[Deutscher Bundestag Drucksache 18/13221
18. Wahlperiode 26.07.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Dröge, Oliver Krischer, Cem Özdemir,
Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast,
Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Britta Haßelmann,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mögliche kartellrechtswidrige Absprachen deutscher Automobilhersteller –
Hintergrund und Konsequenzen
In der Ausgabe Nr. 30 vom 22. Juli 2017 hat das Magazin „DER SPIEGEL“
Auszüge aus Dokumenten veröffentlicht, wonach sich die fünf deutschen
Automobilhersteller Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen bei
fahrzeugtechnischen Details über Jahre abgesprochen haben sollen. Mehr als 200 Mitarbeiter der
Unternehmen sollen sich in 60 Arbeitsgruppen und in über 1 000 Sitzungen
vielfach geheim über die Entwicklung ihrer Fahrzeuge, Kosten, Zulieferer und
Märkte ausgetauscht haben. Sie hätten in einem exklusiven Kreis „technische
Standards“ festgelegt und sich abgestimmt, in neuen Fahrzeugen „nur bestimmte
technische Lösungen“ einzusetzen. Laut Angaben der Zeitung „DIE WELT“
fanden diese Treffen wohl im Rahmen von Arbeitskreisen des Verbandes der
Automobilindustrie (VDA) statt (
www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article1669
08998/Das-grosse-Kartell.html). Betroffen könnten alle Autos sein, die die fünf
großen Automobilhersteller seit den 1990er Jahren verkauft haben – vielleicht
auch schon früher.
Wie „DIE WELT“ berichtet, sind am 23. Juni 2016 Ermittler des
Bundeskartellamtes und des Bundeskriminalamtes erstmals auf Hinweise gestoßen, dass die
fünf Automobilkonzerne sich in großem Stil illegal abgesprochen hätten und
damit gegen das Kartellrecht verstoßen haben könnten. Nun liegen laut „DER SPIE-
GEL“ wohl Selbstanzeigen von Volkswagen und Daimler vor. Der Hintergrund
ist offenbar, dass beide Unternehmen hoffen, von der so genannten
Kronzeugenregelung im Kartellrecht und entsprechenden Bußgeldnachlässen zu profitieren.
Die beteiligten Unternehmen wollten sich nicht konkret zu den Berichten des
Magazins „DER SPIEGEL“ äußern. Von den Wettbewerbsbehörden heißt es bislang
nur, dass die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt Informationen
zu dieser Angelegenheit erhalten hätten, die aktuell von der Kommission geprüft
würden.
Laut Bundeskartellamt führen „Kartellabsprachen regelmäßig zu überhöhten
Preisen bei sinkender Produktqualität. Gleichzeitig wird durch die Ausschaltung
des Wettbewerbs die Innovationskraft der Unternehmen gebremst. Kartelle
schaden damit der Gesamtwirtschaft und insbesondere dem Verbraucher“ (www.
bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/kartellverbot_node.html).
Lieferanten werden ebenfalls geschädigt, wenn sich Unternehmen darauf
verständigen, nur bei einem bestimmten Anbieter einzukaufen oder nur einen
bestimmten Preis zu zahlen.
Die negativen Folgen dieser Absprachen für den Industriestandort Deutschland
könnten immens sein. Sollten die Kartellbehörden feststellen, dass die
Absprachen illegal waren, drohen den Automobilherstellern Kartellstrafen in
Milliardenhöhe. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzklagen von Lieferanten,
Verbrauchern und Aktionären. Insbesondere Verbraucher haben jedoch durch
Versäumnisse der aktuellen Bundesregierung bei der Reform der 9. GWB-Novelle
Probleme, ihren Schaden vor Gericht geltend zu machen. Dabei sind die Käufer,
insbesondere von Dieselautos, mehrfach geschädigt: durch überhöhte Preise
aufgrund von Kartellabsprachen, durch erhöhte Stickoxidbelastung und durch den
Wertverfall ihrer Autos.
Die Enthüllungen treffen die Automobilindustrie Deutschlands in einer sensiblen
Phase, in der sie alle Ressourcen bräuchte, um den internationalen Wettlauf um
umweltfreundliche Antriebsarten zu überleben. Der Imageschaden für den Ruf
Deutschlands als Produktionsstandort ist hingegen monetär kaum abschätzbar.
Auch die Folgen für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen lassen sich
nur schwer berechnen.
Angesichts der Tragweite der geschilderten Berichte ist es dringend notwendig,
eine Bewertung der Bundesregierung zu erhalten. Relevant ist für den Deutschen
Bundestag zudem die Frage, welche Informationen die Bundesregierung und
insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Arbeitskreise der
Automobilwirtschaft und die darin erfolgten Absprachen hatten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Kenntnisse der Absprachen
1. Können aus Sicht der Bundesregierung Absprachen unter
Automobilkonzernen zu der Entwicklung von Benzin- und Dieselmotoren, Bremsen,
Kupplungen und Getrieben sowie zur Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen, zur
Auswahl von Lieferanten, Preisen von Bauteilen und Märkten in dem Sinne
kartellrechtlich relevant sein, dass sie eine wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarung im Sinne des Kartellverbotes darstellen?
2. Welche nachgewiesenen Kartellverstöße deutscher Automobilhersteller hat
es in den letzten zehn Jahren gegeben?
Welche Strafen/Bußgelder wurden den Beteiligten auferlegt (bitte einzeln
auflisten)?
3. Trifft es zu, dass der Bundesregierung bzw. dem Bundeskartellamt
sogenannte Selbstanzeigen deutscher Automobilhersteller über mögliche
Kartellverstöße vorliegen?
Wenn ja, seit wann, von welchen Herstellern und mit welchem Inhalt?
4. Wie wird die Bundesregierung mit diesen sogenannten Selbstanzeigen und
den Erkenntnissen daraus weiter umgehen?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
5. Wann sind an die Bundesregierung von wem welche Verdachtsmomente
über illegale Absprachen und Kartellverstöße der deutschen
Automobilhersteller vor der Veröffentlichung durch das Magazin „DER SPIEGEL“ am
21. Juli 2017 herangetragen worden?
In welcher Weise ist die Bundesregierung diesen Hinweisen nachgegangen?
6. Inwiefern und seit wann ist der Bundesregierung, und insbesondere dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten
Behörden als dem Bundeskartellamt die Bezeichnung „5er-Kreis“ mit Bezug
auf die Automobilindustrie bekannt, und um was genau handelte es sich
hierbei nach Vorstellung der Bundesregierung?
7. Seit wann und in welchem Umfang liegen der Bundesregierung, und
insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, sowie anderen
untergeordneten Behörden als dem Bundeskartellamt Informationen darüber vor,
dass es Ermittlungen/Untersuchungen der Wettbewerbsbehörden gegen die
fünf Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen
auf Grund des Verdachts umfänglicher kartellrechtlich relevanter
Absprachen gibt bzw. die Aufnahme von Ermittlungen geprüft wird?
8. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass es Arbeitsgruppen der fünf
großen deutschen Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und
Volkswagen gab/gibt mit den Titeln „AK Mechanische Anbauteile“, „AK
Bremsregelsysteme“, „AK Sitzanlage“, „AK Luftfederung“, „AK
Kupplung“, „AK Ottomotoren“, „AK Dieselmotoren“?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wären die Absprachen innerhalb dieser
Arbeitsgruppen ein Verstoß gegen das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
9. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass es Arbeitsgruppen der fünf
großen deutschen Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und
Volkswagen gab/gibt, in denen diese sich über wettbewerbsrelevante bzw.
rechtlich zweifelhafte Informationen ausgetauscht haben?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wären die Absprachen innerhalb dieser
Arbeitsgruppen ein Verstoß gegen das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
10. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass es Arbeitsgruppen der fünf
großen deutschen Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und
Volkswagen gab/gibt, in denen diese sich exklusiv, ohne Teilnahme weiterer
Wettbewerber ausgetauscht haben?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wären die Absprachen innerhalb dieser
Arbeitsgruppen ein Verstoß gegen das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
11. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass es Arbeitsgruppen im Rahmen
der Arbeitskreise des Verbands der Automobilindustrie gab/gibt, in denen
sich Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen ausgetauscht haben?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wären die Absprachen innerhalb dieser
Arbeitsgruppen ein Verstoß gegen das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
12. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass die fünf großen deutschen
Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen sich
exklusiv, ohne Teilnahme weiterer Wettbewerber über die Entwicklung ihrer
Fahrzeuge ausgetauscht und abgesprochen haben?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wäre eine solche Absprache ein Verstoß gegen
das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
13. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass die fünf großen deutschen
Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen sich
exklusiv, ohne Teilnahme weiterer Wettbewerber über Produktionskosten
ausgetauscht und abgesprochen haben?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wäre eine solche Absprache ein Verstoß gegen
das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
14. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass die fünf großen deutschen
Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen sich über
ihre Zulieferer ausgetauscht und abgesprochen haben?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wäre eine solche Absprache ein Verstoß gegen
das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
15. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass die fünf großen deutschen
Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen sich
exklusiv, ohne Teilnahme weiterer Wettbewerber über Märkte ausgetauscht
und abgesprochen haben?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wäre eine solche Absprache ein Verstoß gegen
das Kartellrecht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den konkreten Inhalt der
getätigten Gespräche?
16. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass die fünf großen deutschen
Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen Daten
untereinander ausgetauscht haben, beispielsweise über den
„Fahrwiderstandskoeffizienten“?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wäre eine solche Absprache ein Verstoß gegen
das Kartellrecht?
17. Liegen der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, sowie anderen untergeordneten Behörden als dem
Bundeskartellamt Informationen darüber vor, dass die fünf großen deutschen
Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen sich auf
eine maximale Fahrtgeschwindigkeit verständigt haben, bei der sich ein
Cabrioverdeck noch öffnen/schließen lässt?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Sitzungen
und den Teilnehmerkreis (bitte einzeln auflisten)?
War die Bundesregierung in die Tätigkeit solcher Arbeitsgruppen der fünf
deutschen Hersteller eingebunden?
Wenn ja, in welche und in welcher Weise?
Unter welchen Umständen wäre eine solche Absprache ein Verstoß gegen
das Kartellrecht?
18. Haben die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, sowie untergeordnete Behörden seit den 1990er Jahren
Hinweise von Zulieferern der fünf Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi,
Porsche und Volkswagen darüber erreicht, dass diese Automobilhersteller
sich über wettbewerbsrelevante Informationen untereinander austauschen,
und wie ist die Bundesregierung mit diesen Hinweisen umgegangen?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Wurde diesen Hinweisen nachgegangen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt der dort
getätigten Gespräche?
19. Haben die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, sowie untergeordnete Behörden seit den 1990er Jahren
Hinweise von Wettbewerbern der fünf Automobilkonzerne Daimler, BMW,
Audi, Porsche und Volkswagen darüber erreicht, dass diese sich über
wettbewerbsrelevante Informationen untereinander austauschen, und wie ist die
Bundesregierung mit diesen Hinweisen umgegangen?
Falls ja, seit wann liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor?
Wer innerhalb der Bundesregierung hatte Kenntnis hiervon?
Wurde diesen Hinweisen nachgegangen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
20. Gab es im Rahmen von Besuchen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
auf den Internationalen Automobil-Ausstellungen, die in ihre Amtszeit als
Bundeskanzlerin gefallen sind, Gespräche zwischen Dr. Angela Merkel und
Repräsentanten der fünf Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche
und Volkswagen (bitte Gespräche einzeln auflisten)?
Inwiefern wurden bei diesen Treffen mögliche Absprachen beziehungsweise
Kooperationen zwischen den Konzernen thematisiert?
21. Wie oft hat sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel seit 2005 mit
Repräsentanten der fünf Automobilkonzerne Daimler, BMW, Audi, Porsche
und Volkswagen getroffen (bitte Treffen einzeln auflisten)?
Inwiefern wurden bei diesen Treffen mögliche Absprachen beziehungsweise
Kooperationen zwischen den Konzernen thematisiert?
Möglichkeiten von Schadensersatzklagen
22. Sind aus Sicht der Bundesregierung die rechtlichen Instrumente ausreichend,
mit denen Zulieferer, die durch ein Kartell geschädigt wurden, ihren
Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können?
23. Sind aus Sicht der Bundesregierung die rechtlichen Instrumente ausreichend,
mit denen Aktionäre, die durch ein Kartell geschädigt wurden, ihren
Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können?
24. Sind aus Sicht der Bundesregierung die rechtlichen Instrumente ausreichend,
mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch ein Kartell
geschädigt wurden, ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können?
25. Kommt die Bundesregierung angesichts des beträchtlichen Schadens für
Verbraucher, der durch möglicherweise kartellrechtswidrige Absprachen im
Automobilsektor entstanden sein könnte (höherer Preis bei geringerer
Qualität, Wertverfall des Automobils, Betroffenheit durch Fahrverbote,
Gesundheitsschäden etc.), zu einer Neubewertung des Vorschlags, dass zur besseren
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern die Möglichkeit eines freiwilligen Gruppenverfahrens
eingeführt wird (vgl. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
„Entwurf eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren“,
Bundestagsdrucksache 18/1464), und wenn ja, plant die Bundesregierung
entsprechende Gesetzesänderungen noch vor der Bundestagswahl im
September 2017?
26. Kommt die Bundesregierung angesichts des beträchtlichen Schadens für
Verbraucher, der durch möglicherweise kartellrechtswidrige Absprachen im
Automobilsektor entstanden sein könnte und angesichts der Komplexität des
Sachverhalts und der damit verbundenen Beweisführung (Qualität des
Produkts schlechter/weniger innovativ als unter Bedingungen des freien
Wettbewerbs), zu einer Neubewertung des Vorschlags, dass zur erleichterten
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern bei Kartellen von einem Verbraucherschaden in Höhe von
mindestens 10 Prozent des Verkaufspreises ausgegangen wird, um die
Quantifizierung von Kartellschäden vor Gericht zu erleichtern (vgl.
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Entwurf eines
Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen“, Bundestagsdrucksache 18/11456)?
27. Kommt die Bundesregierung angesichts des beträchtlichen Schadens für
Verbraucher, der durch möglicherweise kartellrechtswidrige Absprachen im
Automobilsektor über einen sehr langen Zeitraum (ggf. seit den 1990er
Jahren) entstanden sein könnte, zu einer Neubewertung des Vorschlags, dass die
Frist für Schadensersatzklagen auf Grund von Kartellschäden auf mindestens
zehn Jahre ausgeweitet wird (vgl. Entschließungsantrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zum „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, Bundestagsdrucksache
18/11456)?
28. Kommt die Bundesregierung angesichts des beträchtlichen Schadens für
Verbraucher, der durch möglicherweise kartellrechtswidrige Absprachen im
Automobilsektor entstanden sein könnte, zu einer Neubewertung des
Vorschlags, die Vorteilsabschöpfung illegitimer wirtschaftlicher Vorteile, die
durch Kartellverstöße erwirtschaftet werden, wirksam zu gestalten, indem
klargestellt wird, dass Kartellbehörden bzw. Verbände keinen Nachweis über
vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Unternehmens erbringen
müssen (vgl. Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zum „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen“, Bundestagsdrucksache 18/11456)?
Folgen für den Industriestandort Deutschland
29. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um den Imageschaden für
den Automobilstandort Deutschland so gering wie möglich zu halten, sollten
sich die Berichte des Magazins „DER SPIEGEL“ über illegale
Kartellabsprachen der fünf großen deutschen Automobilhersteller bestätigen?
30. Erstellt die Bundesregierung „Worst-Case“-Szenarien für die Höhe des
potenziellen monetären Schadens für die deutsche Automobilindustrie durch
Kartellbußen sowie Schadensersatzklagen, sollten sich die Berichte des
Magazins „DER SPIEGEL“ über illegale Kartellabsprachen der fünf großen
deutschen Automobilhersteller bestätigen, und kann die Bundesregierung
nach derzeitigem Erfahrungswert und Wissensstand ausschließen, dass der
Schaden für einzelne Hersteller existenzbedrohend sein könnte?
31. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Arbeitnehmerschaft der deutschen Automobilwirtschaft, sollten sich die Berichte des
Magazins „DER SPIEGEL“ über illegale Kartellabsprachen der fünf großen
deutschen Automobilhersteller bestätigen?
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen möglicher Absprachen der
Hersteller, einvernehmlich auf bestimmte Technologien zu setzen, für die
Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Automobilwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf klimafreundliche
Antriebsarten?
Berlin, den 25. Juli 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]