Erkenntnisse und Konsequenzen aus den Enthüllungen hinsichtlich des rechtsextremistischen Netzwerkes um Franco A. – Aufklärung und Reform im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Monika Lazar, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Es ist erschreckend, dass eine Gruppe gewaltbereiter Soldaten mit rechtsextremer Gesinnung über Jahre scheinbar unentdeckt in der Bundeswehr agieren und Anschläge planen konnte. Obwohl das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Bundeswehr über zahlreiche Strukturen und Instrumente wie den Militärischen Abschirmdienst (MAD) verfügen und es eine Reihe von Gelegenheiten gab, um die Extremisten in der Bundeswehr aufzuspüren und diese von ihr fernzuhalten, wurde im Fall Franco A. bei verschiedenen Gelegenheiten aus Sicht der Fragesteller verantwortungslos und fahrlässig gehandelt. Es ist völlig unverständlich und zeugt von enormen Fehlern, dass es trotz zahlreicher Hinweise wie einer klar rechtsextremistischen Masterarbeit, dem Diebstahl von Waffen und Munition und eindeutigen Äußerungen einiger Beteiligten so lange gedauert hat, bis die Gruppe aufflog. Anscheinend nur durch einen Zufall wurde verhindert, dass die Soldaten Anschlagspläne in die Tat umsetzen konnten.
Diese Zustände sind nicht hinnehmbar für eine Bundeswehr, die fest in den Vorgaben des Grundgesetzes verankert ist. Gerade in einer Organisation, in der militärisches Wissen und Fertigkeiten vermittelt werden und es gleichzeitig Zugang zu Waffen gibt, ist eine besondere Wachsamkeit und Entschlossenheit gegenüber der rechtsextremistischen Gefahr geboten. Jeder Fall von Extremismus in der Bundeswehr ist ein Fall zu viel.
Es bedarf einer dringenden und schonungslosen Aufklärung, wie es zu diesen schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen kommen konnte. Gleichzeitig muss durch eine Reihe von überfälligen Reformprozessen sichergestellt werden, dass derartige Entwicklungen für die Zukunft frühzeitig erkannt und damit auch wirksam verhindert werden können.
Die grundlegenden Probleme in der Führungskultur zeigen sich an einer Reihe von weiteren Vorfällen, die die Bundeswehr in jüngerer Zeit erschüttert haben. Hier hätte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, als Dienstherrin und Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt aus Sicht der Fragesteller viel früher und entschlossener handeln müssen, insbesondere da zahlreiche Probleme mit Bezug auf den Extremismus als auch auf die Führungskultur bei vielen Gelegenheiten in den letzten Jahren immer wieder thematisiert worden sind.
Weder ist es angebracht, die Bundeswehr als Ganzes unter einen Generalverdacht zu stellen noch dürfen Vorfälle und Fehler als Einzelfälle kleingeredet und verharmlost werden. Nun muss eine ebenso schonungslose wie sachliche Aufklärung erfolgen, um strukturelle Probleme und Schwachstellen zu erkennen und abzustellen, auch und gerade mit Blick auf die große Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten, die ihren schwierigen Dienst bei der Bundeswehr mit Haltung, Verantwortungsgefühl und Überzeugung tun. Diejenigen, die Verstöße und Verfehlungen begangen haben, müssen hingegen konsequent und schnell zur Verantwortung gezogen werden.
Fast täglich werden neue Details zu den Umtrieben der Gruppe um Franco A. bekannt, die immer weitere Kreise ziehen. Nach wie vor ist völlig unverständlich, wie Derartiges über Jahre unentdeckt bleiben konnte. Diese Zusammenhänge und die zahlreichen von der Bundesverteidigungsministerin angekündigten Reformvorhaben werfen eine Vielzahl von Fragen auf, gleichzeitig wurde eine Reihe von Fragen bisher aus Sicht der Fragesteller nicht befriedigend beantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Wie sehen die einzelnen Verfahrensvorschriften und Meldewege im Fall eines Besonderen Vorkommnisses (BV) oder eines Sicherheitsrelevanten Vorkommnisses bei der Bundeswehr aus (bitte genau aufschlüsseln, welche Stellen bzw. Personen zu welchem Zeitpunkt durch welche Stellen bzw. Personen in welcher Form informiert werden)?
a) An welche konkreten Stellen und in welcher Form erging die Meldung eines Besonderen Vorkommnisses vom 19. Juni 2014, und welche Maßnahmen wurden daraufhin zu welchem Zeitpunkt und auf wessen Weisung hin ergriffen (vgl. Chronologie der Ereignisse im Fall OLt A. vom 16. Mai 2017)?
b) Wann hat die Bundesverteidigungsministerin vom Waffenverlust bei einem Schießvorhaben der Universität der Bundeswehr München am 18. Juni 2014 (BV vom 19. Juni 2014) erfahren?
c) An welche konkreten Stellen und in welcher Form erging die Meldung eines Besonderen Vorkommnisses vom 15. Februar 2017, und welche Maßnahmen wurden daraufhin zu welchem Zeitpunkt und auf wessen Weisung hin ergriffen (vgl. Chronologie der Ereignisse im Fall OLt A. vom 16. Mai 2017)?
d) Wann hat die Bundesverteidigungsministerin vom Waffendiebstahl auf dem Truppenübungsplatz Munster Süd, der am 13. Februar 2017 festgestellt wurde (BV vom 15. Februar 2017), erfahren?
Gab es bei Waffen- und/oder Munitionsdiebstählen bisher eine automatische Prüfung, ob dem MAD über die an dem betreffenden Standort stationierten Soldatinnen und Soldaten Erkenntnisse vorliegen, und wenn ja, welche Stellen führten diese Prüfung durch?
Wenn nein, warum nicht, und ist dies für die Zukunft geplant?
Wie erklärt das BMVg die eklatanten Munitionsverluste in Höhe von teilweise mehreren hundert Schuss an einzelnen Standorten an einem Tag, wie sie der Liste des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel vom 16. Mai 2017 an die Mitglieder des Verteidigungsausschusses zu entnehmen ist?
a) Bei wie vielen Fällen der letzten zehn Jahre, bei denen Verluste an Waffen oder Munition verzeichnet wurden, laufen derzeit noch Ermittlungen bzw. Untersuchungen?
b) Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen konkreten Regelungen werden beim Abhandenkommen von Waffen und Munition neben den internen Ermittlungen in den Streitkräften derartige Vorgänge an die Staatsanwaltschaften übergeben, und wie gestalten sich die weiteren internen Ermittlungen nach einer Abgabe?
c) Werden abhandengekommene Waffen und Munition an zentraler Stelle registriert und die Sicherheitsbehörden, z. B. das Bundeskriminalamt (BKA), der MAD, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder der Bundesnachrichtendienst (BND) jeweils informiert?
Welche Weisungen erhielt der MAD in den letzten zehn Jahren hinsichtlich der Prioritäten in der Bearbeitung von Extremismusverdachtsfällen?
Hat der MAD das BMVg auf den starken Anstieg von rechtsextremistischen Verdachtsfällen in den ersten Monaten dieses Jahres aufmerksam gemacht?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, an wen ging dieser Hinweis oder entsprechende Informationen, und was war die Reaktion aus dem BMVg, und wurden Handlungsoptionen besprochen?
Welche Erkenntnisse hat der MAD über rechtsextremistische Netzwerke innerhalb der Bundeswehr?
Hat der MAD Hinweise auf das Bestehen solcher Gruppierungen bekommen, und wenn ja, wann, und welche konkreten Erkenntnisse liegen diesbezüglich vor?
Wer informierte den MAD am 3./4. Februar 2017 darüber, dass A. am 3. Februar 2017 am Flughafen von Wien aufgefallen ist?
a) Worüber wurde hier informiert: lediglich über den Waffenfund, über seine Gesinnung oder auch über die Doppelidentität? Gab es zu dieser bereits hier Hinweise?
b) Was wurde im Einzelnen daraufhin unternommen?
Hat der MAD Erkenntnisse darüber, dass es Verbindungen der Gruppe um Franco A. zu anderen rechtsextremen oder rechtsnationalen Vereinigungen gibt oder gegeben hat?
Informierte der österreichische Verfassungsschutz, der A. am 3. Februar 2017 in Wien verhörte, den MAD direkt darüber oder über den Umweg BfV?
Warum dauerte es vom erstmaligen Bekanntwerden des Falls Franco A. beim MAD (3./4. Februar 2017) noch rund zehn Tage, bis der MAD die operative Fallbearbeitung übernahm?
Warum leitete der MAD die Kenntnis der vorläufigen Festnahme von A. am Wiener Flughafen durch die österreichischen Behörden sowie den in diesem Zusammenhang stehenden Waffenfund nur an den Kommandeur des Jägerbataillons 291 weiter, nicht aber beispielsweise an Strafverfolgungsbehörden oder höhere Kommandostellen bzw. Stellen im BMVg (beispielsweise das Referat FüSK III 3 – zuständig für Innere Führung und Militärseelsorge)?
Woher stammt die Einschätzung, dass es sich bei Franco A. um einen Einzeltäter handelt, und worauf basiert diese?
Welche konkreten Vorbereitungshandlungen hat A. nach Ansicht des MAD unternommen, um etwaige Gewaltanwendungen durchzuführen?
Welche Handlungen hat A. nach Ansicht des MAD vorbereitet, und wie weit waren bzw. sind diese gediehen?
Waren bzw. sind in diese Vorbereitungen möglicherweise andere Personen involviert, die diese weitertreiben könnten bzw. zumindest Mitwisser sind?
Wann hat der MAD, das BMVg bzw. Vorgesetzte das erste Mal Kenntnis von Äußerungen des Oberleutnant Ralf G. aus der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf (Nordrhein-Westfalen) erfahren, der laut Medienberichten mit Blick auf Illkirch u. a. in Gesprächen auf „eine Gruppe gewaltbereiter Offiziere, die Waffen und Munition sammeln, um im Fall eines Bürgerkriegs auf der richtigen Seite zu kämpfen“ verwiesen haben soll (vgl. DER SPIEGEL, „Gewalt als probates Mittel“, 13. Mai 2017)?
Trifft es zu, dass die Beobachtung von Maximilian T. durch den MAD eingestellt wurde?
Wenn ja, wann und aus welchen Gründen wurde entschieden, die Beobachtung einzustellen, obwohl er offenbar versucht hat, andere für Gewalttaten anzuwerben?
Wie oft und wann konkret hat sich die Bundesverteidigungsministerin mit dem Präsidenten des MAD getroffen?
Ist das BMVg der Ansicht, dass dies mit Blick auf die Geschehnisse mit rechtsextremistischem Hintergrund ausreichend war?
Wie oft und wann genau hat sich die Bundesverteidigungsministerin seit ihrem Amtsantritt zu Fragen der Inneren Führung oder von Rechtsextremismus in der Truppe unterrichten lassen?
Ist das BMVg der Auffassung, dass die Themen Rechtsextremismus in der Bundeswehr und Innere Führung in den vergangenen Jahren mit der notwendigen Priorität behandelt wurden?
Wie begründet die Bundesregierung den Abbau von Stellen beim MAD in den letzten Jahren, insbesondere die Verringerung der „Ermittler in der Fläche“ (vgl. DER SPIEGEL, „Die Eisprinzessin“, 6. Mai 2017)?
Gibt es aus Sicht des BMVg einen Zusammenhang zwischen dem erfolgten Stellenabbau im MAD und den Problemen des BMVg bei der Wahrnehmung und dem Umgang mit rechtsextremistischen Vorfällen in der Bundeswehr?
Auf wessen Betreiben hat es wann eine Schwerpunktverlagerung im MAD zugunsten einer stärken Beschäftigung mit dem Thema Islamismus gegeben (vgl. DER SPIEGEL, „Die Eisprinzessin“, 6. Mai 2017)?
Inwiefern ist es dadurch zu einer Vernachlässigung des Themenfeldes Rechtsextremismus in der Bundeswehr gekommen?
Ist das BMVg der Ansicht, dass es bei Soldatinnen und Soldaten ab ihrem Dienstantritt nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ausreichend ist, nur anlassbezogen eine erneute Prüfung vorzunehmen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, plant das BMVg eine Änderung dieser Praxis?
Welche Schlüsse zieht das BMVg aus den bisherigen Geschehnissen rund um den Fall Franco A. für die personellen und operativen Strukturen des MAD, und an welchen Stellen sieht das BMVg entsprechenden Reformbedarf?
Warum hat das BMVg keine besonderen Maßnahmen ergriffen, nachdem deutlich wurde, dass die Zahl rechtsextremistischer Vorfälle in der Bundeswehr in den Jahren 2015 und erneut 2016 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich anstieg?
Hat es hierzu einen Hinweis seitens des MAD gegeben, und wenn ja, wann, an welche Stellen im BMVg, und welche Schlüsse wurden daraus gezogen?
Ist das BMVg der Auffassung, dass sich überdurchschnittlich viele Menschen mit rechtsnationalem und/oder rechtsradikalem Gedankengut in der Truppe befinden?
a) Welche Empirie dient als Grundlage für die Antwort?
b) Wie bewertet das BMVg in diesem Zusammenhang Zahlen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr (SOWI), nach denen 13 Prozent der Studentinnen und Studenten der Bundeswehr eine Nähe zu rechtem Gedankengut hätten (vgl. DER SPIEGEL, „Die Eisprinzessin“, 6. Mai 2017)? Welche Schlüsse wurden daraus seit Abschluss der im Artikel erwähnten Studie des SOWI und seit Amtsantritt der Bundesverteidigungsministerin gezogen?
Seit wann hat das BMVg Kenntnis davon, dass an der Bundeswehr-Universität in München Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen Verbindungen zur rechtsextremen so genannten Identitären Bewegung pflegen?
Gibt es Hinweise darauf, dass Studentinnen und Studenten oder Absolventinnen und Absolventen der Bundeswehr-Universität in München Mitglieder anderer rechtsextremer Vereinigungen sind?
Wenn ja, seit wann ist dies dem BMVg bekannt?
Seit wann überprüfen der MAD, der Verfassungsschutz oder weitere Bundesbehörden Studentinnen und Studenten oder Absolventinnen und Absolventen der Bundeswehr-Universität in München aufgrund des Verdachts auf Rechtsextremismus?
Gibt es Hinweise darauf, dass Studentinnen und Studenten oder Absolventinnen und Absolventen der Bundeswehr-Universität in Hamburg ebenfalls Kontakte zur „Identitären Bewegung“ pflegen, Mitglieder der Bewegung oder einer anderen rechtsextremen Vereinigung sind?
Wenn ja, seit wann ist dies dem BMVg bekannt?
Welche Verbindungen sind dem BMVg nach jetzigem Stand zwischen den Studentinnen und Studenten der Bundeswehr-Universität München, die derzeit vom MAD unter Rechtsextremismusverdacht stehen, und Franco A., Maximilian T., Mathias F., Ralf G., Josef R., Felix S. oder weiterer Personen, die entweder zum Netzwerk rund um Franco A. gezählt und/oder derzeit als Zeugen eingestuft werden?
Welche Orte wurden im Rahmen der Durchsuchungen an insgesamt 16 Orten in Deutschland, Frankreich und Österreich am 26. April 2017 durchsucht?
Was wurde bisher an Gegenständen sichergestellt?
Welche bzw. wie viele Speichermedien bzw. Datenträger wurden sichergestellt?
Wer wertet diese derzeit aus, und wann ist mit (ersten) Ergebnissen zu rechnen?
Auf welche Weisung mit welchem Wortlaut hin wurden am 8. Mai 2017 bundesweit alle Kasernen der Bundeswehr nach Memorabilia aus der Wehrmacht und NS-Zeit durchsucht?
a) Welches Personal führte an den Standorten jeweils die Durchsuchungen durch?
b) Welche Räumlichkeiten wurden in den einzelnen Standorten durchsucht, welche wurden ausgespart?
c) Wurden hierbei auch die Stuben der Soldatinnen und Soldaten durchsucht? Wenn ja, konnten diese sich auch widersetzen?
d) Wurden Standorte ausgelassen? Wenn ja, welche, und aus welchen Gründen?
War es zulässig, Waffen, Munition und Sprengstoff im Schützenpanzer Fuchs zu belassen, der am 13. Februar 2017 aufgebrochen wurde?
a) Wenn nein, welche Erklärung führt das BMVg dafür an?
b) Geht das BMVg von Komplizen bei diesem Diebstahl aus?
Gibt es neue Erkenntnisse, dass weitere Diebstähle aus Beständen der Bundeswehr mit A. oder seinen Komplizen und Mitwissern in Verbindung zu bringen sind?
Wann genau haben Ermittler der Bundeswehr Wehrmachtsandenken in der Fürstenberg-Kaserne in Donaueschingen entdeckt, und um welche handelt es sich hierbei im Einzelnen?
a) Gibt es Hinweise auf rechtsextremistische Strukturen am Standort in Donaueschingen, die über Einzelpersonen hinausgehen?
b) Welche Folgen haben die Funde von Wehrmachtsandenken bisher gezeigt, und inwiefern trifft es zu, dass die gefundenen Gegenstände „keine strafrechtliche Relevanz“ hätten (vgl. ZEIT ONLINE, „Wehrmachtsandenken in weiterer Kaserne gefunden“, 6. Mai 2017)?
Welche Hinweise hat es jenseits der Masterarbeit ggf. vorher gegeben, dass Franco A. rechtsextreme Ansichten vertritt und nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht?
Welche Personen haben in den vergangenen Jahren an den Standorten, an denen Franco A. stationiert war (also vor allem Fontainebleau (FRA); Hammelburg; Illkirch (FRA)), dienstliche Bewertungen und Einschätzungen des Soldaten A. vorgenommen?
Sind hier Anzeichen für rechtes Gedankengut bzw. politisch motivierten Extremismus zutage getreten? Wenn ja, wie wurde mit ihnen umgegangen?
Seit wann ist den vorgesetzten Dienststellen und dem BMVg bekannt, dass es bereits kurz nach Gründung der deutsch-französischen Einheit in Illkirch ein rechtsextremistisches Netzwerk von Soldaten gegeben haben soll (vgl. DER SPIEGEL, „Gewalt als probates Mittel“, 13. Mai 2017), und wie hat man auf etwaige Hinweise reagiert?
Warum ist es nach Aussagen des BMVg nicht möglich, gelöschte elektronische Nachrichten auf dem Computer des ehemaligen Rechtsberaters des Streitkräfteamtes der Bundeswehr wiederherzustellen, die auf den Zeitraum vor dem 4. April 2017 datieren?
a) Welche technische Begründung wird dafür ins Feld geführt?
b) Hat das BMVg hier beispielsweise das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder externe Dritte um Unterstützung gebeten, und wenn nein, warum nicht?
c) Inwiefern hat der in Rede stehende ehemalige Rechtsberater des Streitkräfteamtes der Bundeswehr damit geltende Aufbewahrungspflichten für elektronische Kommunikation verletzt?
d) Geht das BMVg von einem zufälligen Löschen relevanter Kommunikation aus oder aber von Vorsatz?
Wie viele Eingaben hat es im Jahr 2016 sowie bisher im Jahr 2017 an das BMVg seitens der Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Angestellten der Bundeswehr gegeben, in denen Probleme bei der Führung bzw. Führungskultur thematisiert wurden?
Ist dem BMVg die Eingabe eines Hauptfeldwebels (HFw) vom 11. Mai 2017 an Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen und den Verteidigungsausschuss bekannt?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wie wurde bisher damit umgegangen?
c) Werden die vorgetragenen Bedenken des HFw ernst genommen und überprüft?
d) Wurde der in Rede stehende Kommandeur gerügt, und wenn ja, ist das BMVg der Ansicht, dass eine Rüge gegenüber dieser Person ausreichend ist, um den Problemen am Standort zu begegnen?
Wie verteilen sich die derzeit 275 rechtsextremistischen Verdachtsfälle des MAD auf die Standorte der Bundeswehr (bitte nach Vorfall, Jahr und Standort aufschlüsseln)?
Gibt es aus Sicht des BMVg eine Häufung von abgeschlossenen und in Bearbeitung befindlichen Fällen an bestimmten Standorten? Wenn ja, welche Maßnahmen sind diesbezüglich veranlasst worden?
Wie soll die von der Bundesverteidigungsministerin angekündigte Überprüfung von Kasernennamen der Bundeswehr organisiert werden?
a) Soll es Veränderungen am bisherigen Verfahren geben (bitte auch dieses noch einmal ausführlich darstellen), und wenn ja, welche?
b) Wie soll die Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten vor Ort sowie der jeweiligen Kommune und Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Prozesses zur Umbenennung gewährleistet werden?
c) Wie sieht das konkrete Vorgehen aus, wenn unterschiedliche Stellen vor Ort zu anderen Einschätzungen kommen als das BMVg?
d) Wie soll gewährleistet werden, dass einerseits ein bürgernaher Prozess zur Umbenennung der Kasernen stattfindet, andererseits aber eine Umbenennung bei den zu überprüfenden Kasernen unumgänglich ist, deren Namensgeber Angehörige der Wehrmacht waren und nach Aussagen der Bundesverteidigungsministerin jenseits des Widerstandes nicht traditionsstiftend für die Bundeswehr sein können?
e) Trifft es in diesem Zusammenhang zu, dass die Bundesverteidigungsministerin der Bundestagsabgeordneten Kathrin Rösel zugesichert hat, „dass über die Beibehaltung des Namens Lent-Kaserne vor Ort in Rotenburg entschieden werden kann“ (vgl. http://kathrin-rösel.de/PM-2016/Rösel:%20Verteidigungsminister%20bestätigt%20Beibehaltung%20des%20Namens%20Lent-Kaserne%20.html)?
f) Trifft es dann entsprechend zu, dass die Entscheidung des Rotenburger Stadtrates, die Lent-Kaserne nicht umzubenennen, seitens des BMVg akzeptiert werde? Wenn ja, wie ist dies mit Aussagen der Bundesverteidigungsministerin vereinbar, nach denen die Wehrmacht nicht traditionsstiftend für die Bundeswehr sein könne?
g) Wenn nein, ist entsprechend auch für die Lent-Kaserne in Rotenburg eine Umbenennung geplant?
h) Vor welchem Zeithorizont sollen die Umbenennungen der in Rede stehenden Kasernen erfolgen?
Bis wann soll nach den Plänen des BMVg die angekündigte Reform des Wehrdisziplinarwesens erfolgen?
a) An welchen Stellen sieht das BMVg besonderen Reformbedarf? Woraus speist sich diese Einschätzung zuvorderst?
b) Wie und unter wessen Leitung soll der Prozess zur Überarbeitung des Wehrdisziplinarwesens erfolgen?
c) Mit welchen Maßnahmen sollen die Kontrollmechanismen in ihrer Wirksamkeit und ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden, und sind bei schwerwiegenden Verstößen auch Korrekturmechanismen vorgesehen?
Ist das BMVg der Ansicht, dass die Beteiligung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten im Offiziersrang – einschließlich Generalität – bei schweren Verfehlungen wie Tatenlosigkeit gegenüber rechtsextremistischen Handlungen Konsequenzen wie eine Suspendierung vom Dienst oder eine unehrenhafte Entlassung zur Folge haben sollte, wie dies teilweise bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, insbesondere bei Mannschaften und Feldwebeln der Fall ist?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Schritte werden in dieser Richtung geprüft oder eingeleitet?
Welche Maßnahmen sollen in den Bereichen Politische Bildung und Ausbildung getroffen werden?
a) In welchen Bereichen sieht das BMVg bei der Politischen Bildung Reformbedarf?
b) In welchen Bereichen sieht das BMVg bei der Ausbildung Reformbedarf?
c) Vor welchem Zeithorizont sollen Änderungen in den Bereichen Politische Bildung und Ausbildung vorgenommen werden?
d) Wie werden diese Änderungen u. a. hinsichtlich Wirksamkeit und Nachsteuerungsbedarf künftig evaluiert?
Inwiefern soll es zu einer Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Prinzipien der Inneren Führung kommen?
a) Sind die jüngsten rechtsextremistischen Vorfälle rund um Franco A. Anlass für diese Überarbeitung?
b) So eine Überarbeitung vorgesehen ist, vor welchem Zeithorizont und unter wessen Leitung soll diese erfolgen?
Wie und in welcher Form plant das BMVg die Überarbeitung des derzeit gültigen Traditionserlasses für die Bundeswehr?
a) Inwiefern sollen externe Expertinnen und Experten wie beispielsweise Historikerinnen und Historiker oder Angehörige einschlägiger Verbände hinzugezogen werden?
b) Bis wann soll der überarbeitete Traditionserlass vorliegen, wann soll er Gültigkeit erlangen?
In welcher Form soll das Parlament bzw. der Verteidigungsausschuss bei den einzelnen Reformvorhaben (vgl. Fragen 48 bis 53) eingebunden werden?
Wie wird eine Beteiligung des Parlaments in den letzten verbleibenden Sitzungswochen der 18. Wahlperiode sichergestellt, und welche Maßnahmen trifft das BMVg generell vor dem Hintergrund, dass eine Reihe von Reformen und Untersuchungsvorhaben über die Dauer der jetzigen Legislaturperiode hinausgehen?
Plant das BMVg weiterhin, den Kriminologen Prof. Dr. Christian Pfeiffer mit der Durchführung einer so genannten Dunkelfeldstudie zu sexuellen Übergriffen, Mobbing, Aufnahmeritualen usw. zu beauftragen?
a) Wenn ja, inwiefern teilt das BMVg Vermutungen von Prof. Dr. Christian Pfeiffer, nach denen er bei seinen Untersuchungen erwarte, auf sexuelle Orgien und Vergewaltigungen zu stoßen (vgl. www.dbwv.de/dbwv-infoportal/politik-verband/beitrag/news/wut-und-unverstaendnis-nach-vonder-leyen-interview/)?
b) Ist das BMVg der Ansicht, dass die Aussagen von Prof. Dr. Christian Pfeiffer, noch bevor er mit den Arbeiten an der Dunkelfeldstudie begonnen hat, die Durchführung seiner Arbeit belasten könnten? Wenn nein, warum nicht?