[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juli 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13218
18. Wahlperiode 01.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13114 –
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2017
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im
Jahr 2012 gesunken war, steigt sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem
infolge gestiegener Asylzahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015
waren es bereits 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten
der Bundesregierung auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion DIE
LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/11112). Hinzu kamen im Jahr
2016 noch 1 279 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten nach
unerlaubter Einreise) und 20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze, nach
Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen vor allem an der deutsch-
österreichischen Landgrenze. Die Zahlen beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere
EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung.
Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien,
Mazedonien und Bosnien-Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen
betroffen.
Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter
Zwang geschehen – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar
wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die
Bundesregierung jedoch die Zahl von 54 069 durch Bund-Länder-Programme (REAG/
GARP) geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die
Bundesländer geförderte freiwillige Ausreisen, bei denen es jedoch zu Überschneidungen
mit den Bund-Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache
18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es „eine
größere Anzahl“ geförderter freiwilliger Ausreisen gebe als aus dem
Ausländerzentralregister (AZR) ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht
noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann. Ausreisen von
ausreisepflichtigen Personen ohne Förderung werden nicht erfasst (ebd.).
Aus dem AZR ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte
Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten
(Bundestagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings
auch abgeschobene Personen mitgezählt. Die Bundespolizei hat im Jahr 2016
hingegen 64 614 Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der
freiwilligen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20).
1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im ersten Halbjahr 2017
von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen,
Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch
einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw.
Schengen-Staaten nennen)?
Im ersten Halbjahr 2017 wurden insgesamt 11 606 Abschiebungen auf dem
Luftweg vollzogen. Ergänzend wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen:
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 3 352
Düsseldorf 2 425
Baden/Baden 1 128
München 1 092
Berlin-Schönefeld 1 059
Berlin-Tegel 564
Hamburg 558
Hannover 557
Leipzig 534
Stuttgart 216
Köln/Bonn 121
Gesamtergebnis 11 606
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Albanien 2 085
Kosovo 1 635
Serbien 1 332
Italien 1 055
Mazedonien 874
Moldau 637
Bosnien-Herzegowina 276
Georgien 268
Marokko 264
Algerien 233
Rumänien 214
Norwegen 177
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Montenegro 142
Bulgarien 142
Dänemark 139
Frankreich 133
Tunesien 126
Kroatien 116
Spanien 111
Türkei 98
Finnland 96
Schweden 95
Schweiz 90
Russische Föderation 88
Pakistan 87
Polen 80
Litauen 76
Afghanistan 72
Aserbaidschan 55
Ungarn 53
Nigeria 52
Ukraine 46
Belgien 46
Lettland 46
Armenien 43
Österreich 39
Tschechische Republik 36
Ghana 36
Niederlande 34
China 22
Ägypten 19
Portugal 18
Griechenland 17
Großbritannien 16
Indien 15
Chile 15
Slowenien 15
Bangladesch 15
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Vietnam 14
Gambia 12
Kolumbien 12
Iran 12
Estland 11
Slowakische Republik 11
Senegal 10
Thailand 9
Sri Lanka 9
USA 8
Libanon 8
Venezuela 7
Guinea 7
Kasachstan 7
Brasilien 7
Kamerun 6
Irak 6
Weißrussland 6
Zypern 6
Malta 6
Nepal 5
Jordanien 4
Peru 4
Sierra Leone 4
Israel 3
Kirgistan 3
Tadschikistan 3
Mexiko 3
Benin 3
Mali 2
Dominikanische Rep. 2
Kenia 1
Argentinien 1
Malaysia 1
Nicaragua 1
Samoa 1
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
St. Lucia 1
Guinea-Bissau 1
Sudan 1
Indonesien 1
Ruanda 1
Eritrea 1
Kongo, Dem. Republik 1
Äthiopien 1
Togo 1
Irland 1
Burkina Faso 1
Australien 1
Gesamtergebnis 11 606
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Albanien 2 091
Kosovo 1 656
Serbien 1 333
Mazedonien 876
Moldau 637
Marokko 309
Algerien 285
Georgien 283
Bosnien-Herzegowina 277
Eritrea 246
Afghanistan 245
Syrien 230
Irak 228
Rumänien 209
Nigeria 208
Russische Föderation 167
Pakistan 158
Somalia 145
Montenegro 144
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Tunesien 134
Türkei 116
Guinea 112
Gambia 110
Aserbaidschan 98
Iran 78
Ghana 78
Ukraine 73
Äthiopien 64
Armenien 62
Litauen 54
ungeklärt 52
Mali 51
Sudan 50
Bulgarien 43
Bangladesch 42
Ägypten 34
staatenlos 31
Cote d'Ivoire 29
Senegal 28
Libanon 27
Indien 27
Tadschikistan 26
China 25
Polen 22
Tschad 19
Kamerun 19
Ungarn 18
Sri Lanka 17
Italien 16
Lettland 16
Chile 15
Guinea-Bissau 15
Vietnam 14
Kasachstan 13
Libyen 12
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Kolumbien 12
Spanien 11
Sierra Leone 11
Kroatien 10
Slowakische Republik 10
Liberia 9
Thailand 9
USA 8
Griechenland 8
Weißrussland 8
Venezuela 7
Niger 7
Jemen 7
Brasilien 7
Benin 6
Nepal 6
Angola 6
Kirgisistan 5
Togo 5
Mongolei 5
Südsudan 4
Kenia 4
Großbritannien 4
Jordanien 4
Kuwait 4
Peru 4
Burkina Faso 4
Mexiko 3
Portugal 3
Honduras 3
Slowenien 3
Kongo, Dem. Republik 3
Israel 3
Dominikanische Rep. 3
Niederlande 2
Saudi-Arabien 2
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Zentralafrikanische Rep. 2
Palästina 2
Uganda 2
Ruanda 2
Frankreich 2
Estland 2
Tschechische Republik 2
Dschibuti 2
Irland 1
Argentinien 1
Korea, Republik 1
Indonesien 1
St. Lucia 1
Mauretanien 1
Malaysia 1
Schweiz 1
Belgien 1
Australien 1
Nicaragua 1
Samoa 1
Österreich 1
Gesamtergebnis 11 606
In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden
2 879 Personen auf dem Luftweg abgeschoben.
2. Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im ersten Halbjahr
2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln, und gesondert die Zahl der
Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?
Im ersten Halbjahr 2017 wurden 911 Abschiebungen auf dem Landweg und
28 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Es wird ergänzend auf die
nachstehenden Tabellen verwiesen:
Abschiebungen Landgrenzen
Erstes Halbjahr 2017
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Polen 628
Tschechische Republik 76
Belgien 71
Niederlande 45
Österreich 41
Schweiz 17
Frankreich 17
Luxemburg 15
Dänemark 1
Gesamtergebnis 911
Abschiebungen Landgrenzen
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Russische Föderation 442
Polen 77
Aserbaidschan 40
Ukraine 40
Georgien 32
Syrien 27
Irak 21
Armenien 19
Somalia 16
Niederlande 16
Tschechische Republik 14
Indien 13
Tadschikistan 13
Weißrussland 12
Albanien 11
Afghanistan 8
Pakistan 7
Abschiebungen Landgrenzen
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Eritrea 7
Montenegro 7
Marokko 7
Serbien 6
Iran 6
Äthiopien 5
Kosovo 5
Tunesien 5
Algerien 5
Senegal 5
Luxemburg 4
Nigeria 4
Belgien 3
Libyen 3
Guinea 3
Kongo, Dem. Republik 2
Türkei 2
Mali 2
Ägypten 2
Kamerun 2
Frankreich 2
Sudan 2
Benin 1
ungeklärt 1
Turkmenistan 1
staatenlos 1
Mazedonien 1
Kasachstan 1
Burkina Faso 1
Moldau 1
Sierra Leone 1
Niger 1
Usbekistan 1
Tschad 1
Kuba 1
Dominikanische Rep. 1
Gesamtergebnis 911
Abschiebungen Seegrenzen
Erstes Halbjahr 2017
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Schweden 23
Dänemark 3
Norwegen 1
Litauen 1
Gesamtergebnis 28
Abschiebungen Seegrenzen
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Afghanistan 8
Somalia 4
Albanien 3
staatenlos 2
Algerien 2
Ukraine 2
Rumänien 1
Irak 1
Georgien 1
Mauretanien 1
Pakistan 1
Iran 1
Litauen 1
Gesamtergebnis 28
In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden
911 Personen auf dem Landweg und 28 auf dem Seeweg abgeschoben.
3. Wie viele Überstellungen erfolgten im ersten Halbjahr 2017 in andere
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der
Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren, und die jeweilige Zahl der Minderjährigen
nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Überstellungen nach Mitgliedstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahre
Überstellungen insgesamt: 3.164 589
davon nach:
Österreich 161 23
Belgien 117 16
Bulgarien 70 7
Schweiz 153 27
Tschechische Rep. 91 29
Dänemark 67 20
Estland 9 6
Spanien 88 15
Finnland 93 5
Frankreich 151 42
Kroatien 95 14
Ungarn 30 0
Italien 918 2
Litauen 24 6
Luxemburg 12 6
Lettland 15 7
Malta 5 0
Niederlande 100 18
Norwegen 174 43
Polen 565 263
Portugal 14 3
Rumänien 0 0
Schweden 191 31
Slowenien 11 4
Slowakische Republik 0 0
Vereinigtes Königreich 10 2
Überstellungen nach Hauptherkunftsstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahre
Überstellungen insgesamt 3.164 589
darunter:
Russische Föderation 476 241
Irak 261 34
Eritrea 227 6
Syrien 207 50
Afghanistan 195 45
Nigeria 157 4
Somalia 144 9
Guinea 108 0
Aserbaidschan 85 27
Gambia 84 1
4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten
Halbjahr 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
Es wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen:
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen
Gesamtzahl
(Personen)
Frankfurt/Main 1 281 Stuttgart 14
München 238 Frankfurt/Main 5
Düsseldorf 218 Berlin-Tegel 2
Köln/Bonn 123 München 1
Berlin-Tegel 95 Gesamtergebnis 22
Berlin-Schönefeld 93
Hamburg 63
Stuttgart 50
Dortmund 47
Hannover 43
Memmingen 31
Hahn 23
Nürnberg 15
Weeze 8
Ramstein Air Base 5
Leipzig 3
Bremen 2
Friedrichshafen 1
Baden/Baden 1
Gesamtergebnis 2 340
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat
Gesamtzahl
(Personen)
Türkei 363 Italien 12
Russische Föderation 212 Schweden 2
Albanien 169 Dänemark 2
Ukraine 144 Dominikanische Rep. 2
Großbritannien 104 Usbekistan 1
Serbien 103 Spanien 1
Moldau 87 Österreich 1
Kosovo 83 Frankreich 1
Panama 80 Gesamtergebnis 22
Mazedonien 68
Brasilien 65
Kolumbien 65
USA 58
China 49
Indien 45
Tunesien 41
Dominikanische Rep. 36
Ver. Arabische
Emirate 35
Saudi Arabien 34
Marokko 33
Rumänien 32
Bosnien-Herzegowina 26
Katar 22
Kuba 22
Nigeria 20
Kanada 19
Iran 19
Ägypten 18
Irak 16
Algerien 16
Mexiko 15
Äthiopien 15
Kroatien 14
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Libanon 14
Georgien 13
Thailand 13
Griechenland 13
Kasachstan 12
Jordanien 11
Weißrussland 11
Südafrika 9
Kuwait 8
Singapur 8
Vietnam 8
Italien 8
Montenegro 7
Kenia 6
Argentinien 6
Bulgarien 5
Irland 5
Frankreich 4
Mauritius 4
Costa Rica 4
Angola 4
Japan 4
Usbekistan 3
Österreich 3
Oman 3
Israel 3
Spanien 3
Tadschikistan 3
Barbados 2
Malediven 2
Nepal 1
Polen 1
Taiwan 1
Namibia 1
Zypern 1
Luxemburg 1
Chile 1
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Aserbaidschan 1
Lettland 1
Ghana 1
Niederlande 1
Portugal 1
Jamaika 1
Gesamtergebnis 2 340
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen) Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Albanien 357 Marokko 3
Türkei 170 Eritrea 2
Russische Föderation 164 Somalia 2
Ukraine 137 Dominikanische Rep. 2
Moldau 119 Guinea 2
Indien 82 Pakistan 1
China 76 Ghana 1
Serbien 71 Nigeria 1
El Salvador 64 Sudan 1
Kolumbien 63 Usbekistan 1
Irak 54 Spanien 1
Brasilien 53 Liberia 1
Mazedonien 53 Syrien 1
Iran 36 Libyen 1
Tunesien 35 Cote d'Ivoire 1
Saudi-Arabien 32 Mali 1
Nigeria 31 Gesamtergebnis 22
USA 30
Kasachstan 30
Bosnien-Herzegowina 29
Dominikanische Rep. 28
Georgien 28
Ägypten 28
Syrien 25
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Marokko 24
Indonesien 23
Kuba 23
Kosovo 21
Mexiko 19
Jordanien 16
Libanon 14
Palästina 14
Algerien 14
Libyen 13
Weißrussland 13
Pakistan 13
Kuwait 13
Äthiopien 12
Venezuela 12
Costa Rica 12
Armenien 12
Montenegro 11
Vietnam 11
Rumänien 10
Philippinen 10
Südafrika 10
Honduras 10
Kanada 10
Bangladesch 9
Kongo, Dem. Republik 9
Chile 8
Afghanistan 8
Argentinien 8
Ghana 8
Eritrea 6
Peru 6
ungeklärt 6
Aserbaidschan 6
Mauritius 6
Japan 5
Paraguay 5
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Kenia 5
Somalia 5
Sri Lanka 5
Usbekistan 4
Bolivien 4
Thailand 4
staatenlos 4
Simbabwe 4
Tadschikistan 4
Angola 4
Taiwan 4
Ecuador 3
Guatemala 3
Sudan 3
Kambodscha 3
Senegal 3
Nepal 3
Haiti 2
Bahrain 2
Tansania 2
Kirgisistan 2
Oman 2
Äquatorialguinea 2
Mosambik 2
Guinea-Bissau 2
Myanmar 2
Komoren 2
Israel 2
Kongo 2
Swasiland 2
Mongolei 2
Luxemburg 1
Namibia 1
Kamerun 1
Korea, Dem. Volksrep. 1
Singapur 1
Burundi 1
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Erstes Halbjahr 2017
Malaysia 1
Malediven 1
Tschad 1
Guinea 1
Bulgarien 1
Korea, Republik 1
Belgien 1
Antigua u. Barbuda 1
Kroatien 1
Jamaika 1
Ver. Arabische
Emirate 1
Mauretanien 1
Trinidad u. Tobago 1
Zentralafrikanische Rep. 1
Nicaragua 1
Niederlande 1
Gesamtergebnis 2 340
5. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten
Halbjahr 2017 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen
bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2017 wurden 62 Zurückweisungen und drei
Zurückschiebungen auf dem Seeweg sowie 3 525 Zurückweisungen und 889 Zurückschiebungen
auf dem Landweg vollzogen. Ergänzend wird auf die nachstehenden Tabellen
verwiesen:
Seegrenzen erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Syrien 15 15 0
Serbien 9 9 0
Afghanistan 7 7 0
Irak 6 6 0
Iran 5 5 0
staatenlos 2 2 0
China 2 2 0
Indien 2 2 0
Großbritannien 1 1 0
Palästina 1 1 0
Nigeria 1 1 0
Montenegro 1 1 0
Indonesien 1 1 0
Pakistan 1 1 0
Algerien 1 1 0
Bosnien-Herzegowina 1 1 0
Tunesien 1 1 0
Sudan 1 1 0
Kongo, Dem.
Republik 1 1 0
Eritrea 1 1 0
Äthiopien 1 1 0
Kosovo 1 1 0
Marokko 1 0 1
Russische Föderation 1 0 1
Somalia 1 0 1
Gesamtergebnis 65 62 3
Landgrenzen erstes Halbjahr 2017
Grenze zu
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Österreich 3 501 3 344 157
Tschechische
Republik 200 15 185
Frankreich 192 31 161
Polen 174 16 158
Schweiz 149 55 94
Niederlande 124 26 98
Dänemark 39 17 22
Belgien 26 15 11
Luxemburg 9 6 3
Gesamtergebnis 4 414 3 525 889
Landgrenzen erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Nigeria 499 475 24
Syrien 427 378 49
Afghanistan 389 368 21
Albanien 255 196 59
Serbien 239 181 58
Irak 220 200 20
Moldau 192 60 132
Pakistan 184 161 23
Somalia 162 139 23
Marokko 154 112 42
Ukraine 134 51 83
Mazedonien 121 104 17
Gambia 118 105 13
Algerien 113 72 41
Eritrea 93 67 26
Kosovo 86 66 20
Ghana 82 75 7
Iran 61 56 5
Indien 60 54 6
Türkei 56 46 10
Landgrenzen erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Ägypten 55 52 3
Guinea 55 48 7
Russische Föderation 54 28 26
Georgien 48 25 23
Libyen 37 28 9
Bosnien-Herzegowina 36 33 3
Tunesien 34 25 9
Cote d'Ivoire 30 24 6
Mali 26 22 4
Sudan 24 10 14
Äthiopien 22 15 7
Senegal 21 21 0
Sierra Leone 21 18 3
Palästina 21 18 3
Bangladesch 21 16 5
Kamerun 20 11 9
Armenien 20 11 9
China 17 15 2
Montenegro 14 14 0
ungeklärt 13 10 3
staatenlos 13 2 11
Mongolei 12 9 3
Togo 11 9 2
Libanon 11 9 2
Peru 10 9 1
Sri Lanka 10 8 2
Vietnam 8 4 4
Guinea-Bissau 6 6 0
Niederlande 6 5 1
Niger 5 5 0
Kuba 5 3 2
Kongo, Dem. Republik 5 3 2
Burkina Faso 4 3 1
Jemen 4 3 1
Usbekistan 4 3 1
Landgrenzen erstes Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Brasilien 4 3 1
Liberia 4 2 2
Mauretanien 4 2 2
Myanmar 4 2 2
Weißrussland 4 1 3
Kolumbien 3 3 0
Uganda 3 2 1
Polen 3 0 3
Rumänien 3 0 3
Nepal 2 2 0
Angola 2 2 0
Venezuela 2 2 0
Philippinen 2 2 0
Aserbaidschan 2 1 1
Bolivien 2 1 1
Jordanien 2 1 1
Benin 2 1 1
Lettland 2 0 2
Tansania 1 1 0
Dominikanische Rep. 1 1 0
Tadschikistan 1 1 0
Kirgisistan 1 1 0
Simbabwe 1 1 0
Kenia 1 1 0
Saudi-Arabien 1 1 0
Thailand 1 0 1
Südsudan 1 0 1
Jamaika 1 0 1
Kongo 1 0 1
Bulgarien 1 0 1
Kasachstan 1 0 1
Ungarn 1 0 1
Frankreich 1 0 1
Ruanda 1 0 1
Gesamtergebnis 4 414 3 525 889
6. Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im
ersten Halbjahr 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw.
Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den
Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und
Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen
wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Im ersten Halbjahr 2017 wurden 86 Zurückweisungen, 31 Zurückschiebungen
und keine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen
Staatsangehörigen vollzogen. An Jugendämter wurden 1 693 unbegleitete
Minderjährige übergeben. Insgesamt wurden 1 823 unbegleitete Minderjährige festgestellt.
Ergänzend wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen:
Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter
Gesamtergebnis 1 823 86 31 1 693
Schweiz 656 4 19 631
Österreich 472 80 3 383
Frankreich 287 1 2 284
Dänemark 164 2 162
Belgien 133 5 128
Flughäfen 50 45
Seehäfen 32 32
Luxemburg 14 1 13
Niederlande 10 10
Tschechische Republik 4 4
Polen 1 1
Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter
Somalia 367 11 5 351
Afghanistan 346 25 2 318
Guinea 291 2 3 283
Eritrea 170 3 10 157
Marokko 130 2 128
Gambia 90 4 2 84
Algerien 51 6 5 40
Syrien 45 5 1 38
Cote d'Ivoire 45 44
Irak 32 8 1 21
Sierra Leone 21 21
Libyen 20 3 17
Nigeria 19 3 1 15
Mali 17 17
Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter
Guinea-Bissau 15 15
Äthiopien 15 1 14
Pakistan 15 3 11
Sudan 14 14
Kamerun 13 1 12
Albanien 12 3 9
Iran 10 10
Senegal 6 6
Tunesien 6 1 5
Serbien 5 5
ungeklärt 5 5
Benin 5 5
Liberia 5 1 4
Ägypten 4 4
Mazedonien 4 4
Niger 4 4
Palästina 4 4
Vietnam 3 3
Togo 3 3
Ghana 3 3
Mauretanien 3 3
Burkina Faso 3 3
Kongo, Dem. Republik 3 2
Kosovo 3 3
staatenlos 3 2
Türkei 2 1
Tschad 2 2
Indien 2 2
Russische Föderation 2 2
Bangladesch 1 1
Armenien 1 1
Burundi 1 1
Südafrika 1
Simbabwe 1 1
Gesamtergebnis 1 823 86 31 1 693
Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den aufgeführten
Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa
die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen.
7. Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen
im ersten Halbjahr 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn
wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, und wie in der Antwort zu
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7588 darstellen)?
Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen:
Zurückweisungen an Luftgrenzen nach Gründen (Erstes Halbjahr 2017)
Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
Gesamtergebnis 2 340 44 75 1 224 29 204 117 159 245 243
Albanien 357 1 24 65 3 51 9 52 95 57
Türkei 170 1 3 127 3 11 7 5 4 9
Russische Föderation 164 120 3 10 6 2 7 16
Ukraine 137 1 78 5 6 2 6 39
Moldau 119 6 40 47 1 15 8 2
Indien 82 1 16 55 2 2 6
China 76 70 1 3 1 1
Serbien 71 17 1 22 5 26
El Salvador 64 1 36 14 1 3 9
Kolumbien 63 2 17 9 6 8 12 9
Zurückweisungen an Seegrenzen nach Gründen (Erstes Halbjahr 2017)
Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
Gesamtergebnis 62 38 1 10 0 0 5 1 7 0
Syrien 15 12 1 2
Serbien 9 1 4 4
Afghanistan 7 7
Irak 6 4 2
Iran 5 2 3
staatenlos 2 2
China 2 2
Indien 2 1 1
Großbritannien 1 1
Palästina 1 1
Zurückweisungen an Landgrenzen nach Gründen (Erstes Halbjahr 2017)
Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
Gesamtergebnis 3 525 2 605 15 878 2 0 2 3 13 7
Nigeria 475 388 2 82 3
Syrien 378 319 1 58
Afghanistan 368 360 8
Irak 200 197 3
Albanien 196 63 128 1 4
Serbien 181 39 141 1
Pakistan 161 128 2 31
Somalia 139 126 3 10
Marokko 112 95 15 1 1
Gambia 105 87 18
Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399
A ohne gültiges Reisedokument
B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments
C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel
D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels
E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen
F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU
aufgehalten
G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und
zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland
H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben
I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die
internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar
8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen
und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2017 bzw. wer hat sie veranlasst
(bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren),
wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte
differenzieren), und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber hielten
sich zum 30. Juni 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern auf (bitte jeweils auflisten), und welches waren die fünf
Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen
Bundesländern (bitte in absoluten Zahlen für jedes Bundesland auflisten)?
Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und der mit
der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und
Hamburg. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der
Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung
nach ausführender Behörde wird statistisch nicht erfasst. Die
aufenthaltsbeendenden und -verhindernden Maßnahmen sind für den angefragten Zeitraum den
jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet
worden, soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen. Die Angaben zu den Bundesländern
(Abschiebungen und Zurückschiebungen) beziehen sich auf das die Abschiebung
bzw. Zurückschiebung veranlassende Bundesland. Ergänzend wird auf die
nachfolgenden Tabellen verwiesen:
Zurückweisungen
Gesamtzahl (Personen)
Bundespolizei 5 874
Bayern 46
Hamburg 7
Gesamtergebnis 5 927
Zurückschiebungen
Gesamtzahl (Personen)
Bayern 52
Nordrhein-Westfalen 29
Baden-Württemberg 10
Rheinland-Pfalz 6
Schleswig-Holstein 2
Hessen 1
Niedersachsen 1
Sachsen 1
Bundespolizei 812
Gesamtergebnis 914
Abschiebungen
Gesamtzahl (Personen)
Nordrhein-Westfalen 3 168
Baden-Württemberg 1 888
Bayern 1 596
Berlin 1 132
Niedersachsen 966
Rheinland-Pfalz 630
Hessen 564
Sachsen 501
Thüringen 327
Brandenburg 326
Hamburg 308
Mecklenburg-Vorpommern 298
Schleswig-Holstein 282
Sachsen-Anhalt 231
Saarland 95
Bremen 47
Bundespolizei 186
Gesamtergebnis 12 545
Im Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt
226 457 Personen ausreisepflichtig, davon 159 678 Personen mit einer Duldung
und 66 779 Personen ohne Duldung.
Die Angaben dazu können den nachstehenden Auswertungen entnommen
werden:
Ausreisepflichtige nach
Bundesland
Ausreisepflichtige Gesamt
davon Ausreisepflichtige mit
Duldung
davon Ausreisepflichtige
ohne Duldung
alle Bundesländer 226.457 159.678 66.779
davon:
Baden-Württemberg 26.176 19.996 6.180
Bayern 21.360 12.033 9.327
Berlin 15.891 9.809 6.082
Brandenburg 6.790 5.284 1.506
Bremen 3.346 2.765 581
Hamburg 6.533 5.068 1.465
Hessen 10.662 6.570 4.092
Mecklenburg-Vorpommern 3.377 2.697 680
Niedersachsen 20.538 15.596 4.942
Nordrhein-Westfalen 72.375 50.019 22.356
Rheinland-Pfalz 8.454 6.430 2.024
Saarland 1.255 1.078 177
Sachsen 11.414 8.033 3.381
Sachsen-Anhalt 8.042 6.143 1.899
Schleswig-Holstein 6.732 5.364 1.368
Thüringen 3.512 2.793 719
Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 26.176
darunter:
Kosovo 2.601
Serbien 2.073
Afghanistan 1.999
Irak 1.690
Pakistan 1.659
Ausreisepflichtige in Bayern Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 21.360
darunter:
Afghanistan 2.477
Nigeria 1.967
Irak 1.815
Pakistan 1.151
Russische Föderation 1.066
Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 15.891
darunter:
Ungeklärt 1.705
Serbien 1.170
Libanon 1.124
Vietnam 1.054
Russische Föderation 1.053
Ausreisepflichtige in Brandenburg Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 6.790
darunter:
Russische Föderation 2.007
Kamerun 550
Pakistan 477
Afghanistan 387
Kenia 323
Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 3.346
darunter:
Serbien 462
Albanien 339
Kosovo 277
Mazedonien 275
Türkei 217
Ausreisepflichtige in Hamburg Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 6.533
darunter:
Afghanistan 559
Russische Föderation 444
Ägypten 422
Serbien 411
Ghana 387
Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 10.662
darunter:
Afghanistan 1.384
Pakistan 996
Türkei 558
Algerien 487
Somalia 429
Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 3.377
darunter:
Ghana 570
Russische Föderation 477
Ukraine 280
Afghanistan 216
Armenien 181
Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 20.538
darunter:
Serbien 2.197
Kosovo 2.076
Albanien 1.943
Montenegro 1.604
Russische Föderation 928
Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 72.375
darunter:
Serbien 7.949
Albanien 7.600
Mazedonien 4.977
Kosovo 4.887
Afghanistan 3.114
Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 8.454
darunter:
Afghanistan 1.264
Kosovo 695
Serbien 603
Albanien 484
Armenien 463
Ausreisepflichtige im Saarland Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 1.255
darunter:
Syrien 232
Serbien 121
Kosovo 113
Afghanistan 84
Türkei 57
Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 11.414
darunter:
Indien 1.541
Russische Föderation 1.152
Pakistan 836
Tunesien 707
Afghanistan 699
Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 8.042
darunter:
Indien 1.790
Benin 696
Burkina-Faso 574
Guinea-Bissau 541
Russische Föderation 394
Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 6.732
darunter:
Afghanistan 979
Albanien 654
Russische Föderation 598
Serbien 565
Kosovo 534
Ausreisepflichtige in Thüringen Anzahl Personen
alle Staatsangehörigkeiten 3.512
darunter:
Serbien 500
Albanien 459
Kosovo 386
Russische Föderation 297
Afghanistan 259
Im Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 30.Juni 2017 insgesamt
110 247 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig, davon
78 227 mit einer Duldung und 32 020 Personen ohne Duldung. Eine
Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten Asylantrag nach
Bundesland Gesamt
alle Bundesländer 110.247
davon:
Baden-Württemberg 12.910
Bayern 10.313
Berlin 6.727
Brandenburg 2.434
Bremen 1.501
Hamburg 2.543
Hessen 4.334
Mecklenburg-Vorpommern 1.608
Niedersachsen 10.801
Nordrhein-Westfalen 35.842
Rheinland-Pfalz 4.167
Saarland 586
Sachsen 6.567
Sachsen-Anhalt 5.281
Schleswig-Holstein 2.806
Thüringen 1.827
9. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2017 Zwangsgelder gegen
Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie
hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro
Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft,
Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?
Im ersten Halbjahr 2017 wurde bei insgesamt 546 Fällen ein Zwangsgeld
erhoben. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca.
1 500 Euro und die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 940 000 Euro. Die
Zwangsgelder wurden ausschließlich durch Luftfahrtunternehmen gezahlt.
10. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 im Zuge von so
genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über
Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte
nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw.
Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)?
Im ersten Halbjahr 2017 wurden 1 909 Personen im Rahmen von
Sammelabschiebungen der Europäischen Union aus Deutschland abgeschoben. Mit nationalen,
durch die Bundespolizei koordinierten Sammelabschiebungen wurden 3 239
Personen abgeschoben. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
11. An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich
Deutschland im ersten Halbjahr 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese
Maßnahmen jeweils, und
a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die
Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von
deutscher Seite darüber hinaus beteiligt,
b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge
beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie
eine Zwischenlandung,
c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen,
d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und
e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen
jeweils eingesetzt?
Die Fragen 11 bis 11e werden in der nachstehenden Tabelle beantwortet.
Die aufgeführten Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden
geplanten Maßnahmen hat jeweils die Europäische Grenzschutzagentur Frontex
getragen.
Datum Zielstaaten
Rückzuführende
Bundesbeamte
Beteiligte
Bundesländer
Federführender Staat/
Durchführende
Bundesbehörde
Fluggesellschaft
Deutscher
Abflughafen
Kosten
Fluggerät
in Euro
11.01.17 Sri Lanka 1 4 NW Schweden North Fly-ing A/S Hannover 12.595*
17.01.17 Serbien/ Mazedonien
5 SRB/
29 MKD 18
RP, HE,
BY, SN Österreich Frankfurt/Main
19.01.17 Georgien/ Armenien
24 GEO/
4 ARM 34
NI, RP,
NW, BY,
BE, HE,
BW
Österreich Travel Ser-vice Düsseldorf 33.193*
19.01.17 Albanien/ Kosovo
75 ALB/
XXK 33
NI, RP,
HB, BY,
BW, ST,
NW, MV,
SN, HH,
SH
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Germania Hannover 92.300
25.01.17 Kosovo 63 30
BY, RP,
TH, NI,
NW, HE
Österreich Frankfurt/Main
26.01.17 Nigeria 1 5 NW Italien Welcome Air Düsseldorf 16.740*
26.01.17 Pakistan 7 24 BW, BE, BY Griechenland Avanti Air Hannover 46.860*
31.01.17 Serbien 74 0
HH, HE,
NI, BY,
RP, NW,
SN
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Air Serbia Frankfurt/Main 35.000
07.02.17 Albanien 52 28 BY, HE, NI, NW
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Enter Air Frankfurt/Main 53.220
16.02.17 Nigeria 5 18
BW, PLP,
NI,
BPOLP
Österreich Danish Air Transport München 53.390
16.02.17 Albanien/ Georgien
25 ALB/
27 GEO 24
NW, BY,
BW, NI,
HE
Spanien Danish Air Transport Düsseldorf
22.02.17 Kosovo 28 21 RP, SN
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Danish Air
Transport Frankfurt/Main 41.480
23.02.17 Georgien/ Armenien
7 GEO/ 3
ARM 16
BY, BW,
NI, RP,
NW
Österreich Small Pla-net Poland Frankfurt/Main 33.193*
23.02.17 Nigeria 7 21 BW, BY Italien Travel Ser-vice Stuttgart 46.210*
28.02.17 Albanien/ Kosovo
31 ALB/
28 XXK 36
NI, HH,
MV, NW,
RP, TH
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Germania Hannover 92.300
Datum Zielstaaten
Rückzuführende
Bundesbeamte
Beteiligte
Bundesländer
Federführender Staat/
Durchführende
Bundesbehörde
Fluggesellschaft
Deutscher
Abflughafen
Kosten
Fluggerät
in Euro
02.03.17 Russland 5 14 SN,NW Österreich Danish Air Transport Leipzig 18.530*
07.03.17 Pakistan 14 28 BW, NW, RP, SN
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Enter Air Hannover 44.908
14.03.17 Kosovo 40 21 NI,NW, RP
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Germania Hannover 75.593
15.03.17 Albanien 35 24 NI, HH, RP
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Germania Hannover 71.620-
16.03.17 Mazedonien 43 26
RP, SN,
NI, HE,
BY
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Danish Air
Transport Frankfurt/Main 104.734
21.03.17 Albanien 13 0 BY Frankreich München
22.03.17 Kosovo 12 20 BY Österreich München
23.03.17 Ghana/ Nigeria
3 GHA/
1 NGA 13 RP, MV Italien Hamburg
29.03.17 Pakistan 5 18 NW,RP Griechenland Avanti Air Hannover 42.500*
06.04.17 Nigeria 7 24 BW, NW, ST, NI Österreich Stuttgart
25.04.17 Pakistan 3 11 NW, RP Griechenland Danish Air Transport Hannover 38.400*
26.04.17 Albanien 4 0 NW, TH Frankreich Hannover
27.04.17 Albanien 20 15 RP, BY, TH Österreich Frankfurt/Main
04.05.17 Nigeria 5 18 BW, NW Niederlande Privilege Style Stuttgart 35.000*
04.05.17 Armenien/ Georgien
6 ARM/
20 GEO 18
BE, RP,
NW, TH,
BY, BW
Österreich
Vision Air
operated by
Sprint Air
Düsseldorf 28.000*
09.05.17 Ägypten 4 7 RP Schweiz
Vizion Air
operated by
Sprint Air
Stuttgart 8.525*
10.05.17 Georgien 47 0
BW,BY,H
E,NI,NW,
RP
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Eastern
Travel Düsseldorf 96.200
16.05.17 Ukraine 4 8 MV Österreich
Vizion Air
operated by
Sprint Air
Hamburg 28.000*
17.05.17 Gambia 1 4 HE Schweden Hannover
Datum Zielstaaten
Rückzuführende
Bundesbeamte
Beteiligte
Bundesländer
Federführender Staat/
Durchführende
Bundesbehörde
Fluggesellschaft
Deutscher
Abflughafen
Kosten
Fluggerät
in Euro
18.05.17 Georgien 3 7 BW, RP Spanien
Lufthansa,
Austrian
Airlines
Frankfurt/Main 4.000*
18.05.17 Kosovo 37 24 SH, SN, NI Österreich Hamburg
31.05.17 Russland 11 19 BY, MV Österreich
Vision Air
operated by
Sprint Air
München 28.000*
07.06.17 Pakistan 14 37 BE, BW, NW Griechenland
Travel
Service Berlin-SXF 30.000*
14.06.17 Kosovo 41 25
SN, RP,
TH, NI,
HE, BY
Österreich Frankfurt/Main
14.06.17 Albanien 19 13 BW, TH, NW Schweden Düsseldorf
21.06.17 Nigeria 5 17 BE, HE, BY Österreich Stuttgart
* Diese Angabe bezieht sich ausschließlich auf die deutschen Zuführungskosten.
12. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2017 erfolgten
a) unbegleitet,
Im ersten Halbjahr 2017 wurden 4 464 Abschiebungen auf dem Luftweg
unbegleitet vollzogen.
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder
anderer Länderbehörden,
Im ersten Halbjahr 2017 wurden 5 456 Abschiebungen durch Angehörige der
Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder begleitet. Eine differenzierte
statistische Erfassung im Sinne der Teilfragen 12b und 12c erfolgt nicht.
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und -beamten anderer
Mitgliedstaaten,
Keine.
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach
Zielstaaten aufschlüsseln),
Im ersten Halbjahr 2017 wurden 140 algerische, 224 serbische und vier
montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der
Zielstaaten rückgeführt.
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), und
Luftfahrtunternehmen begleitet
Bulgaria Air 1 128
Tarom 54
Georgian Airways 47
Adria Airways 21
Ukraine International 5
Gesamt 1 255
g) in Begleitung von medizinischem Personal?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
13. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017 aufgrund
von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden
(bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen:
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund von Widerstandshandlungen
im ersten Halbjahr 2017
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 88
München 34
Berlin-Tegel 26
Hamburg 21
Berlin-Schönefeld 8
Köln/Bonn 4
Stuttgart 3
Hannover 1
Düsseldorf 1
Gesamtergebnis 186
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund von Widerstandshandlungen
im ersten Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Syrien 26
Algerien 22
Eritrea 21
Marokko 20
Afghanistan 13
Somalia 13
Pakistan 8
Iran 6
Nigeria 5
Ghana 4
Irak 4
Aserbaidschan 3
Benin 3
Serbien 3
Sierra Leone 3
Sudan 3
Ägypten 2
Äthiopien 2
Gambia 2
Georgien 2
Kamerun 2
Mali 2
staatenlos 2
Türkei 2
ungeklärt 2
Albanien 1
Brasilien 1
Burkina Faso 1
Guatemala 1
Kongo, Dem. Republik 1
Kosovo 1
Libyen 1
Russische Föderation 1
Südsudan 1
Togo 1
Tunesien 1
14. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im ersten Halbjahr 2017
wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen
und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen
aufschlüsseln)?
Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen:
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund medizinischer Gründe
im ersten Halbjahr 2017
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 37
Düsseldorf 15
München 5
Hamburg 3
Stuttgart 1
Gesamtergebnis 61
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund medizinischer Gründe
im ersten Halbjahr 2017
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Kosovo 15
Albanien 12
Mazedonien 5
Nigeria 4
Bosnien-Herzegowina 3
Marokko 3
Serbien 3
Ukraine 3
Eritrea 2
Syrien 2
Algerien 1
Aserbaidschan 1
Georgien 1
Irak 1
Montenegro 1
Pakistan 1
Somalia 1
Sudan 1
Türkei 1
15. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017
abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer
weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte
nach Datum, Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen:
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
(Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer)
im ersten Halbjahr 2017
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 65
Hamburg 18
Düsseldorf 14
Berlin-Tegel 11
München 4
Köln/Bonn 1
Gesamtergebnis 113
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
(Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer)
im ersten Halbjahr 2017
Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen)
Lufthansa 32
Air Algerie 14
Qatar Airways 14
Germanwings 10
Scandinavian Airlines 10
KLM 7
Eurowings 5
Alitalia 5
Austrian Airlines 4
Royal Air Maroc 3
Czech Airlines 2
Air Berlin 2
Iberia 2
Air France 1
Air Baltic 1
Turkish Airlines 1
16. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2017 an der
Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach
Zielstaaten differenzieren)?
An der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, scheiterten
27 Abschiebungen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht
vor.
17. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2017 durch die
Sicherheitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?
Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3
Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes sind dem Bund im ersten Halbjahr 2017 Kosten
in Höhe von 2 451 000 Euro entstanden.
18. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw.
EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte
differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den
Bundesländern) wurden im ersten Halbjahr 2017 erlassen, und wie viele
Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw.
abgelehnten Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2017 (bitte differenzieren, auch
nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern,
bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?
Und wie ist zu erklären, dass es nach der Antwort zu Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 18/11112 33 684 Ausreiseentscheidungen gegenüber
abgelehnten Asylbewerbern im Jahr 2016 gab, im gleichen Zeitraum jedoch
173 846 Ablehnungen im Asylverfahren (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/
Pressemitteilungen/DE/2017/01/asylantraege-2016.html)?
Die Angaben ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. Juni
2017 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017
gegenüber Drittstaatsangehörigen 52.908
darunter:
Afghanistan 6.159
Pakistan 3.381
Irak 3.039
Nigeria 2.965
Albanien 2.575
Russische Föderation 2.039
Serbien 1.941
Indien 1.495
Ghana 1.355
Marokko 1.313
Mazedonien 1.287
Iran 1.282
Guinea 1.266
Eritrea 1.259
Algerien 1.244
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017
gegenüber Drittstaatsangehörigen 52.908
davon:
Baden-Württemberg 5.547
Bayern 8.736
Berlin 2.003
Brandenburg 1.385
Bremen 297
Hamburg 926
Hessen 2.889
Mecklenburg-Vorpommern 795
Niedersachsen 3.400
Nordrhein-Westfalen 17.576
Rheinland-Pfalz 1.405
Saarland 247
Sachsen 2.925
Sachsen-Anhalt 2.375
Schleswig-Holstein 1.006
Thüringen 964
unbekannt 432
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017
gegenüber Unionsbürgern 953
darunter:
Rumänien 334
Polen 158
Bulgarien 107
Litauen 56
Kroatien 49
Ungarn 38
Italien 31
Spanien 30
Griechenland 24
Lettland 24
Tschechische Republik 23
Slowakische Republik 16
Frankreich 16
Niederlande 16
Slowenien 8
Belgien 5
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017
gegenüber Unionsbürgern 953
davon:
Baden-Württemberg 74
Bayern 213
Berlin 83
Brandenburg 11
Bremen 11
Hamburg 27
Hessen 93
Mecklenburg-Vorpommern 2
Niedersachsen 51
Nordrhein-Westfalen 274
Rheinland-Pfalz 20
Saarland 32
Sachsen 40
Sachsen-Anhalt 1
Schleswig-Holstein 12
Thüringen 9
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017
gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 23.891
darunter:
Afghanistan 3.571
Pakistan 1.570
Irak 1.482
Nigeria 1.328
Albanien 1.307
Serbien 1.021
Indien 970
Russische Föderation 798
Mazedonien 705
Ghana 603
Kosovo 603
Marokko 558
Libanon 548
Iran 545
Algerien 537
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017
gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 23.891
davon:
Baden-Württemberg 2.461
Bayern 4.232
Berlin 628
Brandenburg 469
Bremen 148
Hamburg 236
Hessen 1.253
Mecklenburg-Vorpommern 329
Niedersachsen 1.418
Nordrhein-Westfalen 8.492
Rheinland-Pfalz 983
Saarland 68
Sachsen 1.149
Sachsen-Anhalt 1.153
Schleswig-Holstein 562
Thüringen 308
Unbekannt 2
Ausreisen im ersten Halbjahr 2017
von Drittstaatsangehörigen 120.423
darunter:
Albanien 9.200
Serbien 7.325
Türkei 6.734
China 5.827
Indien 5.546
Mazedonien 4.685
Vereinigte Staaten von Amerika 4.426
Kosovo 4.418
Russische Föderation 4.139
Bosnien-Herzegowina 3.975
Irak 3.872
Syrien 3.755
Afghanistan 3.254
Marokko 3.230
Pakistan 3.163
Ausreisen im ersten Halbjahr 2017
von Drittstaatsangehörigkeiten 120.423
davon:
Baden-Württemberg 18.451
Bayern 19.603
Berlin 8.081
Brandenburg 2.452
Bremen 716
Hamburg 3.218
Hessen 10.713
Mecklenburg-Vorpommern 1.316
Niedersachsen 8.918
Nordrhein-Westfalen 30.170
Rheinland-Pfalz 4.974
Saarland 684
Sachsen 4.695
Sachsen-Anhalt 2.219
Schleswig-Holstein 2.323
Thüringen 1.890
Ausreisen im ersten Halbjahr 2017
von Unionsbürgern 141.792
darunter:
Rumänien 38.096
Polen 28.649
Bulgarien 14.358
Ungarn 10.592
Italien 10.366
Kroatien 7.528
Griechenland 5.013
Spanien 4.112
Frankreich 2.746
Slowakische Republik 2.721
Niederlande 2.483
Österreich 2.251
Tschechische Republik 2.009
Großbritannien mit Nordirland 1.961
Portugal 1.947
Ausreisen im ersten Halbjahr 2017
von Unionsbürgern 141.792
davon:
Baden-Württemberg 26.205
Bayern 29.620
Berlin 4.810
Brandenburg 2.029
Bremen 1.637
Hamburg 2.552
Hessen 15.288
Mecklenburg-Vorpommern 1.135
Niedersachsen 12.392
Nordrhein-Westfalen 28.497
Rheinland-Pfalz 6.724
Saarland 1.557
Sachsen 3.039
Sachsen-Anhalt 2.007
Schleswig-Holstein 2.181
Thüringen 2.119
Ausreisen im ersten Halbjahr 2017
von abgelehnten Asylbewerbern 23.934
darunter:
Albanien 4.834
Serbien 3.175
Kosovo 2.197
Mazedonien 2.051
Pakistan 911
Bosnien-Herzegowina 906
Afghanistan 723
Irak 646
Algerien 612
Marokko 560
Georgien 499
Russische Föderation 443
Indien 433
Montenegro 361
Moldau (Republik) 347
Ausreisen im ersten Halbjahr 2017
von abgelehnten Asylbewerbern 23.934
davon:
Baden-Württemberg 2.915
Bayern 2.799
Berlin 1.395
Brandenburg 535
Bremen 135
Hamburg 617
Hessen 1.283
Mecklenburg-Vorpommern 316
Niedersachsen 2.226
Nordrhein-Westfalen 7.235
Rheinland-Pfalz 1.170
Saarland 101
Sachsen 1.378
Sachsen-Anhalt 721
Schleswig-Holstein 559
Thüringen 549
Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern im ersten
Halbjahr 2017 23.934
davon Jahr der Asylablehnung:
vor 1991 113
1992 91
1993 160
1994 130
1995 105
1996 113
1997 110
1998 107
1999 113
2000 117
2001 124
2002 147
2003 182
2004 148
2005 104
Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern im ersten
Halbjahr 2017 23.934
davon Jahr der Asylablehnung:
2006 104
2007 99
2008 68
2009 67
2010 124
2011 176
2012 236
2013 436
2014 632
2015 1.797
2016 9.508
2017 8.719
Unbekannt 104
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ausreiseentscheidungen gegenüber
abgelehnten Asylbewerbern nicht zwingend aufgrund eines abgelehnten
Asylantrages erfolgt sein müssen. So bleiben Ausländer als abgelehnte Asylbewerber
dauerhaft im Ausländerzentralregister gespeichert, auch wenn sie
zwischenzeitlich ausgereist waren, aufgrund eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt
haben und gegen sie im Jahr 2017 aus anderen Gründen eine
Ausreiseentscheidung ergangen ist.
Die Differenz zwischen Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten
Asylbewerbern und Ablehnungen im Asylverfahren im Jahr 2016 beruht im
Wesentlichen darauf, dass der Großteil der abgelehnten Asylverfahren im Klageverfahren
anhängig und daher noch nicht bestands- bzw. rechtskräftig ist. Im
Ausländerzentralregister wird der Speichersachverhalt über die Asylentscheidung erst mit
deren Bestandskraft/Rechtskraft eingetragen. Davor ist der Sachverhalt
„Asylantrag gestellt“ gespeichert.
19. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im
ersten Halbjahr 2017 freiwillig verlassen, wie viele Ausreisen davon wurden
finanziell gefördert, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur
Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen
(bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den
Bundesländern differenziert angeben)?
Im ersten Halbjahr 2017 haben 16 645 Personen, die durch das Bund-Länder-
Rückkehrprogramm REAG/GARP finanziell gefördert wurden, Deutschland
freiwillig verlassen, darunter waren 10 986 ausreisepflichtige Personen. Daten zu den
ländereigenen Programmen liegen dem Bund nicht vor.
Die 15 wichtigsten Herkunftsländer der freiwilligen Rückkehr und die Aufteilung
der bewilligten Ausreisen auf die Bundesländer können den beigefügten
Übersichten entnommen werden. Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Valide
Angaben zur der Zahl der freiwilligen, nicht durch REAG/GARP geförderten
Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen lassen sich nicht ermitteln.
Herkunftsland REAG/GARP
Albanien 4.519
Serbien 1.850
Irak 1.726
Mazedonien, ehem. jug. Rep. 1.680
Kosovo (UNSC Resolution 1244) 881
Afghanistan 773
Russische Föderation 744
Iran, Islamische Republik 585
Ukraine 564
Bosnien und Herzegowina 483
Georgien 475
Moldau, Republik 279
Aserbaidschan 269
Armenien 227
Montenegro 216
Bundesland GESAMT
Baden-Württemberg 1.666
Bayern 1.643
Berlin 731
Brandenburg 407
Bremen 95
Hamburg 127
Hessen 873
Mecklenburg-Vorpommern 145
Niedersachsen 1.752
Nordrhein-Westfalen 6.713
Rheinland-Pfalz 818
Saarland 19
Sachsen 713
Sachsen-Anhalt 309
Schleswig-Holstein 344
Thüringen 290
20. Welche Angaben kann die Bundespolizei zu den freiwilligen Ausreisen von
Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im ersten Halbjahr 2017
machen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem
Weg der Ausreise differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2017 sind nach Angaben der Bundespolizei 22 658 Personen
freiwillig aus Deutschland ausgereist. Auf die nachstehenden Tabellen wird
verwiesen:
Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen)
Gesamt 22 658
Luftweg 22 451
Landweg 165
Seeweg 42
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Albanien 4 171
Irak 1 921
Kosovo 1 418
Serbien 1 331
Türkei 1 315
Russische Föderation 1 196
Mazedonien 1 102
Afghanistan 777
Ukraine 818
China 755
Iran 739
Georgien 652
Syrien 357
Indien 355
Aserbaidschan 333
21. Wie genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von der
Europäischen Kommission verwandte „Rückkehrquote“ berechnet, wie ist in Bezug
auf Deutschland diese „Quote der tatsächlichen Rückführungen in
Drittländer“, die EU-weit im Jahr 2015 bei 36,4 Prozent lag (vgl. Mitteilung der
Kommission über eine wirksame Rückkehrpolitik vom 2. März 2017,
Ratsdokument 6943/17, S. 2), für die Jahre 2015 und 2016, wie bewertet die
Bundesregierung diesen Wert für Deutschland im EU-Vergleich, und hält sie
eine solche Quote überhaupt für sinnvoll und aussagekräftig, da sie in Bezug
auf eine vom Bundespolizeipräsidenten Dr. Dieter Romann angegebene
„Rückführungsquote“ erklärt hat, dass für „die exakte Berechnung einer
‚Rückführungsquote‘ (…) unterschiedliche Indikatoren wie z. B.
Erfassungskriterien, zeitliche Aspekte, jeweilige Zuständigkeiten von Bundes-
und Landesbehörden und eine Vielzahl kaum zu erfassender individueller
Lebenssachverhalte berücksichtigt werden“ müssten (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf
Bundestagsdrucksache 18/4494, bitte ausführen)?
Die von der Europäischen Kommission verwendete „Rückkehrquote“ wird
anhand der Daten von Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union) wie
folgt ermittelt:
𝑅 ∙ 100
𝐴
,
wobei R die Zahl der nach Aufforderung zur Ausreise in einen anderen Staat
zurückgekehrten Personen und A die Zahl der zur Ausreise aufgeforderten
Drittstaatsangehörigen ist.
Für Deutschland kann aufgrund verschiedener Zuständigkeit von Bundes- und
Landesbehörden, die die Erfassung von statistischen Daten im Bereich der
Rückkehr betrifft, keine exakte Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittstaaten
angegeben werden. Die in Deutschland erhobenen statistischen Daten können
nicht mit denjenigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verglichen
werden, da in anderen Mitgliedstaaten die Erfassungskriterien abweichen.
Dennoch erachtet die Bundesregierung die Bildung von Quoten auf der Ebene der
Europäischen Union grundsätzlich für sinnvoll, um beispielsweise eine
Überprüfung der europäischen Maßnahmen in Bereich der europäischen Rückkehrpolitik
zu ermöglichen, auch wenn die Aussagekraft in Bezug auf die einzelnen
Mitgliedstaaten aus den vorstehend genannten Gründen beschränkt ist.
22. Welche „aussagekräftige empirische Daten“ hat das
Bundesinnenministerium von den Bundesländern zum Thema „,Gefälligkeitsatteste‘ im
Zusammenhang mit Rückführungen“ erhalten (TOP 25e der Besprechung der
Ausländerreferenten des Bundes und der Länder vom 18./19. Oktober 2016 in
Bremerhaven, bitte so ausführlich wie möglich darstellen), und welche
Konsequenzen wurden hieraus gezogen (bitte darstellen)?
Ein Ausländer muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann,
durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. Das
Bundesministerium des Innern hatte in diesem Kontext bereits im Spätsommer 2016 im
Zusammenhang mit Abschiebungen bei den Ländern abgefragt, ob dort Beispiele
oder Fallgruppen zu so genannten Gefälligkeitsgutachten vorliegen, die als
Grundlage für Gespräche u. a. mit Ärzteverbänden dienlich sein könnten. In
diesem Zusammenhang wurde aus der Vollzugspraxis von auffälligen
Attestierungen von Krankheiten rückzuführender Ausländerinnen und Ausländer berichtet,
z. B. dass immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder
fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren würden. Um ein
umfassenderes Bild zu erlangen, hat das Bundesministerium des Innern auf der
Ausländerrechtsreferentenbesprechung im Oktober 2016 im Nachgang hierzu die
Länder um Zuleitung aussagekräftiger empirischer Daten gebeten. Die
Rückläufer seitens der Länder ergaben allerdings keine aussagekräftige empirische
Datenbasis zu Gefälligkeitsattesten.
23. Auf welcher genauen Rechtsgrundlage finden vorgelagerte Grenzkontrollen
der Bundespolizei und entsprechende Einreiseverweigerungen in Österreich
statt, von denen in einer Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion
München vom 23. Mai 2017 berichtet wurde („Bundespolizei verweigert 34
Syrern die Einreise“), wie ist die gegenüber den 34 Syrern, bei denen es sich
offenbar um Schutzsuchende handelte (welche Informationen liegen hierzu
vor?), ausgesprochene Einreiseverweigerung damit vereinbar, dass an der
deutsch-österreichischen Grenze gerade keine Zurückweisung von
Asylsuchenden erfolgt, wie die Bundesregierung immer wieder behauptet (vgl. z. B.
Bundestagsdrucksache 18/7311; bitte ausführlich darlegen), wie werden
Ermittlungen wegen des „Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ins
Bundesgebiet“ begründet vor dem Hintergrund, dass selbst Verfahren wegen
vollendeter unerlaubter Einreisen insbesondere bei syrischen Flüchtlingen
unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention regelmäßig eingestellt
werden, und welche Angaben können dazu gemacht werden, in welchem
Umfang solche vorgelagerten Einreiseverweigerungen durch die
Bundespolizei in Österreich oder auch in anderen Ländern (welchen) in den Jahren
2015, 2016 und dem laufenden Jahr 2017 gemacht wurden (bitte so
differenziert wie möglich antworten)?
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen auf österreichischem Hoheitsgebiet erfolgen
auf der Grundlage des Artikels 23 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen
Angelegenheiten vom 16. August 2005.
An der deutsch-österreichischen Landgrenze erfolgen auf deutschem
Hoheitsgebiet keine Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen, die ein
Schutzersuchen äußern. Bei einer vorgelagerten Grenzkontrollstelle auf österreichischem
Hoheitsgebiet wird Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht
erfüllen, die Einreise nach Artikel 14 des Schengener Grenzkodex verweigert. Bei
Schutzsuchenden obliegt das Verfahren den zuständigen Behörden der Republik
Österreich.
Die unerlaubte Einreise und der Versuch der unerlaubten Einreise sind nach dem
Aufenthaltsgesetz strafbewehrt. Nach dem Legalitätsprinzip haben die
Polizeibehörden Straftaten zu erforschen und diese der zuständigen Staatsanwaltschaft
vorzulegen. Als Herrin des Verfahrens obliegt ihr das weitere strafprozessuale
Vorgehen.
Bei vorgelagerten Grenzkontrollen auf österreichischem Hoheitsgebiet erfolgten
im ersten Halbjahr 2017 (702) und im Jahr 2016 (2 176) einreiseverhinderte
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Im Jahr 2015 erfolgten keine vorgelagerten
Grenzkontrollen auf österreichischem Hoheitsgebiet.
Anlässlich der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen an den
Binnengrenzen im Zeitraum vom 12. Juni bis 11. Juli 2017 hat die Bundespolizei
33 Personen auf schweizerischem Hoheitsgebiet die Einreise verweigert.
24. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der
Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich
darstellen, und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur
a) flächendeckenden Rückkehrberatung, zum Personalausbau und zur
Vernetzung von Stellen im Bereich „Rückkehr bzw. Rückführung“,
Bund und Länder haben sich im Beschluss vom 9. Februar 2017 verpflichtet,
auf eine flächendeckende staatliche Rückkehrberatung hinzuwirken, die
frühzeitig, also bereits mit Antragstellung, einsetzt. Mittlerweile wurde mit der
bundesweiten Implementierung dieses Verfahrens in allen Ankunftszentren
begonnen. Auch in den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
werden künftig Rückkehrinformationen bei der Antragstellung ausgegeben.
Zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) starteten das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Bundesministerium des
Innern die Pilotphase des Rückkehrportals „Returning from Germany“ (www.
returningfromgermany.de).
Das Portal bietet umfassende Informationen für potentielle Rückkehrer,
Rückkehrberatungsstellen und ehrenamtliche Helfer, wie finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten, Informationen zum Arbeitsmarkt oder zur Wohnungssituation im
Herkunftsland.
Der Bund hat außerdem das Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus finanziert,
das seit dem 1. Februar 2017 gemeinsam mit IOM umgesetzt wird.
Zur Frage der Vernetzung wird auf die nachfolgende Beantwortung der
Teilfrage 24d verwiesen.
b) Prüfung von Vollzugszuständigkeiten des Bundes bei der
Aufenthaltsbeendigung,
Der Bund prüft, ob und inwieweit er eine ergänzende Vollzugszuständigkeit bei
der Aufenthaltsbeendigung zu Rückführungszwecken übernehmen kann. Dazu
führt das Bundesministerium des Innern mit den Ländern derzeit einen Dialog zu
möglichen Optionen, mit denen die Vollzugszuständigkeit des Bundes im Bereich
der Aufenthaltsbeendigung gestärkt werden könnte.
c) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-
Verfahren (Bund-Länder-AG),
Die Bund-Länder Arbeitsgruppe führte eine Bestandsaufnahme der Defizite und
Probleme bei Dublin-Überstellungen anhand eines Fragebogens durch. Ergebnis
der Auswertungen sollen Handlungsempfehlungen für die Verbesserung für das
Zusammenwirken von Bund und Ländern sein, die mit den Ländern abgestimmt
werden.
d) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr
(ZUR),
Das ZUR (gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr) hat am 12. Mai
2017 in der Außenstelle Berlin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(Badensche Straße) den Wirkbetrieb aufgenommen und steht unter Leitung des
Bundesministeriums des Innern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/12679 verwiesen.
e) Bereitstellung ausreichender Abschiebungshaftplätze,
Aus Sicht der Bundesregierung besteht hier weiter akuter Handlungsbedarf. Zur
Frage, wie der Mangel an Abschiebungs- und Dublin-Überstellungshaftplätzen
kurz- und längerfristig behoben werden soll, sollten in der Ständigen Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder bzw. ihren Gremien bis Ende des
Jahres einvernehmliche Lösungen erarbeitet werden.
f) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der
negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“,
Das Ausländerzentralregister soll für die Steuerung von Rückführungen und
freiwilligen Ausreisen besser nutzbar gemacht werden.
Dazu hat das Bundesministerium des Innern zusammen mit den Ländern, dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Bundesverwaltungsamt (BVA)
und dem ZUR einen Anforderungskatalog erarbeitet. Der Beauftragte der
Bundesregierung für Flüchtlingsmanagement (BFM) hat in Zusammenarbeit mit dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BVA sowie verschiedenen
Bundesländern einen Leitfaden zum Ausländerzentralregister erstellt, in dem
Auffälligkeiten ermittelt und Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden, die zu einer
Verbesserung der Datenqualität führen sollen.
g) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und
Sozialleistungsbehörden,
Die Kommunikationswege zwischen dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge und der Leistungsbehörde sollen standardisiert und sichergestellt werden.
Hierzu sollen u. a. Anwendungshinweise zu § 8 Absatz 2a des Asylgesetzes
(AsylG) und § 90 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erarbeitet werden,
Mitteilungsvordrucke zu den einzelnen Sanktionstatbeständen des § 1a des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie zu § 60a Absatz 6 Nummer 1 des
Aufenthaltsgesetzes zur Gewährleistung vollständiger Mitteilungen und
bundeseinheitlicher Verfahren entwickelt werden.
h) besseren Kooperation mit Herkunftsstaaten bei der Rückübernahme
eigener Staatsangehöriger (Vereinbarungen, EU-Laissez-Passer usw.),
Die Verhandlungen mit Herkunftsländern zu Rückkehrfragen werden in
Anwendung des kohärenten Ansatzes ressortübergreifend insbesondere zwischen dem
Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorbereitet. Durch den im Oktober 2016
geschaffenen Stab Rückkehr im Bundesministerium des Innern und den
Arbeitsstab Rückkehrmanagement im Auswärtigen Amt konnte die Zusammenarbeit mit
den Herkunftsländern erheblich intensiviert werden. Die bilateralen Gespräche
werden durch die Mitwirkung an Verhandlungen auf EU-Ebene ergänzt.
i) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der
Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden,
Die Rückmeldungen der Bundesländer haben gezeigt, dass die ärztliche
Begutachtung von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. Das
Bundesministerium des Innern wird einzelne Empfehlungen und Herangehensweisen der
Länder auswählen und sie als Ausgangspunkt für eine intensivere Befassung mit dem
Thema im September 2017 in das ZUR einbringen. Weiterhin werden Gespräche
mit den Ärzteverbänden geführt werden, um die Ziele der
Verfahrensbeschleunigung und des vermehrten Einsatzes von Amtsärzten zu erreichen.
j) schnelleren Bearbeitung von Asylfolgeanträgen, und
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat folgende Maßnahmen zur
Verfahrensoptimierung ergriffen:
1. konsequenter Abbau von Folgeanträgen im Rahmen des Rückstandabbaus
2. Beibehalten der priorisierten Bearbeitung anlassbezogener Prüfverfahren
3. Bestimmung von ständigen Ansprechpartnern/Entscheidern in allen
dezentralen Organisationseinheiten.
Folgendes Verfahren wurde etabliert:
1. Gemeinsam mit den beteiligten Akteuren wurden Ansprechpartner bei den
Ausländerbehörden, den Verwaltungsgerichten, der Bundespolizei und dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgelegt.
2. Die zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
soll zeitnah über die Personen, die zurückgeführt werden sollen, informiert
werden, damit Vorkehrungen im Falle eines Folgeantrages getroffen werden
können.
3. Über die Stellung eines Folgeantrages oder Eilantrages soll umgehend per
E-Mail oder Fax informiert werden, damit eine schnelle Bearbeitung
sichergestellt ist.
k) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung
sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht geförderten)
Ausreisen“, und welche ersten empirischen Erkenntnisse haben sich in diesem
Zusammenhang ergeben?
Welchen weiteren Handlungsbedarf und welche Prioritäten sieht die
Bundesregierung im Bereich der Abschiebung bzw. Rückkehr vor dem
Hintergrund der aktuellen Entwicklung und dem Stand der zwischen Bund
und Ländern vereinbarten Maßnahmen (bitte darstellen)?
Wegen der großen Komplexität der Materie und der Vielzahl der Akteure gibt es
derzeit kein System zur Erfassung sämtlicher Rückführungen. Seit der
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder
am 9. Februar 2017 wurde analysiert, welche Daten längerfristig erfasst werden
müssten und welche Möglichkeiten der Erfassung auf europäischer Ebene
eröffnet werden.
Die Bundesregierung konzentriert sich zunächst auf die weitere kontinuierliche
Umsetzung dieser zwischen Bund und Länder vereinbarten Maßnahmen.
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ISSN 0722-8333]