BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen zur Überwindung von Tierversuchen

Für Versuchszwecke gezüchtete, getötete und nicht in Verfahren verwendete Tiere, Versuchsanzahl für Botulinumtoxin-Präparate, tierversuchsfreie Testmethoden für Botulinumtoxin B, Einbeziehung und Beteiligung von Interessensvertretern aus Tierschutz, Industrie, Wissenschaft und anderen Bereichen beim Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) und im Nationalen Ausschuss Tierschutzgesetz, retrospektive Bewertung von Tierversuchen, Entwicklung innovativer, tierversuchsfreier Verfahren, Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie, Tierversuche für neuartige Lebensmittel<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

17.07.2017

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1305229.06.2017

Maßnahmen zur Überwindung von Tierversuchen

der Abgeordneten Nicole Maisch, Kai Gehring, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach wie vor werden jedes Jahr rund 3 Millionen Tiere in deutschen Laboren für Versuche „verbraucht“. In dieser offiziellen Statistik sind die auf „Vorrat“ gehaltenen und getöteten Tiere und die im Rahmen der Genmanipulation entstehenden „Ausschusstiere“ noch nicht einmal mitgezählt. Insbesondere in der Grundlagenforschung werden immer mehr Tiere verwendet. Auch werden immer mehr Tiere gentechnisch verändert, um neue Forschungsmöglichkeiten zu schaffen.

Ein breites gesellschaftliches Ziel ist es, Tierversuche konsequent zu reduzieren und schnellstmöglich überflüssig zu machen. In den vergangenen Jahren wurden vielversprechende tierfreie Versuchsmethoden und Versuchsverfahren entwickelt, um Tierversuche zu ersetzen. Doch nach wie vor ist die staatliche Förderung von tierversuchsfreier Forschung sehr gering. Hier gilt es, mehr Mittel in die Erforschung und Weiterentwicklung zu investieren. Insgesamt ist ein Paradigmenwechsel notwendig, bei dem der Tierversuch nicht länger „Goldstandard“ ist.

Im Auftrag des niederländischen Landwirtschaftsministeriums wurde im Dezember 2016 das Gutachten „Transition to non-animal research“ vom „Niederländischen Nationalen Komitee für den Schutz von Tieren, genutzt für wissenschaftliche Zwecke“ herausgegeben. In dem Strategiepapier werden klare Ziele für den Ausstieg und spezifische Empfehlungen zur Beschleunigung des Übergangs von Tierversuchen hin zu innovativen tierleidfreien Forschungsmethoden benannt.

Auch werden Maßnahmen für eine Abschaffung gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche (wie etwa für Chemieprodukte oder Pestizide) bis 2025 sowie ein 10-Jahres-Plan für den Bereich der Grundlagenforschung vorgeschlagen. Bei der angewandten Forschung soll der Fokus auf menschliche Modelle für menschliche Krankheiten gelegt werden (siehe https://english.ncadierproevenbeleid.nl/).

Auch in Deutschland wäre es möglich, eine solche Gesamtstrategie aufzustellen – mit klaren Maßnahmen, Ziel- und Zeitvorgaben, inklusive der notwendigen Überarbeitung der rechtlichen Bestimmungen.

Ein im April 2016 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegebenes Gutachten hat 18 gravierende Mängel bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht festgestellt. Dazu zählt unter anderem, dass Behörden in Deutschland nicht die Möglichkeit haben, eine unabhängige und unparteiische Schaden-Nutzen-Abwägung vorzunehmen, dass Tierversuche in Deutschland bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung nur der Anzeige- und nicht der Genehmigungspflicht unterliegen sowie dass schwerst belastende Tierversuche nicht eingeschränkt wurden, obwohl diese laut EU-Richtlinie nur im Einzelfall zulässig sein sollten. Das Gutachten wurde auch an die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission zur Prüfung übersandt. Diese scheint nach wie vor nicht abgeschlossen zu sein. Die bestehenden Missstände können jedoch umgehend behoben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 jeweils für Versuchszwecke gezüchtet, gehalten und ggf. getötet, ohne dass sie in Tierversuchen eingesetzt wurden (so genannte Vorratshaltung bzw. Überschusszucht) (bitte die Tierzahl nach Geschlecht und Tierart sowie Versuchszweck aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser Tiere waren nach Kenntnis der Bundesregierung gentechnisch veränderte Tiere (bitte die Tierzahl nach Geschlecht und Tierart sowie Versuchszweck aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war die Anzahl der Tierversuche nach Kenntnis der Bundesregierung, die für Botulinumtoxin-Präparate A und B in den Jahren 2014 bis 2017 beantragt bzw. durchgeführt wurden?

4

Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 gemacht bei der Weiterentwicklung von tierversuchsfreien Testmethoden für Botulinumtoxin B, welchen Beitrag hat die Bundesregierung hierzu geleistet?

5

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. haben die zuständigen Bundesministerien unternommen, um eine adäquate Einbeziehung und Beteiligung von Interessensvertretern aus Tierschutz, Industrie, Wissenschaft und anderen Bereichen beim Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) und seinen fünf Kompetenzbereichen sicherzustellen, und welche Maßnahmen sollen weiter ergriffen werden?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. haben die zuständigen Bundesministerien unternommen, um eine adäquate Einbeziehung und Beteiligung von Interessensvertretern aus Tierschutz, Industrie, Wissenschaft und anderen Bereichen in der Bf3R-Kommission sicherzustellen, und welche Maßnahmen sollen weiter ergriffen werden?

7

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. haben die zuständigen Bundesministerien unternommen, um eine adäquate Einbeziehung und Beteiligung von Interessensvertretern aus Tierschutz, Industrie, Wissenschaft und anderen Bereichen im Nationalen Ausschuss Tierschutzgesetz sicherzustellen, und welche Maßnahmen sollen weiter ergriffen werden?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aufgrund der bisherigen retrospektiven Bewertungen von Tierversuchen vor? Wofür werden die Ergebnisse von der Bundesregierung konkret genutzt, und wem werden sie zur Verfügung gestellt? Plant die Bundesregierung hierfür eine behördeninterne Datenbank aufzustellen, so dass die Behörden diese Erkenntnisse nutzen können?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vom niederländischen Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten „Transition to non-animal research“ und der darin beschriebenen Strategie zum Abbau von Tierversuchen?

10

Wie will die Bundesregierung auf den Plan der Niederlande, bis 2025 führend auf dem Gebiet der tierversuchsfreien Forschung zu werden, reagieren, um hier nicht den Anschluss zu verpassen?

11

Plant die Bundesregierung, ein vergleichbares Gutachten in Auftrag zu geben, um eine solche Strategie aufzustellen, wenn nein, warum nicht? Warum hat sie dies in der Vergangenheit nicht getan?

12

Teilt die Bundesregierung die Überzeugung der Fragesteller, dass eine nationale Strategie zur Verringerung von Tierversuchen und zum Übergang zu tierfreier Forschung aufgestellt werden sollte? Wenn ja, welche Überlegungen und Pläne hat die Bundesregierung hierfür aufgestellt? Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen bereitet die Bundesregierung stattdessen vor zur Stärkung tierfreier Forschung?

13

Wie viele staatliche Mittel wurden in den letzten zehn Jahren pro Jahr für die biomedizinische Forschung zur Verfügung gestellt, und wie viel davon (auch prozentual) für die tierversuchsfreie Forschung?

14

Welchen Stand hat die Überprüfung der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie (EU-Richtlinie 2010/63) in nationales Recht (insbesondere auch in Deutschland) durch die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wann soll die Überprüfung abgeschlossen sein?

15

Welche Rückmeldungen hat die Bundesregierung bislang wann von der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bekommen, welche konkreten Punkte einer nicht richtlinienkonformen Umsetzung wurden von der Europäischen Kommission beanstandet? Wann ist dies erfolgt?

16

Wann wurde die Bundesregierung von der Europäischen Kommission um welche Stellungnahmen zu welchen konkreten Regelungsaspekten bzw. Fragen gebeten? Hat die Bundesregierung hierauf Rückmeldungen durch die Europäische Kommission bekommen? Wenn ja, bitte darlegen.

17

Inwiefern hält die Bundesregierung einen Anstieg der Tierversuche (Fütterungsversuche) aufgrund des Leitfadens der European Food Safety Authority (EFSA) zur ab Januar 2018 geltenden novellierten Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel Food) für ethisch vertretbar – auch angesichts der Tatsache, dass sich einige der Lebensmittel bereits seit langem auf dem Markt befinden?

18

Wie hoch schätzt die Bundesregierung Anzahl und Art der Tiere ein, die zukünftig für diese Versuche in Deutschland verwendet werden, wie sieht dies insbesondere bei subchronischen Toxizitätsversuchen aus?

19

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die diesbezüglichen Abschätzungen der EFSA sowie der Europäischen Kommission vor?

20

Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Übertragbarkeit dieser Tierversuchsergebnisse auf den Menschen sichergestellt werden?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen