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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Schließung kürzlich renovierter Bundeswehrstandorte (G-SIG: 16012224)

Investitionen von mindestens 500.000 Euro an von Schließungen und Verkleinerungen betroffenen Bundeswehrstandorten, Umsetzung des Stationierungskonzeptes von 2004,Planungs- und Vergabeverfahren <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

09.07.2007

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/566313. 06. 2007

Schließung kürzlich renovierter Bundeswehrstandorte

der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Investitionen in Bundeswehrstandorte in Form von Neubauten und zur Instandhaltung bestehender Liegenschaften sind sinnvolle und notwendige Maßnahmen zum Erhalt und für die Verbesserung der Bundeswehrinfrastruktur. Unter dem Aspekt des sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes von bereitgestellten Haushaltsmitteln sind jedoch jene Instandsetzungsmaßnahmen und Neubauten kritisch zu würdigen, die einer Standortschließung bzw. einer signifikanten Standortreduzierung vorausgegangen sind und eine solche Investition unter den neuen Gegebenheiten als nicht zweckmäßig erscheinen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchen Standorten der Bundeswehr, die seit der Verabschiedung des Stationierungskonzeptes der Bundeswehr aus dem Jahr 2004 aufgelöst wurden, sind seit Beginn des Jahres 2004 umfangreichere Neubau- oder bauliche Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 Euro durchgeführt worden, und in welcher Gesamthöhe sind dabei Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für die jeweilige Maßnahme geflossen?

Wie viele Monate vor der Schließung des jeweiligen Standorts wurden diese Baumaßnahmen jeweils durchgeführt?

2

In welchen Standorten der Bundeswehr, die nach dem derzeitigen Planungsstand noch zur Auflösung anstehen, sind seit Beginn des Jahres 2004 umfangreichere Neubau- oder bauliche Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 Euro durchgeführt worden oder noch geplant, und in welcher Gesamthöhe sind dabei Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für die jeweilige Maßnahme geflossen, bzw. für die noch anstehenden Maßnahmen vorgesehen?

3

In welchen Standorten der Bundeswehr, die seit der Verabschiedung des Stationierungskonzeptes der Bundeswehr aus dem Jahr 2004 signifikant verkleinert wurden und bei denen sich die durchgeführten Maßnahmen nach dieser Reduzierung als nicht mehr bedarfsgerecht erwiesen haben, sind seit Beginn des Jahres 2004 umfangreichere Neubau- oder bauliche Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 Euro durchgeführt worden, und in welcher Gesamthöhe sind dabei Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für die jeweilige Maßnahme geflossen?

Wie viele Monate vor der signifikanten Reduzierung des jeweiligen Standorts wurden diese Baumaßnahmen jeweils durchgeführt?

4

In welchen Standorten der Bundeswehr, deren signifikante Verkleinerung nach dem derzeitigen Planungsstand noch aussteht, sind seit Beginn des Jahres 2004 umfangreichere Neubau- oder bauliche Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 Euro durchgeführt worden oder noch geplant, die nach der erfolgenden Standortverkleinerung als nicht mehr bedarfsgerecht anzusehen sind?

In welcher Gesamthöhe sind dabei Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für die jeweilige Maßnahme geflossen, bzw. für die noch anstehenden Maßnahmen vorgesehen?

5

Welche militärischen und wirtschaftlichen Erwägungen sprachen in den Fällen, die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 enthalten sind, jeweils für die Durchführung der Neubau- oder Instandhaltungsmaßnahmen?

6

Welcher durchschnittliche zeitliche Planungshorizont kommt bei der Planung und Umsetzung von Neubaumaßnahmen in Bundeswehrstandorten, die nach dem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen, zur Anwendung?

Wie viele Monate liegen jeweils im Schnitt zwischen den einzelnen Phasen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung?

7

Welcher durchschnittliche zeitliche Planungshorizont kommt bei der Planung und Umsetzung von baulichen Instandsetzungsmaßnahmen in Bundeswehrstandorten, die nach dem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen, zur Anwendung?

Wie viele Monate liegen jeweils im Schnitt zwischen den einzelnen Phasen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung?

Berlin, den 12. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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