Neuverhandlungen von Handelsabkommen mit Afrika
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Klaus Ernst, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA oder englisch EPAs) mit der Gruppe der Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen (AKP-)Staaten stehen seit Beginn ihrer Verhandlung in der Kritik. Als Umsetzung des Cotonou-Abkommens aus dem Jahr 2000 stellen sie den ehemaligen europäischen Kolonien wesentlich härtere Bedingungen für die Gewährung von Zollpräferenzen als noch das Lomé-Abkommen. Mit dem Abschluss der EPAs sollen sich die AKP-Staaten u. a. zum Abbau von Importzöllen, zum Verbot von Exportsteuern und zur Liberalisierung ihrer öffentlichen Dienstleistungsmärkte verpflichten. Durch den Abbau von Zöllen gehen den betroffenen Staaten lebenswichtige Einnahmen verloren, die in Bil-dung und Gesundheit fehlen – je nach Land machen die Zolleinnahmen 10 bis 30 Prozent der Staatseinnahmen aus. Damit werden wichtige entwicklungspolitische Steuerungsinstrumente der AKP-Regierungen zugunsten eines freien Marktzugangs für europäische Unternehmen preisgegeben. Die Folge sind nicht selten die Zerstörung von Lebensgrundlagen und gezwungene Wanderungsbewegungen. Die EPAs sind Freihandelsabkommen und stellen eine strukturelle Fluchtursache dar, die auch durch millionenschwere Entwicklungshilfeprojekte nicht ausgeglichen werden kann.
Zivilgesellschaftliche Organisationen aus den betroffenen Ländern des Südens, aber auch aus Europa, haben die Abkommen von Anfang an scharf kritisiert. Doch deutliche Kritik an den EPAs kommt nicht nur von globalisierungskritischen oder linken Gruppen: Auch in der Regierungsfraktion der SPD sind regelmäßig kritische Töne gegenüber den EPAs zu vernehmen und selbst der Afrikabeauftragte des Bundeskanzleramts Günther Nooke äußerte sich im Jahr 2014 wie folgt: „Man sollte mit Wirtschaftsverhandlungen nicht kaputt machen, was man auf der anderen Seite als Entwicklungsministerium versucht aufzubauen“ (www.euractiv.de/section/entwicklungspolitik/news/merkels-afrikabeautragter-eu-freihandelsabkommen-epa-macht-entwicklungshilfe-zunichte/).
Nun scheint sich auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in die Riege der Kritikerinnen und Kritiker eingereiht zu haben. Auf dem Treffen der Zivilgesellschaft im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg (C20) sagte sie auf einer Podiumsdiskussion:
„Das muss man ja einfach sehen, und dass natürlich es Handelsverträge mit Afrika gibt, die sind nicht richtig und wir werden auf dem EU-Afrika-Gipfel im Herbst nochmal darüber sprechen, wie müssen wir die neu verhandeln.“
Weiter sagte Sie: „Die für die ärmsten Länder, die sind relativ gut, aber sobald sich ein Land aus der Armut herausarbeitet, ist es dann ein Land, das in Ungerechtigkeiten kommt. Es gibt gar keinen Anreiz, sich aus der Least-Developed-Country-Gruppe herauszuarbeiten“ (zu sehen unter www.g20.org/Content/DE/ AudioVideo/2017/Video/_streaming/2017-06-19-streaming-merkel-c20-dialogforum-DE/2017-06-19-streaming-merkel-c20-dialogforum-DE.html ab 41:55).
Diese Aussagen stehen augenscheinlich im Widerspruch zum Regierungshandeln der Bundeskanzlerin und zu ihren Forderungen nach noch mehr Freihandel, etwa im Rahmen der G20.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Handelsabkommen mit Afrika befindet die Bundeskanzlerin genau für „nicht richtig“?
Welche Teile dieser Abkommen sollen nach Ansicht der Bundeskanzlerin neu verhandelt werden?
Welche Stoßrichtung soll eine mögliche Neuverhandlung haben?
Mit welchen Ländern bzw. Länderregionen soll neu verhandelt werden?
Teilt die Bundeskanzlerin die Kritik, dass die in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen formulierten Liberalisierungsvorgaben an die afrikanischen Staaten für deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung kontraproduktiv sind, da sie ihre sich entwickelnden Volkswirtschaften nur noch in geringem Maße vor Importen aus billiger produzierenden Ländern schützen können (vgl. etwa www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/hintergrund/ epas/)?
Teilt die Bundeskanzlerin die Befürchtung, dass die EPAs die Armut in Afrika vergrößern werden, da noch mehr Lebens- und Futtermittel aus landwirtschaftlicher Überproduktion in der EU dank der Zollliberalisierungen die lokalen Märkte in Afrika überschwemmen und dort Kleinbäuerinnen und Kleinbauern die Lebensgrundlage entziehen könnten?
Teilt die Bundeskanzlerin in diesem Zusammenhang die Einschätzung, dass die EPAs eine Fluchtursache darstellen?
Teilt die Bundeskanzlerin die Einschätzung, dass die größten Gewinne aus den Liberalisierungen der EPAs europäischen Konzernen und lokalen Eliten zugutekommen?
Teilt die Bundeskanzlerin die Kritik, dass die Verhandlung der EPAs für die regionale Integration der afrikanischen Staaten ein Rückschritt war, da der Kontinent in drei Staatengruppen aufgeteilt wurde, die sich aber nicht mit den von Afrika selbst gewählten politischen und wirtschaftlichen Zusammenschlüssen decken?
Erkennt die Bundesregierung an, dass bei der Verhandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen teils erpresserische Methoden angewandt wurden, wie das im Falle der Zollerhöhungen gegenüber Kenia kritisiert wurde (www. deutschlandfunk.de/eu-erpressung-beim-handelsabkommen-mit-ostafrika.795. de.html?dram%3Aarticle_id=322037)?
Wird die Bundesregierung bei zukünftigen Abkommen auf EU-Ebene fairere Verhandlungen gegenüber den afrikanischen Staaten voraussetzen?
Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für das von der Bundeskanzlerin angesprochene Problem, dass die am wenigsten entwickelten Staaten (LDCs) im Welthandelssystem schlechter gestellt werden, wenn sie sich positiv entwickeln und den LDC-Status verlieren?
Die Bundeskanzlerin lobt, wie oben zitiert, die Regelungen für Least Developed Countries; sieht sie auch einen Widerspruch darin, dass diese Länder nun auch Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU abschließen und ihre Märkte öffnen sollen, obwohl sie den zollfreien Marktzugang schon wegen ihres LDC-Status bekommen?
Weshalb kritisiert die Bundeskanzlerin erst am Ende der Legislatur diese Verhandlungen, obwohl die Kritik bereits seit Jahren von allen Experten öffentlich ist?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Forderung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach einem Bekenntnis zum Freihandel mit der eingangs zitierten Kritik an den Handelsverträgen mit Afrika zu vereinbaren?