[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 27. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12195
18. Wahlperiode 02.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11877 –
Stummer Frühling – Verlust von Vogelarten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Artenreichtum unserer Erde schwindet rasant. Die planetare Grenze ist
beim Artensterben bereits weit überschritten. Damit steigt – wie bei der
Klimakrise – die Gefahr, dass ökosystemare Kipppunkte erreicht und die Folgen für
Mensch und Umwelt unkontrollierbar werden.
Deutschland hat sich in vielerlei Abkommen verpflichtet, das Artensterben
und den Rückgang der Vogelpopulation im Besonderen zu stoppen. Dennoch
ist die Vogelpopulation weltweit und in Deutschland stark rückläufig. In den
vergangenen 30 Jahren hat sie sich halbiert (Vögel in Deutschland, Sudfeldt,
C. R. Dröschmeister, W. Frederking, K. Gedeon, B. Gerlach, C. Grüneberg,
J. Karthäuser, T. Langgemach, B. Schuster, S. Trautmann & J. Wahl (2013):
Vögel in Deutschland – 2013. DDA, BfN, LAG VSW, Münster).
Die Artenvielfalt ist wie ein Netz. Mit jedem Teil, das verschwindet, wird die
Stabilität und Tragfähigkeit dieses Netzes geschwächt. Am Beispiel der Vögel
wird dies besonders deutlich, so schreibt der Indikatorenbericht Biologische
Vielfalt 2014, „Da neben Vögeln auch andere Arten an eine reichhaltig
gegliederte Landschaft mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen gebunden
sind, bildet der Indikator indirekt auch die Entwicklung zahlreicher weiterer
Arten in der Landschaft und die Nachhaltigkeit der Landnutzung ab.“
(Indikatorenbericht Biologische Vielfalt 2014, S. 9). Der Rückgang von Vogelpopulation
weist dementsprechend auf die Naturzerstörung insgesamt hin. Hauptgrund für
das Artensterben ist die industrielle Agrarlandschaft.
Tatsächlich findet auf landwirtschaftlichen Flächen ein Großteil des deutschen
Vogelartensterbens statt (Dröschmeister et al. 2012). Die Ursachen des
Rückgangs liegen in der industrialisierten Landwirtschaft, dabei vor allem in den
ausgeräumten Agrarlandschaften, dem massiven Einsatz von Pestiziden und dem
Verlust von Offenlandschaften und intaktem Grünland (Hötker et al. 2013).
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestände der
Brutvögel in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt?
Der Bundesregierung liegen aus dem nationalen Bericht 2013 nach Artikel 12 der
EU-Vogelschutzrichtlinie (Vogelschutzbericht) Angaben zur Bestandssituation
der Brutvögel in Deutschland bis zum Jahr 2012 vor. Betrachtet wurden der Trend
über 25 Jahre (für die meisten Arten 1985 bis 2009) und der Trend über 12 Jahre
(für die meisten Arten 1998 bis 2009). Dabei ist der Anteil von Arten mit
Bestandsabnahmen über die letzten 12 Jahre deutlich höher als der mit
Bestandsabnahmen in 25 Jahren: Über den 12-Jahres-Zeitraum zeigte ein Drittel aller
Brutvogelarten (84 Arten) signifikante Bestandsabnahmen, über den 25-Jahres-
Zeitraum war es lediglich ein Viertel der Arten (65 Arten). Dies deutet auf einen in
den letzten 12 Jahren insgesamt zunehmenden Druck auf die Brutvogelbestände
hin. Arten des Offenlandes und des Siedlungsbereiches zeigten die stärksten
Rückgänge.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Vogelpopulationen im
Bereich Agrarland?
Welche Entwicklung der Vogelarten- und -bestände liegen hierzu in den
letzten zwei Jahrzehnten vor?
a) Die Bundesregierung bewertet die Situation der Artenvielfalt und
Landschaftsqualität im Agrarland in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stellvertretend
über eine Auswahl von Indikatorvogelarten, die im Teilindikator Agrarland des
Indikators „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ enthalten sind. Im Verlauf
der letzten zehn betrachteten Jahre (von 2003 bis 2013) zeigte der Teilindikator
Agrarland (2013: 59 Prozent des Zielwertes) einen Abwärtstrend. Der aktuelle
Indikatorwert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt.
b) Auf einen Verlust von rund 300 Millionen Brutpaaren werden die Rückgänge
in der Agrarlandschaft der Europäischen Union zwischen 1980 und 2010
veranschlagt. Analysen über Bestandsveränderungen der Vogelwelt der
Agrarlandschaft in Deutschland wurden anhand der Daten aus dem nationalen
Vogelschutzbericht 2013 nach Artikel 12 der EU-Vogelschutzrichtlinie
vorgenommen. Arten der Agrarlandschaft mussten die stärksten Bestandseinbußen
hinnehmen. Bei rund der Hälfte dieser Arten nahm der Bestand zwischen Mitte
der 1980er Jahre und 2009 ab. In den letzten 12 Jahren hat sich die Situation
mit einem geringeren Anteil moderater und starker Abnahmen nur punktuell
verbessert (z. B. Großtrappe, Raubwürger). Verschlechtert hat sich gleichzeitig
die Situation bei Feldlerche und Goldammer. Mehrere Arten zeigten nach
deutlichen Rückgängen nur noch leichte Abnahmen und stabilisierten sich bis
2009 – dem im Vogelschutzbericht betrachteten Zeitraum – auf einem sehr
niedrigen Niveau, wie beispielsweise Braunkehlchen und Rebhuhn. Beide
Arten gingen in den Folgejahren weiter im Bestand zurück. Besonders prekär ist
die Situation der typischen Grünlandbewohner. Bei diesen nehmen nach Wahl
et al. (2015) fünf von sieben Arten ab. Bei den Arten, die mehrere
Hauptlebensraumtypen nutzen, gibt es insbesondere bei den Bewohnern halboffener
Landschaften Verschlechterungen vom 25- zum 12-Jahrestrend (z. B. Stieglitz,
Star, Gelbspötter).
3. Welche Vogelarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausgestorben,
vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet?
Welcher Anzahl von Vögeln entspricht dieser Status jeweils?
Welcher Anzahl von Vogelarten entspricht das jeweils?
Artspezifische Angaben zu den genannten Gefährdungskategorien sowie
Angaben zu den Beständen können der aktuellen Roten Liste der Brutvögel
Deutschlands (Grüneberg et al. 2015) entnommen werden, hierauf wird verwiesen. In die
Kategorie 0 (Ausgestorben oder verschollen) werden 13 Arten eingestuft, davon
eine Offenlandart. In die Kategorie 1 (Vom Aussterben bedroht) werden 29 Arten
eingestuft, davon sechs Offenlandarten. In die Kategorie 2 (Stark gefährdet)
werden 19 Arten eingestuft, davon sechs Offenlandarten. In die Kategorie 3
(Gefährdet) werden 27 Arten eingestuft, davon vier Offenlandarten. Als Vogelarten des
Offenlandes sind hierbei, entsprechend der Zuordnung im Rahmen der aktuellen
Roten Liste der Brutvögel, Arten genannt, wenn mindestens zwei Drittel des
deutschen Brutbestandes im Hauptlebensraumtyp „landwirtschaftlich genutztes
Offenland“ (acker- und grünlandgeprägtes Offenland einschließlich kurzfristiger
Acker- und Grünlandbrachen, Obstbau und Streuobstwiesen sowie Weinbau)
brüten. Dies gilt für 24 einheimische Vogelarten.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Rote Liste Brutvögel 2016, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung bewertet die „Rote Liste Brutvögel 2016“ als eine geeignete
Hilfe zur aktuellen Lageeinschätzung der Biodiversitätsgefährdung in
Deutschland.
In Bezug auf die Rückgänge in der Agrarlandschaft (vgl. Antwort zu Frage 2) sind
u. a. eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die
zielgerichtete Förderung/Unterstützung naturverträglicher Bewirtschaftungsformen und
die Abschaffung naturschädigender Subventionen notwendig.
Daraus erwächst auch die Verpflichtung, die Naturschutzanstrengungen auf
verschiedenen Ebenen zu intensivieren und die relevanten Akteure verstärkt in die
Umsetzung entsprechender Maßnahmen einzubinden, um den Rückgang der
Artenvielfalt einzugrenzen. Dazu tragen auch Fördermaßnahmen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) bei. Unter anderem werden hier Maßnahmen der Länder unterstützt, die die
Zusammenarbeit zwischen Landwirten und anderen Akteuren, wie z. B.
Naturschutz- und Umweltverbänden, im ländlichen Raum zum Gegenstand haben.
Zudem hat die Bundesregierung mit der Änderung des GAK-Gesetzes im Jahr 2016
die Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der
Landschaftspflege im Rahmen der GAK ermöglicht (vgl. Antwort zu Frage 15).
5. Wie viele Vogelarten der Offenlandarten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung mindestens als gefährdet eingestuft, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung daraus?
Zu den in die Kategorien 0 bis 3 eingestuften Vogelarten des Offenlandes siehe
Antwort zu Frage 3; zu den Konsequenzen siehe Antwort zu Frage 4.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der europäische Farmland
Bird Index/Agrarvogelindex seit dem Jahr 1980 entwickelt?
Welche Entwicklung gab es seitdem in Deutschland?
Welche drei Vogelarten des aktuellsten Indexes bzw. der Roten Liste zeigen
die größten negativen Trends?
Welcher Anzahl von Vögeln entspricht dies jeweils?
a) Der europäische Farmland Bird Index wird vom EBCC (European Bird Census
Council) regelmäßig fortgeschrieben. Der Index zeigt seit 1980 eine Abnahme
auf 43 Prozent des Ausgangswertes. Eine ähnliche Entwicklung zeigt der Index
für die Europäische Union.
b) Zur Entwicklung des Teilindikators Agrarland des Indikators Artenvielfalt und
Landschaftsqualität über die letzten zehn Berichtsjahre und die Konstruktion
des Indikators siehe Antwort zu Frage 2. Im Teilindikator Agrarland werden
neben den aktuellen Bestandsangaben Daten für historische Werte aus dem
Jahr 1975 sowie der Startwert der Zeitreihe des Teilindikators für das Jahr 1990
angegeben. Im Jahr 1975 lag der rekonstruierte Indexwert für den Teilindikator
Agrarland bei 117 Prozent des Zielwertes, im Jahr 1990 lag der Indexwert bei
74,2 Prozent des Zielwertes des Teilindikators.
c) Gemäß den Bestandsangaben, aus denen der Teilindikator Agrarland berechnet
wird (BfN 2017), zeigen folgende drei Arten dieses Teilindikators die größten
negativen Trends seit dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2013: Kiebitz:
Bestandsabnahme um 80 Prozent, Braunkehlchen: Bestandsabnahme um 63 Prozent,
Uferschnepfe: Bestandsabnahme um 61 Prozent.
d) Angaben dazu, welcher Anzahl an Vogelindividuen diese Rückgänge
entsprechen, liegen nicht vor.
7. Welche Trenddaten enthält nach Kenntnis der Bundesregierung der
Farmland Bird Index/Agrarvogelindex, und wie beurteilt die Bundesregierung
diese neuesten Zahlen?
Der Farmland Bird Index enthält für Europa folgende Arten mit folgenden
Bestandstrends (EBCC 2017b):
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Trendklassifikation Zeitraum
Alauda arvensis Feldlerche Moderate Abnahme 1980 – 2014
Alectoris rufa Rothuhn Moderate Abnahme 1998 – 2014
Anthus campestris Brachpieper Unsicher 1991 – 2014
Anthus pratensis Wiesenpieper Moderate Abnahme 1980 – 2014
Bubulcus ibis Kuhreiher Stabil 1998 – 2014
Burhinus oedicnemus Triel Stabil 1998 – 2014
Calandrella brachydactyla Kurzzehenlerche Stabil 1998 – 2014
Carduelis cannabina Bluthänfling Moderate Abnahme 1980 – 2014
Ciconia ciconia Weißstorch Moderate Zunahme 1980 – 2014
Corvus frugilegus Saatkrähe Moderate Zunahme 1980 – 2014
Emberiza cirlus Zaunammer Moderate Zunahme 1989 – 2014
Emberiza citrinella Goldammer Moderate Abnahme 1980 – 2014
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Trendklassifikation Zeitraum
Emberiza hortulana Ortolan Starke Abnahme 1980 – 2014
Emberiza melanocephala Kappenammer Moderate Abnahme 2000 – 2014
Falco tinnunculus Turmfalke Moderate Abnahme 1980 – 2014
Galerida cristata Haubenlerche Starke Abnahme 1982 – 2014
Galerida theklae Theklalerche Moderate Zunahme 1998 – 2014
Hirundo rustica Rauchschwalbe Moderate Abnahme 1980 – 2014
Lanius collurio Neuntöter Stabil 1980 – 2014
Lanius minor Schwarzstirnwürger Starke Abnahme 1999 – 2014
Lanius senator Rotkopfwürger Moderate Abnahme 1998 – 2014
Limosa limosa Uferschnepfe Moderate Abnahme 1984 – 2014
Melanocorypha calandra Kalanderlerche Moderate Abnahme 1998 – 2014
Miliaria calandra Grauammer Moderate Abnahme 1980 – 2014
Motacilla flava Schafstelze Moderate Abnahme 1980 – 2014
Oenanthe hispanica Mittelmeer-Steinschmätzer Moderate Abnahme 1998 – 2014
Passer montanus Feldsperling Moderate Abnahme 1980 – 2014
Perdix perdix Rebhuhn Starke Abnahme 1980 – 2014
Petronia petronia Steinsperling Stabil 1998 – 2014
Saxicola rubetra Braunkehlchen Moderate Abnahme 1980 – 2014
Saxicola torquata Schwarzkehlchen Stabil 1989 – 2014
Serinus serinus Girlitz Moderate Abnahme 1982 – 2014
Streptopelia turtur Turteltaube Moderate Abnahme 1980 – 2014
Sturnus unicolor Einfarbstar Moderate Zunahme 1998 – 2014
Sturnus vulgaris Star Moderate Abnahme 1980 – 2014
Sylvia communis Dorngrasmücke Moderate Zunahme 1980 – 2014
Tetrax tetrax Zwergtrappe Moderate Abnahme 1998 – 2014
Upupa epops Wiedehopf Unsicher 1982 – 2014
Vanellus vanellus Kiebitz Moderate Abnahme 1980 – 2014
Aufgrund der Vielzahl an Bestandsrückgängen bei den Agrarvogelarten Europas
sieht die Bundesregierung erheblichen Handlungsbedarf zum Schutz der
Agrarvögel in Europa.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kiebitzbestände in
Deutschland seit dem Jahr 1990 verändert?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestände der
Feldlerche seit dem Jahr 1990 in Deutschland verändert?
Gemäß den Bestandsangaben, aus denen der Teilindikator Agrarland berechnet
wird, zeigte die Feldlerche im Zeitraum von 1990 bis 2013 einen
Bestandsrückgang um 35 Prozent.
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestände des
Rebhuhns seit dem Jahr 1990 in Deutschland verändert?
Gemäß Angaben des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten sind die Bestände
des Rebhuhns in Deutschland von 1990 bis 2015 um 84 Prozent zurückgegangen.
11. Welche Kenntnisse liegen dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über die Ursachen des Bestandsrückgangs
der Agrarvögel vor?
Die Bestandsrückgänge der Agrarvögel werden ebenso wie die vieler anderer
Vogelarten einer Vielzahl von Gefährdungsursachen zugeschrieben. Eine detaillierte
Analyse der Gefährdungsursachen für Tiere, Pflanzen und Pilze, die auch die
Agrarvögel einschließen soll, ist in den kommenden Jahren vorgesehen
(Ressortforschungsplanung 2018).
Eine Analyse der aktuellen Roten Liste der Brutvögel legen ihre Autoren bereits
in groben Zügen vor, hierauf wird verwiesen. Besonders heben die Autoren
folgende Faktoren für die Rückgänge hervor: Lebensraumveränderungen,
Verringerung des Nahrungsangebotes (insbesondere Rückgang der Insektenbiomasse) und
direkte Verfolgung (Prädation).
Die Angaben bezüglich des Rückgangs der Insektenbiomasse können aus
heutiger Sicht aus einem laufenden F+E-Vorhaben („Biodiversitätsverluste in FFH-
Lebensraumtypen des Offenlandes) mit Vergleichsstudien dahingehend ergänzt
werden, dass es sich bei diesen Rückgängen um ein überregionales Problem
handelt, mit massiven Rückgängen der Insektenbiomasse von bis zu 90 Prozent in
zahlreichen Insektengruppen bis hin zum Verlust von Arten.
12. Welche Studien und andere Erkenntnisse über einen Zusammenhang
zwischen abnehmenden Vogelbeständen und dem Einsatz von Pestiziden liegen
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vor?
Eine aktuelle Zusammenfassung zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu
Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Feldvögel liegt mit der vom
Umweltbundesamt beauftragten Studie Jahn T, Hötker H, Oppermann R, Bleil R,
Vele L, 2014, Protection of biodiversity of free living birds and mammals in
respect of the effects of pesticides, Federal Environment Agency (UBA), UBA
Texte 30/2014. ISSN 1862-4804 vor.
Für die Metastudie werteten die Autoren sämtliche verfügbare wissenschaftliche
Literatur zur Relevanz der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln für die
Gefährdungssituation von 27 Vogelarten und 22 Säugetierarten der
Agrarlandschaften aus. Es wurden mehrere hundert Studien ausgewertet. Die Autoren kommen
zu dem Ergebnis, dass viele Feldvogelarten durch eine zunehmende
Einschränkung der Verfügbarkeit an Nahrung und Bruthabitaten in Ackerlebensräumen
gefährdet werden und der Einsatz insbesondere von Breitbandherbiziden und -
insektiziden dabei einen relevanten Einflussfaktor darstellt.
Im Statusbericht „Vögel in Deutschland 2014“ (Wahl J, Dröschmeister R,
Gerlach B, Grüneberg C, Langgemach T, Trautmann S, Sudfeldt C, 2015: Vögel
in Deutschland – 2014. DDA, BfN, LAG VSW, Münster) liegt eine Analyse der
Bestandstrends von Brutvögeln in Deutschland in Bezug auf ihre
Nahrungsansprüche vor. Die Autoren sehen neben anderen Faktoren eine der Ursachen für
die beschleunigten Bestandsrückgänge bei der Gruppe der insektenfressenden
Vögel in dem großflächigen Einsatz von Insektiziden.
13. Plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit einen möglichen Zusammenhang zwischen abnehmenden
Vogelbeständen und dem Rückgang an Insektenbiomasse infolge des Einsatzes von
Neonikotinoiden wissenschaftlich untersuchen zu lassen, was laut
Einschätzung von Entomologen und Naturschutzverbänden eine Erklärung für
abnehmende Insektenvorkommen auch in Naturschutzgebieten darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Es ist nicht sinnvoll, die Auswirkungen einzelner Wirkstoffe oder
Produktgruppen isoliert von der gesamten Praxis des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu sehen.
Ein für das Jahr 2017 geplantes Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes
(Titel: „Integriertes Monitoring in der Agrarlandschaft – Erfassung der
ökologischen Auswirkungen des chemischen Pflanzenschutzes“, Forschungskennzahl
371764412) soll sich daher der Frage des Monitorings ökologischer
Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln im Kontext des gesamten
Pflanzenschutzmitteleinsatzes widmen.
14. Wie bewertet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit die Forderung des Bundesrates 6 Prozent der Mittel von der
ersten in die zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik umzuschichten,
und wird die Bundesregierung dieser Forderung nachkommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung führt derzeit eine ergebnisoffene Überprüfung des
Prozentsatzes der Umschichtung durch. Die Meinungsbildung innerhalb der
Bundesregierung im Rahmen dieser ergebnisoffenen Überprüfung ist noch nicht
abgeschlossen.
15. Wie schätzt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit die Wirkung der Förderkulisse der ersten und zweiten Säule
der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Vogelbestände ein (bitte für die
jeweiligen Säulen getrennt sowie in der Gesamtbilanz beantworten)?
Mit der Evaluierung der Wirkungen der neuen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik
(GAP) im Zeitraum 2015 bis 2020 und insbesondere des Greenings befassen sich
zahlreiche Institutionen. Innerhalb der Bundesregierung führt zum einen die
Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) eigene Forschungen sowie Forschungsaufträge im Rahmen von
Drittmittelprojekten, unter anderem beauftragt durch die Europäische Kommission,
durch. Zum anderen werden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit verschiedene Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zum Greening durchgeführt.
Die Maßnahmen des Greenings in der 1. Säule der GAP wurden erstmals im Jahr
2015 von den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt. Zuverlässige
Erkenntnisse über die Wirkung des Greenings auf der Grundlage der Erfahrungen in den
Jahren 2015 und 2016 – insbesondere solche auf der Grundlage von
Felduntersuchungen – werden erst im Laufe dieses Jahres erwartet.
Zu Ökologischen Vorrangflächen liegen inzwischen erste überwiegend auf
qualitativen Einschätzungen basierende Ergebnisse vor. Demnach haben Brachen,
Blühflächen und Streifenelemente positive Effekte für die Biodiversität und auch
für einige Vogelarten. Dagegen lassen Zwischenfrüchte und Leguminosen
sowohl auf der Ebene der landwirtschaftlichen Schläge als auch auf der
Landschaftsebene keinen oder nur einen sehr geringen Zuwachs der biologischen
Vielfalt und an Vogelarten erkennen. Sie leisten allerdings andere positive
Umwelteffekte (z. B. Erosionsschutz, Verringerung der Nitratauswaschung).
Die wichtigsten angemeldeten Arten von Ökologischen Vorrangflächen sind die
Zwischenfrüchte, gefolgt von brachliegenden Flächen und Leguminosen. Es gibt
nur einen geringen Zuwachs an ökologisch hochwertigen Flächen durch das
Greening. So wurden überwiegend bestehende Landschaftselemente und Brachen
als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen und in geringerem Maße
Blühflächen und Streifenelemente.
In Hinblick auf den Dauergrünlanderhalt wurde das Dauergrünland in FFH-
Gebieten, das am 1. Januar 2015 bestand, als umweltsensibles Dauergrünland
ausgewiesen. In den Vogelschutzgebieten, die nicht gleichzeitig FFH-Gebiete sind,
darf Dauergrünland wie alles vor dem Jahr 2015 entstandene übrige
Dauergrünland grundsätzlich nur mit einer Genehmigung umgewandelt werden. Eine
Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn an anderer Stelle eine
entsprechende Fläche neu als Dauergrünland angelegt wird (begrenzte Ausnahme
Dauergrünland, das im Rahmen der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen
entstanden ist, sowie bestimmte Sonder- und Härtefälle). Zudem dürfen einer
Umwandlung keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Das Maßnahmenspektrum der zweiten Säule der GAP ist grundsätzlich geeignet,
die biologische Vielfalt zu fördern und damit auch zu einer Stabilisierung der
Vogelbestände insbesondere der Agrarlandschaft beizutragen. Hier können – im
Gegensatz zur ersten Säule – die Erfordernisse bei der Umsetzung von
Naturschutzzielen spezifisch adressiert werden.
Dabei ist die Wirksamkeit der Maßnahmen der zweiten Säule für die Erreichung
naturschutzbezogener Ziele vor allem von deren Ausrichtung auf
Naturschutzziele abhängig. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Ländern.
Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Gesetzes über die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-
Gesetz) im Jahr 2016 die Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und
der Landschaftspflege im Rahmen der GAK ermöglicht. Bereits in den GAK-
Rahmenplan 2017 wurde ein Fördergrundsatz zum nichtproduktiven investiven
Naturschutz aufgenommen. Ein weiterer Fördergrundsatz zum
Vertragsnaturschutz, der im Jahr 2018 in die GAK aufgenommen werden soll, wird derzeit
konzipiert. Mit diesen neuen Fördergrundsätzen können durch die Länder im
Rahmen der Agrarstrukturverbesserung auch die biologische Vielfalt und die
Vogelbestände gefördert werden.
16. Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung beim Ausmaß der
Versiegelung von Flächen im Bereich Siedlungen, und welche Entwicklung
erwartet sie für die Vogelpopulation im Bereich Siedlungen?
Nach Berechnungen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder
wird der Versiegelungsanteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche im
Länderdurchschnitt auf gut 45 Prozent geschätzt (2013). Dabei darf Versiegelung nicht mit
dem Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch)
gleichgesetzt werden, der bei durchschnittlich 66 ha pro Tag (2015) liegt und bis zum Jahr
2030 auf unter 30 ha reduziert werden soll. Eine spezielle Prognose zur
Entwicklung der Versiegelung von Flächen im Bereich Siedlungen ist nicht her leitbar.
Demzufolge sind auch die künftigen Auswirkungen der Siedlungsentwicklung im
Innen- wie im Außenbereich auf Vogelbestände im Detail schwer zu
prognostizieren.
Auf die Vogelpopulationen im Bereich von Siedlungen haben neben der
Versiegelung auch weitere Faktoren wie die Gestaltung und Art der Bepflanzung von
Grünflächen erheblichen Einfluss. Im Siedlungsbereich ist vielfach ein anderes
Artenspektrum betroffen als im zuvor behandelten (landwirtschaftlich geprägten)
Offenland. Bei vielen in den Grünanlagen des baulichen Innenbereichs
vorkommenden Vögeln handelt es sich eher um verbreitete, meist nicht
bestandsgefährdete Arten bzw. Arten der Vorwarnliste. Gleichwohl erreicht die in anderen
Lebensraumtypen zu beobachtende negative Entwicklung von Vogelbeständen
inzwischen auch den Siedlungsraum aufgrund des anhaltenden Mangels von
Nahrung und Fortpflanzungsmöglichkeiten.
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