[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
28. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12226
18. Wahlperiode 04.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11826 –
Erneuerbare Energien und Abwärme-Nutzung in der Wärmeversorgung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ohne den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien kann die
Dekarbonisierung der Energieversorgung nicht gelingen. Das gilt für alle Bereiche – die
Stromerzeugung, die Wärmeversorgung und den Mobilitätssektor. Während der
Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch inzwischen fast ein
Drittel beträgt, stagniert deren Anteil im Wärmesektor seit Jahren um die 12
Prozent. Der Ausbau erneuerbar erzeugter Wärme kommt viel zu langsam voran.
Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Pariser Beschlüsse zum
Klimaschutz.
Auch die Nutzung gewerblicher und industrieller Abwärme bleibt bisher weit
hinter den Potenzialen zurück. Dabei kann die Nutzung von Abwärme erheblich
zur Wärmeversorgung von Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und
Gewerbe beitragen. Durch die Verwendung von Wärme, die andernfalls ungenutzt
in der Umgebung verpuffen würde, können unmittelbar fossile Brennstoffe
eingespart und damit ein zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden
(
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/fuenfter-monitoring-bericht-
energie-der-zukunft.html).
1. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Anteil
erneuerbarer Energien am gesamten Wärmeverbrauch und in den Bereichen
Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in Deutschland seit dem Jahr 2008
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für
Wärme und Kälte stellt sich wie folgt dar:
Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anteil am Endenergieverbrauch
für Wärme und Kälte 8,5 10,4 11,5 12,2 12,4 12,3 12,9 13,5
Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat)
Angaben zum Endenergieverbrauch nach Anwendungszwecken liegen aus den
Studien der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
erstellten Anwendungsbilanzen vor. Während in der vorstehenden Tabelle zum
Gesamtanteil der erneuerbaren Energien auch die Fernwärme aus erneuerbaren
Energien enthalten ist, wird diese in der nachfolgenden Tabelle nicht
berücksichtigt.
Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Raumwärme,
Warmwasser und sonstige Prozesswärme
Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anteil am Endenergieverbrauch für
Raumwärme 8,8 10,3 12,3 12,9 13,8 14,5 14,2 14,6
Anteil am Endenergieverbrauch für
Warmwasser 3,6 4,1 5,2 7,9 7,8 8,8 11,8 12,4
Anteil am Endenergieverbrauch für
sonstige Prozesswärme 4,2 4,3 6,0 4,8 3,8 4,3 5,3 5,2
Anteil am Endenergieverbrauch für Kälte 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB)
2. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Einsatz der
unterschiedlichen Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
in Deutschland seit dem Jahr 2008 im Neubau, im Gebäudebestand und in
der Prozesswärme entwickelt (bitte jeweils nach Jahren, installierter
Leistung und Wärmeertrag aufschlüsseln):
a) bei der Solarthermie,
b) bei den elektrischen Wärmepumpen (bitte getrennt nach Sole/Wasser-,
Wasser/Wasser- und Luft/Wasser-Wärmepumpen angeben),
c) bei der Tiefengeothermie,
d) bei den Holzpellets,
e) bei der Nutzung von Scheitholz,
f) bei der Nutzung von Holzhackschnitzeln,
g) bei den sonstigen festen Biomassen,
h) bei der flüssigen Biomasse,
i) bei der gasförmigen Bioenergie?
In der Bautätigkeitsstatistik werden die erneuerbaren Energien erst ab dem
Berichtsjahr 2012 erfasst; es wurden die Ergebnisse der Statistik der
Baugenehmigungen herangezogen.
Allerdings wird die Zahl der genutzten elektrischen Wärmepumpen und die
installierte thermische Leistung der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
nicht amtlich erfasst. Die Nutzung von Holzpellets, Scheitholz und
Holzhackschnitzeln ist in der amtlichen Statistik unter dem Oberbegriff „Holz“
zusammengefasst, die Positionen „sonstige feste Biomasse“ und „flüssige Biomasse“ unter
der Angabe „sonstige Biomasse“.
Für den Gebäudebestand können keine Aussagen getroffen werden, da in der
laufenden statistischen Datenerfassung des Gebäude- und Wohnungsbestandes diese
Merkmale nicht betrachtet werden.
Angaben zur installierten Leistung der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Neubau werden in der amtlichen Statistik nicht erfasst, jedoch die Anzahl
der Anlagen unterteilt nach Wohn- und Nichtwohngebäuden. Diese Entwicklung
stellt sich wie folgt dar:
Einsatz erneuerbarer Energien (EE) im Wohnungsneubau
Energieträger Jahr
Wohngebäude
insgesamt
Einsatz EE
primär Anteil
Einsatz EE
sekundär
Anteil
Anzahl Anzahl [%] Anzahl [%]
So
la
rth
er
m
ie
2012 109.128 641 0,6 20.867 19,1
2013 113.291 711 0,6 20.061 17,7
2014 111.610 567 0,5 19.140 17,1
2015 120.771 706 0,6 20.177 16,7
G
eo
th
er
m
ie
2012 109.128 10.031 9,2 294 0,3
2013 113.291 9.003 7,9 320 0,3
2014 111.610 7.444 6,7 250 0,2
2015 120.771 7.484 6,2 350 0,3
U
m
w
el
tth
er
m
ie
2012 109.128 26.129 23,9 752 0,7
2013 113.291 27.664 24,4 876 0,8
2014 111.610 26.353 23,6 909 0,8
2015 120.771 30.253 25,0 1.070 0,9
H
ol
z
2012 109.128 6.312 5,8 18.508 17,0
2013 113.291 6.871 6,1 19.228 17,0
2014 111.610 6.108 5,5 18.362 16,5
2015 120.771 5.831 4,8 19.353 16,0
so
ns
tig
e
B
io
m
as
se
2012 109.128 361 0,3 88 0,1
2013 113.291 403 0,4 60 0,1
2014 111.610 461 0,4 55 0,0
2015 120.771 403 0,3 77 0,1
B
io
ga
s/
B
io
m
et
ha
n 2012 109.128 252 0,2 99 0,1
2013 113.291 278 0,2 111 0,1
2014 111.610 261 0,2 90 0,1
2015 120.771 322 0,3 96 0,1
Primäre Energie: Bezogen auf den Energieanteil, die überwiegende Energiequelle. Bei nur einem
Energieträger alleinige eingesetzte Energie.
Sekundäre Energie: Angabe erfolgt nur dann, wenn mindestens eine weitere Energie für die
Beheizung und Warmwasser eingesetzt wird.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017
Einsatz erneuerbarer Energien (EE) im Neubau von Nichtwohngebäuden
Energieträger Jahr
Nichtwohngebäude
insgesamt
Einsatz EE
primär Anteil
Einsatz EE
sekundär Anteil
Anzahl Anzahl [%] Anzahl [%]
So
la
rth
er
m
ie
2012 30.364 52 0,2 1.143 3,8
2013 28.611 67 0,2 1.144 4,0
2014 26.765 59 0,2 1.017 3,8
2015 26.533 62 0,2 1.062 4,0
G
eo
th
er
m
ie
2012 30.364 547 1,8 56 0,2
2013 28.611 532 1,9 63 0,2
2014 26.765 408 1,5 55 0,2
2015 26.533 357 1,3 49 0,2
U
m
w
el
tth
er
m
ie
2012 30.364 1.151 3,8 174 0,6
2013 28.611 1.236 4,3 186 0,7
2014 26.765 1.264 4,7 179 0,7
2015 26.533 1.288 4,9 182 0,7
H
ol
z
2012 30.364 1.058 3,5 485 1,6
2013 28.611 1.060 3,7 524 1,8
2014 26.765 948 3,5 513 1,9
2015 26.533 843 3,2 496 1,9
so
ns
tig
e
B
io
m
as
se
2012 30.364 58 0,2 15 0,0
2013 28.611 65 0,2 16 0,1
2014 26.765 80 0,3 19 0,1
2015 26.533 40 0,2 11 0,0
B
io
ga
s/
B
io
m
et
ha
n 2012 30.364 151 0,5 41 0,1
2013 28.611 122 0,4 38 0,1
2014 26.765 88 0,3 38 0,1
2015 26.533 81 0,3 27 0,1
Primäre Energie: Bezogen auf den Energieanteil, die überwiegende Energiequelle. Bei nur einem
Energieträger alleinige eingesetzte Energie.
Sekundäre Energie: Angabe erfolgt nur dann, wenn mindestens eine weitere Energie für die
Beheizung und Warmwasser eingesetzt wird.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017
Entsprechende Angaben für die Prozesswärme liegen nicht vor.
Der Endenergieverbrauch der einzelnen erneuerbaren Energieträger zur Wärme-
und Kälteerzeugung (einschließlich der Fernwärme aus erneuerbaren Energien)
seit dem Jahr 2008 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Danach war die
größte Steigerung bei der festen und gasförmigen Biomasse sowie bei der durch
Luft/Wasser-Wärmepumpen nutzbar gemachten Umweltwärme zu verzeichnen:
Endenergieverbrauch erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte
Angaben in [GWh] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Solarthermie 4.490 5.276 5.628 6.465 6.696 6.767 7.287 7.806
oberflächennahe
Geothermie/
Umweltwärme1)
4.235 5.283 6.179 7.124 7.911 8.675 9.603 10.351
darunter:
Sole/Wasser-Wärmepumpen 2.339 2.643 2.872 3.221 3.452 3.639 3.900 4.012
Wasser/Wasser-
Wärmepumpen 551 687 794 850 881 909 957 968
Luft/Wasser-
Wärmepumpen2) 1.346 1.953 2.513 3.053 3.579 4.127 4.746 5.371
tiefe Geothermie3) 528 600 673 722 804 864 1.052 969
biogene feste Brennstoffe4) 85.751 94.511 119.572 111.448 111.134 111.702 99.273 106.856
biogene flüssige Brennstoffe 2.645 3.251 3.151 2.429 2.015 2.053 2.217 2.089
biogene gasförmige
Brennstoffe 5.422 7.517 10.175 12.077 14.075 15.949 17.261 18.866
1) durch Wärmepumpen nutzbar gemachte erneuerbare Wärme; Internationales Geothermiezentrum
Bochum, ab 2014 Fortschreibung durch das Zentrum für Sonnenenergie- und
Wasserstoffforschung Baden-Württemberg
2) inkl. Brauchwasser- und Gas-Wärmepumpen
3) inkl. balneologischer Anlagen
4) ab 2010 inkl. Klärschlamm; ohne biogenen Anteil am Siedlungsabfall. Eine weitergehende
Differenzierung der biogenen Festbrennstoffe ist derzeit nicht möglich.
Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), Stand: Februar 2017
3. Wie hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland an der
Nah- und Fernwärme nach Informationen der Bundesregierung seit dem
Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art der erneuerbaren Energien
aufschlüsseln)?
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch für
Fernwärme hat sich seit dem Jahr 2008 wie folgt entwickelt:
Anteil der erneuerbaren Energien an der Fernwärme
Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anteil am Brutto-Endenergieverbrauch
von Fernwärme 7,1 8,2 8,1 10,0 11,4 12,1 13,9 14,5
darunter:
biogener Anteil des Siedlungsabfalls 4,5 4,7 4,6 5,3 5,7 6,3 6,9 6,8
feste biogene Brennstoffe 2,3 3,0 3,1 4,1 4,9 4,7 5,3 5,5
Biogase (inkl. Klär- und Deponiegas) 0,2 0,3 0,3 0,5 0,7 1,0 1,5 2,1
flüssige biogene Brennstoffe 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Solarthermie 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tiefengeothermie 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Quelle: UBA/AGEE-Stat nach EUROSTAT/SHARES, Stand Februar 2017;
http://ec.europa.eu/eurostat/de/web/energy/data/shares.
Der Brutto-Endenergieverbrauch umfasst „Energieprodukte, die der Industrie,
dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor einschließlich des
Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden, einschließlich des durch
die Energiewirtschaft für die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung entstehenden
Elektrizitäts- und Wärmeverbrauchs und einschließlich der bei der Verteilung und
Übertragung auftretenden Elektrizitäts- und Wärmeverluste“ (Artikel 2 Satz 2
Buchstabe f der Richtlinie 2009/28/EG des europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
Quellen).
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der erneuerbaren
Energien an der Erzeugung von Strom und Wärme in Anlagen mit Kraft-
Wärme-Kopplung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art
der erneuerbaren Energien aufschlüsseln)?
Einschließlich dezentraler Anlagen hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien
an der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung seit dem Jahr
2008 wie folgt entwickelt:
Anteil der erneuerbaren Energien an der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-
Wärme-Kopplung
Angaben in [%] 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anteil an der Strom- und
Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung 15,2 18,2 19,6 21,6 24,3 23,8 25,6 26,0
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB), Auswertungstabellen zur Energiebilanz
Deutschland, Stand Juli 2016.
Eine Aufschlüsselung nach Art der erneuerbaren Energien liegt nicht vor.
5. Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für
den geringen Marktanteil erneuerbarer Wärmeerzeuger, insbesondere im
Bereich des Gebäudebestandes?
Die Bundesregierung hat in § 1 EEWärmeG das Ziel formuliert, den Anteil
erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr
2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Wie bereits der Zweite Erfahrungsbericht zum
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gezeigt hat, zeigen die erneuerbaren
Wärmeerzeuger eine stabile Zubauquote, so dass nach derzeitigem Stand davon
auszugehen ist, dass das gesetzliche Ziel erreicht wird. Dazu trägt auch das
Marktanreizprogramm auf der Basis der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom März 2015 zunehmend bei,
das gerade den Gebäudebestand adressiert. Um den Anteil der erneuerbaren
Energien am Endenergieverbrauch darüber hinaus zu steigern, sollte auch der
Bekanntheitsgrad über erneuerbare Wärmeerzeuger verbessert werden. Der geringe
Bekanntheitsgrad ist möglicherweise einer der Gründe dafür, dass der Marktanteil
derzeit noch nicht so hoch ist wie der von Wärmeerzeugern, die fossile
Energiequellen nutzen. Die Bundesregierung hat dazu verschiedene
Informationsmaterialien und zielgruppenspezifische Angebote aufgelegt, die dies unterstützen.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von Abwärme
aus Gewerbe, Industrie und Privathaushalten für die Wärmeversorgung seit
dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Abwärmequelle
aufschlüsseln)?
Zur Entwicklung von Abwärmenutzung aus Gewerbe und Industrie liegen der
Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
7. Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für
den geringen Nutzungsgrad von gewerblicher und industrieller Abwärme für
die Strom- und Wärmeerzeugung?
8. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Verwendung von bisher
ungenutzter Abwärme zur Stromerzeugung z. B. in sogenannten ORC-
Verfahren und/oder für die Wärmeversorgung zu steigern, und welche Anteile
der Abwärmenutzung an der Strom- bzw. Wärmeversorgung will die
Bundesregierung bis 2020, 2030 und 2050 erreichen?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Effizienzmaßnahmen im Bereich Abwärme stoßen im Vergleich mit
Effizienzmaßnahmen, die näher mit den Kernprozessen für die Produktion verbunden sind,
auf weniger Akzeptanz und Interesse in Unternehmen. Gründe dafür sind:
Oftmals verfügen Unternehmen nicht über die Kenntnis wirtschaftlich
nutzbarer Abwärmepotenziale. Gleichzeitig ist die Umsetzung von
Abwärmemaßnahmen im Vergleich zu anderen Effizienzbereichen in der Regel wesentlich
anspruchsvoller;
es gibt keine standardisierten Maßnahmen, vielmehr sind
unternehmensindividuelle Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen;
wirtschaftliche Abwärmenutzungsmöglichkeiten sind für Unternehmen nicht
so offensichtlich wie bspw. Stromeffizienzmaßnahmen;
insbesondere die außerbetriebliche Abwärmenutzung bspw. zur Einspeisung
in Wärmenetze ist mit nicht unerheblichen Infrastruktur- bzw. Leitungskosten
verbunden und erfordert Kooperationspartner wie Stadtwerke, die die
Abwärme abnehmen.
Um diese Umsetzungsdefizite zu reduzieren und die Effizienzpotenziale von
Abwärme zu heben, hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2015 im Rahmen des sog.
„Industriepakets“ die Förderung von Investitionen zur Abwärmevermeidung und
-nutzung als zentrales Instrument für die Steigerung von Energieeffizienz in
Industrie und Gewerbe beschlossen.
In Umsetzung dieses Beschlusses ist im Mai 2016 das Programm zur Förderung
von Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen
(Abwärmeprogramm) in Kraft getreten. Mit diesem Programm wird gleichzeitig
die Initiative „Offensive Abwärmevermeidung und -nutzung“ aus dem
Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) deutlich erweitert. Das Programm
erweitert die Angebote zur Förderung von Abwärmenutzung in der Industrie und
Gewerbe (Programm zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologie,
Programm zur Förderung energieeffizienter und klimaschonender
Produktionsprozesse).
Durch das Abwärmeprogramm sollen bis 2020 zusätzlich 1 Million Tonnen CO2
jährlich eingespart werden. Das Programm ist akteurs- und technologieoffen
angelegt und umfasst eine breit gefächerte Palette von Maßnahmen sowohl zur
Abwärmevermeidung als zur inner- und außerbetrieblichen Abwärmenutzung
einschließlich Abwärmeverstromung.
Zwischenzeitlich hat das Programm in der Wirtschaft einen hohen
Bekanntheitsgrad. Durchschnittlich werden pro Projekt jährlich rd. 900 Tonnen CO2
eingespart. Dies entspricht Einsparrichtwerten vergleichbarer ambitionierter
Programme zur systemischen Optimierung von Anlagen und Prozessen.
9. Hält die Bundesregierung das von ihr vorgegebene Ziel von 14 Prozent
Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 vor
dem Hintergrund der in der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG)
angenommenen Anteile von 57 Prozent (Zielszenario Energieeffizienz) bzw.
69 Prozent (Zielszenario erneuerbare Energien) im Jahr 2050 für
ausreichend, und wenn ja, warum?
10. Reicht die ESG nach der Meinung der Bundesregierung aus, um das für den
Gebäudesektor definierte CO2-Reduktionsziel aus dem Klimaschutzplan
2050 zu erreichen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre
Einschätzung?
11. Welchen Anteil sollen die erneuerbaren Energien im Wärmebereich nach
Vorstellung der Bundesregierung jeweils bis 2030 und bis 2040 erreichen?
12. Plant die Bundesregierung die Festschreibung eines 2030-Ziels für
erneuerbare Energien im Wärmesektor im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes,
und wenn nein, warum nicht?
13. Welche Maßnahmen (monetär wie nichtmonetär) will die Bundesregierung
ergreifen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor so zu
beschleunigen, dass die in der ESG angestrebten Anteile der erneuerbaren
Energien an der Wärmeversorgung sicher erreicht werden (bitte nach
Einzelheizungen und netzbasierter Wärmeversorgung sowie
Raumwärme/Warmwasser und Prozesswärme aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Bundesregierung verfolgt entsprechend dem Energiekonzept das Ziel, bis
2050 den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf im Gebäudebereich um 80
Prozent im Vergleich zu 2008 zu senken. Im November 2015 hat die
Bundesregierung die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) verabschiedet, die aufzeigt,
wie dieses Ziel durch Kombination aus der Steigerung der Energieeffizienz und
der Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien erreicht werden kann. Der
Klimaschutzplan 2050 (KSP) baut auf den Ergebnissen der ESG auf und legt
konkrete Zwischenziele, insbesondere zur Treibhausgasminderung für das Jahr 2030,
fest. Die ESG spannt mit den beiden Szenarien „Energieeffizienz“ und
„Erneuerbare Energien“ einen technologieoffenen Zielkorridor auf und ist dabei langfristig
angelegt. Im Rahmen des Zielkorridors sind verschiedene Varianten der
Steigerung der Energieeffizienz und des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien
denkbar, die in Abhängigkeit voneinander jeweils zur Zielerreichung führen. Für
Pfade, die im Zielkorridor liegen (erfolgreiche Umsetzung der ESG), ist das
Sektorziel des KSP erreichbar.
Der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich ist nur ein Element, das zur
Zielerreichung erforderlich ist, aber nicht isoliert von der Steigerung der
Energieeffizienz betrachtet werden kann, was einer statischen Bestimmung des
notwendigen Anteils erneuerbarer Energien entgegensteht. Zudem ist die Indikatorik
nicht direkt vergleichbar. Die Dekarbonisierung des Energieverbrauchs in der
ESG wird gemessen anhand des Beitrags der eingesetzten Energieträger. Neben
erneuerbaren Energien führen auch Abwärme, Umweltwärme, KWK etc. zu einer
Erhöhung dieses Beitrags.
Das Referenzszenario der ESG zeigt allerdings auch auf, dass die Ziele mit den
etablierten Maßnahmen verfehlt werden, deshalb führt die Bundesregierung die
Instrumentendiskussion weiter. Der KSP legt erste strategische Maßnahmen fest,
konkrete Maßnahmen sollen in einem Maßnahmenprogramm 2018 benannt
werden.
14. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Überlegungen zum
Gebäudeenergiegesetz eine Erhöhung des Pflichtanteils für erneuerbare Wärme in
Neubauten, und wenn nein, warum nicht?
Die Arbeiten am Gebäudeenergiegesetz werden fortgesetzt. Eine Erhöhung der
unterschiedlichen Pflichtanteile für erneuerbare Wärme in Neubauten ist nicht in
die Überlegungen einbezogen. Der Zweite Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz hat gezeigt, dass die bestehenden Regelungen wirken.
15. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Kenntnisse des
Handwerks über erneuerbare Wärmetechnologien zu verbessern und außerdem
den fachgerechten Einbau einer steigenden Anzahl an erneuerbaren
Wärmeerzeugern sicherzustellen?
Durch die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (
www.mittel
stand-energiewende.de) werden durch das Einbeziehen der deutschlandweit
sieben Umweltzentren für Energieeffizienz und Einsatz der erneuerbaren Energien
Materialien und Beratungswerkzeuge entwickelt und erprobt, um die mehr als
1 Million Unternehmen im deutschen Handwerk bei der Einführung von
Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen. Die aufbereiteten Materialien können von
Beraterinnen und Beratern genutzt werden, um die jeweiligen Betriebe zum
Thema Energieeffizienz zu unterstützen. Die Mittelstandsinitiative für
Energiewende und Klimaschutz wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie gefördert.
Eines der entwickelten und erprobten Instrumente ist das Energiebuch. Als
Ordner konzipiert, ermöglicht es das Sammeln und planvolle Erfassen der
wichtigsten betrieblichen Daten rund um das Thema Energie in aufeinander abgestimmten
Registern und unter Nutzung spezieller Aufnahmebögen.
Ergänzt wird das Energiebuch durch den Werkzeugkoffer. Inhalt sind Hilfsmittel,
mit denen Handwerkern die Möglichkeiten für einen effizienten Umgang mit
Energie im Betrieb aufgezeigt werden können. Dazu gehören Checklisten für die
Bestandsaufnahme, Messgeräte für die Visualisierung von Schwachstellen
ebenso wie Merkblätter, Beispiele von Modellbetrieben und Filme.
Um auf diese Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen, arbeitet das
Konsortium der Mittelstandsinitiative eng mit der Zentralen Leitstelle für
Technologie-Transfer im Handwerk (ZLS) sowie dem Netzwerk der Beauftragten für
Innovation (BIT) zusammen (
www.hpi-hannover.de/innovation_technologietransfer/
tt_netzwerk /index.php). Hier übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie ebenfalls die Förderung.
Das Netzwerk der BIT wird durch die ZLS koordiniert und wissenschaftlich
begleitet. Das Netzwerk besteht derzeit aus 103 Beauftragten für Innovation und
Technologie mit verschiedensten fachlichen Schwerpunkten. Die BIT sind in
Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften oder Fachverbänden verortet und
in fünf Expertenkreisen entsprechend ihrer Fachlichkeit zusammengefasst und
organisiert. Im Expertenkreis „Energie- und Umwelttechnik“ werden seit
längerem Themen wie erneuerbare Wärmetechnologien sowie deren Einbau diskutiert
und bearbeitet. Ziel dieser Tätigkeiten sind die Beratung sowie der Transfer von
Unterstützungsangeboten in Handwerksbetriebe deutschlandweit.
Als Ergänzung zum Beratungsangebot der BIT sind Energieeffizienzlotsen zu
sehen. Ebenfalls angesiedelt in Handwerkskammern verfügen die Lotsen über den
fachlichen Spezialfokus auf erneuerbare Energien. Sie bieten Betrieben
Unterstützungen bei der Lösung spezifischer Probleme, Entwicklung, Coaching und
Einführung neuer Technologien sowie der Umsetzung der innovativen Ideen im
Bereich der Energieeffizienz an.
Über die aufgezählten Punkte hinaus ist die ZLS aktiv tätig in der
Informationsweitergabe für Multiplikatoren. Über die Austausch- und
Kommunikationsplattform des Netzwerkes können Informationen über Projekte, Beiträge und
Qualifizierungen zeitnah allen BIT deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden, so
dass diese die Inhalte in ihre Beratungen integrieren können.
Darüber hinaus fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im
Rahmen der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren seit 2011
drei thematisch einschlägige Kompetenzzentren mit einem Bundeszuschuss des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie i. H. v. knapp 4 Mio. Euro, um
die Kenntnisse des Handwerks über erneuerbare Wärmetechnologien und deren
fachgerechten Einbau zu verbessern (s. Tabelle).
Förderung von Kompetenzzentren zur Nutzung von erneuerbaren Wärmetechnologien
Zuwendungsempfänger Thema
Bundesanteil
Bewilligungszeitpunkt
Bewilligungszeitraum
Summe in €
Anteil an
den
Gesamtkosten
Handwerkskammer
Ostwestfalen-Lippe zu
Bielefeld
Kompetenzzentrum
„Technisches
Facilitymanagement –
Energie- und
Gebäudetechnik“
520.273 65,00% 12.2014 09.2014 - 09.2017
Innung Sanitär Heizung
Klempner Klima Berlin
Kompetenzzentrum
„Energieeffiziente
Haustechnik unter
Berücksichtigung der
Barrierefreiheit“
1.154.755 60,86% 10.2014 01.2014 - 08.2018
Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade
Kompetenzzentrum
„Innovative
Gebäudetechnik“
2.252.507 50,00% 07.2011 06.2011 - 12.2015
16. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der Anteil von
Erdgas- und Erdöl-Heizungen im Neubau (bitte nach Jahren seit dem Jahr 2000
aufschlüsseln und jeweils absolute Anzahl, Anteil aller installierten
Heizungen sowie installierte Kapazität in Megawatt angeben)?
Der Anteil von Neubauten mit Erdgas- und Erdölheizungen ist in den
zurückliegenden Jahren von 2000 bis 2015 stark zurückgegangen. Wurden im Jahr 2000
zu 15,8 Prozent Heizungen mit Erdöl (30 543) eingebaut, so waren es im Jahr
2015 nur noch 0,9 Prozent (1 126).
Auch der Anteil der Gasheizungen ging zurück. Waren es im Jahr 2000 noch
76,5 Prozent (147 672), so ging die Zahl der Wohngebäude mit Gasheizung im
Jahr 2015 auf 53,3 Prozent (64 356) zurück. Angaben zu den installierten
Kapazitäten liegen nicht vor.
Die Entwicklung der genehmigten Wohngebäude mit Erdgas- und
Erdölheizungen stellt sich seit dem Jahr 2000 wie folgt dar:
Jahr Insgesamt
Vorwiegend verwendete Heizenergie
Öl
Anteil in %
Gas
Anteil in %
Anzahl Anzahl
2000 193 151 30 543 15,8 147 672 76,5
2001 165 712 21 868 13,2 125 250 75,6
2002 164 432 20 587 12,5 125 296 76,2
2003 183 905 24 826 13,5 137 454 74,7
2004 160 288 19 058 11,9 120 788 75,4
2005 141 946 10 385 7,3 105 334 74,2
2006 146 245 12 348 8,4 105 840 72,4
2007 93 963 3 729 4,0 61 002 64,9
2008 87 643 2 389 2,7 50 406 57,5
2009 89 482 2 006 2,2 45 119 50,4
2010 94 602 1 959 2,1 48 494 51,3
2011 112 698 1 902 1,7 58 648 52,0
2012 109 128 1 193 1,1 54 300 49,8
2013 113 291 1 086 1,0 56 758 50,1
2014 111 610 1 010 0,9 59 425 53,2
2015 120 771 1 126 0,9 64 356 53,3
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017
Anzahl der genehmigten Nichtwohngebäude nach Art der vorwiegend
verwendeten Heizenergie in Deutschland
Jahr Insgesamt Vorwiegend verwendete Heizenergie
Öl Anteil in % Gas Anteil in %
Anzahl Anzahl
2000 21 304 3 641 17,1 14 329 67,3
2001 19 063 2 879 15,1 12 886 67,6
2002 15 742 2 131 13,5 10 736 68,2
2003 14 071 1 821 12,9 9 485 67,4
2004 14 087 1 792 12,7 9 425 66,9
2005 13 204 1 503 11,4 8 598 65,1
2006 14 413 1 353 9,4 9 192 63,8
2007 14 437 1 339 9,3 9 184 63,6
2008 14 929 1 113 7,5 9 248 61,9
2009 13 290 875 6,6 7 572 57,0
2010 12 894 819 6,4 7 130 55,3
2011 13 800 814 5,9 7 774 56,3
2012 30 364 571 1,9 7 006 23,1
2013 28 611 511 1,8 7 056 24,7
2014 26 765 449 1,7 6 543 24,4
2015 26 533 372 1,4 6 686 25,2
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017
17. Mit welchen Maßnahmen und in welchen Schritten (bitte anteilig pro Jahr
angeben) will die Bundesregierung den Anteil von Erdgas- und
Erdölheizungen im Neubau mit Blick auf die Klimaziele von Paris reduzieren?
Mit dem am 14. November 2016 durch das Bundeskabinett beschlossenen
Klimaschutzplan 2050 werden erstmals Klimaziele und Strategien für einzelne
Wirtschaftszweige vorgelegt, mit denen ein weitgehend treibhausgasneutrales
Deutschland bis zum Jahr 2050 realisiert werden kann. Für die Erreichung eines
nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 bedeutet dies im Kern:
Schaffung anspruchsvoller Neubaustandards und langfristiger Sanierungsstrategien
sowie die schrittweise Abkehr von fossilen Heizsystemen. Die Bundesregierung
wird dabei die Förderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern
basierende Heiztechniken auslaufen lassen und parallel die Attraktivität erneuerbarer
Wärmetechnologien noch weiter stärken.
18. Wie will die Bundesregierung die bestehende Marktverzerrung aufgrund
mangelnder Einpreisung von Gesundheits-, Klima- und Umweltfolgekosten
bei der Verwendung von Erdöl und Erdgas im Wärmesektor abbauen, die
sich derzeit massiv zulasten der erneuerbaren Energien und zulasten von
Effizienzinvestitionen auswirkt?
Der Energiesteuer kommt eine Lenkungswirkung zu, die auch auf die
Vermeidung externer Effekte, wie Gesundheits-, Klima- und Umweltfolgekosten, zielt.
Die Höhe der Steuersätze für Heizstoffe in Deutschland orientiert sich an den
Vorgaben der EU-Energiesteuerrichtlinie und übersteigt zugleich die dort
angegebenen Mindeststeuersätze um ein Vielfaches.
Je enger die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität zusammenwachsen, umso
wichtiger wird eine im Sinne des Klimaschutzes konsistente Ausgestaltung der
Energiepreisbestandteile verschiedener Energieträger. Mit dem am 14. November
2016 durch das Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzplan 2050 wird die
Bundesregierung die Anreiz- und die Lenkungswirkung derzeit bestehender,
hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen
und Steuern überprüfen.
19. Befürwortet die Bundesregierung eine Angleichung der bisher
unterschiedlichen Besteuerung von Erdgas und Heizöl auf Basis des CO2-Gehalts pro
Tonne?
Im November 2016 hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050
beschlossen, der die Grundlinien für die Umsetzung der langfristig angelegten
Klimaschutzziele Deutschlands aufzeigt. Als Prüfpunkt in diesem Zusammenhang
ist auch die klimafreundliche Fortentwicklung des Steuer- und Abgabensystems
verankert. Die Ausrichtung der Besteuerung von Energieerzeugnissen an deren
CO2-Intensität hängt jedoch auch von vorrangigem Unionsrecht ab. Ein
Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2011 zur Revision der
Energiesteuerrichtlinie, der u. a. die Einführung einer zusätzlichen CO2-Komponente
der Energiebesteuerung vorsah, ist am erheblichen Widerstand der
Mitgliedstaaten gescheitert. Der Vorschlag wurde 2015 förmlich zurückgezogen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]