[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. August 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13410
18. Wahlperiode 25.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13230 –
Arbeitsweise der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. April 2016 eröffnete das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
(AWE). Diese soll „die Schnittstelle der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft bilden“ (
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/
2016/04/2016-04-27-agentur-wirtschaft-entwicklung.html). Das BMZ und die
Trägerorganisationen DEG – Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH – und die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH, sollen dabei insbesondere kleine und mittelständische
Unternehmen unterstützen, die planen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu
investieren. Bislang ist unklar, inwieweit das Beratungsangebot der AWE zu mehr
Investitionen und mehr nachhaltigem wirtschaftlichen Engagement durch
deutsche Unternehmen in Entwicklungsländern geführt hat. Auch der vom BMZ an
die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung versandte Sachstand vom 30. Juni 2017 konnte die offenen Fragen zur
Arbeitsweise der AWE nicht beantworten.
1. Über welche Instrumente verfügt die Bundesregierung, um wirtschaftliches
Engagement in Entwicklungsländern zu fördern (bitte nach zuständigen
Ressorts, finanziellem Umfang und Inanspruchnahme auflisten)?
Die Bundesregierung fördert wirtschaftliches Engagement über die Instrumente
der Außenwirtschaftsförderung wie folgt:
Instrument und
Laufzeit
Zuständiges
Ressort
Finanzieller Umfang
(in Euro über die
gesamte bzw. die
angegebene Laufzeit)
Inanspruchnahme
(Mittelabfluss zum Stichtag
30.6.2017 bzw. zum jeweils
angegebenen Stichtag)
Investitionsgarantien des
Bundes
Laufzeit des Instruments
nicht begrenzt (vgl. § 3
Abs. 1 Nr. 2 b
Haushaltgesetz 2017)
BMWi
Gewährleistungsermächtigung bis zu 65
Mrd. Euro (insgesamt,
zusammen mit den in
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a und
c Haushaltgesetz 2017
genannten Krediten)
869 Garantien weltweit mit
einem Gesamtobligo
(Höchsthaftung) von
insgesamt 36,008 Mrd. Euro
Exportgarantien des
Bundes
Laufzeit des Instruments
nicht begrenzt (vgl. § 3
Abs. 1 Nr. 1.
Haushaltgesetz 2017)
BMWi
Gewährleistungsermächtigung bis zu 160 Mrd.
Euro (vgl. § 3 Abs. 1 Nr.
1. Haushaltgesetz 2017)
Weltweit vergebene
Exportkreditgarantien mit einem
Gesamtobligo
(Höchsthaftung) von insgesamt
128,6 Mrd. Euro, davon
84,2 Mrd. Euro in
Entwicklungs- und Schwellenländer.
(Stichtag: 31.12.2016)
Ungebundene
Finanzkredite des Bundes
Laufzeit des Instruments
nicht begrenzt (vgl. § 3
Abs. 1 Nr. 2 a
Haushaltsgesetz 2017)
BMWi
Gewährleistungsermächtigung bis zu 65 Mrd.
Euro (insgesamt,
zusammen mit den in § 3 Abs.
1 Nr. 2 b und c
Haushaltsgesetz 2017
genannten Krediten)
Elf weltweit vergebene
Garantien für Ungebundene
Finanzkredite mit einem
Gesamtobligo (Höchsthaftung)
von insgesamt 5,3 Mrd.
Euro (Stichtag: 31.12.2016)
Förderung von
Auslandshandelskammern/
Delegierten der deutschen
Wirtschaft und
Repräsentanzen über den DIHK1
Laufzeit: mehrjährig
BMWi 2017: 43.824.000 18.635.000
(Stichtag 04.08.2017)
Germany Trade and
Invest – Gesellschaft für
Außenwirtschaft und
Standortmarketing mbH1
(institutionelle
Förderung)
Laufzeit: mehrjährig
BMWi 2017: 26.244.000 11.117.000
(Stichtag 04.08.2017)
Instrument und
Laufzeit
Zuständiges
Ressort
Finanzieller Umfang
(in Euro über die
gesamte bzw. die
angegebene Laufzeit)
Inanspruchnahme
(Mittelabfluss zum Stichtag
30.6.2017 bzw. zum jeweils
angegebenen Stichtag)
Markterschließungsmaßnahmen für kleine und
mittlere Unternehmen des
produzierenden
Gewerbes und Dienstleister1
Laufzeit: mehrjährig
BMWi 2017: 4.000.000 2.356.000
(Stichtag 04.08.17)
Exportinitiative für
Umwelttechnologien1
Laufzeit: mehrjährig
BMWi 2017: 1.000.000 200.0002
(Stichtag 04.08.17)
Projektentwicklungsprogramm für Entwicklungs-
und Schwellenländer
(PEP) der Exportinitiative
Energie
Laufzeit 15.01.2015-
31.03.2018
BMWi 7.900.000
5.750.000
Auslandsmesseprogramm3
Laufzeit: unbefristet
BMWi 2017: 21.000.000 8.900.000
Messesonderprogramm
„Energie“ 4,
Laufzeit: unbefristet
BMWi 2017: 1.400.000 680.000
Kompetenzzentrum für
Bergbau und Rohstoffe
an der AHK Chile
Laufzeit: 15.08.2012-
31.12.2017
BMWi 839.856 771.306
(Stichtag: 16.08.2017)
Kompetenzzentrum für
Bergbau und Rohstoffe
an der AHK Südliches
Afrika
Laufzeit: 05.11.2013-
31.12.2019
BMWi 874.747,30 553.215
(Stichtag: 16.08.2017)
Kompetenzzentrum für
Bergbau und Rohstoffe
an der AHK Peru
Laufzeit: 01.01.2015-
31.12.2017
BMWi 406.900 336.300
(Stichtag: 16.08.2017)
Kompetenzzentrum für
Bergbau und Rohstoffe
an der AHK Brasilien
Laufzeit: 01.09.2015-
31.08.2018
BMWi 495.340 301.703,16
(Stichtag: 16.08.2017)
Instrument und
Laufzeit
Zuständiges
Ressort
Finanzieller Umfang
(in Euro über die
gesamte bzw. die
angegebene Laufzeit)
Inanspruchnahme
(Mittelabfluss zum Stichtag
30.6.2017 bzw. zum jeweils
angegebenen Stichtag)
Geschäftsstelle
Strategische Auslandsprojekte5
Laufzeit: unbefristet
BMWi
Hinweise:
1: Diese Instrumente fördern die Auslandsbestrebungen von KMU weltweit,
einschl. der Entwicklungsländer. Eine genaue Abgrenzung ist hier nicht möglich.
2: Mittelabfluss erfolgt üblicherweise zum Jahresende.
3: Rund 57 Prozent der Messebeteiligungen betreffen Entwicklungsländer.
4: Fast 80 Prozent der Messebeteiligungen (sieben von insgesamt neun) in
Entwicklungsländern durchgeführt.
5: Die zum 1. Januar 2017 neu geschaffene Geschäftsstelle Strategische
Auslandsprojekte im BMWi begleitet strategische Auslandsprojekte durch
politische Flankierung und kombinierte Finanzierungsangebote. Sie steht auch für
strategische Auslandsprojekte in Entwicklungsländern zur Verfügung und
kann zukünftig bei entsprechenden Projekten in Entwicklungsländern
unterstützend tätig werden. Sie verfügt über keine eigenen Haushaltsmittel.
Haushaltsmittel für ein strategisches Großprojekt werden projektspezifisch in den
nächstmöglichen Haushalt eingebracht.
Das BMZ begleitet entwicklungspolitisch wirksames Engagement der Wirtschaft
in Entwicklungs- und Schwellenländern über folgende Instrumente:
Instrument und Laufzeit Zuständiges
Ressort
Finanzieller
Umfang
(in Euro über die
gesamte Laufzeit)
Inanspruchnahme
(verausgabte Mittel in
Euro zum Stichtag
30.6.2017)
Entwicklungspartnerschaften mit
der Wirtschaft – develoPPP.de-
Programm
Laufzeit: 2012-2020
BMZ 225.698.681 126.316.301
Entwicklungspartnerschaften mit
der Wirtschaft – develoPPP.de-SE-
WOH (Flankierung der Grünen
Innovationszentren in der Agrar- und
Ernährungswirtschaft als Teil der
BMZ-Sonderinitiative „Eine Welt
ohne Hunger“)
Laufzeit: 2014-2022
BMZ 13.007.997 3.686.573
Pilotvorhaben Machbarkeitsstudien
Laufzeit: 2011-2019
BMZ 14.010.000 9.465.000
Begleitmaßnahmen für das DEG-
Finanzierungsgeschäft
(Business Support Service)
Laufzeit: 2014-2019
BMZ 12.085.000 5.970.000
Instrument und Laufzeit Zuständiges
Ressort
Finanzieller
Umfang
(in Euro über die
gesamte Laufzeit)
Inanspruchnahme
(verausgabte Mittel in
Euro zum Stichtag
30.6.2017)
Ausbau des DEG Up-Scaling-
Programms
Laufzeit: 2016-2018
BMZ 3.840.000 1.400.000
Agentur für Wirtschaft und
Entwicklung (AWE)
Laufzeit: 2015-2020
BMZ 11.313.055 2.103.707
EZ-Scouts zur Vermittlung
zwischen
Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft
Laufzeit: 2011-2020
BMZ 30.140.165 18.889.823
Programm ExperTS-Economy.
Transfer. Sustainability.
Laufzeit: 2012-2020
BMZ 29.054.442 18.408.339
Global Business Network
Laufzeit: 2017-2020
BMZ 2.050.000 73.694
2. Warum wird die DEG, die laut BMZ Träger der AWE und im Rahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Finanzierungen für die
Privatwirtschaft zuständig ist, laut BMZ nicht in die Arbeit der AWE eingebunden
(vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom
30. Juni 2017)?
Die AWE wird gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der DEG – Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH – umgesetzt. Die DEG ist dabei vollumfänglich und
gleichberechtigt in die Arbeit der AWE eingebunden. Entsprechend werden
Anfragen im Sinne einer abgeschlossenen Erstberatung zu Instrumenten der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zur weiteren Beratung auch an die DEG
übergeben. In diesem Zusammenhang ist ergänzend zum Sachstand „Wirkungen und
Erfolge der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung“ vom 30. Juni 2017
anzumerken, dass elf der insgesamt 67 Anfragen an die DEG zur weiteren Beratung
übergeben wurden.
3. Wie groß ist der Personalkörper der AWE mittlerweile, und mit welchen
Aufgaben ist das Personal betraut (bitte nach Funktionen auflisten)?
Der Personalkörper der AWE umfasst 10,75 Mitarbeiterstellen und setzt sich wie
folgt zusammen (Stand: 15. August 2017):
Funktion Stellenzahl
Leitung 1
Beratung (Senior-Ebene) 6,75
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing 1
Management administrativer Aufgaben 2
Summe 10,75
4. Was ist die Grundlage der Arbeit der Trägerorganisationen DEG und GIZ
im Rahmen der AWE?
Die Grundlage der Arbeit der Trägerorganisationen DEG und GIZ bilden
komplementär die jeweiligen Aufträge des BMZ an die beiden Trägerorganisationen.
5. Warum wurde die AWE gegründet, obwohl gerade erst vor wenigen Jahren
durch die Zusammenführung der entwicklungspolitischen Organisationen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), Synergien erzeugt
werden sollten?
Was verspricht sich das BMZ von der Arbeit der AWE?
Die Umsetzung der Agenda 2030 erfordert eine deutliche Ausweitung der
Zusammenarbeit der deutschen EZ mit der Privatwirtschaft. Zugleich verzeichnet
das BMZ einen Anstieg von Anfragen aus der Wirtschaft in Bezug auf
Kooperationsmöglichkeiten mit der deutschen EZ. Hieraus erwuchs der Bedarf, in
Nachfolge der Servicestelle für die Wirtschaft eine deutlich leistungsfähigere
Ansprechstruktur für die Wirtschaft zu schaffen. Diese Ansprechstruktur fungiert
dabei besonders im Sinne eines „One-Stop-Shop“ als zentrale Beratungsstelle
sowohl in Bezug auf Instrumente der technischen als auch der finanziellen
Zusammenarbeit. Entsprechend verfolgt das BMZ das Ziel, durch die Schaffung der
AWE die Voraussetzungen für ein Zusammenwirken von EZ und deutscher und
europäischer Wirtschaft strukturell zu verbessern.
6. Welcher ist der Rechtstatus der AWE?
Die AWE ist keine Rechtsperson. Die AWE ist ein Programm des BMZ, dessen
Umsetzung komplementär über die jeweiligen Aufträge des BMZ an die beiden
Trägerorganisationen erfolgt (s. Antwort zu Frage 4).
7. Welche Leistungen bietet die AWE konkret an (bitte nach Aufgabenfeldern
aufschlüsseln)?
Im ersten Aufgabenfeld leistet die AWE Erstberatung für Unternehmen,
Verbände und Handwerks-, Industrie- und Handelskammern in Bezug auf die
Kooperations-, Förder- und Finanzierungsinstrumente der deutschen EZ in
Entwicklungs- und Schwellenländern (s. Antwort zu Frage 10).
Im zweiten Aufgabenfeld unterstützt die AWE das BMZ dabei, der Wirtschaft
entwicklungspolitische Schwerpunkte zu vermitteln, z. B. durch die Vorbereitung
und Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung des nachhaltigen
wirtschaftlichen Engagements der deutschen und europäischen Wirtschaft in
Entwicklungs- und Schwellenländern.
Im dritten Aufgabenfeld leistet die AWE Wissensmanagement zu den
verschiedenen entwicklungspolitischen Instrumenten und Ansätzen des BMZ in der
Kooperation mit der Wirtschaft. Zugleich betreibt die AWE Öffentlichkeitsarbeit in
Bezug auf die Instrumente der deutschen EZ zur Begleitung von Unternehmen
bei deren entwicklungspolitisch wirksamem Engagement in Entwicklungs- und
Schwellenländern.
8. Sind die Leistungen gemeinnützig oder steuerpflichtig?
Die Leistungen der AWE sind gemeinnützig.
9. Aus welchen Haushaltstiteln wird die Arbeit der AWE finanziert (bitte nach
Höhe und Haushaltstiteln für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – nach
derzeitigem Planungsstand – auflisten)?
Die AWE wird vollständig aus Kapitel 2302 Titel 678 01
„Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ finanziert. Der Finanzierungsplan für die Jahre 2016
bis 2018 stellt sich wie folgt dar:
Jahr Beauftragte Mittel in Euro
2016 1.241.833
2017 2.955.667
2018 3.450.000
Summe 7.747.500
10. Welche Elemente umfasst eine Erstberatung durch die AWE konkret (vgl.
Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni
2017)?
Die Erstberatung von Unternehmen, Verbänden, Handwerks- sowie Industrie-
und Handelskammern zu Instrumenten der EZ erfolgt über verschiedene Kanäle
(online, telefonisch oder im Rahmen von persönlichen Gesprächen). Dabei
informieren die für das jeweilige Anliegen zuständigen Beraterinnen und Berater zu
den Kooperations-, Förder- und Finanzierungsinstrumenten der deutschen EZ. Im
Falle der grundsätzlichen Eignung einzelner Instrumente für das jeweilige
Projektanliegen wird dieses Anliegen an die für das einschlägige Instrument
zuständige Durchführungsorganisation zur weiteren Beratung übergeben. Darüber
hinaus wird auf weiterführende Beratungsmöglichkeiten der Bundesregierung über
die Entwicklungszusammenarbeit hinaus hingewiesen.
11. Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente werden interessierten
Unternehmen von der AWE konkret empfohlen?
Die AWE berät in Bezug auf alle Kooperations-, Förder- und
Finanzierungsinstrumente der deutschen EZ. Die weiterführende Prüfung der Beratungsfälle
sowie die abschließende Entscheidung über eine Finanzierung, Förderung oder
Kooperation erfolgen durch die für das jeweilige Instrument zuständige
Durchführungsorganisation.
a) Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente wurden in wie vielen
Fällen von Unternehmen seit Gründung der AWE in Anspruch genommen
(bitte nach den einzelnen Instrumenten auflisten)?
b) Wie häufig wurden diese Instrumente von Unternehmen vor Gründung
der AWE in Anspruch genommen (bitte für den Zeitraum von 2011 bis
2016 nach Jahren auflisten)?
Die AWE hat ihre Arbeit zum 1. Februar 2016 aufgenommen. In den ersten
Monaten nach Arbeitsbeginn lagen zwei Schwerpunkte der Arbeit im
organisationalen Aufbau sowie in der Aufbereitung des Leistungsangebots neben den von der
Servicestelle für die Wirtschaft übernommenen Beratungsprozessen. Zugleich
kann grundsätzlich die Dauer von der Erstberatung der AWE je nach Reifegrad
des Beratungsanliegens mitunter mehre Monate betragen.
Im Sinne der konsistenten Darstellungsweise werden die Fragen 11a und 11b
gemeinsam wie folgt beantwortet:
Förderinstrument Inanspruchnahme
Zeitraum Anzahl der neuen
Projekte
Entwicklungspartnerschaften mit der
Wirtschaft – develoPPP.de-
Programm
2011 92
2012 110
2013 111
2014 106
2015 111
01.01.2016 – 31.01.2016 12
01.02.2016 – 31.07.2017 148
Entwicklungspartnerschaften mit der
Wirtschaft – develoPPP.de-SEWOH
(Flankierung der Grünen
Innovationszentren in der Agrar- und
Ernährungswirtschaft als Teil der BMZ
Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“)
2011 0
2012 0
2013 0
2014 1
2015 4
01.01.2016 – 31.01.2016 0
01.02.2016 – 31.07.2017 14
Pilotvorhaben Machbarkeitsstudien
der DEG
2011 11
2012 10
2013 14
2014 14
2015 12
01.01.2016 – 31.01.2016 0
01.02.2016 – 31.07.2017 27
Begleitmaßnahmen für das DEG-
Finanzierungsgeschäft
(Business Support Service)
2011 53
2012 80
2013 77
2014 73
2015 73
01.01.2016 – 31.01.2016 1
01.02.2016 – 31.07.2017 125
Förderinstrument Inanspruchnahme
Zeitraum Anzahl der neuen
Projekte
Ausbau des DEG Up-Scaling
Programms
2011 0
2012 0
2013 3
2014 6
2015 6
01.01.2016 – 31.01.2016 0
01.02.2016 – 31.07.2017 11
12. Bei welchen 40 Veranstaltungen hat die AWE ein geschlossenes Auftreten
der deutschen Wirtschaft gewährleistet (vgl. Sachstand: Wirkung und
Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bei diesen
Veranstaltungen vor Ort, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach
Veranstaltungen auflisten)?
Die AWE hat bei folgenden 40 Veranstaltungen ein einheitliches Auftreten der
deutschen EZ mit Kooperationspartnern aus der Wirtschaft gewährleistet:
Nummer Veranstaltung Teilnehmende
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Kosten in Euro
1 Internationale Grüne Woche 2017 6 10.722,50
2 Workshop im Rahmen des
Außenwirtschaftstags des AA: „Von Abenteuern
und Extremen – Geschäfte in Afrika“
1 0
3 29. Berliner Mittwochsgesellschaft mit
Prof. Dr. Norbert Lammert
1 0
4 Launch des Weltexperten-Service 1 0
5 Gipfeltreffen Weltmarktführer 1 0
6 German African Business Summit 2 2.842,65
7 Unternehmerworkshop „Investitionen in
Asien erfolgreich umsetzen – aus der
Praxis für die Praxis“
2 3.565,25
8 „50 Jahre ADB“: Gemeinsame
Veranstaltung von AWE und ADB
9 52.116,97
9 Arbeitskreis Entwicklungspartnerschaften
des Ostasiatischen Vereins
1 0
10 „1. Runder Tisch – Afrikas Wirtschaft im
Fokus“ der Deutschen Afrika Stiftung
und des Deutschen Industrie- und
Handelskammertags (DIHK)
1 0
Nummer Veranstaltung Teilnehmende
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Kosten in Euro
11 „Finanzierungsmöglichkeiten der
deutschen EZ“ bei der Industrie- und
Handelskammer (IHK) Chemnitz
1 0
12 Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, CDU/CSU
Bundestagsfraktion“
1 0
13 Internationale Tourismusbörse ITB:
Panelteilnahme „Herausforderungen in
Entwicklungs- und Schwellenländern“
2 0
14 Weltwirtschaftstag des DIHK 2 0
15 3. Berliner Afrika-Forum des Afrika
Vereins der deutschen Wirtschaft
2 0
16 CeBIT 2017: 1. Deutsch-Arabisches
Digitalforum des Euro-Mediterran-
Arabischen Ländervereins (EMA)
2 4.667,77
17 CeBIT 2017: Jahrestagung der MakeIT-
Initiative
1 0
18 Sitzsackfrühstück "Vorstellung und
Diskussion Marshall-Plan"
9 50,00
19 „Africa meets Business“ des
Arbeitskreises Afrika der CDU/CSU-Fraktion
1 0
20 Ausschuss „International Business“ der
IHK Nordschwarzwald
1 0
21 Tagung des UPJ-Netzwerks 2 0
22 Veranstaltung bei der AWE zur Arbeit
der Industrie- und Handelskammern
8 0
23 Rural Future Lab im Rahmen der BMZ-
Veranstaltung „EINEWELT ohne Hunger
ist möglich“
1 0
24 Hannover Messe 1 0
25 Eröffnung des neuen Investitions- und
Technologieförderungsbüros (ITPO) der
UNIDO
2 0
26 Greentec Awards 4 67.403,00
27 Parlamentarischer Abend der
Bundesvereinigung der deutschen
Ernährungsindustrie: „Standpunkte der
Ernährungsindustrie zu den globalen Zielen für eine
nachhaltige Entwicklung“
1 0
28 Auslandsausschuss des „Verbands
beratender Ingenieure“
1 0
Nummer Veranstaltung Teilnehmende
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Kosten in Euro
29 Parlamentarischer Abend des
Bundesverband mittelständische Wirtschaft
(BVMW)
1 0
30 Präsentation „Compacts with Africa –
Impuls für mehr Entwicklung und
Investitionen in Afrika?“ Im Rahmen der
Fachtagung Energie und Verkehr der GIZ
1 0
31 „Mehr Wirtschaft wagen“ von Die
Familienunternehmer
2 0
32 Berliner Forum 2017 von Econsense 2 2.500
33 Intersolar Europe 2017 1 2.082,50
34 „The German-African Business Dinner –
African Rhapsody 2017”
1 195,00
35 G20 Africa Partnership – Investing in a
Common Future
1 0
36 „Africa meets Business” der IHK
Chemnitz
1 0
37 Präsentation zu Förder- und
Finanzierungsmöglichkeiten der deutschen EZ
zum Thema „Dezentrale
Energieversorgung mit erneuerbaren Energien in
Indonesien“
1 0
38 Runder Tisch mit chinesischer
Delegation zum Thema Nachhaltigkeit
2 1.182,50
39 Informationsveranstaltung zu
Energieeffizienz in Brasilien, Haus der Wirtschaft,
Stuttgart
1 0
40 „Neue Energie für Afrika“ des Deutschen
Genossenschafts- und Raiffeisenverbands
e. V.
2 0
13. In welcher Höhe fließen Mittel der AWE in Maßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit?
Im Jahr 2017 fließen ca. 19 Prozent (ca. 491 000 Euro) in Maßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit. Dies entspricht in etwa der Planung für die jährlichen
durchschnittlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit über die gesamte Laufzeit der
AWE.
14. Warum spricht das BMZ in der Antwort auf die Mündliche Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz am 25. Januar 2017 von 275 Beratungen der AWE
(Plenarprotokoll 18/214, Anlage 5, S. 21449), wohingegen im Sachstand
vom 30. Juni 2017 für diesen Zeitraum 664 Beratungen angegeben wurden?
Im Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 erfolgten
insgesamt 664 Beratungen durch die AWE. Davon betrafen entsprechend der Antwort
der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 4 des Abgeordneten Uwe Kekeritz
vom 25. Januar 2017 (s. Plenarprotokoll 18/214, Anlage 5) insgesamt 275
Unternehmen. Die übrigen Beratungen entfielen auf Wirtschaftsverbände,
Nichtregierungsorganisationen und Regierungsstellen.
15. Wie viele Beratungen für deutsche Unternehmen wurden
a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach
Monaten auflisten)?
b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach
Jahren auflisten)?
16. Wie viele Beratungen für europäische Unternehmen wurden
a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach
Monaten auflisten)?
b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach
Jahren auflisten)?
Die AWE unterscheidet im Rahmen der Erfassung der Anfragen nicht zwischen
deutschen und europäischen Unternehmen. Entsprechend werden die Fragen 15
und 16 zusammengefasst und je Unterfrage wie folgt beantwortet:
Antwort zu den Fragen 15 und 16a:
Die AWE hat im Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Dezember 2017
insgesamt 1 172 Anfragen erhalten (Stand: Juni 2017). 664 Anfragen entfallen
auf den Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 (davon auf
275 Unternehmen) und 508 auf das Kalenderjahr 2017 (davon auf 240
Unternehmen). Seit Beginn der strukturierten Datenerhebung durch die AWE zum 1.
Januar 2017 können die Unternehmensanfragen wie folgt monatlich abgebildet
werden:
Monat Jahr Anfragen von Unternehmen
Januar 2017 55
Februar 2017 44
März 2017 50
April 2017 22
Mai 2017 32
Juni 2017 37
Summe 240
112 der Unternehmensanfragen im Zeitraum Januar bis Juni 2017 waren
erfolgreich im Sinne einer abgeschlossenen Erstberatung und 59 wurden an die für das
jeweilige Instrument zuständige Durchführungsorganisation überwiesen. 69
Unternehmensanfragen befinden sich im laufenden Beratungsprozess.
Antwort zu den Fragen 15 und 16b:
Von 2011 bis zum Arbeitsbeginn der AWE am 1. Februar 2016 hat das BMZ
Unternehmensanfragen mit der Bitte um Beratung zu den Instrumenten der
deutschen EZ in der Regel an die Servicestelle für die Wirtschaft verwiesen. Zugleich
ging der überwiegende Anteil der Unternehmensanfragen in diesem Zeitraum
direkt bei der Servicestelle für die Wirtschaft ein. Eine strukturierte und damit
vergleichbare Erfassung der Unternehmensanfragen durch die Servicestelle für die
Wirtschaft erfolgte seit 2013 und umfasst zugleich die über das BMZ
zugegangenen Unternehmensanfragen zur einschlägigen Beratung. Mit Arbeitsbeginn der
AWE am 1. Februar 2016 hat das BMZ Unternehmensanfragen mit der Bitte um
einschlägige Beratung an die AWE in ihrer Rolle als Nachfolgerin der
Servicestelle verwiesen.
Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die durch die Servicestelle für die
Wirtschaft erfassten Unternehmensanfragen für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis
31. Januar 2016 dargestellt (s. Antwort zu den Fragen 15 und 16a):
Jahr Anfragen von Unternehmen
2013 269
2014 202
2015 315
17. Wie viele kleine und mittelständische Unternehmen wurden von der AWE
beraten (bitte für die Jahre 2016 und 2017 auflisten)?
Nicht alle anfragenden Unternehmen konnten nach Größen klassifiziert werden.
Die AWE geht jedoch davon aus, dass es sich beim weit überwiegenden Anteil
um Anfragen kleiner und mittelständischer Unternehmen handelt.
18. Wie und in welchem Umfang berät die AWE Unternehmen in Bezug auf die
Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der
Menschenrechte (bitte konkret auflisten)?
Das Themenfeld „Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der
Menschenrechte“ ist für die deutsche EZ von prioritärer Bedeutung. Entsprechend
verfolgt die AWE einen integrativen Ansatz und berät in Bezug auf diese Themen
anfrage- und anlassbezogen; eine Senior-Beratungskraft verantwortet den
Themenbereich „Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechte“ und bringt ihre
Expertise in Beratungsprozesse ein.
Darüber hinaus wird derzeit auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans
„Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) der Bundesregierung bei der AWE ein
Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte eingerichtet (siehe NAP, S. 35). Zentrale
Aufgaben des Helpdesk sind die Erst- und Verweisberatung sowie die
Sensibilisierung für den Themenkomplex.
19. Inwiefern ist der 2011 eingeführte sogenannte Menschenrechts-TÜV des
BMZ Grundlage der Arbeit der AWE, und wie wird er in der Arbeit der AWE
konkret umgesetzt?
Der „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und
Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen
der deutschen staatlichen technischen und finanziellen Zusammenarbeit“ ist für
die staatlichen Durchführungsorganisationen bei der Umsetzung
entwicklungspolitischer Vorhaben im Auftrag des BMZ verbindlich. Entsprechend sind die
Trägerorganisationen der AWE bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufträge
verpflichtet, die Vorgaben des Leitfadens einzuhalten (s. Antworten zu den Fragen 4
und 6).
Darüber hinaus trägt die Einrichtung des Helpdesk für Wirtschaft und
Menschenrechte der Bedeutung des genannten Themenfeldes für das BMZ in der Arbeit der
AWE Rechnung (s. Antwort zu Frage 18).
20. Inwiefern sind diese Machbarkeitsstudien, die das BMZ für Unternehmer
fördert, auch mit Folgeabschätzungsstudien verbunden, die die
menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Risiken eines Engagements
untersuchen, und wer führt diese durch?
Der Vertrag zur Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstudie sieht vor, die Umwelt-
und Sozialstandards des Investitionsvorhabens zu untersuchen. Dies ist
grundsätzlich Bestandteil der Terms of Reference (Anlage 2 zum Vertrag). Die
Durchführung der Studie erfolgt durch das antragstellende Unternehmen oder Dritte.
21. Wie viele der beratenen Unternehmen erhielten keine Beratung in Bezug auf
Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechtsschutz?
Im Sinne des integrierten Beratungsansatzes der AWE in Bezug auf Umwelt- und
Sozialstandards und Menschenrechtsschutz erfolgt die Beratung zu diesem
Themenfeld anfrage- und anlassbezogen (s. Antwort zu Frage 18). Entsprechend
erhielten alle Unternehmen, deren Projekte einen hinreichenden
Konkretisierungsgrad aufwiesen, Beratung in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards und
Menschenrechtsschutz.
22. Wie stellt die Bundesregierung eine funktionierende Wirkungsmessung der
Arbeit der AWE sicher, wenn das BMZ selbst einräumt, dass über die
„konkrete Anbahnung einer Investition keine Aussage getroffen werden“ kann
(Plenarprotokoll 18/214, S. 21449)?
Die Anbahnung von Investitionen im Sinne der Außenwirtschaftsförderung ist
nicht Bestandteil des Mandats der AWE. Die Erstberatung der AWE erfolgt im
Vorwege einer möglichen unternehmensinternen Entscheidung über ein
entwicklungspolitisch wirksames Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Im Sinne der klaren Aufgabenteilung zwischen der AWE und den für die
Instrumente der EZ zuständigen Durchführungsorganisationen wird die
Wirkungsmessung der AWE auf die drei Aufgabenfelder der AWE (s. Antwort zu Frage 7)
ausgerichtet.
23. Gibt es eine Evaluation der Arbeit der „Servicestelle für die Wirtschaft“?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse?
Wenn nein, ist eine Evaluation geplant?
Eine Evaluation der Arbeit der „Servicestelle für die Wirtschaft“ liegt nicht vor
und ist nicht geplant (s. ergänzend die Antwort zu Frage 5).
24. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Arbeit der AWE?
Wenn ja, wann, und wird diese extern, z. B. über das DEval – Deutsches
Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH –
vorgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMZ sieht entsprechend der üblichen Verfahrensweise eine Evaluation der
Arbeit der AWE vor Ende der Laufzeit des Vorhabens (31. Dezember 2020) vor.
Die Planung der Evaluation – einschließlich der Entscheidung über ihre
Vergabe – wird ca. eineinhalb Jahre vorher beginnen.
25. Warum plant die Bundesregierung eine Vergrößerung der AWE (vgl.
Aussagen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Dr. Gerd Müller in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Juni 2017), obwohl sie keine
Aussagen über die Wirkungen der Arbeit der AWE auf die tatsächliche
Anbahnung von Investitionen treffen kann?
Im Rahmen ihrer Aufgabenfelder ist die AWE nachfrageorientiert ausgerichtet.
In diesem Zusammenhang kann über eine mögliche personelle Aufstockung zu
entscheiden sein.
26. Welche neuen Kooperationen zwischen Wirtschaft und Akteuren der
Entwicklungszusammenarbeit sind durch die Arbeit der AWE entstanden oder
befinden sich konkret in der Anbahnung (bitte Kooperationspartner,
Tätigkeitsfeld und Projektländer benennen)?
Anknüpfend an die Erstberatung durch die AWE erfolgen die weiterführende
Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über eine Kooperation durch die für
das jeweilige Instrument zuständige Durchführungsorganisation. Die
weiterführende Prüfung der Beratungsfälle sowie die abschließende Entscheidung über
eine Finanzierung, Förderung oder Kooperation erfolgen durch die für das
jeweilige Instrument zuständige Durchführungsorganisation (s. Antwort zu Frage 11).
27. Welche Ziele und Ergebnisse konnten oder sollen durch die neuen
Kooperationen erreicht werden?
Mit dem Ausbau von Kooperationen zwischen deutscher EZ und Privatwirtschaft
soll ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 geleistet werden, die einen
aktiven Beitrag der Wirtschaft zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele
einfordert (s. Antwort zu Frage 5).
28. Welche neuen finanziellen Beteiligungen durch die Wirtschaft an
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden durch die Arbeit der AWE
eingeleitet?
Wie hoch ist der Gesamtbetrag dieser zusätzlichen Beteiligungen der
Wirtschaft?
Im Sinne des Leistungsangebots der AWE (s. Antwort zu Frage 7) und der
Arbeitsteilung mit den Durchführungsorganisationen (s. Antwort zu Frage 26)
beschränkt sich die AWE auf die Erstberatung der Wirtschaft zu Instrumenten der
deutschen EZ.
29. Wie erfolgt die Aufgabenteilung zwischen der AWE und dem BMZ-
Referat 114, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; Nachhaltige Wirtschaftspolitik,
und auf Grundlage welcher Kooperationsvereinbarung findet diese statt?
Das Referat 114 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; Nachhaltige
Wirtschaftspolitik des BMZ ist das beauftragende Referat in Bezug auf die AWE. Die
komplementären Aufträge an die Trägerorganisationen GIZ und DEG beschreiben die
Aufgaben der AWE (s. Antwort zu Frage 4).
30. Wie ist das Verhältnis der AWE zum Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) und zur Außenwirtschaftsförderung?
Gibt es Kooperationsvereinbarungen, in denen die Rolle der AWE dargelegt
und präzisiert wird?
Die AWE leistet Erstberatung in Bezug auf die Kooperations-, Förder- und
Finanzierungsinstrumente der deutschen EZ. Das BMWi ist für sämtliche
Außenwirtschaftsförderinstrumente des Bundes zuständig. Auf diese weiterführenden
Beratungsmöglichkeiten, die über die Entwicklungszusammenarbeit
hinausgehen, weist die AWE hin (s. Antwort zu Frage 10). Eine über die in den Aufträgen
des BMZ an GIZ und DEG dargelegte Rolle der AWE hinausgehende
Kooperationsvereinbarung mit dem BMWi besteht nicht. Im Übrigen erfolgt die
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur engeren Verzahnung von
Außenwirtschafsförderung und Entwicklungszusammenarbeit im Austausch zwischen den
betroffenen Ressorts. Dieser Austausch hat nicht zuletzt mit Verabschiedung des
Eckpunktepapiers zur wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas (Kabinettbeschluss
vom 7. Juni 2017) an Bedeutung gewonnen und wird daher weiter konstruktiv
vorangetrieben.
31. Plant das BMZ eine Integration der von der GIZ durchgeführten Programme
EZ-Scouts und ExperTS in die AWE?
a) Wenn ja, wie, und auf welcher Grundlage soll dieser Schritt vollzogen
werden?
b) Was verspricht sich das BMZ von der Integration der Programme in die
AWE?
Das BMZ plant derzeit keine Integration der Programme EZ-Scouts und ExperTS
in die AWE; entsprechend sollen die beiden genannten Programme weiterhin
eigenständig umgesetzt werden. Aktuell erfolgt eine enge Verzahnung der
Programme EZ-Scouts und ExperTS mit der Arbeit der AWE, um Synergien
bestmöglich zu nutzen.
32. Welche Kooperationen der deutschen EZ kamen aufgrund der Beratung
durch die EZ-Scouts bislang zustande?
Die 33 EZ-Scouts sensibilisieren Handwerks-, Industrie- und Handelskammern,
Verbände, Ländervereine und Stiftungsorganisationen in deren Position als
Multiplikatoren gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen für die zentrale Rolle der
Privatwirtschaft in der Umsetzung der Agenda 2030. Dabei begleiten EZ-Scouts
u. a. die Entwicklung neuer Kooperationen. Im Kalenderjahr 2016 wurden die
durch die EZ-Scouts bis zur Bewilligung begleiteten Kooperationen entsprechend
der Evaluierung des Programms wie folgt erfasst:
Kooperationen Anzahl
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft –
develoPPP.de-Programm
15
Berufsbildungspartnerschaften 8
Kammer- und Verbandspartnerschaften 6
DEG-Pilotvorhaben Machbarkeitsstudien 1
Sonst. Angebote deutscher TZ-Maßnahmen 3
Internationale TZ 2
Sonstiges 1
33. Gibt es nach Kenntnis des BMZ Rückmeldung aus der Wirtschaft zur Arbeit
der AWE, und wenn ja, wie fällt diese aus?
Die Rückmeldungen des überwiegenden Anteils der einschlägig beratenen
Unternehmen, Verbände und Industrie- und Handelskammern sind positiv. Dabei
wird besonders die zentrale Ansprechstruktur hervorgehoben, die einen
effizienten und zugleich fundierten Beratungsprozess in Bezug auf alle Instrumente der
deutschen EZ für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ermöglicht.
34. Wer wird die zukünftige Leitung einer gewachsenen AWE übernehmen?
Wird es eine Ausschreibung der Stelle geben?
Wer entscheidet über die Besetzung der Leitung?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. Es obliegt den beauftragten
Durchführungsorganisationen, Personalbesetzungen im Rahmen ihrer üblichen
Rekrutierungsprozesse zu gestalten.
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ISSN 0722-8333]