Ausweitung von DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Drei derzeit geplante Gesetzesanträge würden zusammen zu tiefgreifenden Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO), vor allem in § 81 StPO, führen. Alle drei haben mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung von DNA-Spuren bzw. -Proben zu tun.
Hierbei geht es erstens um die Suche nach „Beinahetreffern“ in polizeilichen DNA-Datenbanken (Entwurf eines Gesetzes zur effektiven und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, Bundestagsdrucksache 18/11277).
Zweitens geht es um die Bestimmung von äußeren Merkmalen und der sog. biogeografischen Herkunft (Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material, Bundesratsdrucksache 117/1/17).
Drittens geht es um eine erhebliche Ausweitung der Datenbasis der DNA-Analyse-Datei (DAD) des Bundeskriminalamtes (BKA), in der die DNA-Identifizierungsmuster (STR-Profile) gespeichert werden. Die Erhebung und Verwendung des sog. genetischen Fingerabdrucks soll der des daktyloskopischen Fingerabdrucks auch erkennungsdienstlich angeglichen und auf alle Deliktarten ausgedehnt werden. Zudem sollen der Richtervorbehalt sowie die Informations- und Begründungspflicht für eine DNA-Entnahme entfallen (Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung von genetischem und daktyloskopischem Fingerabdruck im Strafverfahren, Bundesratsdrucksache 231/17).
Die Initiative zur Einführung der erweiterten DNA-Analysen soll laut Medienberichten als Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geplant und ausgestaltet werden. Das BMJV veranstaltete am 21. März 2017 ein interdisziplinär besetztes Symposium, in dem etliche Sachverständige aus wissenschaftlicher, rechtlicher und praktischer Sicht große Bedenken an den Gesetzesänderungen geäußert haben.
Sollten alle drei Änderungen dennoch beschlossen werden, würde die Gesetzeslage den Ermittlern weitgehend freie Hand bei der Erhebung und Handhabung von DNA-Proben und -Daten gewähren. DNA-Daten würden dann nicht nur zur Aufklärung von Verbrechen verwendet, sondern auch präventiv zur Gefahrenabwehr. Deutsche Ermittler bräuchten diesen Zugriff weder mit unabhängigen wissenschaftlichen noch mit rechtlichen Instanzen abzustimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürger und Besucher Deutschlands – gerade auch derjenigen ohne Verbindung zu Straftaten – würde damit stark eingeschränkt.
Jede der drei Gesetzesänderungen ist aus Sicht der Fragesteller für sich genommen problematisch; aber gerade in ihrem Zusammenwirken bei der Änderung des § 81 StPO erscheinen sie hoch problematisch. Im Folgenden konzentriert sich diese Anfrage hauptsächlich auf die erweiterten DNA-Analyseverfahren, wenngleich vor dem Hintergrund der befürchteten Synergien. Zentrale wissenschaftliche, rechtliche und ethische Probleme der Technologien sowie ihrer Anwendung in polizeilichen Ermittlungen sind zudem derzeit nicht geklärt (vgl. hierzu u. a. Nature: Staubach F et al. (2017), Note limitations of DNA legislation (www.nature.com/nature/journal/v545/n7652/full/545030c.html?foxtrotcallback=true).
In befürwortenden Darstellungen werden die Möglichkeiten der neuen Ermittlungsinstrumente weit überschätzt und zugleich die negativen Nebeneffekte marginalisiert oder ganz verschwiegen. Bereits 2008 ergab eine Stichprobenuntersuchung des Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, dass 42 Prozent der in der DAD des BKA gespeicherten Datensätze nicht den Speicherungskriterien des Gesetzes entsprachen (s. Klingbeil 2011: 5 ff., http://fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu/files/2011/01/GID_204kl.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie viele Einträge befinden sich aktuell in der DAD des BKA, und wie hat sich der Aufbau der DAD seit 1998 entwickelt (bitte jeweils nach Jahr, Personendatensätzen und Spurendatensätzen auflisten)?
Wie viele Spur-Spur-Treffer traten seit 1998 auf, und aus welchen Deliktbereichen stammten sie jeweils (bitte nach Jahr, Anzahl und Deliktbereich aufführen)?
Wie viele Spur-Personen-Treffer traten seit 1998 auf, und aus welchen Deliktbereichen stammten sie jeweils (bitte nach Jahr, Anzahl und Deliktbereich aufführen)?
Wie viele Personendatensätze von Personen, die aufgrund eines Verdachtes auf Beleidigung eine DNA-Probe abgeben mussten, befinden sich aktuell in der DAD?
In wie vielen Fällen wurde einer Speicherung in der DAD gemäß § 81g Absatz 3 StPO durch einen Richtervorbehalt stattgegeben, und in wie vielen Fällen wurde widersprochen?
Welche Konsequenzen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Stichprobenuntersuchung durch den Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg, und wie wurde mit den festgestellten Fehlern in der DAD konkret verfahren?
Sind seither weitere Stichprobenuntersuchungen und Kontrollen durchgeführt worden, und wenn ja, von welcher Institution, und mit welchem jeweiligen Ergebnis?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wie und von wem wurde und wird bezüglich der DAD die Einhaltung der in § 32 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) vorgeschriebenen Löschfristen von zehn Jahren bei Erwachsenen und fünf Jahren bei Jugendlichen kontrolliert?
Wie viele Daten wurden entsprechend in den letzten fünf Jahren in der DAD gelöscht oder berichtigt (bitte nach Jahr, Art der Daten, Anzahl der Löschung bzw. Berichtigung auflisten)?
Wie viele Spuren, die in der DAD gespeichert sind, wurden in den letzten Jahren nach Überprüfung durch das BKA wieder gelöscht (bitte entsprechend nach Jahr und Anzahl aufführen)?
Hätte nach Ansicht der Bundesregierung z. B. im Rahmen der Ermittlungen nach dem Mord an Maria L. am 16. Oktober 2016 in Freiburg eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren der Polizei bei der Tätersuche helfen können?
Wenn ja, wie genau?
Wenn nein, warum nicht?
In welchen Fallkonstellationen wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein Einsatz der erweiterten DNA-Analysen überhaupt sinnvoll?
Was bedeutet es für die Einführung der Technologien, wenn sie nur in besonderen Einzelfällen sinnvoll angewendet und dann nur mit hoher Sachkompetenz angemessen interpretiert werden können?
Weshalb enthielt die Beschlussvorlage der 206. Innenministerkonferenz (IMK) (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2017-06-14_12/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2) dann keinerlei Anhaltspunkte aus dem interdisziplinär besetzten BMJV-Symposium, wo zahlreiche offene Fragen und Problematiken diskutiert wurden, sondern stützt sich allein auf ein Konzeptpapier aus dem BKA (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2017-06-14_12/anlage-zu-top-27.pdf?__blob=publicationFile&v=2), in dem trotz der wissenschaftlichen Komplexität der Thematik gerade mal auf eine wissenschaftliche Publikation Bezug genommen wird?
Wer wird die DNA-Analysen in der Praxis durchführen, und aus welchem Budget werden die Kosten dafür jeweils gedeckt?
Ist ein Straftatenkatalog für den Einsatz erweiterter DNA-Analysen vorgesehen, und wenn nein, was würde ein massenhafter Einsatz für das zu berücksichtigende Spurenaufkommen, für die einzusetzenden Ressourcen und die Durchführung der DNA-Analysen bedeuten?
Wie viel Prozent der in Deutschland verübten Morde und Vergewaltigungen bleiben unaufgeklärt?
Wie ist die Aufklärungsrate bei Verbrechen, für die die erweiterte DNA-Analyse zum Einsatz kommen soll (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
Von wie vielen Fällen, in denen erweiterte DNA-Analysen zum Einsatz kommen werden, geht die Bundesregierung gegenwärtig pro Jahr aus?
Welche Aufwendungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits der Kosten für die rein technischen Vorgänge – etwa für Schulungen und für die notwendigen Regulierungsinstitutionen (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
Welche Sachverständigengutachten hat die Bundesregierung zur Ausweitung der DNA-Analyse in Auftrag gegeben, und zu welchem Ergebnis sind die Gutachten jeweils gekommen?
Welche Kosten sind dadurch entstanden?
Auf welche wissenschaftliche Expertise stützen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in dem Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern (Bundesratsdrucksache 117/1/17) angeführten Vorhersagegenauigkeiten, und welche wissenschaftliche Definition von ,,biogeografischer Herkunft“ liegt dem Gesetzesantrag zugrunde?
Wurde in den Sachverständigengutachten das im Einzelfall durchzuführende Verfahren der statistischen Ermittlung der „posterior odds“ als notwendig angeführt oder empfohlen?
Auf Patente und Technologieanwendungen welcher Unternehmen sollen deutsche Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für erweiterte DNA-Analysen zurückgreifen?
Durch welche Wissenschaftler werden diese beraten, bzw. welche Wissenschaftler sind an diesen Unternehmen beteiligt?
Sieht die Bundesregierung Interessenskonflikte, falls Wissenschaftler, die das BKA und andere Sicherheitsbehörden beraten, Patente und Rechte an Technologieanwendungen für erweiterte DNA-Analysen besitzen und/oder an Unternehmen beteiligt sind, die künftig erweiterte DNA-Analysen durchführen würden (bitte begründen)?
Welche öffentlich geförderten Forschungsprojekte zu erweiterten DNA-Analysen laufen derzeit in Deutschland bzw. unter Beteiligung von Wissenschaftlern, wissenschaftlichen Einrichtungen und Ermittlungsbehörden in Deutschland (bitte jeweils nach Titel, Beteiligten, Laufzeit und Kosten des Forschungsprojekts aufführen)?
Welche DNA-Reihenuntersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1998 aus welchem Grund von wem durchgeführt, und wie viele Personen nahmen daran teil (bitte entsprechend nach Jahr, Fall, durchführender Behörde und Anzahl der Personen auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Auftreten absichtlich falsch gelegter DNA-Spuren?
In welchen Fällen wurden diese aus welchen Gründen bemerkt, und wie kann und soll die Gefahr von bewusst gelegten falschen DNA-Spuren für die Ermittlungsarbeit ausgeschlossen werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass DNA-Mischungen von bis zu 100 Personen im Internet bestellbar sind, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche unabhängige Institution wird die wichtige Aufgabe der Kontrolle und Regulierung polizeilicher DNA-Datenerhebung und -nutzung in Zukunft übernehmen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der vielen, noch nicht einmal von einem Verdacht betroffenen Menschen gewährleisten, deren DNA-Daten künftig in forensischen und erkennungsdienstlichen Kontexten erhoben und gespeichert werden?
Wie gestaltet sich die molekulargenetische, statistische und rechtssoziologische Grundlagenausbildung von Ermittlern, Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern aktuell im Detail?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich Klärungs- und Nachbesserungsbedarf, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Kontrollmechanismen gibt es bereits, und welche neuen Kontrollmechanismen müssten nach Auffassung der Bundesregierung mit einer Gesetzesänderung eingeführt werden, um sicherzustellen, dass Voreingenommenheiten gegenüber Minderheiten nicht zu einseitigen Interpretationen und vorschnellen Festlegungen der Ermittler führen, wie dies im Fall des „Heilbronner Phantoms“ (vgl. www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/zehn-jahre-nachdem-polizistinnenmord-in-heilbronn-wattestaebchen-pleite/-/id=1562/did=19388580/nid=1562/1mvh34n/index.html) geschah?
Hält die Bundesregierung eine gründliche Prüfung durch ein multidisziplinäres Expertengremium wie etwa in den Niederlanden oder England (vgl. www.faz.net/aktuell/wissen/leben-gene/erweiterte-dna-analyse-neuer-gesetzentwurf-in-der-kritik-14942036.html) für nötig, um zu beurteilen, ob sich ein Fall für den Einsatz der erweiterten DNA-Analysen eignet, wenn ja, wann, und in welcher Form soll dieses Gremium gebildet werden, und was wären seine Befugnisse?
Wenn nein, warum nicht?
Wie können nach Auffassung der Bundesregierung Ermittlungsmaßnahmen, die auf erweiterte DNA-Analysen folgen – insbesondere DNA-Reihenuntersuchungen und Öffentlichkeitsfahndungen –, so gestaltet werden, dass dadurch Minderheiten nicht unter Generalverdacht geraten?
Welche Vorkehrungen in Bezug auf Öffentlichkeitsfahndung und Kriminalberichterstattung sind von der Bundesregierung vorgesehen, um sicherzustellen, dass Angehörige von Minderheiten im Rahmen erweiterter DNA-Analysen in der Öffentlichkeit nicht unter Generalverdacht geraten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern in Deutschland lebende Menschen Ängste und Bedenken gegenüber der Speicherung ihrer DNA-Daten (in Forschungsdatenbanken, im Gesundheitswesen, im Polizeiwesen) haben, und wie müsste diesen Bedenken im Rahmen rechtlicher Regulierungen Rechnung getragen werden?
Wie soll möglichem zukünftigem Missbrauch der DNA-Daten(-banken) vorgebeugt werden?