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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH (G-SIG: 16011662)

Aktueller Sachstand beim Anlagebetrugsfall Phoenix, Schadenssumme, Mitgliedsunternehmen und zur Verfügung stehende Mittel der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Konsequenzen, weitere Einlagesicherungssysteme, Art der Portfolioverwaltung und Insolvenzrisiko, Verhalten der BaFin und struktureller Änderungsbedarf <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

19.02.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/423301. 02. 2007

Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

der Abgeordneten Frank Schäffler, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Carl-Ludwig Thiele, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Anlagebetrugsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix), einem der größten Anlagebetrugsfälle Deutschlands, wurden 29 200 Anleger geschädigt. Dabei wurden die Anleger mit vorgetäuschten Finanzgeschäften um Einlagen von insgesamt 300 Mio. Euro betrogen (Handelsblatt 12. Juli 2006).

Die Bundesregierung hat mitgeteilt (Bundestagsdrucksache 16/2286, Seite 18), dass eine Entschädigung der Anleger voraussichtlich nur durch Sonderbeiträge bzw. Sonderzahlungen der Wertpapierhandelsunternehmen möglich sein wird, da die Fondsmittel der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bei weitem nicht ausreichten. Die Bundesregierung hat weiter mitgeteilt, dass sie in diesem Fall in engem Kontakt mit der EdW und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie ist der aktuelle Sachstand des Entschädigungsfalls Phoenix nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wie hoch ist die Schadenssumme?

3

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Mitgliedsunternehmen der EdW?

4

Wie viele Unternehmen sind Zwangsmitglieder der EdW, und wie verteilen sich die regelmäßigen Beiträge auf die Unternehmen (nach Unternehmensgröße gestaffelt)?

5

Wie viele Mittel stehen dem Einlagesicherungssystem der EdW derzeit zur Verfügung?

6

Welcher Betrag wird über Sonderbeiträge bzw. Sonderzahlungen durch die Wertpapierhandelsunternehmen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger erhoben?

7

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass mögliche Sonderbeiträge bzw. Sonderzahlungen der Wertpapierunternehmen diese wirtschaftlich überfordern?

8

Welche weiteren Einlagesicherungssysteme gibt es?

9

Wie hoch sind die Einlagen in den jeweiligen Einlagesicherungssystemen?

10

Trifft es zu, dass bei Gründung der EdW im Jahre 1998 die damalige Bundesregierung von 6 000 bis 7 000 Finanzdienstleistern als Mitglieder der EdW ausgingen?

11

Wie hoch ist die Zahl der Pflichtmitglieder derzeit?

12

Wie viele der Mitglieder der EdW sind so genannte Finanz- Portfolioverwalter, die im Rahmen ihrer Erlaubnis nach § 32 i. V. m. § 1 (1a Nr. 3 KWG) lediglich Kundendepots oder Fonds betreuen, die bei Kreditinstituten für den Kunden des Portfolioverwalters geführt werden?

13

Trifft es zu, dass Depots im Rahmen solcher Portfolioverwaltungen durch die Einlagensicherungssysteme der Banken geschützt sind und somit für den Kunden im Wesentlichen kein Insolvenzrisiko besteht, da der Portfoliodienstleister keine Einlagen annehmen darf?

14

Trifft es zu, dass die Phoenix Kapitaldienst GmbH tatsächlich das Einlage- und Depotgeschäft betrieben hat, mithin unmittelbare Verfügungsmacht über die von den Kunden eingelegten Gelder hatte?

15

Besaß die Phoenix Kapitaldienst GmbH die nach dem KWG hierfür erforderliche Erlaubnis?

16

Trifft es zu, dass Mitglieder des EdW, die die Erlaubnis zum Einlagen- und Depotgeschäft besitzen, nur einen geringen Anteil des Mitgliederbestandes ausmachen?

17

Wie hoch ist der Anteil derzeit?

18

Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass im Falle einer solch ungleichgewichtigen Verteilung der Mitglieder im Ergebnis damit die weit überwiegende Mehrzahl der EdW-Mitglieder, die faktisch Kundengelder nicht veruntreuen können, das Betrugs- und Insolvenzrisiko, das im Wesentlichen nur von einer Minderheit der Mitgliedsunternehmen ausgelöst werden kann, tragen?

19

Hält die Bundesregierung die Zusammenführung derart unterschiedlicher Risikoträger in einer Entschädigungseinrichtung für sinnvoll?

20

Plant die Bundesregierung strukturelle Änderungen bei den Einlagesicherungssystemen, und falls ja, welche?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der BaFin im Fall Phoenix?

22

Hätte die BaFin die Unregelmäßigkeiten bei Phoenix bereits früher entdecken können, wenn nein, warum nicht?

23

Wurden die Prüfberichte nach KWG und WpHG für die Phoenix Kapitaldienst GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung lückenlos bei der BaFin eingereicht?

24

War nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesen Berichten ersichtlich, dass sich die Hauptvermögenswerte der Gesellschaft im Wesentlichen auf einem Konto der Investmentbank MAN Finance, London befanden?

25

Sind der BaFin die Saldenbestätigungen dieses Kontos bei der Investmentbank MAN Finance, London bekannt?

26

Was geschah mit diesem Konto und hat die BaFin über die britische Finanzaufsicht FSA darüber Erkundigungen eingezogen?

27

Wann wurden bei Phoenix nach Kenntnis der Bundesregierung Sonderprüfungen nach § 44 KWG durchgeführt?

28

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung Anlass und Ergebnis dieser Sonderprüfungen?

29

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen nach § 9 WpHG lückenlos abgegeben?

30

Wie oft hat der für die Phoenix Kapitaldienst GmbH zuständige Sachbearbeiter der BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1998 bis 2005 gewechselt?

31

Welche Konsequenzen sollten nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Fall Phoenix gezogen werden?

32

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Vorsitzende Richter des Landgerichts Frankfurt im Rahmen des Falls Phoenix von einer „strukturellen Fehlkonzeption“ der BaFin sprach (zitiert nach Handelsblatt, 12. Juli 2006, Seite 22)?

Berlin, den 31. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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