Übermittlung von Daten über Asylsuchende und Beteiligung des Verfassungsschutzes an Asyl-Anhörungen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Jan Korte, Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Medienberichten nehmen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) an Anhörungen von Asylsuchenden teil (DER SPIEGEL, 18. März 2017). Damit verdichten sich Informationen, die den Fragestellern seit Herbst 2016 vorliegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10585). Nach Angaben des „Spiegels“ hat das BfV für die „Flüchtlingsaufklärung“ einen personellen Mehrbedarf von rund 250 Stellen bis 2019 angemeldet.
Nach Auffassung der Fragesteller ist die unmittelbare Teilnahme von Geheimdienstleuten bei Anhörungen von Asylsuchenden mit den Interessen der Flüchtlinge nicht zu vereinbaren. Die Asylsuchenden müssen sich darauf verlassen können, dass die Befragung tatsächlich allein dem Ziel dient, ihren Asylantrag zu prüfen. Wenn sie aber Grund zur Annahme haben, dass ihnen nicht nur ein Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern auch ein Geheimdienstler gegenübersitzt, ändert dies den Charakter der Anhörung entscheidend. Da Asylsuchende – genauso wie alle anderen Bürger – nicht überblicken können, was die Geheimdienste mit ihren Angaben machen und wo die Informationen letztlich landen, müssen sie im schlimmsten Fall davon ausgehen, sich selbst oder ihre Angehörigen in den Herkunftsländern zu gefährden. Zudem besteht das Risiko, dass sie aufgrund ihres Kontakts zu einem deutschen Geheimdienst in den Fokus staatlicher oder auch nichtstaatlicher Verfolger in ihrer Heimat geraten, was einen möglichen Nachfluchtgrund darstellt.
Den Fragestellern sind zudem keine Hinweise der Bundesregierung bekannt, warum von der früheren Praxis – einzelfallweise Übermittlung von Informationen durch das BAMF an das BfV – durch eine unmittelbare Präsenz des BfV bei den Anhörungen abgewichen werden sollte.
Die Bundesregierung hat auf Bundestagsdrucksache 18/10585 die Antwort auf Fragen zu den Kriterien für den Sicherheitsabgleich und zur Rolle des BfV bei den Anhörungen unter Hinweis auf Gründe des „Staatswohls“ verweigert und sie auch nicht in eingestufter Form übermittelt. Die Fragesteller halten diese komplette Antwortverweigerung für unverhältnismäßig. Aufgrund des hohen Stellenwertes, den das Grundgesetz dem Grundrecht auf Asyl einräumt, ist es im öffentlichen Interesse, über eine mögliche Gefährdung dieses Rechtes durch die Präsenz von Geheimdienstmitarbeitern informiert zu werden. Dass mögliche Beobachtungsziele hierdurch in relevantem Umfang „Einzelheiten“ über das Vorgehen des BfV erführen, ist aus Sicht der Fragesteller nicht zu befürchten und müsste durch die Bundesregierung gegebenenfalls ausführlich begründet und nicht lediglich behauptet werden. Durch die Kooperation des BfV mit dem BAMF hat ohnehin schon ein erheblicher Personenkreis Kenntnis davon, dieser Sachverhalt schwächt bereits für sich das Erfordernis einer absoluten Geheimhaltung ab.
Wenn das BfV seine Tätigkeiten auslagert und andere Behörden mit hineinzieht, kann es nicht den gleichen Geheimhaltungsanspruch einfordern, wie wenn es alleine in eigener Zuständigkeit handelt. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts fordern die Fragesteller die Bundesregierung deswegen dazu auf, ihre diesbezügliche Position zu überdenken und wenigstens eine konkrete Begründung zu liefern, sollte sie weiterhin keine, auch nicht eingestufte, Informationen zu dieser Frage erteilen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwiefern gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Teilnahme von BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern bei Anhörungen Asylsuchender im BAMF?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche Rechtsgrundlage für die mögliche Teilnahme von Angehörigen der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)?
Inwiefern müssen Asylsuchende nach Rechtsauffassung der Bundesregierung davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn Geheimdienstmitarbeiter bei der Anhörung anwesend sind?
Inwiefern können nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Geheimdienstangehörige, sofern sie bei Anhörungen anwesend sind, darin auch einen aktiven Part einnehmen, indem sie zum Beispiel direkt Fragen an den Asylsuchenden richten, bzw. inwiefern müssen sie sich auf bloßes Zuhören beschränken?
Inwieweit können nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Geheimdienstangehörige auf die Fragestellungen einer Anhörung einwirken, indem sie z. B. im Vorfeld mit den Anhörern des BAMF Fragen oder Inhalte absprechen?
Welche Angaben hinsichtlich der Praxis und des Umfangs des Einsatzes von BfV-Mitarbeitern bei Asylanhörungen kann die Bundesregierung machen?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung beim bisherigen Verfahren der Informationsübermittlung seitens des BAMF (ohne direkte Anwesenheit von BfV-Mitarbeitern)?
Inwiefern hat die Anwesenheit des BfV bislang Erkenntnisse erbracht, die auf Grundlage der früher schon möglichen Informationsübermittlung seitens des BAMF nicht möglich gewesen wären (bitte soweit möglich ausführen)?
Nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von LfV an Anhörungen teil, und wenn ja, welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?
Wurde die mögliche Teilnahme von Angehörigen des BfV und gegebenenfalls weiterer Geheimdienste an Anhörungen im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) oder im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) besprochen, und wenn ja, welche Positionen wurden dabei vertreten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein (bewusster oder ggf. auch unbewusster) Kontakt von Asylsuchenden mit einem deutschen Geheimdienst Nachfluchtgründe verursachen kann?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass potentielle Verfolger eines Asylsuchenden davon ausgehen, dass dieser im Rahmen seiner Anhörung im BAMF auch mit Geheimdienstvertretern spricht (wissentlich oder unwissentlich), und ihn deswegen bei einer möglichen Rückkehr umso eher in den Fokus nehmen, und wie wird dies im Rahmen von Asylanhörungen berücksichtigt?
Inwiefern gibt es hierzu Entscheidungsgrundsätze bzw. Richtlinien für Anhörer und Entscheider?
In welchem Umfang wurden seit dem letzten Stichtag am 9. November 2016, seit 1. Januar 2017 Daten aus dem Ausländerzentralregister jeweils an das BfV, die LfV, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) übermittelt?
In welchem Umfang wurden bislang im Jahr 2017 Daten aus dem Ausländerzentralregister im automatisierten Verfahren durch jeweils welche Behörde abgerufen?
Welche Verwendungszwecke wurden bei Datenabrufen aus dem Ausländerzentralregister im automatisierten Verfahren durch die berechtigten Behörden angegeben (bitte Gesamtwerte für die einzelnen Verwendungszwecke nennen)?
Welche Behörden haben bislang Anträge zum automatisierten Abruf eingereicht, und welche haben ihre Zulassung erhalten?
Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Entwicklung des Stichprobenverfahrens nach § 22 Absatz 3 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) machen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung, nach nochmaliger Überlegung, zu den Kriterien machen, nach denen Befrager des BAMF potentiell interessierende Fälle an das BAMF-interne „Sicherheitsreferat“ melden sollen?
Bei welchen Herkunftsländern bzw. Personengruppen erfolgen derzeit Sicherheitsabgleiche (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/10585)?
Wie häufig wurde ein solcher Sicherheitsabgleich in der Vergangenheit vorgenommen (bitte die Werte für das Jahr 2016 sowie seit Beginn des Jahres 2017 jeweils getrennt darstellen)?
Wie häufig erfolgte seitens der Polizeien, des BND, des BfV, und des MAD eine Rückmeldung an das BAMF (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10585), und wie häufig wurde daraufhin vom BAMF Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz bzw. subsidiärer Schutz versagt?
Welche weiteren Erkenntnisse hat das BAMF aus diesen Rückmeldungen gewonnen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Rückmeldungen (erbetene Zeiträume: Werte für 2016 sowie seit 1. Januar 2017, bitte getrennt darstellen)?
Wie häufig haben das BfV, der BND und der MAD Daten über Asylsuchende infolge des Sicherheitsabgleichs an Staatsanwaltschaften bzw. Polizeibehörden übermittelt, und inwiefern wurden infolge dessen Ermittlungsverfahren eingeleitet (bitte soweit möglich nach Strafvorwürfen aufgliedern)?
In wie vielen Fällen erfolgten im Jahr 2017 Befragungen von Asylsuchenden durch den BND?
Finden solche Befragungen (was für die Freiwilligkeit der Teilnahme von Relevanz ist) grundsätzlich erst nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens statt, und wenn nein, wie häufig fanden sie im Jahr 2017 schon vorher statt?
Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Meldungen, die das BAMF an den BND macht, von 462 im Jahr 2015 auf 1 350 von Januar bis Oktober 2016 (netzpolitik.org vom 12. Dezember 2016)?
Residieren Beamte ausländischer Sicherheitsbehörden wenigstens zeitweise in Gebäuden des BAMF (wenn ja, bitte nach Land, Behörde, Zweck und jeweiliger Tätigkeit aufschlüsseln)?