Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (1/2)
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Prozess und das erstinstanzliche Urteil gegen die Neonazigruppe „Oldschool Society“ und der Prozess gegen die „Gruppe Freital“ vor dem Oberlandesgericht Dresden haben das rechtsterroristische Potenzial in aller Deutlichkeit gezeigt. Beide Gruppen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, in deren Rahmen gezielte Angriffe auf Migrantinnen und Migranten durchgeführt werden sollten. In der Presseberichterstattung zu beiden Prozessen wird das Ausmaß der Gewalt und die akribische Planung von Anschlägen deutlich (vgl. „Timo – ein deutscher Terrorist“, stern.de vom 6. März 2017, www.stern.de/panorama/stern-crime/prozess-gegen-die--gruppe-freital---timo---ein-deutscher-terrorist-7351720.html und „Haftstrafen für Oldschool Society-Anführer“, tagesschau.de vom 15. März 2017, www.tagesschau.de/inland/oss-urteil-101.html).
Im Oktober 2015 wurden im Raum Bamberg bei Durchsuchungen gegen Neonazis Waffen und Sprengstoff festgestellt. Die Beschuldigten sollen Anschläge gegen Flüchtlinge und Linke geplant haben. Einige der Verdächtigen sollen Medienberichten zufolge Mitglieder der Partei Die Rechte sowie Aktivistinnen und Aktivisten des Nürnberger Pegida-Ablegers Nügida sein (vgl. „Anschläge auf Flüchtlingsheime geplant“, ZEIT ONLINE vom 22. Oktober 2015, www.zeit.de/politik/deutschland/2015-10/rechtsextreme-bamberg-razzia-anschlag). Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat inzwischen Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben (vgl. „Rechtsextreme planten Anschläge auf Flüchtlingsheime“, Spiegel.de vom 28. September 2016, www.spiegel.de/politik/deutschland/rechtsextreme-in-bamberg-wegen-anschlagsplaenen-auf-fluechtlinge-angeklagt-a-1114319.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und/oder das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mitglieder der „Oldschool Society“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Oldschool Society“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?
Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen gegen die „Oldschool Society“ ein, und wenn ja, von welchen?
Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen einen oder mehrere Angeklagte der „Oldschool Society“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität – Rechts (PMK-Rechts) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?
Wie viele Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung der „Oldschool Society“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits von Wohnräumen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die „Oldschool Society“ durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der „Oldschool Society“ (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantworten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlagnahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die „Oldschool Society“ aufgefunden wurden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortgang des Prozesses gegen die rechtsextreme Gruppe aus Bamberg, die als kriminelle Vereinigung von der Staatsanwaltschaft Bamberg angeklagt wurde?
Gegen wie viele Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wegen welcher Straftatbestände im Zusammenhang mit der Bamberger Gruppe Anklage erhoben?
Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?
Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen einen oder mehrere Angeklagte staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?
Wie viele der Angeklagten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der Partei „Der III. Weg“?
Wie viele Straftaten werden der Bamberger Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits von Wohnräumen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der Bamberger Gruppe (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantworten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlagnahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die Bamberger Gruppe aufgefunden wurden?
Gibt es ein Ergebnis des durch den Generalbundesanwalt am 14. August 2015 angelegten Beobachtungsvorgangs bezüglich einer möglichen Verfahrensübernahme im Zusammenhang mit der Bamberger Gruppe?
Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei der Bamberger Gruppe um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Angeklagten des Prozesses gegen die Bamberger Gruppe zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der Bamberger Gruppe nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?
War die Bamberger Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Bamberger Gruppe als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Bamberger Gruppe als V-Leute für das Bundeskriminalamt tätig waren oder sind?
Kamen im Verfahren gegen die Bamberger Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?
Flossen in die Ermittlungen und in die Anklage gegen die Mitglieder der „Gruppe Freital“ Erkenntnisse von Behörden des Bundes ein, und wenn ja, von welchen?
Liegen gegen einen oder mehrere Angeklagte staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?
Wie viele Straftaten werden der „Gruppe Freital“ nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die „Gruppe Freital“ nach Kenntnis der Bundesregierung durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der „Gruppe Freital“ (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantworten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlagnahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die „Gruppe Freital“ aufgefunden wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der Buttersäure, die bei einer der Straftaten, die der „Gruppe Freital“ zugerechnet werden, verwandt wurde?
Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivistinnen und Aktivisten der „Gruppe Freital“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Angeklagten der „Gruppe Freital“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Gruppe Freital“ als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Gruppe Freital“ als V-Leute für das Bundeskriminalamt tätig waren oder sind?
Kamen im Verfahren gegen die „Gruppe Freital“ nach Kenntnis der Bundesregierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?