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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter

Kennzahlen zur Programmumsetzung: Teilnehmerpotenzial der förderfähigen Zielgruppe, Zu- und Abgänge seit Start des Bundesprogramms, aktuelle Bestandszahlen, beteiligte Jobcenter, finanzieller Mehr- und Minderbedarf, eingeworbene Stellen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.05.2017

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1228705.05.2017

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Dieter Janecek und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“. Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse, durch die 33 000 Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen.

Adressaten des Programms sind (i. d. R. über 35-jährige) Langzeitarbeitslose, die mindestens seit zwei Jahren ohne Job sind, über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und vermutlich mit einer anderen Förderung nicht in Arbeit gebracht werden können. Vorgesehen ist ein begleitendes Coaching. Intensiv geförderten Langzeitarbeitslosen, die weitere Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen, werden höhere Lohnkostenzuschüsse über einen längeren Zeitraum gewährt. Gefördert werden außerdem Arbeitsplatz-Akquisiteure bei den Jobcentern.

Durch eine Änderung der Programm-Richtlinie wurde im Februar 2016 die förderfähige Zielgruppe erweitert. Mit einer weiteren Richtlinienänderung wurde Ende Januar 2017 zum zweiten Mal die Zielgruppe des Programms vergrößert und darüber hinaus die Eintrittsphase in das Programm von Ende Juli 2017 bis zum Jahresende 2017 verlängert. Begründet wurde die verlängerte Eintrittsphase mit der hohen „Wahrscheinlichkeit, dass bis zum 31. Juli 2017 in einer relevanten Zahl von Jobcentern noch Mittel zur Verfügung stehen“ (vgl. LZA-Neuigkeiten Nr. 01/2017 des Bundesverwaltungsamts).

Im April 2017 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 12 800 Programmplätze besetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Personen umfasst unter Berücksichtigung der zweimal erweiterten förderfähigen Zielgruppe das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundesprogramm?

2

Wie hoch war seit Programmstart a) die Zahl der Zugänge in das ESF-Bundesprogramm; b) jeweils die Zahl der Abgänge sowie der Abbrüche (wenn möglich unter Angabe der Gründe darstellen); c) und wie hoch ist der aktuelle Bestand?

3

Wie hoch ist aktuell die Bestandszahl der geförderten Frauen und Männer (bitte jeweils auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)?

4

Wie hoch ist aktuell die Bestandszahl der geförderten Langzeitarbeitslosen (bitte auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)?

5

Wie hoch ist aktuell jeweils die Bestandszahl der geförderten Migrantinnen und Migranten sowie der älteren Personen über 54 Jahre (bitte jeweils auch als Anteil an allen Geförderten sowie als Anteil am Teilnehmerpotenzial ausweisen)?

6

Wie hoch ist aktuell die Bestandszahl der geförderten schwerbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

7

Wie hoch ist aktuell jeweils die Anzahl der unbefristeten bzw. der befristeten Stellen im Bestand?

8

Wie hoch ist aktuell jeweils die Anzahl der Vollzeit- bzw. der Teilzeit-Stellen im Bestand?

9

Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bestand sind aktuell bei einem Personaldienstleister beschäftigt?

10

Wie hoch ist aktuell jeweils die Bestandszahl der Normal- bzw. Intensivgeförderten (bitte jeweils auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)?

11

Wie viele Jobcenter verfügen noch über nicht gebundene Programmmittel, und auf welche Summe belaufen sich die nicht gebundenen Programmmittel insgesamt?

12

Wie viele Jobcenter wollen die Verlängerung der Eintrittsphase nutzen, und aus welchen Gründen verzichten wie viele Jobcenter auf die Nutzung der verlängerten Eintrittsphase?

13

Wie viele Jobcenter haben angekündigt, Programmmittel zurückzugeben, und wie viele Jobcenter haben Bedarf an zusätzlichen Programmmitteln angemeldet?

14

Wie vielen Jobcentern würde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rückgabe von Fördermitteln nahelegen, weil sie mit ihren bisherigen Ergebnissen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind und/oder für den Rest der Eintrittsphase mit deutlich weniger Eintritten als ursprünglich geplant rechnen?

15

Wie viele Stellen wurden bislang insgesamt für das ESF-Bundesprogramm eingeworben, und wie viele davon wurden bereits besetzt?

16

Mit wie vielen verkürzten Förderungen wegen unzureichender Programmmittel rechnet die Bundesregierung bis zum Ende der Eintrittsphase?

17

Wie viele Jobcenter haben sich entschieden bzw. angekündigt, trotz unzureichender Programmmittel eine unverkürzte Förderung zu bewilligen und die dadurch entstehende Deckungslücke aus ihrem gesetzlichen Eingliederungsbudget schließen zu wollen?

Berlin, den 4. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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