Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zahlreiche schwangere ausländische Frauen haben nach Recherchen des „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (RBB) Tausende Euro an Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit gezahlt, damit diese zum Schein angeben, Vater des Kindes zu sein. In so einem Fall erhalten die Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mütter ein Bleiberecht. Da es sich bei den Scheinvätern meist um Hartz-IV-Bezieher handeln soll, erhalten die demnach meist mit einem Touristenvisum eingereisten Mütter keine Unterhaltszahlungen der Scheinväter. Bis zu 500 Euro sollen die Scheinväter sowie Rechtsanwälte und Notare für eine Vaterschaftsanerkennung erhalten. Laut „RBB“ soll es allein in Berlin zu 700 derartigen Fällen gekommen sein. Einige Männer hätten nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaften mehr als zehn Vaterschaften anerkannt. Das Geschäft mit der Vaterschaftsankerkennung flog laut „RBB“ durch unglaubwürdige Vaterschaften auf, etwa im Falle eines offenbar rechtsextrem eingestellten Mannes, der die Vaterschaft für ein vietnamesisches Kind anerkannte. Das Geschäftsmodell funktioniert nach Angaben aus dem Bundesministerium des Innern bundesweit. Es gebe viele Hinweise von Ausländerbehörden, die Dunkelziffer sei aber hoch. Eine Reihe von Frauen sei aufgrund der Abhängigkeit von den Scheinvätern oder deren Hintermännern in der Prostitution gelandet, heißt es bei „RBB“ (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/vaterschaft-als-kriminelles-geschaeftsmodell-15048718.html; www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/asylbetrug-mit-ungeborenen-kindern-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche generelle Kenntnis oder konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass schwangere Frauen deutsche Staatsangehörige für die Anerkennung von Vaterschaften bezahlten, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erlangen? Worauf gründen sich die diesbezüglichen Kenntnisse der Bundesregierung? Über welche diesbezüglichen Hinweise von Ausländerbehörden verfügt die Bundesregierung, und worauf gründen diese Behörden jeweils ihr Wissen oder ihren Verdacht?
Wie viele Fälle fälschlicher Vaterschaftsanerkennungen durch deutsche Staatsangehörige sind der Bundesregierung während der letzten fünf Jahre bekannt geworden (bitte nach Möglichkeit nach Jahren der Vaterschaftsanerkennung, Bundesländern und Herkunftsländern der Mütter aufgliedern)? Auf welche Weise wurden die falschen Väter jeweils entlarvt? Wie groß schätzt die Bundesregierung den Graubereich der nicht erkannten Scheinvaterschaften ein?
Welche, auch quantitativen Erkenntnisse haben die Bundesregierung dazu gebracht, die sogenannte Scheinvaterschaft mit in den Gesetzentwurf zu besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht aufzunehmen, und welche Ereignisse haben dazu geführt, es zu diesem Zeitpunkt zu tun?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe, die ausländische Frauen für eine falsche Vaterschaftsanerkennung durch einen deutschen Staatsbürger zahlen? Wie schlüsselt sich diese Summe im Einzelnen auf (Bezahlung des Scheinvaters, des Vermittlers, Anwalts- und Notarkosten etc.)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von organisierten Strukturen oder Netzwerken zur Vermittlung von Scheinvätern? Wie viele solcher Strukturen oder Netzwerke in welchen Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt, und wie arbeiten diese?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob ausländischen Frauen bereits in ihren Herkunfts- oder Transitländern – etwa durch so genannte Schleppernetzwerke – Scheinvaterschaftsanerkennungen zur Aufenthaltserlangung angeboten wurden?
In wie vielen Fällen während der letzten fünf Jahre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Mütter, die sich eine falsche Vaterschaftsanerkennung kauften, dafür strafrechtlich belangt?
Welche ausländerrechtlichen bzw. aufenthaltsrechtlichen Folgen hatte das Auffliegen von Scheinvaterschaften in wie vielen und welchen Fällen für wie viele Mütter und ihre Kinder während der letzten fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung?
In wie vielen Fällen während der letzten fünf Jahre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige, die fälschlicherweise eine Vaterschaft gegenüber einer asylsuchenden Frau attestiert hatten, dafür strafrechtlich belangt (bitte angeben, ob die Scheinväter Geld bekommen hatten)?
In wie vielen Fällen während der letzten fünf Jahre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Rechtsanwälte oder Notare, die wissentlich bei der Attestierung einer falschen Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Staatsangehörigen gegenüber einer asylsuchenden Frau geholfen haben, dafür strafrechtlich belangt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Frauen, die über falsche Vaterschaftsanerkennungen durch deutsche Staatsbürger zu einem Bleiberecht kamen, in der Prostitution landeten? Wie viele solcher Fälle sind der Bundesregierung aus welchen Bundesländern bekannt? Inwieweit spielte Nötigung oder ein Abhängigkeitsverhältnis zu den Scheinvätern oder deren Hintermännern eine Rolle dabei?