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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (2/2)

Ermittlungen gegen die Nauener Gruppe um den NPD-Politiker Maik Schneider, &quot;Weiße Wölfe Terrorcrew&quot; (WWT) und eine Gruppe um Burghard B. (&quot;Druide&quot;): Verfahrensstand, Mitglieder, rechtsextremistische Bezüge und Kontakte, Vorstraften, offene Haftbefehle, strafrechtliche Vorwürfe und zurechenbare Straftaten, Durchsuchungen, Beschlagnahme von Waffen und Sprengmitteln, Anschlagsvorbereitungen, Bildung rechtsterroristischer Strukturen, Einschätzung durch BKA und BfV, Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, Tätigkeit von Aktivisten als V-Personen, Zeugenschutzmaßnahmen, Befassung durch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)<br /> (insgesamt 53 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.05.2017

Antwortdauer

38 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1207321.04.2017

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (2/2)

der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Verschiedenen Medienberichten zufolge gab es in den Jahren 2015 und 2016 Durchsuchungsmaßnahmen, Ermittlungsverfahren und Prozesse, die sich gegen rechtsterroristische Bestrebungen richteten.

Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Potsdam den NPD-Politiker Maik Schneider und weitere Neonazis wegen eines Brandanschlags zu mehrjährigen Haftstrafen (vgl.: „Maik Schneider ficht Urteil aus Nauen-Prozess an“, rbb-online vom 15. Februar 2017, www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/02/nauen-prozess-turnhalle-revision.html).

Im März 2016 verbot der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, die „Weiße Wölfe Terrorcrew“. Im Zuge dessen wurden in zehn Bundesländern Objekte von Beschuldigten durchsucht. Dabei wurden unter anderem Kleinkaliberwaffen sichergestellt. Die Beschuldigten weisen zum einen Verbindungen zum Kreis der Verdächtigen aus dem Raum Bamberg auf. Zum anderen wird gegen mindestens einen Beschuldigten bereits wegen des Verdachts der Strafbarkeit gemäß § 129a des Strafgesetzbuches ermittelt. Im Zusammenhang mit dem sogenannten Werwolf-Kommando fanden im Juli 2013 Durchsuchungen im Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie in den Niederlanden und der Schweiz statt (vgl.: „Rechtsextreme Untergruppe in Bamberg durchsucht“, Bayerischer Rundfunk vom 16. März 2016, www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/weisse-woelfe-verbot-durchsuchung-oberfranken-100.html sowie „Äußerst gewaltbereit“, ZEIT ONLINE vom 24. März 2016, www.zeit.de/2016/14/weissewoelfe-terrorcrew-verbot-rechtsextremismus-hamburg-gewalt/komplettansicht).

Am 25. Januar 2017 durchsuchten 200 Beamtinnen und Beamte mehrere Objekte in verschiedenen Bundesländern. Die Durchsuchungen richteten sich gegen den Rechtsextremen Burghard B. und sechs weitere Beschuldigte. Ihnen wirft die Bundesanwaltschaft die Gründung einer terroristischen Vereinigung vor (vgl.: „Der Nazidruide aus Schwetzingen“, ZEIT ONLINE vom 25. Januar 2017, www.zeit.de/gesellschaft/2017-01/rechtsextremismus-schwetzingen-druide-terrorzellerazzia-bundesanwaltschaft).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen53

1

Hat der Bundesgerichtshof nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über die Revisionsanträge bezüglich des Urteils gegen Maik Schneider und einen seiner Mittäter entschieden?

2

Flossen Erkenntnisse von Behörden des Bundes in die Ermittlungen gegen die Nauener Gruppe um den NPD-Politiker Maik Schneider ein, und wenn ja, von welchen?

3

Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen gegen die Nauener Gruppe um den NPD-Politiker Maik Schneider ein, und wenn ja, von welchen?

4

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Nauener Gruppe um den NPD-Politiker Maik Schneider?

5

Sieht das BfV in der Nauener Gruppe die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung (bitte Antwort begründen)?

6

Haben das BfV und/oder das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnis darüber, ob die Verurteilten der Nauener Gruppe in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Bezügen, die die Verurteilten zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der Nauener Gruppe nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

9

War die Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume?

10

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Nauener Gruppe als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

11

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Nauener Gruppe als V-Personen für das Bundeskriminalamt tätig waren oder sind?

12

Fand eine Befassung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) mit der Nauener Gruppe statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

13

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Anfechtungsverfahrens gegen das Verbot der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ (WWT) vor dem Bundesverwaltungsgericht?

14

Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ zu (bitte nach Ländern und Bundesländern auflisten)?

15

Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in das Verbot ein, und wenn ja, von welchen?

16

Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in das Verbot ein, und wenn ja, von welchen?

17

Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von ausländischen Behörden in das Verbot ein, und wenn ja, von welchen?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?

19

Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Mitglieder der Partei DIE RECHTE?

20

Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ zur Partei DIE RECHTE ein?

21

Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Mitglieder der NPD?

22

Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Mitglieder der Partei „Der Dritte Weg“?

23

Wie viele Straftaten werden der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ bzw. den ihr zuzurechnenden Personen nach derzeitigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

24

Liegen gegen ein oder mehrere der mutmaßlichen Mitglied/er nach Kenntnis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts (Politisch motivierte Kriminalität – rechts) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

25

Wurden bei den Durchsuchungen im März 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung legale oder illegale Waffen und/oder Sprengmittel bzw. Pyrotechnik festgestellt (bitte nach Art der Gegenstände und Auffindeort auflisten)?

26

Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits von Wohnräumen durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

27

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Weiße Wölfe Terrorcrew“?

28

Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

30

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

31

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ als V-Personen für das Bundeskriminalamt tätig waren oder sind?

32

Wie viele der Verdächtigen aus dem Verfahren gegen das sog. Werwolf-Kommando sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“?

33

Wie viele Verdächtige aus dem Verfahren gegen die eingangs erwähnte Gruppe aus dem Raum Bamberg sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“?

34

Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

35

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe um Burghard B. und dessen Fortgang?

36

Gegen wie viele Personen aus welchen Ländern und Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die Gruppe um Burghard B. nach Kenntnis der Bundesregierung?

37

Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

38

Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von Landesbehörden in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

39

Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

40

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe um Burghard B. aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?

41

Wie viele Straftaten werden der Gruppe um Burghard B. nach derzeitigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

42

Wie viel Waffen, Munition und Sprengstoff wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Durchsuchungen gefunden (bitte genau auflisten)?

43

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Herkunft der bei der Durchsuchung sichergestellten Waffen, Munition und Sprengstoffe?

44

Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen nach Kenntnis der Bundesregierung durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

45

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppe um Burghard B.?

46

Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mitglieder der Gruppe um Burghard B. in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

47

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppe um Burghard B. zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

48

Wurden gegen Mitglieder der Gruppe um Burghard B. nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

49

War die Gruppe um Burghard B. Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume?

50

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Gruppe um Burghard B. als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

51

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Gruppe um Burghard B. als V-Personen für das Bundeskriminalamt tätig waren oder sind?

52

Kamen im Verfahren gegen die Gruppe um Burghard B. nach Kenntnis der Bundesregierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?

53

Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der Gruppe um Burghard B. statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

Berlin, den 19. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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