[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12647
18. Wahlperiode 01.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12201 –
Lage von Geflüchteten in Griechenland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. März 2016 haben die Mitglieder des Europäischen Rates und die Türkei
„zur Bewältigung der Migrationskrise“ unter anderem gemeinsam erklärt, dass
Asylsuchende, die ab dem 20. März 2016 aus der Türkei auf den griechischen
Inseln ankommen, wieder in die Türkei zurückgeführt werden, und für jeden
aus Griechenland in die Türkei rückgeführten syrischen Geflüchteten ein Syrer
oder eine Syrerin aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Die
Vereinbarung sieht auch vor, dass die Türkei Schutzsuchende mit allen erforderlichen
Maßnahmen daran hindert, dass sie über See oder Land aus der Türkei in die
Europäische Union gelangen. Die von der Europäischen Union eingerichteten
sogenannten Hotspots auf den Ostägäisinseln, die bis dato der Aufnahme und
Registrierung von Schutzsuchenden dienten, sollten zum Zwecke der
Umsetzung der erklärten Vereinbarung zu geschlossenen Einrichtungen werden.
Seit dem 20. März 2016 ist die Zahl der Asylsuchenden, die aus der Türkei
kommend die griechischen Inseln erreichen, stark zurückgegangen. Die
Europäische Kommission stellt in ihrem letzten Fortschrittsbericht (
https://ec.
europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-204-F1-DE-MAIN-
PART-1.PDF) für den Zeitraum zwischen 8. Dezember 2016 und 26. Februar
2017 einen Rückgang auf nur noch 43 Personen pro Tag fest, während vor der
Erklärung noch durchschnittlich mehr als 1 700 Asylsuchende pro Tag
verzeichnet wurden. Neuankommende Asylsuchende in Griechenland überwiegen
aber bei weitem die Zahl der in die Türkei zurückgeführten Menschen. Ihre Zahl
summierte sich der Kommission zufolge seit Anfang Dezember 2016 auf 3 449
Menschen, während im selben Zeitraum 151 Menschen rückgeführt wurden.
Aus Griechenland wurden seit dem 20. März 2016 insgesamt 1 014 Menschen
von den Inseln der Ostägäis in die Türkei abgeschoben. Gleichzeitig läuft die
im Europäischen Rat beschlossene Umverteilung von Schutzsuchenden aus
Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten noch immer schleppend (
https://ec.
europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/
europeanagenda-migration/20170302_tenth_report_on_relocation_and_resettlement_
en.pdf). Die Zahl der Schutzsuchenden, die derzeit noch in Griechenland
ausharren müssen, ist entsprechend hoch.
Aufnahme und Asylverfahren in Griechenland
1. Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Griechenland im
Asylverfahren (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Nach Angaben der griechischen Asylbehörde bestehen mit Stand vom 31. März
2017 für 33 038 Asylsuchende laufende Verfahren. Eine Aufschlüsselung nach
Herkunftsländern kann auf der Webseite der griechischen Asylbehörde unter
folgendem Link abgerufen werden:
http://asylo.gov.gr/en/?page_id=370.
2. Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage auf den griechischen
Ostägäisinseln (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Nach den offiziellen Angaben von KEPOM, der zentralen Koordinierungsstelle
für Migration der griechischen Regierung, befinden sich mit Stand vom 4. Mai
2017 13 870 Flüchtlinge und Migranten auf den ostägäischen Inseln. Diese Zahl
umfasst auch Personen, die bisher noch keinen Asylantrag gestellt haben. Eine
Statistik der Herkunftsländer liegt der Bundesregierung nicht vor.
3. Wie viele Personen der derzeit auf den griechischen Ostägäisinseln
befindlichen Asylsuchenden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
sogenannten Hotspots untergebracht?
Nach den offiziellen Angaben von KEPOM befinden sich mit Stand vom 4. Mai
2017 7 383 Flüchtlinge und Migranten in den Registrierungs- und
Erstaufnahmezentren, den sogenannten Hotspots.
4. Wie viele sogenannte Hotspots befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage auf den
griechischen Ostägäisinseln, wo befinden sich diese, wer betreibt sie, und wie
viele Personen können durch sie jeweils aufgenommen werden?
Die griechische Regierung hat auf den ostägäischen Inseln fünf Hotspots
eingerichtet, die in Verantwortung des „Reception and Identification Service“ (RIS)
des griechischen Migrationsministeriums stehen. Sie befinden sich auf Lesbos
(Moria – Kapazität 3 500), Chios (Vial – Kapazität 1 100), Kos (Pili – Kapazität
1 000), Leros (Kapazität 1 000) und Samos (Vath – Kapazität 850).
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Unterbringung von Asylsuchenden in
den griechischen sogenannten Hotspots aus menschenrechtlicher Sicht?
6. Inwiefern hält die Bundesregierung die Unterbringung in Hotspots für
vereinbar mit den Vorgaben der Grundrechte-Charta (insbesondere Artikel 6)
und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (insbesondere
Artikel 5)?
7. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte (
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/
Publikationen/Stellungnahmen/DIMR_Stellungnahme_Menschenrechtliche_
Bewertung_EU-Tuerkei-Vereinbarung_in_ihrer_Umsetzung_20_06_2016.
pdf) sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(UNHCR) zu, demnach die pauschale Inhaftierung von Menschen in
sogenannten Hotspots mit dem Recht auf Freiheit nicht vereinbar seien?
Falls nein, wie begrünet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK) lässt in Artikel 5 Absatz 1 lit. f die Freiheitsentziehung u. a. zur
Verhinderung der unerlaubten Einreise unter bestimmten Voraussetzungen zu.
Dasselbe gilt für Artikel 6 der Grundrechte Charta (GRC).
Die Unterbringung in Hotspots kann daher grundsätzlich auch dann, wenn sie
mit – entsprechend den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit befristeten –
Freiheitseinschränkungen verbunden ist, mit den Vorgaben der EMRK und der
Grundrechte Charta vereinbar sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/10152 vom 26. Oktober 2016 verwiesen.
8. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Abzug des Personals zahlreicher
Nichtregierungsorganisationen, wie beispielsweise „Ärzte ohne Grenzen“,
seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Vereinbarung (
www.aerzte-ohne-grenzen.
de/beendung-arbeit-eu-hotspot-moria-lesbos) aus sogenannten griechischen
Hotspots?
9. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesem Abzug
gezogen, und wie wirkt sich dieser Abzug nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die Versorgung der Asylsuchenden vor Ort aus?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bedauert die Entscheidung von „Ärzte ohne Grenzen“, ihr
Personal aus den griechischen Registrierungszentren abzuziehen. Der
Bundesregierung sind über die in der Frage verlinkte Erklärung hinaus keine weiteren
Beweggründe für die Entscheidung bekannt. Der Abzug hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Versorgung der Flüchtlinge und
Migranten in den Hotspots. Auch nach dem Rückzug von „Ärzte ohne Grenzen“
sind weiterhin zahlreiche Nichtregierungsorganisationen in den Hotspots aktiv.
Die Verantwortung für die Versorgung in den sogenannten Hotspots liegt in den
Händen der griechischen Regierung, die von der EU unterstützt wird.
Griechenland stehen dafür Mittel aus den Mehrjahresprogrammen des Asyl-, Migrations-
und Integrationsfonds (AMIF) der EU sowie Soforthilfe aus dem gleichen Fonds
zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise auch Mittel für die
Gesundheitsversorgung auf den Inseln, die dem griechischen Gesundheitsministerium
zugewiesen werden.
Die Bereitstellung bilateraler humanitärer Hilfe flankiert die EU-Anstrengungen.
Die Bundesregierung hat seit September 2015 bislang insgesamt 13,5 Mio. Euro
bilateral für die Versorgung der Flüchtlinge und Migranten in Griechenland
bereitgestellt (inkl. geplante Projekte: 18,1 Mio. Euro).
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in den sogenannten Hotspots
Asylsuchende bestimmter Nationalitäten (u. a. Algerier) pauschal als
„Wirtschaftsflüchtlinge“ eingestuft werden, dadurch im Vergleich zu
Angehörigen anderer Nationalitäten erschwerten Zugang zu Registrierung und
Asylantragsprüfung haben, und aufgrund dieser Einstufung in Haft genommen
werden (vgl.
www.hrw.org/news/2017/03/15/greece-year-suffering-
asylumseekers)?
Wenn ja, wie bewertet sie dies mit Blick auf das Verbot unterschiedlicher
Behandlung nach Artikel 3 der Genfer Flüchtlingskonvention?
Die Europäische Kommission hat in ihrem 4. Fortschrittsbericht zur
Implementierung der EU-Türkei-Erklärung (siehe Seite 7 des Berichts) von der Einrichtung
eines beschleunigten Verfahrens für Migranten bestimmter Nationalitäten
(Maghreb-Länder, Pakistan und Bangladesch) ab dem 5. Dezember 2016
berichtet. Ziel dieses auf Lesbos erprobten Verfahrens war es, Registrierung, Interview
und Entscheidung über den Asylantrag innerhalb weniger Tage durchzuführen
und somit Wartezeiten für Asylsuchende aus dieser Gruppe zu verkürzen.
11. Bei wie vielen der zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in
Griechenland befindlichen Asylsuchenden handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um unbegleitete Minderjährige?
Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger in Griechenland liegt nach Angaben des
Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität (E.K.K.A.) vom 19. April 2017 bei
geschätzt 2 000. Mitgezählt werden Minderjährige in Begleitung von anderen
Familienangehörigen als ihren Eltern sowie mit Erwachsenen verheiratete
Minderjährige.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und
Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in
Griechenland, und wie bewertet sie diese, insbesondere vor der Hintergrund der UN-
Kinderrechtskonvention?
Der EU-Rechnungshof kommt in seinem im April 2017 vorgelegten
Sonderbericht zum „Hotspot-Konzept“ zu dem Schluss, dass es sowohl in den sogenannten
Hotspots als auch auf der nächsten Aufnahmeebene nach wie vor an geeigneten
Einrichtungen fehlt, um unbegleitete Minderjährige im Einklang mit
internationalen Standards unterzubringen und diese Fälle entsprechend zu behandeln. Zur
Behebung der Defizite spricht der Rechnungshof eine Reihe von Empfehlungen
an die Europäische Kommission zur Unterstützung Griechenlands aus.
Die griechische Regierung strebt unter anderem im Rahmen des Gemeinsamen
Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung eine zügige
Verbesserung der derzeitigen Versorgungs- und Unterbringungssituation von
unbegleiteten Minderjährigen in den Hotspots an, indem sichere Bereiche eingerichtet und
Kinderschutzbeauftragte ernannt werden sollen. Bei der Bereitstellung sicherer
Bereiche sind bereits Fortschritte zu verzeichnen, die Ernennung der
Kinderschutzbeauftragten steht jedoch noch weiterhin aus. Die griechische Regierung
hat zudem in ihrer Finanzplanung für 2017 angekündigt, 2 000 Aufnahmeplätze
für unbegleitete Minderjährige aus dem Mehrjahresprogramm des AMIF zu
finanzieren.
13. Über wie viele spezielle Plätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
verfügt Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Orten
und jeweiliger Anzahl aufschlüsseln)?
Landesweit stehen 1 272 Plätze in 54 speziellen Einrichtungen für unbegleitete
Minderjährige zur Verfügung, 182 weitere Plätze sind derzeit in Planung. Eine
detaillierte Übersicht nach Ort und jeweiliger Anzahl ist über folgende Webseite
des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (Unicef) abrufbar:
www.unicef.
org/ceecis/resources_28329.html.
14. Welche Maßnahmen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um
die Achtung der Grund- und Menschenrechte der in Griechenland
befindlichen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sicherzustellen?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der humanitären Hilfe die
Einrichtung und den Betrieb eines Unterstützungszentrums für unbegleitete
Minderjährige in Thessaloniki, in dem die betroffenen Minderjährigen psychologische
Betreuung und administrative Hilfe im Umgang mit den lokalen Behörden
(einschließlich der Begleitung zu Arztterminen und ähnliches) erhalten. Darüber
hinaus werden in dem Zentrum auch Bildungsmaßnahmen angeboten. Die
Bundesregierung setzt sich zudem auf europäischer Ebene für die Verbesserung der
Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Migranten in
Griechenland im Einklang mit internationalen Standards ein.
15. Bei wie vielen der zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in
Griechenland befindlichen Asylsuchenden handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um besonders Schutzbedürftige im Sinne des Artikels 21
der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) (bitte nach Personengruppe
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
16. Wie viele der in Griechenland registrierten Asylsuchenden haben nach
Erkenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Übernahme nach
Deutschland im Rahmen der Dublin-Verordnung (wegen enger familiärer
Bindungen) gestellt, und wie viele davon sind in den Jahren 2016 und 2017
tatsächlich nach Deutschland eingereist (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Übernahmeersuchen werden nicht von Asylsuchenden gestellt, sondern von den
Behörden der Mitgliedstaaten.
Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des Dublinverfahrens 3 135 Ersuchen von
Griechenland an Deutschland auf Basis von Zuständigkeitskriterien mit
Familienbezug gestellt (insgesamt wurden im Jahr 2016 3 179 Ersuchen von Griechenland
an Deutschland gestellt).
Im ersten Quartal 2017 betrug die Anzahl dieser Ersuchen aus Griechenland
2 481 bei insgesamt 2 514 Ersuchen.
In 2016 wurden 739 Personen zum Zwecke der Familienzusammenführung im
Dublinverfahren nach Deutschland überstellt, im ersten Quartal 2017 waren es
837 Personen.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und
Versorgung der derzeit in Griechenland befindlichen Asylsuchenden
außerhalb von sogenannten Hotspots?
Nach offiziellen Angaben der griechischen Regierung leben mit Stand vom
2. Mai 2017 54 635 Flüchtlinge und Migranten in Griechenland außerhalb der
sogenannten Hotspots. Die Zahl der Personen in Flüchtlingslagern auf dem
Festland hat im Zuge der Winter-Evakuierungen stark abgenommen und liegt derzeit
bei rund 15 000. Etwa 23 000 Personen sind im Rahmen der
Unterbringungsprogramme des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und
Nichtregierungsorganisationen in Wohnungen und Hotels untergebracht. Der Anteil
der Unterbringung in Appartements soll im Laufe des Jahres 2017 weiter auf
30 000 Plätze ansteigen.
Die Versorgung der Flüchtlinge und Migranten liegt in der Verantwortung der
griechischen Regierung und wird in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Kommission, dem UNHCR und Nichtregierungsorganisationen koordiniert.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu
unabhängiger Rechts- und Verfahrensberatung für Asylsuchende in Griechenland,
insbesondere in den sogenannten Hotspots (bitte nach Anbietern, Standorten
und Kapazitäten aufschlüsseln)?
Aktuell sind nach Angaben des UNHCR 102 Anwälte in den sogenannten
Hotspots im Einsatz. 72 werden durch den UNHCR und 30 durch die Griechische
Asylbehörde finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/10691 vom 14. Dezember 2016 verwiesen.
19. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte sind im Rahmen der
Unterstützung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in
Notlagen im Jahr 2017 in Griechenland tätig (bitte nach Monaten, entsendenden
Behörden und griechischen Einsatzorten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung beteiligt sich seit Jahren an den Unterstützungsmaßnahmen
für EASO. Im Anschluss an die EU-Beschlüsse zur Umsiedlung von
Schutzsuchenden aus Italien und Griechenland aus 2015 sowie die EU-Türkei-
Vereinbarung vom März 2016 wurden die deutschen Unterstützungsmaßnahmen deutlich
verstärkt. Bislang wurden im Jahr 2017 mehr als 70 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Unterstützung von
EASO und der griechischen Asylbehörde entsandt. Vorbereitungen für weitere
Entsendungen werden derzeit getroffen. Einsatzorte sind vor allem die
griechischen Inseln Chios, Kos, Leros, Lesbos und Samos, sowie das griechische
Festland (Athen und Thessaloniki). Da die Einsatzdauer der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter grundsätzlich variiert und die Einsatzzahlen sich ständig ändern, ist
eine weitere Aufschlüsslung nach Monaten und Einsatzorten nicht verfügbar.
20. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte sind im Rahmen von
Frontexmissionen im Jahr 2017 in Griechenland tätig (bitte nach Monaten,
entsendenden Behörden und griechischen Einsatzorten aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 8. Mai 2017 sind im Rahmen von Frontex 74 deutsche
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Griechenland im Einsatz. Die Bundespolizei
(BPOL) wird hierbei durch zwölf Beamte der Polizeien der Länder (LaPo)
unterstützt.
Die Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie deren Einsatzort in
den ersten Monaten des Jahres 2017 können der nachfolgenden Übersicht
entnommen werden.
Januar 2017
Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl
Griechenland Kipi BPOL 1
Griechenland Kos BPOL 1
Griechenland Leros LaPo 1
Griechenland Lesbos BPOL 6
Griechenland Lesbos LaPo 9
Griechenland Piräus BPOL 1
Griechenland Samos LaPo 2
Griechenland Samos BPOL 31
Februar 2017
Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl
Griechenland Kipi BPOL 1
Griechenland Kilkis BPOL 12
Griechenland Kos BPOL 1
Griechenland Leros LaPo 1
Griechenland Lesbos BPOL 6
Griechenland Lesbos LaPo 9
Griechenland Piräus BPOL 1
Griechenland Samos LaPo 2
Griechenland Samos BPOL 31
März 2017
Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl
Griechenland Kipi BPOL 1
Griechenland Kilkis BPOL 12
Griechenland Kos BPOL 8
Griechenland Kristalopigi BPOL 1
Griechenland Lesbos BPOL 8
Griechenland Lesbos LaPOL 12
Griechenland Piräus BPOL 1
Griechenland Samos BPOL 32
April 2017
Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl
Griechenland Kipi BPOL 1
Griechenland Kilkis BPOL 12
Griechenland Kos BPOL 8
Griechenland Kristalopigi BPOL 1
Griechenland Lesbos BPOL 8
Griechenland Lesbos LaPOL 12
Griechenland Piräus BPOL 1
Griechenland Pylos BPOL 2
Griechenland Samos BPOL 32
Für die Folgemonate wird mit einem ähnlichen Personalansatz geplant. Die
Anzahl des eingesetzten Personals und die Einsatzorte werden durch Frontex
lagebedingt festgelegt.
21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich EU-Mitgliedstaaten
weigern, Personal nach Griechenland zu schicken, weil sie aufgrund der
instabilen Sicherheitslage auf den griechischen Inseln Gefahren für ihre
Beamtinnen und Beamten fürchten (
www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-
ingriechenland-eu-staaten-fuerchten-um-sicherheit-ihrer-beamten-a-1118701.
html), und wenn ja, um welche Mitgliedstaaten handelt es sich, und welche
Konsequenzen hat diese Tatsache für die Situation auf den griechischen
Inseln?
Die Entsendung von Personal nach Griechenland liegt grundsätzlich im Ermessen
der Mitgliedstaaten. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor,
ob und gegebenenfalls welche Mitgliedstaaten aktuell eine Entsendung nach
Griechenland aufgrund der Sicherheitslage ablehnen. Die Kommission, die
Mitgliedstaaten und EASO haben im Rahmen von Sitzungen der Steuerungsgruppe
zur Umsetzung der EU-Türkei Erklärung die griechische Regierung mehrfach
dazu aufgefordert, die Sicherheit für die eingesetzten Experten zu gewährleisten,
woraufhin Griechenland Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergriffen
hat. Die Sicherheitslage hat sich auf den betroffenen griechischen Inseln im
Vergleich zum Frühjahr/Sommer 2016 substantiell verbessert.
Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union
22. Wie viele Asylsuchende wurden im Zuge der im Europäischen Rat im
September 2015 verbindlich beschlossenen Umverteilung zum Zeitpunkt der
Einbringung der Kleinen Anfrage aus Griechenland in die Bundesrepublik
Deutschland umverteilt (bitte nach Staatsangehörigkeit und aufnehmendem
Bundesland aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 27. April 2017 wurden insgesamt 2 423 Asylsuchende aus
Griechenland in die Bundesrepublik umverteilt (davon 2 125 Syrer, 254 Iraker und
44 Staatenlose).
Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich aus folgender Tabelle:
Bundesland Anzahl
Baden-Württemberg 286
Bayern 264
Berlin 119
Brandenburg 26
Bremen 72
Hamburg 77
Hessen 145
Mecklenburg-Vorpommern 33
Niedersachsen 249
Nordrhein-Westfalen 639
Rheinland-Pfalz 155
Saarland 91
Sachsen 83
Sachsen-Anhalt 53
Schleswig-Holstein 84
Thüringen 47
Gesamtsumme 2.423
Die Verteilung der Personen innerhalb der Bundesrepublik erfolgt nach dem
Königsteiner Schlüssel mittels Eingabe per Überquote in das Verteilungssystem
EASY.
23. Wie viele Asylsuchende haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis
einschließlich April 2017 eine Umverteilungszusage nach Deutschland
erhalten, aber befinden sich noch auf die Umverteilung wartend in Griechenland
(bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 27. April 2017 befanden sich 884 Asylsuchende in Griechenland,
die eine Umverteilungszusage erhalten und noch auf die Umverteilung gewartet
haben (eine Aufschlüsselung nach Monaten ist nicht möglich).
24. Welche konkreten Defizite sieht die Bundesregierung in der derzeitigen
Praxis der Umverteilung aus Griechenland?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine
zugesagte Umverteilung zügig voranzutreiben?
Defizite in Bezug auf die derzeitige Praxis der Umverteilung aus Griechenland
nach Deutschland können nicht benannt werden. Die von der Bundesrepublik
monatlich zur Verfügung gestellten Plätze (bis zu 500 für Umsiedlungen aus
Griechenland) werden derzeit nahezu vollständig von Griechenland genutzt. Es ist
angezeigt, dass die Mitgliedstaaten, die Asylsuchende im Rahmen der Umverteilung
bislang nicht oder nur in geringem Umfang aufgenommen haben, ihr Engagement
verstärken.
25. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen der Zahl der bisher
von der Bundesrepublik Deutschland zugesagten Plätze sowie der geringen
Zahl der bisher tatsächlich im Rahmen der Umverteilung aufgenommenen
Asylsuchenden?
Deutschland bietet Griechenland und Italien seit September 2016 monatliche
Umsiedlungen von bis zu jeweils 500 Asylsuchenden an. Das verstärkte Engagement
Deutschlands erst seit September 2016 ist unter Verweis auf das
Migrationsgeschehen 2015 und seine Auswirkungen bis heute zu erklären. Außerdem hatte
auch die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen aus der Türkei im
Rahmen der EU-Türkei-Erklärung eine hohe Priorität.
26. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verrechnung der
Zahl der aus der Türkei aufgenommenen Syrerinnen und Syrer mit der Zahl
der im Rahmen der Umverteilung aus Griechenland aufzunehmenden
Schutzsuchenden (
http://nachrichten.btg/index.php/news/detailansicht/ID/
4332c36b781181e555d3532b26616a1d/type/tnews) auf die Situation in
Griechenland aus?
Zur Entlastung des griechischen und italienischen Asylsystems sollten
2016/2017 bis zu 160 000 Asylsuchende auf die EU-Mitgliedsstaaten umverteilt
werden. Davon wurde über die Verteilung von zunächst 106 000 Plätzen über
die EU-Mitgliedstaaten entschieden, wobei die Quote für Deutschland 27 536
Plätze beträgt. Mit dem ergänzenden EU-Ratsbeschluss vom 29. September
2016 (EU 2016/1754) wurde die Möglichkeit eröffnet, die verbliebene Teilquote
von 54 000 Plätzen des Relocationverfahrens (für Deutschland: 13 694 Personen)
für eine Direktaufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei zu nutzen, wovon
die Bundesregierung Gebrauch macht.
Dass sich die Umwidmung der Relocation-Plätze negativ auf die Situation in
Griechenland auswirkt, kann von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. In
ihrem 11. Bericht zu Umsiedlungen und Neuansiedlungen vom 12. April 2017
geht die Europäische Kommission davon aus, dass noch rund 14 000 Personen in
Griechenland für eine Umsiedlung in Frage kommen.
27. Wie viele Asylsuchende beabsichtigt die Bundesregierung bis September
2017 aus Griechenland nach Deutschland umzusiedeln?
Hierüber ist noch nicht abschließend entschieden worden. Die Bundesregierung
beabsichtigt, Griechenland zunächst weiterhin monatlich bis zu 500 Plätze für
Relocation zur Verfügung zu stellen.
Dublin-Rücküberstellungen
28. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass besonders
schutzbedürftige Personen, die zunächst von Dublin-Überstellungen nach Griechenland
ausgenommen werden sollen, als solche identifiziert werden (siehe Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 vom 7. Februar 2017 auf
Bundestagsdrucksache 18/11119)?
Besonders schutzbedürftige Personen werden vom BAMF im Rahmen der
Anhörung im Asylverfahren oder auf Hinweis durch die Ausländerbehörden oder
andere zuständige Stellen identifiziert.
29. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass nach Griechenland
rücküberstellte Personen dort im Rahmen einer der eigentlichen
Asylantragsprüfung vorgeschalteten Überprüfung der Zuständigkeit der Türkei als
sicherer Drittstaat (sogenannte Admissibility Tests) in die Türkei weiterüberstellt
werden?
Inwiefern ist in diesem Fall eine individuelle Zusicherung der Einhaltung der
Standards der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) gewährleistet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
30. Sieht die Bundesregierung angesichts der wiederholten illegalen
Rückschiebungen syrischer und afghanischer Flüchtlinge durch die Türkei (www.
amnesty.org/en/latest/news/2016/03/turkey-safe-country-sham-
revealeddozens-of-afghans-returned/;
www.proasyl.de/news/warum-der-deal-
mitder-tuerkei-eine-schande-fuer-europa-ist/) den Schutz des Non-
Refoulement-Grundsatzes gemäß Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention im
Falle einer Weiterschiebung über Griechenland in die Türkei gewährleistet?
Die EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung die uneingeschränkte
Wahrung des EU- und des Völkerrechts sowie den Schutz der Flüchtlinge und
Migranten nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den
Grundsatz der Nicht-Zurückweisung vor. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse vor, dass im Falle der bislang unter der EU-Türkei Erklärung
zurückgeführten Flüchtlinge und Migranten von diesen Bestimmungen abgewichen
worden wäre. Vertreter der Bundesregierung stehen dabei in einem
kontinuierlichen Austausch mit Angehörigen türkischer Behörden, internationaler
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, um sich über die Lage der Flüchtlinge
in der Türkei zu informieren, auch durch Besuche von Einrichtungen vor Ort.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der bis Juni 2016
zuständigen griechischen Asylberufungsausschüsse, die sich in einer Vielzahl
der ergangenen Entscheidungen gegen die Einstufung der Türkei als sicheren
Drittstaat wendeten und lediglich zwei der eingereichten Berufungen
abgelehnt hatten (
www.ecre.org/wp-content/uploads/2016/12/HOTSPOTS-
Report-5.12.2016.pdf)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die Entscheidung des griechischen
Staatsrates zur Frage, ob die Türkei einen sicheren Drittstaat für syrische
Flüchtlinge und Migranten darstellt, noch aus.
32. Welche Aufnahmeeinrichtungen, die den Vorgaben der Aufnahmerichtlinie
(2013/33/EU) entsprechen, sind der Bundesregierung in Griechenland
bekannt (bitte nach Orten, Betreiber, Größe und Auslastung aufschlüsseln)?
Eine Übersicht der Aufnahmeeinrichtungen mit Angaben zu Kapazität und Zahl
der tatsächlichen Bewohner stellt KEPOM jeden Dienstag unter folgendem Link
zur Verfügung:
http://mindigital.gr/index.php/%CF%80%CF%81%CE%BF%
CF%83%CF%86%CF%85%CE%B3%CE%B9%CE%BA%CF%8C-%CE%B6
%CE%AE%CF%84%CE%B7%CE%BC%CE%B1-refugee-crisis.
Diese entsprechen nach griechischen Angaben den Vorgaben der
Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU).
33. Sind angesichts der Engpässe bei der Unterbringung und Versorgung von
Asylsuchenden in Griechenland zusätzlich zu den von Griechenland
geforderten Zusicherungen nach Auffassung der Bundesregierung Monitoring-
Maßnahmen vorgesehen, um die Validität der zugesicherten
menschenwürdigen Unterbringung der überstellten Personen sicherzustellen?
Die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 8. Dezember 2016 sieht
neben der individuellen Zusicherung durch die griechischen Behörden auch die
Unterstützung bei der Umsetzung durch EASO mittels Experten der Mitgliedstaaten
vor. Die Bundesregierung beabsichtigt, EASO hierfür auf ihre Anforderung hin
entsprechende Experten zu benennen.
34. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der gesicherte Zugang zum
Asylverfahren sowie zu unabhängiger Rechtsberatung Bestandteil der von
Griechenland vor einer Rücküberstellung einzuholenden Zusicherung?
Ja.
35. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die gesicherte medizinische und
psychosoziale Versorgung und Betreuung Bestandteil der von Griechenland
vor einer Rücküberstellung einzuholenden Zusicherung?
Ja, sofern sie im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist.
36. Sieht die Bundesregierung in der Ankündigung, Dublin-Rücküberstellungen
nach Griechenland ab dem 15. März 2017 wieder aufzunehmen, bei
gleichzeitig laufender Umverteilung zur Entlastung Griechenlands auf andere EU-
Mitgliedstaaten, einen Widerspruch?
Wenn nein, bitte begründen?
Nein, die Umverteilung hat aus Sicht der Bundesregierung neben den
Unterstützungsmaßnahmen für das griechische Aufnahme- und Asylsystem schon jetzt zu
einer deutlichen Entlastung Griechenlands beigetragen, so dass eine
Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen in einer gegenüber der Umverteilung deutlich
geringeren Zahl aus Sicht der Bundesregierung hierzu nicht im Widerspruch steht.
37. Wie viele Rückübernahmeersuche an Griechenland mit welchem Ergebnis
hat es zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage nach Kenntnis
der Bundesregierung gegeben (bitte nach Staatsangehörigkeit
aufschlüsseln)?
Es wurden insgesamt seit dem 15. März 2017 von Deutschland 18
Übernahmeersuchen an Griechenland gestellt. Bislang hat Griechenland noch keine
Zustimmung erteilt (Stand: 8. Mai 2017).
Übernahmeersuchen an Griechenland/Herkunftsland Anzahl
Afghanistan 3
Armenien 4
Simbabwe 4
Syrien, Arabische Republik 6
Türkei 1
Gesamt 18
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ISSN 0722-8333]