Artenverluste in Kleingewässern in Deutschland – Situation, Ursachen und Gegenmaßnahmen
der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aktuell bekanntgewordene Untersuchungsergebnisse aus der Bodenseeregion zeigen einen besorgniserregenden Rückgang von wirbelloser Arten in Kleingewässern. Die fachliche Einschätzung der baden-württembergischen Behörden sowie mehrere Studien, insbesondere zu Amphibien, deuten auf einen Zusammenhang mit Pestizideinträgen hin. Forschungen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) sowie eine Schweizer Studie zur Pestizidbelastung von Bächen (vgl. www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen. msg-id-66224.html) zeigen zudem, dass Pestizidbelastungen in Kleingewässern höher und gefährlicher sind als bislang angenommen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach einer Verbesserung der Risikobewertung von Pestizidwirkungen in Kleingewässern, der systematischen Erfassung von Höhe und Folgen der Pestizidbelastung in Kleingewässern in Deutschland sowie nach effektiven Maßnahmen zur Reduktion der Einträge.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen aktueller Stichproben bei kleineren Gewässern in der Bodenseeregion durch das Institut für Seenforschung, wonach teilweise alarmierende Einbrüche bei der Artenvielfalt wirbelloser bodenlebender Tiere festgestellt wurden (vgl. Artikel „Aus den Bächen verschwinden die Tiere“, Stuttgarter Zeitung 12. Mai 2017 sowie Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 15. Mai 2017)?
Welche Erkenntnisse aus eigenen Untersuchungen oder Studien aus Deutschland oder anderen mitteleuropäischen Ländern haben das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz über Artenrückgänge in Kleingewässern, insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen?
Welche Arten bzw. Taxa von an und in Oberflächengewässern lebenden Organismen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders stark von Bestandsrückgängen betroffen?
Welche Kenntnisse bzw. Annahmen hat die Bundesregierung zu Ursachen von Artenrückgängen in Kleingewässern?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Matthias Liess (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, UFZ) und des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller, dass Pestizideinträge eine wesentliche Ursache der Artenrückgänge darstellen (vgl. Artikel „Aus den Bächen verschwinden die Tiere“, Stuttgarter Zeitung 12. Mai 2017), und wenn nein, warum nicht?
Gibt es zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie ggf. weiteren Ressorts (wenn ja, bitte angeben, welche) in dieser Frage fachlichen Dissens?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung für Verbesserungen bei der Risikobewertung von Pestizidwirkstoffen und -formulierungen eingesetzt vor dem Hintergrund, dass laut einer Studie unter Beteiligung der Universität Koblenz-Landau aus dem Jahr 2013 Pestizide bereits in empfohlenen Anwendungskonzentrationen zu Sterblichkeitsraten bei Amphibien von 20 bis zu 100 Prozent führen können (vgl. www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/pestizide-koennen-amphibien-gefaehrden), sowie wissenschaftliche Untersuchungen unter Beteiligung des Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) für Europa eine um bis zu 42 Prozent verringerte Artenvielfalt bei wirbellosen Tieren in Fließgewässern bei stark mit Pestiziden belasteten Standorten ergeben und die Studienautoren festgestellt haben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmengen die Artenvielfalt der wirbellosen Tiere in Fließgewässern nicht ausreichend schützen (vgl. www.ufz.de/index.php?de=35329)?
Welche verpflichtenden Maßnahmen und Auflagen bezüglich Belastungen mit Pestiziden sowie deren Metabolite plant die Bundesregierung, um einen guten Zustand der deutschen Oberflächengewässer auch in Hinblick auf den besseren Schutz von Wasserorganismen vor potentiell schädlichen Pestizideinwirkungen zu erreichen, wie es Bedingung ist für die von Deutschland in Anspruch genommene Fristverlängerung zur Erreichung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)?
Wie ist der Konzeptionsstand des repräsentativen Monitorings zur Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft im Rahmen des „Nationalen Aktionsplan zur Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP), und wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung dieser zweite Teil des Projekts Kleingewässer-Monitoring abgeschlossen sein?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Umsetzung des Monitorings zur Ermittlung des Belastungszustandes von Kleingewässern wie vorgesehen bis 2018 beginnen wird (vgl. www.nap-pflanzenschutz.de/indikatoren-forschung/indikatoren-und-deutscher-pflanzenschutzindex/deutscher-pflanzenschutzindex/rueckstaende-von-pflanzenschutzmitteln-in-kleingewaessern/), und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland zukünftig hinsichtlich einer besseren Erfassung von Pestizidbelastungen in Kleingewässern parallel zum geplanten Monitoring im Rahmen des NAP dem dreistufigen Prüfverfahren bei Kleingewässern im Rahmen der Umsetzung der WRRL folgt, wie es in der von EU-Seite in der Common Implementation Strategy vorgesehenen ist, und damit zukünftig nicht länger ein Großteil der Oberflächengewässer faktisch vom Anwendungsbereich der WRRL ausgenommen bleibt (vgl. www.kritischer-agrarbericht.de/fileadmin/Daten-KAB/KAB-2017/KAB_2017_73_78_vonVittorelli.pdf)?
Welche konkreten Ansätze, über den Rahmen des NAP hinausgehend, plant die Bundesregierung, um die Pestizideinträge in Kleingewässer zu reduzieren, um sicherzustellen, dass dort die Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer eingehalten werden?