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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeitsweise der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)

Instrumente zur Förderung wirtschaftlichen Engagements in Entwicklungsländern, fehlende Einbindung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) in die Arbeit der AWE, Detailinformationen zur AWE, u.a. Personal, Gründungsziele, Rechtsstatus, Leistungsangebot, Finanzierung, Erstberatung, empfohlene Finanzierungs- und Förderinstrumente, Veranstaltungen, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, durchgeführte Beratungen, Integration von Umwelt- und Sozialstandards, Wirkungsmessung, Evaluierungen, geplante Aufstockung, neue Kooperationen, Verhältnis zum BMWi und zur Außenwirtschaftsförderung, Integration von GIZ-Programmen, Leitung<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

25.08.2017

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1323028.07.2017

Arbeitsweise der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 26. April 2016 eröffnete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE). Diese soll „die Schnittstelle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft bilden“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/ 04/2016-04-27-agentur-wirtschaft-entwicklung.html). Das BMZ und die Trägerorganisationen DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH – und die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, sollen dabei insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen, die planen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu investieren.

Bislang ist unklar, inwieweit das Beratungsangebot der AWE zu mehr Investitionen und mehr nachhaltigem wirtschaftlichen Engagement durch deutsche Unternehmen in Entwicklungsländern geführt hat. Auch der vom BMZ an die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung versandte Sachstand vom 30. Juni 2017 konnte die offenen Fragen zur Arbeitsweise der AWE nicht beantworten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen34

1

Über welche Instrumente verfügt die Bundesregierung, um wirtschaftliches Engagement in Entwicklungsländern zu fördern (bitte nach zuständigen Ressorts, finanziellem Umfang und Inanspruchnahme auflisten)?

2

Warum wird die DEG, die laut BMZ Träger der AWE und im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Finanzierungen für die Privatwirtschaft zuständig ist, laut BMZ nicht in die Arbeit der AWE eingebunden (vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)?

3

Wie groß ist der Personalkörper der AWE mittlerweile, und mit welchen Aufgaben ist das Personal betraut (bitte nach Funktionen auflisten)?

4

Was ist die Grundlage der Arbeit der Trägerorganisationen DEG und GIZ im Rahmen der AWE?

5

Warum wurde die AWE gegründet, obwohl gerade erst vor wenigen Jahren durch die Zusammenführung der entwicklungspolitischen Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), Synergien erzeugt werden sollten? Was verspricht sich das BMZ von der Arbeit der AWE?

6

Welcher ist der Rechtstatus der AWE?

7

Welche Leistungen bietet die AWE konkret an (bitte nach Aufgabenfeldern aufschlüsseln)?

8

Sind die Leistungen gemeinnützig oder steuerpflichtig?

9

Aus welchen Haushaltstiteln wird die Arbeit der AWE finanziert (bitte nach Höhe und Haushaltstiteln für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – nach derzeitigem Planungsstand – auflisten)?

10

Welche Elemente umfasst eine Erstberatung durch die AWE konkret (vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)?

11

Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente werden interessierten Unternehmen von der AWE konkret empfohlen?

a) Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente wurden in wie vielen Fällen von Unternehmen seit Gründung der AWE in Anspruch genommen (bitte nach den einzelnen Instrumenten auflisten)?

b) Wie häufig wurden diese Instrumente von Unternehmen vor Gründung der AWE in Anspruch genommen (bitte für den Zeitraum von 2011 bis 2016 nach Jahren auflisten)?

12

Bei welchen 40 Veranstaltungen hat die AWE ein geschlossenes Auftreten der deutschen Wirtschaft gewährleistet (vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bei diesen Veranstaltungen vor Ort, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach Veranstaltungen auflisten)?

13

In welcher Höhe fließen Mittel der AWE in Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit?

14

Warum spricht das BMZ in der Antwort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz am 25. Januar 2017 von 275 Beratungen der AWE (Plenarprotokoll 18/214, Anlage 5, S. 21449), wohingegen im Sachstand vom 30. Juni 2017 für diesen Zeitraum 664 Beratungen angegeben wurden?

15

Wie viele Beratungen für deutsche Unternehmen wurden a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach Monaten auflisten)? b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?

16

Wie viele Beratungen für europäische Unternehmen wurden a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach Monaten auflisten)? b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?

17

Wie viele kleine und mittelständische Unternehmen wurden von der AWE beraten (bitte für die Jahre 2016 und 2017 auflisten)?

18

Wie und in welchem Umfang berät die AWE Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der Menschenrechte (bitte konkret auflisten)?

19

Inwiefern ist der 2011 eingeführte sogenannte Menschenrechts-TÜV des BMZ Grundlage der Arbeit der AWE, und wie wird er in der Arbeit der AWE konkret umgesetzt?

20

Inwiefern sind diese Machbarkeitsstudien, die das BMZ für Unternehmer fördert, auch mit Folgeabschätzungsstudien verbunden, die die menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Risiken eines Engagements untersuchen, und wer führt diese durch?

21

Wie viele der beratenen Unternehmen erhielten keine Beratung in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechtsschutz?

22

Wie stellt die Bundesregierung eine funktionierende Wirkungsmessung der Arbeit der AWE sicher, wenn das BMZ selbst einräumt, dass über die „konkrete Anbahnung einer Investition keine Aussage getroffen werden“ kann (Plenarprotokoll 18/214, S. 21449)?

23

Gibt es eine Evaluation der Arbeit der „Servicestelle für die Wirtschaft“? Wenn ja, was sind die Ergebnisse? Wenn nein, ist eine Evaluation geplant?

24

Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Arbeit der AWE? Wenn ja, wann, und wird diese extern, z. B. über das DEval – Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH – vorgenommen werden? Wenn nein, warum nicht?

25

Warum plant die Bundesregierung eine Vergrößerung der AWE (vgl. Aussagen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Juni 2017), obwohl sie keine Aussagen über die Wirkungen der Arbeit der AWE auf die tatsächliche Anbahnung von Investitionen treffen kann?

26

Welche neuen Kooperationen zwischen Wirtschaft und Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit sind durch die Arbeit der AWE entstanden oder befinden sich konkret in der Anbahnung (bitte Kooperationspartner, Tätigkeitsfeld und Projektländer benennen)?

27

Welche Ziele und Ergebnisse konnten oder sollen durch die neuen Kooperationen erreicht werden?

28

Welche neuen finanziellen Beteiligungen durch die Wirtschaft an Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden durch die Arbeit der AWE eingeleitet? Wie hoch ist der Gesamtbetrag dieser zusätzlichen Beteiligungen der Wirtschaft?

29

Wie erfolgt die Aufgabenteilung zwischen der AWE und dem BMZ-Referat 114, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; Nachhaltige Wirtschaftspolitik, und auf Grundlage welcher Kooperationsvereinbarung findet diese statt?

30

Wie ist das Verhältnis der AWE zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und zur Außenwirtschaftsförderung? Gibt es Kooperationsvereinbarungen, in denen die Rolle der AWE dargelegt und präzisiert wird?

31

Plant das BMZ eine Integration der von der GIZ durchgeführten Programme EZ-Scouts und ExperTS in die AWE?

a) Wenn ja, wie, und auf welcher Grundlage soll dieser Schritt vollzogen werden?

b) Was verspricht sich das BMZ von der Integration der Programme in die AWE?

32

Welche Kooperationen der deutschen EZ kamen aufgrund der Beratung durch die EZ-Scouts bislang zustande?

33

Gibt es nach Kenntnis des BMZ Rückmeldung aus der Wirtschaft zur Arbeit der AWE, und wenn ja, wie fällt diese aus?

34

Wer wird die zukünftige Leitung einer gewachsenen AWE übernehmen? Wird es eine Ausschreibung der Stelle geben? Wer entscheidet über die Besetzung der Leitung?

Berlin, den 28. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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