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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rechtsextremismus und Wehrmachtsverherrlichung in der Bundeswehr

Überprüfungen rechtsextremer Verdachtsfälle durch den Militärischen Abschirmdienst 2012-2017, bestätigte Vorfälle, disziplinarische und strafrechtliche Maßnahmen, rechtliche Nachbesserungen, Inhalt gegenwärtiger Verdachtsmeldungen, Zugang betroffener Bundeswehrangehöriger zu Waffen, Mitgliedschaften von Soldaten in rechtsextremistischen Organisationen, Umgang mit Wehrmachtsdevotionalien in Liegenschaften der Bundeswehr, Attraktivität der Bundeswehr für Rechtsextremisten, Wehrmachtstraditionen, Proteste gegen Kasernenumbenennungen, Wehrmachtsverbrechen als Thema der politischen Bildung<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.06.2017

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1247222.05.2017

Rechtsextremismus und Wehrmachtsverherrlichung in der Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Petra Pau, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit dem Skandal um den Offizier Franco A., der Ende April 2017 festgenommen worden war, hat die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, der Bundeswehr ein „Haltungsproblem“ und „Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen“ vorgeworfen. In der Truppe gebe es einen „falsch verstandenen Korpsgeist“ (Frankfurter Rundschau, 2. Mai 2017). In diesem Zusammenhang sagte die Bundesverteidigungsministerin auch, die Wehrmacht sei „in keiner Weise traditionsstiftend“ für die Bundeswehr.

Die Fragesteller zweifeln nicht daran, dass die Bundesverteidigungsministerin Recht hat – sie halten sie aber selbst für einen Teil des Problems. So ist es in der Bundeswehr nicht unüblich, dass Soldaten, die wegen rechtsextremer Tätigkeiten oder Äußerungen (z. B. Hitlergruß, Hakenkreuz-Schmiererei, Sieg-Heil-Rufe usw.) aufgefallen sind, im Dienst verbleiben oder weiterhin an der Waffe ausgebildet werden. Die Bundesregierung sieht darin gleichwohl keinen Anlass, das Disziplinarrecht zu ändern, um solche Soldaten einfacher aus der Truppe zu entfernen (vgl. Bundestagdrucksache 18/11882). Sie erklärte die Vorfälle vielmehr zu „Einzelfällen“.

Die Fragesteller haben demgegenüber mehrfach ihre Ansicht geäußert, die Bundeswehr müsse sicherstellen, dass, wer den „Hitlergruß“ entbiete, nicht in der Bundeswehr verbleiben dürfe. Zur Attraktivität einer Traditionsbildung zur Wehrmacht verweisen die Fragesteller exemplarisch auf die Tatsache, dass immer noch Kasernen nach Hitler-treuen Offizieren der Wehrmacht benannt sind.

Die Historie um den Offizier Franco A. zeigt, dass auf verschiedenen Ebenen der Bundeswehr der rechtsextreme Hintergrund des Soldaten bekannt war, aber keinen Anlass zu disziplinarischem Einschreiten gegeben hat. Zwar wertete das Zentrum für Sozialwissenschaften und Militärgeschichte der Bundeswehr die Masterarbeit von Franco A. als extremistisch, dies hatte aber keine weiteren Konsequenzen.

Von daher ist auch die Aussage von Generalinspekteur Volker Wieker im „ARD-Morgenmagazin“ vom 4. Mai 2017, die „Selbstreinigungskräfte“ in der Bundeswehr seien unzureichend, zutreffend – sie verweisen aber auch auf die politische Verantwortung der Bundesverteidigungsministerin, der sie aus Sicht der Fragesteller nur höchst unzureichend nachkommt.

Dass die Bundeswehr ein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus hat, ist keine neue Erkenntnis. So betonte der Historiker Michael Wolffsohn im „TAGESSPIEGEL“ vom 2. Mai 2017, die Bundeswehr sei „attraktiv für Extremisten jedweder Couleur“, es gebe einen „Zustrom extremistischen Personals“. Militär sei „für Menschen mit Gewaltbereitschaft ein ideales Übungsfeld“.

Aus Sicht der Fragesteller ist jetzt unter anderem notwendig, sich die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verdachtsprüfungen erneut vorzunehmen und die gegenwärtig zu prüfenden 280 Verdachtsfälle besonders gründlich zu prüfen. So bearbeitet der Militärische Abschirmdienst (MAD) Medienberichten zufolge derzeit 280 rechtsextremistische Verdachtsfälle. Im vergangenen Jahr hat er in lediglich drei Fällen einen solchen Verdacht bestätigt. Im Jahr davor waren es vier (Bundestagdrucksache 18/7892), im Jahr 2014 drei (Bundestagdrucksache 18/4912). Dies kann zwar den Tatsachen entsprechen – die Fragesteller halten es aber auch für denkbar, dass rechtsextreme Vorfälle unter den Teppich gekehrt werden. Zudem zeigen die Darlegungen der Bundesregierung (vgl. Bundestagdrucksache 18/4912, Antwort zu Frage 4), dass beispielsweise die Mitgliedschaft eines Soldaten auf Zeit in einer rechtsextremistischen Vereinigung nicht als Dienstvergehen gewürdigt wurde und der Soldat bei einer „verstärkten Dienstaufsicht“ im Dienst verblieb.

Falls nicht anders angegeben, beziehen sich die Fragen auf den Zeitraum von 2012 bis 2017.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle sind vom MAD in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 abschließend geprüft worden?

a) In wie vielen Fällen wurde dabei der Verdacht aus Sicht des MAD ausgeräumt?

b) In wie vielen Fällen hat sich der Verdacht aus Sicht des MAD bestätigt?

2

Um welche konkreten Betätigungen ging es bei den bestätigten Fällen (bitte im Folgenden für jeden Fall einzeln angeben sowie Namen etwaiger rechtsextremistischer Vereinigungen angeben)?

a) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Betroffenen ergriffen,

b) in welchen Fällen wurde ein Dienstvergehen erkannt,

c) in welchen Fällen wurde ein Dienstverbot ausgesprochen, und

d) in welchen Fällen wurde die Dienstzeit vorzeitig beendet?

3

In wie vielen der abschließend geprüften, aber nicht als bestätigt angesehenen Fälle wurde gleichwohl eine rechtsextreme, antisemitische, fremdenfeindliche, wehrmachtsverherrlichende, sexistische oder sonst aus Sicht der Bundesregierung unangemessene Handlung oder Äußerung des Beschuldigten bzw. dessen Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung ermittelt (bitte jeweils ausführlich darlegen)?

4

In wie vielen Fällen wurde der Verdachtsfall vom MAD wegen Ausscheidens des Betroffenen aus der Truppe oder aus anderen Gründen nicht abschließend geprüft?

Welche Anstrengungen werden in solchen Fällen von der Bundeswehr, ggf. unter Zuhilfenahme der Polizei oder des Verfassungsschutzes, unternommen, um dennoch Klarheit darüber zu gewinnen, ob der betreffende Soldat sich rechtsextremistisch betätigt hat?

5

Um welche konkreten Verdachtsfälle handelt es sich bei den gegenwärtig vom MAD zu prüfenden 280 (bitte soweit möglich einzeln darlegen)?

6

Ist die Bundesregierung bereit, die vom MAD als nicht bestätigt bewerteten Verdachtsfälle der Vergangenheit erneut überprüfen zu lassen, um die Möglichkeit, dass rechtsextreme Vorfälle fälschlicherweise nicht als solche eingeschätzt wurden oder bewusst vertuscht werden sollten, auszuschließen (bitte begründen)?

7

Wie vielen, weder vom MAD geprüften noch dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages übermittelten Besonderen Vorkommnissen lagen fremdenfeindliche, antisemitische, wehrmachtsverherrlichende oder sonst aus Sicht der Bundesregierung unangemessene Äußerungen oder Handlungen von Angehörigen der Bundeswehr zu Grunde, und welche Schritte wurden daraufhin eingeleitet (bitte vollständig angeben)?

8

Trifft es zu, dass ein Kommandeur einer Ausbildungseinheit eine Einladung aus Frankreich mit den Worten abgelehnt hat, er stelle sich „nicht als Besiegter mit einer deutschen Delegation zu einer Siegesparade“ sowie: „So lange die Franzosen das Ende des Krieges als ‚victoire‘ feiern, solange nimmt keine deutsche Delegation, eingeladen oder nicht, an einer solchen Zeremonie teil“, und wenn ja,

a) wann hat sich der Vorfall ereignet,

b) trifft es weiter zu, dass der betreffende Offizier mit einer Rüge versehen wurde (BILD-Zeitung und FOCUS, 5. Mai 2017),

c) ist über diesen Vorgang eine Meldung an den Wehrbeauftragten ergangen, und wenn nicht, warum nicht,

d) welche Mechanismen gibt es in der Bundeswehr, um solche Vorfälle bzw. Äußerungen, die aus Sicht der Fragesteller zumindest den Verdacht auf Nähe zur Wehrmacht bzw. zum NS-Faschismus wecken, auch statistisch, zu erfassen und auszuwerten?

9

Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Umstand, dass, wie aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Drucksachen ersichtlich, es wiederholt vorkommt, dass rechtsextrem auffällig gewordene Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen haben, und was will sie unternehmen, um dies abzustellen?

10

Wie viele

a) Soldaten auf Zeit, und

b) Berufssoldaten,

die gegenwärtig Dienst leisten, haben in der Vergangenheit Anlass für eine Meldung über besondere Vorkommnisse mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund gegeben oder waren ein Verdachtsfall für den MAD, und in wie vielen Fällen wurde der Verdacht bestätigt (bitte jeweils ausführlich darstellen)?

11

Wie viele Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, die gegenwärtig Dienst leisten, waren in der Vergangenheit Mitglied einer rechtsextremistischen Vereinigung oder Partei (Mehrfachnennungen in Bezug auf die vorangegangene Frage bitte kennzeichnen)?

12

Wie häufig wurden in den Jahren seit 2012 wehrmachtsaffine Bilder in den Unterkünften von Soldaten bzw. Gemeinschaftsräumen innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr festgestellt, und wie wurde jeweils damit umgegangen (bitte möglichst die einzelnen Fälle darstellen)?

13

Inwiefern ordnen die militärhistorischen Sammlungen innerhalb der militärischen Liegenschaften nach Einschätzung der Bundesregierung die darin ausgestellten Exponate, Gemälde usw., die einen Bezug zur Wehrmacht haben, in ausreichender Form in den historischen Kontext ein und folgen einem pädagogischen Konzept, das die Vermittlung von Wissen über die Verantwortung der Wehrmacht an Verbrechen zum Ziel hat, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

14

Inwiefern sieht die Bundesregierung mittlerweile ebenfalls die Problematik einer besonderen Attraktivität der Bundeswehr für Rechtsextremisten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

15

Sieht die Bundesregierung nunmehr die Notwendigkeit, die (disziplinar)rechtlichen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen rechtsextrem auffällig gewordene Soldaten zu verschärfen, einschließlich der Möglichkeiten sofortigen Dienstverbots und vorzeitiger Entlassung?

16

Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Forderung der Bundesministerin der Verteidigung, die Wehrmacht solle „in keiner Weise traditionsstiftend“ für die Bundeswehr sein, umzusetzen?

a) Welche Konsequenzen ergeben sich in dieser Hinsicht etwa hinsichtlich der Benennung von Kasernen nach Hitler-treuen Wehrmachtsoffizieren?

b) Ist sie bereit, solche Kasernen nun schleunigst umzubenennen, und wenn ja, bis wann?

c) Ist sie auch bereit, solche Umbenennungen ggf. auch ohne die Zustimmung der jeweiligen Kommunen sowie Kasernenbelegschaften vorzunehmen?

17

In welchen konkreten Fällen hat die Bundeswehr in den letzten Jahren die Initiative zu einer Kasernenumbenennung ergriffen, ist dabei „aber zum Teil auf harte Gegenpositionen vor Ort gestoßen“ (vgl. BILD am Sonntag, 14. Mai 2017; bitte die jeweiligen Kasernennamen einzeln anführen und angeben, von konkret welcher Seite mit welchen Argumenten Gegenpositionen vertreten wurden, und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung hieraus zieht)?

18

In welchem Umfang wird im Rahmen der politischen Bildung innerhalb der Bundeswehr bislang auf die Verbrechen der Wehrmacht im faschistischen Raub- und Vernichtungskrieg eingegangen (bitte auch angeben, wie viele Stunden monatlich oder jährlich jeder Soldat verpflichtend an solchen Bildungsveranstaltungen teilnehmen muss)?

a) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn ein Soldat entschuldigt oder nicht entschuldigt entsprechenden Bildungsveranstaltungen fernbleibt? Müssen sie zwingend nachgeholt werden?

b) Welches Lehrmaterial findet dabei von Seiten der Dozentinnen und Dozenten bzw. Vorgesetzten Verwendung (bitte möglichst vollständig angeben)?

c) Welches Lehrmaterial wird an die teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten ausgegeben (bitte möglichst vollständig angeben)?

d) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es nicht ausreicht, lediglich die Symbole von Rechtsextremismus und Wehrmachtsverherrlichung (etwa in Gestalt von Kasernennamen) zu beseitigen, sondern eine Stärkung der politischen Bildung bei Soldaten aller Dienstgrade unbedingt geboten ist, und welche Anstrengungen will sie in dieser Hinsicht gegebenenfalls unternehmen?

e) Inwiefern hält sie die Hinzuziehung externen Sachverstands in der politischen Bildung für geboten?

19

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zur Attraktivität der Bundeswehr für Rechtsextremisten sind der Bundesregierung aus den letzten fünf Jahren bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Inwiefern sieht sie die Notwendigkeit einer weiteren, unabhängigen Untersuchung?

Berlin, den 18. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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