Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/504
16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann,
Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/407 –
Konsequenzen der russisch-ukrainischen Gaskontroverse für Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lösung in der russisch-ukrainischen Gaskontroverse hat nicht nur
Auswirkungen für die direkt betroffenen Länder. Vielmehr hat die Auseinandersetzung
um den Gaspreis auch in Deutschland eine Diskussion um die Sicherheit der
Energieversorgung, um die Gestaltung eines nachhaltigen Energiemixes und
um die Höhe der Energiekosten ausgelöst. Denn Deutschland ist wichtiger
politischer Partner Russlands und der Ukraine und bezieht 1/3 seines
Erdgasbedarfs aus Russland.
Die deutsche Bundesregierung hat den Gasstreit vor allen Dingen als
wirtschaftspolitisches Thema begriffen. Außenpolitische Aspekte wie die Frage
nach der Zuverlässigkeit und Solidität russischer Politik und seines staatlich
dominierten Gaskonzerns Gasprom haben bis heute nur eine untergeordnete
Rolle gespielt.
Dabei zeigen die jüngsten Geschehnisse in Russland und der Ukraine die hohe
Interdependenz zwischen nationaler und internationaler Politik. Dabei kommt
der Energiepolitik eine Schlüsselfunktion zu. Ihre Aufgabe ist die Sicherung
einer nachhaltigen Energieversorgung. Denn sie ist die Lebensader der
deutschen Volkswirtschaft. Deutsche Unternehmen sowie Verbraucher und
Verbraucherinnen sind auf sie angewiesen. Sie muss langfristig angelegt sowie
ökologisch und ökonomisch effizient sein. Sie muss auf einem breit
diversifizierten Energiemix beruhen, der keine Diskriminierungen einzelner
Energieträger und -formen kennt und aus heimischen und Importenergien besteht. Ist
dies nicht gewährleistet, muss mit hohen Risiken zu Lasten aller gerechnet
werden.
Deshalb bedarf der Preisstreit zwischen Russland und der Ukraine, der
maßgeblich auch die Interessen Deutschlands als wichtigen Handelspartner und
Gasimporteur betrifft, einer grundsätzlichen Auseinandersetzung und
politischen Diskussion. Sie muss Ausgangspunkt werden, die langfristig angelegten
energiepolitischen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen, um ein
zukunftsorientiertes energiepolitisches Gesamtkonzept für Deutschland zu
entwerfen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
31. Januar 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/504 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gaskontroverse zwischen Russland
und der Ukraine aus volkswirtschaftlicher Sicht?
Der Konflikt hat sich in Deutschland in zeitlich eng begrenzten
Minderlieferungen von russischem Erdgas am Grenzübergangspunkt Waidhaus ausgewirkt.
Diese Minderlieferungen konnten von den betroffenen
Gasversorgungsunternehmen jederzeit beherrscht werden, ohne dass es zu kompensatorischen
Maßnahmen wie z. B. Speichereinsatz kam. Die Fehlmengen wurden anschließend
durch Mehrlieferungen aus Russland kompensiert. Die Einigung zwischen den
Konfliktparteien hat auch keine Auswirkungen auf den deutschen
Gasbezugspreis (Grenzübergangspreis). Dieser richtet sich nach dem Anlegbarkeitsprinzip
(Ölpreis-Koppelung), so dass vor diesem Übergabepunkt liegende
Kostensteigerungen nicht unmittelbar preisrelevant werden.
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Rolle
Russlands als „strategischer Partner“ vor dem Hintergrund der russisch-
ukrainischen Gaskontroverse zu hinterfragen?
Deutschland bezieht ca. 36 Prozent (rd. 40 Mrd. m3) seines jährlichen
Gasbedarfs aus Russland. Seit fast 40 Jahren sind diese Lieferungen von Gas und Öl
weitgehend reibungslos und zuverlässig verlaufen. Darauf aufbauend strebt die
Bundesregierung entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom 11. November
2005 auch weiterhin eine langfristige Energiepartnerschaft mit Russland ohne
einseitige Abhängigkeiten an. Die konkrete Ausgestaltung dieser Partnerschaft
insbesondere im Hinblick auf Investitionen ist Sache der Wirtschaft.
3. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der Gaskontroverse
unternommen, um die internationale, insbesondere europäische, sowie die
nationale Gasversorgung aus Russland sicherzustellen?
Die Bundesregierung stand während des Konflikts in engem Kontakt mit den
deutschen Gasimportunternehmen. Sie hat die Gaswirtschaft aufgefordert, ihrer
Versorgungsaufgabe nachzukommen und alle erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten, um auf Lieferengpässe adäquat reagieren zu können.
Schon im Vorfeld des Konflikts hat Bundeswirtschaftsminister Michael Glos
die Entwicklung mit Präsident Wladimir Putin erörtert. Mit Schreiben vom
31. Dezember 2005 hat er zusammen mit seinen Amtskollegen aus Italien,
Frankreich und Österreich die Konfliktparteien nachdrücklich gebeten, eine
rasche Einigung herbeizuführen.
4. Welche Schritte hat die Bundesregierung auf internationaler und nationaler
Ebene unternommen, um die Themen „Gaskontroverse zwischen Russland
und der Ukraine“ sowie „Sicherung der Gasversorgung“ zu thematisieren?
Die Bundesregierung hat sich aktiv an Beratungen und Abstimmungen in der
EU beteiligt. So hat die österreichische EU-Präsidentschaft am 2. Januar 2006 in
Gesprächen mit dem ukrainischen und dem russischen Botschafter die
Besorgnis der EU zum Ausdruck gebracht und auf rasche Einigung der Kontroverse
gedrängt. An der von der EU-Kommission am 4. Januar 2006 einberufenen
informellen Sitzung der Koordinierungsgruppe Erdgas zur Diskussion des
russischukrainischen Gaskonflikts und dessen Auswirkungen auf Europa hat sich die
Bundesregierung aktiv beteiligt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/504Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der russischen Regierung, die
Energieversorgungssicherheit im Rahmen des G8-Prozesses vertieft zu
diskutieren.
Um die Gasversorgungssicherheit weiter zu erhöhen, hat die Bundesregierung
bereits mit dem im Juli 2005 verabschiedeten Energiewirtschaftsgesetz die EG-
Versorgungssicherheitsrichtlinie Gas in deutsches Recht umgesetzt.
5. Mit welchen Institutionen, Unternehmen und Experten hat die
Bundesregierung dazu Gespräche geführt, und zu welchen Ergebnissen ist sie
gekommen?
Die Bundesregierung hat mit den von den kurzfristigen Minderlieferungen von
Gas betroffenen deutschen Unternehmen intensiven Kontakt gehabt und sich
ständig über die Auswirkungen des Gaskonflikts auf die deutsche
Energieversorgung unterrichten lassen.
Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 4.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen
russischen Verhaltens, das deutsch-russische Ostsee-Pipeline-Projekt zu
überdenken?
Falls nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf die wachsende
deutsche Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu reagieren?
Bei dem Ostseepipeline-Projekt (North European Gas Pipeline, NEGP) handelt
es sich um ein kommerzielles Projekt. Die Planung, der Bau und die
Finanzierung der Leitung obliegen den an diesem Projekt beteiligten Unternehmen
Gazprom, E.ON Ruhrgas und BASF. Die Bundesregierung begrüßt mit Blick auf die
Versorgungssicherheit grundsätzlich auf kommerzieller Grundlage getätigte
Investitionen in den Leitungsbau.
Die Bundesregierung verfolgt auch mit Interesse die Überlegungen deutscher
Gasversorgungsunternehmen, eine noch größere Diversifizierung der
Gasbezugsquellen u. a. durch Investitionen in LNG-Infrastruktur zu schaffen.
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts
knapperer Ressourcen eine Veränderung der energiepolitischen
Rahmenbedingungen notwendig ist, um eine zukunftsorientierte, sichere, ökologisch und
ökonomisch effiziente Energieversorgung für Deutschland zu sichern?
Weltweite Nachfragesteigerungen nach Energie, steigende
Importabhängigkeiten, Versorgungsstörungen, geopolitische Risiken und klimapolitische
Anforderungen haben Auswirkungen auf die Energiepreise, insbesondere auf die Öl- und
Gaspreise. Die Gleichrangigkeit der energiepolitischen Ziele und die hohe und
auch weiter anwachsende deutsche Importabhängigkeit von Energierohstoffen
erfordern zugleich die weitere Erhöhung der Energieeffizienz sowie die
Gewährleistung eines ausgewogenen Energiemix unter Berücksichtigung eines
steigenden Anteils erneuerbarer Energien. Dabei behalten die fossilen
Energieträger Öl, Gas, Stein- und Braunkohle auch langfristig eine dominierende Rolle.
Eine wichtige Bedeutung für die Zukunft kommt der Forschung und
Entwicklung zu. Langfristig gilt es, durch Sicherung und Erweiterung der
technologischen Optionen die Reaktionsfähigkeit und Flexibilität der Energieversorgung
zu verbessern.
Drucksache 16/504 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Wird die Bundesregierung ein energiepolitisches Gesamtkonzept
vorlegen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird ein tragfähiges energiepolitisches Gesamtkonzept
vorlegen, das einen ausgewogenen Energiemix zugrunde legt. Dieses Konzept
wird gründlich vorbereitet und in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden.
9. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung bei eventueller Erstellung
eines energiepolitischen Gesamtkonzeptes die Beteiligung
gesellschaftsrelevanter Gruppen bzw. der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien?
Die Bundesregierung wird betroffene gesellschaftliche Gruppen und im
Deutschen Bundestag vertretene Parteien in geeigneter Weise in die Vorbereitung
einbeziehen.
10. Wie ist der von der Bundesregierung für April 2006 terminierte
Energiegipfel strukturiert – auch und insbesondere vor dem Hintergrund der
jüngsten Gaskontroverse?
Welche Themen und welcher Personenkreis sind bei dem Energiegipfel
berücksichtigt?
Hierzu wurden noch keine Festlegungen getroffen.
11. Welche Auswirkungen hat die jüngste Gaskontroverse auf den deutschen
Energiemix?
12. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Notwendigkeit, den
breit gefächerten Energiemix nach der Gaskontroverse zu modifizieren?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?
Die Gaskontroverse zwischen Russland und der Ukraine hatte die
Gasversorgung in Deutschland nicht beeinträchtigt. Die Kontroverse bestätigt aber den
Ansatz, in der Energiepolitik auf einen ausgewogenen Energiemix mit einem
nach Lieferländern und Energieträgern diversifizierten Angebot sowie auf eine
weitere Verbesserung der Energieeffizienz zu setzen, um Preis- und
Versorgungsrisiken zu begrenzen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Rolle des heimischen
Energieträgers, der deutschen Steinkohle, vor diesem Hintergrund?
14. Beabsichtigt sie, an ihrer Haltung zum Auslaufen der Subventionen
festzuhalten und dieses im Rahmen einer im Koalitionsvertrag angekündigten
„Kohlevereinbarung“ Anfang 2006 festzuschreiben?
Falls ja, welche Auswirkungen hat dies auf die mittelfristige
Finanzplanung des Bundes?
Falls nein, warum nicht?
Die Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus erfolgt für die Jahre
2006 bis 2008 auf Grundlage der erlassenen Zuwendungsbescheide. Für die Zeit
nach 2008 gibt es keine Rechtsansprüche. Weitere Einsparungen gegenüber den
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/504bisherigen Verabredungen sind für diese Zeit zu prüfen. Der Weg der
sozialverträglichen Anpassung soll dabei nicht verlassen werden. Die Bundesregierung
sowie die Revierländer Nordrhein-Westfalen und Saarland werden mit dem
deutschen Steinkohlenbergbau die Zukunft des subventionierten Bergbaus
abstimmen.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der
Festschreibung des nationalen Ausstiegs aus der Kernenergienutzung – die
Chancen für eine internationale Renaissance der Kernenergie,
insbesondere welche Indikatoren lassen auf solch eine schließen?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. Januar 2005 zu Frage 10 der
Großen Anfrage „Perspektiven der Kernenergienutzung am Standort Deutschland
im Innovationsjahr 2004“ – Drucksache 15/4680 – wird verwiesen.
Ergänzend wird bemerkt: Am 31. Dezember 2005 waren weltweit drei Blöcke
mehr in Betrieb als ein Jahr zuvor (insgesamt 444): In Japan wurden zwei
Anlagen, in Indien und China jeweils eine Anlage in Betrieb genommen, in Kanada
wurde bei einer Anlage nach langjähriger Betriebsunterbrechung der Betrieb
wieder aufgenommen. In Schweden und Deutschland wurde jeweils eine Anlage
stillgelegt.
Mit dem Bau von zwei Kernkraftwerken wurde in China, mit dem Bau jeweils
einer Anlage in Japan sowie in Pakistan begonnen. Zudem ist in Kanada die
Wiederinbetriebnahme von zwei weiteren Anlagen geplant. In den USA wurden
die Laufzeiten für 39 Anlagen auf 60 Jahre verlängert bzw. für zehn weitere
Anlagen entsprechende Anträge gestellt; Neubauten werden mit
Standortfestlegungen konkret vorbereitet. Auch in den Niederlanden erfolgte eine Entscheidung
zu einer Laufzeitverlängerung auf 60 Jahre. Frankreich hat vor kurzem den Bau
eines Kernkraftwerks der vierten Generation für etwa 2020 angekündigt. Auch
Russland forciert den weiteren Ausbau der Kernenergie. Mehrere weitere
Staaten planen oder erwägen den Einstieg in die Kernenergienutzung oder eine
Fortsetzung der Kernenergienutzung durch Ersatzbau (z. B. Litauen, Indonesien,
Polen, Türkei, Vietnam).
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der größeren
Unabhängigkeit vom leitungsgebundenen Gas?
Deutschland verfügt über ein im internationalen Vergleich ausgewogenes
Gasbezugsportfolio. Aus mehreren Gasfernleitungen wird Deutschland seit
Jahrzehnten weitgehend reibungslos und zuverlässig mit Erdgas aus
unterschiedlichen Regionen versorgt.
17. Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. welche Schritte
plant sie, die nationale Versorgung mit Flüssiggas zu fördern und damit
eine größere regionale Unabhängigkeit vom Gaslieferanten zu erhalten?
Die Bundesregierung begleitet und unterstützt Entscheidungen der
Unternehmen zur weiteren Diversifizierung der Bezugsquellen und Transportwege.
Dieses gilt auch für zukünftige LNG-Projekte.
Beispielsweise prüft E.ON Ruhrgas derzeit in einer Studie, ob der Bau eines
LNG-Terminals technisch und wirtschaftlich in Betracht kommt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]