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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Schlussfolgerungen aus unbesetzten bzw. fehlenden Studienplätzen, unbesetzte Plätze im Wintersemester 2016/2017 und Sommersemester 2017, Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Berufswahl, Einschränkung dieses Rechts durch Weiterbestehen von NCs, Vorlage eines Gesetzes betr. Regelungskompetenz zur Hochschulzulassung, Maßnahmen zur Reduzierung von Zulassungsbeschränkungen, Beteiligung der Hochschulen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) sowie flächendeckende und vollständige Funktionsfähigigkeit<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

04.05.2017

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1194306.04.2017

Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Wintersemester 2015/2016 blieben mehr als 11 500 Studienplätze unbesetzt. Gleichzeitig erhalten tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz. Das Numerus-clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 erlaubte als „vorübergehende Notmaßnahme“, das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl durch die Erhebung von Numerus clausus (NCs) einzuschränken.

Diese „Notmaßnahme“ hält bis heute an. Die dadurch notwendigen Mehrfachbewerbungen haben unbesetzte Studienplätze zur Folge und tragen zum zusätzlichen Mangel an Studienplätzen bei. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist aufgrund der geringen Beteiligung der Hochschulen derzeit nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen (www.wiwo.de/erfolg/campus-mba/studienplatzvergabezugangsbeschraenkungen-und-mehrfachbewerbungen-sorgen-fuer-chaos/13769464. html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass es einerseits Mehrfachbewerbungen, andererseits trotz eines massiven Studienplatzmangels zwischen 10 000 und 15 000 unbesetzte Studienplätze jedes Semester gibt?

2

Was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Studienplätze im Wintersemester 2016/2017 und Sommersemester 2017 unbesetzt geblieben sind?

4

Sieht die Bundesregierung in diesem Zustand eine Einschränkung des in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Rechts auf freie Wahl des Berufs (bitte begründen)?

5

Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass es in den kommenden Jahren durch das Weiterbestehen von NCs zu einer Einschränkung dieses Rechts kommen könnte (bitte begründen)?

6

Hat die Bundesregierung vor, von der ihr nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 33 Grundgesetz zustehenden Regelungskompetenz zur Hochschulzulassung Gebrauch zu machen und ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (bitte begründen)?

7

Wenn ja, wie soll dieses Gesetz ausgestaltet werden?

8

Plant die Bundesregierung ergänzend oder anstelle eines Gesetzes Maßnahmen, um Zulassungsbeschränkungen durch NCs an Hochschulen zu reduzieren (bitte begründen)?

9

Wie viele Hochschulen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 (bitte nach Semestern aufschlüsseln) am DoSV beteiligt?

10

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftig alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft am DoSV teilnehmen?

11

Gibt es Hochschulen, die bereits am DoSV teilgenommen haben und die aufgrund der Tatsache, dass sie die Kosten für das DoSV nun selbst tragen müssen, nicht mehr am DoSV teilnehmen?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann das DoSV flächendeckend und vollständig funktionsfähig sein wird?

Berlin, den 6. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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