[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Juli 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13166
18. Wahlperiode 24.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12740 –
Rüstungsexporte aus Bayern im Jahr 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehr als die Hälfte der im Jahr 2015 genehmigten deutschen Rüstungsexporte,
rund 59 Prozent, kamen aus Bayern. Bei den Kriegswaffen lag der bayerische
Anteil sogar bei 80 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9875). Dieser hohe
Anteil ist aus Sicht der Fragesteller besorgniserregend.
In den Jahren 2015 und 2016 erteilte Deutschland Einzelgenehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 7,9 bzw. 6,9 Mrd. Euro – und damit
mehr als je zuvor. Der Anteil der Exporte an Drittstaaten außerhalb von EU,
NATO und NATO-gleichgestellten Ländern lag weiterhin bei deutlich über
50 Prozent. Die Bundesregierung trägt mit dieser Rüstungsexportpolitik aus
Sicht der Fragesteller zur Verschärfung bestehender Konflikte oder Kriege bei
und verstößt damit massiv gegen das von ihr selbst formulierte Ziel, eine
„zurückhaltende, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“ (
www.bmwi.de/DE/
Themen/Aussenwirtschaft/Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html) zu
betreiben.
Hinsichtlich der Exporte aus Bayern muss geprüft werden, ob der hohe Anteil
im Jahr 2015 einen systematischen Grund hat und insbesondere, welche Rolle
hierbei die Bayerische Staatsregierung einnimmt, die lange Zeit auch für
Exporte in besonders problematische Drittstaaten warb (z. B.
www.n-tv.de/politik/
Seehofer-begruesst-Waffenexporte-an-Saudis-article14932576.html).
1. Wie hoch war der Anteil der Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren)
von in Bayern ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen
Rüstungsexporten gemäß der Rüstungsexportberichte 2014 bis 2016 (bitte nach
nominalem und prozentualem Wertanteil in den Einzeljahren aufschlüsseln)?
Der Anteil der Genehmigungen von Antragstellern aus Bayern an den
Gesamtgenehmigungen der jeweiligen Rüstungsexportberichte kann den nachstehenden
Tabellen entnommen werden.
Einzelgenehmigungen
Jahr Gesamtwert
Rüstungsexportbericht in Euro
davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 3.973.800.137 1.050.624.373 26,4
2015 7.858.766.860 4.332.907.393 55,1
2016 6.847.689.283 2.246.398.868 32,8
Sammelausfuhrgenehmigungen
Jahr Gesamtwert
Rüstungsexportbericht in Euro
davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 2.544.719.464 683.433.707 26,8
2015 4.960.165.881 3.248.355.002 65,5
2016 58.700.000 31.700.000 54,0
2. In welche Länder wurden die von in Bayern ansässigen Antragstellern
exportierten Rüstungsgüter 2014 bis 2016 geliefert, bezogen auf die jeweiligen
Ländergruppen „EU-Länder“, „NATO-Länder“, „NATO-gleichgestellte
Länder“ und „Drittstaaten (bitte nach nominalem und prozentualem
Wertanteil in den Einzeljahren aufschlüsseln)?
Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil von Rüstungsexporten an die
Türkei?
Die statistische Erfassung der Rüstungsexportgenehmigungen erfolgt nach dem
Genehmigungsdatum. Die folgende Übersicht gibt daher Genehmigungen nach
dem Jahr wieder, in dem die Genehmigung für ein Unternehmen in Bayern erteilt
wurde.
Einzelgenehmigungen und Meldungen für Rüstungsgüter nach dem
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Jahr EU-Länder
in Euro
NATO-Länder
in Euro
NATO-
gleichgestellte
Länder in Euro
Drittländer
in Euro
Türkei in Euro
(ist in den NATO-
Ländern enthalten)
Gesamt
in Euro
2014 369.695.475 159.270.534 20.006.873 501.651.491 14.222.338 1.050.624.373
35,2 % 15,2 % 1,9 % 47,7 % 1,4 %
2015 1.718.644.742 153.132.807 41.040.900 2.420.088.944 8.245.929 4.332.907.393
39,7 % 3,5 % 0,9 % 55,9 % 0,2 %
2016 473.256.382 843.029.843 50.372.232 879.740.411 8.050.883 2.246.398.868
21,1 % 37,5 % 2,2 % 39,2 % 0,4 %
3. Wie hoch war der Anteil der exportierten Kriegswaffen (inklusive
Sammelausfuhren) von in Bayern ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen
exportierten Kriegswaffen gemäß der Rüstungsexportberichte 2014 bis 2016
(bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den Einzeljahren
aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben zu den zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen sind
wertmäßig bereits in den Angaben in der Antwort zu Frage 1 enthalten, da
sämtliche Kriegswaffen auch Rüstungsgüter sind und für die Ausfuhr auch einer
Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bedürfen.
Die statistische Erfassung der Rüstungsexportgenehmigungen erfolgt nach dem
Genehmigungsdatum. Die folgende Übersicht gibt daher Genehmigungen nach
dem Jahr wieder, in dem die Genehmigung für ein Unternehmen in Bayern erteilt
wurde.
Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG
Jahr Gesamtwert
Rüstungsexportbericht in Euro
davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 1.410.168.832 342.773.184 24,3
2015 2.870.413.913 2.097.995.278 73,1
2016 1.881.624.741 214.379.889 11,4
Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach dem AWG
Jahr Gesamtwert
Rüstungsexportbericht in Euro
davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 76.299.421 0 0
2015 900.000.000 900.000.000 100
2016 0 0 -
4. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) von in Bayern
ansässigen Antragstellern wurden im Jahr 2016 in welcher Stückzahl gemäß der
einschlägigen Kriegswaffenlistennummern exportiert?
Nachfolgend werden die im Jahr 2016 auf Antrag von Unternehmen aus Bayern
zur Ausfuhr nach dem AWG genehmigten Kriegswaffen dargestellt.
Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keiner
Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthält
die Aufstellung ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem
AWG für Kriegswaffen.
Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung Stückzahl
07 - Lenkflugkörper 900
10 - Startanlagen für gelenkte Flugkörper 100
12 - Triebwerke für gelenkte u. ungelenkte Flugkörper 14
14 - Kampfhubschrauber 1
24 - Kampfpanzer 10
25 - Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge 21
29d - Halbautomatische Gewehre 2
31 - Kanonen, Haubitzen, Mörser 1
34 - Rohre für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 759
35 - Verschlüsse f. d. Waffen d. KWL 29, 31 und 32 30
49 - Munition f. d. Waffen d. KWL 31 und 32 140
50 - Munition f. d. Waffen d. KWL 29 3.930.220
54 - Geschosse f. d. Waffen d. KWL 49 und 52 16
55 - Treibladungen f. d. Waffen d. KWL 49 und 52 5.630
56 - Gefechtsköpfe f. d. Waffen d. KWL 7 - 9 und 40 440
57 - Zünder für KWL 7-9, 40, 43/4, 46/7, 49, 51-53, 59 10
58 - Zielsuchköpfe f. d. Waffen d. KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59, 60 36
5. In welche Länder wurden die von in Bayern ansässigen Antragstellern
exportierten Kriegswaffen 2014 bis 2016 geliefert, bezogen auf die jeweiligen
Ländergruppen „EU-Länder“, „NATO-Länder“, „NATO-gleichgestellte
Länder“ und „Drittstaaten“ (bitte nach nominalem und prozentualem
Wertanteil in den Einzeljahren aufschlüsseln)?
Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil von Kriegswaffenexporten an die
Türkei?
Nachfolgend werden die jeweiligen Bestimmungsländer der für bayerische
Unternehmen in den Jahren 2014 bis 2016 nach der AWG erteilten
Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen dargestellt (aufgeschlüsselt nach EU-Ländern,
NATO-Ländern, NATO-gleichgestellten Ländern, Drittländern sowie Türkei).
Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG
Jahr EU-Länder
in Euro
NATO-Länder
in Euro
NATO-
gleichgestellte Länder
in Euro
Drittländer
in Euro
Türkei in Euro
(ist in den NATO-
Ländern enthalten)
Gesamt in
Euro
2014 128.082.915 6.077.159 1.062.653 207.550.457 1.095.596 342.773.184
37,4 % 1,8 % 0,3 % 60,5 % 0,3 %
2015 249.067.511 1.498.403 24.161 1.847.405.203 0 2.097.995.278
11,9 % 0,1 % < 0,1 % 88,0% 0,0 %
2016 205.142.623 2.430.555 2.527.514 4.279.197 0 214.379.889
95,7 % 1,1 % 1,2 % 2,0% 0,0 %
6. In welche Drittstaaten wurden im Jahr 2016 Kriegswaffen (inklusive
Sammelausfuhren) aus Bayern geliefert?
Um welche Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition handelte es sich
hierbei (bitte nach Empfängerland und Rüstungsgut aufschlüsseln)?
Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keine
Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthält
die Aufstellung ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem
AWG für Kriegswaffen.
Für die folgenden Drittländer sind im Jahr 2016 Genehmigungen nach dem AWG
für Kriegswaffen an Firmen mit Sitz in Bayern erteilt worden:
Endbestimmungsland Rüstungsgüter nach AL-Position
Brasilien A0002, A0003, A0006
Brunei - Darussalam A0003
Indien A0004
Irak A0004
Korea, Republik A0003
Oman A0001, A0003
Singapur A0002
Südafrika A0004
7. Welche Genehmigungsinhaber mit Sitz in Bayern haben von 2014 bis 2016
Rüstungsgüter in Drittstaaten exportiert?
a) Bei welchen dieser Rüstungsgüter wurden konkrete
Endverbleibserklärungen getroffen (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche Sanktionierungsmöglichkeiten sind in den jeweiligen
Endverbleibserklärungen enthalten (bitte nach individueller
Endverbleibserklärung aufschlüsseln)?
c) Wie werden diese Endverbleibserklärungen überprüft (bitte
aufschlüsseln)?
d) Wurden Verstöße gegen Endverbleibserklärungen festgestellt und ggf.
sanktioniert (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 7d werden zusammen beantwortet:
Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen
Ausfuhren (Exporten) nicht vor.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Endverbleibserklärungen bei der Beantragung
einer Genehmigung zur Ausfuhr von Rüstungsgütern ergibt sich aus § 21 der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und der Bekanntmachung des Bundsamts
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 12. Februar 2002 in der
Fassung der letzten Änderung vom 31. März 2016. Danach ist grundsätzlich bei
jedem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern die Vorlage eines Endverbleibdokuments erforderlich. Die
Endverbleibserklärungen müssen dem durch die Bekanntmachung des Bundsamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 12. Februar 2002 in der Fassung
der letzten Änderung vom 31. März 2016 vorgegebenen Muster entsprechen und
alle notwendigen Erklärungen enthalten.
Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im
Empfängerland sichergestellt ist. Dies setzt in der Regel eine entsprechende
schriftliche Zusicherung des Endempfängers sowie weitere geeignete Dokumente
voraus. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden von der Bundesregierung
alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend geprüft und
bewertet. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen,
werden Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juli 2015 die pilotmäßige Einführung
sogenannter Post-Shipment-Kontrollen für bestimmte Rüstungsexporte
beschlossen. Danach müssen staatliche Empfänger von Kleinen und Leichten Waffen und
bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Scharfschützengewehre) in
Drittländern bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung einer späteren
Überprüfung des angegebenen Endverbleibs der Rüstungsgüter vor Ort im
Empfängerland zustimmen.
Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wird ein Empfängerland, das
entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von
Kriegswaffen oder kriegswaffennahen Rüstungsgütern genehmigt oder einen
ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder nicht
sanktioniert, bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung
mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern
ausgeschlossen.
Empfänger, die entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung erhaltene
Rüstungsgüter ohne vorherige Zustimmung der Bundesregierung re-exportieren
oder weitergeben, werden bis zur Klärung dieses Sachverhalts bei künftigen
Anträgen einer besonders kritischen Prüfung unterzogen.
Zu den Umständen und Einzelheiten abgelehnter Ausfuhranträge von
Rüstungsexportvorhaben sowie zu laufenden Verfahren folgt die Bundesregierung der
Entscheidung des BVerfG vom 21. Oktober 2014 (Az: 2 BvE 5/11) und erteilt
grundsätzlich keine Auskunft.
8. Welche Genehmigungsinhaber mit Sitz in Bayern haben von 2014 bis 2016
Kriegswaffen in Drittstaaten exportiert?
a) Bei welchen dieser Rüstungsgüter wurden konkrete
Endverbleibserklärungen getroffen (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie werden diese Endverbleibserklärungen überprüft (bitte
aufschlüsseln)?
c) Wurden Verstöße gegen Endverbleibserklärungen festgestellt und ggf.
sanktioniert (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 8c werden zusammen beantwortet.
Die Daten der Unternehmen, die im angefragten Zeitraum Kriegswaffen
tatsächlich ausgeführt haben, können aufgrund der über Artikel 12 des Grundgesetzes
verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht
herausgegeben werden.
Auf die Antwort zu den Fragen 7a bis 7d wird verwiesen.
9. Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass die im Jahr 2015 aus Bayern an
Kuwait gelieferten gepanzerten Kampffahrzeuge im Jemen zum Einsatz
kommen, und hat die Bundesregierung überprüft, ob es zu einem Einsatz
kam?
10. Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass die im Jahr 2015 aus Bayern an
Saudi-Arabien gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper im Jemen
zum Einsatz kommen, und hat die Bundesregierung überprüft, ob es zu
einem Einsatz kam?
11. Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass die im Jahr 2015 aus Bayern an
die Vereinigten Arabischen Emirate gelieferten vollautomatischen Gewehre
im Jemen zum Einsatz kommen, und hat die Bundesregierung überprüft, ob
es zu einem Einsatz kam?
Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Kenntnisse über die Verwendung der genannten Waffen und Rüstungsgüter
liegen der Bundesregierung nicht vor. Es finden die üblichen
Endverbleibsregelungen Anwendung.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im
Jahr 2015 aus Bayern gelieferten Kampfpanzer beabsichtigt, und wenn ja,
um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im
Jahr 2015 gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper beabsichtigt, und
wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im
Jahr 2015 gelieferten gepanzerten Kampffahrzeuge beabsichtigt, und wenn
ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im
Jahr 2015 gelieferten Maschinengewehre beabsichtigt, und wenn ja, um
welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
16. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im
Jahr 2015 gelieferten Kanonen/Haubitzen/Mörser beabsichtigt, und wenn ja,
um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Kuwait für die im
Jahr 2015 aus Bayern gelieferten gepanzerten Kampffahrzeuge beabsichtigt,
und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Saudi-Arabien für die
im Jahr 2015 aus Bayern gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper
beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich
hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
19. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung die Vereinigten
Arabischen Emirate für die im Jahr 2015 aus Bayern gelieferten
vollautomatischen Gewehre beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht
handelt es sich hierbei?
Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame
Endverbleibskontrolle sicherstellen?
Fragen 12 bis 19 werden zusammen beantwortet.
In allen Fällen wurden Endverbleibserklärungen vorgelegt. Es finden die üblichen
Endverbleibsregelungen Anwendung. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvW 5/11) und unterrichtet
über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten
eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, die beteiligten
deutschen Unternehmen, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die
Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weiteren Ausführungen ab.
20. Bei welchen Rüstungsexporten der vergangenen zehn Jahre ist die
Bundesregierung das Risiko einer Schadensersatzforderung bzw.
Schadensersatzklage eingegangen und hat die entsprechenden Genehmigungen bzw. positiv
beschiedenen Voranfragen widerrufen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung jeweils widerrufen (bitte
aufschlüsseln)?
b) In welchen Fällen wurde daraufhin eine Schadensersatzforderung an die
Bundesregierung gerichtet (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie hoch waren die jeweiligen Schadensersatzforderungen (bitte
aufschlüsseln)?
d) Welche Schadensersatzforderungen wurden gerichtlich entschieden (bitte
aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen
geleistet, und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 20e werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9875 wird
verwiesen.
21. Wie viele Anträge für Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren abgelehnt (bitte aufschlüsseln), und wie hoch waren
die jeweiligen Gesamtwerte?
Die nachfolgende Übersicht zeigt alle abgelehnten Einzelanträge für
Rüstungsgüter (endgültige Ausfuhr) von 2007 bis 2016:
Jahr Anzahl Gesamtwert
2007 73 7.884.753
2008 73 84.305.559
2009 130 62.625.713
2010 113 8.147.526
2011 105 24.784.942
2012 118 24.452.253
2013 71 10.041.324
2014 100 9.723.705
2015 100 7.423.114
2016 61 11.032.133
22. Wie viele Anträge für Ausfuhrgenehmigungen von Antragstellern aus
Bayern hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren abgelehnt (bitte
aufschlüsseln), und wie hoch waren die jeweiligen Gesamtwerte?
Die nachfolgende Übersicht zeigt alle abgelehnten Einzelanträge für
Rüstungsgüter (endgültige Ausfuhr) für Antragsteller aus Bayern von 2014 bis 2016:
Jahr Anzahl Gesamtwert
2014 24 1.467.967
2015 23 1.881.569
2016 23 3.173.898
23. In welchen Ländern haben Mitglieder der Bundesregierung in den letzten
fünf Jahren für Rüstungsgüter aus Deutschland geworben?
Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern der
Bundesregierung mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung aus
Staatswohlgründen keine Angaben, um die auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland nicht zu gefährden.
24. Bei welchen Delegationsreisen der letzten fünf Jahre, an denen Mitglieder
der Bundesregierung beteiligt waren, waren auch Vertreter von
Rüstungsunternehmen Teil der Reisegruppe (bitte jeweils nach Bundesministerinnen
bzw. Bundesministern und Vertreterinnen bzw. Vertretern von
Rüstungsunternehmen aufschlüsseln)?
Es wird auf die beigefügten Tabellen verwiesen. Die Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen.
Der Begriff Rüstungsunternehmen wird seitens der Bundesregierung wie folgt
ausgelegt: Ein Rüstungsunternehmen ist ein Unternehmen, das für militärische
Zwecke konstruierte oder angepasste Produkte, Verfahren oder technische
Dienstleistungen anbietet. Dabei müssen diese Produkte, Verfahren oder
technische Dienstleistungen von besonderer Relevanz für das jeweilige Unternehmen
sein, etwa durch einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtumsatz. Produkte,
Verfahren und technische Dienstleistungen sind hierbei insbesondere
Kriegswaffen im Sinne von Teil B der Kriegswaffenliste als Anlage zu § 1 Absatz 1 des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und Waffen, Munition und
Rüstungsmaterial (sonstige Rüstungsgüter) im Sinne von Teil I Abschnitt A der
Ausfuhrliste (Anlage AL) der Außenwirtschaftsverordnung.
Bei den Aufzählungen sind auch Reisen in Länder (China und Iran) aufgeführt,
mit denen aufgrund von Waffenembargos von Deutschland bzw. der EU keine
Rüstungsgeschäfte abgeschlossen werden können. Hintergrund ist, dass die
genannten Unternehmen zwar grundsätzlich auch Rüstungsgüter herstellen, ihre
Teilnahme an der Reise aber keinen Bezug zu Rüstungsgeschäften aufwies.
Vertreter
Bundesregierung
Unternehmen Vertreter Funktion Reisedatum Land
BK’in Merkel ThyssenKrupp
Marine Systems AG
Dr. Hans-Christoph
Atzpodien
Vorsitzender des
Vorstands
15.08.-16.08.2012 Kanada
Airbus Group/
EADS
Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 29.08.-31.08.2012 China
Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich
Hiesinger
Vorstandsvorsitzender
Airbus Operations
GmbH
Günter Butschek stellvertretender
Vorsitzender des Vorstands
25.02.2013 Türkei
Airbus
Group/EADS
Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 05.-07.07.2014 China
Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich
Hiesinger
Vorstandsvorsitzender
Airbus Group/
EADS
Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 04.-06.10.2015 Indien
Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich
Hiesinger
Vorstandsvorsitzender
Rohde & Schwarz
GmbH & Co. KG
Manfred
Fleischmann
Vorsitzender der
Geschäftsführung
Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich
Hiesinger
Vorstandsvorsitzender 28.-30.10.2015 China
Airbus Group/
EADS
Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 11.-14.06.2016 China
Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich
Hiesinger
Vorstandsvorsitzender
Vertreter
Bundesregierung
Unternehmen Vertreter Funktion Reisedatum Land
BM Gabriel Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer 18.-22.11.2014 Vietnam
ThyssenKrupp
Marine Systems
Dr. Hans Christoph
Atzpodien
Vorstandsvorsitzender 07.-10.03.2015 Saudi-
Arabien, VAE,
Katar
ThyssenKrupp
Marine Systems
Dr. Hans Christoph
Atzpodien
Vorstandsvorsitzender 19.-21.07.2015 Iran
ThyssenKrupp
Industrial Solution
Jens Michael
Wegmann
Vorstandsvorsitzender 18.04.2016 Ägypten
ThyssenKrupp
Industrial Solution
Jens Michael
Wegmann
Vorstandsvorsitzender 19.04.2016 Marokko
Vertreter
Bundesregierung
Unternehmen Vertreter Funktion Reisedatum Land
BM
Westerwelle
Cassidian Dr. Stefan Zoller Vorstandsvorsitzender Juni 2012 Indien,
Bangladesch
Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer Februar 2013 Indonesien,
Philippinen,
Singapur
BM Steinmeier ThyssenKrupp
Industrial Solution
Jens Michael
Wegmann
Vorstandsvorsitzender Juli 2014 Mongolei
Diehl-Gruppe Rainer von Borstel Sprecher des
Bereichsvorstandes
September
2014
Indien
Eurofighter
Jagdflugzeug GmbH
Peter Oskar Maute Directorate Marketing,
PR &
Communications
November
2014
Korea,
Indonesien
ThyssenKrupp
Marine Systems
Dr. Hans Christoph
Atzpodien
Vorstandsvorsitzender Januar 2015 Marokko,
Tunesien,
Algerien Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer
ThyssenKrupp
Industrial Solution
Benno Lüke Geschäftsführer Februar 2016 Saudi
Arabien und
Iran Lürssen Werft Friedrich Lürßen Geschäftsführender
Gesellschafter
Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer Oktober 2016 Vietnam
25. In welchen Ländern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder
der Bayerischen Staatsregierung in den letzten fünf Jahren für Rüstungsgüter
aus Deutschland bzw. Bayern geworben?
Welche Mitglieder der Staatsregierung und welche Vertreterinnen und
Vertreter von Rüstungsunternehmen waren Teil der entsprechenden Besuche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen, die sinngemäß für vertrauliche
Gespräche von Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung mit Vertretern
ausländischer Regierungen gilt.
In diesem Zeitraum gab es keine entsprechende Delegationsreise von Mitgliedern
der Bundesregierung, an der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
teilnahmen.
26. Welche „Genehmigungsinhaber“ aus Bayern haben im Jahr 2016 eine
Genehmigung erhalten, Kriegswaffen in Drittstaaten zu exportieren (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/9875)?
Folgende Unternehmen aus Bayern haben 2016 eine Genehmigung nach dem
Außenwirtschaftsgesetz für die Ausfuhr von Kriegswaffen in Drittländer erhalten:
Airbus Helicopters Deutschland GmbH, Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co.
KG, MBDA Deutschland GmbH, Nitrochemie Aschau GmbH, Oberland Defence
GmbH, RUAG Ammotec GmbH, TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische
Wirksysteme mbH.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]