Erfahrungen mit dem Förderinstrument der Assistierten Ausbildung
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018“ wurde die Assistierte Ausbildung (AsA) eingeführt. Dafür beschloss der Deutsche Bundestag im Februar 2015 die gesetzliche Grundlage. Mittlerweile können Jugendliche, sofern sie Zielgruppe sind, eine assistierte Ausbildung absolvieren und, es konnten Erfahrungen in der Umsetzung gesammelt werden. Wir wollen nachfragen, welche Erfahrungen und Entwicklungen sich zeigen. In vielen Gesprächen mit Trägern der assistierten Ausbildung wurden Fragen aufgeworfen, die sich auf die Ausgestaltung dieses Instruments, die Rahmenbedingungen und die Akzeptanz bei Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben bezogen. In den Kernpunkten der Allianz für Aus- und Weiterbildung wurden seitens der Bundesregierung als erster Schritt für das Ausbildungsjahr 2015/2016 bis zu 10 000 Plätze für die Assistierte Ausbildung in Aussicht gestellt. Ferner heißt es dort: „Die Finanzierung für die assistierte Ausbildung erfolgt aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und für junge Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter. Die Allianz-Partner wollen darüber das Instrument der assistierten Ausbildung verstetigen. Sie werden 2015 gemeinsam über die Ausweitung und die Finanzierung ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017 entscheiden.“ Zudem sollte sie für die Begleitung von Geflüchteten in der beruflichen Ausbildung geöffnet werden. Ende des Jahres 2018 läuft die Allianz für Aus- und Weiterbildung aus. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. In der Präambel des Konzepts „Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III“ (S. 6) heißt es: „Über eine Verstetigung des gesetzlichen Instruments soll nach ersten Erfahrungen entschieden werden.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Jugendliche absolvieren seit ihrer Einführung eine Assistierte Ausbildung nach § 130 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) (bitte nach Bundesländern bzw. Regionaldirektionen, nach Branchen und Ausbildungsjahren aufschlüsseln)?
Wie viele Ausbildungen mit Assistenz wurden abgebrochen? Worin sieht die Bundesregierung die Gründe (bitte nach Bundesländern bzw. Regionaldirektionen, nach Branchen und Ausbildungsjahren aufschlüsseln)?
Wie viele Jugendliche mit Zuwanderungserfahrung konnten eine assistierte Ausbildung beginnen?
Wie viele geflüchtete Jugendliche konnten eine assistierte Ausbildung beginnen (bitte nach Anerkennungsstatus anerkannt/geduldet/Asylsuchende und Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem Förderinstruments der Assistierten Ausbildung nach § 130 SGB III?
Welche Überschneidungen oder Kollisionen gibt es zu anderen Förderinstrumenten, wie beispielsweise den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)?
Wo sieht die Bundesregierung Probleme bei der Umsetzung bzw. Durchführung von Assistierten Ausbildungen?
Wie gelingt es, die Kontinuität der Träger in der Assistierten Ausbildung über mehrere Jahre zu sichern, wenn jährlich neu ausgeschrieben wird?
Wie sichert die Bundesregierung die tarifliche Bezahlung der in der Assistierten Ausbildung eingesetzten Fachkräfte?
Wie gestalten sich die Verhandlungen mit den Allianzpartnern zur Verstetigung des gesetzlichen Instruments der Assistierten Ausbildungen?
Wird die Bundesregierung aufgrund bisheriger Erfahrungen Nachjustierungen bei der Umsetzung der Assistierten Ausbildung vornehmen?
Welche Nachjustierungen hält die Bundesregierung für notwendig? Welche Veränderungen sind konkret vorgesehen?
Inwiefern plant die Bundesregierung einen flächendeckenden Ausbau dieses Förderinstruments?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Ausweitung des zu fördernden Personenkreises, der von der Inanspruchnahme dieses Förderinstruments profitieren kann?