[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Juni 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12707
18. Wahlperiode 12.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12238 –
Rüstungsexporte und Rüstungsexportförderung durch das Bundesministerium für
Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist Exporteur deutscher
Rüstungstechnologie und fördert gleichzeitig den Verkauf von Rüstungsgütern
durch private Anbieter.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000,
der „Gemeinsame Standpunkt des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ vom 8.
Dezember 2008 sowie der „Vertrag über den Waffenhandel“. Aktuelle Entwicklungen
werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Einzelfall findet eine
differenzierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt.
Mit dem am 13. Juli 2016 verabschiedeten Weißbuch zur Sicherheitspolitik und
zur Zukunft der Bundeswehr hat die Bundesregierung ihren Willen bekräftigt,
Kooperations- und Exportaktivitäten der deutschen Verteidigungsindustrie nach
Einzelfallentscheidung auf der Grundlage der o. g. restriktiven politischen
Grundsätze mit den außenwirtschaftlichen und sonstigen Instrumentarien zu
flankieren. In diesem Zusammenhang wurde die Gewährung von
Unterstützungsleistungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung nationaler
Schlüsseltechnologiefelder sowie zur Förderung partnerschaftlicher, insbesondere europäischer und
atlantischer Ansätze bei Forschung, Entwicklung und Nutzung von Fähigkeiten
als durchgängig wahrzunehmende Aufgabe der Bundeswehr festgelegt.
Bereits zuvor hatte die Bundesregierung mit dem Strategiepapier zur Stärkung
der Verteidigungsindustrie in Deutschland vom 8. Juli 2015 das elementare
nationale und europäische Interesse an der Sicherung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verteidigungsindustrie unterstrichen, deren Beitrag
zur militärischen Fähigkeitsentwicklung betont sowie auf der Grundlage der
politischen Grundsätze aus dem Jahr 2000 die exportpolitische Flankierung als
Instrument zur Sicherung von verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
aufgeführt.
1. Welche Ausbildungsmaßnahmen für welche ausländischen Sicherheitskräfte
in Deutschland hat die Bundeswehr in den vergangenen vier Jahren im
Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von
Rüstungsgütern vorgenommen?
Wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der
Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem
Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl
der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten
beantworten)?
Die erbetenen Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Land Art der Ausbildung Dauer Durchgänge Kosten der
Maßnahme
Anzahl der
Ausbilder
seit
2007
Österreich Ausbildung von
fliegerischem Personal –
Eurofighter
ca. 100 Tage 1-2 (nach
gegenseitiger
Absprache) im
Jahr
2.966.830 €
pro Flugschüler
bestehender
Lehrkörper beim
Taktischen
Luftwaffengeschwader 73 „S“
seit
2015
Algerien Ausbildung der
Besatzungen Fregatte
MEKO A 200 AN
2,5 Jahre 1 10.597.552 €
gesamt
20
2016 Singapur U-Boot-
Kommandanten-Lehrgang
8 Wochen 1 240.000 € bestehender
Lehrkörper am
Ausbildungszentrum U-
Boote (AZU)
Soweit nicht anders dargestellt, erfolgte die Kostenerstattung durch das
Empfängerland.
2. Welche Ausbildungsmaßnahmen für welche ausländischen Sicherheitskräfte
hat die Bundeswehr in den vergangenen vier Jahren im Zusammenhang mit
welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern im jeweiligen
Empfängerland oder in einem Drittstaat vorgenommen?
Wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der
Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem
Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl
der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten
beantworten)?
Die Bundeswehr hat im erfragten Zeitraum keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung durchgeführt.
3. Bei welchen dieser Ausbildungsmaßnahmen (Antwort zu den Fragen 1
und 2) ist die Bundeswehr von dem Grundsatz abgewichen, dass eine
„Ausbildungsunterstützung (…) grundsätzlich nur im Rahmen freier Kapazitäten
und gegen Vollkostenerstattung durch das Empfängerland erfolgt“
(Bundestagsdrucksache 17/14653), und warum wurde jeweils davon abgewichen
(bitte hierbei unterscheiden, ob von dem Grundsatz „freie Kapazitäten“ oder
dem der „Vollkostenerstattung“ abgewichen wurde)?
Von dem Grundsatz wurde nicht abgewichen.
4. Welche Ausbildungsmaßnahmen für welche ausländischen Sicherheitskräfte
in Deutschland hat die Bundespolizei in den vergangenen vier Jahren im
Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von
Rüstungsgütern vorgenommen?
Wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der
Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem
Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl
der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten
beantworten)?
Die Bundespolizei hat im erfragten Zeitraum keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung durchgeführt.
5. Welche Ausbildungsmaßnahmen für welche ausländischen Sicherheitskräfte
hat die Bundespolizei in den vergangenen vier Jahren im Zusammenhang mit
welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern im jeweiligen
Empfängerland oder in einem Drittstaat vorgenommen?
Wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der
Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem
Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl
der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten
beantworten)?
Die Bundespolizei hat im erfragten Zeitraum keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung durchgeführt.
6. Für wann ist das Ende der Ausbildungsmaßnahme für saudische
Sicherheitskräfte durch die Bundespolizei vorgesehen, und welche Inhalte sollen bis
dahin vermittelt werden (bitte nach Kursen sowie unter der Angabe, wie
viele Bundespolizisten dabei wo – Land sowie Stadt bzw. Provinz –
eingesetzt werden, aufschlüsseln)?
Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und dem saudischen
Grenzschutz besteht seit 2009 und basiert auf einem Ressortabkommen zwischen
dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem
Innenministerium des Königreiches Saudi Arabien. Die Zusammenarbeit ist
zeitlich nicht befristet und orientiert sich an einer gemeinsamen Planung, die jeweils
jährlich gemeinsam mit dem saudischen Grenzschutz vorgenommen wird.
Den Angehörigen des saudischen Grenzschutzes werden die polizeilichen
Grundbefähigungen unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit vermittelt.
Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit dieser Trainingsmaßnahmen werden
insbesondere saudische Trainer des dortigen Grenzschutzes qualifiziert. Die
bisherige Zusammenarbeit soll künftig um die Bereiche Bahnpolizei und
Luftsicherheit erweitert werden. Die Fortbildungsinhalte hierfür werden derzeit noch
gemeinsam mit den saudischen Partnern erarbeitet. Darüber hinaus wird auf
Bundestagsdrucksache 18/11389 verwiesen.
7. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte durch
die Bundeswehr oder durch die Bundespolizei
a) sind gegenwärtig in Planung,
Derzeit befinden sich folgende Ausbildungsmaßnahmen durch die Bundeswehr
in Planung: Fortführung der Ausbildung der Ausbilder in Kooperation mit
Algerien bis 2018 sowie die Ausbildung von U-Boot-Wachoffizieren und
Antriebsoffizieren in Kooperation mit Singapur im Jahr 2017. Die Bundespolizei erstellt
jährlich Maßnahmenpläne zu beabsichtigten Ausbildungsmaßnahmen zugunsten
von Drittstaaten. Der Maßnahmenplan 2017 befindet sich derzeit in der
Umsetzung. Zu diesen Maßnahmen wird regelmäßig zu Kleinen Anfragen
(Quartalsanfragen) der Fraktion DIE LINKE. zur Thematik „Polizei- und Zolleinsätze im
Ausland“ Stellung genommen. Deshalb wird insoweit auf die diesbezüglichen
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 ff., zuletzt auf
Bundestagsdrucksache 18/11391, verwiesen.
b) werden gegenwärtig verhandelt,
Es werden derzeit keine Ausbildungsmaßnahmen verhandelt.
c) sind von einem Rüstungsunternehmen oder einem potentiellen Käufer
deutscher Rüstungsgüter angefragt
(bitte unter jeweiliger Angabe des Landes und des Ausbildungsgegenstandes
beantworten)?
Bei der Bundespolizei liegen keine Anfragen zu Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung vor.
8. Wie viele Plätze zur Ausbildung von Soldaten für den Einsatz auf
Überwasserschiffen stehen der Bundeswehr an welchen Standorten jeweils zur
Verfügung?
Marinetechnikschule (MTS), Parow: 4 972
Marineoperationsschule (MOS), Bremerhaven/Wilhelmshaven: 7 802
Marineschule Mürwik (MSM), Flensburg: 1 750
Marineunteroffizierschule (MUS), Plön: 4 057
Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr der Marine (EAZS M): 2 520
Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine, Kronshagen: 474
In den Zahlen (bereitgestellte Ausbildungskapazitäten für 2016) sind sowohl
Ausbildungsplätze für die allgemeinmilitärische Ausbildung als auch für die
militärfachliche Ausbildung enthalten.
9. Wie viele dieser Plätze (Antwort zu Frage 8) wurden seit dem Jahr 2010
jeweils ausländischen Soldaten im Zusammenhang mit
Rüstungsexportvorhaben (kommerzielle wie nichtkommerzielle) zur Verfügung gestellt (bitte
unter Zuordnung zu den einzelnen Ausbildungsstandorten, dem jeweiligen
Exportvorhaben, aufgeschlüsselt nach Jahren sowie unter Angabe der
prozentualen Auslastung der gesamten Ausbildungskapazität durch ausländische
Soldaten im besagten Zusammenhang beantworten)?
Ausbildungsunterstützung Algerien 2013 2014 2015 2016 2017
Marineoperations-schule (MOS) - - 44 Plätze (= 0,6 %)
37 Plätze
(= 0,5 %) -
Marineschule Mürwik (MSM) 9 Plätze (= 0,5 %)
7 Plätze
(= 0,4 %)
8 Plätze
(= 0,5 %)
8 Plätze
(= 0,5 %) -
Einsatzausbildungszentrum
Schadensabwehr der Marine (EAZS M) - -
56 Plätze
(= 2,3 %)
54 Plätze
(= 2,2 %)
4 Plätze
(= 0,2 %)
Eine Zuordnung zu konkreten Vorhaben ist nicht möglich, da diese im Einzelnen
nicht erfasst wurden.
10. Wie viele Plätze zur Ausbildung von Soldaten für den Einsatz auf
Unterwasserschiffen stehen der Bundeswehr an welchen Standorten jeweils zur
Verfügung?
AZU, Eckernförde: 291.
11. Wie viele dieser Plätze (Antwort zu Frage 10) wurden seit dem Jahr 2010
jeweils ausländischen Soldaten im Zusammenhang mit
Rüstungsexportvorhaben (kommerzielle wie nichtkommerzielle) zur Verfügung gestellt (bitte
unter Zuordnung zu den einzelnen Ausbildungsstandorten, dem jeweiligen
Exportvorhaben, aufgeschlüsselt nach Jahren sowie unter Angabe der
prozentualen Auslastung der gesamten Ausbildungskapazität durch
ausländische Soldaten im besagten Zusammenhang beantworten)?
Im Jahr 2016 wurde durch Singapur ein Lehrgangsplatz am AZU im
Zusammenhang mit dem Kauf von U-Booten der Klasse U218 in Anspruch genommen
(= 0,34 Prozent).
12. An welche Staaten hat die Bundeswehr seit dem Oktober 2015 Kriegswaffen
und sonstige Rüstungsgüter
a) verkauft,
Über die Inhalte der Verträge wurde mit den Empfängern Vertraulichkeit
vereinbart. Auf die deshalb als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage
wird verwiesen.*
b) verliehen,
Auf Grundlage eines Leihvertrages vom 16. August 2016 wurde im Rahmen einer
Panzerausstellung historisches Wehrmaterial an das National Militair Museum
Soest (Niederlande) mit Leihende 30. August 2016 verliehen. Der Gesamtwert
des verliehenen Materials belief sich auf 3,5 Mio. Euro.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
c) verschenkt, oder
Seit Oktober 2015 erfolgten folgende unentgeltliche Überlassungen:
Da der Begriff des Neu- und des Überlassungswertes nicht definiert ist und das
genannte Material über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten sowie auf der
Grundlage einer Vielzahl von Verträgen mit unterschiedlichen
Preisvereinbarungen beschafft worden ist, wurde in der Tabelle der tatsächliche Abgabewert
angegeben.
Jahr Land Wehrmaterial Abgabeform Stückzahl Abgabewert
in €
2015 Äthiopien Lkw 2t Unimog unentgeltliche
Überlassung
4 0,-
2015 Irak (KRG) ABC- Schutzausstattung und Zubehör unentgeltliche
Überlassung
3.000 0,-
2015 Jordanien Übungsmunition 20mm unentgeltliche
Überlassung
99.940 0,-
2015 Tunesien Lkw 2t Unimog unentgeltliche
Überlassung
5 0,-
2015 Tunesien Gefechtshelme unentgeltliche
Überlassung
3.000 0,-
2016 Ghana Motorboot für Pionierbrücke mit
Anhänger
unentgeltliche
Überlassung
10 0,-
2016 Ghana Pontons für Hohlplattenbrücke unentgeltliche
Überlassung
15 Sätze 0,-
2016 Irak (zentral) ABC- Schutzausstattung und Zubehör unentgeltliche
Überlassung
4.000 0,-
2016 Irak (KRG) ABC- Schutzausstattung und Zubehör unentgeltliche
Überlassung
3.000 0,-
2016 Irak (KRG) Sturmgewehr G36 mit Zubehör unentgeltliche
Überlassung
4.000 0,-
2016 Irak (KRG) Feldlafette mit Zubehör unentgeltliche
Überlassung
15 0,-
2016 Irak (KRG) Geschütztes Fahrzeug DINGO 1 unentgeltliche
Überlassung
5 0,-
2016 Irak (KRG) Lenkflugkörper MILAN unentgeltliche
Überlassung
200 0,-
2016 Irak (KRG) Ersatzteilpakete Kfz unentgeltliche
Überlassung
8 0,-
2016 Irak (KRG) Munition Handwaffen unentgeltliche
Überlassung
18.707.600 0,-
2016 Irak (KRG) Ersatzteilpakete Handwaffen unentgeltliche
Überlassung
9 0,-
KRG: Empfänger ist Regierung der Region Kurdistan-Irak
Über den Inhalt eines weiteren Vertrages wurde mit dem Empfänger
Vertraulichkeit vereinbart. Auf die deshalb als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage wird verwiesen.*
d) zu Testzwecken überlassen
(bitte jeweils unter Angabe des Datums, des Gegenstands, der Stückzahl und
des Neu-, Gebraucht- und des Überlassungswertes beantworten)?
Es erfolgte keine Überlassung von Wehrmaterial zu Testzwecken im erfragten
Zeitraum.
13. Welche dieser Rüstungsgüter (Antwort zu Frage 12) wurden nach der
Überlassung an den ausländischen Staat von einem privatwirtschaftlichen
Unternehmen instandgesetzt oder „veredelt“, also modernisiert?
In welchem Staat hatten diese Unternehmen jeweils ihren Sitz?
Eine Auswertung ergab, dass keine dieser Rüstungsgüter nach der Überlassung
an den ausländischen Staat von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen
instandgesetzt bzw. modernisiert wurden.
14. Welcher jeweilige Wert dieser Rüstungsgüter (Antwort zu Frage 12) wurde
beim jeweiligen Antrag auf Ausfuhr seitens der Antragssteller, sofern sie
privatwirtschaftlich waren, gegenüber der Bundesregierung angegeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Welche Lieferungen bzw. Abgaben von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern an die irakische Zentralregierung sind seitens der
Bundesregierung gegenwärtig geplant bzw. in Vorbereitung (bitte jeweils unter Angabe
der Gegenstände/Typen, Stückzahlen, innerstaatlichem Empfänger,
vorgesehenem Lieferdatum und des Neu-, Gebraucht- und des Überlassungswertes
beantworten)?
Die irakische Zentralregierung wird im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative
unterstützt. Hierzu wird auf Bundestagsdrucksache 18/11889, insbesondere
Anhang 6, verwiesen, die den aktuellen, noch nicht abschließenden Stand der
Planungen enthält.
16. Welche Lieferungen bzw. Abgaben von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern an die Nordirakische Regionalregierung (KRG) sind seitens der
Bundesregierung gegenwärtig geplant bzw. in Vorbereitung (bitte jeweils
unter Angabe der Gegenstände/Typen, Stückzahlen, innerstaatlichem
Empfänger, vorgesehenem Lieferdatum und des Neu-, Gebraucht- und des
Überlassungswertes beantworten)?
Die Regierung der Region Kurdistan-Irak wird im Rahmen der
Ertüchtigungsinitiative unterstützt. Hierzu wird auf Bundestagsdrucksache 18/11889,
insbesondere Anhang 6, verwiesen, die den aktuellen, noch nicht abschließenden Stand
der Planungen enthält.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
17. Welche Anfragen nach Lieferungen bzw. Abgaben von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern seitens der irakische Zentralregierung liegen
gegenwärtig vor bzw. befinden sich im Stadium der Prüfung durch die
Bundesregierung (bitte unter Angabe der Gegenstände/Typen, Stückzahlen,
vorgesehenem Lieferdatum, vorgesehenem innerstaatlichen Empfänger und des
Neu-, Gebraucht- und des Überlassungswertes beantworten)?
Derzeit liegen keine Anfragen vor oder sind in Prüfung.
18. Welche Anfragen nach Lieferungen bzw. Abgaben von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern seitens der Nordirakischen Regionalregierung
(KRG) liegen gegenwärtig vor bzw. befinden sich im Stadium der Prüfung
durch die Bundesregierung (bitte unter Angabe der Gegenstände/Typen,
Stückzahlen, vorgesehenem Lieferdatum, vorgesehenem innerstaatlichen
Empfänger und des Neu-, Gebraucht- und des Überlassungswertes
beantworten)?
Derzeit wird ein Antrag des Ministry of Peshmerga vom 30. April 2017 auf
Unterstützung beim Aufbau einer ABC-Abwehrkompanie geprüft.
19. Worin unterscheidet sich der Genehmigungsprozess bei der Ausfuhr von
Kriegswaffen sowie sonstigen Rüstungsgütern durch die Bundeswehr (bzw.
dem BMVg) von dem der Privatwirtschaft?
Der Genehmigungsprozess bei der Ausfuhr von Kriegswaffen sowie sonstigen
Rüstungsgütern durch die Bundeswehr (bzw. dem Bundesministerium der
Verteidigung) unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von dem
Genehmigungsprozess bei der Privatwirtschaft.
20. Welche Rüstungsgüter der Bundeswehr wurden seit Oktober 2015 zum
Zweck der Vorführung in welches Land verbracht (bitte unter Angabe der
genauen Bezeichnung bzw. des Namens des Rüstungsgutes und, ob die
Rüstungsgüter auf Messen oder anderweitig präsentiert wurden, beantworten),
und welche Kosten sind dabei jeweils entstanden, und wer hat sie jeweils
getragen (bitte unter Angabe der Kosten im Detail: Kosten für Personal,
Wartung, Transport, Versicherung, Beschaffung von Ersatzteilen,
Treibstoff, Unterstützungsleistungen u. Ä. beantworten)?
Der Schützenpanzer (SPz) PUMA und der Kampfpanzer (KPz) Leopard wurden
jeweils mittels Mietverträgen auf der Militärmesse EUROSATORY 2016 in Paris
ausgestellt. Es erfolgte eine vollständige Kostentragung durch die Industrie
(Firma Projekt System & Management GmbH (PSM) für SPz PUMA bzw. Firma
Krauss-Maffei Wegmann (KMW) für KPz Leopard). Für den SPz PUMA wurde
für den Zeitraum 6. bis 21. Juni 2016 ein Mietzins von 18 080 Euro erhoben. Der
Mietzins für den KPz Leopard betrug im gleichen Zeitraum 11 544,16 Euro.
Im Mietzins enthalten sind jeweils
Nutzungsausfall auf der Seite des öffentlichen Auftraggebers für den
Mietzeitraum 6. bis 21. Juni 2016,
Transport,
ggf. begleitendes Personal,
Instandhaltung/Wartung des Mietgegenstandes während der Mietdauer,
Betriebsstoffe,
Versicherung.
Über die übrigen von der Industrie getragenen Einzelkosten liegen keine
Kenntnisse vor.
Der Demonstrator zum 25-Mio.-Euro-Projekt „Geschütztes Berge- und
Kranfahrzeug“ wurde im Juni 2016 auf der EUROSATORY in Paris durch die Firma
Liebherr auf dem Messestand der Firma Rheinmetall AG ausgestellt. Das Fahrzeug
wurde für diesen Zeitraum durch das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an die Firma Liebherr
kostenpflichtig überlassen. Entstandene Kosten für Transport, Wartung, Reinigung,
Versicherungen, Treibstoff und Messe-Personal für den Zeitraum der Leihe
wurden ausschließlich durch die Firma Liebherr/Firma Rheinmetall AG getragen.
Der Bundeswehr sind im Zusammenhang mit der Überlassung keine Kosten und
Aufwände entstanden.
Im Rahmen der I/ITSEC (Industry/Interservice Training, Simulation and
Education Conference) wurde in der ersten Dezemberwoche 2015 in Orlando/USA die
Software „Führungsinformationssystem des Heeres (FüInfoSysH)“ präsentiert.
Es handelte sich um eine Firmenpräsentation der Firma Elektroniksystem- und
Logistik-GmbH (ESG) im Zusammenhang mit der deutsch-französischen
Studienreihe zur Kopplung von Simulationssystemen mit dem FüInfoSys. Der
Bundeswehr sind in diesem Zusammenhang keine Kosten und Aufwände entstanden.
21. An welchen deutschen Botschaften ist ein wehrtechnischer Attaché tätig
(jeweils mit Angabe des Datums der Schaffung dieser Stellen beantworten)?
Ankara, seit 1. März 2010
Neu Delhi, seit 1. Februar 2009
Athen, seit 1. Juli 2006
Madrid, seit 1. Juli 1998
Moskau, seit 1. Oktober 1995
Rom, seit 1967
London, seit 1966
Paris, seit 1964
Washington, seit 1959
Brasilia, seit 1. April 2016
22. An welchen deutschen Botschaften werden in den nächsten zwei Jahren neue
Stellen für wehrtechnische Attachés geschaffen, und wie begründet die
Bundesregierung dies jeweils?
Singapur, geplant ab 1. April 2018 als Ausdruck der intensiven Zusammenarbeit.
23. An welchen deutschen Botschaften wurde der Militärattachéstab seit
September 2013 vergrößert oder verkleinert, und was war jeweils der Grund
hierfür (bitte unter der Angabe, wie die Zusammensetzung des Stabes im
Einzelnen verändert wurde, z. B. Schaffung der Stelle eines Marineattachés
an der Botschaft „XYZ“, beantworten)?
Schließung von Militärattachéstäben:
Kuala Lumpur/Malaysia am 30. September 2013 aufgrund der Änderung der
militärpolitischen Schwerpunktsetzung in der Region,
Laibach/Slowenien am 30. September 2013 aufgrund der Änderung der
militärpolitischen Schwerpunktsetzung in der Region,
Minsk/Weißrussland am 30. September 2013 aufgrund der Änderung der
militärpolitischen Schwerpunktsetzung in der Region.
Umgliederung von Militärattachéstäben (MilAttStab):
MilAttStab Datum Art der Maßnahme Begründung
London 07/13 Reduzierung 1 Unteroffizier ohne
Portepee (UoP)
Personelle Kompensation
Paris 07/13 Reduzierung 1 UoP Personelle Kompensation
Wien 07/13 Reduzierung 1 UoP Personelle Kompensation
Neu Delhi 09/13 Einrichtung Stellvertretender
Verteidigungsattaché
Militär-/rüstungspolitische Bedeutung
Peking 10/13 Aufwuchs 1 UoP Sicherheits-/militärpolitische
Bedeutung
Abuja 10/13 Einrichtung Stellvertretender
Verteidigungsattaché
Hohe Anzahl an
Nebenakkreditierungen
Algier 10/13 Einrichtung Stellvertretender
Verteidigungsattaché
Sicherheits-/militärpolitische
Bedeutung
Rom 07/14 Reduzierung 1 Unteroffizier mit
Portepee (UmP)
Personelle Kompensation
Bagdad 09/14 Neuaufstellung Politische Entscheidung
Peking 10/14 Einrichtung Verteidigungsattaché
Besoldungshöhe B6
Sicherheits-/militärpolitische
Bedeutung
24. Finden oder fanden Konsultationen und oder Beratungen zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einerseits und der
Rüstungsindustrie bzw. ihrer Interessensorganisationen andererseits über die
Einrichtung der Stellen von wehrtechnischen Attachés statt, und welchen Einfluss
haben oder hatten diese auf die Stellenplanungen des BMVg?
Über die Einrichtung von Stellen von wehrtechnischen Attachés entscheidet das
BMVg. Es erfolgen keine Konsultationen zwischen dem BMVg und der
Rüstungsindustrie zur Einrichtung von Dienstposten an den Auslandsvertretungen
der Bundesrepublik Deutschland.
25. Welche Kosten sind durch die Entsendung von wehrtechnischen Attachés
seit dem Jahr 2013 entstanden (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
Durch die Entsendung von Mitarbeitern des BMVg als wehrtechnische Attachés
an die in der Antwort zu Frage 21 aufgeführten deutschen Auslandsvertretungen
sind folgende zusätzliche Personalkosten (Auslandszuschläge, ggf.
Unterbringungskosten, durch die Entsendung zusätzlich verursachte Sachkosten und
Personalgemeinkosten) entstanden (gerundet):
2013: 535 110 Euro,
2014: 598 500 Euro,
2015: 677 410 Euro,
2016: 869 230 Euro.
Für die Kostenberechnung werden pauschalisierte Sätze für Sach- und
Personalgemeinkosten verwendet, die nicht dienstortspezifisch sind. Die Kosten für 2013
bis 2015 ergeben sich aus den Sätzen für die in der Antwort zu Frage 21
aufgeführten neun Dienstorte; zum 1. April 2016 ist zusätzlich der Dienstort Brasilia
für einen weiteren Wehrtechnischen Attaché hinzugekommen.
26. Betreuen und koordinieren die Referate SE I 4 sowie AIN II 4 im BMVg
weiterhin die wehrtechnischen Attachés, oder sind bei dieser
Aufgabenzuteilung seit dem September 2013 Änderungen vorgenommen worden, und
falls ja, was war der jeweilige Grund dafür?
Die Bearbeitung von Angelegenheiten der wehrtechnischen Attachés erfolgt
weiterhin in den Referaten SE I 4 und A II 3 als direktes Nachfolgereferat AIN II 4.
27. Welche Änderungen in den Vorschriften, Anweisungen etc. für bzw. an
Militärattachés bzw. wehrtechnische Attachés wurden seit Mai 2014
vorgenommen, und was war der jeweilige Grund dafür (bitte im Detail ausführen und
unter Angabe des jeweiligen Datums der Änderung beantworten)?
Es erfolgten lediglich redaktionelle Änderungen mit Bezug auf strukturelle
Anpassungen des deutschen Militärattachédienstes sowie Anpassungen der Verteiler
im Berichtswesen im Dezember 2016.
28. Welche Aus- und Fortbildungen sowie „Einweisungen“ (siehe Newsletter
des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie e. V. 3/2012) haben die wehrtechnischen Attachés sowie die „regulären“
Militärattachés durch einzelne Rüstungsunternehmen, Verbände oder
sonstige Zusammenschlüsse der Rüstungsindustrie oder anderweitige von der
Rüstungsindustrie finanzierten Organisationen seit 2013 erhalten, und
welche Kosten sind der Bundesregierung hierbei, zum Beispiel durch Fahrten
und Unterkunft, entstanden?
Im Rahmen des dreieinhalbmonatigen Verwendungslehrgangs zum
Militärattaché bzw. wehrtechnischen Attaché werden die Lehrgangsteilnehmer zielgerichtet
in die rüstungswirtschaftlichen Belange eingewiesen. Teil des
Verwendungslehrgangs ist eine Industrieeinweisung an acht Ausbildungstagen in Kooperation mit
dem Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Folgende Reisekosten der Bundeswehr, z. B. für Fahrten und Unterkunft sind
dabei entstanden:
2013: 26 484,32 Euro,
2014: 28 677,20 Euro,
2015: 27 306,16 Euro,
2016: 19 676,34 Euro,
2017: noch keine Berechnung möglich.
Um eine durchgehend hohe Qualität der Arbeit der Militärattachés
sicherzustellen, ist neben einer regelmäßigen Informationsversorgung durch das BMVg auch
der interministerielle, ressort- und fachübergreifende Dialog mit den
Militärattachés erforderlich. Zu diesem Zweck findet einmal jährlich eine Zentralkonferenz
für deutsche Militärattachés im BMVg statt. Diese Konferenz dient auch dem
Informationsaustausch auf rüstungspolitischem und wehrtechnischem Gebiet. In
diesem Zusammenhang wird seit 2013 jährlich eine Abendveranstaltung der
Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik besucht. Zusätzlich wurde 2013 eine
Abendveranstaltung der European Aeronautic Defence and Space (EADS, seit
2014 umbenannt in Airbus SE), und 2014 sowie 2016 die Internationale Luft- und
Raumfahrtausstellung (ILA) Berlin besucht. Da diese Veranstaltungen im
Rahmen der Zentralkonferenz für deutsche Militärattachés durchgeführt werden und
in den Gesamtrahmen der Konferenz eingebettet sind, ist eine Einzelaufstellung
der Transportkosten nicht möglich.
29. Wie viele wehrtechnische Attachés und Militärattachés haben seit dem Jahr
2013 nach Beendigung ihres Dienstes im BMVg eine Tätigkeit in einem
Rüstungsunternehmen oder einer die Interessen der Rüstungsindustrie
vertretenen Organisation aufgenommen (bitte unter der Angabe, ob die
jeweilige Person für diese Tätigkeit das BMVg vor oder nach der regulären
Pensionierung verlassen hat, dem letzten Dienstposten und dem Jahr des
Ausscheidens und, falls nicht identisch, dem Jahr des Tätigkeitsbeginns bei dem
jeweiligen Rüstungsunternehmen beantworten)?
Kein Militärattaché oder wehrtechnischer Attaché hat seit dem Jahr 2013 nach
Beendigung seines Dienstes eine Tätigkeit in einem Rüstungskonzern
aufgenommen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]