[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. August 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13320
18. Wahlperiode 15.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Gerhard Schick,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13198 –
Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität in Deutschland seit dem
Mordanschlag von Duisburg 2007
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gruppierungen der organisierten Kriminalität bedrohen unsere Gesellschaft,
unterminieren staatliche Strukturen und richten enormen wirtschaftlichen Schaden
an. Dabei agieren diese Gruppierungen ähnlich wie multinationale
Unternehmen. Sie arbeiten transnational, arbeitsteilig und passen sich ständig neuen
Entwicklungen an. Die transnationale Ausrichtung der organisierten Kriminalität
ermöglicht den Gruppierungen, sich der Strafverfolgung zu entziehen und hohe
Kapitalvermögen zu verschieben. Neben klassischen Betätigungsfeldern der
organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel: Menschenhandel, Prostitution,
Rauschgifthandel, Schmuggel, Fälschungen, Erpressungen, Entführungen,
Waffenhandel etc., infiltrieren kriminelle Vereinigungen zunehmend legale
Wirtschaftsbereiche. Die Gründe hierfür liegen vor allem in der enormen
Kapitalakkumulation und der Notwendigkeit, die Einnahmen aus kriminellen
Tätigkeiten in den legalen Geldkreislauf zu bringen. In der Folge werden
Investitionen in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen getätigt, um die
Schwarzgelder zu „waschen“ und rentabel anzulegen (Bundeskriminalamt – BKA,
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, 2015).
Dabei hat insbesondere auch die italienische organisierte Kriminalität bzw.
sogenannte „Mafiakriminalität“ in Europa und Deutschland erhebliche Bedeutung
(BKA, Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2015, S. 21). Diese wurde von
der Bevölkerung und den Sicherheitsbehörden lange Zeit als vornehmlich
italienisches Problem begriffen und entsprechend wenig beachtet (DIE WELT,
17. Oktober 2007). Eine grundlegende Neubewertung fand nach dem
Mordanschlag auf sechs Menschen vor dem Restaurant „Da Bruno“ in Duisburg im Jahr
2007 statt. Die durch dutzende Schüsse getöteten Italiener wurden Opfer einer
Familienfehde der italienischen Mafiaorganisation ’Ndrangheta. Das oftmals als
„Massaker von Duisburg“ bezeichnete Attentat (DER SPIEGEL, 22. Juli 2010)
auf die verfeindeten Gruppierungen jährt sich am 15. August 2017 zum zehnten
Mal.
Nach den Morden von Duisburg agieren die Gruppen der italienischen
organisierten Kriminalität weitestgehend unauffällig in Deutschland. Darüber hinaus
tritt das Thema in Zeiten des internationalen Terrorismus in den Hintergrund
(die tageszeitung, 11. April 2015). Dennoch ist die Gefahr keineswegs gebannt
oder die italienische organisierte Kriminalität nicht mehr in Deutschland
präsent. Die großen Mafiagruppierungen Camorra, Cosa Nostra, ’Ndrangheta und
apulische Gruppierungen (Sacra Corona Unita, Società Foggiana, Camorra
Barese und Gargano Mafia) verfügen über erheblichen Einfluss in Italien und
darüber hinaus. Insbesondere die ’Ndrangheta konnte ihre Stellung in den letzten
Jahren stark ausbauen und generiert enorme Umsätze durch ihre illegalen
Tätigkeiten, die laut Expertenschätzungen bei mindestens 50 Mrd. Euro pro Jahr
liegen (DER SPIEGEL, 27. März 2014).
Die größten Geschäfte macht die ’Ndrangheta mit dem Kokainhandel, den sie
nach Einschätzungen von Europol in Europa dominiert und der die ’Ndrangheta
zu einer der einflussreichsten kriminellen Vereinigungen der Welt macht. Die
größte Gefahr dieser Organisationen liegt aber in der hohen Liquidität, die diese
ausnutzen, um zunehmend legale Wirtschaftsbereiche zu infiltrieren (Europol,
Italian Organised Crime, 2013).
Expertinnen und Experten bewerten die „Zurückhaltung“ der italienischen
organisierten Kriminalität und Deutschland keineswegs als Schwäche, sondern als
ein Zeichen für eine zunehmende Stärkung ihrer gesellschaftlichen Stellung und
Macht. Deutschland dient der italienischen organisierten Kriminalität sowohl
als wichtiger Absatzmarkt als auch als attraktiver Markt für Geldanlagen und
wirtschaftlicher Betätigung. Hierin liegt auch die Begründung für das
Eigeninteresse der italienischen organisierten Kriminalität, dass möglichst keine
sichtbaren Erscheinungsformen krimineller Aktivitäten in Deutschland stattfinden.
Entsprechendes staatliches Handeln ist geboten und muss in enger
Zusammenarbeit mit den europäischen und italienischen Partnern erfolgen, um den
Einfluss der italienischen organisierten Kriminalität nachhaltig zu verringern (die
tageszeitung, 2015).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) einschließlich der
italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) hat für die Bundesregierung eine
besonders hohe Priorität. In den letzten Monaten hat die Bundesregierung eine Vielzahl
von Änderungen auf den Weg gebracht, die das Ziel haben, die OK in
Deutschland noch effektiver bekämpfen zu können. Zu nennen sind hier insbesondere die
Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung, die Strafverschärfungen im
Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls sowie die Schaffung eines
Transparenzregisters, in dem Informationen über den „wirtschaftlich Berechtigten“ einer
Gesellschaft erfasst werden sollen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage der Informationen der
jährlichen Bundeslagebilder OK. Das Bundeslagebild OK wird vom
Bundeskriminalamt auf Grundlage der im Mai 1990 von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe (GAG)
Justiz/Polizei entwickelten Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ in
Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern, dem Zollkriminalamt und dem
Bundespolizeipräsidium erstellt:
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte
planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von
erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder
unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter
Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder
Wirtschaft zusammenwirken.“
Zur Einordnung wird darauf hingewiesen, dass die polizeiliche Kriminalstatistik
im Jahr ca. 6,3 Millionen Straftaten aufweist. Von diesen werden der OK
durchschnittlich 560 Verfahren (Bundeslagebild OK 2016: 563 Verfahren) zugeordnet.
Zu diesen Verfahren schwerer Kriminalität werden entsprechende Analysen
durchgeführt.
Unabhängig davon kann hier nur das sogenannte Hellfeld beschrieben werden,
d. h. im Wesentlichen die bekannt gewordene Kriminalität, die im Rahmen der
Erstellung der jährlichen Bundeslagebilder OK gemeldet wurde. Aus diesen
statistischen Grunddaten kann keine fundierte Einschätzung zu Art und Umfang
eines Dunkelfeldes abgeleitet werden.
1. Welche Bedeutung hat die organisierte Kriminalität und italienische
organisierte Kriminalität bzw. Mafiakriminalität nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Das Schadens- und Bedrohungspotenzial der OK befindet sich in Deutschland
weiterhin auf einem hohen Niveau. Das belegt auch die 2016 im Vergleich zum
Vorjahr deutlich gestiegene Schadenssumme. Die Zahlen des aktuellen
Bundeslagebildes OK zeigen, dass Täter der IOK weiterhin auch in Deutschland aktiv
sind.
Täter der OK betätigen sich in allen Kriminalitätsbereichen. Die klassischen
Schwerpunkte der OK – einschließlich der IOK – haben nach wie vor große
Bedeutung. Die Tätergruppierungen passen sich gesellschaftlichen und
technologischen Gegebenheiten an und sind in der Lage, ihre Vorgehens- und
Verhaltensweisen daran auszurichten. OK-Gruppierungen machen vor nationalen Grenzen
nicht halt, sondern arbeiten eng mit Gruppierungen aus dem Ausland zusammen.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten
italienischer Mafiagruppierungen in Deutschland (bitte nach Kriminalitätsfeld,
Bundesland und Gruppe aufschlüsseln)?
Die IOK ist ausweislich der OK-Verfahren, die in Deutschland geführt wurden
und werden, sowie der Ergebnisse des nationalen und internationalen
Erkenntnisaustauschs in den Kriminalitätsfeldern Rauschgiftkriminalität,
Wirtschaftskriminalität, Gewaltkriminalität, Steuer-/Zolldelikte, Geldwäsche,
Eigentumskriminalität und Fälschungskriminalität aktiv.
Zu Einzelheiten wird auf die Antwort zu den Fragen 2e, 3e, 4e und 5e verwiesen.
b) Wie viele Mitglieder werden den Gruppierungen der italienischen
organisierten Kriminalität in Deutschland zugerechnet?
Nach derzeitigen Erkenntnissen der Bundesregierung werden über 560 Personen
als mutmaßliche Mitglieder von Gruppierungen der IOK in Deutschland
zugerechnet.
c) Wie hoch werden die durch die italienische organisierte Kriminalität
erzielten jährlichen Umsätze in Deutschland geschätzt, und wie haben sich
diese in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Angaben zu Umsätzen durch die IOK in Deutschland werden im Rahmen der
Datenerhebung für das Bundeslagebild OK nicht erhoben. Eine seriöse Schätzung
zur Gesamtheit der Umsätze durch die IOK in Deutschland ist aufgrund fehlender
Parameter nicht möglich.
d) Wie hoch wird das Immobilienvermögen in Deutschland geschätzt, das
mit Gewinnen aus Aktivitäten der italienischen organisierten Kriminalität
erworben wurde beziehungsweise der wirtschaftlichen Kontrolle der
italienischen organisierten Kriminalität unterliegt?
Eine seriöse Schätzung zum Immobilienvermögen in Deutschland, das mit
Gewinnen aus Aktivitäten der IOK erworben wurde beziehungsweise der
wirtschaftlichen Kontrolle der IOK unterliegt, ist aufgrund fehlender Parameter nicht
möglich.
e) Welche Fälle von Einschüchterungen und Bedrohungen durch Mitglieder
der italienischen organisierten Kriminalität gegenüber Presseorganen,
Politik oder Polizei sind der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in
Deutschland bekannt?
Soweit die Frage auf die Alternative c der speziellen Merkmale der
Arbeitsdefinition OK („unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung,
Justiz oder Wirtschaft“ – siehe hierzu die Vorbemerkung) abzielt, wird mitgeteilt,
dass im Bundeslagebild OK in den letzten zehn Jahren von insgesamt 16 IOK-
Fällen mit diesem Merkmal berichtet wurde.
f) Welche Fälle von Korruption in Deutschland im Zusammenhang mit der
italienischen organisierten Kriminalität sind der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren bekannt?
Der Bundesregierung sind aus den letzten zehn Jahren keine
Ermittlungsverfahren gegen IOK-Gruppierungen im Bereich „Korruption“ bekannt.
g) Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler werden im Bereich der
italienischen organisierten Kriminalität aktuell eingesetzt (bitte nach Behörde
aufschlüsseln), und wie hat sich deren Anzahl in den letzten 15 Jahren
entwickelt?
Der Einsatz von Ermittlerinnen und Ermittlern im Bereich der IOK erfolgt
grundsätzlich lage- und einsatzabhängig. Beim Bundeskriminalamt wurden wiederholt
Ermittlungskomplexe mit mehr als 40 eingesetzten eigenen Kräften geführt.
h) Inwiefern wurden Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamts
in den letzten 15 Jahren aus dem Bereich der italienischen organisierten
Kriminalität für die Terrorismusbekämpfung eingesetzt, und wenn ja, wie
viele?
In den vergangenen Jahren wurde im Bundeskriminalamt die Abteilung
Staatsschutz bei der Terrorismusbekämpfung temporär immer wieder personell durch
Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamte der Abteilung Schwere und
Organisierte Kriminalität unterstützt. Die Bekämpfung der IOK war hierdurch nicht
beeinträchtigt.
i) Welche Schwerpunktsetzung erfolgt beim Bundeskriminalamt
hinsichtlich der Strafverfolgung von italienischer organisierter Kriminalität?
Die Bekämpfung der IOK ist beim Bundeskriminalamt ein Schwerpunktthema,
das ständig im Fokus steht und dem besondere Bedeutung zukommt. Auch
innerhalb des Schwerpunktsetzungsprozesses der „Kommission Organisierte
Kriminalität“ ist die IOK ein Dauerthema und wird in verschiedenen Ausprägungen
fortwährend als Schwerpunkt dargestellt.
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wirtschaftliche
Aktivitäten der italienischen organisierten Kriminalität in Deutschland aus den
Panama Papers und weiteren Offshore Leaks gewonnen?
Die Auswertung der sogenannten Panama Papers durch das Bundeskriminalamt
dauert an. Eine Aussage kann diesbezüglich derzeit noch nicht getroffen werden.
Zugriffe auf Daten anderer Off-Shore Leaks hat das Bundeskriminalamt nicht.
k) Gibt es gemeinsame Ermittlungsgruppen von italienischen und deutschen
Strafverfolgungsbehörden, die die Bekämpfung der italienischen
organisierten Kriminalität zum Ziel haben, und inwiefern arbeiten diese
zusammen?
Gemeinsame Ermittlungen von italienischen und deutschen
Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der IOK werden anlassbezogen geführt. In der Regel
liegen dabei intensive Zusammenarbeitsformen vor, wobei die Zusammenarbeit
als eng, vertrauensvoll und insgesamt gut zu bezeichnen ist.
Die Einrichtung Gemeinsamer Ermittlungsgruppen im rechtlichen Sinne von
Joint Investigation Teams ist mit italienischen Partnern erst seit 2016 aufgrund
der nationalen italienischen Gesetzgebung möglich und wird seither
anlassbezogen praktiziert.
l) Wie viele Personen arbeiten in den gemeinsamen deutsch-italienischen
Ermittlungsgruppen zusammen?
Der Personaleinsatz variiert anlassbezogen.
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der
italienischen organisierten Kriminalität zugerechnet werden, und anderen
Gruppierungen der organisierten Kriminalität?
Vereinzelt sind Erkenntnisse zu mutmaßlichen Kontakten zwischen IOK-
Gruppierungen und Gruppierungen der Russisch-Eurasischen OK (REOK) und
rockerähnlichen Gruppierungen vorhanden.
n) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der
italienischen organisierten Kriminalität zugerechnet werden, und der
russischeurasischen organisierten Kriminalität?
o) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der
italienischen organisierten Kriminalität zugerechnet werden und sogenannten
Rockerclubs/Motorradclubs?
Die Fragen 1n und 1o werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1m wird verwiesen.
p) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel von Müll
und Sondermüll zwischen Gruppierungen der italienischen organisierten
Kriminalität aus Deutschland und Italien?
Das Phänomen „Illegale Abfallentsorgung“, begangen durch IOK-
Gruppierungen, ist der Bundesregierung bekannt. In Deutschland wurden diesbezüglich
bislang keine Ermittlungsverfahren geführt.
2. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Camorra nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-
Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland
aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Camorra handelt es sich aus Sicht der
Bundesregierung um eine in der IOK-Bekämpfung bedeutende Gruppierung.
Zu Einzelheiten wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2b und 2e verwiesen.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Aktivitäten der Camorra in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die Camorra in den
Bereichen Rauschgiftkriminalität, Gewaltkriminalität, Betrugskriminalität,
Eigentumskriminalität und Fälschungskriminalität in Deutschland tätig ist.
b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Camorra in
Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 42 sich in
Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Camorra und
deren Zuordnung zu 24 (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017 liegen der
Bundesregierung Informationen über 87 in Deutschland wohnhafte bzw. sich
dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Camorra vor. Diese werden
31 Gruppierungen zugerechnet. Zu fünf Personen liegt keine weitere
Gruppenzurechnung vor.
c) In welchen Regionen ist die Camorra in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung aktiv?
Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen.
d) Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Camorra in Deutschland nach?
Auf die Antwort zu den Fragen 2a und 2e wird verwiesen.
e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren
gegen Mitglieder der Camorra in Deutschland (bitte nach
Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung 18 OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der
Camorra geführt. Die 18 OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch
Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den Ländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein geführt. Die Kriminalitätsfelder umfassten
hierbei Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität, Fälschungskriminalität,
Betrug und Gewaltkriminalität.
f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden
Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Deutschland
erlassen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor.
g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der
Camorra in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen
Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Deutschland vor.
Weder im Schengener Fahndungssystem noch im deutschen Fahndungssystem ist
eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen.
h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen
zur Camorra in Deutschland?
Mutmaßliche Verbindungen zur Camorra wurden 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung in zwei OK-Ermittlungsverfahren gemeldet.
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere
Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und
Tourismus) durch die Camorra?
Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen durch die
Camorra in legale Wirtschaftsbereiche in Deutschland liegt der Bundesregierung
nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus
Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelt Informationen darüber vor,
dass mutmaßliche Mitglieder der Camorra Investitionen insbesondere im
Gastronomiebereich und in verschiedenen Handelsbranchen getätigt haben. Tätigkeiten
im Baugewerbe wurden festgestellt, stellen aber nach den vorliegenden
Informationen eine Ausnahme dar.
j) Welche Verbindungen der Camorra zur Cosa Nostra, der ’Ndrangheta
oder apulischen Gruppierungen der italienischen organisierten
Kriminalität in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen
mutmaßliche Angehörige der Camorra.
k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in
Deutschland, die der Camorra zugerechnet werden können, sind der
Bundesregierung bekannt?
Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten
der Camorra in Deutschland?
Nach Kenntnis der Bundesregierung konnten in etwa der Hälfte der gesamten
OK-Ermittlungsverfahren gegen IOK-Gruppierungen mutmaßliche
Geldwäscheaktivitäten festgestellt werden. In einigen Fällen wurden die
Ermittlungsverfahren aufgrund von Verdachtsanzeigen bzw. Verdachtsmeldungen nach dem
Geldwäschegesetz eingeleitet.
m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Vermögenswerte der Camorra in Deutschland in den letzten zehn Jahren
beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird
in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das
Bundeslagebild OK wurden von den Bundesländern gesondert vorläufige
Vermögenssicherungen wie folgt gemeldet:
2009 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 29 000 Euro
vorläufig gesichert.
2010 wurden in Hamburg Vermögenswerte in Höhe von ca. 24 000 Euro
vorläufig gesichert.
2013 wurden in Baden-Württemberg Vermögenswerte in Höhe von
ca. 157 000 Euro und in Nordrhein-Westfalen ca. 63 000 Euro vorläufig
gesichert.
n) Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich des illegalen Handels mit
Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in Deutschland ein?
Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen.
In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra
wegen Rauschgiftkriminalität spielte überwiegend Kokain eine Rolle.
o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen
Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze
der Camorra in Deutschland, und wie haben sich diese in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
Angaben zu Umsätzen werden im Rahmen der Datenerhebung für das
Bundeslagebild OK nicht erhoben. Diesbezügliche Schätzungen sind aufgrund fehlender
Parameter nicht seriös möglich.
Das Kriminalitätsfeld Rauschgiftkriminalität ist darüber hinaus ein klassisches
Kontrolldelikt. Es wird nur das sogenannte Hellfeld beschrieben, das auf der
behördlich bekannt gewordenen Kriminalität basiert.
Da hier keine Einschätzung zu Art und Umfang eines möglichen Dunkelfeldes
abgeleitet werden kann, ist eine seriöse Schätzung zu Umsätzen generell und hier
in Bezug auf die IOK im Bereich Rauschgiftkriminalität in Deutschland nicht
möglich.
3. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Cosa Nostra nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-
Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland
aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Cosa Nostra handelt es sich aus Sicht der
Bundesregierung um eine in der IOK-Bekämpfung bedeutende Gruppierung.
Zu Einzelheiten wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 3b und 3e verwiesen.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Aktivitäten der Cosa Nostra in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die Cosa Nostra in den
Bereichen Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Steuer-/Zolldelikte
und Fälschungskriminalität in Deutschland tätig ist.
b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Cosa Nostra in
Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 20 sich in
Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra und
deren Zuordnung zu fünf (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017 liegen
der Bundesregierung Informationen über 124 in Deutschland wohnhafte bzw.
sich dauerhaft auf-haltende mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra vor. Diese
werden 24 Gruppierungen zugerechnet. Zu 25 Personen liegt keine weitere
Gruppenzurechnung vor.
c) In welchen Regionen ist die Cosa Nostra in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung aktiv?
Auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen.
d) Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Cosa Nostra in Deutschland
nach?
Auf die Antwort zu den Fragen 3a und 3e wird verwiesen.
e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren
gegen Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland (bitte nach
Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung 13 OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa
Nostra geführt. Die 13 OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch
Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den Ländern
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geführt. Die
Kriminalitätsfelder umfassten hierbei Rauschgiftkriminalität,
Wirtschaftskriminalität, Fälschungskriminalität und Steuer-/Zolldelikte.
f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden
Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in
Deutschland erlassen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor.
g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der
Cosa Nostra in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen
Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland vor.
Weder im Schengener Fahndungssystem, noch im deutschen Fahndungssystem
ist eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen.
h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen
zur Cosa Nostra in Deutschland?
Mutmaßliche Verbindungen zur Cosa Nostra wurden 2015 und 2016 nach
Kenntnis der Bundesregierung in jeweils einem OK-Ermittlungsverfahren gemeldet.
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere
Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und
Tourismus) durch die Cosa Nostra?
Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale
Wirtschaftsbereiche in Deutschland durch die Cosa Nostra liegt der
Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus
Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelt Informationen
darüber vor, dass mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra Investitionen
insbesondere im Gastronomiebereich, in der Hotellerie, im Baugewerbe und in
verschiedenen Handelsbranchen getätigt haben.
j) Welche Verbindungen der Cosa Nostra zur Camorra, der ’Ndrangheta
oder apulischen Gruppierungen der italienischen organisierten
Kriminalität in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen
mutmaßliche Angehörige der Cosa Nostra.
k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in
Deutschland, die der Cosa Nostra zugerechnet werden können, sind der
Bundesregierung bekannt?
Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten
der Cosa Nostra in Deutschland?
Auf die Antwort zu Frage 2l wird verwiesen.
m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Vermögenswerte der Cosa Nostra in Deutschland in den letzten zehn Jahren
beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird
in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das
Bundeslagebild OK wurden von den Bundesländern gesondert vorläufige
Vermögenssicherungen wie folgt gemeldet:
2007 wurden in Baden-Württemberg Vermögenswerte in Höhe von ca.
1 500 000 Euro vorläufig sichergestellt.
2015 wurden in Nordrhein-Westfalen Vermögenswerte in Höhe von ca.
1 200 000 Euro vorläufig sichergestellt.
n) Welche Rolle nimmt die Cosa Nostra im Bereich des illegalen Handels
mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in Deutschland ein?
Auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen.
In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra
wegen Rauschgiftkriminalität spielte auch Kokain eine Rolle.
o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen
Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze
der Cosa Nostra in Deutschland, und wie haben sich diese in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen.
4. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung ’Ndrangheta nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-
Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland
aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland handelt es sich
aus Sicht der Bundesregierung um die in der IOK-Bekämpfung bedeutendste
Gruppierung.
Zu Einzelheiten wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 4b und 4e verwiesen.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Aktivitäten der ’Ndrangheta in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die ’Ndrangheta in den
Bereichen Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität, Gewaltkriminalität,
Waffenhandel, Steuer-/Zolldelikte, Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche in
Deutschland tätig ist.
b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der ’Ndrangheta in
Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 60 sich in
Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta und
deren Zuordnung zu 20 (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017 liegen der
Bundesregierung Informationen über 333 in Deutschland wohnhafte bzw. sich
dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta vor. Diese
werden 51 Gruppierungen zugerechnet. Zu fünf Personen liegt keine weitere
Gruppenzurechnung vor.
c) In welchen Regionen ist die ’Ndrangheta in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung aktiv?
Auf die Antwort zu Frage 4e wird verwiesen.
d) Welchen Kriminalitätsbereichen geht die ’Ndrangheta in Deutschland
nach?
Auf die Antwort zu den Fragen 4a und 4e wird verwiesen.
e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren
gegen Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland (bitte nach
Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung 65 OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der
’Ndrangheta geführt. Die 65 OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch
Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den
Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und dem Saarland geführt. Die Kriminalitätsfelder umfassten hierbei
Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität, Geldwäsche, Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung, Gewaltkriminalität, Steuer-/Zolldelikte,
Wirtschaftskriminalität und Waffenhandel.
f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden
Haftbefehle gegen Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland erlassen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor.
g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der
’Ndrangheta in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen
Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland vor.
Weder im Schengener Fahndungssystem noch im deutschen Fahndungssystem ist
eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen.
h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen
zur ’Ndrangheta in Deutschland?
Mutmaßliche Verbindungen zur ’Ndrangheta wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung 2015 in einem und 2016 in drei OK-Ermittlungsverfahren gemeldet.
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere
Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und
Tourismus) durch die ’Ndrangheta?
Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale
Wirtschaftsbereiche in Deutschland durch die ’Ndrangheta liegt der
Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus
Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelt Informationen
darüber vor, dass mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta Investitionen
insbesondere im Gastronomiebereich, in der Hotellerie und in verschiedenen
Handelsbranchen getätigt haben. Tätigkeiten mutmaßlicher Mitglieder der ’Ndrangheta im
Baugewerbe wurden in Deutschland bisher nicht bekannt.
j) Welche Verbindungen der ’Ndrangheta zur Camorra, der Cosa Nostra
oder apulischen Gruppierungen der italienischen organisierten
Kriminalität in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen
mutmaßliche Angehörige der ’Ndrangheta.
k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in
Deutschland, die der ’Ndrangheta zugerechnet werden können, sind der
Bundesregierung bekannt?
Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten
der ’Ndrangheta in Deutschland?
Auf die Antwort zu Frage 2l wird verwiesen.
m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Vermögenswerte der ’Ndrangheta in Deutschland in den letzten zehn Jahren
beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird
in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das
Bundeslagebild OK wurden von den Bundesländern gesondert vorläufige
Vermögenssicherungen wie folgt gemeldet:
2008 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 7 000 Euro
vorläufig gesichert.
2009 wurden in Nordrhein-Westfalen Vermögenswerte in Höhe von ca.
2 275 000 Euro vorläufig gesichert.
2011 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 50 000 Euro und
in Hessen Vermögenswerte in Höhe von ca. 55 000 Euro vorläufig gesichert.
2012 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 88 000 Euro
vorläufig gesichert.
2013 wurden in Hessen Vermögenswerte in Höhe von ca. 70 000 Euro
vorläufig gesichert.
2015 wurden in Baden-Württemberg Vermögenswerte in Höhe von ca.
27 000 Euro und in Hessen Vermögenswerte in Höhe von ca. 40 000 Euro
vorläufig gesichert.
n) Welche Rolle nimmt die ’Ndrangheta im Bereich des illegalen Handels
mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in Deutschland ein?
Auf die Antwort zu Frage 4e wird verwiesen.
In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta
wegen Rauschgiftkriminalität spielte überwiegend Kokain eine Rolle.
o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen
Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze
der ’Ndrangheta in Deutschland, und wie haben sich diese in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen.
5. Welche Bedeutung haben apulische Mafiavereinigungen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-
Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland
aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Apulischen OK handelt es sich aus Sicht der
Bundesregierung um eine in der IOK-Bekämpfung weniger bedeutungsvolle
Gruppierung.
Zu Einzelheiten wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 5b und 5e verwiesen.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Aktivitäten der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die Apulische OK in den
Kriminalitätsfeldern Rauschgiftkriminalität, Kriminalität im Zusammenhang mit
dem Nachtleben und Fälschungskriminalität in Deutschland tätig ist.
b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der apulischen
organisierten Kriminalität in Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren
Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 14 sich in
Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK
und deren Zuordnung zu neun (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017
liegen der Bundesregierung Informationen über 18 in Deutschland wohnhafte
bzw. sich dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK vor.
Diese werden neun Gruppierungen zugerechnet. Zu vier Personen liegt keine
weitere Gruppenzurechnung vor.
c) In welchen Regionen sind Gruppierungen der apulischen organisierten
Kriminalität in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv?
Auf die Antwort zu Frage 5e wird verwiesen.
d) Welchen Kriminalitätsbereichen gehen Gruppierungen der apulischen
organisierten Kriminalität in Deutschland nach?
Auf die Antwort zu den Fragen 5a und 5e wird verwiesen.
e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren
gegen Mitglieder der apulischen organisierten Kriminalität in
Deutschland (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung sechs OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der
Apulischen OK geführt. Die sechs OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch
Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den
Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz geführt. Die
Kriminalitätsfelder umfassten hierbei Rauschgiftkriminalität, Kriminalität im
Zusammenhang mit dem Nachtleben und Fälschungskriminalität.
f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden
Haftbefehle gegen Mitglieder der apulischen organisierten Kriminalität in
Deutschland erlassen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor.
g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der
apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen
Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK in Deutschland
vor. Weder im Schengener Fahndungssystem noch im deutschen
Fahndungssystem ist eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen.
h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen
zur apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland?
Mutmaßliche Verbindungen zur Apulischen OK wurden 2015 nach Kenntnis der
Bundesregierung in einem OK-Ermittlungsverfahren gemeldet.
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere
Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und
Tourismus) durch die apulische organisierte Kriminalität?
Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale
Wirtschaftsbereiche in Deutschland durch die Apulische OK liegt der
Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus
Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelte Informationen
darüber vor, dass mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK Investitionen
insbesondere im Gastronomiebereich und in verschiedenen Handelsbranchen getätigt
haben.
j) Welche Verbindungen der apulischen organisierten Kriminalität zur
Camorra, der Cosa Nostra oder ’Ndrangheta in Deutschland sind der
Bundesregierung bekannt?
Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen
mutmaßliche Angehörige der Apulischen OK.
k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in
Deutschland, die der apulischen organisierten Kriminalität zugerechnet
werden können, sind der Bundesregierung bekannt?
Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten
der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland?
Auf die Antwort zu Frage 2l wird verwiesen.
m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Vermögenswerte von Gruppierungen der apulischen organisierten Kriminalität
in Deutschland in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr
und Bundesland aufschlüsseln)?
Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird
in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das
Bundeslagebild OK werden gesondert vorläufige Vermögenssicherungen
gemeldet, allerdings sind in den letzten zehn Jahren von den Bundesländern keine
vorläufigen Sicherstellungen von Vermögenswerten bei mutmaßlichen Mitgliedern
der Apulischen OK gemeldet worden.
n) Welche Rolle nimmt die apulische organisierte Kriminalität im Bereich
des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein?
Auf die Antwort zu Frage 5e wird verwiesen.
In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Apulischen
OK wegen Rauschgiftkriminalität spielte auch Kokain eine Rolle.
o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen
Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze
der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland, und wie haben
sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen.
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