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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Lage der Zivilbevölkerung in Afghanistan

Kriegsopfer, Sicherheitslage, Situation von Frauen sowie religiösen Minderheiten, staatliche Institutionen als Verursacher von Gewalt, Rolle von Warlords, diesbzgl. Kontakte und Kenntnisse der Bundesregierung, Überprüfung der Situation von Rückkehrern, Entscheidungspraxis des BAMF, Einbeziehung von Frauen und religiösen Minderheiten in Sammelabschiebungen<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.05.2017

Aktualisiert

16.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1183824.03.2017

Die Lage der Zivilbevölkerung in Afghanistan

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte, Niema Movassat, Kersten Steinke, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) stellte in einer auf Anfrage des Bundesministeriums des Innern im Dezember 2016 aktualisierten Stellungnahme fest, dass sich sowohl die Sicherheitslage in Afghanistan „nochmals deutlich“ verschlechtert habe, als auch, dass aufgrund der „sich ständig ändernden Sicherheitslage“ der UNHCR „keine Unterscheidung von ‚sicheren‘ und ‚unsicheren‘ Gebieten“ treffen könne.

Die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) zeigt in ihrem Jahresbericht 2016, dass die Zahl der in Afghanistan durch Kriegshandlungen verletzten und getöteten Zivilistinnen und Zivilisten den höchsten Stand seit Beginn der Zählung erreicht hat. Mit 11 418 gemeldeten Opfern ist sie fast doppelt so hoch wie 2009. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Weiterhin hat die Zahl der im Rahmen von kriegerischen Handlungen betroffenen Frauen und Mädchen im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent zugenommen. 11 Prozent, das heißt 1 118 der betroffenen Zivilistinnen und Zivilisten sind nach dem UNAMA-Bericht zum Opfer von gezielten, versuchten oder vollzogenen Mordanschlägen geworden. 24 Prozent der zivilen Opfer wurden von Regierungskräften und der Regierung Nahestehenden verursacht, 61 Prozent von gegen die Regierung gerichteten Gruppen, wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) und den Taliban. UNAMA schreibt 6 994 zivile Opfer den Taliban zu und 899 Opfer dem IS. Gerade die Zahl der Opfer des IS hat sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verzehnfacht. Besonders besorgniserregend ist die Versechsfachung der Opfer auf 378 bei gezielten Angriffen auf religiöse Zeremonien, unter anderem auch in Kabul Stadt (https://unama.unmissions.org/sites/default/files/protection_of_civilians_in_armed_conflict_annual_report_2016_16_feb_2017_final.pdf).

Insbesondere Frauen werden massiv in ganz Afghanistan angegriffen. Die Gewalt gegen Frauen nahm im Jahr 2016 zu. So stieg auch die Anzahl von Hinrichtungen von Frauen durch die Taliban (www.amnesty.org.in/show/blog/amnesty-international-annual-report-2016-17-afghanistan). Die afghanische Frauenrechtsorganisation Revolutionary Association of the Women in Afghanistan (RAWA) stellte eine Liste der von den Taliban verhängten frauenfeindlichen Gesetze auf, dabei sind schwere Körperstrafen wie Auspeitschen für Verstöße gegen Kleiderordnungen vorgesehen sowie Steinigung bei als „unmoralisch“ verstandenem Verhalten (www.rawa.org/rules.htm).

Ganz im Gegensatz zum Bericht des UNHCR, der besagt, dass es nicht möglich sei, zwischen sicheren und unsicheren Gebieten in Afghanistan zu unterscheiden (www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-Bericht-UNHCR-Afghanistan.pdf), erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière in einem Interview in den „Tagesthemen“ am 20. Februar 2017 diesbezüglich, „sichere Gebiete“ gebe es „im Norden, auch in Teilen Kabuls“, und im Gegensatz zum UNAMA-Report, der von „gezielten Angriffen auf Zivilisten, die als Kriegsverbrechen zu werten sind“, in Afghanistan spricht, behauptete der Bundesinnenminister, die radikalislamischen Taliban zielten auf Repräsentanten des Systems – „Polizisten, Botschaften, westliche Hotels“. Die „normale Bevölkerung“ sei „zwar Opfer“, aber „nicht Ziel der Taliban. Das ist ein großer Unterschied“ (www.tagesschau.de/inland/tagesthemen-interview-de-maiziere-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie ist der Umstand einer gestiegenen Zahl ziviler Opfer (www.deutschlandfunk.de/afghanistan-immer-mehr-zivile-opfer-weniger-abschiebungen.1818.de.html?dram:article_id=378216) damit zu vereinbaren, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8141 noch erklärt hat, dass „für die zivile Bevölkerung in den Gebieten unter militantem Einfluss […] die Bedrohung […] geringer [sei], da die Talibanführung ihre Kämpfer wiederholt glaubhaft und eindeutig angewiesen hat, zivile Opfer zu vermeiden und zivile Infrastruktur zu schonen“ (bitte ausführlich ausführen), und was meint Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière damit, wenn er erklärt, es sei ein „großer Unterschied“, dass die „normale Bevölkerung“ in Afghanistan „zwar Opfer“, aber „nicht Ziel der Taliban“ sei (www.tagesschau.de/inland/tagesthemen-interview-de-maiziere-101.html)?

Welchen großen Unterschied macht es nach Kenntnissen der Bundesregierung insbesondere für die zivilen Opfer, dass sie womöglich „kein Ziel“ waren, aber dennoch getroffen wurden (bitte nachvollziehbar darlegen)?

2

Anhand welcher Kriterien und aufgrund welcher Erkenntnisse trifft der Bundesinnenminister die Unterscheidung zwischen „Ziel“ und „Opfer“ und schließt dabei aus, dass die Bevölkerung nicht ebenso Ziel der Anschläge ist, um ein Klima der Verunsicherung zu schaffen?

3

Wie sind zivile Opfer, die bei Anschlägen auf religiöse Zeremonien getötet oder verletzt wurden, im Rahmen der vom Bundesinnenminister getätigten Einordnung bzgl. „Opfern“ und „Zielen“ anzusiedeln?

Wie viele der zivilen Opfer im Jahr 2016 sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Anschlägen ums Leben gekommen, bei denen sie nicht das eigentliche „Ziel“ gewesen sind?

Wie viele der zivilen Opfer im Jahr 2016 sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Anschlägen verletzt worden, bei denen sie nicht das eigentliche „Ziel“ gewesen sind?

Wie viele der zivilen Opfer in Afghanistan sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch gezielte Gewalt (z. B. Strafaktionen) von Seiten regierungsfeindlicher Milizen getötet worden?

Wie viele der zivilen Opfer in Afghanistan sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch gezielte Gewalt (z. B. Strafaktionen) von Seiten regierungsfeindlicher Milizen verletzt worden (bitte, wenn möglich, nach Einordnung aufschlüsseln)?

4

Wie vereinbart die Bundesregierung die von Dr. de Maizière in Frage 1 zitierte Auffassung zu zivilen Opfern mit der im UNAMA-Bericht vorgetragenen Aussage zum Jahr 2016 von „gezielten Angriffen auf Zivilisten […] [, die] als Kriegsverbrechen zu werten sind“, und der Aussage, dass 11 Prozent der zivilen Opfer durch gezielte Angriffe herbeigeführt worden sind?

5

Wie vereinbart die Bundesregierung die in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/8141 getätigte Aussage: „Für die zivile Bevölkerung in den Gebieten unter militantem Einfluss ist die Bedrohung dagegen geringer, da die Talibanführung ihre Kämpfer wiederholt glaubhaft und eindeutig angewiesen hat, zivile Opfer zu vermeiden und zivile Infrastruktur zu schonen“, mit den im UNAMA-Bericht angegebenen 11 Prozent zivilen Opfern gezielter Angriffe durch Taliban und andere Gruppen und 61 Prozent der zivilen Opfer durch Taliban und andere Gruppen bei Gefechten sowie der Rekordzahl der zivilen Opfer in Afghanistan im vergangenen Jahr 2016?

6

Inwiefern stellt nach Auffassung der Bundesregierung die Serie von Gruppenvergewaltigungen durch die Taliban in der Provinz Helmand Mitte 2016 keinen gezielten Angriff auf die Zivilbevölkerung dar (www.rawa.org/temp/runews/2016/07/31/taliban-militants-gang-rape-woman-in-helmand-official-claims.html)?

Waren dem Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière diese Fälle bekannt, als er sich äußerte, Zivilisten seien keine „Ziele“, aber „Opfer“?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Frauen in den von den Taliban kontrollierten Gebieten?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Frauen in den von der Regierung beherrschten Gebieten?

9

Wie viele Frauen sitzen in Afghanistan wegen Ehebruchs hinter Gittern, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gesteinigt oder ausgepeitscht?

10

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von RAWA dokumentierten Regeln für Bestrafungen für Frauen in Afghanistan durch die Taliban authentisch (www.rawa.org/rules.htm)?

Welche anderen oder zusätzlichen Regeln und Formen der Bestrafung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Taliban darüber hinaus?

Wie viele Fälle solcher Bestrafungen sind der Bundesregierung seit 2014 bekannt (bitte genauer ausführen und nach Monaten, Art der Bestrafung und Region auflisten)?

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Gewalt gegen Frauen, insbesondere auch die Anzahl von Morden, im Jahr 2016 zugenommen haben (www.rawa.org/temp/runews/2016/08/26/more-than-5000-cases-of-violence-against-afghan-women-recorded-in-six-months.html)?

Inwiefern stellen diese Verfolgungen gegen Frauen keine gezielten Angriffe auf die Zivilbevölkerung durch Taliban dar?

Sind der Bundesregierung die Hinrichtungsbilder und Videos bekannt, in denen Frauen durch Taliban wegen vermeintlichen „Ehebruchs“ hingerichtet werden (www.rawa.org/temp/runews/2016/05/07/horrific-video-shows-taliban-publicly-killing-woman-over-adultery.html)? Inwiefern sind diese Hinrichtungen als ein gezielter Angriff auf die Zivilbevölkerung zu werten?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Situation von Frauen im Allgemeinen in Afghanistan ein, insbesondere vor dem Hintergrund der Berichte von massiver Gewalt gegen Frauen im ganzen Land (www.rawa.org/temp/runews/2016/08/26/more-than-5000-cases-of-violence-against-afghan-women-recorded-in-six-months.html)?

12

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine weitgehende Straflosigkeit für Gewalt gegen Frauen in Afghanistan, wie es die Frauenaktivistin Veeda Saghari betont (www.rawa.org/temp/runews/2016/08/26/more-than-5000-cases-of-violence-against-afghan-women-recorded-in-six-months.html#ixzz4aA236UTe, bitte ausführlich begründen)?

13

Existieren in Afghanistan nach Auffassung der Bundesregierung sichere Regionen für Frauen (bitte ausführen)?

14

Welche Strafen sieht das afghanische Recht für Ehebruch vor?

15

Zu welchem Ergebnis hat nach Kenntnis der Bundesregierung die 2013 in der afghanischen Regierung geführte Debatte geführt, Steinigung als eine Strafe für Ehebruch wiedereinzuführen (www.theguardian.com/world/2013/nov/25/public-stoning-womens-rights-afghanistan-government-adultery)?

16

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Straflosigkeit gegenüber der Tötung von Frauen durch Steinigung in Afghanistan (www.theguardian.com/world/2015/nov/03/afghan-woman-stoned-to-death-for-alleged-adultery)?

17

Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan wegen außerehelichen Sexes inhaftiert oder hingerichtet worden?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

18

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Suizidrate von Frauen in Afghanistan in den letzten zwei Jahren entwickelt?

19

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, nach denen in naher Zukunft auch Frauen bei Sammelabschiebungen nach Afghanistan miteinbezogen werden sollen?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Kontrolle der Regierung von Afghanistan über die verschiedenen Provinzen ein?

21

Inwiefern verfolgt die Bundesregierung die Situation zurückgeschobener Geflüchteter?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, dass neben den Taliban auch mit der Regierung in Kabul verbündete Warlords und ihre Milizen massiven Terror gegen die Zivilbevölkerung ausüben (www.deutschlandfunk.de/afghanistan-vom-schlaechter-zum-politiker.1773.de.html?dram:article_id=369120)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

23

Welche Beziehungen pflegen die Bundesregierung oder ihre Vertreter zu sogenannten Warlords wie Hekmatyar in Afghanistan (bitte benennen, welche Warlords)?

Finden regelmäßige Treffen statt, und inwiefern ist dabei die Menschenrechtslage Thema?

24

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass 2016 23 Prozent der zivilen Opfer in Afghanistan durch Regierungskräfte, Milizen und Polizei wie auch Koalitionskräfte herbeigeführt worden sind (bitte auch für die Jahre seit Aufzeichnungsbeginn vergleichen und in die Schlussfolgerungen miteinbeziehen)?

25

Gilt die Aussage, es gäbe sichere Orte in Afghanistan, auch für religiöse Minderheiten wie Hindus, Hasara oder Christen, und falls ja, welche Regionen sind das (bitte ausführlich begründen)?

26

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltung der afghanischen Regierung gegenüber den Hasara, Christen und Hindus?

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Repression gegen diese Gruppen?

27

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltung der Taliban gegenüber diesen Minderheiten?

28

Inwiefern sind Mitglieder welcher religiösen Minderheiten bislang von Sammelabschiebungen betroffen gewesen (bitte aufschlüsseln), und falls ja, aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Abschiebung in den entsprechenden Fällen für vertretbar (bitte ausführlich begründen)?

29

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Religionswissenschaftlerin und Gutachterin für britische Gerichte zu Afghanistan in Asylrechtsfällen, Friederike Stahlmann („Überleben in Afghanistan?“, in: ASYLMAGAZIN 3/2017, S. 73 ff.), wonach es angesichts der negativen ökonomischen und kriegerischen Entwicklung, angesichts von etwa 1,2 Millionen intern Vertriebenen (April 2016) bzw. über 623 000 bis Ende 2016 kriegsbedingt Vertriebenen und angesichts von über einer Million erzwungenen Rückkehrenden aus Pakistan im Jahr 2016 es selbst für Angehörige der gleichen ethnischen Gruppe nur in extremen Ausnahmefällen möglich sei, sich an einem fremden Ort niederzulassen (wenn nein, bitte begründen), und inwieweit wird das in der Praxis des Bundesamtes für Integration und Flüchtlinge (BAMF) berücksichtigt (ebd., S. 74 f.)?

30

Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik (a. a. O., S. 76), dass in Bescheiden des BAMF zwar anerkannt würde, dass ein Zugang zu Arbeit, Wohnraum und überlebenswichtigen Ressourcen in Afghanistan in der Regel nur über bestehende Kontakte und Netzwerke funktioniere, dass aber die Konsequenzen des Einbruchs der Wirtschaft und des massiven Anstiegs von Rückkehrenden und Binnenvertriebenen für den Zugang zu existenziellen Ressourcen vom BAMF nicht berücksichtigt würden; das traditionelle Solidarsystem in Afghanistan (Familien, Clans) habe in der Praxis „weitgehend seine Relevanz, zumindest aber seine Verlässlichkeit verloren“ (ebd., S. 78, bitte ausführen)?

31

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Religionswissenschaftlerin und Gutachterin für britische Gerichte zu Afghanistan in Asylrechtsfällen, Friederike Stahlmann („Überleben in Afghanistan?“, in: ASYLMAGAZIN 3/2017, S. 73 ff.), dass die Umstände einer Rückkehr nach Afghanistan ohne Perspektive auf Arbeit oder Wohnraum angesichts von drohender Unterernährung, Obdachlosigkeit, Krankheiten und Seuchen „nicht nur für Kinder, Alte und Kranke, sondern auch für junge, gesunde Erwachsene […] lebensgefährlich“ sind (ebd., S. 77, bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen werden in der Entscheidungspraxis des BAMF hieraus gezogen?

32

Ist es zutreffend, dass die Einschätzung der ökonomischen Lage in Afghanistan durch das BAMF sich auf Daten von 2012 oder älteren Datums bezieht (ebd. S. 77, wenn nein, was ist der Fall), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Annahme, zumindest alleinstehende junge gesunde Männer könnten sich ein Überleben aus eigener Kraft sichern, inzwischen „grundlegend infrage gestellt“ sei, was insbesondere auch auf Rückkehrende aus langjährigem Exil zutreffe, weil diese die Chance gehabt hätten, alternative Unterstützungsnetzwerke aufzubauen (bitte ausführen)?

33

Ist es zutreffend, dass sich in Bescheiden des BAMF die Argumentation findet, dass Familien, die ökonomisch in der Lage waren, einer Person eine Flucht zu ermöglichen, auch in Zukunft in der Lage sein werden, dieser Person zumindest ein Existenzminimum zu sichern (ebd., S. 80, wenn nein, was ist der Fall), und was folgt aus Sicht der Bundesregierung aus der Kritik (ebd.), dass diese Annahme allenfalls in Ausnahmefällen zutreffend sein kann?

34

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Abgeschobene oder Rückkehrer sich als einzige verbliebene Möglichkeit des Überlebens notgedrungen einer aufständischen Partei oder kriminellen Organisation in Afghanistan anschließen müssen (ebd., S. 81, bitte begründen)?

35

Wieso hat die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber, dass nach Afghanistan Abgeschobene wegen ihrer mutmaßlichen Kontakte zu Angehörigen und Freunden in Europa oder wegen möglicher Ersparnisse gefährdet oder erpressbar sind (vgl. Antwort von Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 13. März 2017 auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 18/11553), obwohl solche Erkenntnisse z. B. dem Aufsatz der Religionswissenschaftlerin und Gutachterin für britische Gerichte zu Afghanistan in Asylrechtsfällen, Friederike Stahlmann („Überleben in Afghanistan?“, in: ASYLMAGAZIN 3/2017, S. 73 ff., dort S. 80) zu entnehmen sind (bei ihnen sei das Entführungsrisiko „besonders hoch“, es gebe auch Familien, die die Wiederaufnahme rückkehrender Familienmitglieder aus Sicherheitsgründen verweigerten), und welche Schlussfolgerungen werden in der Entscheidungspraxis des BAMF hieraus gezogen?

Berlin, den 23. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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