[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13154
18. Wahlperiode 18.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12873 –
Bargeldversorgung – Status quo und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Nur Bares ist Wahres.“ – So sieht das nach wie vor die Mehrheit der deutschen
Verbraucherinnen und Verbraucher. Mehr als 75 Prozent aller Einkäufe werden
bar bezahlt (EHI Retail-Institut (2017):
www.ehi.org/de/pressemitteilungen/
kartenzahlung-waechst-bargeld-bleibt/). Jede dritte Verbraucherin bzw. jeder
dritte Verbraucher zahlt ausschließlich mit Bargeld (Bundesbank (2015):
www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Studien/
zahlungsverhalten_in_deutschland_2014.pdf?__blob=publicationFile). Rund
84 Prozent können sich laut einer Studie nicht vorstellen, ohne Bargeld zu leben
bzw. wollen niemals auf Bargeld verzichten müssen (
www.handelsblatt.com/
finanzen/anlagestrategie/trends/bargeld-nur-bares-ist-wahres/19748606.html).
Obwohl vor allem kleinere Beträge mit Bargeld bezahlt werden, liegt der
Umsatzanteil von Bargeld im Handel nach wie vor über 50 Prozent. Bei Beträgen
unter 20 Euro liegt der Bargeldanteil bei 89 Prozent, bei Beträgen unter 5 Euro
sogar bei 96 Prozent (Paysol (2017):
www.bezahlen.de/wie-deutsche-bezahlen.
php). Bargeld ist vor allem deshalb so beliebt, weil es aus Sicht vieler
Verbraucherinnen und Verbraucher Anonymität, Datenschutz, mehr Sicherheit und
Kontrollierbarkeit gegenüber bargeldlosen Transaktionsformen bietet. Diese
Wahrnehmung scheint etwa durch Berichte über vermehrte Straftaten rund um
das Onlinebanking bestätigt zu werden (
www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-
05/onlinebanking-hacker-konten-mtan-ss7/seite-2).
Verschiedene Entwicklungen deuten gleichwohl darauf hin, dass sich die Rolle
des Bargeldes in Zukunft grundlegend verändern wird.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, hat vorgeschlagen,
eine „Bargeld-Obergrenze“ in Höhe von 5 000 Euro einzuführen, um
Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu erschweren (
www.welt.de/wirtschaft/article
152042791/Schaeuble-beharrt-auf-Bargeld-Obergrenze.html). Aufbauend auf
einer bereits bestehenden Roadmap wird auf EU-Ebene derzeit an genaueren
Vorgaben diesbezüglich gearbeitet (Europäische Kommission (2017):
http://ec.
europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/plan_2016_028_cash_restrictions_
en.pdf). Ab dem Jahr 2018 wird die Europäische Zentralbank keine neuen
500-Euro-Scheine mehr ausgeben (
www.tagesschau.de/wirtschaft/500euro-ab-
schaffung-101.html). Der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dagegen ein Gutachten vorgelegt, in dem
von Bargeldobergrenzen zum Ziele der Bekämpfung von Schattenwirtschaft
und Terrorismus abgeratenwird (BMWi (2017):
www.bmwi.de/Redaktion/
DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/
gutachten-wissenschaftlicher-beirat-gutachten-diskussion-um-bargeld.pdf?__
blob=publicationFile&v=8).
Auch aus geldpolitischen Gründen wird über den Umgang mit Bargeld
diskutiert. Denn bei niedrigen Zinsen oder Negativzinsen ist es für Sparerinnen und
Sparer nicht mehr attraktiv, ihr Geld in der Bank zu belassen. Doch wenn
Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Spareinlagen als physisches Bargeld zu
Hause oder andernorts deponieren, dann ist eine geldpolitische Steuerung des
Finanzmarktes zumindest teilweise nur noch eingeschränkt möglich.
Jenseits politischer Erwägungen zur möglichen Einschränkung des Bargeldes
deuten die Gebühren- und Service-Politik vieler Banken und Sparkassen sowie
der veränderte Umgang mit Bargeld im Handel in eine ähnliche Richtung.
Unterschiedlichen Schätzungen zufolge könnten in den nächsten zehn Jahren
10 000 bis 15 000 Filialen geschlossen werden, auch wenn dies nicht in jedem
Fall bedeutet, dass auch die Automaten abgebaut werden. Allerdings sind
darüber hinaus Pläne bekannt, sog. SB-Stellen, also Automatenräume, zu
reduzieren (beispielsweise
www.ruhrnachrichten.de/staedte/luenen/Reaktion-auf-
Kritik-Sparkasse-rechtfertigt-Schliessung-der-Geldautomaten;art928,2456
818). Dabei sind ländliche, siedlungsärmere Regionen deutlich stärker betroffen
als urbane Räume.
Im April 2017 wurde öffentlich, dass bereits viele Sparkassen sowie Volks-
und Raiffeisenbanken am eigenen Bankautomaten Gebühren ab einer
bestimmten Anzahl von Bargeldabhebungen pro Monat verlangen (
www.biallo.de/geld
anlage/news/ueber-150-volks-und-raiffeisenbanken-kassieren-bei-
eigenenkunden-ab/). Die Gebührenhöhe sowie die Anzahl kostenloser Abhebungen
variierte dabei je nach Kontomodell. Mitunter fallen die Gebühren auch zu
unterschiedlichen Tageszeiten anders aus (
www.huffingtonpost.de/2017/06/09/
versteckte-gebuhren-warum-ihr-bargeld-kunftig-nur-noch-zu-bestimmten-uhr-
zeiten-abheben-solltet_n_17016722.html). Zudem zeigten die
Untersuchungsergebnisse, dass es bereits etliche Kontomodelle verschiedener Institute gibt, die
bereits ab der ersten Abhebung Gebühren verlangen.
Auch der Umgang mit Münzgeld verändert sich. Vermehrt nehmen Banken das
Hartgeld nur noch in wenigen Filialen an, verlangen hohe Gebühren oder
beschränken die einzahlbare Menge (
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/
hannover_weser-leinegebiet/Viele-Banken-nehmen-keine Muenzen-mehr-an,
hartgeld100.html). Gebühren von bis zu 10 Euro sind möglich (
www.welt.de/
finanzen/article135783784/Banken-wollen-Muenzen-ihrer-Kunden-nicht-mehr.
html). Auch die Versorgung des Einzelhandels mit Münzgeld hat sich in den
letzten Jahren erheblich verteuert (
www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/
geld-ausgeben/dank-eu-voschrift-muenzen-kosten-mehr-als-ihr-wert-13756
893.html).
Entsprechend ändert sich auch im Einzelhandel zunehmend die Bezahlpraxis.
So gibt es hier bereits erste Fälle, in denen für Bargeldzahlungen zusätzliche
Gebühren verlangt werden (
www.spiegel.de/wirtschaft/service/wenn-barzahlen-
extra-kostet-a-1146037.html). Seit einiger Zeit testen erste Einzelhändler die
Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen (
www.welt.de/wirtschaft/article15131
2842/Erste-Stadt-schafft-Ein-und-Zwei-Cent-Muenzen-ab.html). Gleichzeitig
führen sie neue Bezahlmethoden, z. B. kontaktloses Bezahlen ein.
Um das kostenintensive Zählen und Transportieren des Bargeldes zu
minimieren und Kundinnen und Kunden einen zusätzlichen Service zur Verfügung zu
stellen, bieten Einzelhändler zunehmend Cash-back-Funktionen, also
Bargeldauszahlungen beim Einkauf an (
www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/
geld-ausgeben/cash-back-service-bargeld-aus-dem-supermarkt-13150250-p2.
html). Oft ist Cash-back jedoch an einen Minimal-Einkaufsbetrag von zum
Beispiel 20 Euro gekoppelt und in einigen Fällen ist die Abhebung auch nur für
Kundinnen und Kunden bestimmter Banken kostenlos.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zeitplan und den
derzeitigen Arbeitsstand auf EU-Ebene zur Einführung einer
Bargeldobergrenze?
Im Januar 2017 hat die Europäische Kommission dazu ein Inception Impact
Assessment (vorläufige Folgenabschätzung) veröffentlicht. In den letzten Wochen
führte die Europäische Kommission zudem eine öffentliche Konsultation zu
diesem Thema durch und plant, auf Basis der Rückmeldungen der Mitgliedstaaten,
Ermittlungsbehörden und des Privatsektors eine umfassende Folgenabschätzung
durchzuführen, um die Kosten und Vorteile einer etwaigen europaweit
einheitlichen Regelung einschätzen zu können. Die Rohergebnisse der öffentlichen
Konsultation sind auf der Homepage der Europäischen Kommission abrufbar.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zeitplan und den
derzeitigen Arbeitsstand zu anderen bargeldrelevanten Überlegungen auf EU-
Ebene?
Im Bereich der europäischen Gesetzgebungsvorschläge ist der von der
Europäischen Kommission am 23. Dezember 2016 vorgelegte Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von
Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 zu nennen, der unter der
maltesischen Ratspräsidentschaft verabschiedet wurde. Unter der seit dem 1. Juli 2017
laufenden estnischen Ratspräsidentschaft werden die nun beginnenden
Trilogverhandlungen geführt werden.
Der Vollständigkeit halber erwähnt seien hier auch die jüngsten Maßnahmen der
EZB zu den Euro-Banknoten, die sie im Rahmen des sogenannten Notenprivilegs
nach Artikel 128 Absatz 1 AEUV getroffen hat. Die EZB plant nach eigener
Aussage für Anfang 2019 die Einführung neuer 100- und 200-Euro-Banknoten
(Europa-Serie). Neue Banknoten der kleineren Stückelungen wurden bereits
eingeführt. Nach Beschluss des EZB-Rates vom Mai 2016 soll die Herstellung und
Ausgabe der 500-Euro-Banknote dauerhaft eingestellt und diese Stückelung nicht
mehr in die Europa-Serie aufgenommen werden. Die alten Euro-Banknoten
behalten laut EZB ihren Wert.
3. Welche anderen bargeldrelevanten Überlegungen hat die Bundesregierung?
Andere bargeldrelevante gesetzgeberische Überlegungen hat die
Bundesregierung nicht.
Die o. g. Konsultation der Europäischen Kommission sieht die Bundesregierung
als Teil eines Europäischen Prüfauftrages, der nicht abgeschlossen ist. Die
Bundesregierung wird nur eine sinnvolle und verhältnismäßige Lösung in Europa
mittragen. Die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Bürger
auch im Bereich des Zahlungsverkehrs sind für die Bundesregierung ein hohes
Gut, die es zu schützen gilt. Jeglicher Idee, das Bargeld abzuschaffen werden wir
entschieden entgegentreten.
4. Über welche Erkenntnisse und Zahlen (bitte nach Jahren gesondert
aufschlüsseln) verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Anstiegs von
Straftaten im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs (Phishing-Betrug; Hacking-
Angriffe etc.)?
Statistische Informationen zu bestimmten Straftaten enthält die Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes.
Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen
Ermittlungen. Bezogen auf die Fragestellung könnte am ehesten der PKS-Schlüssel
516000 (Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer
Zahlungsmittel) belastbares Zahlenmaterial liefern. Im Jahr 2015 wurden unter
diesem Schlüssel insgesamt 68 783 Fälle erfasst. 2016 konnte ein Anstieg der hier
erfassten Fälle auf 74 351 festgestellt werden. Zuvor war die Anzahl der erfassten
Fälle schwankend. Statistisches Material, inwieweit durch Hacking-Angriffe
Straftaten im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs begangen werden, liegt dem
Bundeskriminalamt nicht vor.
Jahrgänge 2003 bis 2015:
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
130.467 129.619 103.706 85.523 72.191 66.842 70.918
2010 2011 2012 2013 2014 2015
68.528 66.521 69.720 72.523 69.368 68.783
Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Statistiken zu den
Staatsanwaltschaften, den Strafgerichten und der Strafverfolgung lassen eine Aussage
über einen etwaigen Anstieg von Straftaten im Bereich des digitalen
Zahlungsverkehrs nicht zu. Die Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sind
lediglich nach Sachgebietsgruppen eingeteilt und differenzieren nicht anhand der
einzelnen Delikte. Die Strafverfolgungsstatistik erhebt Daten zwar differenziert
nach einzelnen Straftatbeständen. Bei den darin ausgewiesenen
Straftatbeständen – beispielsweise Betrug, Computerbetrug oder Fälschung beweiserheblicher
Daten – wird jedoch nicht nach Begehungsvarianten differenziert (z. B.
„Phishing-Betrug“ oder „Hacking-Angriff“). Darüber hinaus wird in der
Strafverfolgungsstatistik eine Ab- und Verurteilung lediglich bei dem schwersten
Delikt erfasst, das der Entscheidung zu Grunde liegt, weshalb sich die erfragten
Daten aus der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen lassen.
5. Wie groß ist nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ersparnisse zunehmend als Bargeld zu
Hause oder andernorts deponieren, und somit zins- und geldpolitische
Maßnahmen nur noch eingeschränkt wirksam sind?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass ein wachsendes
Vorhalten von Bargeld die Wirksamkeit geldpolitischer Maßnahmen einschränke.
a) Welche Erkenntnisse, Studien und konkrete Zahlen zur
Bargelddeponierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern liegen der
Bundesregierung vor?
Laut der Deutschen Bundesbank gibt es über die Nutzung bzw. Deponierung von
Bargeld keine exakten Zahlen. Die Deutsche Bundesbank geht aber davon aus,
dass knapp zehn Prozent am Point of Sale genutzt werden, etwa 20 Prozent im
Inland gehalten werden, weitere 20 Prozent in anderen Euroländern genutzt und
gut 50 Prozent außerhalb des Euro-Raums gehalten werden. Eine genaue
Bestimmung, wieviel Bargeld von privaten Haushalten gehalten wird, ist schwierig, auch
da Fragen zur persönlichen Aufbewahrung zu Hause oder im Schließfach nicht
immer beantwortet werden.
b) Welche Konsequenzen folgen daraus?
Die Bundesregierung wird die Lage weiterhin beobachten.
6. Teilt die Bundesregierung die insbesondere von Vertretern der
Datenschutzbehörden hervorgehobene Bedeutung des Bargeldverkehr als eines
wichtigen und alltäglichen Schutzraums für die Gewährleistung von
Persönlichkeitsrechten und Datenschutz angesichts einer immer umfassenderen
Erfassung und Auswertung von persönlichen Daten und Informationen für
kommerzielle Zwecke und staatliche Sicherheitsinteressen?
Die erhebliche Bedeutung des Bargelds für die Bürgerinnen und Bürger
insbesondere als anonymes und damit ihre Privatsphäre schützendes Zahlungsmittel ist
der Bundesregierung bewusst. Die persönlichen Freiheits- und
Selbstbestimmungsrechte der Bürger auch im Bereich des Zahlungsverkehrs sind für die
Bundesregierung ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Siehe auch Antwort zu
Frage 3.
7. a) Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine angemessene
Bargeldversorgung der Bevölkerung insbesondere auf dem Land sichergestellt
werden, wenn die Befürchtung eintritt, dass in den kommenden Jahren
eine große Anzahl von Bank- oder Sparkassenfilialen verschwindet und
die Zahl der Selbstbedienungsstellen reduziert wird?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um deutschlandweit eine
dauerhaft flächendeckende, preiswerte und unabhängige
Bargeldversorgung sicherzustellen (bitte begründen, falls keine Maßnahmen geplant
sind)?
Die Fragen 7a und 7b werden zusammen beantwortet.
Bisher gibt es keinen Anlass zu der Sorge, dass künftig eine angemessene
Bargeldversorgung im ländlichen Raum nicht sichergestellt werden kann. Nach
Auskunft der Deutschen Bundesbank besteht ein gleichbleibend hohes Niveau der
Anzahl an Geldausgabeautomaten in Höhe von rund 58 000 Geräten.
8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Gebührenpolitik der Banken und Sparkassen bzgl. des
Geldabhebens?
a) Kann die zunehmende Verteuerung von Bargeld nach Ansicht der
Bundesregierung zu einer Bargeldabschaffung durch die Hintertür führen?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie
dementsprechend aus der Praxis von Banken, die bereits ab der ersten
Bargeldabhebung Gebühren verlangen?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Die Gebührenpolitik eines Kreditinstitutes wird wesentlich durch
Wettbewerbsaspekte und Kundenbindung bestimmt. Eine flächendeckende Verteuerung von
Bargeld ist derzeit nicht erkennbar. Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert
keine allgemeine Praxis der Banken, bereits ab der ersten Bargeldabhebung
Gebühren zu verlangen.
9. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Gebühren für die
Bargeldversorgung über die Kostendeckung hinaus vertretbar sind?
Nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sollten Kosten
grundsätzlich dort gedeckt werden, wo sie entstehen. Die Vergütung kann einen
angemessenen Gewinnanteil enthalten.
a) Sollten Gebühren für die Bargeldversorgung begrenzt werden?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass die Preisbildung
durch den Wettbewerb erfolgen soll.
b) Was kann und sollte aus Sicht der Bundesregierung gegen zunehmend
steigende Gebühren für die Bargeldabhebung getan werden?
Die Bundesregierung unterstützt den Wettbewerb durch Transparenzregelungen.
Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
10. Teilt die Bundesregierung Einschätzungen, wonach Transaktionen des
Bargeldverkehrs für die Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor
deutlich günstiger sind als Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr, und
wenn nein, warum nicht?
Eine pauschale Kostenrechnung für Transaktionen in Bargeld ist nicht möglich,
da die Beschaffung von Bargeld mit Wege- und Zeitkosten verbunden sind, die
in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfallen können und die von
unterschiedlichen Verbrauchern unterschiedlich gewichtet werden. Darüber hinaus sind für
Händler bestimmte Kosten sowohl mit Bar- als auch mit elektronischen
Zahlungen verbunden. Sofern es die konkrete Wettbewerbssituation zulässt, werden die
Händler versuchen, diese Kosten auf den Verbraucher umzulegen. Vor diesem
Hintergrund sind mögliche Kostenvorteile für die Verbraucher stark
einzelfallabhängig.
11. Was kann aus Sicht der Bundesregierung getan werden, damit
Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts einer steigenden Anzahl von
Kontomodellen und Zusatzentgelten nicht den Überblick verlieren, welche Kosten mit
einem Girokonto und Bargeld-Abhebungen auf sie zukommen?
Die Preisgestaltung bei Kreditinstituten unterliegt einem sehr intensiven
Wettbewerb, auch im Hinblick auf unterschiedliche Konten- und Gebührenmodelle.
Diesen Wettbewerb unterstützt die Bundesregierung mit Transparenzregelungen im
Zahlungskontengesetz (ZKG), um Verbraucherinnen und Verbrauchern objektive
Vergleichsmöglichkeiten zu bieten. So werden neben der vorvertraglichen
Entgeltinformation in Zukunft zertifizierte Vergleichswebsites zur Erhöhung der
Transparenz der Kontoführungsentgelte beitragen und es Verbrauchern
ermöglichen, das für sie am besten geeignete Zahlungskonto am Markt zu finden. Die
entsprechenden Vorschriften in § 17 ff. ZKG sind noch nicht in Kraft getreten, da
diese noch vom Erlass delegierter Rechtsakte der Europäischen Union abhängen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das im
Bundestagsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/12367 genannte Ziel, gesetzlich
festzulegen, dass Leistungen, die normalerweise bei der üblichen Führung
eines Kontos in Anspruch genommen werden, d. h. auch das
Bargeldabheben, bereits durch die Zahlung der Kontoführungsgebühr abgedeckt sind?
Die bestehenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sehen bereits
Vorschriften zur Begrenzung bestimmter Entgelte vor. Nach § 675f Absatz 4
BGB sind Entgelte nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind. Für die Erfüllung
gesetzlicher Nebenpflichten nach den §§ 675c bis 676c BGB hat der
Zahlungsdienstleister weiter nur dann einen Anspruch auf ein Entgelt, sofern dies
gesetzlich zugelassen ist; dieses Entgelt muss angemessen und an den tatsächlichen
Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein. Das Gesetz zur Umsetzung
der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie nimmt weitere Einschränkungen vor.
Darüber hinausgehende Regelungen zur Einschränkung der im Rahmen der
Privatautonomie frei vereinbarten Kontoentgelte sind nicht vorgesehen. Die Vorgabe
eines bestimmten Entgeltmodells für Konten wird von der Bundesregierung nicht
befürwortet. Verbraucher haben die Auswahl unter verschiedenen
Entgeltmodellen je nach beabsichtigter Nutzung des Kontos.
13. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ein Problem, wenn selbst die Stiftung
Warentest bei der Aufstellung günstiger Kontomodelle (Finanztest 10/2016)
einschränkend hinzufügen muss, dass sich diese Modelle gravierend ändern
könnten?
Wie kann sichergestellt werden, dass sich Verbraucherinnen und
Verbraucher auf eine ausreichende Beständigkeit des Angebotes und der
Gebührenstrukturen ihrer jeweils gewählten Kontomodelle verlassen können?
Das Marktumfeld ist ständigen Änderungen unterworfen. Zugleich beruht die
Preisgestaltung bei Kreditinstituten auf unterschiedlichen Erwägungen der
jeweiligen Geschäftspolitik. Insofern ist es aus Sicht der Bundesregierung auch ein
Zeichen für einen funktionierenden Wettbewerb, wenn Kontomodelle angepasst
werden. Gesetzliche Vorgaben, ein einmal eingeführtes günstiges Kontomodell
beibehalten zu müssen, sind nicht vorgesehen. Beständigkeit und Verlässlichkeit
von bestimmten Kontomodellen kann am ehesten durch einen funktionierenden
Wettbewerb unter den Kontoanbietern hergestellt werden, der dazu führt, dass
Kontoanbieter ihre Kunden an sich binden wollen.
14. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung der ausreichenden Versorgung
mit Münzgeld der Bevölkerung durch die Umtauschmöglichkeit in den
35 Filialen der Bundesbank bereits ausreichend genüge getan?
Gemäß § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) trägt die
Bundesbank für die bankmäßige Abwicklung des inländischen Zahlungsverkehrs
Sorge. Sie erfüllt diese Aufgabe im Bargeldbereich durch
Dienstleistungsangebote für die professionellen Bargeldakteure. Darüber hinaus bietet sie auch
Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Dienstleistungen an, wie den Wechsel von
Euro-Münzen in Euro-Banknoten oder in Euro-Münzen anderer Stückelung. Die
darüber hinausgehende direkte Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld erfolgt
durch die Kreditwirtschaft, zu deren Dienstleistungsangeboten die Bundesbank
aufgrund ihres hoheitlichen Auftrages nicht in Konkurrenz tritt.
Aus Sicht der Bundesregierung sichert dieses Zusammenspiel die ausreichende
Versorgung der Bevölkerung mit Münzgeld.
15. Ist nach Auffassung der Bundesregierung derzeit eine flächendeckende und
bezahlbare Versorgung mit und Rücknahme von Münzgeld für
Gewerbetreibende in Deutschland gewährleistet?
Aufgrund des ausgeprägten Filial- und Außenstellennetzes der Kreditwirtschaft
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der sich etablierenden
zusätzlichen Leistungsanbieter im Münzbereich, ist die flächendeckende Versorgung mit
Münzgeld gewährleistet. Die von den Kreditinstituten verlangten Entgelte für
diese Dienstleistungen sind – soweit sie der Bundesregierung aus Beschwerden
bekannt geworden sind – nicht unverhältnismäßig. Über die Rechtmäßigkeit der
Entgelthöhe entscheiden im Einzelfall die Zivilgerichte.
16. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es eine flächendeckende
und bezahlbare Versorgung mit und Rücknahme von Münzgeld gibt,
angesichts dessen, dass immer mehr Banken Gebühren für solche
Dienstleistungen nehmen oder diese gar nicht mehr anbieten?
Wie in der Antwort zu Frage 15 dargelegt, hält die Bundesregierung eine
flächendeckende und grundsätzlich bezahlbare Versorgung mit und Rücknahme von
Münzgeld derzeit für gegeben. In Zusammenarbeit mit der Deutschen
Bundesbank wird die Bundesregierung die Lage der Bargeldversorgung auch künftig
laufend beobachten und einen etwaigen Interventionsbedarf prüfen.
17. Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, 1- und 2-Cent-
Münzen abzuschaffen?
Die Nominalstruktur der Euro-Umlaufmünzen wurde am 3. Mai 1998 mit Erlass
der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates über die Stückelungen und
technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen beschlossen. Die
acht Münzen (1 Cent bis 2 Euro) sind damit in allen Euro-Teilnehmerländern
gleichermaßen gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Änderung der Stückelung, also
z. B. die Abschaffung bestimmter Nominale, könnte deshalb nur auf europäischer
Ebene entschieden werden.
Die Bundesregierung setzt sich nicht für die Abschaffung der 1- und 2-Cent-
Münzen oder für Rundungsregeln ein. Als Ergebnis der Folgenabschätzung der
Europäischen Kommission zur fortgesetzten Ausgabe der 1- und 2-Cent-Münzen
werden aktuell Maßnahmen zur Kostenreduktion bei der Herstellung der Münzen
eingeführt. Die Auswirkungen der Maßnahmen werden in eine neue
Folgenabschätzung der Europäischen Kommission einfließen.
18. Sieht die Bundesregierung im zunehmenden Angebot von Cash-back-
Funktionen im Einzelhandel und bei Tankstellen einen gleichwertigen Ersatz für
Bankautomaten?
Die Bundesregierung sieht in dem Angebot von Cash-Back-Funktionen im
Einzelhandel und bei Tankstellen eine Ergänzung der Bargeldversorgung über
klassische Bankkanäle, wie z. B. Barabhebungen an Geldautomaten bzw. am
Bankschalter.
a) Welche Konsequenzen gehen nach Ansicht der Bundesregierung mit der
Tatsache einher, dass viele Einzelhändler einen Minimal-Einkaufsbetrag
(oft in Höhe von 20 Euro) als Bedingung für die Auszahlung
voraussetzen, oft nur eine begrenzte Höhe von Bargeld (oft 200 Euro) ausgezahlt
wird und die Bedingungen für die Auszahlung teilweise nach
Bankzugehörigkeit unterschiedlich sind?
Etwaige Konsequenzen lassen sich bislang nicht erkennen. Die beschriebene
Funktionalität beruht auf europarechtlichen Vorgaben (Artikel 3 Buchstabe e der
Richtlinie 2007/64/EG, umgesetzt in § 1 Absatz 10 Nummer 4 ZAG).
b) Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung und Nutzung
von Cash-back-Funktionen im Einzelhandel und bei Tankstellen vor?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor. Siehe im Übrigen
zu Bargeldabhebungen am Point-of-Sale den Monatsbericht der Deutschen
Bundesbank von Juni 2014 S. 71, 75.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]