[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Mai 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12261
18. Wahlperiode 08.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Katrin Kunert,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11963 –
Rechtsextreme Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative „Ein
Prozent“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht eine zunehmende
Radikalisierung der sogenannten Identitären Bewegung (IB) im Zusammenhang mit der
Flüchtlingspolitik. Die „fremdenfeindliche Agitation“ der IB richte sich speziell
gegen Muslime, so der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
Hans-Georg Maaßen. Es lägen „vielfache Erkenntnisse zu Kontakten und
Verflechtungen der Identitären mit rechtsextremistischen Personen und
Gruppierungen vor“, sodass von einer „rechtsextremistischen Einflussnahme“
auszugehen sei, so Hans-Georg Maaßen. Zudem lägen Meldungen über Kontakte
der IB zu Mitgliedern der AfD sowie zur Teilnahme von IB-Mitgliedern an
AfD-Veranstaltungen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erwarte
„auch künftig spontane, provokative Aktionen“, die sich gegen Parteien,
Moscheen und islamische Kulturvereine oder Flüchtlingsunterkünfte richten
könnten (
www.welt.de/politik/deutschland/article162969120/Verfassungsschutz-
erwartet-Aktionen-gegen-Fluechtlingsheime.html).
Die Wurzeln der völkisch orientierten IB liegen bei der „Géneration Identitaire“
sowie dem „Bloc Identitaire“ als Nachfolgeorganisationen der 2002 nach einem
Attentat eines ihrer Mitglieder verbotenen rechtsextremen „Unité Radicale“.
Die seit Oktober 2012 mit einem Facebook-Auftritt erstmals in Deutschland in
Erscheinung getretene IB beschreibt sich selbst als „patriotische Kraft“, die sich
für „Heimat, Freiheit und Tradition“ einsetzte. In Videos und auf Facebook
warnt sie vor angeblicher Überfremdung, Islamisierung Europas sowie
„Multikulti-Wahn“. Nachdem die IB anfangs vor allem virtuell im Internet tätig war,
ist sie seit einiger Zeit zu einem aktionistischeren Auftreten mit Plakataktionen,
Flash Mobs, Besetzungs- und (symbolischen) Blockadeaktionen übergegangen.
So besetzten IB-Aktivisten am 27. August 2016 das Brandenburger Tor in
Berlin, um gegen die Aufnahme von Flüchtlingen zu protestieren (
www.zeit.de/
2016/36/identitaere-bewegung-hamburger-verfassungsschutz;
www.rbb-online.de/
politik/beitrag/2016/08/brandenburger-tor-besetzt-berlin-identitaere-bewegung.
html). Das Internetportal „Netz-gegen-Nazis.de“ nennt die IB einen „festen
Bestandteil der rechtsextremen Szene Deutschlands“ und „aktuell vielleicht sogar
die größte, zumindest aber die aktivste rechtsextreme Jugendbewegung, die
es hierzulande derzeit gibt (
www.netz-gegen-nazis.de/artikel/identitare-aus-
densozialen-netzwerken-auf-die-stra%C3%9Fe-82821). Interne Strategiepapiere der
IB, die auf dem linken Internetportal Indymedia veröffentlicht wurden,
verdeutlichen, dass die IB entgegen ihrer Außendarstellung kein Netzwerk autonom
voneinander agierender Kleingruppen ist, sondern „steif und autoritär von oben
gelenkt“ wird. So müssen Flugblätter von einer „nationalen Leitung“ abgesegnet
werden (
http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/02/28/identitaere-bewegung-
leak-straff-organisiert23168_23168;
https://linksunten.indymedia.org/de/node/
204949).
Interne Papiere der IB belegen zudem, dass sich die Gruppierung zumindest teilweise
über Gelder des rechtsgerichteten Vereins „Ein Prozent für unser Land“ finanziert
(
www.thueringen24.de/erfurt/article209848943/Einprozent-IB-und-
Buergerfuer-Erfurt-Wer-sind-die-neuen-Rechten-in-Thueringen.html). Das Netz-gegen-
Nazis.de stuft die am 13. November 2015 vom neu-rechten Verleger und
Gründer des „Instituts für Staatspolitik“ Götz Kubitschek und dem Herausgeber der
rechtsgerichteten, muslim- und zuwanderungsfeindlichen Zeitschrift Compact,
Jürgen Elsässer vorgestellte Initiative „Ein Prozent“ als
„Gemeinschaftsprodukt der Neuen Rechten aus Deutschland und Österreich“ ein. So gehört mit
Martin Sellner der Sprecher der österreichischen IB zu den führenden Aktivisten
von „Ein Prozent“. Die Vereinigung, die sich vor allem die Aufgabe des
Crowdfunding zuwanderungs- und flüchtlingsfeindlicher Initiativen gestellt
hat, will nach eigenen Angaben den Widerstand gegen „Masseneinwanderung“
vernetzen, um „die Struktur einer wirkmächtigen Gegenbewegung
aufzubauen“. Eine klare Abgrenzung der Initiative gegenüber gewaltbereiten
Neonazis werde dabei nicht gezogen (
www.netz-gegen-nazis.de/artikel/ein-
prozentf%C3%BCr-unser-land-%E2%80%93-ngo-der-neuen-rechten-11046).
1. Welche, auch verfassungsschutzrelevanten, Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über die „Identitäre Bewegung“ (IB) vor?
a) Wie schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die IB ein?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) ist dem Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) seit dem 11. Oktober 2012 bekannt. In der Anfangsphase
trat die IBD als überwiegend virtuelles Phänomen in Erscheinung, insbesondere
durch Aktivitäten bei Facebook. Seit 2013 sind „Deutschlandtreffen“ bekannt.
Seit dem Jahr 2015 können vermehrt öffentlichkeitswirksame Aktionen der IBD
oder regionaler Gruppierungen festgestellt werden. Dabei handelt es sich zum
Beispiel um Teilnahmen an Demonstrationen, Vortragsabende, sogenannte
Stammtischtreffen, Plakat- und Banneraktionen, Flyerverteil- oder
Aufkleberaktionen sowie „Aktionswochenenden“ oder Seminare.
Eigenen Angaben zufolge rechnet die IBD sich dem „metapolitischen und
aktivistischen Arm der ‚Neuen Rechten‘“ zu und grenzt sich deutlich von den „Alten
Rechten“ (Nationalisten, Rassisten, Neonazis ect.) ab. Die IBD stützt sich auf das
Konzept des „Ethnopluralismus“, wonach in der Idealvorstellung alle Staaten
ethnisch/kulturell homogen strukturiert sein sollten. Demzufolge betrachtet die IBD
die multikulturelle Gesellschaft, die Einwanderung und den Islam als eine
Bedrohung für einen Staat.
Auf dieser ideologischen Basis fordert die IBD unter anderem den „Erhalt der
Vielfalt der Völker und Kulturen“, das „Ende der Islamisierung Europas“, ein
„Durchgreifen gegen terroristische Aktivitäten radikaler Muslime“ und die
Errichtung einer „Festung Europa, die ihre Grenzen verteidigt, aber tatsächlich
Hilfsbedürftige unterstützt“. Zur Durchsetzung dieser Ziele beabsichtigt die IBD,
den Weg einer außerparlamentarischen Opposition zu verfolgen und die
bisherigen Aktionsformen beizubehalten.
b) Inwieweit sieht das BfV die IB als rechtsextrem oder rechtsextrem
beeinflusst an?
Die Ideologie der „Identitären Bewegung“ (IB) basiert wesentlich auf dem
Abstammungsprinzip und der Abgrenzung zu anderen Kulturen, insbesondere zum
Islam. Im Rahmen der Flüchtlingszuwanderung (insbesondere in den Jahren 2015
und 2016) konnte in der Agitation der IBD beziehungsweise ihrer Anhänger eine
weitere Radikalisierung festgestellt werden. Das oftmals benutzte Schlagwort der
„Migrantengewalt“ wird dabei überwiegend für Personen arabischen Glaubens
oder aus dem türkisch/arabischen Raum zum Teil als Besatzer und als
integrationsunwillig dargestellt und deren mitgebrachte Traditionen und Kultur
ausschließlich als Bedrohung für die westliche Wertegemeinschaft angesehen. In
diesem Zusammenhang hat auch die „Widerstandsrhetorik“ der IBD – wie auch
im übrigen rechtsextremistischen Spektrum – zugenommen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 8, 8a und 8c verwiesen.
c) Zu welchem Ergebnis kam das BfV in seinem Einstufungsverfahren
bezüglich der IB (bitte begründen)?
Aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
rechtsextremistischen Bestrebung im Sinne der §§ 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfschG), unter anderem Äußerungen der Organisation, Materialien und
sonstige Schriften, Verlautbarungen, ferner aus Aktivitäten der jeweiligen
Vorsitzenden, Mitglieder und Anhänger der Organisation oder konkreten Aussagen
zu aktuell diskutierten Politikfeldern, verbunden mit Aktivitäten zur Umsetzung
dieser Vorstellungen, beobachtet das BfV die IBD seit Mitte 2016 als
Verdachtsfall.
2. Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit wann die IB bzw. stufen diese als Verdachtsfall ein?
Die Bundesregierung verweist bezüglich der Erkenntnisse der Länder auf die
jeweiligen Verfassungsschutzberichte. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung
aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zu
Sachverhalten die Länder betreffend keine Stellung.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mitgliedschaft der
IB?
a) Über wie viele Mitglieder bzw. Anhängerinnen und Anhänger verfügt die
IB in Deutschland, und wie stark ist die Mitgliedschaft innerhalb des
letzten Jahres angestiegen?
Die IBD verfügt über ca. 300 Mitglieder, von denen jedoch nur eine Minderheit
regelmäßig an „offenen Aktionen“ teilnimmt. Zur Entwicklung der
Mitgliederzahl liegen der Bundesregierung noch keine belastbaren Angaben vor.
b) Über wie viele und welche landesweite regionale oder örtliche
Gliederungen verfügt die IB?
Die IBD verfügt laut eigener Darstellung im Internet über Regionalgruppen in
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-
Anhalt, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Rheinland, in Hessen,
Thüringen, Sachsen, in der Pfalz, in Franken, Baden, Schwaben und Bayern.
Parallel zu der Regionalstruktur existieren auf Facebook zahlreiche Profile lokaler
IBD-Gruppen, die ganze Länder oder auch nur eine Stadt umfassen können (zum
Beispiel IB Stuttgart, IB Thüringen, IB Niedersachsen und IB München).
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Organisationsstruktur
der IB?
a) Inwieweit sind der Bundesregierung interne Dokumente der IB bekannt,
die auf der linken Internetseite Indymedia veröffentlicht wurden (http://
blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/02/28/identitaere-bewegung-
leakstraff-organisiert23168_23168)?
Der Bundesregierung sind die auf der Internetseite „linksunten.indymedia.org“
veröffentlichten Dokumente bekannt.
b) Wie weit hält die Bundesregierung angesichts der sich aus diesen
Dokumenten ergebenden Hinweise auf eine zentralistische Struktur der IB an
ihrer in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/9218 getroffenen
Einschätzung fest, dass die IB und ihre Regionalgruppen „virtuell
vernetzt“ seien und überwiegend über „soziale Netzwerke“ kommunizieren?
Die IBD wurde als „Internetorganisation“ gegründet und war zu Beginn
ausschließlich virtuell vernetzt. Parallel zu der raschen Ausbreitung in verschiedenen
sozialen Netzwerken erfolgte der Übertritt in die Realwelt mit zunächst kleinen
Aktionen. Mittlerweile verfügt die Organisation sowohl über ein breites
Spektrum an Internetauftritten in sozialen Netzwerken, über die auch kommuniziert
wird, als auch über persönliche Kontakte in der Realwelt bei Jahres- und
Stammtischtreffen, Ausflügen und Aktionen.
c) Inwieweit sind der Bundesregierung interne und zentralistische
Leitungsstrukturen der IB bekannt?
Die IBD verfügt als Verein über einen Vorsitzenden und einen zweiten
Vorsitzenden. Zu den angegebenen Regionalgruppen zählen wiederum verschiedene
lokale Ortsgruppen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen.
5. Welche Internetauftritte bzw. Accounts für soziale Netzwerke (Facebook,
Twitter etc.), die der IB in Deutschland oder ihren Untergruppen zugerechnet
werden, sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)?
Die IBD verfügt insgesamt über circa 600 Accounts auf Facebook, YouTube,
Twitter und Instagram. Der Schwerunkt der Aktivitäten liegt seit Gründung der
Organisation auf Facebook. Eine vollständige Auflistung der Präsenzen in den
sozialen Netzwerken ist angesichts häufiger Wechsel, Löschungen oder
Neueinrichtungen der verschiedenen Accounts nicht möglich. So sind zum Beispiel
mehrere Accounts bei Facebook zwar existent, jedoch seit längerer Zeit inaktiv,
andere Profile wiederum verzeichnen eine relativ hohe Anzahl von Postings.
6. Welche Aktionen im Einzelnen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung
wann und wo und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von der
IB aus, und inwieweit kam es dabei zu welchen einschlägigen Straftaten?
Die IBD berichtet in den sozialen Netzwerken nahezu täglich von kleineren oder
größeren Aktionen durch Mitglieder der Organisation in verschiedenen Städten.
Das Spektrum reicht vom Verteilen von Flyern in Innenstädten oder in
Briefkästen bis zu großen, medienwirksamen Aktionen wie der Besetzung des
Brandenburger Tores in Berlin am 27. August 2016 oder der Banneraktion am Bus-
Monument in Dresden/Sachsen am 20. Februar 2017.
Zur Durchsetzung ihrer Ziele begehen Anhänger der IBD Straftaten wie
Sachbeschädigung (§§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches – StGB), Propagandadelikte
(§ 86a StGB) bis hin zu Volksverhetzungen (§ 130 StGB) sowie
Ordnungswidrigkeiten.
Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-
PMK) durch die zuständigen Landeskriminalämter übermittelt. Da es sich bei den
Angaben zu Organisationsbezügen nicht um Pflichtfelder des KPMD-PMK
handelt und Ereignisse im Zusammenhang mit Aktionen ausschließlich im Freitext
der Sachverhaltsbeschreibung genannt werden können, ist die folgende
Auflistung nicht abschließend.
Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt
08.11.2012 BW Gernsbach Schriftzüge auf Schulgelände
(Säulen, Pausenhof, Wände)
unbekannt § 303 StGB
21.12.2012 BE Nicht genehmigte Versammlung unbekannt VersG
23.02.2013 BE Schriftzug auf Gehweg von Lambda-
Symbol
unbekannt § 303 StGB
30.03.2013 BY Pocking Anbringen von Aufklebern im
Eingangsbereich d. Rathauses
4 § 304 StGB
01.06.2013 NW Düsseldorf Spontandemonstration mit
Transparenten und Vermummung
unbekannt VersG
20.07.2013 HE Fulda Gesprühtes Lambda-Symbol an
Baum
unbekannt § 303 StGB
07.09.2013 BE Wahlplakate versch. Parteien
besprüht und mit Aufklebern beklebt
unbekannt § 303 StGB
01.02.2014 HE Fulda Farbschmierereien auf Grundstück,
das für Bau einer Moschee
vorgesehen ist
unbekannt § 123 StGB
02.02.2014 NI Weener Plakatieraktion und Beschädigung
eines Transformators
1 § 303 StGB
13.04.2014 MV Kröpelin Schmierereien und Aufkleber an
Außenfassade einer
Jugendbegegnungsstätte
unbekannt § 303 StGB
24.04.2014 NW Gladbeck Aufbringen von Aufkleber an
Straßenlaternen und Bushaltestelle
unbekannt § 303 StGB
21.07.2014 HE Idstein Gesprühte Parolen an Bushaltestelle unbekannt § 130 StGB
17.08.2014 NW Hagen Schmiererei an Brückenwand unbekannt § 303 StGB
16.09.2014 BY München Facebook-Post „Deutschland
erwache“
unbekannt § 86a StGB
19.09.2014 NW Bonn Plakatieraktion 1 § 303 StGB
05.01.2015 SN Leipzig Besetzung d. Sächsischen Landtags 19 § 123 StGB
i.V.m.
§ 113 OWIG
Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt
02.02.2015 BY München Beschuldigter führte als Teilnehmer
einer BAGIDA-Veranstaltung
Tierabwehrsprays, ein Messer,
Farbsprühdosen und Aufkleber der IB mit sich.
Durch den Einsatz eines
Laserpointers wurde ein Beamter geblendet.
1 § 224 StGB
12.02.2015 HE Borken Aufkleberaktion an Schule unbekannt § 304 StGB
12.02.2015 HE Homberg Aufkleberaktion an verschiedenen
Objekten
unbekannt § 304 StGB
25.03.2015 HE Vöhl-
Herzhausen
Aufkleberaktion an mehreren Schulen unbekannt
26.03.2015 NI Schwanewede Aufkleber an Bushaltestelle unbekannt § 304 StGB
26.05.2015 NI Papenburg Parolen an Wand des Bahnhofs unbekannt § 303 StGB
27.06.2015 TH Erfurt Gesprühter Schriftzug auf
Boden vor TH-Landtag
3 § 303 StGB
28.06.2015 HH Banneraktion auf Balkon des
Kreisbüros der SPD
11
28.06.2015 BE Besetzung eines Balkons des Willy-
Brandt-Hauses (SPD-Parteizentrale)
unbekannt § 123 StGB
19.07.2015 BE Versammlung in SPD-Büro
Oberschöneweide
unbekannt § 123 StGB
19.07.2015 BE Streitigkeit zwischen sich
unbekannten Verkehrsteilnehmern.
Beschuldigter soll mit Messer gedroht haben.
Aufkleber der IB wurden bei
Beschuldigter aufgefunden.
1 § 224 StGB
01.08.2015 BE Spontandemo mit Transparenten und
Fahren vor Schloss Bellevue
32 § 26 VersG
03.08.2015 SN Dresden Aufkleber auf Eingangstür des
„sofa9-Stadtteilprojekt/Mobile
Jugendarbeit“
unbekannt § 303 StGB
14.08.2015 BY Bruckmühl Farbschmierereien und Schriftzüge
mit Demonstrationsaufruf an
Bahnhofsgebäude, Fahrkartenautomat und
Unterführungen
unbekannt § 303 StGB
17.08.2015 BY Traunstein Schmierereien mit IBD-bezug an
Apotheke
unbekannt § 303 StGB
17.08.2015 NW Stolberg
(Rheinland)
Aushändigen einer „Urkunde“ an
Ratsmitglied. Unerlaubtes Filmen der
Aktion.
2 § 201a StGB
18.08.2015 BY Karlsfeld Gesprühter Schriftzug auf Radweg
und Anbringen von Aufklebern an
Verkehrsschildern
unbekannt § 303 StGB
07.09.2015 BW Eningen unter
Achalm
Farbschmierereien an 3 Örtlichkeiten
d. Gemeinde
unbekannt § 303 StGB
08.09.2015 SN Zwickau Besetzung von Gleisen am Stellwerk
in Zwickau
unbekannt
18.09.2015 BE Veranstaltung des RBB
(„Lügenmedien“) aufgesucht und Banneraktion
gestartet
7 VersG
20.09.2015 BB Großräschen Scheiben der Wohnung von
Asylbewerbern eingeworfen und Aufkleber
hinterlassen
unbekannt § 303 StGB
26.09.2015 BY Traunstein Sprayschriftzüge und Lambda-
Symbole an mehreren Hauswänden der
Stadt
unbekannt § 303 StGB
Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt
26.09.2015 RP Aufstellen 17 schwarzer Holzkreuze
in Trier mit IBD - Flyer an Kreuzen
unbekannt
28.09.2015 BY Schwabhausen Anbringen von Aufklebern an
Rathaustür
unbekannt § 303 StGB
07.10.2015 MV Rostock Kundgebung vor Rathaus 10 VersG
09.10.2015 BW Reilingen Aufkleberaktion im Eingangsbereich
d. Rathauses und d. Apotheke
unbekannt § 130 StGB
09.10.2015 BW Winnenden Plakatierungsaktion an Bushaltestelle
und Stromkästen
unbekannt § 304 StGB
10.10.2015 TH Obermehler Besetzung eines ehemaligen
Schulgebäudes
1 VersG
10.10.2015 TH Schlotheim Parole auf Parkplatz, zuvor
Schulbesetzung (s. 10.10.2015 Obermehler)
1 § 303 StGB
10.10.2015 BY Schweinfurt Aufkleberaktion an und in
Berufsschule
unbekannt § 303 StGB
01.11.2015 NW Mülheim an
der Ruhr
Aufkleberaktion unbekannt § 303 StGB
02.11.2015 BE Fensterfront des Wahlbüros (B'90/Die
Grüne) mit Plakaten versehen
unbekannt § 303 StGB
21.11.2015 MV Rostock Banneraktion am Verlagshaus d.
Ostsee-Zeitung
unbekannt § 123 StGB
23.11.2015 NW Mülheim an
der Ruhr
Plakatieraktion unbekannt § 303 StGB
24.11.2015 HE Rüdesheim am
Rhein
Flyer in Briefkasten unbekannt § 130 StGB
30.11.2015 BW Schönaich Plakatieren von Verteilerkästen der
Deutsch Post AG
unbekannt § 303 StGB
30.11.2015 NW Mülheim an
der Ruhr
Aufkleber an Mülleimer unbekannt § 303 StGB
13.12.2015 ST Wernigerode Gesch. ist nach Kundgebung der IB
von Vermummten beleidigt und
angegriffen worden
unbekannt § 223 StGB
16.12.2015 NW Mülheim an
der Ruhr
Plakate an Glastüren unbekannt § 303 StGB
21.12.2015 BY Traunstein Nagel in Schloss der Tür von MdL
(B'90/Die Grüne)
unbekannt § 303 StGB
04.01.2016 BY Traunstein Gedenkstein der jüdischen Familie
Holzer mit Aufklebern beklebt
unbekannt § 303 StGB
09.01.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer
der „IB“ Versammlung Handschuhe
mit Protektoren mit sich
1 VersG
27.01.2016 MV Rostock Nicht angemeldete Versammlung mit
Fahnen und Bannern
unbekannt VersG
03.02.2016 NI Marschachat gesprühte Parolen an Schuleingängen unbekannt § 303 StGB
07.02.2016 BE Anbringen von Aufklebern an
Schaufensterscheibe des
„Piraten“-Parteibüro
unbekannt § 303 StGB
27.02.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer
der Versammlung „Wir sind die
Grenze“ Aufkleber und einen
Kubotan mit sich
1 VersG
27.02.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer
der Versammlung „Wir sind die
Grenze“ Pfefferspray mit sich
1 VersG
Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt
27.02.2016 BY Freilassing Beschuldigter führte als Teilnehmer
der Versammlung „Wir sind die
Grenze“ Pfefferspray mit sich
1 VersG
27.02.2016 NW Eitorf Gesprühte Lambda-Zeichen an
Parkhaus
unbekannt § 303 StGB
02.03.2016 SH Eutin Banneraktion an Fußgänger-brücke unbekannt § 130 StGB
09.03.2016 ST Halle/Saale Gesch. wurde aus Gruppe von IB-
Mitgliedern heraus aufgefordert die
Bahn zu verlassen
unbekannt § 240 StGB
11.03.2016 ST Halle/Saale Eingang eines Mehrfamilienhauses
zugemauert, welches u. a. als Zentrale
des Vereins „Landesnetzwerk
Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt
-LAMSA e.V. fungiert
unbekannt
13.03.2016 BE Plakat wurde mit Stickern überklebt unbekannt § 303 StGB
18.03.2016 BY München Anbringen von Aufklebern an
Eingang und Plexiglasscheiben
unbekannt § 303 StGB
19.03.2016 BY München Volksverhetzender Facebook-Post 1 § 130 StGB
22.03.2016 TH Aufhänger verschiedener
Transparente
unbekannt
26.03.2016 NW Eitorf Betreten des Grundstückes des
Gesch. und drohende Worte
unbekannt § 123 StGB
30.03.2016 NW Wiehl Schmiererei an Restaurant unbekannt § 303 StGB
31.03.2016 BE Überhängen von Plakaten des Vereins
„Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes
Deutschland e.V.“ mit Transparenten
der IB
unbekannt § 303 StGB
09.04.2016 MV Rostock Spontandemonstration 17 VersG
10.04.2016 BB Strausberg Banneraktion an Kreisverkehr unbekannt § 303 StGB
11.04.2016 BE Gesprühter Schriftzug auf Boden vor
Schule und Anbringen von IB-
Aufklebern
unbekannt § 303 StGB
17.04.2016 NW Bornheim Gesprühte Schriftzüge auf Gehweg
vor Schule und Asylbewerberheim
unbekannt § 130 StGB
18.04.2016 HE Frankfurt a.M. Gesprühte Lambda-Zeichen im
Bereich der jüdischen Gedenkstätte
unbekannt § 304 StGB
20.04.2016 BY Würzburg Banneraktion und Parolenrufe
während Veranstaltung der B'90/Die
Grünen
2 VersG
21.04.2016 SN Schlema Abladen von Misthaufen mit Fahnen
vor Rathaus
unbekannt § 185 StGB
04.05.2016 TH Erfurt Aufhängen verschiedener IBD-
Transparente
unbekannt
10.05.2016 TH Erfurt Banneraktion unbekannt OWI-Anzeigen
10.05.2016 NW Hennef (Sieg) Gesprühtes Lambda-Zeichen an Folie
vor Asylbewerberheim
unbekannt § 303 StGB
11.05.2016 BY Traunstein Angebrachte Aufkleber an Tür des
Wahlkreisbüros der SPD
unbekannt § 303 StGB
13.05.2016 NW Hennef (Sieg) Gesprühte Parolen in Fußgängerzone
und auf Vorplatz des Rathauses
unbekannt § 303 StGB
13.05.2016 NW Siegburg Gesprühte Parolen vor
Schnellrestaurant
unbekannt § 303 StGB
25.05.2016 NW Paderborn Plakate an Wand des Sportzentrums unbekannt § 303 StGB
17.06.2016 BE Konfrontationsdelikt nach
angemeldeter Versammlung
unbekannt § 125a StGB
Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt
19.06.2016 NW Eitorf Farbschmierereien in Stadtgebiet unbekannt § 303 StGB
22.06.2016 MV Schwerin Banneraktion auf Baugerüst an
Landtag MV
unbekannt § 123 StGB
22.06.2016 MV Schwerin Betreten des Landtages und
Räumlichkeiten d. B'90/Die Grünen, Film-
und Fotoaufnahmen von
Abgeordneten
2 KunstUrhG
24.06.2016 RP Konz Parolen auf Gehwege gesprüht unbekannt § 303 StGB
26.06.2016 TH Anbringen von Augenbinden an
Denkmälern in verschiedenen
Thüringer Städten
unbekannt
28.06.2016 TH Jena Verteilaktion von Flyer und daraus
resultierende körperliche
Auseinandersetzung
3 § 224 StGB
10.07.2016 HE Frankfurt a.M. Banneraktion im Hbf. 12 VersG
20.07.2016 BE Versammlung am Eingang zur
„Amadeu Antonio Stiftung“
7 § 26 VersG
25.07.2016 BY München Gesprühtes Lambda-Symbol und
angebrachte COMPACT-Aufklebern an
Schaufenstern
unbekannt § 303 StGB
26.07.2016 HE Schwalm-stadt Aufkleberaktion an verschiedenen
Orten
unbekannt § 304 StGB
28.07.2016 MV Rostock Unangemeldete Kundgebung auf
Neuen Markt
6 VersG
30.07.2016 TH Erfurt Banneraktion unbekannt § 185 StGB
03.08.2016 BY München Gesprühte Schriftzüge an mehreren
Objekten
unbekannt § 303 StGB
08.08.2016 BY München Schmierereien und gesprayte
Symbole an Hauswand und Staubfang
einer Baustelle
unbekannt § 303 StGB
18.08.2016 HE Frielendorf Straße mit Spray besprüht unbekannt § 304 StGB
27.08.2016 BE Besetzung des Brandenburger Tor 17 § 125 StGB
28.08.2016 RP Hermeskeil Parolen gesprüht unbekannt § 303 StGB
29.08.2016 HE Eschwege Boden mit Spray besprüht unbekannt § 304 StGB
11.09.2016 NW Wiehl Schmiererei an Stromkasten unbekannt § 303 StGB
26.09.2016 NW Dortmund Augenbinden an Skulpturen und
Schriftzüge
unbekannt § 303 StGB
26.09.2016 SN Zwickau Schmiererei auf Straße unbekannt § 303 StGB
28.09.2016 BE Verteilen von Flugblättern unbekannt § 303, § 187
StGB
02.10.2016 BW Pforzheim Gezeichnete Personenumrisse und
Schriftzüge
unbekannt § 304 StGB
07.10.2016 ST Halle/Saale Banneraktion am Universitätsplatz
und Flugblattverteilung
unbekannt § 123 StGB
09.10.2016 HE Frankfurt a.M. Dekoraktion von Denkmälern mit
IBD-Bezug in der Obermainanlage
unbekannt
12.10.2016 ST Halle/Saale Verteilaktion von Flyer, Aufklebern,
Kugelschreibern und Süßigkeiten
4 § 185 StGB
12.10.2016 BY Bayreuth Aufkleber an Briefkasten einer
Moschee
unbekannt § 303 StGB
19.10.2016 BE Anbringung von Aufklebern an
verschiedenen bekannten Orten
unbekannt
Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt
21.10.2016 SN Aue Banneraktion an Bürgerhaus unbekannt § 185 StGB
01.11.2016 BE Gesprühter Schriftzug mit IB-Symbol
und Herz an Wand eines
Supermarktes
unbekannt § 303 StGB
02.11.2016 BY Holzkirchen Aufkleber an Briefkasten und
Büroschild des SPD-Wahlkreisbüros
unbekannt § 303 StGB
07.11.2016 HH „Wolfgang Borchert“-Denkmal mit
Lambda Symbol versehen
unbekannt § 303 StGB
13.11.2016 HE Frankfurt a.M. Banneraktion unbekannt
19.11.2016 BE Anbringung von Transparent an
Balkon der Bundeszentrale B'90/Die
Grünen und Zünden eines Nebeltopfs
10 § 123 StGB
25.11.2016 BE Sprayschriftzug mit Lambda-Symbol
an Fassade eines Supermarktes
unbekannt § 303 StGB
27.11.2016 HH Beschmierte Wahlplakate der SPD
und Aufkleber
unbekannt § 303 StGB
09.12.2016 BW Reutlingen Kothaufen vor Wahlkreisbüro
B'90/Die Grünen
unbekannt
10.12.2016 BY München Banneraktion an Turm der
Frauenkirche
unbekannt § 123 StGB
21.12.2016 BE Versammlung vor Parteizentrale der
CDU
49 § 113,StGB,
21.12.2016 BW Demonstrative Aktion am Landtag in
Stuttgart: Ablegen von Strohpuppen
und Flyer
6
27.12.2016 NI Belm Aufkleber an Schaukasten am
Rathaus
unbekannt § 303 StGB
28.12.2016 NW Spontandemonstration, Transparent
auf Dach des Kölner Hauptbahnhofs
14 VersG
30.12.2016 MV Ribnitz-
Damgarten
Banneraktion an Bauzaun unbekannt § 123 StGB
06.01.2017 BY Mühldorf am
Inn
Banneraktion an Nordseite eines
Kirchturms
unbekannt § 123 StGB
12.01.2017 BE Anbringen von Aufklebern an BVG-
Haltestelle
unbekannt § 86a StGB
17.02.2017 HE Kassel u.
Gießen
Banner- und Flugblattaktion an
Fassaden großer Kaufhäuser
unbekannt
19.02.2017 BY Mühldorf am
Inn
Banneraktion an Landratsamt unbekannt § 123 StGB
20.02.2017 RP
Hütschenhausen
Beleidigung auf Facebook 1 § 185 StGB
21.02.2017 BY München Flyer-Aktion in U-Bahn 1 § 303 StGB
24.02.2017 RP Limburgerhof Aufkleber an Wahlplakaten von
B'90/Die Grünen
unbekannt § 303 StGB
25.02.2017 HE Eschwege Banneraktion im Nahbereich einer
Asylunterkunft
unbekannt
26.02.2017 HE Friedberg Banner an Bahnübergang unbekannt
27.02.2017 HE Darmstadt Banneraktion im Nahbereich einer
Asylunterkunft
3
08.03.2017 HE Münzenberg Aufkleber auf Hauswand einer
Asylunterkunft
unbekannt
12.03.2017 TH Erfurt Flashmob und Flyer-Aktion
12.03.2017 MV Güstrow Aufkleber auf Schild der CDU-
Kreisgeschäftsstelle
unbekannt § 303 StGB
Datum Land Ort Sachverhalt Teilnehmerzahl Delikt
29.03.2017 HE Bad Nauheim Banneraktion vor Bahnhof 2
29.03.2017 HE Bad Nauheim Banner in Parkhaus von Schule unbekannt
02.04.2017 RP Neuhofen Aufkleber an Straßenlaternen unbekannt § 303 StGB
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über der IB nahestehende
Musikgruppen und Musikerinnen bzw. Musiker aus dem In- und Ausland sowie
von der IB veranstaltete oder unterstützte Musikveranstaltungen (bitte
Musiker/Gruppen sowie Veranstaltungen benennen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen der IB
oder einzelnen ihrer Mitglieder und Leitungsmitglieder zu rechtsextremen
Parteien, Organisationen oder Bewegungen?
a) Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
Mitglieder oder ehemalige Mitglieder rechtsextremer Vereinigungen oder
Parteien sich an der IB beteiligen oder dort Leitungsfunktionen
einnehmen (bitte die bekannten Fälle detailliert benennen)?
c) Inwieweit ist von einer rechtsextremistischen Einflussnahme auf die IB
auszugehen?
Die Fragen 8, 8a und 8c werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach vorliegenden Erkenntnissen verfügen einige Mitglieder, auch in der
Führungsebene, über einen Vorlauf in rechtsextremistischen Parteien und
Organisationen, wie zum Beispiel der NPD und der Partei „Die Rechte“. Daher wird auch
von einer rechtsextremistischen Einflussnahme ausgegangen, obwohl sich die
IBD plakativ vom historischen Nationalsozialismus distanziert.
b) Inwieweit, wann und wo haben sich Mitglieder der IB sowie IB-Gruppen
an Aktionen, Veranstaltungen oder Aufzügen welcher rechtsextremer
Gruppierungen bzw. rechtsextremistisch beeinflussten Aufzügen und
Veranstaltungen beteiligt (bitte detailliert angeben)?
Mitglieder oder Anhänger der IBD beteiligen sich in der Regel nicht an
Demonstrationen von eindeutig rechtsextremistischen Organisationen wie der NPD oder
der Partei „Die Rechte“. Es kommt jedoch vor, dass zum Beispiel bei „Anti-Asyl-
Demonstrationen“ Mitglieder der IBD neben Mitgliedern
rechtsextremistischer Organisationen teilnehmen.
9. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder oder
Funktionäre der IB innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD) tätig?
a) Inwieweit sind Mitglieder oder Funktionärinnen bzw. Funktionäre der IB
zugleich Mitglieder oder Funktionärinnen bzw. Funktionäre der AfD?
b) An welchen Aktivitäten der AfD beteiligten sich Mitglieder bzw.
Leitungsmitglieder der IB?
c) In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die
bundesweite Leitung der AfD sowie die Landesvorstände zur IB?
d) Welche die IB betreffenden Beschlüsse der AfD auf Bundes- und
Landesebene sind der Bundesregierung bekannt?
Die Fragen 9 bis 9d werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Juni 2016 veröffentlichte die IBD eine grundsätzliche Stellungnahme über die
Beziehungen zur AfD. Demnach gebe es zwischen der IBD und der AfD keine
organisatorische Verbindung. Die IBD versteht sich selbst als
außerparlamentarische Opposition und strebt den Parteienstatus nicht an, ruft aber vereinzelt zur
Wahl der AfD auf. Der Bundesregierung liegen Informationen zu Kontakten
der „Identitären“ zu Mitgliedern der Alternative für Deutschland (AfD) vor. Es
handelt sich dabei um Aktivitäten einiger regionaler Ortsgruppen oder einzelner
Mitglieder der IBD. Anfang des Jahres 2017 gab es den Versuch weniger
Personen, eine Facebook-Gruppe für Mitglieder beziehungsweise Anhänger der IBD
sowie der AfD zu gründen. Diese wurde nach kurzer Zeit gelöscht.
Zu Beschlüssen der AfD die IBD betreffend liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
10. Inwieweit beteiligten sich Mitglieder oder Funktionäre der IB an Aufzügen
der Pegida-Bewegung (und ihrer Ableger)?
Es ist bekannt, dass sich einige Mitglieder der IBD an Aufzügen der Bewegung
„Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (PEGIDA)
beteiligten. Anlässlich der PEGIDA-Demonstration in Dresden/Sachsen am 27.
Februar 2017 hielt zum Beispiel der Regionalleiter der „Identitären Bewegung
Berlin-Brandenburg“ eine Rede.
11. Was genau meint die Bundesregierung mit einer vom Bundesamt für
Verfassungsschutz festgestellten zunehmenden Radikalisierung der IB (www.
welt.de/politik/deutschland/article162969120/Verfassungsschutz-erwartet-
Aktionen-gegen-Fluechtlingsheime.html)?
a) Woran im Einzelnen macht die Bundesregierung eine solche
Radikalisierung fest?
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
b) Mit welcher Art von „spontane(n) provokative(n) Aktionen“, die sich
gegen Parteien, Moscheen und islamische Kulturvereine oder
Flüchtlingsunterkünfte richten könnten, rechnet die Bundesregierung von Seiten der
IB, und wie kommt das BfV zu dieser Einschätzung?
Die IBD wird weiterhin die gesamte Bandbreite ihres bis jetzt angewandten
Aktionsspektrums ausnutzen. Dabei kann es sich um Großbanneraktionen (vgl.
Antwort zu Frage 6), um Verteilungen von Flyern und Aufklebern oder um „Burka-
Aktionen“ handeln. Bei einer „Burka-Invasion“ am 18. April 2017 zogen mehrere
Aktivisten der IBD in Burkas gekleidet durch die Münchener Innenstadt. Dabei
trugen sie Schilder mit den Aufschriften „Unterwerft euch“, „Euer letztes
Ostern“, „Sharia für alle“ oder „Islam will dominate the world“, um der Bevölkerung
vor Augen zu führen, was passiere, „wenn die Islamisierung durch einen
politischen Islam in diesem Tempo weiter voranschreitet“. Solche Aktionen sind in der
Regel im Vorfeld nicht bekannt.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte, Kooperationen
und gemeinsame Treffen sowie Aktionen zwischen der IB in Deutschland
und Identitären im Ausland?
Ein Merkmal der IB in Europa ist die fehlende formelle Organisationsstruktur.
Vielmehr handelt es sich bei den Bewegungen um einen losen Zusammenschluss
von Individuen, Gruppen und anderen Bewegungen aufgrund einer gemeinsamen
(rechtsextremen) Ideologie.
Die verschiedenen IB in Europa sind in der Regel über das Internet vernetzt.
Sympathisanten der IB treffen regelmäßig bei verschiedenen Veranstaltungen des
rechten Spektrums aufeinander.
Die IBD versteht sich als Ableger der französischen „Identitären Bewegung“.
Anfangs betrachtete die IBD die französische Bewegung hinsichtlich der Gestaltung
von Aktionen und der politischen Zielsetzung als wichtiges Vorbild.
Von Beginn an bestand eine enge Verknüpfung mit der „Identitären Bewegung
Österreich“ (IBÖ), die in der jüngeren Vergangenheit sogar an Bedeutung
zugenommen hat. Die unter der Leitung des österreichischen Staatsangehörigen
Martin S. sehr aktive IBÖ scheint nunmehr in Deutschland als Vorbild gesehen
zu werden. Die IBD unterhält sowohl virtuell als auch im persönlichen,
realweltlichen Bereich enge Beziehungen zur IBÖ. Aktionen in Österreich werden auch
bei der IBD gepostet, und es wird zur Nachahmung aufgerufen.
Die IBD ruft im Internet ihre Anhänger regelmäßig zur Teilnahme an
internationalen Großdemonstrationen auf und/oder berichtet anschließend über diese
Veranstaltungen. Unter anderem sind weitere Ereignisse bekannt:
2. April 2016: Demonstration „Islamisten raus aus Europa!“ in Molenbeek/
Belgien
Die IBD hat die „europaweite Demonstration“ im Internet intensiv beworben.
Unbestätigten Angaben im Internet zufolge sind auch IBD-Anhänger aus
Deutschland nach Belgien gereist.
28. Mai 2016: Demonstration „gegen Islamisierung und
Masseneinwanderung“ der „Génération Identitaire“ in Paris/Frankreich
Die IBD hat auf verschiedenen Internetpräsenzen über die Veranstaltung
mitsamt Foto- und Videomaterial berichtet. Eigenen Angaben zufolge sollen auch
„identitäre Gefährten aus Österreich und Deutschland“ an der Demonstration
teilgenommen haben.
11. Juni 2016: Demonstration „Remigration – Die Integration ist gescheitert“
der IBÖ in Wien/Österreich
Die Veranstaltung wurde zuvor von der IBD intensiv beworben. Über den
Verlauf und den vermeintlichen Erfolg der Veranstaltung, an der auch zahlreiche
Aktivisten der IBD teilgenommen haben, berichtete die IBD im Internet
ausführlich.
Am 28. Dezember 2016 erklommen Sympathisanten der niederländischen
„Identitair Verzet“ und der deutschen IB den Kölner Hauptbahnhof/Nordrhein-
Westfalen und hängten ein Banner mit der Aufschrift „Nie wieder Schande von
Köln! Remigration“ auf.
Neben den IBD-Kontakten nach Österreich und Frankreich finden sich im
Internet auch Meldungen über eine Kooperation der IBD mit der „Identitären
Bewegung Prag“ (Tschechien).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 12
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9218, vom 19. Juli 2016
verwiesen.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktionen der jeweiligen
Vereinigungen der IB in anderen europäischen Ländern?
Aufgrund der fehlenden Organisationsstruktur in Europa ist die Zuordnung von
Aktionen zu den jeweiligen IB häufig nicht möglich. In der Regel fokussieren
sich die Aktivitäten in Europa auf Propagandaaktionen in den sozialen Medien
oder bei öffentlichen Veranstaltungen sowie auf das Organisieren von in der
Regel schwach frequentierten Protestkundgebungen.
14. Welchen Umgang pflegen Innen- und Sicherheitsbehörden in anderen
europäischen Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit den dortigen IB-
Gruppen, und inwieweit werden diese als rechtsextrem oder
staatsgefährdend eingestuft?
Es liegen keine umfassenden Erkenntnisse über die jeweilige offizielle
Einstufung der IB als rechtsextrem oder staatsgefährdend vor.
Die niederländischen Behörden schätzen nach Kenntnis der Bundesregierung den
niederländischen Zweig der IB als rechtsextrem, aber weder als schlagkräftig
noch als staatsgefährdend ein. Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die geringe
Größe der dortigen Gruppe mit nur circa 30 aktiven Mitgliedern.
Dementsprechend wird die IB in den Niederlanden anlassbezogen, nicht aber dauerhaft
beobachtet.
Die zuständigen Behörden Österreichs und Belgiens stufen die jeweilige
„Identitäre Bewegung“ als rechtsextreme Organisation ein.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über den Umgang
der Innen- und Sicherheitsbehörden anderer europäischer Staaten mit dortigen IB-
Gruppen und deren Einstufung vor.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte, Kooperationen
und gemeinsame Treffen sowie Aktionen zwischen der IB in Deutschland
und nicht zur Identitären Bewegung zählenden rechtsextremistischen
Gruppierungen und Parteien im Ausland (bitte angeben, wann, wo, und mit
welchen Gruppierungen es entsprechende Kontakte und Kooperationen gab)?
Die IBD hatte Kontakt mit der polnischen rechtsextremen Partei „Narodowe
Odrodzenie Polski“ (NOP, deutsch: „Nationale Wiedergeburt Polens“, seit 1992
offiziell als Partei registriert). Es liegen keine Informationen darüber vor, wann
der Kontakt stattfand, mit wem konkret der Kontakt stattfand oder ob der Kontakt
gegenwärtig noch besteht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politische Strategie
der IB?
Die IBD sieht sich als außerparlamentarische Opposition und will nach eigener
Aussage weder Parlamentssitze noch unmittelbaren Zugriff auf Staatsämter.
Erstes Ziel sei es, gesellschaftliche Diskussionen anzuregen und Themen wie den
„Verlust der eigenen ethnokulturellen Identität“ gesellschaftsfähig zu machen.
Der Weg zu den Zielen der IBD soll ein „frecher, offener Aktivismus“ sein, durch
den sich die Themen der Organisation „aufdrängen“ und die Menschen
überzeugen sollen.
Ideologisch existiert kein umfassendes Konzept, was als „theoretischer
Minimalismus“ bezeichnet wird. Der Koleiter der IBÖ beschrieb dies mit „die IB legt
sich nicht unnötig fest“.
Auch sieht die IBD sich als Organisation von und für Jugendliche
beziehungsweise junge Erwachsene. Darauf abgestimmt sind sowohl das moderne und breit
gefächerte Auftreten im Internet sowie die abwechslungsreichen Aktionsformen
in der Öffentlichkeit, die sich mittlerweile in Demonstrationen,
Flugblattverteilungen, Zeigen von Transparenten, zum Beispiel an Brücken und Häusern,
Störungen von Veranstaltungen des politischen Gegners sowie Flashmobs
beziehungsweise „Guerilla-Aktionen“ – überraschend durchgeführte, kurzzeitige
Versammlungen, insbesondere „Besetzungsaktionen“ meist gegen Einrichtungen des
„politischen Gegners“ –, Stammtischtreffen und diversen Festivitäten zeigen.
Die Internetauftritte dienen vor allem dem Zweck, mit Hilfe von Texten, Videos
und Fotos über Aktionen in der „Realwelt“ sowie über die Ziele der IBD zu
informieren und zur Meinungsbildung im Sinne der Organisation beizutragen.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung der IB?
Auf der Internetseite der IBD wird ausgeführt, dass ständig finanzielle Mittel für
die Planung und Umsetzung von Aktionen und Informationsarbeit, für die
Internetpräsenz sowie Veranstaltungen und Seminare benötigt werden. Mittlerweile
verfügt die Organisation über ein breites Spektrum verschiedener
Finanzierungswege. Unterstützung ist durch Spenden auf ein Konto der Organisation möglich.
Dies kann über alle Internetpräsenzen erfolgen. Des Weiteren wird sie über
Mitgliedsbeiträge finanziert. Dazu kommen Gelder aus dem Verkauf von
Merchandise-Artikeln, wie beispielsweise Kleidung, Aufkleber oder Flugblätter über drei
Online-Läden.
18. Inwieweit, und wann, und in welchem inhaltlichen und sächlichen
Zusammenhang war die IB Thema im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?
Die IBD war im Zeitraum vom 2. April 2015 bis zum 20. April 2017 insgesamt
45-mal im Rahmen der Sitzungen des „Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“
(GETZ-R) Thema der Erörterungen. Dies unter anderem im Zusammenhang mit
asylkritischen Demonstrationen der rechten Szene, begangenen Straftaten oder
großen öffentlichkeitswirksamen Aktionen.
Die Entscheidung über das Einbringen des Themas obliegt dem GETZ-
Teilnehmer bzw. der Behörde, bei der die Information angefallen ist.
19. Welche, auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über die Vereinigung „Ein Prozent für unser Land“ vor?
a) Wie schätzt das BfV die Vereinigung „Ein Prozent“ ein?
b) Inwieweit sieht das BfV die IB als rechtsextrem oder rechtsextrem
beeinflusst an?
20. Über welche Organisationsstruktur verfügt „Ein Prozent“ nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Wer gehört ihrem Vorstand an, und über wie viele Mitglieder verfügt „Ein
Prozent“?
21. Welche Rolle spielt „Ein Prozent“ nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der rechtsextremistischen bzw. der der zuwanderungs-, flüchtlings-
und islamfeindlichen Szene?
22. Welche Aktivitäten gingen seit Gründung von „Ein Prozent“ aus (bitte Art
der Aktivität, Ort, Zeitraum, Zahl der beteiligten Personen und mögliche
einschlägige Straftaten benennen)?
23. Welche Gruppierungen und prominenten Einzelpersönlichkeiten aus dem In-
und Ausland unterstützten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vereinigung „Ein Prozent“, und inwieweit handelt es sich dabei um
Rechtsextremisten bzw. rechtsextreme oder rechtsextrem beeinflusste Vereinigungen?
24. Welche Kontakte, Kooperationen oder Vernetzungen von „Ein Prozent“ mit
rechtsextremistischen oder rechtsextrem beeinflussten Vereinigungen
aus dem In- und Ausland sind der Bundesregierung bekannt?
25. Welche Verbindungen zwischen „Ein Prozent“ und der Alternative für
Deutschland bzw. einzelnen Mitgliedern/Leitungsmitgliedern der AfD sind
der Bundesregierung bekannt?
26. Welche Verbindungen zwischen „Ein Prozent“ und der Pegida-Bewegung
(und ihren Ablegern) sind der Bundesregierung bekannt?
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine Finanzierung von
Aktivitäten, Fahrtkosten oder dergleichen von Mitgliedern der IB durch „Ein
Prozent“?
28. Inwieweit wurden durch „Ein Prozent“ rechtsextreme Aktivitäten oder
Aktivitäten rechtsextrem beeinflusster Gruppierungen finanziert oder auf
andere Weise unterstützt?
29. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine klare
Abgrenzung zwischen „Ein Prozent“ und gewaltbereiten Rechtsextremisten?
Die Fragen 19 bis 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Vereinigung „Ein Prozent“ handelt es sich nicht um ein
Beobachtungsobjekt des BfV. Der Bundesregierung sind einige Meldungen zu Kontakten der
„Identitären“ zur Vereinigung „Ein Prozent“ bekannt. Erkenntnisse zur
Vereinigung selbst, darunter auch zu Finanzierungswegen, liegen nicht vor.
Die Agitation der Initiative „Ein Prozent“ ist nach vorliegenden Erkenntnissen
insbesondere auf das intensive Bewerben für ihre Überzeugungen auf deren
Internetseite und ihren Social-Media-Profilen beschränkt. Sie hat sich bei ihrer
Internetpräsenz vor allem durch Mobilisierungen zu asylfeindlichen
Veranstaltungen, Rekrutierungen weiterer Unterstützer, Diffamierung der Asylpolitik der
Bundesregierung sowie Spendenaktionen für „geschädigte“ Teilnehmer rechter
Demonstrationen hervorgetan. Eine strafrechtliche bzw. Gefährdungsrelevanz
liegt bisher nicht vor.
30. Inwieweit und wann war „Ein Prozent“ Thema im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?
Die Initiative „Ein Prozent“ wurde im Rahmen der Sitzung im Plenum des
GETZ-R am 3. Januar 2017 erörtert. Hintergrund war die Teilnahme von
Mitgliedern der Initiative „Ein Prozent“ an Demonstrationen der rechten Szene im
Nachgang zu dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Kaiser-
Wilhelm-Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016.
31. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über die Zeitschrift „Compact“?
a) Über welche Auflage verfügt „Compact“?
b) Wie finanziert sich die „Compact“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Inwieweit sind der Bundesregierung rechtsextremistische,
fremdenfeindliche, antisemitische, antimuslimische oder volksverhetzende
Äußerungen in der Zeitschrift „Compact“, auf der Website Compact-online.de
oder von Seiten der Verleger, Herausgeber, Redakteure oder Autorinnen
und Autoren der „Compact“ bekannt (bitte detailliert benennen)?
d) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und
Autoren von „Compact“ zu rechtsextremen Persönlichkeiten sowie
rechtsextremen oder rechtsextremistisch beeinflussten Parteien und
Organisationen im In- und Ausland (bitte detailliert benennen)?
e) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und
Autoren von „Compact“ zur Pegida-Bewegung oder deren Ableger (bitte
detailliert benennen)?
f) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und
Autoren von „Compact“ zur AfD (bitte detailliert benennen)?
Bei der Zeitschrift „Compact“ handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt
des BfV. Daher liegen keine Erkenntnisse zur Zeitschrift „Compact“ vor.
32. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über die Zeitschrift „Sezession“?
a) Über welche Auflage verfügt „Sezession“?
b) Wie finanziert sich die „Sezession“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Inwieweit sind der Bundesregierung rechtsextremistische,
fremdenfeindliche, antisemitische, antimuslimische oder volksverhetzende
Äußerungen in der Zeitschrift „Sezession“, auf der Website sezession.de oder von
Seiten der Verleger, Herausgeber, Redakteure oder Autorinnen und
Autoren der Sezession bekannt (bitte detailliert benennen)?
d) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und
Autoren von „Sezession“ zu rechtsextremen Persönlichkeiten sowie
rechtsextremen oder rechtsextremistisch beeinflussten Parteien und
Organisationen im In- und Ausland (bitte detailliert benennen)?
e) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und
Autoren von „Sezession“ zur Pegida-Bewegung oder deren Ableger (bitte
detailliert benennen)?
f) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und
Autoren von „Sezession“ zur Alternative für Deutschland (bitte detailliert
benennen)?
Bei der Zeitschrift „Sezession“ handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt
des BfV. Daher liegen keine Erkenntnisse zur Zeitschrift „Sezession“ vor.
33. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über das in Schnellroda ansässige Institut für Staatspolitik (IfS)?
a) Welche genauen Aktivitäten gingen vom IfS seit seiner Gründung im Jahr
2000 aus?
b) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte der
Initiatorinnen und Initiatoren, Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter oder Referentinnen und Referenten des IfS zu rechtsextremen
Persönlichkeiten sowie rechtsextremen oder rechtsextremistisch
beeinflussten Parteien und Organisationen im In- und Ausland (bitte detailliert
benennen)?
c) Welche Rolle spielt das IfS nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb
der rechtsextremistischen bzw. der zuwanderungs-, flüchtlings- und
islamfeindlichen Szene?
Das Institut für Staatspolitik (IfS) in Schnellroda/Sachsen-Anhalt ist kein
Beobachtungsobjekt des BfV. Es ist bekannt, dass Mitglieder der IBD an
Veranstaltungen des Instituts teilnehmen. Im Übrigen liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]