber- und
Informationsraum“ habe sich „zu einem internationalen und strategischen Handlungsraum
entwickelt, der so gut wie grenzenlos ist“ (S. 37). „Cybersicherheit und -
verteidigung“ seien „eine gesamtstaatliche Aufgabe, die gemeinsam zu bewältigen
ist. Dazu gehört auch der gemeinsame Schutz der kritischen Infrastrukturen“
(S. 38). Entsprechend werden „Verteidigungsaspekte der gesamtstaatlichen
Cybersicherheit“ und „Beiträge zum gesamtstaatlichen Lagebild im Cyber- und
Informationsraum“ als „durchgängig wahrzunehmende Aufgaben“ (S. 93) der
Bundeswehr definiert, ohne das eine Abgrenzung von zivilen Aspekten der
Cybersicherheit erfolgt und eine klare Trennung der Aufgaben zwischen dem
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr und zivilen
Institutionen wie dem – ebenfalls in Bonn ansässigen – Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik erkennbar wären. Bemerkenswert ist in diesem
Zusammenhang, dass das Weißbuch die „Nutzung der digitalen
Kommunikation zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung – angefangen mit der
unerkannten, gezielten Steuerung von Diskussionen in sozialen Netzwerken bis hin
zur Manipulation von Informationen auf Nachrichtenportalen“ in
unmittelbarem Zusammenhang mit Cyberangriffen nennt und „als Element hybrider
Kriegführung“ bezeichnet (S. 37).
1. Wie viele Dienststellen an welchen Standorten werden zukünftig dem
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum zugeordnet und dem
Kommando Cyber- und Informationsraum unterstellt (bitte nach Bundesland,
Standort und bisheriger Einheit auflisten)?
Angaben zu Dienststellen und Standorten können der Anlage 1 entnommen
werden. Die Dienststellen werden dem Kommando Cyber- und Informationsraum
(KdoCIR) zum 1. Juli 2017 truppendienstlich unterstellt.
2. Worin bestehen im Einzelnen die Aufgaben des Zentrums Cyberoperationen
der Bundeswehr in Rheinbach, und wie begründet die Bundesregierung
deren Eingliederung in den Organisationsbereich Cyber- und
Informationsraum?
Die Aufgaben des Zentrums Cyberoperationen (ZCO) umfassen das Aufklären
und Wirken im Cyber- und Informationsraum (CIR). ZCO erstellt einen Beitrag
zum Cyberlagebild im Rahmen der Warn- und Schutzfunktion der Bundeswehr.
Auf dieser Basis werden die Einsätze der Bundeswehr und der Betrieb Inland in
der neuen Handlungsdimension CIR unterstützt.
Der CIR als Operationsraum ist eine eigenständige Dimension, vergleichbar den
Dimensionen Land, Luft, See und Weltraum. Das ZCO klärt auf und wirkt in der
Dimension CIR und ist daher im Organisationsbereich CIR als Dienststelle
unterhalb des Kommandos Strategische Aufklärung (KSA) eingegliedert.
3. Worin bestehen im Einzelnen die Aufgaben des Zentrums Abbildende
Aufklärung in Grafschaft-Gelsdorf, und worin bestehen die Bezüge zum
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum?
Die Zentrale Abbildende Aufklärung (ZAbbAufkl) gewinnt Satellitenbilder aus
militärischen Systemen, betreibt dazu das nationale Radarsatellitensystem SAR-
Lupe und kooperiert international mit Partnern. Sie wertet Satellitenbilder aus,
stellt Produkte für entsprechende Führungsebenen bereit und unterstützt
Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Risiko- und Krisenmanagements und des
Rüstungskontrollvertrags „Offener Himmel“ durch Auswertung von Luft- und
Satellitenbildern und Datenaufbereitung.
ZAbbAufkl als Dienststelle des KSA klärt im elektromagnetischen Spektrum als
Teil des CIR auf.
4. Worin bestehen im Einzelnen die Aufgaben des Zentrums Operative
Kommunikation in Mayen, und worin bestehen die Bezüge zum
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum?
Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw) hat den
Auftrag, die Lage im Informationsumfeld mit ihren Möglichkeiten und Risiken auf
allen Führungsebenen im Führungsprozess zu analysieren, festzustellen, zu
beurteilen und durch zielgerichtete Informationsaktivitäten geplante Wirkungen in
diesem Umfeld zu erzielen und diese mit wissenschaftlichen Methoden zu messen.
Mit diesem Aufgabenportfolio zeichnet das ZOpKomBw verantwortlich für den
Anteil Informationsumfeld im Rahmen von Einsätzen und nationaler Krisen- und
Risikovorsorge. Das Informationsumfeld ist der Anteil des CIR, in dem die
Informationen zur Meinungsbildung aufgenommen, verarbeitet und weitergegeben
werden. Aus der Verantwortlichkeit des ZOpKomBw für den Anteil Einsätze und
Krisen- und Risikovorsorge im Informationsumfeld ergibt sich der Bezug zum
Organisationsbereich CIR.
5. Worin bestehen im Einzelnen die Aufgaben des Zentrums für
Geoinformationswesen in Euskirchen, und worin bestehen die Bezüge zum
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum?
Das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBw) ist die
zentrale Dienststelle des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (GeoInfoDBw).
Von hier aus wird die Arbeit des GeoInfoDBw fachdienstlich gesteuert und alle
geowissenschaftlichen Faktoren für die Bundeswehr aus einer Hand bewertet.
Der GeoInfoDBw leistet mit seinen Angehörigen und Fähigkeiten die
Geoinformations-Unterstützung im gesamten Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Diese
wird im Regelbetrieb sowie im Einsatz durch den interdisziplinären Ansatz aus
18 verschiedenen Geoinformations-Wissenschaften (Biologie, Ethnologie,
Fernerkundung, Geodäsie, Geographie, Geoinformatik, Geologie, Geophysik,
Geopolitik, Hydroakustik, Hydrographie, Hydrologie, Kartographie, Klimatologie,
Meteorologie, Ökologie, Ozeanographie und Photogrammmetrie) gewährleistet. In
Zeiten der Digitalisierung nehmen die Bedeutung und die Menge von
Geoinformationen stetig zu. Geoinformationen sind Informationen über naturgeografische
Gegebenheiten der Erde inklusive ihrer Lufthülle und Gewässer, die mit einem
Raumbezug (z. B. Koordinaten in einem geographischen Referenzsystem)
versehen sind. Dies sind zum Beispiel die Höhe von Bergen, der Verlauf von Flüssen
und Straßen, Windgeschwindigkeit, Lufttemperatur, Seegang und Salzgehalt der
Meere. Geoinformationen dienen nicht mehr nur der Herstellung einer
traditionellen „Papierkarte“, sondern stellen in Verbindung mit
Geoinformationssystemen und deren Analysefähigkeiten sowie im Rahmen der Navigation einen hohen
strategischen Wert für die Bundeswehr dar. Für Führungs-, Waffen- und
Einsatzsysteme sind zuverlässige, hochaufgelöste und qualitätsgesicherte
Geoinformationen eine unverzichtbare Grundlage. Somit ist das ZGeoBw über die
Geoinformations-Unterstützung ein Kernelement in der Dimension CIR und stellt unter
anderem den Raumbezug als Basis und Brücke zu den Dimensionen Land, Luft
und See her.
6. Worin bestehen im Einzelnen die Aufgaben des Zentrums Cybersicherheit
in Euskirchen, und worin bestehen die Bezüge zum Organisationsbereich
Cyber- und Informationsraum?
Das Zentrum für Cybersicherheit der Bundeswehr (ZCSBw) ist die zentrale
Dienststelle zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes der IT-Services und
IT-Systeme der Bundeswehr im CIR unter Umsetzung der Schutzziele der
Informationssicherheit als Teil der Cyberverteidigung. Daraus ergibt sich der direkte
Bezug zum Organisationsbereich CIR.
7. Worin bestehen im Einzelnen die Aufgaben des Betriebszentrums IT-
Systeme der Bundeswehr in Rheinbach, und worin bestehen die Bezüge zum
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum?
Das Betriebszentrum IT-Systeme der Bundeswehr (BITS) ist für die
Überwachung und Steuerung des Betriebs des IT-Systems der Bundeswehr, insbesondere
für die betrieblichen Aspekte des IT-Servicemanagements verantwortlich. Es ist
damit Teil des CIR.
8. Worin bestehen im Einzelnen die Aufgaben der Auswertungszentrale
elektronische Kampfführung der Bundeswehr in Daun, und worin bestehen die
Bezüge zum Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum?
Die Auswertezentrale Elektronische Kampfführung führt und steuert fachlich die
Bataillone Elektronische Kampfführung und die Zentrale Untersuchungsstelle
der Bundeswehr für Technische Aufklärung zur Erfassung, Auswertung und
Meldung von Signalen im Elektromagnetischen Spektrum. Die Auswertezentrale
Elektronische Kampfführung wertet zudem Erkenntnisse zu militärischen und
militärisch-relevanten Kräften und Mitteln aus, teilstreitkräfte- und
medienübergreifend, einschließlich der Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit,
Einsatztauglichkeit bzw. der Ziele und Absichten ihres Handelns und leitet das daraus
resultierende Bedrohungspotenzial ab. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur
Warn- und Schutzfunktion der Kräfte im Einsatz.
Die Auswertezentrale Elektronische Kampfführung klärt im elektromagnetischen
Spektrum als Teil des CIR auf.
9. Welche Einheiten zur elektronischen Kampfführung an welchen Standorten
werden zukünftig dem Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum
zugeordnet und dem Kommando Cyber- und Informationsraum unterstellt,
und worin bestehen im Einzelnen ihre Aufgaben?
Die Bataillone Elektronische Kampfführung 911, 912, 931 und 932 und die
Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung werden
zukünftig dem Organisationsbereich CIR zugeordnet (Standorte siehe Anlage 1).
Sie sind dem KSA unterstellt, welches wiederum direkt dem KdoCIR unterstellt
ist. Die Bataillone Elektronische Kampfführung 911 und 931 nehmen Aufgaben
in der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung sowie in der Unterstützung von
Einsatzverbänden mit Mitteln des Elektronischen Kampfes wahr. Das Bataillon
für Elektronische Kampfführung 912 nimmt Aufgaben in der Unterstützung von
Einsatzverbänden mit Mitteln des Elektronischen Kampfes sowie Maßnahmen
mit seegestützten und luftgestützten Aufklärungsmitteln sowie der Radar- und
Richtfunkaufklärung wahr. Das Bataillon für Elektronische Kampfführung 932
nimmt Aufgaben in der Unterstützung von Einsatzverbänden mit Mitteln des
Elektronischen Kampfes sowie mobile Funkaufklärung wahr, einschließlich der
Unterstützung militärischer Evakuierungsoperationen. Die Zentrale
Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung betreibt technisch-
wissenschaftliche Analyse und technische Analyse im Rahmen der Technischen
Aufklärung der Bundeswehr. Die Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr
für Technische Aufklärung untersucht, entwickelt, realisiert und stellt
Verfahren und prototypische Labormuster auf der Basis wissenschaftlicher Methoden
für die Erfassung, technische Analyse, Auswertung und den Elektronischen
Kampf für das KSA, die Teilstreitkräfte, das Militärische Nachrichtenwesen und
nationale Sicherheitsbehörden mit vergleichbaren Aufgaben bereit.
10. Welche Rolle spielt die Elektronische Kampfführung nach Auffassung der
Bundesregierung innerhalb des Cyber- und Informationsraumes, und worin
besteht nach ihrer Auffassung der Unterschied zwischen den Aufgaben der
Elektronischen Kampfführung und den allgemeinen Aufgaben des
Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum?
Die Aufgaben des Organisationsbereiches CIR sind im Informationsumfeld, dem
Cyberraum und dem Elektromagnetischen Spektrum verortet, die untereinander
Schnittmengen haben. Dabei nutzt die Elektronische Kampfführung das
elektromagnetische Spektrum, um gegnerische Ausstrahlungen zu erfassen, zu
lokalisieren und auszuwerten, sowie durch eigene Störmaßnahmen gegnerischen Kräften
die Nutzung des elektromagnetischen Spektrums zu verwehren. Damit stellt die
Elektronische Kampfführung eine Teilmenge der Fähigkeiten des
Organisationsbereiches Cyber- und Informationsraum in den Domänen Aufklärung und
Wirkung dar. Informationen, die mit Mitteln der Elektronischen Kampfführung
gewonnen werden, unterstützen die Operationsführung im CIR.
11. Welche IT-Bataillone der Bundeswehr werden zukünftig an welchen
Standorten dem Kommando Cyber- und Informationsraum unterstellt, und worin
bestehen im Einzelnen ihre Aufgaben?
Angaben zu den Standorten der IT-Bataillone können der Anlage 1 entnommen
werden. Auftrag der IT-Bataillone ist die Bereitstellung von IT-Services für die
Aufgaben der Bundeswehr.
12. Welche Beträge erhielten die Fraunhofer-Institute FHR und FKIE (und ihre
Vorgängerinstitutionen innerhalb der FGAN) in den vergangenen zehn
Jahren seitens der Bundesregierung
a) als Beitrag zur Grundfinanzierung und
b) als Drittmittel zur Bearbeitung konkreter Forschungsvorhaben
(bitte nach Jahr, Institut und Projekt auflisten)?
13. Welche der vom Bundesministerium der Verteidigung (teil-)finanzierten
Projekte der Fraunhofer-Institute FHR und FKIE betreffen u. a. die
Aktivitäten der Bundeswehr im Cyber- und Informationsraum?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Im Betrachtungszeitraum der vergangenen zehn Jahre, d. h. vom Jahr 2007 bis
zum Jahr 2016, ergeben sich folgende Grundfinanzierungszuwendungen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) an die FGAN-/Fraunhofer-Institute
FHR und FKIE (Betrieb und Invest., alle Angaben in Mio. Euro):
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
FHR 6,9 6,9 9,68 10,07 8,78 9,49 12,05 10,09 10,78 11,08
FKIE 8,95 8,95 9,21 10,34 11,37 11,5 11,01 12,91 11,97 12,66
Im Betrachtungszeitraum der vergangenen zehn Jahre ergeben sich folgende
Drittmittel für Auftrags-Forschungs- und Technologie (F&T)-Vorhaben an FHR
und FKIE (Studienverträge und Zuwendungen in Mio. Euro):
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
FHR 0,85 1,25 1,72 3,48 4,67 5,76 8,66 6,37 6,79 4,46
FKIE 2,14 2,52 4,15 5,59 7,44 9,44 10,25 11,59 14,39 12,05
In der Frage der eindeutig an FHR und FKIE zugeordneten Projekte wird auf die
Anlage 2 verwiesen. Da die dortige Gesamtschau auf zurückliegende Projekte
einen weitgehenden Rückschluss auf die Gesamtstrategie der Bundeswehr bei
Technologievorhaben erlaubt, ist die Anlage 2 als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die laufenden Nummern 74 und 189 ff. der Anlage 2 weisen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
zudem diejenigen Auftrags-F&T-Vorhaben ((teil-) finanzierte Projekte) bei FGAN/
Fraunhofer FHR und FKIE im Bereich der Informationstechnologien aus, die dem
CIR zugeordnet werden können. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte könnte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
14. An welchen der vom Bundesverteidigungsministerium (teil-)finanzierten
Projekte waren Angehörige
a) der Bundeswehr,
b) der Universität Bonn,
c) der BWI GmbH
beteiligt?
Hinsichtlich der zu den Fragen 12 und 13 ausgewiesenen Auflistung der (teil-)
finanzierten Projekte ist wegen des im Wissenschaftsbereich üblichen
Selbststeuerungsrechts von Forschungsinstituten keine Aussage über die weitere inhaltliche
Mitarbeit in Projekten möglich.
15. Besteht weiterhin eine Anbindung der Fraunhofer-Institute FKIE und/oder
FHR an das Intranet der Bundeswehr, und kann die Bundesregierung
ausschließen, dass zukünftig kontinuierliche Beiträge zur Sicherheit der IT-
Systeme der Bundeswehr von den Fraunhofer-Instituten geleistet werden?
Es bestehen zu den Forschungsinstituten auf dem Wachtberg bei Bonn zwei
separate Anbindungen zum Bundeswehr-Netz. Eine aktive Daten-Direkt-
Verbindung existiert zwischen Forschungsinstituten auf dem Wachtberg und der
Generalmajor Freiherr von Gersdorff Kaserne in Euskirchen. Dabei handelt es sich um
eine Anbindung des Fraunhofer-Instituts FKIE an die Simulations- und
Testumgebung der Bundeswehr. Bei dieser Anbindung wird das Weitverkehrsnetz der
Bundeswehr (WANBw) als Transportnetz genutzt. Eine Anbindung der FKIE an
die Teilnehmer oder Dienste des WANBw in der Bundeswehr besteht nicht. Es
kann – und soll – nicht ausgeschlossen werden, dass die genannten Institute
zukünftig im Rahmen der Grundfinanzierung oder der Beteiligung bei
Ausschreibungen Konzepte oder Dokumente für die Bundeswehr erstellen oder
Forschungsarbeiten für die Bundeswehr durchführen.
16. Über welche Standorte mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
welcher technischen Infrastruktur verfügt die BWI GmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung, und was sind im Einzelnen deren Aufgaben (bitte nach
Bundesländern und Standorten auflisten)?
Zu Standorten und Zahlen der BWI GmbH (BWI Informationstechnik und BWI
Systeme) wird auf die Anlage 3 verwiesen. Gegenstand des Unternehmens BWI
Informationstechnik GmbH ist laut Gesellschaftsvertrag die technikunterstützte
Informationsverarbeitung, die Organisation und der Betrieb von Anlagen und
Systemen auf dem Gebiet der IT, die Erbringung von Informations- und
Kommunikationsdienstleistungen aller Art und alle damit zusammenhängenden und
zweckdienlichen Tätigkeiten. Zu den Aufgaben der BWI Informationstechnik GmbH
gehört zunächst die unterbrechungsfreie Fortführung der Leistungen aus dem
HERKULES-Vertrag im Rahmen des mit dem BMVg abgeschlossenen
Leistungsvertrages „Herkules Folgeprojekt“ (HFP) sowie das Erbringen von
Leistungen für andere Bundesressorts im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes in
der Rolle als IT-Systemhaus des Bundes. Hieraus ergeben sich auch die
Informationen zur technischen Infrastruktur.
17. Welche dieser Standorte der BWI GmbH umfassen auch militärische
Dienststellen (bitte nach Standort, Anzahl der Dienststellen und zugehöriger
Einheit auflisten)?
Zu den Standorten wird auf die Anlage 3 verwiesen.
18. Worin besteht die unternehmerische Leitung der BWI GmbH durch das
Kommando Cyber- und Informationsraum, und welche Befugnisse haben die
militärischen Vorgesetzten gegenüber den zivilen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter?
Es besteht keine unternehmerische Leitung der BWI Informationstechnik GmbH
durch das Kdo CIR. Die unternehmerische Leitung der BWI Informationstechnik
GmbH ist Aufgabe der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die unternehmerische
Steuerung der BWI Informationstechnik GmbH auf Gesellschafterebene erfolgt
über die Abteilung CIT des BMVg.
19. Wie definiert die Bundesregierung hybride Kriegführung und ist die
Beteiligung ziviler Angestellter einer in Besitz des Bundes befindlichen GmbH an
der Cyberverteidigung aus ihrer Sicht selbst als Tendenz zur Hybridisierung
der Verteidigung zu bewerten?
Die Bundesregierung verwendet den Begriff hybride Kriegführung nicht, sondern
nutzt den Begriff hybrider Bedrohung. Bezüglich einer Definition von hybrider
Bedrohung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/8631.
Die zivilen Angestellten der BWI Informationstechnik GmbH sind nicht und
werden auch nicht in die Cyber-Verteidigung eingebunden. Gleichwohl leisten
Mitarbeiter der BWI IT GmbH im Bereich IT-Sicherheit einen Beitrag zum Schutz
der Netze und IT der Bundeswehr. Eine Tendenz zur Hybridisierung der
Verteidigung – im Verständnis zivil/militärisch – ist nicht erkennbar.
20. Anhand welcher Kriterien werden innerhalb der „gesamtstaatlichen
Cybersicherheit“ jene „Verteidigungsaspekte“ identifiziert, deren Bewältigung
„durchgängig wahrzunehmende Aufgabe“ der Bundeswehr sind, und wie
erfolgt die praktische Aufgabenteilung zwischen der Bundeswehr und zivilen
Behörden bei der Gewährleistung von Cybersicherheit?
Unter dem Begriff der Cybersicherheit ist allgemein ein anzustrebender Zustand
der IT-Sicherheitslage zu verstehen, bei dem die Risiken, die Deutschland aus
dem Cyberraum erwachsen, auf ein tragbares Maß reduziert sind. Als Mittel zur
Erreichung von Cybersicherheit gelten z. B. die Ressortaufgaben Cyberabwehr,
Cyberverteidigung und Cyberaußenpolitik. Alle Aspekte der gesamtstaatlichen
Cybersicherheitsvorsorge sind der Cybersicherheitsstrategie für Deutschland vom
November 2016 zu entnehmen.
Für die Cyberverteidigung gilt, dass sie als militärischer Teil der
Gesamtverteidigung verfassungsmäßiger Auftrag der Bundeswehr (GG Artikel 87a) ist und den
für Einsätze der Bundeswehr geltenden nationalen wie völkerrechtlichen
Regelungen unterliegt. Verteidigungsaspekte der gesamtstaatlichen Cybersicherheit sind
gemäß Weißbuch 2016 originäre Aufgaben des BMVg und der Bundeswehr. Die
Cyberverteidigung umfasst die in der Bundeswehr im Rahmen ihres
verfassungsmäßigen Auftrages und dem völkerrechtlichen Rahmen vorhandenen defensiven
und offensiven Fähigkeiten zum Wirken im Cyberraum, die zur Einsatz- und
Operationsführung oder zur Abwehr von (militärischen) Cyberangriffen geeignet
und erforderlich sind und damit dem Schutz eigener Informationen, IT sowie
jenem Waffen- und Wirksysteme dienen. Dazu gehört auch die Nutzung und
Mitgestaltung von Strukturen, Prozessen und Meldewesen der Cyberabwehr unter
verteidigungsrelevanten Aspekten und Situationen.
21. Welche Einheiten und Standorte, die dem Kommando Cyber- und
Informationsraum unterstehen, werden in die Erstellung eines gesamtstaatlichen
Lagebilds im Cyber- und Informationsraum einbezogen, und welche Stelle ist
letztlich für die Erstellung und Übermittlung des militärischen Beitrags
hierzu verantwortlich?
Grundsätzlich werden alle dem KdoCIR unterstehenden Einheiten einbezogen.
Für die Erstellung und Übermittlung der Lage CIR ist das KdoCIR
verantwortlich.
22. Welche Einheiten und Standorte, die dem Kommando Cyber- und
Informationsraum unterstehen, sind als durchgängig wahrzunehmende Aufgabe an
der Gewährleistung gesamtstaatlicher Cybersicherheit beteiligt, und welche
Einheiten und Standorte sind allein für den Schutz der Infrastrukturen der
Bundeswehr zuständig?
Das ZCSBw ist an der Gewährleistung der gesamtstaatlichen Cybersicherheit
beteiligt und stellt mit seiner IT-Sicherheitsorganisation den Schutz der
Infrastrukturen der Bundeswehr im Sinne der IT-Sicherheit sicher.
23. Gibt es Einschränkungen für Einheiten und Standorte, die dem Kommando
Cyber- und Informationsraum unterstehen, wonach diese nur tätig werden
dürfen, sofern ein Angriff durch einen staatlichen Gegner erfolgt und/oder
explizit auf Infrastrukturen der Bundeswehr zielt?
Der Einsatz der Bundeswehr im Cyberraum unterliegt denselben rechtlichen
Voraussetzungen wie jeder andere Einsatz deutscher Streitkräfte. Rechtsgrundlage
für die Einsätze und Verwendungen der Bundeswehr sind die einschlägigen
Regelungen des Grundgesetzes (Artikel 87a Absatz 1, 2, 3 und 4; Artikel 24
Absatz 2; Artikel 35 Absatz 2 und 3 GG).
24. Zählt es zu den durchgängig wahrzunehmenden Aufgaben von Dienststellen,
die dem Kommando Cyber- und Informationsraum unterstehen, die Nutzung
der digitalen Kommunikation zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung
dahingehend zu überwachen, ob es sich hierbei um ein Element hybrider
Kriegführung handelt oder handeln könnte?
Es existiert keine der Fragestellung entsprechende Aufgabe für den Bereich
KdoCIR.
25. Nach welchen Kriterien wird die Beeinflussung der öffentlichen Meinung
als Element hybrider Kriegsführung oder Angriff auf den Cyber- und
Informationsraum bewertet, und welche Gegenmaßnahmen sieht das Kommando
Cyber- und Informationsraum für diese Fälle vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Anlage 1 zu Parl Sts bei der
Bundesministerin der Verteidigung Grübel
1880022-V195 vom 5. Mai 2017
Lfd.
Nr. Dienststelle Bisherige Einheit Bundesland Standort
1 Kommando Cyber- und
Informationsraum
-/- Nordrhein-
Westfalen
Bonn
2 Kommando Strategische
Aufklärung
Kommando Strategische Aufklärung Rheinland-Pfalz Grafschaft
3 Zentrum Cyberoperationen Gruppe Computer Netzwerk
Operationen
Nordrhein-
Westfalen
Rheinbach
4 Dienstältester Deutscher Offizier /
Deutscher Anteil Militärisches
Nachrichtenwesen
Dienstältester Deutscher Offizier /
Deutscher Anteil Militärisches
Nachrichtenwesen
-/- Huntingdon
(USA)
5 Zentrum Operative
Kommunikation Bundeswehr
Zentrum Operative Kommunikation
Bundeswehr
Rheinland-Pfalz Mayen
6 Auswertezentrale Elektronische
Kampfführung
Auswertezentrale Elektronische
Kampfführung
Rheinland-Pfalz Daun
7 Bataillon Elektronische
Kampfführung 911
Elektronischer Kampf Bataillon 911 Schleswig-
Holstein
Stadum
8 Bataillon Elektronische
Kampfführung 912
Elektronischer Kampf Bataillon 912 Niedersachsen Nienburg
9 Bataillon Elektronische
Kampfführung 931
Elektronischer Kampf Bataillon 931 Rheinland-Pfalz Daun
10 Bataillon Elektronische
Kampfführung 932
Elektronischer Kampf Bataillon 932 Hessen Frankenberg
11 Zentrale Untersuchungsstelle
Bundeswehr Technische
Aufklärung
Zentrale Untersuchungsstelle
Bundeswehr Technische Aufklärung
Bayern Hof
12 Zentrum Abbildende Aufklärung Zentrum Abbildende Aufklärung Rheinland-Pfalz Grafschaft
13 Schule Strategische Aufklärung
Bundeswehr
Schule Strategische Aufklärung
Bundeswehr
Schleswig-
Holstein
Flensburg
14 Zentrum für
Geoinformationswesen der Bundeswehr
Zentrum für Geoinformationswesen der
Bundeswehr
Nordrhein-
Westfalen
Euskirchen
15 Kommando Informationstechnik
Bundeswehr
Führungsunterstützungskommando
Bundeswehr
Nordrhein-
Westfalen
Bonn
16 Zentrum für Cybersicherheit der
Bundeswehr
Informationstechnikzentrum
Bundeswehr
Nordrhein-
Westfalen
Rheinland-Pfalz
Euskirchen
Tle Koblenz
17 Zentrum Softwarekompetenz IT-
System der Bw
-/- Nordrhein-
Westfalen u. Sachsen
Euskirchen
Tle Dresden
18 Betriebszentrum
Informationstechnik-System Bundeswehr
Betriebszentrum Informationstechnik-
System Bundeswehr
Nordrhein-
Westfalen
Rheinbach
19 Informationstechnikbataillon 281 Führungsunterstützungsbataillon 281 Rheinland-Pfalz Gerolstein
20 Informationstechnikbataillon 282 Führungsunterstützungsbataillon 282 Rheinland-Pfalz Kastellaun
21 Informationstechnikbataillon 292 Führungsunterstützungsbataillon 292 Bayern Dillingen a.d.
Donau
22 Informationstechnikbataillon 293 Führungsunterstützungsbataillon 293 Bayern Murnau a.
Staffelsee
23 Informationstechnikbataillon 381 Führungsunterstützungsbataillon 381 Brandenburg Storkow (Mark)
24 Informationstechnikbataillon 383 Führungsunterstützungsbataillon 383 Thüringen Erfurt
Lfd.
Nr. Dienststelle Bisherige Einheit Bundesland Standort
25 Dienstältester Deutscher Offizier
/Deutscher Anteil 1st NATO
Signal Battalion
Dienstältester Deutscher Offizier /
Deutscher Anteil 1st NATO Signal Battalion
Nordrhein-
Westfalen
Wesel
26 Informationstechnikschule
Bundeswehr
Führungsunterstützungsschule
Bundeswehr
Bayern Pöcking
27 Deutscher Anteil Cooperative
Cyber Defense Centre of
Excellence
Deutscher Anteil Cooperative Cyber
Defense Centre of Excellence
-/- Tallin (Estland)
Anlage 3 zu Parl Sts bei der
Bundesministerin der Verteidigung Grübel
1880022-V195 vom 5. Mai 2017
Lfd.
Nr. Standort Bundesland
Gesamtanzahl
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Stand: 28.3.2107)
Standort auch militärische
Dienststelle?
1 Aachen Nordrhein-Westfalen 3 Ja
2 Alt Duvenstedt Schleswig-Holstein 5 Ja
3 Altenstadt Bayern 2 Ja
4 Amberg Bayern 1 Ja
5 Augsburg Bayern 9 Nein
6 Augustdorf Nordrhein-Westfalen 3 Ja
7 Bad Bergzabern Rheinland-Pfalz 1 Ja
8 Bad Reichenhall Bayern 2 Ja
9 Bad Salzungen Thüringen 1 Ja
10 Berlin Berlin 143 (Ja)1
11 Bonn Nordrhein-Westfalen 577 (Ja)1
12 Bremerhaven Bremen 5 Ja
13 Bruchsal Baden-Württemberg 2 Ja
14 Büchel Rheinland-Pfalz 4 Ja
15 Calw Baden-Württemberg 1 Ja
16 Cottbus Brandenburg 4 Ja
17 Delitzsch Sachsen 1 Ja
18 Donaueschingen Baden-Württemberg 1 Ja
19 Dresden Sachsen 4 Ja
20 Eckernförde Schleswig-Holstein 3 Ja
21 Ehningen Baden-Württemberg 4 Nein
22 Erding Bayern 2 Ja
23 Erfurt Thüringen 22 Ja
24 Erndtebrück Nordrhein-Westfalen 2 Ja
25 Euskirchen Nordrhein-Westfalen 2 Ja
26 Feldkirchen Bayern 2 Ja
27 Frankenberg/SA. Sachsen 10 Ja
28 Freyung Bayern 1 Ja
29 Fritzlar Hessen 15 Ja
30 Fürstenfeldbruck Bayern 3 Ja
31 Germersheim Rheinland-Pfalz 12 Ja
32 Gerolstein Rheinland-Pfalz 2 Ja
33 Glücksburg Schleswig-Holstein 7 Ja
34 Hamburg Hamburg 39 Ja
35 Hammelburg Bayern 3 Ja
36 Hannover Niedersachsen 75 Ja
37 Hilden Nordrhein-Westfalen 27 Ja
38 Husum Schleswig-Holstein 4 Ja
39 Idar Oberstein Rheinland-Pfalz 16 Ja
40 Ingolstadt Bayern 19 Ja
Lfd.
Nr. Standort Bundesland
Gesamtanzahl
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Stand: 28.3.2107)
Standort auch militärische
Dienststelle?
41 Kalkar Nordrhein-Westfalen 4 Ja
42 Kastellaun Rheinland-Pfalz 1 Ja
43 Kaufbeuren Bayern 7 Ja
44 Kiel Schleswig-Holstein 50 (Ja)1
45 Koblenz Rheinland-Pfalz 67 Ja
46 Köln Nordrhein-Westfalen 118 Ja
47 Kramerhof
Mecklenburg-
Vorpommern 3 Ja
48 Laage
Mecklenburg-
Vorpommern 4 Ja
49 Lagerlechfeld/Kleinai-tingen Bayern 3 Ja
50 Landsberg am Lech Bayern 9 Ja
51 Leipzig Sachsen 61 (Ja)1
52 Lohheide Niedersachsen 2 Ja
53 Magdeburg Sachsen-Anhalt 7 (Ja)1
54 Mainz Rheinland-Pfalz 1 Ja
55 Marienberg Sachsen 1 Ja
56 Märkische Heide Brandenburg 2 Ja
57 Mechernich Nordrhein-Westfalen 2 Ja
58 Meckenheim Nordrhein-Westfalen 505 Ja
59 Meppen Niedersachsen 3 Ja
60 Müllheim Nordrhein-Westfalen 2 Ja
61 München Bayern 593 (Ja)1
62 Munster Niedersachsen 15 Ja
63 Münster Westfalen Nordrhein-Westfalen 43 Ja
64 Neubrandenburg
Mecklenburg-
Vorpommern 17 Ja
65 Neuburg a. d. Donau Bayern 3 Ja
66 Niederstetten Baden-Württemberg 2 Ja
67 Nürnberg Bayern 88 Nein
68 Osterholz-Scharm-beck Niedersachsen 5 Ja
69 Pfungstadt Hessen 15 Ja
70 Plön Schleswig-Holstein 3 Ja
71 Potsdam Brandenburg 2 Ja
72 Regen Bayern 2 Ja
73 Regensburg Bayern 5 Ja
74 Rheinbach Nordrhein-Westfalen 200 Ja
75 Rheine Nordrhein-Westfalen 4 Ja
76 Rostock
Mecklenburg-
Vorpommern 46 Ja
77 Roth Bayern 10 Ja
78 Saarlouis Saarland 2 Ja
79 Schönewalde Brandenburg 5 Ja
Lfd.
Nr. Standort Bundesland
Gesamtanzahl
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Stand: 28.3.2107)
Standort auch militärische
Dienststelle?
80 Schortens Niedersachsen 27 Nein
81
Schwerin
Mecklenburg-
Vorpommern 7 Ja
82 Schwielowsee Brandenburg 40 Ja
83 Seedorf Niedersachsen 3 Ja
84 Sigmaringen Baden-Württemberg 26 Ja
85 Sonthofen Bayern 2 Ja
86 Stadtallendorf Hessen 5 Ja
87 Strausberg Brandenburg 153 Ja
88 Stuttgart Baden-Württemberg 10 Ja
89
Torgelow
Mecklenburg-
Vorpommern 4 Ja
90 Trier Rheinland-Pfalz 1 Ja
91 Ulm Baden-Württemberg 40 Ja
92 Unna Nordrhein-Westfalen 5 Ja
93 Veitshöchheim Bayern 17 Ja
94 Weiden i.d.OPF Bayern 2 Ja
95 Wesel Niedersachsen 1 Ja
96 Wildflecken Bayern 2 Ja
97 Wilhelmshaven Niedersachsen 89 Ja
98 Wunstorf Niedersachsen 7 Ja
1 Gleicher Standort, aber mit z. T. eigener Liegenschaft.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]