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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Regulierung und Prävention bei Alkohol

Werbeausgaben sowie Steuereinnahmen aus Alkoholerzeugnissen seit 2009, Steuersätze in Deutschland und EU, Steuervergünstigung ggü. Arbeitnehmern von Brauereien (Haustrunk-Subventionierung), Daten zum Alkoholkonsum, u.a. finanzielle Schäden, Todesfälle, Pro-Kopf-Verbrauch in OECD- und EU-Staaten, sozio-ökonomische Struktur von Alkoholkonsumierenden, Gewinne der Alkoholindustrie und Vertrauenswürdigkeit ihrer Daten, Arbeitsgruppe zur Reduzierung des Alkoholkonsums, Empfehlungen und deren Unabhängigkeit, Treffen zwischen Bundesregierung und Alkoholindustrie, Position zu Maßnahmen zur Reduzierung des Alkoholkonsums, Alkoholverkauf bei Minderjährigen, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

31.07.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1310611.07.2017

Regulierung und Prävention bei Alkohol

der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Kersten Steinke, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Schätzungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sterben jährlich zwischen 42 000 und 74 000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums (Drogen- und Suchtbericht 2016, S. 9).

In Deutschland besteht das nationale Gesundheitsziel, den Alkoholkonsum zu verringern. Hierzu erarbeitet eine Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Reduzierung des Alkoholkonsums. An der Arbeitsgruppe sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung beteiligt. Laut Recherchen von „correctiv.org“ und „ZDFzoom“ (https://correctiv.org/recherchen/stories/2017/02/22/wie-die-alkoholindustrie-uns-dazu-bringt-immer-weiter-zu-viel-zu-trinken/) versucht die Alkoholindustrie, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu beeinflussen und manche Vorschläge zur Reduzierung des Alkoholkonsums zu blockieren.

Dabei haben die Recherchen auch ergeben, dass sich „die Verkäufer in der Mehrzahl offenbar nicht an die Regeln halten; dass sie kaum Kontrollen zu fürchten haben; und dass die Strafen erstaunlich niedrig sind. In Hamburg zum Beispiel kommen auf rund 13 000 Verkaufsstellen weniger als 300 Testkäufe pro Jahr. Jeder Supermarkt kommt also im Schnitt nur alle 40 Jahre in eine Kontrolle.“

Bereits im Oktober 2016 hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung angekündigt, mit kommunalen Spitzenverbänden in Kontakt zu treten. Anlass waren zahlreiche Verstöße gegen die Jugendschutzgesetze auf kommunaler Ebene, die durch Testverkäufe bekannt wurden (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/792996/drogenbeauftragte-empoert-alkohol-fuer-minderjaehrige).

Gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 5 des Biersteuergesetzes (BierStG) i. V. m. § 40 der Biersteuerverordnung (BierStV) können Brauereien unentgeltlich und zudem von der Steuer befreiten Haustrunk an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeben. Laut dem 25. Subventionsbericht vom 26. August 2015 für die 18. Wahlperiode sind diese Subventionen auf unbestimmte Zeit vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Wie hoch lagen die Ausgaben für Werbung, Promotion und Sponsoring für Alkoholerzeugnisse seit 2009 bis einschließlich 2016 nach Kenntnissen der Bundesregierung (bitte nach direkter Werbung, Außenwerbung, Werbung im Kino, sonstige Werbung und keine Zuordnung, Promotion und Sponsoring sowie nach Jahren auflisten)?

2

Wie hoch lagen die Ausgaben für Werbung für alkoholische Getränke seit 2009 bis einschließlich 2016 nach Kenntnissen der Bundesregierung für Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen (bitte tabellarisch nach Jahren und Alkoholika auflisten)?

3

Wie hoch lagen die Einnahmen aus alkoholbezogenen Steuern von 2009 bis einschließlich 2016 (bitte tabellarisch nach Jahr, Veränderungen zum Vorjahr, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Branntwein- und Zwischenerzeugnissteuer (inklusive Alkopopsteuer) und Alkoholsteuern insgesamt auflisten)?

4

Wie hoch lagen die Steuersätze für alkoholische Getränke in Deutschland und der EU (Mittelwert) nach Kenntnissen der Bundesregierung von 2009 bis einschließlich 2016 (bitte in Euro pro Reinalkohol einzeln nach Spirituosen, Zwischenerzeugnissen, Schaumwein, Wein und Bier auflisten)?

5

Wie hoch ist der Steuerverlust für Alkohol durch Haustrunkregelungen für Brauereien gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 5 BierStG i. V. m. § 40 BierStV seit 2009 bis einschließlich 2016 gewesen (bitte tabellarisch nach Jahren auflisten)?

6

Seit wann existiert die Art der Haustrunksubventionierung? Wie kam es zu dieser Art Subventionierung?

7

Was ist Ziel und der Zweck der Subventionierung über die Haustrunkregelung?

8

Inwiefern sind die Steuervergünstigungen unter gesundheitlichen Aspekten gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Brauereien zu vertreten, und inwiefern würde ein Wegfall der Subventionierung eine finanzielle Hürde darstellen, um den Alkoholkonsum zu reduzieren?

9

Inwiefern gibt es eine vergleichbare Praxis auch für Beschäftigte in der Tabakindustrie?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen finanziellen Schäden seit 2009 bis einschließlich 2016 a) für die Kranken-, b) für die Pflege- und c) für die Rentenversicherungen, d) für die Träger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe bzw. Grundsicherung, e) durch Arbeitsunfähigkeit und durch Alkoholkonsum ein (bitte jährlich auflisten)?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch Alkoholkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sozioökonomische Zusammensetzung von Konsumierenden bei durchschnittlichem Alkoholkonsum, riskantem regelmäßigen Alkoholkonsum, Rauschtrinken und Alkoholabhängigkeit, und was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Gewinne der Alkoholindustrie in Deutschland seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?

14

Wie hoch lag der durchschnittliche Konsum von Alkohol pro Bundesbürgerin bzw. Bundesbürger zwischen 15 und 64 Jahren nach Kenntnissen der Bundesregierung seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten und nach Bier, Wein, Schaumwein, Spirituosen und Alkopops aufteilen)?

15

Inwiefern hält die Bundesregierung die Daten zum Alkoholkonsum durch den Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. für transparent? Inwiefern findet eine Überprüfung der Daten durch die Bundesregierung statt?

16

Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Alkoholkonsum unter den OECD-Staaten von Personen zwischen 15 und 64 Jahren (bitte tabellarisch auflisten und in registrierten Alkoholkonsum, nicht registrierten Alkoholkonsum und Alkoholkonsum gesamt unterteilen)?

17

Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Alkoholkonsum unter den EU-Mitgliedstaaten von Personen zwischen 15 und 64 Jahren (bitte tabellarisch auflisten und in registrierten Alkoholkonsum, nicht registrierten Alkoholkonsum und Alkoholkonsum gesamt unterteilen)?

18

Welche Organisationen und Expertinnen und Experten sind aktuell in der Arbeitsgruppe zur Reduzierung des Alkoholkonsums vertreten (bitte tabellarisch nach Organisation und Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter auflisten)? Sind alle Organisationen bei der Arbeitsgruppe zur Reduzierung des Alkoholkonsums vertreten, die auf der Liste der Kooperationspartner und Kooperationsträger auf http://gesundheitsziele.de/ aufgelistet sind?

19

Wurden einzelne Organisationen der Arbeitsgruppe ausgewechselt oder haben einzelne Organisationen die Arbeitsgruppe verlassen (falls ja, bitte die entsprechende Organisation, das Datum und den Grund der Änderung nennen)?

20

Wie oft haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes seit der Gründung getroffen (bitte tabellarisch nach Datum, Themen der Sitzung und teilnehmenden Organisationen auflisten)?

21

Auf welchen Treffen wurden Entwurfspassagen mit Empfehlungen diskutiert (bitte tabellarisch nach Sitzung auflisten)?

22

Bestätigt die Bundesregierung die Recherche von „correctiv.org“ und „ZDFzoom“, wonach die Bundesregierung über ein Vetorecht über Textpassagen verfügt?

23

Inwiefern ist es das Ziel der Bundesregierung, dass die Sachverständigen der Arbeitsgruppe möglichst unabhängige Empfehlungen in den Abschlussbericht einfließen lassen?

24

Wie viele konkrete Empfehlungen sind in den Entwürfen enthalten (bitte tabellarisch nach den Bereichen Alkoholwerbung, Alkoholbesteuerung, Verfügbarkeit von Alkohol sowie ggf. nach verschiedenen Entwürfen mit Angabe des Datums auflisten)?

25

Bei wie vielen Empfehlungen haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eine Änderung erwirkt oder ein Veto eingelegt (bitte tabellarisch nach den Bereichen Alkoholwerbung, Alkoholbesteuerung, Verfügbarkeit von Alkohol sowie ggf. nach verschiedenen Entwürfen mit Angabe des Datums auflisten)?

26

In welche Richtung wurden die Empfehlungen der Sachverständigen durch die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung geändert, und wie begründet die Bundesregierung die Änderungen unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten (bitte nach den Bereichen Alkoholwerbung, Alkoholbesteuerung, Verfügbarkeit von Alkohol unterteilen)?

27

Wurden Entwürfe oder einzelne Passagen der Empfehlungen der Sachverständigen durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an externe juristische Personen (Firmen, Vereine, Verbände) mit Bitte um Stellungnahme verschickt? a) Durch welche Bundesministerien erfolgte die Verschickung? b) An welchem Datum erfolgte die Verschickung? c) An welche juristischen Personen erfolgte eine Bitte um Stellungnahme?

28

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Fertigstellung des Berichts der Arbeitsgruppe?

29

Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Alkoholindustrie und der Bundesregierung in der 17. und der 18. Legislaturperiode statt (bitte tabellarisch nach Datum, Verband, Bundesministerien und Ebene auflisten)? a) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema Werbebeschränkungen für alkoholische Produkte gesprochen? b) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema Steuererhöhungen auf Alkoholprodukte gesprochen? c) Bei welchen dieser Treffen wurde über Verkaufsbeschränkungen für alkoholische Produkte gesprochen?

30

Wie bewertet die Bundesregierung einzelne Maßnahmen wie a) Steuererhöhungen auf alkoholische Produkte, b) Regelungen zur Beschränkung der Verfügbarkeit, c) Beschränkungen von Alkoholwerbung, und d) Warnhinweise auf alkoholischen Produkten zur Reduzierung des Alkoholkonsums? Welche Maßnahmen hält sie für besonders geeignet, und inwiefern erwägt sie, bei den einzelnen Bereichen gesetzgeberisch tätig zu werden?

31

Welchen gesundheitlichen Risiken sind Jugendliche unter 18 Jahren nach Kenntnissen der Bundesregierung beim Konsum von Alkohol ausgesetzt?

32

Wie begründet die Bundesregierung unterschiedliche Altersgrenzen nach Getränketypen (Spirituosen und Likören einerseits und Bier, Wein und Sekt andererseits)?

33

Welche Auswirkung haben unterschiedliche Altersgrenzen nach Getränketypen (Spirituosen und Likören einerseits und Bier, Wein und Sekt andererseits) auf die Säule der Prävention und Aufklärung bei Alkohol nach Einschätzung der Bundesregierung?

34

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Hamburg Center for Health Economics, wonach die Einschränkung des Alkoholverkaufs in Baden-Württemberg bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren mit einer Reduzierung des Alkoholkonsums um 7 Prozent einhergegangen ist, während die Zahlen in anderen Bundesländern zur gleichen Zeit angestiegen sind (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0047272714002564)?

35

Hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände seit dem 21. Oktober 2016 zum Thema Alkoholverkauf bei Minderjährigen eingeladen, und falls ja, wann und wie oft fanden diese Treffen statt (vgl. www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/792996/drogenbeauftragte-empoert-alkohol-fuer-minderjaehrige)?

36

Wie hoch ist der Anteil von Verstößen gegen den Jugendschutz bei Testkäufen nach Kenntnissen der Bundesregierung, die sie aus dem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gewonnen hat (bitte auflisten nach Bundesländern bzw. einzelnen Kommunen)?

37

Welche Gründe wurden beim Treffen zwischen der Drogenbeauftragten und den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände für die hohe Zahl von Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze diskutiert?

38

Welche Maßnahmen wurden beim Treffen zwischen der Drogenbeauftragten und den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände für die hohe Zahl von Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze diskutiert?

39

Wie sollen die diskutierten Lösungsvorschläge künftig umgesetzt werden, und welche Aufgaben hat die Bundesregierung hierfür übernommen?

Berlin, den 10. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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