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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tierschutz und Aquakulturen

Produktion, Import und Konsum von und Selbstversorgungsgrad mit Fisch aus Aquakultur, Fischimporte aus den wichtigsten EU- und anderen Staaten, Entlastung und Regeneration der Wildfischpopulationen, Haltungsbedingungen importierter Fische, Nachhaltigkeits- und Tierschutzsiegel, Einfuhr exotischer bzw. invasiver Arten, vorgeschriebene tierartspezifische Besatzdichten, Sterberaten, Reproduktionsverfahren, eingesetzte Medikamente (Hormone), Betäubungs- und Tötungsverfahren, Pflanzenschutzmittelrückstände in Fischimporten, Antibiotikaverbrauch, Konservierungsmittel Ethoxyquin in Fischmehl, Deklarationsvorschriften<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

02.05.2017

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1187229.03.2017

Tierschutz und Aquakulturen

Der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Weltweit werden immer mehr Fische in Systemen der Aquakultur gehalten. In den Zuchtbecken, Netzgehegen oder Meereskäfigen dieser Aquakulturen finden sich Süßwasserfische wie Karpfen, Forellen ebenso wie Meeresfische, z. B. Lachs oder Doraden. In Bundesländern wie Niedersachsen wurden in den letzten zehn Jahren Zuwachsraten im zweistelligen Bereich verzeichnete (vgl. www.ifb-potsdam.de/de-de/veröffentlichungen/downloads.aspx). Die rasante Entwicklung in der Aquakultur stellt an vielen Standorten, abgesehen von den problematischen Arbeitsbedingungen und der enormen Belastung der Umwelt, Meere und Oberflächengewässer, eine Gefährdung des Wohles der Fische dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion, die Importe und der Konsum von Fischen aus Aquakultur in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und wie hoch ist der Selbstversorgunggrad (bitte Angaben differenziert nach Süßwasser- und Salzwasserfischen für die ökonomisch zehn relevantesten Fischarten machen)?

2

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Top 5 der EU-Mitgliedstaaten, aus denen Fisch im Jahr 2016 nach Deutschland importiert wurde? Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Top 5 der Länder außerhalb der EU, aus denen Fisch im Jahr 2016 nach Deutschland importiert wurde (bitte jeweils nach Herkunftsland und Menge unterteilt in Süß- und Salzwasserfischen angeben)?

3

Führt die Zunahme der weltweit in Aquakultur gehaltenen Fische nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Entlastung und Regeneration der Wildfischpopulationen, und wenn ja, welche Fischbestände konnten sich regenerieren, und wenn nein, wie trägt die Bundesregierung zu einer Entlastung der gefährdeten Bestände bei?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haltungsbedingungen importierter Fische?

5

Welche Nachhaltigkeits- und/oder Tierschutzsiegel sind für die Auszeichnung von Fisch und Meeresfrüchten verfügbar, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem ASC-Siegel (ASC = Aquaculture Stewardship Council) für Fische aus Aquakulturen aus Drittländern bei?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Einfuhr von exotischen bzw. invasiven Arten, und plant sie, die Einfuhr zu regulieren?

7

Welche tierartspezifischen Besatzdichten sind in Deutschland für die unterschiedlichen Haltungssysteme vorgeschrieben, und hält die Bundesregierung die derzeitig geltenden rechtlichen Vorschriften der EU-Richtlinie 98/58/ EG zu Mindestanforderungen auch für den Schutz von Fischen aus Aquakulturen für ausreichend?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Sterberaten der relevantesten zehn Fischarten der Aquakulturen während der Aufzucht in Deutschland (bitte ggf. wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse heranziehen)?

9

Welche Eingriffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung an Fischen zur Reproduktion angewendet oder vorgenommen? Welche Medikamente (Hormone) werden in diesem Zusammenhang eingesetzt?

10

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Aquakulturen Fische aus gentechnisch veränderten Zuchtlinien verwendet?

11

Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gängigen Betäubungs- und Tötungsverfahren in der Aquakultur, und gibt es hier eine ähnliche Diskrepanz zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen einer tiergerechten Tötung auf der einen und wirtschaftlichen Erwägungen auf der anderen Seite, wie sie bei der Betäubung von Schweinen mit Kohlenstoffdioxid vorherrscht (vgl. EFSA-Gutachten 20042)?

12

In welcher Weise werden tierschonende Tötungsverfahren (z. B. Nelkenöl bzw. Eugenol) erforscht und durch Bundesmittel gefördert?

13

Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Betäubungspflicht in der Hochseefischerei außer Kraft gesetzt; gibt es Erkenntnisse über die Dauer von der Fischentnahme bis zum Tod der Meeresfische und dadurch verursachte Effekte auf das Wohlergehen der Seefische?

14

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Fischimporten in den letzten zehn Jahren vor, bei denen Rückstandshöchstmengen gemäß der Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln, Anlage 1 überschritten wurden, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte Angaben des Wirkstoffs und des Fischerzeugnisses bzw. Lebensmittels machen)?

15

Hält die Bundesregierung die gesetzlich festgesetzten Antibiotikahöchstmengen bei See- und Süßwasserfischen aus Drittländern für ausreichend?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Antibiotikaverbrauch in Aquakulturen in Deutschland, und werden diese routinemäßig, prophylaktisch oder metaphylaktisch eingesetzt?

17

Gibt es eine Antibiotikadatenbank? Falls nein, warum nicht?

18

Plant die Bundesregierung, gegen den Einsatz des Konservierungsmittels Ethoxyquin in Fischmehl vorzugehen, und wenn nein, wie bewertet sie den Einsatz von Ethoxyquin aus verbraucherschutzpolitischer Sicht?

19

Welche Produkte werden als „Surimi“ bzw. als „Meeresfrüchte“ deklariert, und wie bewertet die Bundesregierung die geltenden Deklarationsvorschriften in Bezug auf die Transparenz für den Verbraucher?

Berlin, den 28. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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