[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. Juli 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13098
18. Wahlperiode 12.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12917 –
Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur türkischen Band Grup Yorum
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die 1985 gegründete Band Grup Yorum ist die wohl populärste linksgerichtete
Musikgruppe der Türkei. So feierte die Band, die mehr als 20 Alben mit explizit
politischen Liedern veröffentlicht hat, ihr 25-jähriges Jubiläum 2010 im
Istanbuler Inönü-Stadion vor 50 000 Gästen in Begleitung des Istanbuler
Sinfonieorchesters. Zu sogenannten Volkskonzerten mit freiem Eintritt, die mehrere Jahre
lang in Istanbul stattfanden, kamen nach verschiedenen Medienberichten über
eine Million Besucher. Die Gruppe ist in der Türkei aufgrund ihrer politischen
Ausrichtung seit ihrer Gründung politischer Verfolgung ausgesetzt. Dutzende
Konzerte wurden verboten, gegen die über 40 Musikerinnen und Musiker, die
die Band durchlaufen haben, wurden knapp 500 Verfahren eröffnet, alle
Mitglieder wurden mehrmals festgenommen oder inhaftiert. Dabei waren sie auch
Folterungen ausgesetzt. Die türkischen Behörden beschuldigen Grup Yorum,
der illegalen linksradikalen DHKP-C anzugehören, die als terroristische
Vereinigung verfolgt wird. „Wir sind marxistisch-leninistische Musiker“, erklärte
einer der Musiker zu diesem Vorwurf. „Aber diese Organisation kämpft bewaffnet,
wir machen Musik – das ist der Unterschied“ (
www.welt.de/kultur/pop/article
143151517/Wo-hoert-die-Musik-auf-wo-faengt-die-Propaganda-an.html; www.
hurriyetdailynews.com/alleged-police-torture-against-music-group.aspx?page
ID=238&nID=30468&NewsCatID=339&fb_source=message).
Zuletzt wurde am 30. Mai 2017 eine Razzia gegen das von Grup Yorum
genutzte Idil-Kulturzentrum in Istanbul durchgeführt. Dabei wurden sieben Band-
Mitglieder festgenommen und einige von ihnen sichtbar von der Polizei
gefoltert (
www.cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/756462/Mehter_Marsi_yla_kadina_
iskence.html).
Seit 2012 findet alljährlich in Deutschland ein „Fest gegen Rassismus“ mit Grup
Yorum statt, zu dem bis zu 15 000 Besucher kamen. Anlässlich des im
November 2015 in Oberhausen veranstalteten Konzerts „Herz und Stimmen gegen den
Rassismus“ warnte der Verfassungsschutz laut einer den Fragestellern
vorliegenden Mail der Konzertveranstalter, es gäbe Hinweise auf ein
Selbstmordattentat. Diese Behauptung erwies sich zwar als haltlos, doch mehreren Grup-
Yorum-Mitgliedern wurde anlässlich dieses Konzerts das Einreisevisum nach
Deutschland verweigert. Als Begründung hieß es, elf Grup-Yorum-Musiker seien
im Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen – auf Antrag Deutschlands
(
www.hintergrund.de/politik/inland/schikane-razzien-einreiseverbote/).
Mehreren Aktivisten der Anatolischen Föderation, die unter dem Vorwurf der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§129b des
Strafgesetzbuchs) zu Haftstrafen verurteilt worden waren, wurde insbesondere
die Organisierung eines Grup-Yorum-Konzertes 2014 in Deutschland als
Beleg einer vermeintlichen DHKP-C-Kadertätigkeit angekreidet (https://
rotehilfeogkiel.gaarden.net/hohe-haftstrafen-im-stuttgarter-129b-prozess/).
Anlässlich eines für den 17. Juni 2017 in Fulda geplanten „Festes der Völker
und gegen Rassismus“ erteilte die Stadtverwaltung Grup Yorum ein
Auftrittsverbot. Nach Angaben der Veranstalter geht das Auftrittsverbot auf ein
Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zurück. Darin heißt es demnach,
dass die Auftritte von Grup Yorum verhindert werden müssten, weil die
Konzert-Einnahmen zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes in der Türkei
dienen. Demgegenüber weisen die Veranstalter daraufhin, dass die Eintrittspreise
so niedrig gehalten werden, dass die Veranstaltung familienfreundlich ist. „Das
Budget, mit dem tausende Menschen aus allen Ecken Europas mit kostenlosen
Bussen zum Konzert fahren, reicht manchmal nicht aus, um die Kosten zu
decken“ (
www.jungewelt.de/artikel/312457.grup-yorum-in-fulda-verboten.html).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die türkische Musikgruppe Grup Yorum (Yorum: Interpretation oder
Kommentar) wurde nach eigenen Angaben als Reaktion auf die Entpolitisierungs- und
Einschüchterungspolitik nach dem Militärputsch von 1980 von Istanbuler Studenten
gegründet. Sie stellt sich selbst als „Stimme der Völker Anatoliens“ dar, als
„unverzichtbarer Name im Kampf für Rechte und Freiheiten“, als Gruppe, die ein
„revolutionär-sozialistisches Musikverständnis“ pflegt. Neben regelmäßigen
Konzerten haben Mitglieder von Grup Yorum sich immer wieder auch an
Massenaktionen, Demonstrationen, Streiks, Fabrik- und Universitätsbesetzungen in
der Türkei beteiligt und wurden wiederholt festgenommen und zu Haftstrafen
verurteilt.
Die engen Verbindungen von Grup Yorum zur 1998 verbotenen DHKP-C sind
Inhalt richterlicher Entscheidung. So stellte das Oberlandesgericht (OLG)
Stuttgart in seinem Urteil gegen die DHKP-C-Funktionäre Özgür A., Sonnur D.,
Yusuf T. und Muzaffer D. vom 28. Juli 2015 fest:
„Integraler Bestandteil propagandistischer Maßnahmen der DHKP-C ist die
Einbindung der türkischen Musikergruppe „Grup Yorum“, die – als Reaktion auf den
im Jahre 1980 erfolgten Militärputsch in der Türkei – im Jahr 1985 von einer
sozialistisch-revolutionär ausgerichteten Studentenschaft gegründet wurde. Zu
dem Repertoire der Musikergruppe gehören vor allem Themen, die den
„antifaschistischen und antiimperialistischen Kampf, Gefängnismassaker,
Naturkatastrophen und imperialistische Kriege“ betreffen. „Grup Yorum“ pflegt ein
„revolutionär-sozialistisches Musikverständnis“ und bekennt sich, zu einem Umsturz
des „kapitalistischen Systems (weltweit)“ beitragen zu wollen. Im Rahmen von
Konzerten im Januar 2010 in der Türkei ging ein Mitglied der Musikergruppe
in einer Rede im Namen der „Volksfront“ auf die seinerzeitige Kampagne der
DHKP-C in der Türkei („Hau ab, Amerika – dies ist unser Land“) ein. Im Juli
2010 besuchten „Grup Yorum“-Mitglieder im Anschluss an
Konzertveranstaltungen in der Türkei das Dorf Kizildere und legten vor dem Haus, in dem Mahir
CAYAN, der (Mitbe-) Gründer der THKP-C – aus der u. a. die DHKP-C
hervorgegangen ist –, am 30. März 1972 von türkischen Sicherheitskräften
erschossen wurde, Blumen nieder. Im Rahmen eines „Grup-Yorum“-Konzerts am
15. April 2012 in Bakirköy (Türkei) erklärte ein Mitglied der Musikergruppe
hieran anknüpfend u. a. Folgendes: „Wir sind hier, um all unserer Märtyrer seit
Mahir, der uns auf diesem Weg ein Vorbild war und in Kizildere das Manifest
schrieb, zu gedenken. (...) Im Namen der Volksfront heißen wir euch (...)
willkommen (...)“.
Die DHKP-C nutzt die Popularität der Musikgruppe Grup Yorum, um über deren
Anhängerkreis hinaus eine Vielzahl Personen anzusprechen und zu mobilisieren.
Öffentliche „Grup Yorum“- Auftritte (-Konzerte) werden immer wieder von
Verantwortlichen der DHKP-C teilweise über deren Tarnvereine vorbereitet und zur
Verbreitung ihre Zielsetzung instrumentalisiert. Neben der Verteilung von
Propagandamaterial einschließlich der Anbringung (großflächiger) Spruchbänder
und Bildern von Dursun KARATAS und Mahir CAYAN werden bei
Konzertauftritten der „Grup Yorum“ auch die Symbole der DHKP-C auf (Groß-)
Bildschirmen eingeblendet sowie Redeauftritte von Organisationskadern in den
Programmablauf aufgenommen und im Nachgang durch eine ausführliche
Berichterstattung in organisationseigenen Publikationen begleitet.
„Grup Yorum“ dient der DHKP-C zur ideologischen Indoktrination und damit
Mobilisierung der (Volks-) „Massen“; „Grup Yorum“-Musiker fördern die Ziele
der DHKP-C und deren „Kampf“ durch entsprechende propagandistische
Verlautbarungen wie z. B. Liedtexte bei Konzerten oder Stellungnahmen bzw.
Interviews bei sonstigen Veranstaltungen wie z. B. – von der Anatolischen Föderation
veranstalteten – Podiumsdiskussionen oder Protestaktionen. Regelmäßig werden
bei „Grup Yorum“-Konzerten die jeweils aktuellen Kampagnen und Parolen der
DHKP-C thematisiert.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Geschichte und
politische Ausrichtung von Grup Yorum sowie über die Stellung der Band im
Kulturbetrieb der Türkei und ihre Resonanz in der Öffentlichkeit?
Die türkische Musikgruppe „Grup Yorum“ wurde nach eigenen Angaben im
Jahre 1985 als Reaktion auf die Entpolitisierungs- und Einschüchterungspolitik
nach dem Militärputsch von 1980 von Istanbuler Studenten gegründet. Sie stellt
sich selbst als „Stimme der Völker Anatoliens“ dar, als „unverzichtbarer Name
im Kampf für Recht und Freiheiten“, als Gruppe, die ein „revolutionär-
sozialistisches Musikverständnis“ pflege. Neben regelmäßigen Konzerten haben
Mitglieder von „Grup Yorum“ sich immer wieder auch an Massenaktionen,
Demonstrationen, Streiks, Fabrik-und Universitätsbesetzungen in der Türkei beteiligt und
wurden wiederholt festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Zur Stellung der „Grup Yorum“ im Kulturbetrieb der Türkei und ihrer Resonanz
in der dortigen Öffentlichkeit liegen der Bundesregierung keine über
Pressemeldungen hinausgehenden Informationen vor.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anklagen, Festnahmen,
Inhaftierungen, Verurteilungen, Misshandlungen und Folterungen von
Grup-Yorum-Mitgliedern in der Türkei?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über Pressemeldungen hinausgehenden
Informationen vor.
3. Inwieweit kann Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Türkei öffentlich auftreten?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Auftrittsverbote gegen Grup
Yorum in der Türkei?
Wenn ja, wann, wo, und mit welcher Begründung wurden Grup Yorum
Konzerte verboten?
Die Fragen 3 und 3a werden im Zusammenhang beantwortet.
Pressemeldungen zufolge sollen Konzerte in den Jahren 2015, 2016 sowie 2017
durch jeweils zuständige Gouverneursämter in Istanbul und Ankara mit der
Begründung von Sicherheitsbedenken untersagt worden sein.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über kostenlose
Volkskonzerte mit hunderttausenden Besucherinnen und Besuchern, die von Grup
Yorum mehrfach in Istanbul veranstaltet wurden?
Wann und unter welchen Umständen wurden diese Konzerte nach
Kenntnis der Bundesregierung von Behördenseite genehmigt, und inwieweit
gab es in den vergangenen Jahren Verbote?
Der Bundesregierung sind Pressemeldungen zu sogenannten Volkskonzerten der
Grup Yorum aus den Jahren 2012 bis 2015 bekannt. Über Genehmigungs-, bzw.
Verbotsverfahren für kostenlose Volkskonzerte der Band in anderen Jahren
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4. Sind die Tonträger von Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Türkei freiverkäuflich und auch im normalen Musikfachhandel
erhältlich?
Inwieweit unterliegt der Verkauf von Grup-Yorum-Tonträgern nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei Restriktionen?
Tonträger von Grup Yorum sind auf bekannten türkischen Plattformen von Buch-
und Musikhändlern frei erwerblich.
5. Inwieweit, wann, und mit welchem Inhalt waren Auftritte von Grup Yorum
Thema von bilateralen Gesprächen deutscher und türkischer Behörden oder
Regierungsstellen?
In bilateralen Gesprächen wurden Auftritte der „Grup Yorum“ in Deutschland
anlassbezogen im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes über die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des
Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) thematisiert.
6. Wurde jemals von Seiten der türkischen Regierung oder türkischer Behörden
in offizieller oder inoffizieller Form die Bitte an die Bundesregierung
gerichtet, öffentliche Auftritte von Grup Yorum in Deutschland zu unterbinden?
Wenn ja, wann, und in welchem Zusammenhang, und durch welche
türkischen Regierungsstellen oder Behörden?
Von Seiten türkischer Behörden ist bislang nicht die Bitte an die Bundesregierung
heran getragen worden, öffentliche Auftritte von Grup Yorum in Deutschland zu
unterbinden.
7. Sind Grup Yorum oder einzelner ihrer Mitglieder in einer der von Vertretern
des türkischen Staates an deutsche Behörden überreichten Listen genannt?
Fall ja, in welchem Zusammenhang?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Mitglieder von Grup Yorum auf einer
der von Vertretern des türkischen Staates überreichten Listen genannt sind.
8. Inwieweit sind der Bundesregierung Liedtexte von Grup Yorum bekannt, die
einen volksverhetzenden, rassistischen, kriegstreiberischen oder sonstigen
gegen ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichteten Inhalt haben,
und inwieweit sieht die Bundesregierung von solchen Texten eine Gefahr für
die Öffentlichkeit ausgehen?
Der Bundesregierung sind folgende Liedtexte bekannt:
1. Vur Vur! (2017)
Das Lied wurde beim Konzert von „Grup Yorum“ in Fulda im Juni 2017 gespielt
und soll Bestandteil des nächsten bislang unveröffentlichten Albums sein.
Der Liedtext weist einen imperativen Gewaltbezug auf und stellt inhaltlich eine
Verbindung zur in der Türkei terroristisch agierenden Guerilla der DHKP-C her.
Textauszüge:
„Unsere Herzen schlagen für den gelben Stern (Anmerkung: Symbol und
Emblem der DHKP-C)
[…]
Mit der Fahne der Hoffnung (Anmerkung: Hoffnung ist ein organisationsinternes
Synonym für die DHKP-C)
[…]
Schieß für die Revolution, Schieß für die Cephe (Front, bezeichnet den
bewaffneten Arm der DHKP-C und findet sich in der Bezeichnung der DHKP-C)
[…]
Die Volksmilizen streben nach Gerechtigkeit.“ (Anmerkung: Volksmilizen sind
eine Bezeichnung für die bewaffneten Kräfte der DHKP-C)
2. Gerisi Hayat
Veröffentlicht auf dem Album „Halkin Elleri“, 2013
Der Titel Gerisi Hayat (etwa: „der Rest des Lebens“) ist ein Ausspruch von
Dursun Karatas, dem ehemaligen Generalsekretär der DHKP-C, dem dieses Lied
gewidmet ist. Karatas wird im Lied mit seiner ehrenvollen Bezeichnung „Dayi“
(Onkel) angesprochen.
Offen werden hier der „Kampf“, die von der DHKP-C ausgehenden
terroristischen Aktivitäten in der Türkei, beworben.
Textauszüge:
„Wir werden deinen Traum verwirklichen.
Im Kampf, bei der Selbstopferung und der Forderung nach Rechenschaft
Werden wir einen Schritt vorwärts kommen
[…]
Das Blut, das wir vergossen haben, wird nicht ungesühnt bleiben
[…]
Für das Volk, für die Cephe.“
[…]
Werden wir zur Revolution führen
Wer keinen Widerstand leistet, verfault
Wir werden mit Hoffnung Widerstand leisten
Und diese ungerechte Welt
Noch einmal von der Türkei aus erschüttern
Wir werden siegen
Denn wir sind das Volk und haben Recht
Wir haben den Kampf von Mahir [Anmerkung: Cayan] und Genossen gelernt
Mach dir keine Sorgen, Dayi
Wir sind einfache Soldaten und führen Krieg
3. Hakikat Savascisi
Veröffentlicht auf dem Album „Halkin Elleri“, 2013
Das Lied thematisiert Engin Ceber, einen „Yürüyüs“-Verkäufer, der in türkischer
Haft zu Tode kam.
Der Text endet mit den Worten:
„Unser Schwur
Und unser Wort darauf
Dass diese Sache nicht aufgeschoben wird
Das Schwert der Gerechtigkeit wird gezogen werden
Um den Preis neuer Märtyrer“
4. Halk Yemini
Veröffentlicht auf dem Album „Halkin Elleri“, 2013
Dieses Lied hat keine Melodie, sondern ist ein mit Trommeln unterlegter Schwur.
Der Text wird vorgesprochen und vom „Volk“ wiederholt. Der Titel bedeutet
„Volksschwur“.
Offen wird hier der Krieg beschworen und wiederum der Bezug zu den
sogenannten Märtyrern, den gefallenen Kämpfern der Organisation, hergestellt.
Der Text endet folgendermaßen:
„Wir werden uns organisieren gegen die, die uns ausbeuten, für unsere Märtyrer,
für Gerechtigkeit,
für ein freies Vaterland werden wir überall bei allem zusammen bis zum Sieg
Krieg führen.
Soll dies unser Wort sein?
Ja, soll es sein!
Soll derjenige, der es bricht
feige sein?
Ja, soll er sein!
Wir sind das Volk!
Wir haben Recht!
Wir werden siegen! (Anmerkung: Der Ausspruch „Wir haben Recht, wir werden
siegen!“ ist ein Motto der DHKP-C).
Aus diesen Texten geht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit hervor, da sie
den Terrorismus der DHKP-C rechtfertigen und glorifizieren sowie offensiv zu
gewaltsamen Auseinandersetzungen auffordern.
9. Inwieweit sind der Bundesregierung Liedtexte von Grup Yorum bekannt, die
sich für ein friedliches Zusammenleben der Völker, Frieden, soziale
Gerechtigkeit, Sozialismus und Demokratie einsetzen, und inwieweit sieht die
Bundesregierung von solchen Texten eine Gefahr für die Öffentlichkeit
ausgehen?
Die Bewertung von Texten der in der Frage beschriebenen Art ist nicht Aufgabe
der Bundesregierung.
10. Inwieweit sind der Bundesregierung Äußerungen Mitgliedern von Grup
Yorum bekannt, die einen volksverhetzenden, rassistischen, kriegstreiberischen
oder sonstigen gegen ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichteten
Inhalt haben?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
11. Wie viele und welche Auftritte von Grup Yorum seit 2012 in der
Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte Veranstalter
bzw. Einlader, Titel der Veranstaltung oder Rahmen des Konzerts sowie
Zuhörerzahl angeben)?
Im Sachzusammenhang der Fragestellung sind der Bundesregierung seit dem Jahr
2012 im Wesentlichen folgende Veranstaltungen bekannt geworden.
2012
Seit dem Jahr 2012 veranstaltet die DHKP-C jährlich ein europaweit beworbenes
Großkonzert der Grup Yorum in Deutschland. Das erste dieser Reihe fand am
2. Juni 2012 in Düsseldorf statt. Unter dem Motto „Ein Herz und eine Stimme
gegen Rassismus“ nahmen an der Veranstaltung nach Angaben der DHKP-C rund
10 000 Besucher aus Deutschland und dem angrenzenden Ausland teil. In der
Begrüßungsansprache ging ein Vertreter der „Anatolischen Föderation“ auf das
Kampagnenthema „Rassismus“ ein. Bei der „Anatolischen Föderation“ handelt
es sich laut ständiger Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte um eine
Tarnorganisation der DHKP-C.
2013
Am 8. Juni 2013 spielte „Grup Yorum“ in der König-Pilsener Arena in
Oberhausen. Auch diese Veranstaltung war in den einschlägig bekannten DHKP-C-nahen
Medien beworben worden. Laut Berichten auf
www.halkinsesi.tv nahmen
14 000 Besucher an der Veranstaltung teil, auf der erneut eine Rede im Namen
der „Anatolischen Föderation“ gehalten wurde.
Am 1. Dezember 2013 trat „Grup Yorum“ in Hamburg auf. Einem Bericht auf
der DHKP-C-Internetplattform Halkinsesitv.com zufolge wurde das Konzert mit
etwa 2000 Zuschauern von dem dortigen DHKP-C-Verein „Ekin Sanat Evi“
organsiert. In der Auftaktrede bekannte sich ein Redner/eine Rednerin zur Cephe
(Anmerkung: Front, bezeichnet den bewaffneten Arm der DHKP-C und findet
sich in der Bezeichnung der DHKP-C) und sagte: „Wir werden für die Armen
und die Millionen ein paar Augen bilden und Krieg führen“.
2014
Am 1. Februar 2014 trat „Grup Yorum“ in Würselen bei Aachen auf. Laut einem
Bericht auf Halkinsesitv.org waren etwa 900 Zuhörer zugegen. Es wurde ein
Lobgedicht für Alisan SANLI vorgetragen. SANLI hatte sich am 1. Februar 2013
in Ankara vor der US-amerikanischen Botschaft in die Luft gesprengt; mit ihm
wurde ein Wachmann getötet. Die DHKP-C hatte sich zu dem Anschlag bekannt.
Am 28. Juni 2014 fand in der König-Pilsener-Arena in Oberhausen unter dem
Motto „Eine Stimme, ein Herz gegen Rassismus“ die dritte große
Konzertveranstaltung der „Grup Yorum“ statt, an der bis zu 12 000 Besucher teilnahmen1.
1 Vgl. „Verlaufsbericht des Konzerts von „Grup Yorum“, in:
www.halkinsesi.tv; abgerufen am 1.7.2014.
Im Verlauf der Veranstaltung wurde eine „Erklärung der Volksfront”2 verlesen.
Darüber hinaus wurden u. a. Grußbotschaften der in Deutschland inhaftierten
DHKP-C-Mitglieder Sadi Naci Özpolat3 und Ahmet Düzgün Yüksel4
vorgetragen. Während der musikalischen Darbietungen trugen die Musiker zeitweise rote
Gesichtsmasken. Damit stellten sie eine Verbindung zu den mit roten Tüchern
maskierten Milizen der DHKP-C in der Türkei her. Diese „Milizen“
patrouillieren offen mit Waffen in Stadtteilen von Istanbul und sind immer wieder in
gewaltsame Auseinandersetzungen vor allem mit der Polizei verwickelt.
2015
Das vierte Großkonzert der „Grup Yorum“ fand am 14. November 2015 erneut
in Oberhausen statt. Auch dieses Mal hatten Anhänger der DHKP-C im gesamten
Bundesgebiet die Veranstaltung mit hohem persönlichem Einsatz vorbereitet. Im
Rahmen der Veranstaltung ging ein DHKP-C-Aktivist in einem Redebeitrag auf
die Ende Juli 2015 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu mehrjährigen
Freiheitsstrafen verurteilten Funktionäre der DHKP-C ein. Die Lieder, die man nun singen
werde, seien allen gefangenen Kameraden in den Gefängnissen gewidmet.
Vor und während der Veranstaltung wurden Fahnen mit den Symbolen der
verbotenen DHKP-C sowie deren bewaffnetem Arm DHKC zur Schau gestellt. Des
Weiteren wurde die ebenfalls verbotene Publikation „Yürüyüs“ an diversen
Ständen in der Halle zum Verkauf angeboten.
2016
Im Jahr 2016 fand die Veranstaltung, angemeldet als Kundgebung der Deutschen
Kommunistischen Partei (DKP), auf einer Freifläche in Gladbeck statt. Die
Musiker trugen die für die DHKP-C typischen Uniformen mit den charakteristischen
roten Tüchern. Im Umfeld der Konzertbühne hatte die DHKP-C
Informationsstände errichtet, darunter einen von ihrer Jugendorganisation „Devrimci Genclik“
(Dev Genc) betriebenen Stand, an dem neben Bildern des DHKP-C-Ideologen
Mahir CAYAN auch gerahmte Bilder von Attentätern, welche Anschläge für die
DHKP-C in der Türkei verübten, zum Verkauf angeboten wurden.
Im Juli 2016 trat die „Grup Yorum“ auf dem „UZ-Pressefest“ der DKP auf. Auch
im Rahmen dieses Konzertes traten die Musiker in der oben beschriebenen
DHKP-C-Uniformierung auf.
2017
Am 18.März 2017 trat „Grup Yorum“ zum Abschluss des von der DHKP-C
durchgeführten sogenannten „Langen Marsches“ in Berlin auf. Der „Lange
Marsch“ führte Aktivisten der DHKP-C durch Deutschland, Belgien und die
Niederlande. Die Kundgebungsreihe begann am 31.Dezember 2016 in Hamburg vor
dem Untersuchungsgefängnis, in dem der mutmaßliche Europaleiter der DHKP-C,
Musa ASOGLU, nach seiner Festnahme untergebracht war, und endete am
19. März 2017 u. a. mit einem Auftritt der „Grup Yorum“ in Berlin. Die
Veranstaltung wurde ausschließlich von der Forderung nach „Freiheit für Musa
Asoglu“ dominiert.
2 Den Begriff „Volksfront” verwendet die DHKP-C als Eigenbezeichnung im Rahmen propagandistischer Aktivitäten.
3 Im Februar 2012 war Özpolat vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen
Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.
4 Yüksel wurde am 16. Mai 2014 von Griechenland nach Deutschland überstellt; er war am 1. August 2013 festgenommen worden.
Grundlage waren Vollstreckungshaftbefehle von insgesamt 1 040 Tagen Haft.
Am 17. Juni 2017 fand das 6. Großkonzert der „Grup Yorum“ in Fulda unter dem
Motto: „Die Völker erheben ihre Stimme gegen Rassismus“ statt. Anmelder der
Veranstaltung als Kundgebung war der „Deutsche Freidenker – Verband
e. V.“(DFV), Landesverband Hessen. Während des Konzertes trugen die Musiker
der „Grup Yorum“ auf dem Konzert in Fulda ebenfalls die DHKP-C-typischen
Uniformen auf der Bühne. Weiter konnten Informationsstände der DHKP-C
festgestellt werden, darunter ein Stand der Jugendorganisation der DHKP-C „Dev
Genc“ sowie ein Informationsstand gegen die Inhaftierung des ehemaligen
DHKP-C – Europaleiters Musa ASOGLU. Höhepunkt der Veranstaltung war die
Vorstellung des neuen Liedes mit dem Titel „Vur Vur!“ (siehe Antwort zu
Frage 8), welches mehrmals gespielt wurde.
12. Kam es im Zusammenhang mit Auftritten von Grup Yorum in der
Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zu einschlägigen
politisch motivierten Straftaten von Seiten der Band oder der Besucherinnen
und Besucher?
Wenn ja, welcher Art waren diese Straftaten?
Im Rahmen der Presse- und Internetauswertung wurde im Nachgang des
Konzertes im Jahr 2015 das Zeigen verbotener DHKC-Symbolik (gelber Stern auf rotem
Grund) sowie der Verkauf der im Mai 2015 verbotenen DHKP-C-Publikation
Yürüyüs festgestellt. Bei dem diesjährigen Konzert in Fulda am 8. Juni 2017
wurde während des Auftritts von Grup Yorum erneut verbotene DHKC-Symbolik
gezeigt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Ferner wird
derzeit eine strafrechtliche Bewertung eines der dargebotenen Lieder
durchgeführt.
13. Kam es im Zusammenhang mit Auftritten von Grup Yorum in der
Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung jemals zu einer
wie auch immer gearteten Gefährdung der Konzertbesucherinnen und
Konzertbesucher oder der öffentlichen Sicherheit?
Wenn ja, wann, wo, und in welcher Form?
Über eine Gefährdung von Konzertbesuchern oder der öffentlichen Sicherheit im
Zusammenhang mit einem Auftritt der Grup Yorum liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
14. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Einreiseverbote
gegen Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum in den Schengenraum?
a) Welche entsprechenden Eintragungen im Schengener
Informationssystem (SIS) gegen wie viele Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum
liegen vor?
b) Auf welche Mitgliedstaaten gehen die entsprechenden Eintragungen im
SIS zurück?
Die Fragen 14 bis 14b werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Recht auf Auskunft über die im Schengener Informationssystem
gespeicherten Daten steht aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dem Betroffenen nach
Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 zu. Insofern kann hierzu keine
Auskunft erfolgen.
15. Inwieweit kann die Bundesregierung die Existenz eines Rundschreibens des
Bundesministeriums des Innern bezüglich Grup Yorum bestätigen, wonach
Auftritte der Gruppe verhindert werden sollten, weil Konzerteinnahmen zur
Finanzierung des bewaffneten Kampfes in der Türkei dienten?
a) Von wann datiert dieses Rundschreiben?
b) Wer bzw. welche Behörde oder Abteilung ist für das Rundschreiben
verantwortlich?
c) An wen im Einzelnen richtete sich das Rundschreiben?
Die Fragen 15 bis 15c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das für das Verbot der DHKP-C zuständige Bundesministerium des Innern hat
am 23. Mai 2017 das in der Frage benannte Rundschreiben an die für den Vollzug
des DHKP-C Verbot zuständigen obersten Landesbehörden in Baden-
Württemberg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen versandt.
d) Welchen genauen Inhalt hat dieses Rundschreiben?
Das Rundschreiben informiert auf der Grundlage ausschließlich offen
verwertbarer Informationen über die Grup Yorum als integralen Bestandteil der verbotenen
DHKP-C.
e) Inwieweit ist der Inhalt des Rundschreibens für Landes- und
Kommunalbehörden bindend?
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes liegt der Vollzug von
Vereinsverboten des Bundes wie auch das Versammlungsrecht in der ausschließlichen
Zuständigkeit der Länder.
16. Inwieweit, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung
befürwortet die Bundesregierung ein Auftrittsverbot für Grup Yorum in der
Bundesrepublik Deutschland, und inwieweit setzt sie sich gegenüber den
Ländern für ein solches Auftrittsverbot bzw. die Verhinderung von Grup-
Yorum-Konzerten ein?
Auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 15 e wird verwiesen.
17. Inwieweit gibt es Überlegungen oder konkrete Pläne der Bundesregierung
für ein Betätigungsverbot gegen Grup Yorum?
Die Bundesregierung äußert sich zu vereinsrechtlichen Maßnahmen generell
nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass
besteht.
18. Inwieweit dienen Konzerteinnahmen von Grup Yorum nach Kenntnis der
Bundesregierung der Finanzierung illegaler politischer oder bewaffneter
Aktivitäten in der Türkei?
a) Welche konkreten Belege hat die Bundesregierung für die Behauptung,
wonach Einnahmen aus Grup-Yorum-Konzerten der Finanzierung
bewaffneter Aktivitäten in der Türkei dienten?
b) Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung den finanziellen Aufwand
für die Organisierung der bisherigen Grup-Yorum-Konzerte gegen
Rassismus seit 2012 (einschließlich Anmietung von Hallen, Reisekosten der
Musiker, Subventionierung von Bussen zur Anreise etc.)?
c) Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung die finanziellen
Einnahmen bei den bisherigen Grup-Yorum-Konzerten gegen Rassismus seit
2012?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung von
möglichen Gewinnen aus Grup-Yorum-Konzerten in Deutschland?
Die Fragen 18 bis 18d werden im Zusammenhang beantwortet.
Dem Ziel des „bewaffneten Kampfes“ wird in der DHKP-C alles untergeordnet.
Folgerichtig fließen sämtliche Einnahmen der Organisation in den Erhalt und den
Ausbau der Strukturen, sowohl in der Türkei, wo der Kampf geführt wird, als
auch in Westeuropa, organisationsintern „Rückfront“ genannt, von wo aus der
Kampf propagandistisch, logistisch und finanziell unterstützt wird. „Grup
Yorum“, als integraler Bestandteil der DHKP-C Propaganda, dient insbesondere
auch in Deutschland der Verbreitung des Gedankengutes der DHKP-C, der
Rekrutierung neuer, meist jugendlicher Anhänger und mit hoher Wahrscheinlichkeit
auch der Gewinnerzielung.
Generell sind das Einnahme- und Ausgabegebahren der DHKP-C und damit auch
der Grup Yorum Konzerte intransparent. Insbesondere ist nicht bekannt, wie viele
Eintrittskarten zu den jeweiligen Konzerten verkauft wurden.
Die Werbung der DHKP-C für das Konzert in Oberhausen5 im Jahr 2015 bestätigt
die Vermutung, dass sogenannte „Solidaritätstickets“ verkauft werden. So wurde
öffentlich mit der Zielmarke von 20 000 verkauften Eintrittskarten geworben,
obwohl die Halle in Oberhausen nur etwa 12 000 Zuhörer fasst. Ebenfalls unbekannt
sind die Höhe der Einnahmen beim Catering, dem Verkauf von CDs,
Devotionalien, Parteiliteratur und den DHKP-C-Publikationen, u. a. auch der verbotenen
Yürüyüs. Den umfangreichen Berichten und Postings in sozialen Medien zu den
Konzerten lässt sich entnehmen, dass alle wesentlichen Aufgaben bei der
Durchführung der Veranstaltungen von freiwilligen Helfern geleistet werden,
Personalkosten dürften daher ebenfalls nicht anfallen. Auf der Ausgabenseite steht neben
der Hallenmiete auch die Subventionierung der Bustransfers zum Konzert.
5
www.halkinsesi.tv/index.php/duyurular/27722-4-bueyuek-avrupa-konserine-likin-duyuru.html; abgerufen am 24. August 2015.
19. Inwieweit, wann, wie oft, und in welchem Zusammenhang wurde Grup
Yorum im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) thematisiert?
Grup Yorum wurde im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) anlassbezogen, insbesondere im Zusammenhang mit den
jährlichen Großkonzerten, thematisiert. Seit dem Jahr 2015 war Grup Yorum demnach
sechs Mal Thema in der AG Lage des GETZ-A. Mögliche Thematisierungen in
den Jahren vor 2015 sind aufgrund datenschutzrechtlicher
Aussonderungsprüffristen nicht mehr nachvollziehbar.
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ISSN 0722-8333]