[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juni 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13033
18. Wahlperiode 29.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12653 –
Rolle der Sicherheitsbehörden in Vorbereitung des G20-Gipfels in Hamburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Vorfeld des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg äußern
Bürgerrechtsorganisationen und globalisierungskritische Organisationen ernsthafte
Sorgen über die Gewährleistung demokratischer Grundrechte. Das Komitee für
Grundrechte und Demokratie, die Humanistische Union, die Internationale Liga
für Menschenrechte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein
sowie die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen befürchten, dass
die Stadt Hamburg anlässlich des Gipfeltreffens in einen Ausnahmezustand
versetzt wird (Presseinformation der Internationalen Liga für Menschenrechte vom
19. April 2017). Anlass dafür sind Diskussionen über umfangreiche Sperrzonen,
Demonstrationsverbote bzw. -einschränkungen und einen großangelegten
Polizeieinsatz.
In einem offenen Brief an die Hamburger Bevölkerung warnten G20-Gegner
aus mehreren Ländern vor einer Vorverurteilung als „Störenfriede“ und
„Krawallmacher“. Die auf dem Gipfel verhandelten Politiken seien dieselben, „die
unsere Städte in Spielwiesen für profitorientierte Immobilen- und
Finanzspekulation verwandeln.“ Die seien die wahren Eindringlinge und Zerstörer der
Städte, vor denen man sich schützen müsse (dpa, 17. Mai 2017).
Erfahrungen mit anderen derartigen Großereignissen lassen auch aus Sicht der
Fragesteller befürchten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
zugunsten eines weitgehend ungestörten Gipfelablaufs unverhältnismäßig
eingeschränkt wird. Das gilt zum einen für die Behörden Hamburgs, die das
Versammlungsrecht aus Sicht der Fragesteller beispielsweise dadurch
einschränken, dass sie die angemeldeten Camps der Demonstrantinnen und
Demonstranten verweigern (vgl. z. B. Hamburger Abendblatt, 15. Mai 2017). Dabei
verweisen sie zum einen auf den G7-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 und auf
Schloss Elmau in Oberbayern im Jahr 2015. Der Bund ist durch die
Bereitstellung polizeilicher wie auch militärischer Unterstützung für die jeweiligen
Landespolizeikräfte wie auch durch die Rolle des Bundeskriminalamts (BKA) als
Zentralstelle für den Austausch personenbezogener Informationen mit anderen
Staaten an diesen Sicherheitsmaßnahmen beteiligt.
Die Fragesteller begehren daher Auskunft über die Planungen und Vorhaben
insbesondere der Sicherheitsbehörden des Bundes (einschließlich der
Bundeswehr).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Eine offene Beantwortung der Fragen 1, 7, 8, 9, 12 und 19 ist nicht
vollumfänglich möglich.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des
Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen,
ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem
parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124,
161 [189]). Die Einstufung der Antworten als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall
im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde
Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden des
Bundes offenlegen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Sicherheitsbehörden des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders
schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte zu.
Die Auflistung der Maßnahmen und der Organisation der Abwehr möglicher
Angriffe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
ermöglicht etwaigen Angreifern Rückschlüsse auf die Abwehrfähigkeit der
Bundesregierung. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann daher für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
Die Antwort auf die Fragen wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert übermittelt.
1. Welche Aufgaben und welche Rolle haben die Behörden des Bundes im
Zusammenhang mit dem G20-Gipfel (bitte konkret und vollständig benennen)?
Wie haben sie sich jeweils bislang auf den Gipfel vorbereitet?
In Zusammenhang mit dem G20-Gipfel obliegt dem Bundeskriminalamt (BKA)
gemäß § 5 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) der erforderliche
Personenschutz und der Schutz für die Aufenthaltsräume der Mitglieder der
Verfassungsorgane des Bundes sowie der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen
Staaten.
Das BKA, Abteilung Sicherungsgruppe (SG) hat zur Vorbereitung des G20-
Gipfels die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Hanse sowie einen
Vorbereitungsstab eingerichtet.
Ferner hat das BKA, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) bis voraussichtlich
8. Juli 2017 eine Informationssammelstelle (ISa) eingerichtet.
Diese ST-ISa-G20 gewährleistet den ständigen nationalen und internationalen
Informationsaustausch des BKA mit den beteiligten Sicherheitsbehörden und dem
Bundesministerium des Innern (BMI) in den Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK).
Darüber hinaus richtet die Abteilung ST anlässlich des G20-Gipfels eine
Bereitstellungs-BAO (Besondere Aufbauorganisation) ein, um in Fällen von Straftaten,
die sich gegen das Leben (§§ 211, 212 des Strafgesetzbuches – StGB) oder die
Freiheit (§§ 234, 234a, 239, 239b StGB) der Verfassungsorgane des Bundes oder
ausländischer Staatsgäste richten, ohne Zeitverzug die Strafverfolgung gemäß § 4
BKAG sowie die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus mit
unmittelbarem Bezug zum G20-Gipfel gemäß § 4a BKAG sicherzustellen.
Die Abteilung Informationstechnik (IT) hat zur Umsetzung der IT-Maßnahmen
gemäß Anforderung der Abteilungen SG und ST die BAO Alster eingerichtet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt und bewertet im Rahmen
seiner gesetzlichen Befugnisse Informationen zu der extremistischen
Mobilisierung gegen den G20-Gipfel und fügt diese in Form von Berichten zusammen, die
Bedarfs- und Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden.
Die Bundespolizei (BPOL) wird die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht
nur am Veranstaltungsort, sondern im gesamten Bundesgebiet vornehmlich an
den Grenzen und auf den Bahnhöfen wahrnehmen. Zur Vorbereitung auf diesen
Einsatz hat die BPOL einen Vorbereitungsstab eingerichtet. Darüber hinaus wird
die BPOL das BKA und die Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg (im
Folgenden: Hamburg) unterstützen.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) unterstützt im Rahmen der
Amtshilfe die Gefahrenabwehrbehörden des Landes Hamburg (Autorisierte Stelle Land,
Feuerwehr und Polizei), die BPOL, das BKA sowie das Auswärtige Amt im
technischen und logistischen Bereich.
Die Aufgaben sind:
Beleuchtung,
Stromversorgung,
Verpflegung und Logistik,
Gestellung von Technik und Ausstattung,
Sicherstellung von Kommunikationsverbindungen,
Retten von Menschenleben in Szenarien wie Terroranschlag und Verletzte bei
Großveranstaltungen.
Für die Sicherstellung dieser Aufgaben werden die notwendigen taktischen
Einheiten des THW nach Hamburg verlegt. Das dafür notwendige Bedienpersonal
wurde bereits informiert.
Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) obliegt die
Akkreditierung und Betreuung der Presse aus dem In- und Ausland.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2. Inwiefern kann die Bundesregierung Informationen der Fragesteller
bestätigen, dass die Mitarbeiterin einer in der Hamburger Innenstadt gelegenen
Firma von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden sei, sich beim BKA
akkreditieren zu lassen, damit der Zutritt zur Innenstadt im Zweifelsfall
gesichert sei?
Ist das BKA in irgendeiner Form an der Entgegennahme und/oder
Bearbeitung von Akkreditierungen, Anmeldungen oder ähnlichen Vorgängen
beteiligt, deren Ziel es ist, berechtigten Personen leichteren Zugang zu Orten in
den Sicherheitszonen der Hamburger Innenstadt zu gewähren, und falls ja,
welche Rolle genau hat das BKA dabei, um welche Zonen geht es dabei
(bitte die genauen Örtlichkeiten nennen), wie ist das Verfahren gestaltet,
welche Daten müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angeben, wo
werden diese gespeichert, und was haben Personen zu gewärtigen, die diese
Akkreditierung nicht durchlaufen?
Im Rahmen des G20-Gipfels werden nach aktuellem Stand Sicherheitsbereiche
an der Messe Hamburg, an der Elbphilharmonie sowie an diversen
Übernachtungshotels eingerichtet werden.
Für das Betreten der durch das BKA eingerichteten Sicherheitsbereiche ist eine
Akkreditierung erforderlich. Ohne gültige Akkreditierung kann kein Zutritt zu
den Sicherheitsbereichen gewährt werden.
Für die Akkreditierung und Personenüberprüfung werden Familienname,
Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort benötigt, welche für den Zeitraum des
Einsatzes gespeichert werden. Gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes
und auf persönliches Erscheinen wird der Sonderausweis ausgegeben. Es erfolgt
keine pauschale Datenerhebung für den Innenstadtbereich, sondern lediglich für
die festgelegten Sicherheitsbereiche.
3. In welchen gemeinsamen Gremien mit den Polizei- sowie
Verfassungsschutzbehörden der Länder waren welche Behörden des Bundes im
Zusammenhang mit dem G20 bislang vertreten, und welchem Zweck dienen diese
Gremien?
Im Rahmen eines übergreifenden Austausches haben sich die polizeilichen Bund-
Länder-Gremien (Arbeitskreis [AK] II der Innenministerkonferenz mit seinen
Unterausschüssen) mit dem G20-Gipfel befasst. Der AK II setzt sich aus den
Leitern der Sicherheitsabteilungen der Innenminister der Länder, des BMI sowie des
Präsidenten des BKA zusammen. Das Gremium des AK II bietet die Möglichkeit,
durch eine übergreifende und fortlaufende Bund-Länder-Abstimmung eine
wirkungsvolle Aufgabenerledigung zu erreichen. Darüber hinaus befassen sich auch
die Gemeinsamen Zentren mit dem G20-Gipfel. Zu diesen zählen das
Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus-
und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ). An den regelmäßigen Sitzungen
nehmen neben dem BKA auf Länderebene alle Landeskriminalämter (LKÄ) und
Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), auf Bundesebene das BfV, der
Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD), das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die BPOL, der
Generalbundesanwalt (GBA) und das Zollkriminalamt (ZKA) teil.
Die Gemeinsamen Zentren dienen der Optimierung des länderübergreifenden
Informationsaustauschs der Nachrichten- und Polizeidienststellen, wenngleich
offizielle Meldewege hierdurch nicht ersetzt werden. Die Gemeinsamen Zentren
sind reine Informations- und Kommunikationsplattformen der beteiligten
Behörden. Die Bewertungshoheit über thematisierte Sachverhalte verbleibt bei den
zuständigen Behörden.
4. Bei welchen Besprechungen haben Vertreter von Bundesbehörden oder der
Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnahmen, ggf. gemeinsam mit
Vertretern von Landesbehörden, anlässlich des Gipfels erörtert (bitte Datum,
Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse
angeben)?
Das BMI hat bisher drei Koordinierungssitzungen am 18. Januar 2017, 15. März
2017 und 4. Mai 2017 durchgeführt, an denen die im BMI zuständigen
Fachreferate und das BKA, das BfV, die BPOL, das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) und das THW teilgenommen haben.
Im Bundeskanzleramt (BKAmt) fanden am 14. Februar 2017 und am 23. Mai
2017 unter Leitung des Chefs des BKAmts sowie am 29. Mai 2017 unter der
Leitung der Bundeskanzlerin Besprechungen zu den Sicherheitsmaßnahmen für den
G20-Gipfel statt. Neben Vertretern des BKAmts haben Vertreter folgender Behörden
teilgenommen: Auswärtiges Amt (AA), BMI, BPA, Senatsverwaltung Hamburg,
BKA, BPOL, BfV, BND. Sitzungen der sog. Steuerungsgruppe zur
organisatorischen Vorbereitung des G20-Gipfels fanden statt am 19. Januar 2016, 14. März
2016, 16. Juni 2016, 30. September 2016 sowie am 18. Januar 2017, 1. März 2017
und am 2. Juni 2017. Teilnehmer waren Vertreter des AA, des BMI, des BPA, der
Senatsverwaltung Hamburg sowie des BKA.
Die Veranstaltungen dienten dem gegenseitigen Informationsaustausch, Beschlüsse
wurden nicht gefasst.
Vertreter der Bundesbehörden nahmen bisher folgende Termine wahr:
Datum Teilnehmer Thematik/Beschlüsse
06.-07.09.2016
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien
(IBP) und die anderen Mitglieder des
Unterausschusses Führung, Einsatz,
Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK)
Herbstsitzung des UA FEK, Thema: Bewältigung
der Polizeieinsätze anlässlich des OSZE-
Außenministerratstreffens im Dezember 2016 und des
G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg
28.-30.09.2016 Leiter der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes
Herbsttagung der Leiter der Bereitschaftspolizeien
Thema: Sachstand zu den
Vorbereitungsmaßnahmen OSZE und G20
14.-15.02.2017 Teilnehmer: Leiter der Bereitschafts-polizeien der Länder und des Bundes
Frühjahrstagung der Leiter der
Bereitschaftspolizeien
Thema: Nachbetrachtung OSZE / Ausblick G20
22.02.2017 BKA, Polizei der Freien und Hanse-stadt Hamburg
allgemeine Abstimmung von Zuständigkeiten und
Sicherheitsmaßnahmen
14.-15.03.2017 Teilnehmer: Mitglieder des UA FEK
Frühjahrssitzung des UA FEK
Thema: Bewältigung der Polizeieinsätze
anlässlich des OSZE- Außenministerratstreffens im
Dezember 2016 und des G20-Gipfels im Juli 2017 in
Hamburg
21.03.2017 BKA, BPOL, Polizei Hamburg
Thema: Sachstand Einsatzplanungen
(Sicherheitszonen, Zuständigkeiten, Programm, Lage,
Digitalfunk, Akkreditierung)
22.03.2017 BKA, BPA Festlegung Standort Akkreditierungszentrum
23.03.2017 BKA, BPOL Möglichkeiten der Einsatzunterstützung
29.03.2017 BKA, Polizei Hamburg Fortführung allgemeine Abstimmung der Sicher-heitsmaßnahmen
30.03.2017 BKA, BPOL Konkretisierung der Einsatzunterstützung
Datum Teilnehmer Thematik/Beschlüsse
04.-05.04.2017 BKA, BPA Besichtigung Veranstaltungsörtlichkeiten und Ab-sprachen zu Maßnahmen
11.-12.04.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Sicherheitsmaßnahmen an Über-nachtungshotels und Veranstaltungsorten
12.04.2017 BKA, Bundeswehr Möglichkeiten der Amtshilfe
12.04.2017 BKA, Dienstleister des AA Akkreditierung und Sicherheitszonen
19.04.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Sicherheitsmaßnahmen an den Ver-anstaltungsörtlichkeiten
27.-28.04.2017 BKA, Personenschutzdienststellen der Länder Möglichkeiten der Einsatzunterstützung
03.05.2017 BKA, AA Grundsatzangelegenheiten
03.05.2017 BKA, AA, THW Möglichkeiten der Verpflegung der Kräfte im Ein-satz
03.05.2017 BKA, Dienstleister des AA, NDR allgemeine Abstimmung und Ablaufplanung
09.05.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Sicherheitsmaßnahmen an den Über-nachtungshotels
10.-11.05.2017 BKA, BPOL Personalplanung Veranstaltungsörtlichkeiten
10.-11.05.2017 Leiter der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes
Sondersitzung der Leiter der
Bereitschaftspolizeien
Thema: Ausblick G20-Einsatz in Hamburg
11.05.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Verkehrsmaßnahmen, Streckenpla-nung
11.05.2017 BKA, Dienstleister des AA Akkreditierung
11.05.2017 BKA, Bundeswehr Möglichkeiten der Amtshilfe
15.05.2017 BKA, Messe Hamburg Informationsveranstaltung für Mitarbeiter und Mieter
16.-17.05.2017 BKA, AA, BPOL, Polizei Hamburg Schnittstellengespräche zum Transportwesen
19.05.2017 BKA, BPOL, Polizei Hamburg allgemeine Sachstandsdarstellung
29.05.2017 BKA, AA, Polizei Hamburg Einsatz von Spezialkräften
31.05.2017 BKA, Polizei Hamburg Ablaufplanung an den Veranstaltungsorten
01.06.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Streckenplanung
06.06.2017
BPOL u. a. mit Vertretern
benachbarter Landes- und
Bundessicherheitsbehörden
Einsatzbesprechung
07.-08.06.2017 BKA, AA, Polizei Hamburg Abstimmung Kolonnenfahrten
07.-09.06.2017
Leiter der technischen Einheiten
(TEE)
der Bereitschaftspolizeien der Länder
und des Bundes
TEE-Führertagung
Thema: G20 – Allgemeiner Ausblick und Einsatz
von Technischen Einsatzeinheiten
14.06.2017
Vertreter der Polizeien von Bund und
Ländern und Deutschen Hochschule
der Polizei DHPol
Tagung Einsatzreferenten, Thema: Sachstand zu
den Vorbereitungsmaßnahmen zum G20 – Einsatz
in Hamburg
Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung tauscht sich das BfV
regelmäßig mit anderen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus.
Der G20-Gipfel wurde im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) im
Rahmen des Arbeitskreises „Operativer Informationsaustausch“ (AK OI) am
27. April 2017 besprochen.
5. Welchen gegenwärtigen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erörterung bzw. Planung der Sicherheitsmaßnahmen (bitte jeweils die
Zuständigkeit angeben)?
Die Planungen der Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des erforderlichen Personen-
und Innenschutzes nach § 5 BKAG der Abteilung SG des BKA sind
weitestgehend abgeschlossen. Der eingerichtete Vorbereitungsstab beschäftigt sich derzeit
mit der Fertigstellung der gesamten Einsatzkonzeption der Abteilung SG sowie
mit der Organisation der Umsetzung dieser Planungen. Das
Akkreditierungszentrum hat bereits am 1. Juni 2017 den Wirkbetrieb aufgenommen. Die
einsatzvorbereitenden Maßnahmen der Bundespolizei werden in Kürze abgeschlossen sein.
6. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Rahmenkonzeption der
Sicherheitsarchitektur des Gipfels verantwortlich, welche Gremien sind
hierfür geschaffen worden, und wie setzen sich diese zusammen?
Die Sicherheitsbehörden planen ihre Maßnahmen im Rahmen ihrer eigenen
Zuständigkeiten. Für die Bewältigung der Einsatzlage ist grundsätzlich Hamburg
zuständig. Eine Rahmenkonzeption im Sinne der Fragestellung existiert nicht.
Die Maßnahmen der einzelnen Behörden sind jedoch aufeinander abgestimmt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Inwiefern haben sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismus-
Abwehrzentrum (GETZ) sowie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum
(GTAZ) mit dem Gipfel befasst, und welche Themen wurden dabei
angesprochen?
Inwiefern gab es hierbei Beschlüsse oder Empfehlungen, und was war deren
Inhalt?
Welche konkreten Erkenntnisse über mögliche extremistische Gefährdungen
hat die Bundesregierung derzeit?
Auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
8. Inwiefern haben welche Sicherheitsbehörden des Bundes eigene
Sicherheitskonzepte entwickelt oder Beiträge zu den Sicherheitskonzepten unter
Zuständigkeit der Länder geleistet, und was ist jeweils Inhalt dieser Konzepte?
Die Sicherheitsbehörden planen ihre Maßnahmen grundsätzlich im Rahmen ihrer
eigenen Zuständigkeiten und haben für ihre originären Aufgaben Einsatzkonzepte
entwickelt. Dabei findet ein vertrauensvoller Austausch unter den Behörden statt,
um aufeinander abgestimmte Einsatzkonzeptionen zu entwickeln.
Das Einsatzkonzept der BPOL regelt den Einsatz in Hamburg und die
bundesweiten Maßnahmen auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, an
Flughäfen sowie an der Bundesgrenze. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.*
Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Welche Beiträge zu den Sicherheitsmaßnahmen haben die Bundesregierung
bzw. Bundesbehörden bislang durchgeführt oder geplant (bitte ggf.
zusätzlich nach folgenden Merkmalen aufgliedern: eingesetztes bzw.
bereitgestelltes Material, Personal, Zeitraum und Ort)?
Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel gewährleistet das BKA gemäß § 5
BKAG den erforderlichen Personenschutz und den Schutz für die
Aufenthaltsräume der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie der Gäste dieser
Verfassungsorgane aus anderen Staaten.
Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) unterstützt die Polizei
Hamburg im Rahmen seiner allgemeinen Zuständigkeit für im Bundeseigentum
stehende Führungs- und Einsatzmittel der Bereitschaftspolizeien der Länder.
Die BPOL leistet im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung ihren
Beitrag zum störungsfreien Verlauf des G20-Gipfels 2017 in Hamburg sowie
weiterer Parallelveranstaltungen. Die Schwerpunkte bilden hierbei die grenz- und
bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung nach § 2 und § 3 BPolG, insbesondere
in Bezug auf die Überwachung und gegebenenfalls Verhinderung der Anreise
sowie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen die Verhinderung der
Einreise von Gewalttätern aus dem Ausland. Bis zum Zeitpunkt der Fragestellung
hat die BPOL die Polizei Hamburg anlassbezogen mit Einsatzkräften, einem
Polizeihubschrauber und technischen Einsatzkräften unterstützt. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
10. Inwiefern haben jeweils welche Behörden der Freien und Hansestadt
Hamburg gegenüber Sicherheitsbehörden des Bundes allgemeinen oder
spezifischen Bedarf an Unterstützungsleistungen geäußert, und in welchem
Umfang ist diese Unterstützung auch zugesagt, noch in Prüfung oder
zurückgewiesen worden (bitte unter Einschluss von Amtshilfe- und sonstigen
Unterstützungsersuchen vollständig unter Angabe von Datum, Zweck, beantragter
Unterstützung, Material, Personaleinsatz, Dauer und Ort angeben)?
In Zusammenhang mit dem G20-Gipfel hat die Polizei Hamburg das BKA am
8. Juni 2017 um Unterstützung bei der Absuche nach sprengstoffverdächtigen
Gegenständen gebeten. Weitere Angaben hierzu sind aus einsatztaktischen
Gründen nicht möglich. Das Unterstützungsersuchen wird derzeit geprüft.
Im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion gemäß § 5 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes koordiniert das BfV die Beobachtung der extremistischen
Mobilisierung gegen den G20-Gipfel. In diesem Kontext findet eine enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg
statt.
Die BPOL wird die Polizei Hamburg mit ca. 180 Einsatzkräften sowie Führungs-
und Einsatzmitteln unterstützen. Folgende Unterstützungsleistungen der BPOL
für die Polizei Hamburg wurden bereits zugesagt:
Technische Einsatzkräfte,
Wasserwerfer- und Sonderwageneinheiten,
ein Einsatzschiff sowie
Polizeihubschrauber zuzüglich Funktionspersonal.
Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Für einen Gemeinsamen Einsatzabschnitt mit der Polizei Hamburg stellt die
BPOL drei Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften bereit.
Das THW ist fest in die nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrplanungen der Stadt
Hamburg integriert und wird gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über
das Technische Hilfswerk im Bedarfsfall alarmiert. Für die nichtpolizeiliche
Gefahrenabwehr liegt darüber hinaus derzeit ein Amtshilfeersuchen vor.
Sicherstellung der Stromversorgung einer Feuerwache (28. März 2017)
Die Autorisierte Stelle Land (Digitalfunk) hat beim THW zweimal um Amtshilfe
gebeten bei:
Unterstützung beim Aufbau einer mobilen Basisstation im Notfall (1. Juni 2017)
Sicherstellung der Stromversorgung von Basisstationen (4. April 2017)
Das THW unterstützt die Polizei Hamburg bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Es
liegen 14 Amtshilfeersuchen vor.
Im Einzelnen sind dies:
Beleuchtung von Einsatzstellen, Sicherheitsbereichen und Kontrollstellen (vier
Anfragen, 24. Februar 2017; 10. März 2017; 30. März 2017; 22. Mai 2017)
die materielle Unterstützung beim Einrichten von Kontrollstellen am
Sicherheitsbereich (vier Anfragen, 30. März 2017, 29. März 2017, 4. Juni 2017,
6. Juni 2017)
Sicherstellung der Stromversorgung für Container (eine Anfrage, 25. April
2017)
Befüllung von Atemluftflaschen für Tauchgruppen (eine Anfragen, 24.
Februar 2017)
Gestellung einer mobilen Führungsstelle für den Fall eines Ausfalls der
eigenen Führungsstelle (eine Anfrage, 24. Februar 2017)
Sicherstellung der Kommunikation (eine Anfrage, 29. Mai 2017)
Aufbau eines Einsatzgerüstsystem (EGS)-Turmes im Sicherheitsbereich (eine
Anfrage, 27. April 2017)
Aufbau einer Sichtschutzschleuse (eine Anfrage, 2. Februar 2017).
Die Unterstützungsleistungen wurden für den Zeitraum 3. bis 9. Juli 2017
angefragt. Für die meisten Anfragen wird nur beim Auf- und Abbau Personal benötigt.
Für die Sicherstellung der Beleuchtung und der Stromversorgung werden ca.
150 Einsatzkräfte im Einsatz sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 9 verwiesen.
11. Inwiefern wird erwogen oder ist bereits beschlossen, militärische
Sicherheitsbereiche einzurichten, wo genau sollen diese sich befinden, für welchen
Zeitraum, und mit welcher Begründung werden sie eingerichtet?
Es ist nicht vorgesehen, militärische Sicherheitsbereiche einzurichten.
12. Welche Absprachen hat es zwischen Bundes- oder
Landessicherheitsbehörden und dem Bundesministerium für Verteidigung bzw. diesem
nachgeordneten Stellen bezüglich eines Einsatzes von Bundeswehrpersonal oder -
material im Rahmen des G20-Gipfels gegeben (bitte ggf. Auftrag, Zeitraum,
Ort, Zweck, eingesetzte Soldatinnen und Soldaten, Einheiten, denen die
Soldaten angehören, sowie Material angeben; die Frage schließt auch
Amtshilfe- und sonstige Unterstützungsmaßnahmen ein)?
Bisher sind beim Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) 35 Anträge auf
Hilfeleistung durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35
Absatz 1 des Grundgesetzes eingegangen. Sechs Anträge wurden durch den
Antragsteller zurückgezogen, 19 Anträge wurden gebilligt, ein Antrag wurde
aufgrund mangelnder Kapazitäten abgelehnt. Neun Anträge auf Hilfeleistung
befinden sich derzeit noch in Prüfung.
Vorrangig wurden durch die zivilen Behörden Hilfeleistungen im Rahmen der
technisch-logistischen Amtshilfe in Form von Bereitstellung von Material,
Unterkünften, Verpflegung und Abstellflächen für Fahrzeuge beantragt.
Daneben erfolgte auch die Anforderung spezieller Fähigkeiten der Bundeswehr
(Unterstützung mit Ärzten und sanitätsdienstlichem Personal, arztbesetzte
Rettungsmittel, mit ABC-Detektions- und Probenahmefähigkeiten sowie mit der
Bereitstellung eines Luftlagebildes, Unterstützung mit einem Tierarzt mit der
Fachrichtung Pferdemedizin).
Der Antrag auf Unterstützung mit speziellen Fähigkeiten beinhaltet grundsätzlich
weder eine konkrete Einheit noch eine spezifische Anzahl an Soldaten. Dies wird
erst nach Billigung im Rahmen der Vorbereitung und der Absprache mit den
zivilen Einsatzleitungen vor Ort festgelegt. Dies gilt entsprechend für den
konkreten Einsatzort und -zeitraum innerhalb Hamburgs.
Im Einzelnen hat das BKA der Bundeswehr am 11. Mai 2017 ein
Amtshilfeersuchen zur Unterstützung im Falle einer Notevakuierung von Schutzpersonen durch
Bereitstellung von Transportkapazitäten (inklusive Bedienpersonal) in Hamburg
während des Veranstaltungszeitraums übermittelt. Ferner hat das BKA im
Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die Bundeswehr um technische Unterstützung
im Bereich der ABC-Detektion während des Veranstaltungszeitraums gebeten.
Die BPOL hat zur technischen Unterstützung bei der Bundeswehr Kraftfahrer
zum Führen von Dienstfahrzeugen und Einsatzköche sowie Küchenhilfskräfte
angefordert sowie eine Nutzung von innerstädtischen Parkflächen beantragt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Ist ein Einsatz von Bundeswehrpersonal oder Material zur Aufklärung
vorgesehen (falls ja, in welchem Rahmen, in welchem Zeitraum, mit welchen
Gerätschaften, an welchen Orten und mit welchem Auftrag; bitte auch die
Einheiten angeben, denen die Soldaten angehören)?
Im Bereich der Aufklärung gingen bislang vier Anträge auf Hilfeleistung im
Rahmen der technisch-logistischen Amtshilfe durch die Bundeswehr ein. Beantragt
wurde die Unterstützung im Bereich der ABC-Detektion von Gefahrstoffen im
Vorfeld des G20-Gipfels, die Unterstützung beim Absuchen von Elbe- und
Alsterabschnitten nach Sprengvorrichtungen mittels einer Unterwasserdrohne sowie
Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
die Unterstützung bei der Erstellung eines Luftlagebildes im Bereich der
Erfassung und Identifizierung von Kleinstflugobjekten im Bereich der
Elbphilharmonie.
Zur Anzahl der Soldaten, zu den beteiligten Einheiten, dem Zeitraum sowie dem
Ort wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Welche spezifischen Beiträge leisten das Bundeswehrkrankenhaus sowie
das Bundeswehr-Rettungszentrum (bitte nach bereitgestellten bzw.
vorgehaltenem Personal, Bettenkapazitäten, Notarzt- bzw. Rettungswagen und -
hubschraubern und ggf. weiterem Material oder Fahrzeugen aufgliedern)?
Das Bundeswehrkrankenhaus ist gemäß Kooperationsvereinbarung regulär in den
ständigen Rettungsdienst Hamburgs eingebunden.
Darüber hinaus wurden arztbesetzte Rettungs- sowie Lufttransportmittel,
einsatzbereites tauchmedizinisches Personal, Ärzte zur Unterstützung des Betriebes von
Erste-Hilfe-Plätzen in der Nähe der Messe, ein Tierarzt mit der Fachrichtung
Pferdemedizin sowie das Bereithalten von Fachpersonal im
Bundeswehrkrankenhaus (Fachrichtungen Hals-Nasen-Ohren, Augen) für den Zeitraum des G20-
Gipfels beantragt. Die Anträge befinden sich teilweise noch in der Prüfung.
Zur Anzahl von vorgehaltenem Personal und eingesetztem Material wird auf die
Antwort zu Frage 12 verwiesen.
15. Inwiefern ist der Einsatz von AWACS geplant?
Derzeit ist kein Einsatz von Airborne Early Warning and Control Systemen
geplant.
16. Inwiefern und von wem wird im Zusammenhang mit dem Gipfel die Störung
des Funk- und Mobilfunkverkehrs, der Einsatz von IMSI-Catchern oder
stiller SMS erwogen?
Die Sicherheitsbehörden erwägen keinen Einsatz von gezielten Störungen des
Funk- und Mobilfunkverkehrs sowie den Einsatz von so genannten IMSI-
Catchern oder stillen SMS.
17. Welche Sicherheitsmaßnahmen und -überprüfungen hinsichtlich der
Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten sind vorgesehen?
Die Journalistinnen und Journalisten akkreditieren sich beim BPA. Das
Akkreditierungsverfahren läuft nach dem üblichen Verfahren gegen Vorlage eines
gültigen Personaldokumentes ab. Die Ausgabe der Akkreditierungsausweise wird vor
Ort am Eingang zum Pressezentrum in den Messehallen erfolgen.
18. Beabsichtigt das BKA oder eine Sicherheitsbehörde des Bundes die
Errichtung spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen für den Gipfel,
oder ist dies bereits erfolgt, und wenn ja, welche Bezeichnungen tragen diese
Dateien, für welchen Zweck sind sie vorgesehen, welcher Personenkreis soll
aufgrund welcher Kriterien darin gespeichert werden, und wie viele
Personen sind ggf. bereits darin gespeichert (bitte die Errichtungsanordnung
angeben)?
a) Inwiefern sollen sich diese Dateien aus anderen, bereits zustehenden oder
ebenfalls noch in Planung befindlichen Dateien speisen?
b) Welchen Charakter sollen diese Dateien haben, und wie sollen die
Schreib- und Zugriffsrechte gestaltet werden?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Weder das BKA noch
eine andere Sicherheitsbehörde des Bundes beabsichtigt eine Errichtung
spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen für den G20-Gipfel.
19. Inwiefern stehen die Bundesregierung bzw. die Sicherheitsbehörden des
Bundes in Kontakt mit den zuständigen hamburgischen Landesbehörden
hinsichtlich der Einrichtung von Camps von Demonstrantinnen und
Demonstranten?
Inwiefern haben die Bundesbehörden hierzu Einschätzungen vorgelegt, und
was war deren Tenor?
Die ST-ISa-G20 des BKA steht im regelmäßigen Austausch mit den
Landespolizeibehörden Hamburgs. Im Rahmen dieses Austausches werden alle Aspekte des
Gipfels thematisiert.
Das BfV arbeitet grundsätzlich im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung
und unter Wahrnehmung seiner gesetzlichen Zentralstellenfunktion mit der
Landesbehörde für Verfassungsschutz Hamburg zusammen. Hierbei werden u. a.
Erkenntnisse und Lagebilder zu der extremistischen Mobilisierung gegen den G20-
Gipfel ausgetauscht und Bewertungen abgestimmt.
Die Entscheidung über die Zulassung der Camps liegt bei den zuständigen
örtlichen Behörden. Seitens des BfV besteht kein Kontakt zu der zuständigen
örtlichen Behörde, die für die Zulassung von angemeldeten Camps in Hamburg
verantwortlich ist.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Gibt es im Bereich der Bundessicherheitsbehörden Planungen für
Urlaubssperren oder -einschränkungen im Zusammenhang mit dem Gipfel, und
wenn ja, für welche Abteilungen bzw. Einheiten, für welchen Zeitraum?
Im BKA besteht eine amtsweite Urlaubssperre für die Zeit vom 26. Juni bis 9. Juli
2017.
Das Bundespolizeipräsidium hat urlaubsbeschränkende Maßnahmen vom 30. Juni
bis 10. Juli 2017 veranlasst.
Im THW gibt es keine Planungen für Urlaubssperren oder -einschränkungen.
Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Es gibt keine generelle Urlaubssperre für Abteilungen bzw. Einheiten im
Verantwortungsbereich BMVg. Für in der Vorbereitung und Durchführung benötigtes
Personal wird die Beteiligung in der normalen Urlaubsplanung mit
berücksichtigt.
21. Wie viele Polizistinnen und Polizisten des Bundes und, soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat, der Länder werden im Zusammenhang mit
dem Gipfel in Hamburg eingesetzt?
Wie viele Polizisten werden im Zusammenhang mit dem Gipfel an anderen
Orten (bitte konkret angeben) eingesetzt?
Wie viele der Bundespolizisten sollen ihren originären Aufgaben
nachkommen, wie viele zur Unterstützung der zuständigen Landespolizei abgestellt
werden?
Für das BKA sind in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ca. 2 700 Kräfte im
Einsatz.
Die BPOL wird nach den derzeitigen Planungen am Veranstaltungsort bis zu
3 800 Einsatzkräfte für die originäre Aufgabenwahrnehmung, ca. 1 050
Einsatzkräfte zur Unterstützung des BKA und ca. 180 Einsatzkräfte zur Unterstützung
der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg und bundesweit alle verfügbaren
Kräfte des Einzeldienstes an den Grenzen, Bahnhöfen und Flughäfen einsetzen.
Der Bundesregierung sind Planungen der Polizei Hamburg über den Einsatz von
bis zu 10 000 Einsatzkräften bekannt. Die diesbezüglichen Planungen sind noch
nicht abgeschlossen.
22. Welche Neuanschaffung von Software und Hardware sowie weiterem
Material ist seitens der Bundessicherheitsbehörden anlässlich des Gipfels
beabsichtigt, und für welchen Zweck?
Das BKA hat anlässlich des G20-Gipfels keine Software neu angeschafft.
Vorgesehen oder bereits getätigt sind Neuanschaffungen von Führungs- und
Einsatzmitteln zur Durchführung des Schutzauftrages gemäß § 5 BKAG.
Darunter fallen z. B.
– Material zur Erkennbarkeit von Einsatzkräften,
– Arbeitsschutzgerät wie Erdungs- und Blitzschutzmaterial,
– Büroausstattung wie Farblaserdrucker, Beamer, Monitore und Beschaffungen
von Verbrauchsmaterial wie Papier.
Die BPOL hat zur Einsatzdurchführung ergänzend standardisierte Informations-
und Kommunikationstechnik, wie Arbeitsplatzcomputer, Monitore und Telefone,
beschafft.
23. Inwiefern gibt es in Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnahmen
Absprachen und/oder gemeinsame Gremien mit den Behörden anderer Staaten, und
welche Vereinbarungen wurden bislang mit diesen getroffen?
Mit den Nachbarstaaten erfolgt ein intensiver Informationsaustausch in
grenzpolizeilichen Angelegenheiten. Ferner bereitet das BMI eine
Kooperationsabsprache mit dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich vor.
Österreich beabsichtigt, anlässlich des G20-Gipfels zur Unterstützung insgesamt
100 Polizeivollzugsbeamte zu entsenden und der BPOL zu unterstellen. Daneben
hat auch die Landespolizei Hamburg um eine Unterstützung durch österreichische
Polizeivollzugsbeamte ersucht.
Seitens BKA gibt es in Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnahmen bislang keine
Vereinbarungen und/oder gemeinsame Gremien mit den Behörden anderer Staaten.
24. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Wiederaufnahme von
Grenzkontrollen in Zusammenhang mit dem Gipfel machen?
a) In welchem Zeitraum sollen Grenzkontrollen stattfinden?
Die Wiederaufnahme von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nach
Artikel 25 bis 27 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) wird vom
12. Juni bis 11. Juli 2017 bundesweit ermöglicht.
b) Inwiefern gibt es eine Priorisierung hinsichtlich der Intensität von
Kontrollen an bestimmten Grenzübergängen (bitte konkret angeben)?
Die BPOL wird lageangepasste sowie zeitlich und örtlich flexible
Grenzkontrollen an den Binnengrenzen durchführen, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Rechnung tragen sollen. Reisende müssen beim Grenzübertritt an den
Binnengrenzen an jeder Stelle mit Grenzkontrollen rechnen.
c) Wie soll die Verhinderung der Einreise von Gewalttätern (was nach
Medienberichten Zweck der Kontrollen sein soll) praktisch gestaltet werden?
Welche Dateien werden hierfür herangezogen (bitte vollständig
angeben)?
Im Rahmen der Binnengrenzkontrollen werden grundsätzlich die polizeilichen
Informations-/Fahndungssysteme, die auch bei Grenzkontrollen an den deutschen
Schengen-Außengrenzen konsultiert werden, abgefragt sowie Lageerkenntnisse
benachbarter Behörden und der Nachbarstaaten herangezogen.
25. Beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Gremien auf
internationaler Ebene mit den Sicherheitsmaßnahmen, und wenn ja, wie setzen sich
diese zusammen, und was wurde dort bislang erörtert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
26. In welcher Form haben deutsche Sicherheitsbehörden bislang im
Zusammenhang mit dem Gipfel mit ausländischen Sicherheitsbehörden
zusammengearbeitet, was war Inhalt der Zusammenarbeit, welche Übereinkünfte
wurden erzielt, und welche weitere Zusammenarbeit ist vorgesehen?
Das BKA trifft Absprachen zur Durchführung von Personen- und
Innenschutzmaßnahmen unter Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeit der deutschen
Sicherheitsbehörden.
Das BfV tauscht im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung und auf Basis
seiner gesetzlichen Übermittlungsvorschriften im Kontext der Bearbeitung des
G20-Gipfels Erkenntnisse insbesondere zu möglichen Anreisen und Aktivitäten
gewaltorientierter ausländischer Teilnehmer mit den betroffenen ausländischen
Partnerdiensten aus.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
27. Wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung personenbezogene
Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden ausgetauscht, und wenn ja
a) wie viele Daten haben welche deutschen Sicherheitsbehörden welchen
ausländischen Sicherheitsbehörden übermittelt, aus welchen Dateien
stammen diese Daten, und nach welchem Kriterium wurde hier
vorgegangen,
b) wie viele Daten haben welche deutsche Sicherheitsbehörden von welchen
ausländischen Sicherheitsbehörden erhalten, welche näheren Angaben
wurden dazu gemacht, nach welchen Kriterien wurde hier vorgegangen,
und in welcher Form werden diese Daten gespeichert (bitte ggf.
Dateibezeichnung angeben)?
Die ST-ISa-G20 des BKA unterhält im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung
Kontakt zu diversen Polizeidienststellen des europäischen Auslands. Zu ihren
Aufgaben gehört unter anderem der Austausch personenbezogener Daten im
Bereich der Gefahrenabwehr auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen
Vorschriften.
Seitens der Abteilung ST des BKA werden keine statistischen Daten über den
Austausch dieser Informationen erhoben.
Die Übermittlung wird im Einzelfall geprüft. Die BPOL hat bislang keine
personenbezogenen Daten mit ausländischen Behörden ausgetauscht.
28. Werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung türkische Sicherheitskräfte
im Vorfeld des G20-Gipfels sowie während des Gipfels in Hamburg
aufhalten?
a) Inwieweit gab es zwischen Bundesbehörden – und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landesbehörden – Kontakte zu türkischen
Regierungsstellen und Behörden bezüglich einer sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit beim G20-Gipfel?
Inwieweit und für wann sind solche Kontakte noch geplant?
Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden sich – wie bei solchen Gipfeln
üblich – einzelne Mitglieder des Personenschutzes von Präsident Erdoğan bereits in
den Tagen vor dem Gipfel in Hamburg aufhalten. Während des Gipfels wird
Präsident Erdoğan von weiteren Personenschutzbeamten begleitet werden.
Das BKA hatte bislang keine Kontakte zu türkischen Regierungsstellen und
Behörden bezüglich einer sicherheitspolitischen Zusammenarbeit beim G20-Gipfel.
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis vom gewalttätigen Agieren
von Personenschützern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan
gegenüber kurdischen Demonstrantinnen und Demonstranten während
des Staatsbesuchs von Präsident Erdoğan am 16. Mai 2017 in Washington
sowie Übergriffen türkischer Sicherheitsbehörden auf Journalisten und
Demonstranten bei anderen Auslandsbesuchen von Präsident Erdoğan
(
www.welt.de/politik/ausland/article164727253/Erdogan-beobachtet-
Pruegelei-in-Washington.html), und was gedenkt die Bundesregierung zu
unternehmen, um solche Übergriffe im Umfeld der Teilnahme türkischer
Regierungsvertreter beim G20-Gipfel zu unterbinden?
Die Vorfälle in Washington sind der Bundesregierung bekannt. Auch bei dem
Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Jahr 2014 in
Deutschland kam es zu Handgreiflichkeiten durch türkisches Sicherheitspersonal
gegenüber Personen, die sich an den Veranstaltungsörtlichkeiten aufhielten.
Bei der Anmeldung von türkischen Sicherheitsbehörden wurden diese auf die
bestehende Rechtslage und die ihnen zustehenden Befugnisse hingewiesen.
Das BKA ist gemäß § 5 BKAG für den Schutz der Verfassungsorgane des Bundes
und seiner Gäste verantwortlich. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die für
die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden des Bundes und Hamburgs die
notwendigen vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen prüfen und
erforderlichenfalls einleiten werden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 7 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 18/12750
vom 16. Juni 2017 wird verwiesen.
c) Haben sich türkische Polizisten oder Angehörige anderer türkischer
Sicherheitsbehörden während des Wahlkampfes zum Referendum vom
16. April 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet
aufgehalten, und wenn ja, welche, wie viele, und zu welchem Zweck, und
inwieweit erfolgte eine Zusammenarbeit mit welchen deutschen
Behörden?
Der Bundesregierung wurde im Rahmen der Besuche der türkischen
Kabinettsmitglieder Zeybekçi, Kaya, Kılıç, Bozdağ, Yıldırım, Şimşek und Çavuşoğlu die
geplante Einreise von insgesamt 84 türkischen Sicherheitsbeamten per
Verbalnote vorab angekündigt. Diese sollten als Personenschutz die Sicherheit der
Ministerinnen und Minister gewährleisten. Da die Besuche nicht auf Einladung der
Bundesregierung stattfanden, ergab sich keine Zuständigkeit des BKA gemäß § 5
BKAG. Die Anfragen wurden darum an die jeweiligen zuständigen Länder
weitergeleitet.
29. Mit welchen Gesamtkosten im Zusammenhang mit dem Gipfel rechnet die
Bundesregierung, wie viel hiervon entfällt auf den Bundeshaushalt, und
welche Absprachen zur Kostenteilung gibt es mit den Hamburger
Landesbehörden?
Die Ausgaben der Sicherheits- und unterstützenden Behörden des Bundes im
Geschäftsbereich des BMI für Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus
den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und grundsätzlich nicht
einsatzbezogen erfasst. An einsatzbedingten Mehrausgaben für Maßnahmen aus Anlass
des G20-Gipfels sowie der G20-Ministertreffen werden folgende Bedarfe
erwartet:
Behörde
Personalausgaben
Unterbringungsausgaben
Transport-, Einsatz-, Stationierungsausgaben
- in Mio. € gerundet -
BPOL 2,0 10,0 8,8
BKA 0,2 5,5 3,9
THW 0,6 0,1 0,9
BSI 0,1 0,02 0,001
Belastbare Aussagen zu den im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg
entstehenden Kosten bei der Bundeswehr sind im Voraus nicht möglich.
Für den Bereich der Zollverwaltung werden die Kosten aus den vorhandenen
Haushaltsansätzen getragen und nicht einsatzbezogen erfasst.
Darüber hinaus haben der Bund und Hamburg eine Verwaltungsvereinbarung
unterzeichnet, die vorsieht, dass der Bund für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
Hamburgs anlässlich des zurückliegenden OSZE-Ministerrats und des
kommenden G20-Gipfels einen nach den beiden Veranstaltungen nicht aufgegliederten
Pauschalbetrag von 50 Mio. Euro zahlen wird.
Zu Kosten, die Ländern entstehen, nimmt die Bundesregierung grundsätzlich
keine Stellung.
30. In welchem Umfang werden voraussichtlich im Rahmen des Prümer
Vertrages oder auf anderer Rechtsgrundlage (diese bitte angeben) ausländische
Polizeikräfte eingesetzt, und inwiefern haben diese die Befugnis, Waffen zu
tragen (bitte jeweils Herkunftsländer und Anzahl angeben)?
Das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich hat nach
Abstimmung mit der BPOL die Unterstützung durch 100 österreichische
Polizeivollzugsbeamten für den Einsatz zugesagt. Der Einsatz der österreichischen Beamten
ist auf dem Flughafen Hamburg vorgesehen. Grundlage hierfür ist § 64 Absatz 4
Satz 3 i. V. m § 63 Absatz 2 bis 4 BPolG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 des
Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und
in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 19. Dezember 2003.
Die unterstellten Polizeibeamten können gemäß Artikel 27 Absatz 3 des
Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und
in strafrechtlichen Angelegenheiten auf deutschem Hoheitsgebiet ihre nationale
Dienstkleidung tragen und Dienstwaffen, die dazugehörende dienstliche
Munition sowie sonstige Führungs- und Einsatzmittel mitführen.
31. In welchem Umfang und von wem wurden bislang Waffentrageerlaubnisse
für Angehörige ausländischer Delegationen bzw. ausländisches
Sicherheitspersonal beantragt, und in welchem Umfang wurden die Anträge bewilligt
(bitte jeweils darstellen, wie viele Erlaubnisse für wie viele Angehörige
welcher Delegationen bzw. Sicherheitsbehörden oder -unternehmen erteilt
wurden)?
Inwiefern dürfen Angehörige ausländischer Delegationen bzw.
ausländisches Sicherheitspersonal auch ohne eigens beantragte
Waffentrageerlaubnisse Waffen tragen (bitte ggf. die Delegationen bzw. jeweiligen
Sicherheitsorgane vollständig benennen)?
Das Tragen von erlaubnispflichtigen Waffen durch Angehörige ausländischer
Delegationen bzw. ausländisches Sicherheitspersonal ist in Deutschland generell
erlaubnispflichtig.
Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist für Angehörige ausländischer
Delegationen bzw. für ausländisches Sicherheitspersonal die Erteilung einer
„waffenrechtlichen Bescheinigung nach § 56 des Waffengesetzes erforderlich.
Der Bundesregierung liegen in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel von
17 Delegationen Anträge auf Erteilung von waffenrechtlichen Bescheinigungen
für insgesamt 159 Personen vor.
Für 16 Delegationen wurden bisher durch das BVA waffenrechtliche
Bescheinigungen für insgesamt 78 Personen erteilt.
Delegationen, für die dem BKA
„waffenrechtliche Bescheinigungen
nach § 56 WaffG“ vorliegen
Anzahl der Personen, die in den
„waffenrechtliche Bescheinigungen
nach § 56 WaffG“ erfasst sind
Föderative Republik Brasilien 13
Königreich Spanien 5
EU-Kommission 2
EU-Rat 2
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 2
Republik Guinea 1
Republik Indien 8
Internationaler Währungsfonds 2
Vereinigte Mexikanische Staaten 6
Königreich der Niederlande 2
Königreich Norwegen 3
Vereinte Nationen 4
Vereinigte Staaten von Amerika 11
Sozialistische Republik Vietnam 4
Weltbank 3
Republik Südafrika 10
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ISSN 0722-8333]