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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzierung des Bedarfsplans Straße im Haushaltsjahr 2017

Mittel für Neu-, Ausbau und Erhalt von Bundesfernstraßen, Kostenbeteiligung Dritter, Entwicklung auf Basis mittelfristiger Finanzplanung, Projekte mit Kostensteigerung, Kostenfortschreibungen, Vorhaben des Bedarfsplans mit Planfeststellungsbeschluss, veranschlagten Kosten sowie anhängigen Klagen, Erfüllung von Anforderungen der BHO, Vorlage von Entwurfsunterlagen beim BMVI zur Erteilung des Gesehenvermerks, Kriterien für Projektauswahl bei Baufreigaben und Rolle des Nutzen-Kosten-Verhältnisses, ÖPP-Vorhaben<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

16.08.2017

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1319724.07.2017

Finanzierung des Bedarfsplans Straße im Haushaltsjahr 2017

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 2014 hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt für Straßenbauprojekte im Wert von mehr als 6,8 Mrd. Euro die Baufreigabe erteilt (Bundestagsdrucksachen 18/9200 und 18/9202, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 091/2017 vom 27. Juni 2017). Der überwiegende Teil der mit den Baufreigaben ausgelösten Investitionen soll dabei in den Ausbau von Bundesstraßen und vor allem in den Bau von Ortsumgehungen fließen: So lagen in den Jahren 2014, 2015 und 2017 die Investitionen in Bundesstraßen über den Investitionen in die Erweiterung oder in den Neubau von Autobahnen.

Insgesamt macht die Projektauswahl der Baufreigaben der letzten Jahren einen willkürlichen Eindruck, da weder nachvollziehbar ist, wie die im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 formulierten Ziele („strikte Priorisierung“, „Engpassbeseitigung“) der Bundesregierung berücksichtigt werden, noch ansatzweise erkennbar ist, wie übergeordnete Umweltziele wie der Klimaschutz oder die Reduzierung des Flächenverbrauchs mit der Fortschreibung der Straßenbaupolitik erreicht werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Mittel stehen 2017 für den Neu- und Ausbau von Projekten des Bedarfsplans Straße den Ländern zur Verfügung, und wie entwickelt sich die Investitionslinie auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?

2

Welche Mittel stehen 2017 für den Erhalt von Bundesfernstraßen zur Verfügung, und wie entwickeln sich die Mittel auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?

3

Welche Kostenbeteiligungen Dritter werden 2017 für den Neu- und Ausbau von Vorhaben des Bedarfsplans Straße wirksam, und wie entwickelt sich die Investitionslinie auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (bitte projektbezogen unter Nennung des Kostenbeteiligten in Jahresscheiben angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?

4

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße (laufende wie abgeschlossene Vorhaben), die seit 2009 erstmalig im Bundeshaushalt veranschlagt waren, hat sich seit Einstellung in den Straßenbauplan eine Kostensteigerung von mehr als 15 Prozent ergeben (bitte tabellarisch nach Bundesländern und Projekten aufschlüsseln, Darstellung der relativen und absoluten Kostensteigerung gegenüber den genehmigten Kosten)?

5

Mit welchem Kostenanschlag wurden die seit 2014 (einschließlich 2016) zum Bau freigegebenen Vorhaben des Bedarfsplans Straße erstmalig in den Straßenbauplan eingestellt, und welche Kostenfortschreibungen ergeben sich aktuell (bitte projektbezogen angeben)?

6

Erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenberechnungen bzw. Kostenanschläge aller 2017 zum Bau freigegebenen Vorhaben die Anforderungen nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)?

7

Wenn nein, welche Vorhaben erfüllen die Anforderungen nach § 24 BHO noch nicht?

8

Erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung alle 2017 zum Bau freigegebenen Vorhaben des Bedarfsplans Straße die Anforderungen zur Einstellung in den Straßenbauplan nach den §§ 6 und 7 BHO?

9

Wenn nein, welche Vorhaben erfüllen die Anforderungen nach den §§ 6 und 7 BHO nicht?

10

Für welche Maßnahmen, die am 27. Juni 2017 die Baufreigabe erhielten und deren Baukosten über 30 Mio. Euro liegen, liegt eine Einwilligung durch das Bundesministerium der Finanzen vor?

11

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht im Straßenbauplan 2017 veranschlagt werden bzw. für die bisher keine Baufreigabe erteilt wurde, liegt aktuell ein Planfeststellungsbeschluss vor (bitte mit Datum des Planfeststellungsbeschlusses angeben), und welche aktualisierten Kosten werden für die jeweiligen Projekte derzeit veranschlagt?

12

Bei welchen planfestgestellten Vorhaben des Bedarfsplans Straße ist derzeit eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig und daher der Planfeststellungsbeschluss nicht vollziehbar?

13

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit Entwurfsunterlagen (Vorentwurf) zur Erteilung des Gesehenvermerks vor (bitte mit Angabe aktualisierter Projektkosten)?

14

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße wurde nach dem 27. August 2015 (siehe Bundestagsdrucksache 18/5989) ein Gesehenvermerk erteilt (bitte mit Datum des Gesehenvermerks)?

15

Nach welchen Kriterien jenseits der Baureife erfolgte bei den Baufreigaben für Vorhaben des Bedarfsplans Straße seit 2014 die Projektauswahl, und welche Rolle spielte dabei das Nutzen-Kosten-Verhältnis?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung für künftige Baufreigaben als Qualifizierungskriterium einen Mindestwert/Schwellenwert beim Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) zu definieren? Wenn ja, welcher Wert sollte beim NKV mindestens erreicht werden? Wenn nein, warum nicht?

17

Bis wann plant die Bundesregierung den Investitionsrahmenplan 2016 bis 2020 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes zu veröffentlichen?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2017 weitere Baufreigaben für Vorhaben des Bedarfsplans Straße zu erteilen, und wenn ja, für welche?

19

In welcher Höhe sind Investitionen für die Fertigstellung der laufenden und als laufend geltenden Vorhaben des Bedarfsplans Straße noch zu tätigen (einschließlich der am 27. Juni 2017 zum Bau freigegebenen Vorhaben) (bitte projektbezogen in Relation zu den Gesamtkosten und insgesamt angeben)?

20

Von welchen projektbezogenen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung bei den laufenden und als laufend geltenden Vorhaben des Bedarfsplans Straße aktuell (Stand: Juli 2017) aus?

21

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße plant die Bundesregierung eine Realisierung als ÖPP-Projekt (ÖPP: öffentlich-private Partnerschaft) (bitte Baukosten angeben)?

22

Welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die als ÖPP-Projekt umgesetzt werden sollen, befinden sich in der Phase des ÖPP-Eignungstests (bitte Baukosten angeben)?

23

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die als ÖPP-Projekt umgesetzt werden sollen, liegt ein ÖPP-Eignungstest vor, und wie lautet das Ergebnis des Tests?

24

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die als ÖPP-Projekt umgesetzt werden sollen, liegt eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, und wie lautet das Ergebnis der Untersuchung?

25

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die als ÖPP-Projekt umgesetzt werden sollen, liegt eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, und wie lautet das Ergebnis der Untersuchung?

26

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die als ÖPP-Projekt umgesetzt werden, erfolgte seit dem 1. Januar 2016 die Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung?

27

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die als ÖPP-Projekt umgesetzt werden sollen, wird derzeit die Entscheidung über die Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung vorbereitet, bzw. für welche Vorhaben ist diese bis zum 31. Dezember 2017 absehbar?

Berlin, den 24. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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