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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Hintergründe zum Einsatz von Minen und Sprengfallen im Krieg im Irak und in Syrien

Weltweite Einsätze privatwirtschaftlicher Minenräum-Organisationen und deren Unterstützung durch die Bundesregierung im Irak und in Syrien, Festlegung von Prioritäten zur Räumung, deutsches Engagement in der humanitären Minenräumung, Abgrenzung zur militärischen Minenräumung, humanitäre Minenräumung im Irak und in Syrien seit 2010, Opfer unter Minenräumern, Herkunft von Minen der IS-Miliz, Todesopfer beim Kampf gegen die Terrormiliz IS in der Stadt Mossul im Jahr 2017, Räumung der Munitionsrückstände der Anti-IS-Koalition<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.05.2017

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1201412.04.2017

Hintergründe zum Einsatz von Minen und Sprengfallen im Krieg im Irak und in Syrien

der Abgeordneten Inge Höger, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Krieg in Syrien und im Irak kommen Berichten zufolge auch völkerrechtlich geächtete Landminen in Form von Sprengfallen u. Ä. zum Einsatz und erschweren dort den Wiederaufbau massiv (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-tod-lauert-im-kuehlschrank). Nach Informationen der Minenräumorganisation „DEMIRA – Deutsche Minenräumer e. V.“ befinden sich derzeit im Irak 20 Millionen Minen und bis zu 6 Millionen Stück Submunition. Diese kontaminieren eine Fläche von mindestens 1 838 km². Diese Minen stammen z. T. aus den Munitionslagern, die nach dem Fall Saddam Husseins im Jahr 2003 geplündert wurden (www.demira.org/de/laenderprogramme/irak/). Sie waren bzw. sind heute in den Händen der IS-Miliz und anderer militärischer Gruppen. Die Datenlage in Syrien ist deutlich unübersichtlicher, doch auch hier stellen Minen Berichten zufolge eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung dar (www.mineaction.org/programmes/syria).

Aus dem vorliegenden „Factsheet“ des Auswärtigen Amts „Der IS hinterlässt verminte Städte“ vom 31. März 2017 geht hervor, dass die Minenräumung in Mossul (Irak) und anderen ehemaligen IS-Gebieten nicht von Organisationen der humanitären Minenräumung durchgeführt werden können, weil die Gebiete immer noch umkämpft sind. Stattdessen unterstütze das Auswärtige Amt gemeinsam mit anderen Geberstaaten und der UN „privatwirtschaftliche Anbieter, die auch unter schwierigen Bedingungen die sogenannten Improvised Explosive Devices (IEDs) räumen und lokale Kräfte ausbilden. Das „Factsheet“ des Auswärtigen Amts zitiert den Leiter des Entschärfungsteams vom US-Unternehmen Janus Global Operations: „Zu unserem Team gehören sehr erfahrene Experten, die schon überall auf der Welt gearbeitet haben.“

Die Räumung nichtexplodierter Munitionsteile in Syrien und im Irak betrifft auch die Munition, die von der Anti-IS-Koalition abgefeuert wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Teil der Konventionen von Oslo und Ottawa, die Landminen und Streumunition umfassend völkerrechtlich ächten. Allerdings weigert sich die Bundesregierung bislang, Investitionen deutscher Unternehmen in Streumunition zu verbieten (www.facing-finance.org/de/2014/11/deutschpresseerklarung-volkerrechtliches-verbot-von-streumunition-erreicht-auch-finanzwelt/). Auch die Riester-Rente fließt zum Teil in die Herstellung von Streumunition (www.spiegel.de/wirtschaft/service/unethisches-investment-riester-sparer-unterstuetzen-streubombenhersteller-a-737774.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche privatwirtschaftlichen Minenräum-Organisationen unterstützt die Bundesregierung derzeit in Syrien und im Irak in welchem Umfang und auf welche Art?

2

Welche politischen oder auch militärischen Institutionen legen nach Kenntnis der Bundesregierung vor Ort in Syrien und im Irak die Prioritäten für die zu räumenden Regionen, Wege und Liegenschaften fest?

3

Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Prioritäten für die Räumung von Minen und Sprengfallen in Syrien und im Irak entschieden, und wie wird der Entscheidungsprozess dokumentiert?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfahrungen bzw. die Art und den Umfang der Einsätze, die diese privatwirtschaftlichen Anbieter seit dem Jahr 2010 weltweit durchgeführt haben?

5

In welchem Umfang finanziert die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 die Arbeit klassischer humanitärer Minenräum-Organisationen aus Deutschland und anderen Ländern einerseits und privater Minenräum-Organisationen andererseits (bitte im Gesamtvolumen und nach Jahren und Einsatzländern getrennt auflisten)?

6

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Trennung von humanitärem und militärischem Minenräumen?

7

Inwieweit trennen nach Kenntnis der Bundesregierung die privatwirtschaftlichen Minenräum-Organisationen neutrale, humanitäre Operationen von Einsätzen, die eingebettet sind in die Strategie einer Konfliktpartei?

8

Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für Organisationen der humanitären Minenräumung, in Syrien und im Irak zu arbeiten?

9

Welche deutschen und internationalen Organisationen der humanitären Minenräumung sind nach Kenntnissen der Bundesregierung im Irak und in Syrien in welcher Weise seit dem Jahr 2010 aktiv?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung angesichts der Präsenz von Minen, Sprengfallen und ähnlichen Geschossen in Syrien und im Irak über geplante Einsätze von deutschen und internationalen Organisationen der humanitären Minenräumung in Syrien und im Irak?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft der Minen, die die IS-Miliz im Irak und in Syrien einsetzt?

12

In welchen anderen Ländern (außer Syrien und Irak) finanziert die Bundesregierung die Arbeit privatwirtschaftlicher Minenräum-Organisationen?

13

Wie viele zivile Opfer hat nach Kenntnissen der Bundesregierung die Bombardierung und Erstürmung der irakischen Stadt Mossul im Jahr 2017 gefordert (bitte nach Todesopfern, Verletzten und Vertriebenen aufschlüsseln)?

14

Wie viele Kombattanten sind im Rahmen der Bombardierung und Erstürmung der irakischen Stadt Mossul im Jahr 2017 nach Kenntnissen der Bundesregierung ums Leben gekommen?

15

Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung während und nach Erstürmung der irakischen Stadt Mossul im Jahr 2017 durch die Explosion von durch die IS-Miliz hinterlassenen IEDs oder Minen ihr Leben verloren?

Wie viele davon waren Zivilisten?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Todesopfer und Verletzte unter den Minenräumerinnen und Minenräumern in Syrien und im Irak seit dem Jahr 2010?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Minenräumung in Syrien und im Irak hinsichtlich der nichtexplodierten Munitionsreste, die von der Anti-IS-Koalition stammen?

Berlin, den 11. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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