[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 8. September 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13560
18. Wahlperiode 12.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Bärbel Höhn,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13289 –
Klimawandel und Biodiversität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Global betrachtet war 2016 das wärmste Jahr seit Beginn der
Temperaturaufzeichnungen im Jahr 1880. Doch nicht nur das: Bereits die zwei Jahre davor
waren jeweils Hitzerekordjahre. Seit 2001 sind 16 der bislang 17 wärmsten
Jahre gemessen worden. Auch das Jahr 2017 wird aller Voraussicht nach eines
der heißesten Jahre der letzten Jahrzehnte. Die Klimakrise ist damit nach
Auffassung der Fragesteller längst Realität.
Die Klimakrise sorgt jedoch nicht nur für eine Zunahme an
Extremwetterereignissen wie lange Hitzeperioden oder sintflutartige Niederschläge. Sie ist auch
eine der wesentlichen Treiberinnen des weltweiten Verlustes an Biodiversität.
Die Geschwindigkeit der menschgemachten Klimaerhitzung stellt eine kaum zu
bewältigende Herausforderung für die Anpassungsfähigkeit der Natur da. Die
Anzeichen für die Gefährdung der Ökosysteme sind jeden Tag aufs Neue in den
lokalen, regionalen und internationalen Medien zu erkennen. Der Weltklimarat
warnte bereits 2014 in seinem Fünften Sachstandsbericht vor schwerwiegenden
Folgen für die Ökosysteme und rechnet je nach gewähltem Szenario der
Erhitzung mit erheblichen Auswirkungen auf die Dienstleistungen der Natur.
Das prominenteste Beispiel ist das zum UNESCO-Weltkulturerbe (UNESCO:
Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
zählende Great Barrier Reef in Australien. Dieser Hotspot der Biodiversität
wurde kürzlich zum großen Teil für nahezu tot erklärt (
www.sueddeutsche.de/
wissen/korallensterben-fehlfarben-1.3019648). Denn während sich
Korallenriffe normalerweise von Stresssituationen wie Hitze wieder erholen können,
sind im Great Barrier Reef im Zuge der El-Niño-Jahre zu viele Korallenbleichen
hintereinander aufgetreten. Eine Erholung weiter Teile dieses Ökosystems ist
nahezu ausgeschlossen.
Die natürliche Ausdehnung verschiedener Ökosysteme und Lebensräume wird
maßgeblich von den klimatischen Begebenheiten bestimmt. Wenn sich im Zuge
der Klimakrise die Klimazonen verschieben und auch Niederschlagswerte sich
massiv verändern, hat dies einen erheblichen Einfluss auf die Zusammensetzung
der Ökosysteme. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Arten verändern
sich. Die Bedingungen für Parasiten verbessern sich, invasive Arten finden
schnelleren Eingang in bestehende Ökosysteme und Jahrtausende alte
Symbiosen und Konkurrenzbeziehungen geraten aus dem Gleichgewicht.
All diese Prozesse sind nicht nur in der Arktis und am Great Barrier Reef zu
beobachten, sondern überall auf der Welt. Auch in Deutschland sind bereits
heute die Auswirkungen der Klimakrise auf Tiere, Pflanzen und ganze
Ökosysteme spürbar.
1. Welche Veränderungen von Ökosystemen, Biotopen, Tier- und
Pflanzenpopulationen aufgrund der Klimakrise sind der Bundesregierung bekannt?
Die verschiedenen Szenarien zu den Auswirkungen des Klimawandels gehen für
Mitteleuropa von durchschnittlich höheren Temperaturen, einer veränderten
Niederschlagssituation und der Zunahme von meteorologischen Extremereignissen
aus. Die klimatischen Veränderungen werden jedoch regional unterschiedlich in
Deutschland ausfallen.
Der Klimawandel kann daher – überlagert von weiteren Wirkfaktoren – sowohl
direkt als auch indirekt zu vielseitigen Veränderungen von Ökosystemen,
Biotopen, Tier- und Pflanzenpopulationen führen. So sind der Bundesregierung
Verschiebungen jahreszeitlicher Entwicklungen, Verhaltensänderungen,
Änderungen bei der Fortpflanzung und der Konkurrenzfähigkeit und veränderte
Nahrungsbeziehungen bekannt. Für viele der in Deutschland vorkommenden Arten
werden sich die klimatisch geeigneten Lebensräume nach Norden und Osten, in
höhere Lagen der Gebirge oder entlang von Feuchtegradienten verschieben. So
gehen Studien davon aus, dass sich der Temperaturanstieg insbesondere auf eine
Reihe von kälteliebenden Arten auswirken wird. Bei den kältebedürftigen
Vogelarten, wie beispielsweise dem Kuckuck oder dem Bergpieper, wird bereits ein
Rückzug in höhergelegene und kühlere Regionen beobachtet.
Klimatische Veränderungen führen auch zu einer zunehmenden Gefährdung
typischer Ökosysteme bzw. Biotoptypen insbesondere im Gebirge, in Mooren und
Auen sowie bei anderen wasserabhängigen Biotoptypen und an den Küsten.
Weitere Veränderungen und Verschiebungen werden sich an den Trockengrenzen der
Biotope trockenwarmer Standorte ergeben. In der aktuellen Roten Liste
gefährdeter Biotoptypen Deutschlands, die im Mai des Jahres 2017 vom Bundesamt für
Naturschutz herausgegeben wurde, sind die Biotoptypen gekennzeichnet, die von
einer klimainduzierten Veränderung der abiotischen bzw. biotischen
Bedingungen betroffen sind.
a) Welche Trends sieht die Bundesregierung hierbei?
Basierend auf der Auswertung von Indikatoren zur biologischen Vielfalt der
Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) berichtet die
Bundesregierung einen früheren Beginn des phänologischen Frühlings, Sommers und
Herbstes, eine Verlängerung des Herbstes und eine Verkürzung des Winters.
Damit geht eine Verlängerung der Vegetationsperiode einher. Bei Vogelarten ist
eine Häufigkeitsverschiebung zu Gunsten wärmeliebender und zu Ungunsten
kälteliebender Arten nachgewiesen.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Veränderungen und Entwicklungen?
Die Bundesregierung zieht aus den zu beobachtenden und zu erwartenden
Veränderungen die Schlussfolgerung, dass zum Schutz der biologischen Vielfalt
nachteilige Einflüsse auf Arten und Lebensräume so weit wie möglich vermindert
werden müssen. Es wird als notwendig erachtet, Lebensräume gut zu vernetzen,
wobei dem länderübergreifenden und damit großräumig angelegten Biotopverbund
eine besondere Bedeutung zukommt, und Bedingungen zu schaffen, die die
Erhaltung bzw. Entwicklung ausreichend großer Populationen und die Erhaltung
der genetischen Vielfalt ermöglichen. Mit Blick auf den Klimawandel ist der
Biotopverbund insbesondere notwendig, um gefährdeten Arten eine Zuwanderung in
nördlichere oder höher gelegene Lebensräume zu ermöglichen.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 18 und 25 verwiesen.
2. Welche Einflüsse auf die Biodiversität erwartet die Bundesregierung unter
Berücksichtigung der verschiedenen Emissionsszenarien des Fünften
Sachstandsberichtes des Weltklimarats?
Es bestehen momentan noch zu große Wissensdefizite, um alle Folgen des
Klimawandels für die Biodiversität im Detail beurteilen zu können.
Aufbauend auf Klimamodellierungen, die verschiedene Emissionsszenarien
berücksichtigen, wurden für viele Arten sogenannte „Klimahüllen“, d. h. zukünftige
potenzielle klimatische Eignungsräume für ihr Vorkommen modelliert. Diese
prognostizieren, dass sich für viele Arten die geeigneten Klimahüllen z. B. nach
Norden oder in höhere Lagen verschieben werden. Infolge der starken
Fragmentierung ihrer Lebensräume in Deutschland, wird es für viele dieser Arten jedoch
kaum möglich sein, zukünftig geeignete Lebensräume zu erreichen und somit ihr
Verbreitungsgebiet anzupassen.
Andererseits können neue klimatische Eignungsräume entstehen, die neuen Arten
Chancen bieten und somit zur Biodiversität beitragen können.
a) Welche Ökosysteme und Populationen im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland befinden sich unter den verschiedenen Szenarien besonders
in Gefahr?
Generell gilt, dass hochspezialisierte Arten, die wenig mobil sind und deren
Lebensräume besonders stark fragmentiert sind, von einer Klimaerwärmung
besonders betroffen sein werden. Dies gilt besonders für auf Kälte spezialisierte Arten
und Lebensräume, wie z. B. kalter Quellen, die sich generell erwärmen werden
oder des Hochgebirges, für die es mangels größerer Höhe keine geeigneten
Klimahüllen mehr geben wird.
Ein besonders hohes Gefährdungsrisiko besteht außerdem vor allem für
Feuchtlebensräume (Feuchtwiesen, Feuchtwälder und Moore) und Kleingewässer
(Tümpel, Quellen). Durch die zunehmende Erwärmung und die Verlagerung des
Niederschlagsmaximums in den Winter besteht ein hohes Risiko, dass solche
Habitate austrocknen und dadurch erheblichen biotischen sowie abiotischen
Veränderungen unterliegen werden.
Artbezogene Analysen zeigen, dass insbesondere Vertreter aus der Gruppe der
Schmetterlinge (Tag- und Nachtfalter) besonders vom Klimawandel betroffen
sind, gefolgt von Weichtieren und Käfern. Weitere Auswertungen dieser
Hochrisiko-Arten zeigten, dass es sich dabei überdurchschnittlich häufig um extrem
seltene Arten handelt, die in der Roten Liste als vom Aussterben bedroht geführt
werden, die vergleichsweise kleine bis mittlere Arealgrößen besitzen und die
überwiegend als stenotop gelten. Die meisten Hochrisiko-Arten leben in Mooren,
gefolgt von Wald, Trockenrasen, Heidegebieten und Quellen.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Auf die Antworten zu den Fragen 1b und 18 wird verwiesen.
Emissionsminderung und Anpassung sind die Schlüsselansätze im Klimakontext. Leitbild und
Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist das im Jahr 2015
beschlossene Pariser Übereinkommen. Zur Umsetzung des Übereinkommens hat
die Bundesregierung am 14. November 2016 den Klimaschutzplan 2050
verabschiedet. Es werden erstmals Zielkorridore (sogenannte Sektorziele) für einzelne
Wirtschaftssektoren vorgegeben. Langfristziel ist das Leitbild der weitgehenden
Treibhausgasneutralität für Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts. Darüber
hinaus formuliert der Klimaschutzplan sektorenspezifische Leitbilder für das Jahr
2050 sowie Zwischenziele und strategische Maßnahmen für das Jahr 2030. Damit
wird eine Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren
geschaffen, insbesondere für die Etappe bis zum Jahr 2030.
Maßnahmenprogramme, die in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag erarbeitet werden
sollen, konkretisieren den Klimaschutzplan. Das erste Programm soll im Jahr
2018 beschlossen werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels abzuschätzen und die Betroffenheit der
Sektoren und Akteure auszumachen, ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür,
Handlungserfordernisse zu ermitteln. Der Erste Fortschrittsbericht zur Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) wurde von der Bundesregierung
im Bundeskabinett am 16. Dezember 2015 beschlossen. Er zeigt den derzeitigen
Umsetzungsstand der eingeleiteten Maßnahmen und Aktivitäten des ersten
Aktionsplans (APA I) seit dem Jahr 2011 im Sinne einer Zwischenbilanz auf. Der
Bericht zieht aus der Auswertung der seit Verabschiedung der DAS
durchgeführten Forschungstätigkeiten der Bundesressorts, der Evaluierung der bisherigen
Förderprogramme und Maßnahmen sowie aus den Ergebnissen des
Monitoringberichts und der Vulnerabilitätsanalyse Schlussfolgerungen für den prioritären
Handlungsbedarf des Bundes. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse
wurden weitere Aktivitäten und Maßnahmen des Bundes für die kommenden Jahre
im Rahmen des Aktionsplans (APA II) vereinbart.
3. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der
Klimakrise auf Zugvögel vor?
a) Gibt es hier Veränderungen mit Blick auf Heim- und Wegzugzeiten,
Zugneigung, Brutbeginn, geografische Verbreitung und die demographische
Struktur von Zugvogelpopulationen?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Der Klimawandel kann sich u. a. auf die Habitate von Arten, die Phänologie, den
Reproduktionserfolg, zwischenartliche Beziehungen und Wechselwirkungen
(z. B. Räuber-Beute-Beziehungen) oder auf die geografische Verbreitung
auswirken. Hierzu gibt es auch einzelne Untersuchungen zu Vogelarten. Einige
internationale Studien belegen z. B., dass einige Zugvogelarten zunehmend länger in den
Brutgebieten verweilen und früher in diese zurückkehren oder weniger weit
entfernt gelegene Winterquartiere aufsuchen. Für Reiherente, Schellente und
Gänsesäger zeigte sich in Studien, dass den starken Zunahmen im Nordosten Abnahmen
im Süden und Westen gegenüberstehen und die Veränderungen im Nordosten mit
einer deutlichen Zunahme der Temperaturen in der ersten Winterhälfte (d. h. vor
der Mittwinterzählung im Januar) korreliert sind. Diese haben in Südfinnland
über die letzten 30 Jahre deutlich um 3,8 Grad Celsius zugenommen. Alle drei
Arten zeigten auch in Deutschland zuletzt beim Zwölfjahrestrend einen leichten
Rückgang.
Ferner haben sich die Schwerpunkte der Verbreitung im Januar von sieben
überwiegend küstengebundenen Watvogelarten (Austernfischer, Kiebitzregenpfeifer,
Knutt, Alpenstrandläufer, Pfuhlschnepfe, Großer Brachvogel und Rotschenkel)
in Richtung Osten bzw. Norden verlagert. Die Grundlage der Analyse waren die
Daten des International Waterbird Census in Nordwest-Europa. Diese
Verschiebungen hängen vor allem mit dem Klimawandel zusammen.
b) Wie haben sich die Anzahl der Arten und die Populationsgrößen von
Zugvögeln in den letzten 30 Jahren in Deutschland entwickelt, und welchen
Trend sieht die Bundesregierung hier?
Für Zugvögel sind die Daten zur Entwicklung der Artenzahlen nicht unmittelbar
verfügbar, dafür aber Angaben für die Entwicklung der Brutvögel. Die Anzahl
der Brutvogelarten in Deutschland hat sich seit den 1990er Jahren
folgendermaßen entwickelt:
Jahr Regelmäßig
brütende
einheimische Vogelart
(Status I)
Brutvogelart mit
Status I, aber
Brutbestand in
Deutschland erloschen
Unregelmäßiger
Brutvogel
nicht einheimische
Vogelart mit
regelmäßigen
Brutvorkommen
Brutstatus
ungeklärt, Datenlage
unzureichend
um 1995 240 16 17 15
um 2000 238 16 24 15 1
um 2005 244 16 25 25
um 2009 248 13 24 24
Die Brutbestände von Zugvögeln haben sich in Deutschland über den Zeitraum
der Jahre von 1985 bis 2009 folgendermaßen geändert (prozentuale Angaben der
jeweiligen Trendkategorie an allen Arten mit derselben Zugstrategie; fehlende
Werte zu 100 Prozent sind rundungsbedingt):
Zunahme
(> 1 %
pro Jahr)
leichte
Zunahme
(≤ 1 % pro
Jahr)
stabil fluktuieren leichte
Abnahme
(≤ 1 %
pro Jahr)
moderate
Abnahme
(>1-3 %
pro Jahr)
starke
Abnahme
(> 3 % pro
Jahr)
Teilzieher (58 Arten) 36 % 3 % 34 % 5 % 7 % 14 % 0 %
Zugvögel (126 Arten) 35 % 4 % 24 % 6 % 6 % 13 % 12 %
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderungen der
Küstenökosysteme (inklusive der Bodenlebewesen) im Zuge des durch die
globale Erhitzung auftretenden Meeresspiegelanstiegs?
Belastbare Informationen zu den Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs auf
die Küstenökosysteme liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Welche Trends sieht die Bundesregierung hier?
Die deutsche Nordseeküste gehört zum weit überwiegenden Teil zum
Wattenmeer. Laut dem Synthesebericht 2010 (
www.waddensea-secretariat.org/taxonomy/
term/19) zum zuletzt veröffentlichten „Wadden Sea Quality Status Report“
(QSR) liegen keine gesicherten Erkenntnisse von der zukünftigen Entwicklung
der hier typischen Küstenökosysteme bei steigendem Meeresspiegel vor.
Entscheidend für die weitere Entwicklung wird sein, ob infolge natürlichen
Nachschubs von Sediment aus der Nordsee die Wattflächen und Salzwiesen mit dem
aktuellen Anstieg des Meeresspiegels Schritt halten können und erhalten bleiben.
Für die deutsche Ostseeküste liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Veränderungen und Entwicklungen?
Die Bundesregierung zieht aus den zu beobachtenden und zu erwartenden
Veränderungen die Schlussfolgerung, dass zum Schutz der Küstenökosysteme
nachteilige Einflüsse auf Arten und Lebensräume so weit wie möglich vermindert
werden müssen. Dabei stellt insbesondere das durch den Meeresspiegelanstieg zu
erwartende Sedimentdefizit für das Wattenmeer und mögliche Änderungen lokaler
Strömungsverhältnisse die größte Herausforderung dar. Wie im
Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie dargelegt, sollen hierzu mit den
Bundesländern, Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen die Risiken des
Klimawandels bewertet, Handlungsbedarfe benannt, Ziele definiert und
Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
5. Wie hat sich das Nahrungsangebot für Zugvögel und andere Arten im
Wattenmeer im Zuge des Meeresspiegelanstiegs entwickelt, und welche Folgen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem weiteren Anstieg des
Meeresspiegels zu erwarten?
Der o. g. Synthesebericht 2010 bzw. der entsprechende QSR führen zwar für
einige Arten eingetretene Bestandsveränderungen auf, in keinem einzigen Fall
werden diese aber auf den Anstieg des Meeresspiegels zurückgeführt.
Sofern der klimawandelbedingte Anstieg des Meeresspiegels die
Anpassungsfähigkeit des Wattenmeeres zukünftig übersteigt (siehe hierzu die Antwort zu
Frage 4), könnte die Gezeitenzone ggf. dauerhaft überflutet und ihre
ökosystemare Schlüsselfunktion als Lebensraum und Nahrungsgebiet für Zugvögel und
andere Arten verloren gehen.
6. Wie hat sich die Anzahl der Arten Knutt, Pfuhlschnepfe oder
Alpenstrandläufer nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 30 Jahren
entwickelt (bitte nach einzelnen Arten differenzieren)?
Die Brutbestände des Alpenstrandläufers in Deutschland haben von dem Jahr
1985 bis zu dem Jahr 2009 stark abgenommen (> 3 Prozent pro Jahr).
Für alle genannten Arten liegen Angaben zur Änderung der Rastbestände über
den Zeitraum der Jahre 1987/88 bis zu den Jahren 2008/09 vor:
Knutt: moderate Abnahme (> 1 – 3 Prozent pro Jahr)
Pfuhlschnepfe: moderate Abnahme (> 1 – 3 Prozent pro Jahr)
Alpenstrandläufer: moderate Abnahme (> 1 – 3 Prozent pro Jahr).
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auswirkungen der
Klimakrise auf Insekten, insbesondere bestäubende Insekten wie Bienen und
Schmetterlinge, vor?
Welche Veränderungen sind in den Wechselwirkungen mit anderen Arten zu
erwarten?
Zu den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels auf
Insektenpopulationen zählen:
Phänologische Veränderungen (Verlängerung der Vegetationszeit um ca. 10
Tage, Veränderungen von Flugzeiten, Wanderungen, etc.)
Arealveränderungen (z. B. Arealverkleinerung von kälteliebenden Arten,
Änderungen in der Höhenverbreitung)
Langfristiges Aussterben von Arten, die mit Wanderung der Klimazonen nicht
schritthalten können oder mit veränderten Rahmenbedingungen nicht zu Recht
kommen
Die Einwanderung neuer Arten
Erhöhtes Risiko des Auftretens von invasiven Arten
Änderungen von Populationsparametern (Populationsgrößen, Fertilität,
Habitateignung etc.)
Veränderung in den ökologischen Beziehung der Arten untereinander,
Desynchronisation von funktionalen Beziehungen
Veränderungen ganzer Biotoptypen und Ökosysteme.
a) Von welchen Auswirkungen geht die Bundesregierung für die Produktion
von Honig, Obst, Gemüse und Raps aus – sowohl kurz- als auch
langfristig?
Grundsätzlich sind Bienen wärmeliebende Insekten. Dabei ist bei Honigbienen
bekannt, dass die Völker auch wärmere Temperaturen ertragen können; bei
einigen Wildbienenarten ist bekannt, dass sie sich mit der fortschreitenden
Erwärmung in Deutschland auch weiter ausgebreitet haben. Allerdings ist auch zu
erwarten, dass es zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzungen kommen
wird, da insbesondere einige Wildbienenarten in enger Wechselwirkung mit
bestimmten Pflanzenarten leben.
Trockenheit kann zu einer Veränderung der Grundvoraussetzungen der
Honigproduktion führen. Es ist bekannt, dass einige Kulturpflanzen, wie z. B. Raps,
aber auch Baumarten wie Robinie und Linde und auch Obstbäume, nur dann
relevante Nektarmengen absondern, wenn die Bäume dem Boden ausreichend
Wasser entziehen können.
Mit zunehmender Klimaerwärmung ist aber auch das Einwandern neuer Arten
möglich, z. B. der Metcalfa-Zikade, die auch bei heißen Temperaturen Honigtau
absondert, was dann zu einer zusätzlichen Quelle für Honigertrag führen könnte.
Starkregenereignisse und Extremwetterereignisse können auch dazu führen, dass
bestimmte Trachten, wie z. B. die Robinie, vollständig ausfallen.
Wenn Bienen in trockenen Zeiträumen die Bäume, z. B. blühende Obstbäume,
befliegen, kann der Honigertrag zwar gering ausfallen. Bei entsprechender
Versorgung der Bäume mit Wasser in der Phase der Fruchtbildung und -reifung sind
dennoch auch sehr gute Erträge möglich, da die Bienen auch bei Trockenheit
bestäuben können.
b) Welche weiteren Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die
Produktion von Nahrungsmitteln?
Neben den in den Antworten zu den Fragen 7 bzw. 7a beispielhaft angeführten,
möglichen direkten Auswirkungen auf die Produktion landwirtschaftlicher
Produkte, können eine veränderte Verfügbarkeit bzw. Qualität landwirtschaftlicher
Rohstoffe grundsätzlich auch zu Anpassungen in nachgelagerten Bereichen der
Nahrungsmittelproduktion führen.
8. Von welchen Auswirkungen geht die Bundesregierung für die Population
von Vögeln aufgrund des Mangels an Nahrung durch die Klimakrise aus?
Der Rückgang des Nahrungsangebots für Vögel ist von verschiedenen Faktoren
geprägt. Neben den vielfältigen Veränderungen der Landnutzung ist auch der
Biomasserückgang von Insekten eine Ursache. Der Rückgang von Insekten hat
verschiedene Ursachen und ist nicht allein durch den Klimawandel induziert.
Untersuchungen, die speziell den Nahrungsrückgang für Vögel durch den Klimawandel
in Deutschland thematisieren, liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Innerhalb welchen Emissionsszenarios erwartet die Bundesregierung das
Erreichen von Kipppunkten mit irreversiblen Folgen für die Biodiversität in
Deutschland am ehesten (bitte begründen)?
Zum Erreichen von Kipppunkten mit irreversiblen Folgen für die Biodiversität
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Klimakrise als
Selektionsfaktor für Arten in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor zum Zusammenhang
zwischen der Klimakrise und der verstärkten Verbreitung invasiver Arten?
Der aktuelle, anthropogene Klimawandel und die Ausbreitung gebietsfremder
Arten sind zwei komplexe, hochdynamisch ablaufende Prozesse, die
verschiedene Ursachen haben. Der Ablauf und die Auswirkungen beider Prozesse sind
jedoch nicht völlig unabhängig voneinander, denn es gibt Hinweise, dass durch
viele Aspekte des Klimawandels bestimmte gebietsfremde und speziell invasive
Arten gefördert werden.
a) Auf welche invasiven Arten trifft dieser Zusammenhang zu?
Arten mit besonderem Ausbreitungspotenzial und insbesondere solche, die leicht
und häufig unabsichtlich vom Menschen verschleppt werden (z. B. die invasiven
asiatischen Staudenknöteriche), dürften die sich neu bietenden Areale besonders
schnell erobern. Ebenso können häufig gepflanzte Arten (z. B. Goldrute,
Götterbaum) neue Räume rascher erobern.
b) Sieht die Bundesregierung hier Auswirkungen auf die
Nahrungsmittelproduktion (bitte begründen)?
In Bezug auf Schadorganismen von Pflanzen muss mit Auswirkungen auf die
Nahrungsmittelproduktion gerechnet werden, so z. B. im Obst- und Weinbau
durch die bereits etablierte Kirschessigfliege, eine mögliche Ausbreitung in diese
Kulturen des Bakteriums Xylella fastidiosa oder im Ackerbau durch verstärkte
Ausbreitung wärmeliebender und neuer Unkrautarten (z. B. Ambrosia,
verschiedene Hirsearten).
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung wird die bestehenden Bemühungen zum Klimaschutz und
zur Bekämpfung invasiver Arten fortsetzen.
12. Gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von der Klimakrise und der
damit einhergehenden Verbreitung von invasiven Arten auch Gefahren für die
menschliche Gesundheit aus (bitte begründen)?
a) Wie sehen diese aus?
Die Fragen 12 und 12a werden zusammen beantwortet.
Als „invasiv“ gelten nach den nationalen und europäischen Bestimmungen Arten,
wenn sie als Folge menschlichen Einwirkens außerhalb ihres natürlichen
Verbreitungsgebiets vorkommen und für die natürlich vorkommenden Arten ein
Gefährdungspotenzial darstellen. Nicht alle invasiven Arten haben ein
Gesundheitsgefährdungspotenzial. Gesundheitsgefahren, die von invasiven Arten ausgehen,
sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung beispielsweise der Götterbaum mit
allergischem und der Riesenbärenklau mit phototoxischem Potenzial.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung unter den möglichen Emissionsszenarien?
Die gesundheitliche Belastung für Menschen mit bereits bestehenden
Pollenallergien kann zunehmen, das Risiko von Neu-Sensibilisierungen ebenfalls.
13. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragestellenden, dass durch
klimatische Veränderungen und die damit einhergehende Erhöhung der
Temperaturen verbesserte Ansiedlungschancen für Schadorganismen bestehen (bitte
begründen)?
Klimaveränderungen und Temperaturerhöhungen verändern das Vorkommen
und die Konkurrenz von Arten. Wie sich das auf die Ansiedlungschancen von
Schadorganismen im Einzelfall auswirkt, lässt sich nicht abschätzen.
a) In welchen Regionen Deutschlands tritt nach Kenntnis der
Bundesregierung der Sphaeropsis sapinea (auch Diplodia-Pilz genannt) durch
veränderte Klimabedingungen als Parasit auf?
Befall mit teilweise wirtschaftlich fühlbarem Schaden wurde bisher aus den
Ländern Bayern, Hessen, Thüringen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gemeldet.
b) Wie viele Bäume sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des
Diplodia-Pilzes in Bundeswäldern bzw. Landeswäldern in den
vergangenen zehn Jahren geschädigt (worden)?
Zu den Baumzahlen liegen keine bundesweiten Erhebungen zu Schäden vor.
c) Sind der Bundesregierung im Zuge der Auswirkungen der Klimakrise
weitere Parasiten bekannt, die vermehrt zu Baumsterben führen, wenn ja,
bitte einzeln auflisten, wenn nein, warum nicht?
Welchen Effekt der Klimawandel auf die Beziehung von Wirt- und
Schadorganismen haben wird, hängt von der Anpassungsfähigkeit der Baumarten und der
Schadorganismen an die neuen Klimabedingungen ab. Dies kann derzeit nicht
vorhergesagt werden. Daher kann keine Aussage zu Schadorganismen gemacht
werden, die vermehrt zu Baumsterben führen werden.
Im öffentlichen Grün und im Baumschulbereich begünstigt eine
Klimaerwärmung grundsätzlich phytopathogene Bakterien, da diese eher wärmeliebend sind.
Aktuelles Beispiel ist das Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi, das an
verschiedenen Aesculus-Arten in den letzten Jahren zu Schäden geführt hat. Stark
zugenommen an Bäumen haben auch die Schäden durch Phytophthora-Arten,
deren Ausbreitung durch Feuchtigkeit, beispielsweise durch Hochwasser und
Starkregen, gefördert wird.
d) Bei welchen für den Ackerbau relevanten Pflanzenkrankheiten und
-schädlingen und in welchen Regionen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung mit einer Zunahme des Befalls zu rechnen?
Bei den Unkräutern können sich bisher unauffällige Arten aufgrund spezifisch
günstigerer Klimabedingungen besser entwickeln und in relativ kurzer Zeit als
schwer bekämpfbare Unkräuter auftreten. Aktuelle Beispiele sind
Storchschnabel-Arten. Im Süden Deutschlands ist der Schlitzblättrige Storchschnabel
(Geranium dissectum) bereits verbreitet, während im Norden der Kleine
Storchschnabel (Geranium pusillum) häufiger in Raps-Kulturen auftritt. Im Zuge der
Erwärmung ist anzunehmen, dass G. dissectum weiter nördlich wandert und G.
pusillum mehr oder weniger in den dortigen Rapskulturen ersetzt. Die Gewöhnliche
Hühnerhirse (Echinochloa crus-galli), verschiedene Borsten- und Fingerhirse-
Arten (Setaria- und Digitaria-Arten) sowie die Wilde Mohrenhirse (Sorghum
halepense) gehören zu den Profiteuren.
Derzeit wandern auch für Deutschland bisher auf Ackerflächen nicht bekannte
Arten ein. Weißer Stechapfel (Datura stramonium), Schlagkraut (Iva
xanthiifolia), Gabelästige Rispenhirse (Panicum dichotomiflorum) oder Farbers
Borstenhirse (Setaria faberi) könnten vom Klimawandel profitieren und sich von Süden
kommend weiter nordwärts insbesondere in Sommerkulturen ausbreiten.
Vergleichbare Entwicklungen zeigen sich bei den Schadtieren. Im Getreideanbau
sind z. B. neben stärkerem Getreideblattlaus- und Zikadenauftreten auch
Getreidewanzen, Getreidelaufkäfer, Getreidewickler, Getreidethripse oder
Getreidehalmwespe Schädlinge, die bei bislang geringer Bedeutung durch eine
Erwärmung begünstigt werden könnten.
Langfristig ist bei Klimaerwärmung auch mit der dauerhaften Etablierung neuer
Arten zu rechnen, wie zum Beispiel der Baumwollkapseleule in Mais und
Gemüse, dem Maisrüssler oder verschiedenen Blattlausarten, die hier bisher noch
kein Schadpotential haben.
In den Getreidekulturen werden die Rostkrankheiten durch den Klimawandel
begünstigt. In Mais werden Blattkrankheiten und Kolbenfäule künftig von größerer
Bedeutung sein.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
Klimakrise auf die Wälder in Deutschland?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Welche Entwicklungen sieht die Bundesregierung für das Eintreten
verschiedener Emissionsszenarien?
Aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 14a bis 14b
zusammen beantwortet.
Aussagen zu den Auswirkungen des Klimawandels sind allgemein wie auch
speziell im Hinblick auf Wälder wegen ihrer komplexen Struktur und langen
Reproduktionszyklen mit großen Unsicherheiten verbunden. Ziel der Bundesregierung
ist der Erhalt des Waldes und der Waldumbau zu klimaangepassten
Mischwäldern mit überwiegend heimischen Baumarten.
Waldbauliche Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Waldbesitzer. Die
Bundesregierung fördert die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und
Entscheidungshilfen für die Waldbesitzer. Die Auswirkungen des Klimawandels
auf Wälder und die Entwicklung von Anpassungsstrategien sind u. a. Thema der
Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) und Gegenstand zahlreicher aus dem Waldklimafonds (WKF) von der
Bundesregierung geförderter Projekte. Mit dem im Jahr 2013 gemeinsam von
BMUB und BMEL eingerichteten Waldklimafonds fördert die Bundesregierung
gezielt Maßnahmen zum Erhalt und zum Ausbau des CO2-Minderungspotenzials
von Wald und Holz sowie zur Anpassung der deutschen Wälder an den
Klimawandel.
15. Welche in Deutschland vorkommenden Baumarten sind neben der Fichte
und der Buche nach Kenntnis der Bundesregierung bei veränderten
klimatischen Bedingungen in Deutschland besonders gefährdet, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Anpassungspotenziale der in Deutschland vorkommenden Baumarten an den
Klimawandel sind sowohl innerhalb als auch zwischen Baumarten sehr
heterogen. Empfehlungen zu einzelnen Baumarten werden daher derzeit noch
uneinheitlich diskutiert. Aussagen beispielsweise zur Anpassungsfähigkeit der
natürlichen Baumarten finden sich im Monitoringbericht zur Deutschen
Anpassungsstrategie. In Naturwaldreservaten, die ohne Bewirtschaftung ein ideales
Studienobjekt für Auswirkungen von Klimaveränderungen sind, deuten die
Entwicklungen bisher noch darauf hin, dass Sukzession und konkurrenzbedingte Effekte die
Baumartenveränderungen stärker prägen als ein sich veränderndes Klima
(Indikator FW-I-1 des Monitoringberichts).
16. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragestellenden, dass im Zuge von
vermehrt auftretenden Hitzewellen auch die Waldbrandgefahr in
Deutschland steigen wird (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
Die Waldbrandvorsorge der Länder hat durch Frühwarnsysteme in besonders
gefährdeten Gebieten und durch Waldumbau von z. B. Kiefernreinbeständen zu
Mischbeständen die Waldbrandgefahr vermindert. Waldbrände wurden reduziert.
Wie sich dies und ein durch Klimawandel ggf. erhöhtes Waldbrandrisiko in
Zukunft auswirken, ist nicht absehbar. Daher können derzeit keine
Schlussfolgerungen zur veränderten Waldbrandsituation in Deutschland gezogen werden.
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor zu den Auswirkungen
länger anhaltender Vegetationsphasen und daraus resultierender
Veränderungen in den Wechselwirkungen von Arten, und sieht die Bundesregierung
hier Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion (bitte begründen)?
Länger andauernde Vegetationsphasen, wie sie teilweise im Zusammenhang mit
dem Klimawandel prognostiziert werden, führen zwangsläufig zu veränderten
Wechselwirkungen zwischen Kulturpflanzen und Schadorganismen und in der
Folge zu Anpassungen der Anbausysteme, Anbauverfahren, Fruchtfolgen,
Sortenwahl und Anbautechniken. Wie sich das im Einzelnen konkret auf die
Nahrungsmittelproduktion auswirken wird, lässt sich nicht prognostizieren.
18. Welche Herausforderungen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung durch die Auswirkungen der Klimakrise für den heimischen
Naturschutz?
Die Folgen des Klimawandels werden auch die in Deutschland heimischen Arten
und Lebensgemeinschaften sowie Biotope und Ökosysteme beeinflussen. Erste
Anzeichen hierfür sind bereits zu beobachten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
oft nur kurzzeitig auftretende meteorologische Extreme Organismen und Biotope
bzw. Ökosysteme viel stärker beeinflussen als die Änderung langfristiger
Mittelwerte und allmähliche Trends in den Klimabedingungen. So können lang
anhaltende oder häufiger auftretende Dürreperioden und Starkregenphasen
Ökosysteme massiv beeinträchtigen bzw. zerstören, wenn diese an solche Ereignisse in
den entsprechenden Jahreszeiten nicht angepasst sind. Andererseits kann auch das
Überschreiten bestimmter klimatischer Schwellenwerte zu irreversiblen
ökosystemaren Änderungen führen. Sich ändernde Klimabedingungen werden dabei
besonders solche Arten, Lebensgemeinschaften und Biotoptypen beeinträchtigen,
die an relativ konstante Umweltbedingungen angepasst sind. Der Kenntnisstand
zur Resilienz der verschiedenen Biotoptypen gegenüber möglichen Folgen des
Klimawandels ist aber aktuell noch unzureichend. Generell ist jedoch davon
auszugehen, dass intakte Biotope bzw. Ökosysteme resilienter sind, als bereits
geschädigte.
Für die Bundesregierung gilt es daher, für einen möglichst guten Zustand der
Biotope bzw. Ökosysteme zu sorgen, insbesondere solcher, die als
Kohlenstoffsenken fungieren. Dabei spielt auch die Renaturierung geschädigter Ökosysteme eine
Rolle. Unter anderem können Moore und andere Feuchtgebiete durch die
Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten, ebenso die Vermeidung von weiterem Umbruch von
Grünland. Der Naturschutz steht vor der Herausforderung, die Anpassung der Arten
an die sich ändernden Umweltbedingungen zu unterstützen. Durch den Ausbau
länderübergreifender Biotopverbundsysteme wird den Arten ermöglicht, neue
Lebensräume zu erreichen. Weitere wichtige Maßnahmen können daher die
Erhöhung der Habitatheterogenität auf lokaler Ebene, die Renaturierung von
Lebensräumen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber Umweltveränderungen
(v. a. Feuchtgrünland, Fließgewässer, Moore) und die Erhöhung des
Lebensraumangebots zur Stärkung der Populationen sein. Zum Schutz hochgefährdeter
Arten können in Einzelfällen artspezifische Maßnahmen erforderlich sein (siehe
dazu auch: Eckpunkte eines Handlungskonzepts für den Artenschutz in
Deutschland unter Klimawandel, BfN-Skripten 466, 2017).
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen eines erhöhten
CO2-Gehalts in der Luft?
Welche Pflanzengruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch
einen erhöhten CO2-Gehalt erhöhtes Wachstum, und ergeben sich hieraus
auch Einflüsse für die menschliche Gesundheit, wie zum Beispiel erhöhte
Pollenproduktion und Allergien (bitte begründen)?
Einerseits wirkt sich die Erwärmung der Erdatmosphäre bereits nachweislich auf
die Vegetationsdauer und das Pflanzenwachstum in Deutschland aus. So beginnt
die Blütezeit von frühblühenden Pflanzen früher, die Vegetationsperiode wird bis
in den Spätherbst durch spät im Jahr blühende Pflanzen verlängert. Andererseits
wirkt der CO2-Konzentrationsanstieg in der Atmosphäre als eine Art
„atmosphärischer Dünger“, der zu einer Steigerung der Biomasseproduktion führt, wodurch
es zu einer vermehrten und stärkeren Pollenproduktion kommen kann.
Auf welche Pflanzengruppen dies im Einzelnen zutrifft, ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
Zu Gefahren für die menschliche Gesundheit wird auf die Antwort zu Frage 12b
verwiesen.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
deutschen Berggletscher in den letzten 20 Jahren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7474
verwiesen.
a) Welche Auswirkungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei
einem Verlust der Berggletscher für die umliegenden Ökosysteme zu
befürchten?
Der Verlust der Berggletscher hat zunächst direkte Auswirkungen auf den Verlust
von Arten(gemein)schaften, die „chiophil“ sind, d. h. z. B. auf Oberflächen von
Gletschern leben (Gletscherfloh, diverse spezialisierte Algen etc.). Indirekte
Auswirkungen ergeben sich auf eine Reihe weiterer Biotoptypen, die sich im
Gletschervorfeld befinden, wie z. B. Gletscherbäche, Schuttbiotope mit zahlreichen
an dauerhaft kalte Bedingungen angepassten Arten. Ferner sind vom
Schmelzwasser abhängige Biotope der Hochlagen betroffen, wie z. B.
Hangvermoorungen, Quellen, subalpine primäre feuchte Hochstaudenbestände oder
Alpenschwemmlingsgesellschaften. Darüber hinaus wird sich die Ökologie alpiner
Flussoberläufe erheblich verändern mit im Detail noch nicht absehbaren Folgen
für die Biotope und FFH-Lebensraumtypen, die dort heimisch sind.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Klimawandel und die Bewältigung seiner Folgen waren ein
Schwerpunktthema der deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention in den Jahren
2015/1016. Ziel war es, einen Beitrag zu leisten, um den Klimaschutz und die
Anpassung an den Klimawandel stärker in der Alpenkonvention zu verankern und
deren Stellenwert bei der Umsetzung zu erhöhen. So hat der deutsche Vorsitz
nach der 21. UN-Klimakonferenz (COP 21) eine Diskussion im Rahmen des
Ständigen Ausschusses über die Schlussfolgerungen und weiteren Maßnahmen
zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen der Alpenkonvention initiiert.
Die XIV. Alpenkonferenz verständigte sich daraufhin erstmals auf das
gemeinsame, langfristige Ziel, einen „klimaneutralen Alpenraum 2050“ zu entwickeln,
wie es in der Minister-Erklärung zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft
festgehalten ist. Im Mehrjährigen Arbeitsprogramm 2017 bis 2022 (MAP)
wurden der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel entsprechend als
prioritäres Handlungsfeld aufgenommen und die Erarbeitung einer umfassenden
Klimaneutralitätsstrategie gefordert. Beschlossen wurde die Einrichtung eines
alpinen Klimabeirats. Er soll nach einer Bestandsaufnahme der bisherigen
klimarelevanten Beschlüsse und Aktivitäten im Rahmen der Alpenkonvention
Vorschläge für ein konkretes Zielsystem mit Blick auf die Perspektive klimaneutraler
Alpenraum 2050 unterbreiten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im
Rahmen der deutschen Präsidentschaft Alpenkonvention eine Reihe von konkreten
Klimaschutzprojekten im Alpenraum erfolgreich durchgeführt.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über im Zuge der
Klimaerhitzung veränderte Verhaltensmuster von Tieren in Hibernation?
Der Winterschlaf (Hibernation) wird durch bestimmte Faktoren (z. B. saisonal
bedingter Nahrungsmangel oder artspezifische kritische Umgebungstemperatur
über einen längeren Zeitraum) bestimmt. Als Auslöser dienen jedoch in den
meisten Fällen die Tageslänge und die daran gekoppelte hormonelle Produktion. Dies
bedeutet, dass durch höhere Wintertiefsttemperaturen eine Unterbrechung des
Winterschlafs möglich ist. Dies kann Arten, die von ihren Körperfettreserven
zehren (z. B. Fledermäuse, Murmeltiere), wegen des energieaufwändigen
Aufwachens und der im Winter fehlenden Nahrung vor Probleme stellen. Andererseits
können in Folge milderer Wintertiefsttemperaturen reduzierter Mortalitätsraten
auch einen positiven Einfluss auf die Bestandsentwicklung haben.
a) Welche Auswirkungen eines veränderten Verhaltens sind der
Bundesregierung für die Wechselwirkung mit anderen Arten bekannt?
Forschungsergebnisse zeigen, dass der Siebenschläfer in Mitteleuropa im Mittel
vier Wochen früher aufwacht als noch vor 30 Jahren. Als Grund dafür werden
höhere Frühjahrstemperaturen angesehen. Entgegen der generellen
Ernährungsweise von Nagetieren fressen Siebenschläfer auch Singvogeleier und können
Nestlinge und die noch brütenden Elterntiere töten. Die in den letzten Jahren
gestiegenen Frühjahrsabundanzen führen zu steigendem Räuberdruck auf mehrere
Singvogelarten (Halsbandschnäpper, Kleiber und Kohlmeise), wodurch sich
deren Bruterfolg drastisch verringert. Auch Änderungen in der Phänologie können
sich auf die Nahrungsverfügbarkeit für Räuber auswirken. So ist für
insektenfressende Singvögel eine präzise Abstimmung des Schlupfzeitpunkts der Jungen mit
dem Höhepunkt der Insektenabundanz notwendig. Wenn die Eier zu früh oder zu
spät gelegt werden, kommt es zu weniger und leichterem Nachwuchs. Ähnlich
der zeitlichen Entkopplung von Eiche und Wintermotte kann es auch hier zu
Entkopplungen kommen, wobei allerdings beide Fälle beobachtet wurden: zu
schnelle und zu langsame Reaktion der Singvögel im Vergleich zur Phänologie
der Insekten.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie jeweils daraus?
Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiter beobachten. Die
Bundesregierung wird die bestehenden Bemühungen zum Klimaschutz fortsetzen und auch
weiterhin zum internationalen Schutz von Tierarten vor nachteiligen
Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Um eine hinreichende Resilienz für
überwinternde Tiere zu erhalten, sollten die Länder bei der Erstellung von
Artenschutzprogrammen und Maßnahmen des Gebietsschutzes durch Klimawandel bedingte
Folgen einbeziehen, soweit das sinnvoll und möglich ist.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von
Böden im Zuge der Klimakrise?
a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Folge der Klimakrise
vermehrt Effekte der Bodenerosion oder des Humusverlustes zu erwarten
(bitte begründen)?
Die Fragen 22 und 22a werden zusammen beantwortet.
Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die prognostizierten
Klimaänderungen auch Auswirkungen auf unsere Böden im Hinblick auf Erosionsereignisse
und den Humusgehalt des Bodens haben werden.
Die Entwicklung der standortabhängigen, potenziellen Erosionsgefährdung hängt
vor allem von der Veränderung der Wind- und Niederschlagsintensität in
Deutschland ab. Schätzungen zufolge kann ein Anstieg der
Niederschlagsintensität im Nordosten und im Westen Deutschlands für den Zeitraum der Jahre von
2011 bis 2040 erwartet werden.
Dementsprechend kann für die zukünftige standortabhängige
Erosionsgefährdung zunächst im Westen und Norden Deutschlands eine Zunahme der Ereignisse
erwartet werden, allerdings mit eher geringen Steigerungsraten für diesen
Zeitraum.
Das Risiko von Erosion durch Wind tritt in erster Linie in Gebieten Nord- und
Mitteldeutschlands mit leichten Böden auf. In modellhaften Untersuchungen
wurde für den Zeitraum der Jahre von 2011 bis 2040 in allen betrachteten
Landschaftsräumen ein Anstieg der natürlichen Erosionsgefährdung prognostiziert –
in küstennahen Gebieten stärker als auf den leichten Böden des Binnenlandes in
dem gefährdeten Bereich Nord- und Ostdeutschlands. Sowohl im Hinblick auf
die Erosionsgefährdung durch Wasser, als auch durch Wind besteht eine starke
Abhängigkeit zu der Bewirtschaftung. In den genannten Gefährdungsgebieten ist
zukünftig stärker auf angepasste Bewirtschaftungsformen, mit – so weit als im
Rahmen der Fruchtfolge möglich – ganzjähriger Bodenbedeckung zu achten.
Klimabedingte Veränderungen (insbesondere Verluste) des Humusgehalts in
Böden sind schwer zu erfassen bzw. nachzuweisen. Dies liegt vor allem daran, dass
Prozesse im Boden (insbesondere Veränderungen des Humusgehalts oder der -
vorräte) längere Zeiträume benötigen. Dies lässt sich unter anderem an den
Ergebnissen von Dauerfeldversuchen (DFV) ablesen, die zurzeit im vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt-Netzwerk
BONARES (Boden als nachhaltige Ressource für die Bioökonomie)
zusammengestellt werden (
www.bonares.de/data-fieldexperiments-de). Nutzungsbedingte
negative Veränderungen, z. B. durch Grünlandumbruch, sind wesentlich
schneller nachzuweisen und können klimabedingte Veränderungen überlagern.
Daneben treten bei Klimaveränderungen (hier Erwärmung) zwei Phänomene auf,
die eine gegensätzliche Wirkung auf mögliche Veränderungen des Humusgehalts
haben: Temperaturerhöhung erhöht die Aktivität der Mikroorganismen, der
Humusabbau beschleunigt sich. Allerdings wachsen Pflanzen bei steigenden
Temperaturen auch besser (Wasser und Nährstoffe vorausgesetzt), sodass sich mehr
Biomasse bildet, die potenziell (Reste, Wurzelmasse) für den Humusaufbau zur
Verfügung steht. Die Abgrenzung und Einzelbewertung der Prozesse ist
standortabhängig und im Detail schwierig.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung jeweils daraus?
Hinsichtlich der Einstufung der erosionsempfindlichen Flächen durch die
Bundesländer empfiehlt sich eine fortlaufende Überprüfung und Fortschreibung der
Erosionsmodelle einschließlich der damit verbundenen
Bewirtschaftungsauflagen je nach der weiteren Entwicklung der Klimaveränderungen durch die Länder.
Um den klimatischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die „Gute fachliche
Praxis“ in der Landwirtschaft zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dies gilt
sowohl für die Vorsorge gegenüber Bodenerosion als auch für Veränderungen des
Humusgehalts. Auch eine verstärkte Ausrichtung von Auflagen aus dem Cross-
Compliance Element „Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand an
sich ändernde klimatische Rahmenbedingungen“ ist geboten.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Bodenfeuchte und Temperatur von Böden im Zuge der Klimakrise?
a) Welche Entwicklungen sind im Falle der verschiedenen
Emissionsszenarien zu erwarten?
Die Fragen 23 und 23a werden zusammen beantwortet.
Zu unterschiedlichen Szenarien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor, Untersuchungen zur Bodenfeuchte sind nur punktuell in Deutschland
vorhanden.
b) Welche Folge für die Bodenfruchtbarkeit und Humusproduktion sind zu
erwarten?
Bei steigenden Lufttemperaturen und zunehmenden Starkregen sind auch
Veränderungen der Bodenfeuchte und -temperatur zu erwarten.
Auf solchen Standorten kann es mittelfristig zu einer Abnahme der allgemeinen
Bodenfruchtbarkeit kommen. Die Bodenfruchtbarkeit dokumentiert sich in der
Leistungsfähigkeit eines Standortes. Bei geringerer Ertragsleistung ist auch die
Humusreproduktionsrate des Standortes geringer.
Bei geringerer Bodenfeuchte ist zu erwarten, dass es zu mangelnder Versorgung
der Pflanzen mit Wasser und zu verändertem Humusabbau kommen kann. Durch
längere Trockenphasen kann die biologische Aktivität im Boden und damit der
Humusumsatz verringert werden.
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung jeweils daraus?
Verschiedene Ressorts der Bundesregierung verbessern mit Forschungsprojekten
die Daten- und Wissensgrundlage im Bereich Klimaschutz und Boden. Dazu
gehören die Projektcluster des BMBF „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FoNa),
„Boden als nachhaltige Ressource für die Bioökonomie“ (BONARES), die
Projektförderung nach der Richtlinie über die Förderung von Innovationen im
Themenbereich Boden als Beitrag zum Klimaschutz gemäß Pariser Abkommen (COP 21)
und zur Anpassung an Klimaänderungen vom 3. November 2016 (BMEL), die
Bodenzustandserhebung Landwirtschaft (BMEL, Thünen-Institut), die geplante
zweite Wiederholung der Bodenzustandserhebung im Wald (BZE-Wald, BMEL,
Thünen-Institut) sowie die Arbeiten im Umweltbundesamt im
Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) und anderen Facheinheiten.
Um dem Klimaschutz und der Klimaanpassung hinreichend Rechnung zu tragen,
sind die „Gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft zu überprüfen und ggf.
anzupassen. Auch eine verstärkte Ausrichtung von Auflagen aus dem Cross-
Compliance Element „Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand an
sich ändernde klimatische Rahmenbedingungen“ ist geboten.
24. Wie reagieren nach Kenntnis der Bundesregierung Böden und
Bodenorganismen auf einen erhöhten CO2-Gehalt in der Luft?
Durch eine steigende CO2-Konzentration in der Luft entsteht der sogenannte
CO2-Düngungseffekt: einige Pflanzen wachsen dadurch möglicherweise besser
und produzieren mehr Biomasse. Ob und inwieweit sich dies auf Böden und
Bodenorganismen auswirkt, muss noch näher untersucht werden. Denn auch
zusätzliche Faktoren wie z. B. Bodenart und Bodenfeuchte spielen dabei eine Rolle.
25. Welche Forschungsprojekte der Bundesregierung haben sich in den letzten
Jahren mit den Auswirkungen der Klimakrise auf die Biodiversität
beschäftigt?
Zu welchen Ergebnissen kamen diese?
Unter anderem hat das Bundesamt für Naturschutz in den letzten Jahren
zahlreiche Forschungsprojekte zum Themenkomplex „Klimawandel und
Biodiversität“ durchgeführt. Eine Übersicht findet sich unter
www.bfn.de/0307_klima_
forschung.html.
Hervorzuheben ist das aktuell abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungs-
Vorhaben „Strategien und Handlungskonzept für den Artenschutz in Deutschland
unter Klimawandel“ (FKZ 3513 86 0800, veröffentlicht in BfN-Skripten 466).
Darin werden die relevanten Erkenntnisse der in den letzten zehn Jahren durch
das BfN durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
zusammengeführt, die sich mit den direkten und indirekten Auswirkungen des Klimawandels
auf Arten und Naturschutz beschäftigten. Bereits heute führt der Klimawandel zu
Veränderungen der biologischen Vielfalt. In Zukunft werden viele bisher nicht
gefährdete Arten durch den Klimawandel in Ihrem derzeitigen Lebensraum
bedroht sein. Die zentrale Lage Deutschlands innerhalb Europas bringt die
Herausforderung mit sich, länderübergreifende Biotopverbünde zu ermöglichen, durch
die auch an die veränderten Bedingungen angepasste Arten zuwandern können:
Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität können
wichtige Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
leisten.
a) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung jeweils daraus
gezogen?
Die bisher vorliegenden Forschungsergebnisse zeigen aus Sicht der
Bundesregierung, dass ein in sich schlüssiges Indikatorensystem für ein umfassendes
Klimafolgenmonitoring sowie zur Politikberatung hilfreich wäre.
Die Ergebnisse von mehreren abgeschlossenen Vorhaben wurden u. a. in einer
vom Behördennetzwerk Vulnerabilität erstellten Vulnerabilitätsanalyse
(Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel) verwendet. Diese Analyse
diente als Grundlage für den Fortschrittsbericht zur Deutschen
Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel, der im November des Jahres 2015 von der
Bundesregierung beschlossen wurde. Neben den Erkenntnissen zu den
Auswirkungen des Klimawandels auf u. a. die Biodiversität enthält der
Fortschrittsbericht mit dem Aktionsplan Anpassung II einen Katalog von Maßnahmen und
Instrumenten zur Klimaanpassung u. a. auch zur weiteren Erforschung der
Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität.
Zur Anpassung an den Klimawandel trägt auch die Umsetzung des im
Bundesnaturschutzgesetz (§§ 20, 21) geforderten länderübergreifenden Biotopverbunds in
der Fläche bei, da Korridore geschaffen werden, die es den Arten erleichtern der
Verschiebung der Klimazonen zu folgen.
b) Welche weiteren Forschungsprojekte sind geplant?
Das BMUB beabsichtigt bis zum Jahr 2019, einen von Bund und Ländern
gemeinsam getragenen „Aktionsplan Schutzgebiete“ zu erarbeiten und hat zur
Erarbeitung von Grundlagen und Bausteinen ein unterstützendes
Forschungsvorhaben vergeben. Mit dem Aktionsplan wird angestrebt, den wertvollen Beitrag der
Schutzgebiete in Deutschland zur Bewahrung der biologischen Vielfalt zu
erhalten und das länderübergreifende Schutzgebietsnetz in Hinsicht auf aktuelle und
künftige Herausforderungen fortzuentwickeln. Zurzeit ist das Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben „Weiterentwicklung von Indikatoren zu Auswirkungen
des Klimawandels auf die biologische Vielfalt“ geplant, das einen breit
gefächerten Satz naturschutzfachlich aussagekräftiger Indikatoren zu direkten und
indirekten Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt in
Deutschland fortschreiben und weiter entwickeln soll. Die Indikatoren sollen für die
Berichterstattung aufbereitet werden. Das Projekt wird damit u. a. Zuarbeiten zum
Handlungsfeld „Biologische Vielfalt“ der DAS leisten.
Der Ressortforschungsplan des BMUB für das Jahr 2018, aus dem weitere
entsprechende Projekte finanziert werden sollen, ist derzeit noch nicht
verabschiedet. Die Forschungspläne der BMEL-Ressortforschung werden kontinuierlich
auch unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und von möglichen Klimafolgen
weiterentwickelt.
26. Sind der Bundesregierung Klimaanpassungsprojekte in Deutschland
bekannt, die schädlichen Einfluss auf die Biodiversität zur Folge hatten, wenn
ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Projekte zur Anpassung an den Klimawandel aber auch zum Klimaschutz bergen
je nach Ausrichtung das Potenzial für Synergien oder Konflikte mit dem Schutz
der Biodiversität in sich. Im Zuge von Anpassungsmaßnahmen z. B. im Bereich
Küstenschutz sowie Hochwasserschutz im Binnenland können negative
Auswirkungen auf die Biodiversität auftreten, es gibt aber auch zahlreiche Beispiele, wo
sich Hochwasser- und Küstenschutz mit dem Schutz der Biodiversität verbinden,
etwa bei Maßnahmen zur Rückgewinnung von Retentionsflächen. Alle
Maßnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.
Vorhaben im Bereich Boden, die eine Anpassung an den Klimawandel als
Zielstellung haben, erstrecken sich auf die Vorsorge gegen Erosion und
Humusverlust, auf bessere Wasserhaltung (Steigerung der Versickerungsleistung,
Schaffung von Überflutungsräumen) und Waldumbau. Alle diese Maßnahmen sind per
se förderlich für die Biodiversität.
Für den Klimaschutz (CO2-Minderung) wie auch für die Klimaanpassung kommt
daher innovativen, in ihren „Nebenwirkungen“ möglichst verträglichen Lösungen
(sogenannte Nature-Based-Solutions), einer Eindämmung des Energieverbrauchs
und dem Erhalt natürlicher CO2-Speicher (Moore, Feuchtbiotope etc.) eine
besondere Bedeutung zu.
27. Sind der Bundesregierung Klimaanpassungsprojekte bekannt, die durch
deutsche Institutionen finanziert wurden und sich schädlich auf die
Biodiversität auswirkten, wenn ja, welche?
Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung sind keine Anpassungsprojekte, die im Rahmen ihrer
bilateralen Zusammenarbeit finanziert wurden und sich schädlich auf die
Biodiversität auswirkten, bekannt. Die Bundesregierung legt besonderen Wert auf die
synergetische Umsetzung von Klima- und Biodiversitätszielen.
Für alle durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) finanzierten Programme und Projekte ist die systematische
Durchführung einer Umwelt- und Klimaprüfung (UKP) seit dem Jahr 2011
verbindliches Element bei der Planung und Umsetzung entwicklungspolitischer
Strategien und Maßnahmen. Ziel der UKP ist es, sicherzustellen, dass bei Planung
und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen nachteilige Auswirkungen auf
die Umwelt und das Klima vermieden werden. Gleichzeitig sollen zusätzliche
Potenziale für mehr Umweltqualität und zur Vermeidung von Treibhausgasen in
allen Sektoren/ Programmen erschlossen und Auswirkungen des Klimawandels
berücksichtigt und die Anpassungskapazitäten erhöht werden.
Im Rahmen der Umweltprüfung werden zum einen potenziell negative
Auswirkungen von geplanten Projekten auf Schutzgüter – wie u. a. die biologische
Vielfalt, Ökosysteme und deren Leistungen oder Boden, Wasser, Luft und Landschaft
sowie deren Wechselwirkungen – analysiert und Potenziale zur Verbesserung der
Umweltqualität, zum Ressourcenschutz und zur ökologischen Nachhaltigkeit
identifiziert. Neben der Ermittlung und Bewertung von Umweltwirkungen der
Programme und Projekte steht auch die vergleichende Betrachtung von
Handlungsalternativen im Mittelpunkt der Umweltprüfung.
Das BMUB verfolgt mit den Projekten der Internationale Klimaschutzinitiative
(IKI) das Ziel, Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Anpassung an die Folgen
des Klimawandels und dem Erhalt der biologischen Vielfalt zu erschließen.
Bislang wurden auch alle Projektvorschläge der IKI des BMUB auf ihre
Auswirkungen auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt geprüft.
Um die Kohärenz mit internationalen Anforderungen zu gewährleisten, wendet
die IKI seit dem Jahr 2017 für ihre Projekte einen systematischen „Safeguards-
Ansatz“ an. Dafür orientiert sich die IKI an dem normativen Rahmen der
Safeguards des Grünen Klimafonds (GCF) (interim IFC-Standards). Durchführer sind
verpflichtet, bei Planung und Durchführung von IKI-Projekten diese Umwelt-
und Sozialstandards einzuhalten. Aktivitäten, die ein signifikant hohes
Umweltbeziehungsweise soziales Risiko mit irreversiblen Folgen aufweisen, sind
vollständig zu vermeiden. Im Rahmen der Projektplanung ist eine Risikoeinschätzung
basierend auf den GCF-Standards durchzuführen.
28. Welche Auswirkungen für die Biodiversität in Deutschland und
insbesondere für die Wälder in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, die
durch die Zunahme von Extremwetterereignissen auftreten (z. B. Starkregen,
Hitzewellen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 bis 16 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN (Trockenheit in weiten Teilen Deutschlands) auf Bundestagsdrucksache
18/13055, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 7, 10 und 11, verwiesen.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Temperaturentwicklung der Meeresgebiete in Deutschland in den letzten 100 Jahren, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss der Erhitzung
der Meeresgebiete in Deutschland auf die Artenvielfalt der
Meeresökosysteme?
Die Wassertemperatur in den deutschen Meeresgebieten hat sich über die letzten
100 Jahre messbar erhöht. Im Vergleich verschiedener Datenserien zur
Temperaturentwicklung in nordwesteuropäischen Schelfmeeren zeigt sich ein konsistentes
Bild, in dem sich auf dem Schelf – wozu auch Nord- und Ostsee zählen – und
nördlich von ca. 48 °N die Trends im Temperaturanstieg und auch die Variabilität
verstärkt haben. In großen Bereichen dieser Schelfmeere sind signifikante
Erwärmungstrends zu verzeichnen, die sich klar unterscheiden von zu
berücksichtigenden Mess- und Beobachtungsfehlern einerseits, und von natürlicher Variabilität
in den letzten Dekaden andererseits. Für die Deutsche Bucht in der Nordsee zeigt
sich an der Meeresoberfläche ein Anstieg in den mittleren Temperaturen von um
die 10 Grad Celsius, die bis in die 1950er Jahre vorherrschten, auf Werte um
ca. 11,5 Grad Celsius heute.
In einer Reihe von wissenschaftlichen Studien wurde der Zusammenhang
zwischen der Erwärmung von Nord- und Ostsee und der Änderung der Artenvielfalt
in diesen Meeren analysiert. Methodisch stützen sich die meisten direkten
Untersuchungen auf Korrelationen zwischen dem Auftreten oder der Verbreitung
bestimmter Arten und der Temperatur des Meerwassers.
Die Ostsee hat sich über das letzte Jahrhundert mit etwa 0.08 K/ Dekade erwärmt
und liegt damit über dem globalen Trend von 0.05 K/ Dekade, was auf die
umgebenden Landmassen zurückzuführen ist. Seit den späten 1970er Jahren haben
außerdem die Häufigkeit und Intensität des Einstroms von salz- und
sauerstoffreichem Wasser aus der Nordsee abgenommen, was zu einer Verschiebung in den
Artengemeinschaften beigetragen hat.
30. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragestellenden, dass im Zuge der
Klimakrise eine erhöhte Gefahr für die Eutrophierung von Meeresgebieten
besteht (bitte begründen)?
Bekannt ist, dass die mögliche Zunahme von Extremwetterereignissen
voraussichtlich zu einem zusätzlichen Eintrag von Nährstoffen führen kann, wenn
belastete Sedimente in Gewässern durch Sturm remobilisiert oder
landwirtschaftliche Flächen durch Starkregen ausgewaschen werden. Für die Ostsee wird als
Folge z. B. eine Zunahme von Blaualgenblüten und eine Verstärkung des
Sauerstoffmangels am Boden vorhergesagt. Weitere Forschung ist erforderlich, um zu
prognostizieren, wie sich der Klimawandel regional auf die Eutrophierung der
Nord- und Ostsee auswirken wird.
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sogenannte
Versauerung der Meeresgebiete in Deutschland, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die daraus resultierenden Effekte auf einzelne
wirtschaftlich relevante Arten?
Messungen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrografie zufolge ist für die
Nordsee über die letzten 30 Jahre ein leicht abnehmender Trend für den pH-Wert
(um weniger als 0,1) beobachtet worden. In Gebieten mit hoher biologischer
Aktivität können pH-Änderungen saisonal über 1,0 liegen, so dass Aussagen zur
Versauerung sowohl regional als auch zeitlich differenziert betrachtet werden
müssten.
Einen Überblick über die regionale Varianz der Versauerung der Meere zeigt der
NOSCCA-Bericht (Quante M. & Colijn F. (2017) North Sea Region Climate
Change Assessment.
https://doi.org/10.1007/978-3-319-39745-0), in dem
Veränderungen der gesamten Nordsee im Fokus stehen. Während in den beiden
Übersichtsberichten (BACC 2008 und BACC II 2015) über die Auswirkungen des
Klimawandels im Ostseeraum nicht spezifisch auf die Versauerung eingegangen
wird, nimmt der aktuelle Ostsee-Statusbericht der Helsinki-Kommission (Kapitel
1.2., Seite 18, Juni 2017,
http://stateofthebalticsea.helcom.fi/) hierzu Stellung.
In den letzten Jahren wurden intensive Untersuchungen unter unterschiedlichen
Szenarien der Ozeanversauerung durchgeführt, u. a. vom Kieler GEOMAR, um
potenzielle Effekte auf die Frühentwicklung von Dorsch (Kabeljau) und Hering
zu untersuchen. Im Rahmen des vorhergesagten Anstiegs des Meeres-CO2-
Gehaltes für das kommende Jahrhundert zeigten die Ergebnisse keinen direkten
Effekt auf die Embryonalentwicklung des Herings. Jedoch zeigten sich deutliche
negative Effekte auf Wachstum und Zustand der Heringslarven, begleitet von
starken Gewebeschädigungen der inneren Organe. Unter vergleichbaren
Szenarien der Versauerung zeigten Dorschlarven zwar kein reduziertes Wachstum,
wiesen jedoch eine höhere Sterblichkeit und starke Schädigungen des Organgewebes
auf. Ob diese experimentellen Ergebnisse ohne Einschränkung auf die natürliche
Umwelt übertragbar sind, ist gegenwärtig nicht einschätzbar.
Es gibt Hinweise, dass Fischarten, die gegenwärtig in Meeresgebieten mit stark
schwankenden CO2-Gehalten vorkommen, in gewissem Rahmen
anpassungsfähig sind. Es kann jedoch insgesamt davon ausgegangen werden, dass eine
zunehmende Versauerung in Kombination mit weiteren Folgen des Klimawandels zur
Verschlechterung der Umweltbedingungen für den Fischnachwuchs und damit
zur Verringerung der Produktivität der kommerziell genutzten Bestände beitragen
wird.
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